Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem Großraumbüro

Ihre Meinung zu Die Folgen des Lohn-Urteils des Bundesarbeitsgerichts

Ein Gerichtsurteil macht es Arbeitgebern schwer, Frauen für die gleiche Arbeit schlechter zu bezahlen als Männer. Es gilt der Grundsatz gleicher Bezahlung. Wer davon abweichen will, braucht gute Argumente. Von J. Henke und C. Kehlbach.

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128 Kommentare

Kommentare

wie-
Die üblichen Missverständnisse

@14:00 Uhr von Egleichhmalf

Was ich dem Artikel nicht entnehmen konnte (oder ich habe es nicht richtig gelesen bzw verstanden): Geht es nur um Mann und Frau oder grundsätzlich um unterschiedliche Bezahlung bei vergleichbarer Leistung?

Weder noch: einfach nur gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit. Arbeitsleistung ist eine andere Sache. Ist aber ausführlich im Artikel beschrieben:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - unabhängig vom Geschlecht. Dieser Anspruch hat seinen Ursprung im EU-Recht. "Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher", heißt es im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Deutschland hat dies über entsprechende Vorschriften im Entgelttransparentgesetz getan.

Enlightеnmеnt
@13:54 Uhr von wie-

Tja, tatsächlich war die deutsche Wirtschaft trotz - oder wegen - BGB, HGB, SGB/Arbeitsrecht, Umweltrecht sowie den EU-Vorgaben zur Förderung von Wettbewerb aber auch fairen Wettbewerbbedingungen bemerkenswert erfolgreich. Wie passt die Realität also zu Ihren Vermutungen?

Tja, schaut man auf die Fakten, war Deutschland 2022 und in der Prognose für 2023 bei Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts in der EU Schlusslicht.

 

de.statista.com/statistik/daten/studie/159507/umfrage/prognose-zur-entwicklung-des-bip-in-den-laendern-der-eurozone

 

weingasi1
@14:03 Uhr von FakeNews-Checker

Dann ändert man halt demnächst die Ausrede. Es heißt dann vielleicht "nach unserem subjektiven Empfinden leistet Herr A mehr als Frau B".

Ich habe dem Artikel entnommen, dass genau das, "das subjektive Empfinden", nicht mehr zur Entscheidung herangezogen werden darf. Der AG muss objektive Kriterien benennen, an denen sich alle AN messen lassen.

TS-Beitrag: "...Eine Ungleichbehandlung in der Bezahlung von Männern und Frauen darf nur aus objektiven Kriterien erfolgen...

Deshalb  ist  Angela  Merkel  in  die  Politik  gegangen.  Hat  zwar  da  auch  nichts  zur  Lohngerechtigkeit  erreicht,  aber  dafür  gut  bezahlt.

So ein Mumpitz ! Wäre es ihr ums Geld gegangen, wäre sie nie im Leben in die Politik gegangen und wäre vor allem nie Kanzlerin geworden. Wenn man die geleisteten Arbeitsstunden betrachtet, dürfte sie nicht viel mehr als den Mindestlohn erhalten haben.

 

 

Wohlstandsbäuchlein
@14:00 Uhr von mispel

Der Arbeitsmarkt ist nun mal genau das: ein Markt. Wenn der AN nicht das fordert, was er fordern könnte, dann ist er selber schuld, denn dann kennt er offensichtlich nicht seinen Wert. Das nennt sich Eigenverantwortung.

Und genau diese Ungerechtigkeit ist jetzt endlich durch Gerichtsbeschluss abgeschafft. Danke für Ihr Verständnis.

Account gelöscht
Die Folgen des Lohn-Urteils des Bundesarbeitsgerichts....

Eine erste Folge des Urteils war die Kommentierung durch Reinhold von Erben-Worlee (Präsident der Familienunternehmer). Er sah die "Verhandlungsfreiheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer" gefährdet. Die beiden Seiten haben ja auch bei einem Treffen das gleiche Gewicht. Und wenn man davon ausgeht dann ist natürlich durch so ein Urteil die Freiheit gefährdet.

Account gelöscht
Urteil war "überfällig"

Es ist für ein Land wie unseres eine Schande, dass Frauen bisher für gleiche Arbeit oft weniger bekommen haben.

Zu Zeiten der Unions-Regierung wäre das Urteil des Gerichts vermutlich auch zuungunsten der Frauen ausgefallen.

Die Union begünstigt nämlich bestimmte Gruppen einseitig und ist nicht immer für Gleichberechtigung. 

fathaland slim
@13:59 Uhr von Schleswig Holsteiner

Werkverträge in grossen Firmen

Wie sieht es denn aus , wenn am Fleissband die Mirarbeiter (m/w/d) die gleiche Arbeit verrichten, die eine (m/w/d) aber nach IGM-Tarif bezahlt werden und die andere (m/w/d) nach Werkvertrag, also erheblich schlechter ?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie diese Frage, nach der jahrelangen, intensiven Diskussion, ernst meinen.

