Ein Wohngebäude in München, dessen Eigentümergemeinschaft den Anbau eines Außenaufzugs mehrheitlich ablehnt

Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Barrierefreier Umbau muss erlaubt werden

Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen laut Gesetz leichter in ihre Wohnung kommen. Der BGH hat konkretisiert, wie das zu verstehen ist - und einen Außenaufzug in einem Mehrfamilienhaus erlaubt. Von K. Hempel.

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142 Kommentare

Kommentare

wenigfahrer

Das mit dem Fahrstuhl finde ich gut, da er aber alles selber bezahlen muss, und ja wie es aussieht im Hinterhaus bei den billigen Wohnungen wohnt, vermute ich mal. Stellt sich die Frage ob die Umbauten bei der Höhe 100 Stufen bezahlen kann, 

Der Spaß wird nicht billig.

NieWiederAfd

Der Hausverwalter sagt allen ernstes: Durch einen Außen-Aufzug werde "der Platz für Fahrräder sowie Mülltonnen unnötig eingeschränkt."

Alles klar: Das Grundrecht der Mülltonne auf genügend Raum...

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wenigfahrer

Kommt ja darauf an wie groß der Hinterhof ist, und wie viel Mieter dort Mülltonnen in 3-4 Farben haben, ich bin für den Fahrstuhl, aber ganz so einfach wie Sie es darstellen ist es wohl manchmal nicht ganz.

Mauersegler

Über diesen Satz habe ich auch den Kopf geschüttelt, vor allem über das Wort "unnötig". Das ist fast amüsant, wenn es nicht so traurig wäre. 

FakeNews-Checker

Kann  ja  sein  bei  den  heutigen  beengten  Immobilienverhältnissen  in  baulich  verdichteten  Städten.    Aber  dann  sollte  der  Hausverwalter  wenigstens  bei  der  Suche  nach  einer  barrierefreien  Wohnung  behilflich  sein.

JM

Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen es laut Gesetz leichter haben, in ihre Wohnung zu kommen.

Gesetz! Da wird erst mal wieder 2 Jahre diskudiert, dann eine Vorlage herbeigezaubert und was kommt dabei herum?

Nichts

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ich1961

Das Gesetz gibbet schon.

Adeo60

Wie kommen Sie denn darauf...? Das Urteil schafft Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Der Bürger hat darauf einen Anspruch. 

Und dennoch müssen Richter immer im Einzelfall entscheiden, wobei die beste Lösung natürlich in einer gütlichen, außergerichtlichen Einigung liegt, denn eine  streitige Entscheidung führt häufig nicht zu einer Befriedung.

 Nachbarstreitigkeiten sind mit die schlimmsten Sachverhalte. mit denen sich Gerichte befassen müssen. Oft treffen sich die Parteien nach einer kurzen Ruhepause vor Gericht wieder.

Giselbert

Richtige Entscheidung, behindertengerechter Umbau muss gewährt werden, wenn Antragssteller die Kosten übernimmt.

Die Antragsgegner in den unteren Stockwerken haben es ja bequem/behindertengerecht, da lässt es sich leicht dagegen sein. Sie hätten ja einen Tausch anbieten können.

Carlos12

Ein klassisches Beispiel von gnadenlosen Egoismus. Sei es der Bau eines Kindergartens in der Nachbarschaft, Behinderte Menschen am Urlaubsort, der Anblick einer essenziellen Stromtrasse. Immer gibt es genug Menschen die keine Kompromisse zugunsten der Gemeinschaft oder bedürftiger Menschen machen und ihren Vorteil versuchen auch gerichtlich durchzusetzen.

Aus diversen Umfragen heraus würde ich diesen Anteil auf 20 bis 25 % schätzen.

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Juwa

Das ist zwar weit ausgeholt.

