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Ihre Meinung zu FAQ: Schavan will klagen - was prüft das Gericht?

Bildungsministerin Schavan möchte sich ihren Doktortitel nicht nehmen lassen. Aus der Plagiatsaffäre dürfte somit auch ein Fall für die Justiz werden. Doch was genau müsste das zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf prüfen? Darf sie ihren Titel jetzt noch tragen?

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88 Kommentare

Kommentare

Bernd1
Neu: Ehrendoktortitel für Frau Schavan

Die Universität Lübeck hat heute beschlossen dass der bereits vor mehreren Monaten vorgeschlagene Ehrendoktortitel an Frau Schavan vergeben wird.
Der Termin ist aber noch offen.

Der Grund ist der große Einsatz der Bundesministerin für die Hochschulen und die Forschung. Auch die zuständige Ministerin der rot/grünen Landesregierung in S-H ist für diese Auszeichnung.
Zitat:
Dieser Ehrendoktortitel hat mit der aktuellen Arbeit der Ministerin zu tun und nicht mit früheren Arbeiten oder Ereignissen!

2otto2
falsches Thema

Eigentlich ist die Sache um Schavan abgehakt und fertig.

Leider kreist die Diskussion - wie auch schon bei Guttenberg u.a. - um den völlig falschen Aspekt. Man macht daraus ein politisches Drama, dabei ist der eigentliche Skandal die armseligen Zustände der deutschen Wissenschaft.

Wo bleiben die Doktorväter?
Wo die Gutachter?
Warum versagt das deutsche Forschungswesen?

Eigentlich habe ich kein Interesse daran, mit meinen Steuergeldern deutsche Bildung und Forschung zu finanzieren, wenn man mit diesen Dingen nicht aufräumt.

Gast
@20:27 — karwandler

"Man fragt sich dann nur, warum Sie's überhaupt in diesem Zusammenhang aufgebracht haben ???"

Als Beispiel für eine besonders triviale Aussage, die nicht zitierwürdig ist, was (hoffentlich) jeder begreift.

Und damit als Beispiel dafür, dass es nicht ausreicht, die bloße Wortgleichheit festzustellen, man muss auch beurteilen können, DASS die Aussage trivial ist.

karwandler
re cowboy8

"man muss auch beurteilen können, DASS die Aussage trivial ist."

Zu dem Zweck hat sich ein kompletter Fakultätsrat samt Gutachter damit befasst, sich nicht nur (wie Sie) an Satzfragmenten hochzuziehen, sondern die Arbeit in ihrer Gesamtheit zu überprüfen.

Relevanter Sachstand ist daher aktuell der Beschluss des Fakultätsrats. Ihre philologischen Erwägungen können Sie ja den Rechtsanwälten von Frau Schavan zukommen lassen - gesetzt den unwahrscheinlichen Fall, dass diese Erwägungen zum Schriftsatz der Anwälte beitragen könnten.

kritischer Leser
re cowboy8 - 20:11

> Auf derart triviale Aussagen, gibt's kein Urheberrecht.

Sie haben nicht verstanden um was es hier überhaupt geht.
Es geht nicht um Copyright-Verletzungen, sondern um eine Examensprüfung. Wenn da jemand unerlaubt abschreibt oder betrügt, dann hat er bzw. sie die Prüfung nicht bestanden und muss auch im nachhinein die Urkunde wieder zurückgeben. Ganz einfach. Nix Geldstrafe zahlen wegen Raubkopie oder so. Frau Schavan muss ihre Doktorurkunde von der Wand hinter ihrem Schreibtisch abhängen und sie der Universität zurückgeben.

harry X
Die Uni hat´s gegeben, die Uni hat´s genommen

Die Uni hat Frau Schavan einen Doktortitel verliehen und ihn jetzt zurückgenommen.

Wieso und was nun kommt, können wir nicht beeinflussen und deshalb können wir nun abwarten, was dann ein Gerichtsurteil ergibt, wenn die Klage zugelassen wird.

Auf jeden Fall ist die Faktenlage zur Zeit so, dass ein Glaubwürdiges Ausfüllen eines Ministeramtes für Bildung und Wissenschaft mit Frau Schavan nicht gegeben ist.

Ich schätze nächste Woche werden Konsequenzen kommen, denn dann ist sie wieder in Deutschland.

P.S. Ich bin kein Fachmann für Doktorarbeiten, doch das Gremium wird die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen haben oder ohne ein sehr genaues Abwägen über Konsequenzen.

Gast
@20:57 — karwandler

ich:
"man muss auch beurteilen können, DASS die Aussage trivial ist."

Sie:
"Zu dem Zweck hat sich ein kompletter Fakultätsrat samt Gutachter damit befasst,..."

Fragt sich nur, wie viele Mitglieder des Rates sich auf dem Gebiet der Philosophie wirklich auskennen. Ihm gehören auch 3 Studenten und 2 Nicht-Akademiker an. Der Gutachter ist jedenfalls fachfremd. Der hat Orientalistik, Judaistik, Bibliothekswissenschaft, Geschichte und Kunstgeschichte studiert.

"...sich nicht nur (wie Sie) an Satzfragmenten hochzuziehen, sondern die Arbeit in ihrer Gesamtheit zu überprüfen."