Aber falls doch, dann werden Sie hier geholfen:

https://www.igmetall.de/service/ratgeber/zwoelf-fragen--zwoelf-antworte…

Mauersegler
@14:02 Uhr von wie-

 

Wie? Sie bezeichnen die Vetragsfreiheit als eine "Trollerei"?

 

Spitze.

Dann übereignen Sie mir jetzt sofort Ihr Auto, Haus, Yacht, Helikopter, wenn Ihnen vertragsfreiheit  nicht so wichtig ist.

Und dann stellen Sie mich als Ihren Geschäftsführer ein, Grundgehalt: 100 Mio. / Jahr.

 

Sollte ja dann kein Problem sein.

Quod erat demonstrandum. Warum eigentlich?

 

Ich finde, der Mann macht das großartig und hat Dank verdient. Keinem gelingt es wie ihm, seine Partei zu diskreditieren.

 

Questia
@14:03 Uhr von Egleichhmalf | Verächtlich

Wer für 1 Euro die Stunde arbeitet, bekommt diese Bezahlung zu Recht. Grund: diese Person muss extrem dumm sein.

Ihren Beitrag finde ich unangemessen und verächtlich.

Viele Menschen sind in großer Not und nehmen jeden Job an, den sie bekommen können.

Da wird die Not der Menschen oft ausgenutzt. Die Verträge sind so gestaltet, dass zwar der Mindestlohn und die geregelte Arbeitszeit im Vertrag steht.

Die Realität sieht für diese Menschen dann aber so aus, dass sie zwar mehr arbeiten, dafür aber nicht entlohnt werden.

Meine Verachtung gilt den Unternehmen, die Menschen so behandeln.

weingasi1
@12:14 Uhr von Questia

Wenn ein Arbeitgeber einem Mann eine Höhe der Entlohnung zusagt, dann zeigt der AG damit, wieviel ihm die Leistung des Mannes wert ist.

Wenn eine Frau diese gleiche Leistung auch erbringt, darf es keine Rolle spielen, ob sie gut verhandelt. Dann muss der Arbeitgeber diese gleiche Leistung genau so entlohnen, wie bei dem männlichen Bewerber.

Denn er entlohnt ja die Leistung, nicht das Verhandlungsgeschick

Gerade in der Kundenakquise ist das Verhandlungsgeschick ja eben die Leistung. Eine Lösung wäre ja vllt die Gewährung von Provisionen, was ohnehin viel gerechter wäre, weil sie die Leistung viel besser abbildet.

 

 

Questia
@14:06 Uhr von Der neue Goldgestrandete

wie gesagt: unabhängig von der Meinung des Blitzgescheiterten.

 

Gregory Bodendorfer
@13:59 Uhr von wie-

@12:43 Uhr von Klartexxter

Hinsichtlich der feministischen Spielerein - und dazu zähle ich u.a. das Gendern, stimme ich aber zu. Das ist eher Ideologie, wie die meisten "-ismen"

d) wovor haben Sie Angst? Vor dem nahenden Ende des patriarchalen Abendlands etwa?

Angst, würde ich sagen.

Viele Männer haben Angst vorm versagen, und verstricken sich dann in abstruse Erklärungsversuche....

Peinlich, doch bei vielen Männern nachvollziehbar weil determiniert....

Wohlstandsbäuchlein
@12:10 Uhr von rüdiger23

Ich halte diese Gleichmacherei um jeden Preis für sehr gefährlich. Es gibt etliche Berufe, wo der Mann mehr schafft, mehr leistet, mehr trägt, länger durchhält und ausfallresistenter ist.

Und in genau so vielen Berufen leisten Frauen mehr.

Da wo aber beide gleich viel leisten, sollen sie auch gleich viel verdienen. Verhandlungsgeschick als Ausrede für ungerechte Arbeitgeber ist abgeschafft. Gut so.

 

schabernack
@12:18 Uhr von Der neue Goldstandard

 

Die Frau, die hier klagt, scheint grundlegende betriebswirtschaftliche Abläufe nicht zu verstehen. Gerade im Vertrieb wird stark erfolgsabhängig gezahlt.

 

Sie haben gar nicht verstanden, wie das im Vertrieb so ist. Salesmen and Saleswomen sind bei einem Arbeitgeber angestellt. Dafür bekommen sie ein Grundgehalt. Um eben das geht es hier.

 

Zusätzlich bekommen sie vertraglich vereinbarte Umsatzprovisionen. Um die geht es hier gar nicht. Selbständige Handelsvertreter arbeiten nur auf Provisionsbasis ohne Grundgehalt. So ist die reale Welt von Business und Betriebswirtschaft.

Mauersegler
@14:07 Uhr von Der neue Goldstandard

Gericht und die Justiz sind TEIL des Staates, i.e. der Judikative!

 

Ja, und die Justiz ist unter anderem dafür da, die Rechtmäßigkeit von Verträgen zu überprüfen. Wie Sie schreiben:

Ihnen muss man aber viel erklären!

 

 

Der neue Goldstandard
@14:05 Uhr von NotMostlyHarmless

 

 

Der vielfältige Goldstandard leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Demokratie in Deutschland.

 

Eben! Sage ich doch.

