Justizia und Gerichtsakten

Ihre Meinung zu Gesetzesänderung bei Mord: Freigesprochenen droht zweiter Prozess

Mutmaßliche Mörder können künftig auch dann vor Gericht gestellt werden, wenn sie schon einmal freigesprochen wurden. Das soll für Gerechtigkeit sorgen. Aber ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?  Von Kolja Schwartz.

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101 Kommentare

Kommentare

Anderes1961
@dr.bashir

"[...] keine Frage, dass er sofort freigelassen würde und eine Haftentschädigung bekäme.

Der umgekehrte Fall ist für mich nun eher aus rechtstheoretischen Gründen ausgeschlossen. Das überzeugt mich nicht so wirklich. Von manchen Dingen, die im alten Rom Usus waren, sind wir inzwischen abgekommen. Im römischen Recht war z.B. die Kreuzigung eine übliche Strafe. Vielleicht lassen sich auch andere Rechtstraditionen hinterfragen."

Hinterfragen kann man natürlich alles. Aber die ollen Römer haben auch was richtig gemacht. Es gibt 2 fundementale Rechtsprinzipien, die sich seit über 2000 Jahren immer wieder bewährt haben: "In dubio pro reo" und eben "ne bis in idem."

Das schützt zumindest ein wenig vor Willkür und Tyrannei.

Deshalb haben die Grundgesetz-Eltern ja auch diesen Grundsatz in unsere Verfassung geschrieben. Das sollte man nicht außer Acht lassen.

Thomas D.
11:11 von -Lethos-

Neue Methoden, die zweifelsfreie Beweisführung ermöglichen und auch solche liefern, zeigen lediglich auf, dass der Prozess eben nicht als rechtskräftig abgeschlossen angesehen werden kann!

Das ist keine korrekte Schlussfolgerung. Wenn alle existierenden Beweismöglichkeiten ausgeschöpft wurden, gibt es ein Urteil. Oder einen Freispruch. Und wenn das Rechtskraft erlangt hat, dann ist das Verfahren abgeschlossen.

Dazu braucht es meines Wissens nicht einer Verfassungsänderung. Wenn ein Urteil nicht "vollständig" ist, Beweise unterschlagen, oder erst hinterher möglich sind, spricht es in meinen Augen für ein ungültiges Gerichtsurteil!

Nach Ihrer Darstellung dürften sämtliche Verfahren nur vorläufig abgeschlossen werden, unter dem Vorbehalt, irgendwann später wegen neu entwickelter oder erfundener Beweistechniken neu aufgerollt werden zu können.

Thomas D.
11:17 von Sisyphos3

Merkwürdige Rechtsauffassung
wenn man 2 mal für das selbe bestraft werden kann

Hat das jemand verlangt? Ich habe nichts derartiges gefunden …

Thomas D.
15:07 von falsa demonstratio

Am 25. Juni 2021 um 11:29 von Demokratieschue...
Zitat: >>Siehe dazu UN-Zivilpakt Artikel 14: 7. er darf nicht gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen. Selbiges steht auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 6. Und damit ist diese Gesetzesänderung unzulässig.<<

Ich selbst bin noch unschlüssig, was ich, auch unter verfassungsgerichtlichen Gesichtspunkten, von der Gesetzesänderung halten soll.
Eines ist aber gewiss: Das was hier zietiert wird, hat mit der Problematik nicht das Geringste zu tunn.

Ja, die Relevanz in juristischen Fragen, welche in den Beiträgen der userin steckt, darf getrost als „minimal“ bis „abstrus“ bezeichnet werden.

Werner Musterfrau
Eine Überschrift fehlt mir.

Ich hatte die letzten Jahre immer das Gefühl, daß StA bei Tötungsdelikten gerne nach dem Mord greifen, mit den schwammigen Tatmerkmalen des §211 aus der Nazizeit.
In einer Verhandlung, in der schon die Tatbegehung mangels Beweisen ausfällt und freigesprochen wird, kann so natürlich eine Verjährung auf Lebenszeit des Tatverdächtigen etabliert werden. Also werden wahrscheinlich Tötungsdelikte schon mal vorbeugend mit §211 angeklagt werden, auch wenn es schon an der Tatbegehung mangelt. Tja bedauerlich und handwerklicher Mist obendrein.