Entzogen wurde der Dr. nicht, weil die Arbeit insgesamt nicht gut genug ist, sondern weil der Fakultätsrat geurteilt hat, dass Satzfragmente wie dieses Plagiate sind.

Gast
@21:31 — kritischer Leser

"Es geht nicht um Copyright-Verletzungen, sondern um eine Examensprüfung. Wenn da jemand unerlaubt abschreibt oder betrügt, dann hat er bzw. sie die Prüfung nicht bestanden und muss auch im nachhinein die Urkunde wieder zurückgeben."

Ja, WENN!

Ich schlage vor, Sie versuchen erstmal, meine Argumentationskette zu verstehen, bevor Sie diese kommentieren.

karwandler
re cowboy

"Der Gutachter ist jedenfalls fachfremd. Der hat Orientalistik, Judaistik, Bibliothekswissenschaft, Geschichte und Kunstgeschichte studiert."

Dann ist er ausgesprochen vielseitig und daher geeignet, Plagiat und Nicht-Plagiat zu unterscheiden.

Philosophie ist auch keine Arkanwissenschaft, die jedem Nicht-Philosophen gänzlich undurchschaubar ist.

Im Übrigen verstehe ich nicht, warum Sie hier weiterhin Attacken gegen Windmühlenflügel reiten. Soviel Sachverstand wie Sie dürfte der Fakultätsrat mindestens aufweisen, und sobald dessen Entscheidung auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält, sollten Sie spätestens in aller Bescheidenheit zugeben, dass Ihre Einwürfe zum Thema nicht benötigt wurden.

Gast
7. Februar 2013 - 21:59 — cowboy8

"Fragt sich nur, wie viele Mitglieder des Rates sich auf dem Gebiet der Philosophie wirklich auskennen. Ihm gehören auch 3 Studenten und 2 Nicht-Akademiker an. Der Gutachter ist jedenfalls fachfremd. Der hat Orientalistik, Judaistik, Bibliothekswissenschaft, Geschichte und Kunstgeschichte studiert."

Bitte verstehen sie es langsam einmal: Man muss nicht unbedingt vom Fach sein um zu erkennen, dass sie Aussagen anderer Autoren umformuliert hat. Das ist der älteste Trick der Welt...

"Entzogen wurde der Dr. nicht, weil die Arbeit insgesamt nicht gut genug ist, sondern weil der Fakultätsrat geurteilt hat, dass Satzfragmente wie dieses Plagiate sind."
Das klingt als ginge es um fünf oder sechs einzelne Stellen.. aber die Arbeit war durchzogen mit Fehlern bzw Plagiaten.
Also selbst wenn keine Täuschungsabsicht bestanden hat sind doch derart große handwerkliche Mengel vorhanden, dass eine Diss nicht hätte angenommen werden können.

kritischer Leser
re cowboy8 - 22:06

> Ja, WENN! [sie denn abgeschrieben hat]

Lesen Sie mal die komplette Pressemitteilung des Fakultätsrates der Universität Düsseldorf, nicht nur die Kurzzusammenfassungen der Nachrichtenmedien.
Da steht klipp und klar drin, dass sie zu dem Schluss gekommen sind, dass Frau Schavan damals bewußt und vorsätzlich abgeschrieben hat in ihrer Examensarbeit. Und dass Frau Schavan in ihrer schriftlichen Stellungnahme an die Universität (zu der sie aufgefordert wurde vor dieser Sitzung), die Vorwürfe nicht entkräften konnte. Diese Frage zumindestens sollte damit geklärt sein. Ich glaube nicht, dass ein anderes Universitäts-Gremium oder gar ein Gericht da noch zu einem anderen Ergebnis kommen würde, zumal die Schavanplag-Leute genau das auch schon gesagt haben.

Gast
Freiheit für die Wissenschaft

Wenn die Wissenschaft sagt, es ist ein Plagiat, dann ist es ein Plagiat. So einfach ist das.

Es wäre ja noch schöner, wenn sich Gerichte über die Wissenschaft stellen.

Dann könnten Richter sich möglicherweise auch erdreisten zu urteilen 1 + 1 = 3. Solche Urteile haben wir schon heute zu hauf.

An den Unitüren steht noch immer:
Das Wahre, das Gute, das Schöne!

und nicht etwa:
Das Mächtige, das Ökonomische, das Juristische

Das ist mit Freiheit der Wissenschaft gemeint.

Von der Funktionsfähigkeit der Wissenschaft bin ich überzeugt (auch wenn es manchmal dauert). Bei den Gerichten habe ich mehr als ernsthafte Zweifel.

Also Frau Schavan:
Als Wissenschaftsministerin auf die Justiz setzen,
das heißt doch von Wissenschaft nichts verstanden.

Gast
@22:23 — karwandler

"Dann ist er [Stefan Rohrbacher] ausgesprochen vielseitig und daher geeignet, Plagiat und Nicht-Plagiat zu unterscheiden.

Vielseitig ja, aber kann er auch triviales von nicht trivialem in einer Diss der Philosophie erkennen? Vielleicht ja, vielleicht nein.

"Soviel Sachverstand wie Sie dürfte der Fakultätsrat mindestens aufweisen,..."

Mit Sicherheit. Das heisst aber wirklich nicht viel. ;-)