 

Seine oftmals bizarren Kommentare haben schon mehr Leute davon abgehalten, AfD zu wählen als es irgendeine vernünftige Argumentation jemals könnte.

 

Wenn Sie die Forderung nach Vertragsfreiheit als "bizarr" bezeichnen, ist das aber äußerst ... bizarr ... schließlich ist das ein konstitutionelles Element des GG, Art. 2 GG um genau zu sein.

Sie stehen offensichtlich außerhalb des freiheitlich-demokratischen Verfassungsbogens!

 

"https://www.bpb.de/23161/vertragsfreiheit/#:~:text=Vertragsfreiheit%20(….,(Abschluss%2D%20und%20Gestaltungsfreiheit)."

Questia
@14:04 Uhr von weingasi1

Es wird Zeit, dass nicht mehr die Blender den Reibach (untereinander aus-) machen.

Ich habe im Berufsleben oft genug mit diesen Männern in Männerstrukturen zu tun gehabt.

Da geht es nicht immer um Leistung, sondern sehr oft um eine Art von Zirkel, Komplizenschaft (ich finde kein passendes Wort), in dem die Männer es geschafft haben, sich immer selbst zu bestätigen.

Als Frau ist es schwierig dort Fuß zu fassen. Ich habe es selbst erlebt, dass ich für die Aufdeckung von Fehlleistungen von Blendern abgestraft wurde.

Von gerechter Bezahlung an mich mal ganz zu schweigen.

Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Verpetzer sind nirgendwo gut gelitten. Innerhalb des Kollenkorps schon gar nicht. Würde ich nur machen, wenn Gefahr im Verzug ist. Da redet man doch zunächst einmal mit dem Kollegen selbst

Wie kommen Sie auf Petzen? Das hat sich einfach im Rahmen meiner Aufgaben ergeben, dass ich viel Zeit und Arbeit dafür aufwenden musste,  den Mist des Blenders aufzukehren.

melancholeriker
@14:00 Uhr von mispel

So  eine  unsinnige  "Verhandlungsgeschick"-Theorie... 

 

Wenn der AN mehr Geld haben möchte, dann soll er zum AG gehen und mehr verlangen. Wenn der AG das für gerechtfertigt hält, wird er dem AN mehr zahlen. Wenn nicht, kann der AN sich ja einen neuen Job suchen. Natürlich wird der AG ohne Forderung von sich aus selten mehr anbieten. Sie gehen ja auch nicht zum Bäcker und geben dem 1 Euro für ein Brötchen, obwohl es nur 50 Cent kostet. Und wenn der Bäcker 1 Euro verlangt, bezahlen Sie vielleicht den Preis, wenn er es Ihnen Wert ist, oder Sie bezahlen ihn nicht und suchen sich eine andere Bäckerei. Der Arbeitsmarkt ist nun mal genau das: ein Markt. Wenn der AN nicht das fordert, was er fordern könnte, dann ist er selber sc...

 

Ich nenne das "Vorstufe zum Wiedereintritt in die Steinzeit".

Nachdem der Verbrenner als Sublimationsangebot für die Überwindung von Ängsten gegenüber von immer stärker werdender Frauenpower gefährdet ist, kommt der Umweg mittels Potenzgebahren erneut in Mode. 

Mauersegler
@14:08 Uhr von stefl123

Aus meiner Sicht hat das Urteil die Vertragsfreiheit bei Gehältern ab adsurdum geführt.

Denn wenn man den geschlechtsspezifischen Teil aus dem Urteil entfernt bleibt aus meiner Sicht folgendes übrig: Wenn Arbeitnehmer A bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit macht, dann hat er unabhängig vom Verhandlungsgeschick Anspruch auf das gleiche Gehalt wie Arbeitnehmer B. Und gemäß Art. 3 GG ist es unerheblich, ob Arbeitnehmer A und B männlich, weiblich oder was auch immer sind.

Damit ist jedes Gehaltsgespräch (bei fehlender Tarifbindung) sinnlos.

 

Das verstehe ich nicht. Wenn man Männer nicht besser bezahlen darf als Frauen, braucht man überhaupt nicht mehr über Gehälter zu reden?

So viel zum Leistungsprinzip.

 

Enlightеnmеnt
@14:05 Uhr von fathaland slim

 

Und der Staat, das sind wir alle.

 

Eine Plattitüde.

Hier geht es um die Ausübung der Staatsgewalt. Diesmal in Form eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts. 

 

Der neue Goldstandard
@14:09 Uhr von jaja...

 

Und ob der Staat das Recht hat, nicht nur dass, sondern sogar die Pflicht, für Gerechtigkeit zu sorgen.

 

Wo konkret sehen Sie einen Mangel an "Gerechtigkeit"?

Definieren Sie "Gerechtigkeit".

 

Die Ausreden, warum jemand mit Penis mehr Geld für dieselbe  (messbare) Arbeits-Leistung (und nur darum geht es, nicht um körperliche Leistungsfähigkeiten per se, auch nicht um Verhandlungsgeschick von Frauen in Männerrunden oder gar die Wettbewerbsfähigkeit...), diese Ausreden, und das nur, weil Frauen unter Umständen etwas mehr, also gleichviel,  kriegen sollen?