Aber es ist wichtig, dass das mal angesprochen wird, denn es beruht genau auf dieses grundsätzliche Problem, das Empathielosigkeit genannt wird. Egoismus ist dann genau das Resultat daraus. Solche Menschen lassen sich dann auch nur schwer mit Argumenten überzeugen, da sie das als einen Angriff auf ihre Persönlichkeit sehen würden.

Carlos12

Empathie reicht nicht. Psychopathen können manchmal gut nachvollziehen, wie sich andere Menschen fühlen. Es interessiert sie nur nicht, bzw. nur so weit, dass sie Menschen manipulieren können.

Was wichtig ist, ist ein Wertesystem, welches den Mitmenschen genauso wert schätzt, wie sich selbst.

rolato

So ist es allgemein. Für manche aus den Augen aus dem Sinn, es ist aber nicht weg es ist nur woanders. Die Interessenkonflikte sind Bestandteile des täglichen Lebens, Verantwortungen, Zumutungen und Belastungen den Anderen überlassen, für die gleichen Bedürfnisse.

Foren User

... und ihren Vorteil versuchen auch gerichtlich durchzusetzen.

Zum Beispiel auch bei Windrädern.

Esche999

Ohne nocheinmal auf den speziellen Fall einzugehen : Wenn immer möglich sollte man ab einem gewissen Alter - wenn man da einen Wohnungswechsel vornimmt - Paterrewohnungen wählen. 1 Stufe kann man meist noch bewältigen, mit jeder weiteren sinkt die Chance. Selbst wenn es oben schöner ist!

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Foren User

Ohne nocheinmal auf den speziellen Fall einzugehen : Wenn immer möglich sollte man ab einem gewissen Alter - wenn man da einen Wohnungswechsel vornimmt - Paterrewohnungen wählen.

Trifft auf den vorliegenden Fall aber nicht zu.

Egleichhmalf

Außerdem mögen manche Leute nicht im Parterre wohnen. Und ist ja auch nicht nötig, siehe Gerichtsurteil.

FakeNews-Checker

Mit  Ihrem  Rat  kommt  man  nicht  weit  in  all  der  Wohnungsnot,  die  die  Merkel-Regierung  in  Ampel-Fortsetzung  Deutschland  beschert  hat.

Eistüte

"Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, von demjenigen Wohnungseigentümer bezahlt werden müssen, der die Maßnahme verlangt. Die Eigentümergemeinschaft bleibt insoweit von den Kosten verschont. Dies ist in Paragraph 21 Absatz 1 WEG auch ausdrücklich so geregelt."

Damit dürfte die praktische Relevanz eher gering sein und nur sehr vermögende MitbürgerInnen betreffen, die selbst den Bau eines Aussenaufzugs finanzieren können. Bleibt dann auch Sondereigentum. 

 

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Nettie

"Damit dürfte die praktische Relevanz eher gering sein und nur sehr vermögende MitbürgerInnen betreffen, die selbst den Bau eines Aussenaufzugs finanzieren können. Bleibt dann auch Sondereigentum."

Das ist zwar richtig, aber letzten Endes nur ein weiterer Aspekt des eigentlichen bzw. 'grundlegenden' Problems.

Das darin liegt, dass die individuellen (Handlungs-)Möglichkeiten unmittelbar vom individuellen 'Vermögen' abhängen.

Egleichhmalf

Ja klar hängen die individuellen Möglichkeiten davon ab. Und das ist auch völlig richtig so!

Wenn ich einmal Erbschaften und Lottogewinne ausnehme (auf beides konnte ich leider nicht zurückgreifen), dann wurde dieses individuelle Vermögen ja auch erwirtschaftet, z.B. durch mühsame Ausbildung und dann entsprechende Berufstätigkeit wie bei mir. Und meine Eltern waren Fabrikarbeiter, und wir waren 5 Kinder.

Also in der Schule gut aufpassen und fleißig sein. Aber mir ist schon klar, dass das in diesem Forum nicht gut ankommt: man leckt lieber seine Wunden, pflegt seine Trägheit und beneidet die bösen Reichen.