Votan Wahnwitz

Natürlich ist es furchtbar, wenn ein Mensch unschuldig verurteilt wird. I.d.R. ist sein Leben zerstört. In unserem Rechtsystem dürfte das aber die absolute Ausnahme sein. Kein Gericht würde sich aber auf den Standpunkt stellen, dass,wenn die Unschuld im Nachhinein erwiesen wird, dieser Mensch für den Rest seiner Strafe im Knast bleibt, weil er ja annodoz mal rechtskräftig verurteilt worden ist. Dieser Mensch würde sofort auf freien Fuß gesetzt werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das aber für mich auch, dass ein nicht verurteilter Mörder – von mir aus auch jeder andere schwere Kapitalverbrecher - kein Recht auf Aussetzung der Strafverfolgung haben kann, wenn sich nach erfolgter Nichtverurteilung seine Schuld herausstellen sollte. Wir hatten seit den 1960er – Jahren eine ähnliche Diskussion im Zusammenhang mit der Verjährung von Nazi-Verbrechen. Es brauchte bis 1979, bis das der Bundestag beschloss, dass Morde nicht verjähren.
Und das gilt m.E. auch in der jetzigen Debatte.

falsa demonstratio
Am 25. Juni 2021 um 15:19 von Werner Musterfrau

Zitat: In einer Verhandlung, in der schon die Tatbegehung mangels Beweisen ausfällt und freigesprochen wird, kann so natürlich eine Verjährung auf Lebenszeit des Tatverdächtigen etabliert werden. Also werden wahrscheinlich Tötungsdelikte schon mal vorbeugend mit §211 angeklagt werden, auch wenn es schon an der Tatbegehung mangelt. Tja bedauerlich und handwerklicher Mist obendrein.

Nach der bisherigen Rechtslage kam es nicht darauf an, weshalb angeklagt worden war. Nach einem Freispruch stellte sich Verjährungsfrage nicht mehr.

Zukünftig wird die Verjährung bei Wiederaufnahmen auch in Fällen eines vorausgegangenen Freispruchs relevant sein.

Zur Beurteilung der Fagre, ob eine Tat verjährt ist, kommt es aber nicht auf die (frühere oder jetzige) Anklage an. Das ist allein Entscheidung des Tatrichters. Stellt sich während der neuen Strafverhandlung heraus, dass die Tat kein Mord, sondern "nur" Totschlag" war, kann bei Verjährung keine Verurteilung erfolgen.

Thomas D.
Die Beurteilung …

… und/oder Neubewertung von Rechtsgrundsätzen kann nicht an Einzelfällen aufgehängt werden, auch wenn solche besonders tragisch sein können.

In einem rechtsstaatlichen Verfahren gibt es immer die - wenn auch geringe - Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter straflos davonkommt. Das nimmt die Gesellschaft in Kauf gegen die dann ebenfalls geringe Wahrscheinlichkeit, dass ein Unschuldiger bestraft wird.

Auch wenn es schwerfällt: Die Verurteilung eines Mörders geschieht nicht alleine zur Zufriedenheit der Angehörigen und der Foristen.

Icke 1
Gut für Angehörige, gut für die Täter

Es ist ein richtiger und guter Schritt, denn die Beweisführung hat sich durch die DNA dramatisch verbessert. Wenn jetzt also ein freigesprochener Täter, der Jahre zuvor noch lächelnd aus dem Gerichtssaal ging und die Angehörigen beleidigen konnte, heute durch seine DNA eindeutig als Täter überführt werden kann, dann siegt die Gerechtigkeit! Gut für die Angehörigen und gut für die Täter. Die Angehörigen können abschließen, der Täter hat viel Zeit zum nachdenken in staatlicher Obhut.

Thomas D.
15:43 von Thomas D.

Klarstellung:

„… Auch wenn es schwerfällt: Die Verurteilung eines Mörders geschieht nicht alleine zur Zufriedenheit der Angehörigen des Opfers und der Foristen.

Thomas D.
15:50 von Treualp1

Freigesprochenen droht zweiter Prozess? Das geht nur bei neuen entscheidenden Erkenntnissen.

Artikel nicht gelesen? Sämtliche Beiträge ignoriert? Nicht informiert über die Sachlage?

Sisyphos3
15:10 von Thomas D.

Hat das jemand verlangt? Ich habe nichts derartiges gefunden …
.
dann sollten sie vielleicht nochmals den Artikel lesen
da geht es fast 2 Seiten lang nur um das Thema
helfe ihnen aber gern : Zitat
Grundsatz steht in der Verfassung "Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden", heißt es in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes. Und in der Rechtsprechung ist sehr klar, dass dies auch bedeutet: Niemand darf wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden - ein essenzieller Grundsatz eines Rechtstaats.