 

Sie schwurbeln gerne herum, kann das sein?

Belegen Sie mit einer auch nur ansatzweise seriöser Quelle, dass das Tragen eines Penisses auch nur ansatzweise ein entscheidendes Merkmal für das erzielte Einkommen hat - außer vielleicht in der Pornoindustrie. Das wäre aber ein Spezialfall.

Sie verbreiten offenkundig Verschwörungstheorien, die kein intelligenter Mensch ernst nehmen kann.

Wohlstandsbäuchlein
@14:07 Uhr von Der neue Goldstandard

 @12:39 Uhr von Questia        

Wie auch immer! Ein Staat hat sich in die Vertragsfreiheit von Unternehmen und Bürgern nicht einzumischen!

Wenn Recht zu sprechen für Sie eine Einmischung ist, dann ist die Einmischung eben die Aufgabe eines Gerichts. Die Arbeitnehmerin hat das verfassungsmäßig garantierte Recht, den Klageweg zu beschreiten. Nur so kann sie ihr Recht einklagen. Das ist ein Fundament des Rechtsstaates.

weingasi1
@14:04 Uhr von weingasi1

Es wird Zeit, dass nicht mehr die Blender den Reibach (untereinander aus-) machen.

Ich habe im Berufsleben oft genug mit diesen Männern in Männerstrukturen zu tun gehabt.

Da geht es nicht immer um Leistung, sondern sehr oft um eine Art von Zirkel, Komplizenschaft (ich finde kein passendes Wort), in dem die Männer es geschafft haben, sich immer selbst zu bestätigen.

Als Frau ist es schwierig dort Fuß zu fassen. Ich habe es selbst erlebt, dass ich für die Aufdeckung von Fehlleistungen von Blendern abgestraft wurde.

Von gerechter Bezahlung an mich mal ganz zu schweigen.

Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Verpetzer sind nirgendwo gut gelitten. Innerhalb des Kollenkorps schon gar nicht. Würde ich nur machen, wenn Gefahr im Verzug ist. Da redet man doch zunächst einmal mit dem Kollegen selbst

Korrektur :

Es muss natürlich KOLLEGENKORPS heissen.

 

D. Hume
Mal ein Auszug aus dem Artikel vom manager magazin

Zur objektiven Betrachtungsweise hat das Landesarbeitsgericht Sachsen auch noch Nachholbedarf. Der Betrieb mauschelt ganz klar wegen des Geschlechts und das vorinstanzliche Gericht äußert sich nicht zu so einem eklatanten Teilaspekt? Grotesk.

"Auch die spätere Gehaltserhöhung für Herrn P. hielt das Landesarbeitsgericht Sachsen für "objektiv gerechtfertigt", denn er sei zeitgleich zum "Leiter Vertrieb Bahntechnik" ernannt worden, was ihm auch schon "im Zuge der Mitarbeitergewinnung" im Vorstellungsgespräch zugesagt worden war.

Susanne Dumas war zeitgleich auch ein Titel verliehen worden: Leiterin Bereich Verkehrswege. Weder für sie noch für Herrn P. änderte sich dadurch die tägliche Arbeit. Wieso sie dafür keine Gehaltserhöhung bekam, er aber schon, diese Frage ließ das Landesarbeitsgericht offen."

Der neue Goldstandard
@14:10 Uhr von Gregory Bodendorfer

Dass Frauen noch immer um ihren gerechten Anteil, um welchen gesellschaftl. Bereich es sich auch handelt, um die ihnen zustehenden Rechte kämpfen müssen....

 

Welche Rechte haben Frauen denn heute nicht?
Kenne da kein einziges!

 

Sie scheinen nicht viel davon zu verstehen, wovon Sie sprechen.

Was denken wir Männer uns nur dabei?

Vermutlich nicht viel - dazu müssen wir nicht erst nach Afghanistan, Iran oder sonst wohin schauen.....

Wir haben diesen Mist hier im so vielgepriesenen, fortschrittlichen Deutschland....

Ich schäme mich dafür!

Sie können sich ja gerne schämen.

Ich wüsste nicht wieso.

Für die frauenfeindlichen Zustände kann ich nichts. Ich habe sie oft genug kritisiert, was mir dann als "islamophobe Hetze" ausgelegt wurde, keine Ahnung.

 

 

Wohlstandsbäuchlein

Das Foto ist irreführend und verfälscht das Thema. Im Hoch- und Tiefbau sieht die Lage völlig anders aus. In schweren Berufen, bei Handwerkern, Polizei und Armee ist der Mann immer noch das Rückgrat.

Mann und Frau sind gleichberechtigt.

Feministische Spielereien sind grün eingefärbt und völlig überflüssig.

Maskulinistische Spielereien sind undefinierbar eingefärbt und irgendwo von vorgestern.

Sisyphos3
@14:10 Uhr von melancholeriker

So viel Instinktlosigkeit, nur um vor Männern zu prahlen mit dem Hinweis auf Marktkonformitäten hätte ich nicht mal Ihnen zugetraut. Aber deshalb findet man in der AfD so gut wie keine Frauen. 