Foren User

Damit dürfte die praktische Relevanz eher gering sein und nur sehr vermögende MitbürgerInnen betreffen, die selbst den Bau eines Aussenaufzugs finanzieren können.

Dazu ist kein Vermögen notwendig.

Nettie

"Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen es laut Gesetz leichter haben, in ihre Wohnung zu kommen."

Sie werden es auch so noch immer schwer genug haben.

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FakeNews-Checker

Offenbar  ist  die  Behinderung  erst  später  eingetreten.  Denn  solche  gesinnten  Vermieter,  die  es  bis  aufs  BGH-Urteil    ankommen  lassen,    würden  Behinderten  erst  gar  keine  Wohnung  geben.

harry_up

Ich erinnere mich an meinen längst verstorbenen Schwiegervater, der in seinem eigenen(!) 3-stöckigen Mehrfamilienhaus für sich keinen Treppenlift einbauen durfte, obwohl kein einziger Mieter etwas dagegen hatte.

Grund der Stadt: Das Treppenhaus sei zu eng.

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schabernack

➢Grund der Stadt: Das Treppenhaus sei zu eng.

Vermutlich waren es Gründe von Baurecht, Mindestbreite von Rettungswegen, Zugänglichkeit für die Feuerwehr u.ä., was zu dieser Entscheidung der Stadt führte.

Eistüte

Ja, was denn sonst? 

Foren User

Für einen Treppenlift benötigt man in der Regel keine Genehmigung der Stadt.

Nachfragerin

Der Brandschutz schreibt für 6-20 Personen einen mindestens 1 Meter breiten Fluchtweg vor. Wahrscheinlich ist es daran gescheitert.

CoronaWegMachen

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Eigentümer /in zu wohnen ist leider schon mal schwierig. Da verhalten sich die Eigentümer /innen so als seien sie in einem Orts-Verein.

Streitpunkt sind immer wieder die Kosten am Objekt. Es kann nicht billig genug sein. 

Ein solcher Aussenaufzug ist teuer. Wenn jemand so etwas wie im hiesigen Fall haben möchte / benötigt dann ist halt der Eigentümer /in Selbstzahler/in.

Wieso sich dann andere Eigentümer /innen dagegen versperren aber wie im hiesigen Fall die Wohnung ggf aus gesundheitlichen Gründen für den Eigentümer/in nicht oder schwerlich zu erreichen ist, ist dann nicht mehr nachvollziehbar. Solche Fälle oä kommen in einer WEG immer wieder vor... 

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Tino Winkler

Zitat: Corona…

„Streitpunkt sind immer wieder die Kosten am Objekt. Es kann nicht billig genug sein.“ 

Wer so denkt und handelt, dem wünsche ich trotzdem Spass in seinem Leben, denn er hat davon zu wenig, wie eben auch Geld.

Nachfragerin

Aus Prinzip dagegen...

... und bloß nichts verändern. Das scheint mir die Motivation der anderen Bewohner zu sein. Aber wenn der Fahrstuhl da ist, wird keiner mehr Treppe steigen wollen (außer das eigene Ego verbietet es, weil man nicht im zuvor abgelehnten Fahrstuhl erwischt werden will).

An der Vorderseite des abgebildeten Hauses hätte allerdings auch ich den Erhalt der historischen Erscheinung über den Wunsch der beiden Bewohner gestellt.

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schabernack

➢An der Vorderseite des abgebildeten Hauses hätte allerdings auch ich den Erhalt der historischen Erscheinung über den Wunsch der beiden Bewohner gestellt.

Niemand in diesem Haus will an der Vorderseite einen Außenaufzug anbauen. Diese Frage hat sich nie gestellt, der Aufzug soll an der Fassade im Hinterhaus sein. Darüber hatte das Gericht zu entschieden, und sonst über gar nichts.

Tino Winkler

Erst das BGH hat korrekt geurteilt, wie viele Egoisten sind dazwischen gewesen, beginnend mit den ablehnenden Eigentümern, dem Verwalter den vorangegangenen Richtern, da ist die Empathie bei einigen auf der Strecke geblieben.

