Ihre Meinung zu Kommentar: OLG ignoriert Dimension des NSU-Prozesses

Der Prozess gegen das letzte noch lebende Mitglied des rechten NSU-Terror-Trios, Zschäpe, ist ein besonderer. Um so mehr verwundert, wie das Münchner Oberlandesgericht die Platzvergabe an Journalisten handhabt. Es macht einen sprachlos, sagt Arne Meyer. Für ihn steht fest: Das Gericht hat die weit übers Juristische hinausgehende Bedeutung des Verfahrens nicht begriffen.

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88 Kommentare

Kommentare

Gast
Also ich denke

Hr. Meyer hat noch nicht kapiert, das nicht der Volksgerichtshof unter Hr. Feissler tagt, sondern das OLG München der BRD. Es handelt sich eben nicht um einen politischen Prozess, sondern um die Wahrheitsfindung. Die Versuche der Einflussnahme auf das OLG sollten sofort beendet werden. Wir sind ein Rechtsstaat.

Gast

Ich habe eine Idee dieses Problem zu lösen: Die öffentlich. rechtlichen Sender haben Vertreter für 7 Anstalten bei dem Gerichtstermin. Wenn der ARD die Teilnahme der türkischen Medien an dem Prozess für so wichtig hält soll sie einfach die Plätze einer ihrer lokalen Rundfunkansalten für die türkischen Medien aufgeben. So viele Verteter am einem Prozess brauchen die Öffentlich-rechtlichen beim besten Willen nicht. Es gibt halt Vorschriften die zu beachten sind selbsr wenn das Verfahren viel Interesse erfährt.

Gast
@23:20 — EcceHomo

An dieser Stelle unterstelle ich der Deutschen Presse in der Tat ein erhöhtes Interesse. Allerdings gehe ich auch davon aus, daß sich der entsprechende Auslandkorrespondent vor Ort mit den Gepflogenheiten des Gerichtes auskennt und sich dann zeitnah und pünklich um einen Platz kümmern würde.

Gast
Ist es üblich, ...

... dass in Gerichtsprozessen die Zuschauerplätze vorab bestellt werden können/müssen wie im Theater ?

Wenn ja, kann man ja vielleicht der Meinung sein, dass bei einer üblichen Regelung keine Ausnahme gemacht werden sollte. (Muss man aber nicht)

Wenn das nicht üblich ist, (was ich sehr stark annehme,) dann hat man doch schon die besondere Stellung dieses Prozesses erkannt. Und das dann nicht mit aller Konsequenz durchzuziehen, also dem türkischen Botschafter und den türkischen Medien Plätze zu reservieren - das ist m.E. eine Düpierung der o.g. Personen und gibt dem Kommentar von Herrn Meyer voll und ganz recht.

Der Vergleich mit anderen Prozessen wie z.B. Stammheim ist ja schon genannt worden.

Gast
@Kawin - 26. März 2013 - 23:44

Bitte erklären sie doch, warum dem türkischen Botschafter ein Platz reserviert werden soll. Ist der jetzt für deutsche Staatsbürger zuständig. Hilft der auch ihnen, wenn sie mal in Nöten sind?

rudibee

Wäre doch eine schöne Geste, wenn die ARD einen ihrer sieben Plätze an einen Kollegen der türkischen Medien abtritt.

Gast
Eine Justizministerin Beate Merk....

...die schon im Fall Gustl Mollath auf Aussitzen setzte, ist sich - ebensowenig wie BM'in Leutheuser-Schnarrenberger - offenbar nicht bewusst, dass sie hier eingreifen müssen. Sie sollten sich über die Aufmerksamkein und das Interesse freuen und es nicht torpedieren.
Hier tagt nicht das Königlich-Bayerische Amtsgericht mit einem Richter Wanninger!

Bandersnatch
Lehrbeispiel für Jurastudenten

Dem Tagesschau-Kommentar, dass das Gericht die Dimension des Prozesses überhaupt nicht verstanden, kann man nur recht geben. Das Gericht hat die weit übers Juristische hinausgehende Bedeutung des Verfahrens tatsächlich überhaupt nicht begriffen. Wenn es gewollt hätte, hätte es im Rahmen der Vorschriften und mit einem größeren Verhandlungssaal doch möglich gemacht werden können, dass auch türkische Journalisten und die Angehörigen der Opfer Plätze hätten finden können. Der Fall wird wohl noch ein schönes Beispiel für Jurastudenten werden.