 

 

warum finden sich in Praxen für Urologen kaum Zeitschriften wie Brigitte , Bild der Frau, Gala oder ähnliches

während beim Frauenarzt ein Spiegel / Stern / Autor Motor Sport kaum zu sehen ist

 

Enlightеnmеnt
@12:39 Uhr von Questia | mit Zusammenhang

...
Wie auch immer! Ein Staat hat sich in die Vertragsfreiheit von Unternehmen und Bürgern nicht einzumischen!

Das tut er auch nicht.

Diese Entscheidung wurde von einem unabhängigen Zivilgericht gefällt.

Eine Klagende Partei hat vor einem Gericht einen Erfolg erzielt. Das hat mit "dem Staat" nichts zu tun, sondern mit Rechtsprechung.

Die Rechtsprechung ist in unserem Land unabhängig von Staat, Regierung, Politik etc.

 

Gut, dann diesmal mit dem ganzen Zusammenhang.

Das hat mit dem Staat alles zu tun.

Die Rechtssprechung der Gerichte (Judikative) ist eine der drei Staatsgewalten.

 

Glasbürger
Wenn eine Gesellschaft funktionieren soll...

... dann ist Gleichberechtigung, auch in Lohnfragen, eine Grundvoraussetzung dafür.

Es gibt diesbezüglich noch sehr viel in Deutschland zu tun. Dieses Urteil ist indes ein gutes Zeichen.

Vielleicht kann man sich ja mal im Osten des Landes schlau machen, wie das mit der Gleichberechtigung funktioniert? Immerhin war man dort, gegenüber dem Heute, schon mal deutlich weiter.

Die Leute, die das noch erlebten, leben ja zum Glück noch.

fathaland slim
@14:08 Uhr von stefl123

(...)

Denn wenn man den geschlechtsspezifischen Teil aus dem Urteil entfernt bleibt aus meiner Sicht folgendes übrig: Wenn Arbeitnehmer A bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit macht, dann hat er unabhängig vom Verhandlungsgeschick Anspruch auf das gleiche Gehalt wie Arbeitnehmer B. Und gemäß Art. 3 GG ist es unerheblich, ob Arbeitnehmer A und B männlich, weiblich oder was auch immer sind.

Damit ist jedes Gehaltsgespräch (bei fehlender Tarifbindung) sinnlos. 

Und ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: dieses Urteil hebelt aus meiner Sicht die Tarifverhandlungen aus, wenn mehrere Gewerkschaften gleiche Berufsgruppen vertreten. Beispiel: wenn der Lokführer der GdL mehr verdient als der EVG-Lokführer, dann geht der von der EVG vertretene Lokführer mit Berufung auf dieses Urteil vor Gericht und verlangt das gleiche Gehalt wie das von der GdL...

Lokführer werden nicht je nach ihrer Gewerkschattsmitgliedschaft unterschiedlich bezahlt.

Und auch Nichtgewerkschaftler bekommen Tariflohn.

wie-
Trolle in Sozialen Medien: meistens Männer. Warum?

Ein weiteres schönes Musterbeispiel, wie Trolle in Sozialen Medien gesellschaftspolitisch wichtige Debatten gezielt stören, um einen Diskurs mittels Bullshit, Provokation, Ablenken, Emotionalisierung, Polarisierung zu ersticken:

Seit wann sind Frauen "unten", "marginalisiert", "sozial schwächer"??

Sie können ja gerne Ihr grünlinkes Frauenbild verbreiten.

Als AfD-Wähler gehe ich in der Regel von intelligenten, fähigen und starken Frauen aus, gegenüber welchen ich als Mann und AfD-Wähler die gleichen Ansprüche und Erwartungen habe wie ggü. einem Mann und Marsmensch!

Nun, "Goldblitz", "ein Staat" vielleicht, aber dank Art 1, 3 und 20 GG eben nicht dieser Staat.

Dann lesen Sie mal Art. 3 GG durch.

Art. 3 GG fordert die GLEICHBERECHTIGUNG zwischen Mann und Frau.

Die haben wir bekanntlich und Gott sei Dan...

Und so weiter, und so weiter, bla, bla, bla. Nun, kennt man ja von diesen blaubraunen Trollen und Trollinnen aus den Parlamenten der Republik. Allerdings funktioniert dort die Sitzungsleitung.

weingasi1
@14:11 Uhr von GeMe

 

Und wenn dann ein Mann oder eine Frau mehr Umsatz macht als die Kollegin oder der Kollege, dann bekommt diese(r) auch mehr Gehalt.
Aber das ist dann alles nachvollziehbar und basiert auf Fakten.
Dass man ein höheres Gehalt bekommt, nur weil man ein Mann ist, mag in AfD Kreisen ein Argument sein, aber vor Gericht kommt man damit nun mal nicht durch, weil es kein Argument ist.