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Grossinquisitor

Ich hoffe, dass der BGH nach Recht und Gesetz urteilt und nicht nach Empathie. Im Revisionsverfahren geht es nicht einmal mehr um Sachverhaltsfragen, sondern um abstrakte Rechtsfragen. Empathie gibt es dort nicht. 

FakeNews-Checker

Aber  all  diese  Hilfe  verweigernden  und  Behinderte  diskriminierenden  Leute  bestimmt  alle  auf  den  "Demos  gegen  rechts"  dabei  und  da  die  großen  "Demokraten  &  Verfassungsfreunde"  geheuchelt.   Gäbe  es  all  diese  Leute  nicht  in  Deutschland,  dann  wäre  die  AfD  niemals  so  groß  geworden.

Carlos12

Ich persönlich habe die AfD immer als Partei der Egoisten vermutet:

- Leugnung des Klimawandels -> Dann braucht man seinen Lebensstil nicht zu ändern.

- Gegen Asylsuchende -> Dann braucht der Reichtum des Landes nicht geteilt zu werden und man sieht weniger Menschen, die einem nicht gefallen.

- Gegen die Covid-Maßnahmen -> Man will keine Einschränkungen der eigenen Gewohnheiten hinnehmen, nur damit die Volksgesundheit und das Leben vulnerabler Gruppen geschont wird.

- Gegen höhere Sozialmaßnahmen -> Die eigenen Steuergelder sollen nicht anderen Menschen das Leben erleichtern.

- Gegen Entwicklungshilfe -> Das Geld soll, wenn schon, im eigenen Land verwendet werden.

Usw.

schabernack

➢ Aber  all  diese  Hilfe  verweigernden  und  Behinderte  diskriminierenden  Leute  …

Dieser Mann / diese Männer ist / sind nicht behindert, sie sind älter geworden. Wären sie behindert, hätten sie wohl gar nicht den Aufzug gegen 100 Treppen steigen erst im Lebensalter von 70 Jahren einbauen lassen wollen.

Bei Ihnen ist Aufzug = behindert. Alle Aufzugnutzer sind behindert, auch die im Aufzug für hin nach Etage 33 im Hochhaus. Au weia.

FakeNews-Checker

Aber  all  diese  Hilfe  verweigernden  und  Behinderte  diskriminierenden  Leute  bestimmt  alle  auf  den  "Demos  gegen  rechts"  dabei  und  da  die  großen  "Demokraten  &  Verfassungsfreunde"  geheuchelt.   Gäbe  es  all  diese  Leute  nicht  in  Deutschland,  dann  wäre  die  AfD  niemals  so  groß  geworden.

AuroRa

Wäre nur gerecht (und sollte eine Selbstverständlichkeit sein), wenn generell alle Gebäude und Bauten (also z.B auch Bushaltestelle, Bahnhöfe) barrierefrei gebaut werden würden… 

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FakeNews-Checker

Subventionierung  von  Automobilität   für  Behinderte  wäre  gescheiter  und  würde  den  Steuerzahler  nur  einen  Bruchteil  Ihres  Vorschlags  kosten,  anstatt  sich  weiterhin  mit  der  Servicewüste  von  Bahn  und  ÖPNV  herumzuärgern,  die  auch  für  Gesunde  eine  Zumutung  und  tägliches  Ärgernis  ist.

AuroRa

Allein schon ihre Gegenüberstellung von „Behinderte“ zu „Gesunde“ zeigt mir, dass Sie nicht nur beim Thema Mobilität eklatante Bildungslücken aufweisen… 

Foren User

Das Urteil finde ich gut. Im vorliegenden Fall ist auch ein guter Kompromiss möglich, wenn die Mülltonnen und Fahrräder wo anders hingestellt werden.

