Ihre Meinung zu Klette-Verhaftung: Weitere gefasste Person ist kein RAF-Terrorist
Gestern wurde die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette in Berlin festgenommen - und noch eine weitere Person gefasst. Doch laut LKA handelt es sich dabei nicht um einen der weiteren gesuchten Ex-Terroristen.
„Klette, Staub und Garweg werden unter anderem versuchter Mord und (…) vorgeworfen“
Mord ist Mord, und der verjährt nicht.
Und: Die Auslöschung des Lebens von Menschen kann niemals und von niemandem ‚angeordnet’ werden.
Einzig und allein Notwehr ist ‚zulässig‘, weil dann unvermeidlich. Außerdem: Menschen, die sich in einer offensichtlichen Notwehrlage befinden beizustehen ist nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten.
Für mich kommt dies nicht zu tun und somit den oder die Täter gewähren zu lassen, indem man ihren Opfern die nötige Unterstützung zur Abwehr der unmittelbaren Lebens- bzw. Existenzbedrohung verweigert und sie dadurch dem Mörder ausliefert Beihilfe zum Mord durch Unterlassen gleich.