Wie man im Bericht auch nachlesen kann, ist es aber legitim die (Mehr-)Bezahlung mit dem Argument "sonst hätte man die Stelle nicht besetzen können" zu begründen. Das kann man ja dann auf jeden Fall behaupten. Widerlegen wird man es kaum im Nachhinein können. Eine Lösung wird es immer geben. Andererseits frage ich mich natürlich, warum man überhaupt jemanden einstellt, der das übliche Gehalt nicht verdient.

D. Hume
@14:14 Uhr von Wohlstandsbäuchlein

Wer überprüft ob Frau weniger verdient, als männliche Kollegen in gleicher Position? Momentan sehe ich da keine Möglichkeit dies zu überprüfen. Gehälter sind geheim. Soll man sich mit dem Arbeitgeber zerstreiten und gleich beim Gericht treffen?

Die volle Transparenz beim Gehalt gilt leider erst bei Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. Das ist ein Schwachpunkt und benachteiligt Frauen in kleineren Betrieben.

"Die Verpflichtung gilt aber nur für Betriebe mit mindestens 201 Beschäftigten, zudem muss es mindestens sechs Vergleichspersonen geben. Die Photon Meißener Technologies GmbH beschäftigt rund 180 Menschen und nur drei Mitarbeitende im Außendienst – das Entgelttransparenzgesetz greift dort also nicht." - manager magazin.

Im vorliegenden Fall hat die Klägerin auch nur durch Zufall herausgefunden, dass der Kollege mehr verdient.

D. Hume
@14:17 Uhr von Der neue Goldstandard

Wie? Sie bezeichnen die Vetragsfreiheit als eine "Trollerei"?

Nein. Der geschätzte Mitforist bezeichnet nicht die Vertragsfreiheit, sondern Ihre Art hier zu posten als Trollerei. 

In meinem Kommentar ging es aber um Vertragsfreiheit und die ständige Verletzung dieses durch den GG geschützten Prinzips und Grundrechts durch grünlinke Ideologen und Schwurbler.

Was konkret an meinem Kommentar war "Trollerei"? Irgendwelche Sachargumente oder kommt da nix?!

Ne da kommt nix. Sie gehen dem Forum einfach nur auf die Nerven. Sie haben Ihr tägliches Pensum an Aufmerksamkeit erhalten. Das muss reichen.

schabernack
@14:16 Uhr von weingasi1

 

Was bedeutet GNTM ? Jetzt habe ich gerade gelernt, wer alles mit LGBT gemeint ist, schon gibt es wieder ein neues Kürzel. Muss das sein ? Kann man sich nicht generell verständlich ausdrücken ?

 

GNTM ist die Abkürzung für Germany's Next Topmodel.

Enlightеnmеnt
@14:18 Uhr von Nettie

 

Eine Klagende Partei hat vor einem Gericht einen Erfolg erzielt. Das hat mit "dem Staat" nichts zu tun, sondern mit Rechtsprechung.

Das hat mit dem Staat alles zu tun.

Die Rechtssprechung der Gerichte (Judikative) ist eine der drei Staatsgewalten.

 

In einem Rechtsstaat ist die Justiz keine 'Staatsgewalt', sondern eine unabhängige Instanz innerhalb des Gemeinwesens. Also niemandes Weisungen unterworfen, sondern allein der Wahrung bzw. Durchsetzung rechtsstatlicher Prinzipien verpflichtet.

 

Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.

 

Quelle:

bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/gewaltenteilung-246408

 

werner1955
@14:14 Uhr von Wohlstandsbäuchlein

Wer überprüft ob Frau weniger verdient, als männliche Kollegen in gleicher Position? Momentan sehe ich da keine Möglichkeit dies zu überprüfen. Gehälter sind geheim. Soll man sich mit dem Arbeitgeber zerstreiten und gleich beim Gericht treffen?

Die volle Transparenz beim Gehalt gilt leider erst bei Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. Das ist ein Schwachpunkt und benachteiligt Frauen in kleineren Betrieben.

Also ich würde sofort meien aG wechseln wenn ich das gefühl habe benachteiligt zu sein.
Auch gibt es schon viel bereich wo fast nur Faruen arbeiten. Bei dem heutigen Fachkräftemangel dürfet das kein problem für selbstbestimmte und Eigenverantwortlich menschen sein.

D. Hume
@14:16 Uhr von weingasi1

Dann ändert man halt demnächst die Ausrede. Es heißt dann vielleicht "nach unserem subjektiven Empfinden leistet Herr A mehr als Frau B".

 

Wobei das sogar stimmen dürfte. Nach meiner Erfahrung müssen sich Männer meistens weitaus mehr anstrengen, um mal was Gescheites auf die Reihe zu kriegen. Und um jetzt gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ja, ich halte im Großen und Ganzen Frauen für den fähigeren Teil der Menschheit. Trotz GNTM.

Mich als Frau würde interessieren, woran Sie das festmachen. Was bedeutet GNTM ? Jetzt habe ich gerade gelernt, wer alles mit LGBT gemeint ist, schon gibt es wieder ein neues Kürzel. Muss das sein ? Kann man sich nicht generell verständlich ausdrücken ?

 

LGBTQIA+; jetzt sind Sie da auch auf Stand. GNTM heißt Germany’s Next Topmodel.