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FakeNews-Checker

Wenn  denn  dafür  ein  Wille  vorhanden  wäre,  anstatt  Behinderte  aus  dem  Haus  zu  ekeln.   Und  wenn  bei  den  Hauseigentümern  so  eine  Gesinnung  vorhanden  ist,  Behinderte  zu  diskriminieren,  dann  bringt  den  Kläger  auch  dieses  BGH-Urteil  nicht  weiter.   Stattdessen  werden  die  Hauseigentümer  nun  am  Wohnungsverlust  des  Behinderten  sägen und  feilen.  Das  ist  der  einfachste  Weg,  dieses  BGH-Urteil  zu  umgehen.

w120

Trotz Denkmalschutz sah das Gericht die Maßnahme als angemessen an.

Es ging dabei ja auch um die Rückseite des Hauses.

 

Für Fahrräder gibt es platzsparende Unterbringungsmöglichlichkeiten und das Mülltonnenproblem dürfte auch lösbar sein.

 

Ein gute Entscheidung, die jetzt auch andere motivieren kann, ihre Rechte durchzusetzen.

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proehi

Ja, es könnte manchem Stinkstiefel das Signal sein, klein beizugeben, weil man rechtlich keine Chance sieht.

Aber mir sträuben sich schon die Nackenhaare allein bei dem Gedanken, so eine Diskussion führen zu müssen. Wo man sich nicht zusammenhockt, um alle Argumente auszutauschen und um zum Schluss eine für alle akzeptable Lösung zu finden, sondern wo man mit rechtlichen Schritten drohen muss.

FakeNews-Checker

Das  Gerichtsverfahren  bis  zum  BGH  hat  bestimmt  mehrere  Jahre  gedauert.    Da  wäre  der  Kläger  besser  und  schneller  ins  behindertenfreundliche   Holland  umgezogen,  da  wo  niemand  Behinderte    diskriminiert,   drangsaliert  und  schikaniert  wie  in  Deutschland,   wo  die  Mitte  der  Gesellschaft   in  den  "Demos  gegen  rechts"  behauptet,   selber   nicht  vom  braunen  Geiste  zu  sein,  ab  in  Wahrheit  keinen  Deut  besser  ist  als  die  AfD.

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AuroRa

Off topic, hier gehts nicht um die AfD. Die übrigen bereits in 3 BL als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden ist. Fakt ist ebenfalls, dass der Großteil der Parteien wesentlich besser sind als die AfD. Warum? Weil die anderen Parteien das Grundgesetz, die Verfassung - kurz die freiheitlich demokratische Grundordnung schätzen - ganz im Gegensatz zur AfD. 

FakeNews-Checker

Dieses  BGH-Urteil  ist  genauso  trügerisch  wie  das  BVG-Urteil  zur   Sterbehilfe,  zu  dem  der  Staat  bis  heute  den  Betroffenen  keine  Sterbehilfe  ermöglicht.  

 Und  so werden die Beklagten auch weiterhin dem behinderten BGH-Kläger allerlei Steine in den  Weg  rollen,  um  diesen  Aufzug  zu  verhindern  bis  hin  zu  seinem  gänzlichen  Wohnungsverlust  und  Zwangsräumung  in  die  Obdachlosigkeit.   Weil  man  es  in  Deutschland   halt  so  von  der  Pieke  auf  gelernt  hat,  Behinderte  zu  diskriminieren  und  zu  schikanieren,  und  das  auch  ohne  Lehrer  Björn  Höcke.

FakeNews-Checker

Die    alltags  und  allseits  diskriminierende  Situation    für  Behinderte   in  Deutschland  spricht  Bände.   Und  das  kann  man  nicht  an  der  AfD  alleinig  festmachen.   Der  braune  Geist  reicht  stattdessen  bis  in  die    ebenfalls  Behinderten  Hilfe  verweigernde  Ampel-Regierungspolitik,    dicht  gefolgt  von  der  CDU.  All  die    "Demos  gegen  rechts"   aus  diesen  Kreisen  sind  daher  nur  Augenwischerei,  die  u.a.  auch  am  täglichen  diskriminierenden Umgang  mit  Behinderten  ihr  wahres  Gesicht  zeigt.   