Gast
@EcceHomo

weil sie deutsche sind. die türkischen ermittler gehen zunächst beharrlich von internen currywurst-morden aus
Und? <örder sucht die Polizei, egal ob die deutsch amerikanisch oder türkische, normalerweise zuerst im persönlichen Umfeld der Opfer (da finden sich nunmal die meisten), und wenn sich eine Serie abzeichnet sucht man erstmal nach gemeinsameiten zwischen den Opfern und sieht da weiter.
und dann kommt ein türkisches gericht irgendwo in samsung, und lässt kein einzigen deutschen journalisten zu, mit dem argument, die waren zu langsam
Wenn sie dann wirklich zu langsam waren iust das halt mal so.

Gast
Öffentlichkeitsprinzip

Zuschauer zu einem Prozess zuzulassen, ist nicht einfach nur ein technischer Aspekt im Prozessrecht oder gar eine Gnade des Gerichts. Das Öffentlichkeitsprinzip soll die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit rechtsstaatlicher Verfahren gewährleisten. Deshalb handelt es sich um einen sehr demokratischen Grundsatz. Wer da die Volksgerichtshof- und Schauprozesskeule schwingt, hat etwas Entscheidendes nicht begriffen.

Andererseits hat das Öffentlichkeitsprinzip keine Auswirkung auf das Verfahren und das Urteil selbst, deshalb ist es blanke Idiotie, davon zu sprechen, ein Zugeständnis an die türkische Öffentlichkeit - die wohl kaum ernsthaft bestreitbar ein berechtigtes Interesse an diesem Prozess hat - würde irgendwie zu einer politischen Justiz führen.

Der Kommentar trifft es genau. Und die meisten Kommentare hier sind einfach nur borniert und werfen einiges gehörig durcheinander.

Gast
Döner-Morde

diesen in der Tat beschämenden Begriff haben doch die Medien erfunden und bis vor kurzem noch locker im Munde geführt....Ausgerechnet, die Leute, die sich jetzt über fehlenden Stil und fehlendes Gespür bei dem Gericht echauffieren.

Finde auch, es muss doch möglich sein irgendwo in der Bayrischen Landeshauptstadt ein größeres Gebäude zu finden sein, wo eine Gerichtsverhandlung stattfinden kann, und wo zumindest alle Angehörigen, die das wollen, einen adäquaten Sitzplatz zu finden.

Gast
Darum geht es nicht.

Ich verstehe die Bedeutung dieses Falls, ich verstehe die Wichtigkeit die seine Aufklärung hat und ich finde das ein Untersuchungsauschuss elementar wichtig ist, auch wenn es scheint, dass er leider gelegentlich für politische Profillierung misbraucht wird.
Doch dieser Prozess gehört nicht zum Untersuchungsausschuss. In diesem Prozess geht es nicht um Wiedergutmachung. Es geht nicht um Signale und Außenwirkung. Es geht um Beate Zshäpe und die ihr zur Last gelegten Taten. Es geht um Recht.
Soweit ich es als Nicht-Jurist verstehe erfüllt die beisitzende Presse den Zweck der Überwachung der Korrektheit des Verfahrens.
Es wäre gut gewesen wenn auch die ausländische Presse die Möglichkeit dazu gehabt hätte, ohne Zweifel.
Das Verfahren der Auswahl jedoch ist korrekt und meiner Meinung nach höchstens durch ein Losverfahren ersetzbar. Eine Selektion darf es da nicht geben.
Und deswegen muss die bittere Pille geschluckt werden, auch wenn es Ärger bringt.

Gast
Alles verstanden

Das OLG München hat sehr wohl verstanden, um was es hier geht - nämlich die juristische Aufarbeitung eines, zugegeben, sehr heiklen Falls. Es geht eben nicht darum, einen politischen Showprozess zu veranstalten, welcher sowieso fragwürdig wäre. Das anscheinend hat der Autor dieses Kommentars nicht begriffen.
Angemerkt sei noch, dass diese NSU-Geschichte keinesfalls "weltweit" für Aufsehen gesorgt hat, sondern in den meisten Ländern -wenn überhaupt - allenfalls eine Randnotiz dargestellt hat. Und von einem "Jahrhundertprozess" kann wahrlich keine Rede sein.
Von einem öffentlich-rechtlichen Nachrichtendienst sollte besseres, insbesondere qualifiziertere Autoren zu erwarten sein.