Der neue Goldstandard
98 % aller IT-Startups im Sillcon Valley: von Männern gegründet

Zitat: "Ein Gerichtsurteil macht es Arbeitgebern schwer, Frauen für die gleiche Arbeit schlechter zu bezahlen als Männer. Es gilt der Grundsatz gleicher Bezahlung."

.

Dass die Behauptung, dass Frauen für die GLEICHE (definiere!) Arbeit angeblich weniger Geld bekommen, eine reine Verschwörungstheorie ist, kann man u.a. an der Tatsache erkennen, dass im Sillicon Valley 98 % aller erfolgreichen IT-Start-Ups von Männern gegründet werden.

Hier haben alle Gründer, egal welcher Hautfarbe, Geschlecht, Sexualität und sonstigem Gedöns, die gleichen Voraussetzungen. Hier kommt es auf Kenntnisse, Wissen, Unternehmergeist, Fleiß etc. an. Ein "gläserne Decke" gibt es dort nicht. Dort ist bekanntlich "the sky the limit".

.

Wieso sind Frauen also dramatisch seltener im Sillicon Valley vertreten?

Questia
@14:31 Uhr von NotMostlyHarmless | Shitstorm

...Wobei das sogar stimmen dürfte. Nach meiner Erfahrung müssen sich Männer meistens weitaus mehr anstrengen, um mal was Gescheites auf die Reihe zu kriegen.

Da widersprechen Sie sich selbst: Wer mehr tun muss, um zum selben Ergebnis zu kommen, leistet m.E. nicht mehr - außer Sie meinen den Wind, den so viele Männer um ihr Tun machen.

 

Das übliche männliche Heischen nach Bewunderung ist keine Leistung, sondern vermutlich angeboren. Was ich sagen wollte ist, dass sich Männer mehr anstrengen müssen, um so viel wie eine Frau zu leisten. Sie sind nun mal biologisch in vielerlei Hinsicht benachteiligt. Außer bei Muskelkraft und räumlichen Sehvermögen.

 

Und um jetzt gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ja, ich halte im Großen und Ganzen Frauen für den fähigeren Teil der Menschheit. ...

Und leider zeigt sich hier schon lange ein Fehler in der Geschichte der Menschheit: Dass das Recht des Stärkeren schon so lange vorherrscht.

 

Ich bin gespannt auf den Shitstorm, den Sie damit auslösen.

falsa demonstratio
@13:59 Uhr von Schleswig Holsteiner

Wie sieht es denn aus , wenn am Fleissband die Mirarbeiter (m/w/d) die gleiche Arbeit verrichten, die eine (m/w/d) aber nach IGM-Tarif bezahlt werden und die andere (m/w/d) nach Werkvertrag, also erheblich schlechter ?

 

Das hat mit dem hier besprochenen Urteil und der Problematik der Geschlechter(un)gleichbehandlung nicht das Geringste zu tun.

GeMe
@14:19 Uhr von Schleswig Holsteiner

Was ich dem Artikel nicht entnehmen konnte (oder ich habe es nicht richtig gelesen bzw verstanden): Geht es nur um Mann und Frau oder grundsätzlich um unterschiedliche Bezahlung bei vergleichbarer Leistung?

---------------------------

Diese Frage stellt sich mir auch.

Wie bereits auf WDR5 am Montag berichtet wurde, geht es dabei nicht nur um Mann und Frau sondern grundsätzlich um gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Im konkreten Fall hatte zwar eine Frau geklagt, aber der Arbeitsrechtsexperte sagte im Interview auf WDR5, dass das Urteil  natürlich auch auf zwei Männer oder zwei Frauen übertragbar ist, wenn diese bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt werden.

Der neue Goldstandard
Wo konkret sind Frauen "benachteiligt"?

 

Zitat: "Trotz Fortschritten bei der Gleichstellung sind Frauen laut einer neuen Studie im Beruf weiter oft benachteiligt"

.

Wo konkret sind Frauen "benachteiligt"?

Bitte nur ein Recht nennen, das Männer haben, welches Frauen nicht haben.

Oder ist das mal wieder ein Artikel von und für Denkfaule, die nicht zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung unterscheiden können?

Dany39
@12:03 Uhr von Werner40

In der Vertriebsaussendienst-Branche werden alle Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt und das ist gut so. Ein Newbie bringt nun mal nicht die gleiche Leistung wie ein Kollege, der den Job schon ein paar Jahre macht. Und unterschiedliche MBO Erfüllung bringt unterschiedliche Gehälter. So sollte es auch sein. 

Es geht doch nicht darum, das jemand der erst seit kurzem in einer Firma ist, dasselbe verdient wie einer der schon 10 oder 20 Jahre da ist. Sondern darum das Mann zu Beginn z.B. 20€/Std verdient, die Frau aber nur 12€/Std, obwohl sie die gleiche Qualifikation hat und die gleiche Tätigkeit macht.

Coachcoach
Gute Tipps für die Verhandlung

Ich habe diese oder jene Zusatzquali...Berufserfahrung...Kundenzugang....Tralala...