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frosthorn

Was für ein merkwürdiger Anlass, ausgerechnet bei diesem Thema eine Lanze für die AfD zu brechen.

FakeNews-Checker

Wo  ein  Wille  vorhanden  ist,  da  ist  auch  ein  Weg.   Doch  wo  kein  Wille  vorhanden  ist,  da  hilft  dem  Kläger  auch  so  ein  BGH-Urteil  nicht  weiter.  Und  wäre  die  Situation  für  Behinderte  nicht  ganz  allgemein  diskriminierend  in  Deutschland,  dann  hätte  der  Kläger  dieses  Problem  längst  durch  einen  Wohnungswechsel  beheben  können.

FakeNews-Checker

Daß  es  wegen  solchen  Dingen  überhaupt  erst  zu  einem  BGH-Urteil  kommen  muß,  zeigt  wieder  mal,  was  für  ein  Geist  in  Deutschland  vorherrscht.  Daran  konnte  auch  die  Einführung  des  Grundgesetzes  1949   nichts  ändern.   Bald  wird  der  Kläger  erkennen,  daß  dieses  BGH-Urteil  nur  Makulatur-Wert  hat  und  er  damit  keinen  Schritt  weiter  kommt.

Linkseinbiegen-Statt-Rückwärtsfahren

Der Aufzug wird so teuer, dass man fragen könnte, ob ein Umzug in eine Erdgeschosswohnung nicht billiger ist. Klar, man muss erst eine finden, was heutzutage schwer ist.

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Mauersegler

Lassen Sie das doch einfach den Mann selbst entscheiden. Er hat die Frage für sich nämlich offensichtlich schon beantwortet. 

FakeNews-Checker

So ein Aufzug hätte bestimmt weniger gekostet als all die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Statt Aufzug wird es nun bis zum EuHG weitergehen.

Roman_Caduff

Alles gut dass man da zwar Recht bekommt, aber:
- wer sich heute Wohneigentum kauft, sollte auch ans "Alter" denken.
- in dem vorliegenden Fall müssen sich richtige "Streithähne" getroffen haben
- in vielen Fällen wird es klüger sein, ein gutes Verhältnis in der Eigentümergemeinschaft zu haben und sich ggf. auch aufgrund der gesetzlichen Regelung (Finanzierung durch den Antragsteller, nicht durch die WEG!) einen gütlichen Weg zu finden oder rechtzeitig eine "altersgerechte" Wohnung zu suchen. Kommt immer auf den Einzelfall an. 
- Manchmal stehen aber auch rechtliche Dinge wir z.B. Brandschutz einem Treppenlift im Treppenhaus entgegen, da würde man aber den anderen Hausbewohnern zu viel zumuten, Fluchtwege müssen frei bleiben und nicht überall geht alles. Ich denke, dass es weiterhin Einzelfallentscheidungen bleiben werden und ob es bei einer Ablehnung klug ist, dann den Klageweg zu gehen, muss aber jeder selbst wissen, das Verhältnis innerhalb der WEG wird durch Klage nicht besser.

SirTaki

Da wird eine Leitplanke gesetzt. Wer bestellt, bezahlt i.d.R. Förderung gibt's auch oft dazu.

Wer auf Optik setzt, sollte einen guten Liftbauer beauftragen.

Und wer sich ständig gegen verträgliche Änderungen zu Gunsten von Leuten mit Einschränkungen stellt, sollte von der Hausgemeinschaft eingenordet werden.

Was manche Leute selbstverständlich an anderer Stelle an Annehmlichkeiten erwarten, sollte ihnen dann unter die Nase gerieben werden.

Körperliche Einschränkung erfordert Rücksichtnahme. Das sollte selbsterklärend sein. Aber was will man von einigen Egoisten schon erwarten.

Sokrates

Ich frage mich gerade, wieviele Eigentümer wohnen in diesem besagten Haus des Klägers denn selber drinne? Oftmals ist es doch auch so, das die Eigentumswohnungen ja nur als Kapitalanlagen dienen und vermietet werden.

Lucinda_in_tenebris

Menschen sollen einfacher in ihre Wohnungen kommen, prima !--- aber, ich sehe schon die Propagandamühlen der Antidemokratischen Scheinalternative: Was die Grünen da wieder verzapfen und was das denn soll und keiner hätte mehr Lust darauf. Rationale notwendige Politik, genau das ist es, was die Antidemokraten nicht können.

Autograf

Die Klärung durch den BGH dient Rechtssicherheit in anderen Fällen und eröffnet Kriterien für die Anwendung des Gesetzes. Hier ist es das Beispiel eines älteren, möglicherweise bewegungseingeschränkten Menschen, der schlichtweg keine 100 Stufen täglich zurücklegen kann, ohne schwere gesundheitliche Schäden. Die Nutzung der Wohnung ist ohne Außenaufzug unzumutbar eingeschränkt, so dass das Gesetz greift. Was wäre z.B. im Fall eines Autisten, der in einem oberen Stockwerk wohnt und gerne einen separaten Zugang hätte, da für ihn die Begegnung mit anderen Menschen im Treppenhaus zu belastend ist? Mit dem Ergebnis, dass er sich kaum aus der Tür traut. Hier wird man auf den Grad der zumutbaren Belastung schauen müssen. Ist der Autist z.B. von klein auf so tief traumatisiert worden, so dass seine Gesundheit durch die ständige Begegnung mit anderen Menschen im Treppenhaus (die ggf. auch noch ein "Guten Tag" erwarten) nachweislich schwer gefährdet ist, wäre auch hier das Gesetz anzuwenden.

FakeNews-Checker

Was  wird  der  Hauseigentümer  nun  als  nächstes  tun  ?   Aufzug  einbauen,  aber  dem  Mieter  als  Klage-Vergeltung  fristlos  kündigen ?   Das  wäre  nicht  das  erste  Mal,  daß  mit  Behinderten  so  verfahren  wird.

91541matthias

Ich hab da gelesen, dass das Haus unter Denkmalschutz steht..ist bei uns auch so. Ob das auch bei der Ablehnung der Baumaßnahmen durch die Miteigentümer eine Rolle spielte ist nicht ersichtlich. 

Änderungen an Außenfassaden sind stets genehmigungspflichtig!

Zuwenig Platz für Fahrräder und Mülltonnen sollten da aber nicht gelten

 

Juwa

Wieso muss man seine Rechte überhaupt mit einem hohen Aufwand einklagen? So bleibt den Klägern bis zum Urteil sein Recht verwehrt. Gleichzeitig kostet ihm das viel Zeit und Nerven. Daher nur mutig das sich das mal jemand getraut hat. Wer weiß wie viele schon in einer ähnlichen Situation auf ihr "Recht" verzichtet haben.

Coachcoach

Scheint ja ein vernünftiges Urteil zu sein.

Schön.

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FakeNews-Checker

Wenn  der  Hauseigentümer  einen  Aufzug  ablehnt,   der  ja  auch  von  anderen  Mietern  genutzt  werden  könnte,  dann  sollte  der  Hauseigentümer  wenigstens  bei  der  Suche  nach  einer  barrierefreien  Wohnung  behilflich  sein.   Stattdessen  läuft  das  Ganze  auf  eine  fristlose  Kündigung  der  Wohnung  und  auf  eine  Zwangsräumung  des  Behinderten  in  die  Obdachlosigkeit  hinaus.  Dafür  braucht  man  keinen  Hellseher,  daß  dieser  Streit  so  enden  wird  und  der  Vermieter  kein  Problem  damit  hat,  weitere  tausende  Euros  ins  Räumungsverfahren  zu  investieren.

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