Das können dann Frauen aber auch genauso gut - außer der andere hat mehr Verhandlungsgeschick....

weingasi1
@14:08 Uhr von stefl123

Aus meiner Sicht hat das Urteil die Vertragsfreiheit bei Gehältern ab adsurdum geführt.

Damit ist jedes Gehaltsgespräch (bei fehlender Tarifbindung) sinnlos. 

Das habe ich mich auch gefragt. Wenn ein AN mit einer Bitte um Gehaltserhöhung (Firma ist nicht tarifgebunden oder zahlt bereits mehr als Tarif ) an seinen AG herantritt und seiner Bitte auch entsprochen wird, müssen dann alle anderen auch eine Gehaltserhöhung erhalten ? Wenn ja, warum ?

 

Der neue Goldstandard
@14:44 Uhr von D. Hume

Wie? Sie bezeichnen die Vetragsfreiheit als eine "Trollerei"?

Nein. Der geschätzte Mitforist bezeichnet nicht die Vertragsfreiheit, sondern Ihre Art hier zu posten als Trollerei. 

In meinem Kommentar ging es aber um Vertragsfreiheit und die ständige Verletzung dieses durch den GG geschützten Prinzips und Grundrechts durch grünlinke Ideologen und Schwurbler.

Was konkret an meinem Kommentar war "Trollerei"? Irgendwelche Sachargumente oder kommt da nix?!

Ne da kommt nix. Sie gehen dem Forum einfach nur auf die Nerven. Sie haben Ihr tägliches Pensum an Aufmerksamkeit erhalten. Das muss reichen.

Natürlich gehe ich grünlinken Ideologen mit meinen faktenbasierten Kommentaren "auf die Nerven", da ich damit offenlege, welchen Unsinn ebendiese verbreiten.

Dafür kann ich doch aber auch nichts!

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kurtimwald
@14:39 Uhr von Enlightеnmеnt

...
Wie auch immer! Ein Staat hat sich in die Vertragsfreiheit von Unternehmen und Bürgern nicht einzumischen!

Das tut er auch nicht.

Diese Entscheidung wurde von einem unabhängigen Zivilgericht gefällt.

Eine Klagende Partei hat vor einem Gericht einen Erfolg erzielt. Das hat mit "dem Staat" nichts zu tun, sondern mit Rechtsprechung.

Die Rechtsprechung ist in unserem Land unabhängig von Staat, Regierung, Politik etc.

 

Gut, dann diesmal mit dem ganzen Zusammenhang.

Das hat mit dem Staat alles zu tun.

Die Rechtssprechung der Gerichte (Judikative) ist eine der drei Staatsgewalten.

 

Welche Ausprägungen es in Gesellschaften und folglich welche Gesetze wird von Parteiprogrammen bestimmt, und diese Parteien sind gewählt.

Also ist das Gesetz hier mehrheitlich gewollt und Verträge dürfen nur Gesetzen entsprechen, ansonsten sind Verträge ungültig.

weingasi1
@14:46 Uhr von schabernack

 

Was bedeutet GNTM ? Jetzt habe ich gerade gelernt, wer alles mit LGBT gemeint ist, schon gibt es wieder ein neues Kürzel. Muss das sein ? Kann man sich nicht generell verständlich ausdrücken ?

 

GNTM ist die Abkürzung für Germany's Next Topmodel.

Ach so. Aber was hat jetzt dieses next topmodel mit dem Thema zu tun ? Hier dürfte es doch vermutlich genau andersherum laufen, dass nämlich weibl. topmodels mehr verdienen als männl. topmodels, oder ist das nicht so ?

 

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung
@14:03 Uhr von fathaland slim

re12:40, Der neue Goldieblitz @12:31 Uhr von D. Hume

Wie? Sie bezeichnen die Vetragsfreiheit als eine "Trollerei"?

Nein. Der geschätzte Mitforist bezeichnet nicht die Vertragsfreiheit, sondern Ihre Art hier zu posten als Trollerei. 

 

Und das völlig zu Recht!

 

mispel
@14:21 Uhr von Wohlstandsbäuchlein

Der Arbeitsmarkt ist nun mal genau das: ein Markt. Wenn der AN nicht das fordert, was er fordern könnte, dann ist er selber schuld, denn dann kennt er offensichtlich nicht seinen Wert. Das nennt sich Eigenverantwortung.

 

Und genau diese Ungerechtigkeit ist jetzt endlich durch Gerichtsbeschluss abgeschafft. Danke für Ihr Verständnis.

 

Dann wäre ja der AN sich selbst gegenüber ungerecht, da es ja in seiner Verantwortung liegt, die Forderung an den AG zu stellen. Erkennen Sie die Unlogik?

Der neue Goldstandard
@14:11 Uhr von GeMe

Dass man ein höheres Gehalt bekommt, nur weil man ein Mann ist, mag in AfD Kreisen ein Argument sein, aber vor Gericht kommt man damit nun mal nicht durch, weil es kein Argument ist.

Wo haben Sie in AfD-Kreisen jemals ein solch dummes "Argument" gehört?

Sie verbreiten wie immer Fake News.