Opa Klaus
@ saschamaus75. 15:44

"P.S.: Ich bin seit gestern Nacht für eine Verschärfung bei 'Unterlassener Hilfeleistung"

Ich hoffe doch, nix schlimmes passiert?

Votan Wahnwitz
um 16:03 von Sparpaket

>>>Das ist verfassungswidrig,

Aber für Nicht-Juristen schwierig.
Heute im DLF kam ein instruktives Interview mit dem Strafrechtler Ulf Buermeyer.
Im Mittelpunkt der Kritik steht auch meiner Meinung nach, dass eine Verteidigung nicht mehr möglich ist, wenn eine zweite Hauptverhandlung nach 25 oder 20 Jahren ansteht.<<

Es mag schwer sein aber nicht unmöglich.
Ich erinnere da an den Fall des ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning, der 70 Jahre nach Kriegsende noch zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, diese dann aber wegen seines Versterbens nicht mehr antreten konnte.

falsa demonstratio
Am 25. Juni 2021 um 16:05 von Sisyphos3

Zitat: dann sollten sie vielleicht nochmals den Artikel lesen
da geht es fast 2 Seiten lang nur um das Thema
helfe ihnen aber gern : Zitat---Grundsatz steht in der Verfassung "Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden", heißt es in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes. Und in der Rechtsprechung ist sehr klar, dass dies auch bedeutet: Niemand darf wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden - ein essenzieller Grundsatz eines Rechtstaats.

Um 11:17 schrieben Sie: Merkwürdige Rechtsauffassung--- wenn man 2 mal für das selbe bestraft werden kann.

"Thomas D hat Sie dann um 15:10 gefragt: Hat das jemand verlangt? Ich habe nichts derartiges gefunden …

Wenn Sie Ihr obiges Zitat läsen, würden Sie feststellen, dass die Frage berechtigt und Ihr Posting um 11:17 unsinnig war.

Sisyphos3
16:16 von falsa demonstratio

wie gesagt lesen sie erst mal den Artikel durch ...
vielleicht finden sie die Befürchtungen die dort 2 Seiten lang erklärt werden

Anderes1961
Votan Wahnwitz

"[...] Es mag schwer sein aber nicht unmöglich.
Ich erinnere da an den Fall des ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning, der 70 Jahre nach Kriegsende noch zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, diese dann aber wegen seines Versterbens nicht mehr antreten konnte."

Der Fall hat mit dem im Bericht behandelten Thema nichts zu tun. Oskar Gröning war wegen des selben Vergehens vorher nicht angeklagt gewesen, sondern wurde 2015 erstmals angeklagt. Ein völlig anderer Sachverhalt.

schabernack
16:05 von Sisyphos3

«Grundsatz steht in der Verfassung "Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden", heißt es in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes. Und in der Rechtsprechung ist sehr klar, dass dies auch bedeutet: Niemand darf wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden - ein essenzieller Grundsatz eines Rechtstaats.»

Mord ist die einzige Straftat, für die es in DEU keine Verjährungsfrist gibt. Bei allen anderer Staftaten verhindert das Ablaufen dieser Frist pro Tat, dass man überhaupt nur ein 1. Mal vor Gericht gestellt werden kann. Selbst wenn die Beweise zu 101% die Schuld belegen könnten.

Bei Mord geht es nun darum, soll es zulässig sein, nach Verfeinerung von DNA-Untersuchungsmethoden Beweise vorlegen zu können, die es beim 1. Prozess nicht gab, weil niemand solche Beweise erheben konnte. Auch für Vergewaltigung könnte es innerhab der Verjährungsfrist eine Rolle spielen.

Bei anderen Taten kommt es gar nicht in Betracht.

saschamaus75
@16:06 von Opa Klaus

>> Ich hoffe doch, nix schlimmes passiert?

Ähh, alles bis 'stabile Seitenlage' und RTW. Zum Glück mußte ich keine HLW machen.

ABER wieviele Passanten vorbeigegangen, die auf meine Bitte NICHT 115 angerufen haben!

Thomas D.
16:22 von Sisyphos3

16:16 von falsa demonstratio

wie gesagt lesen sie erst mal den Artikel durch ...
vielleicht finden sie die Befürchtungen die dort 2 Seiten lang erklärt werden

An keiner Stelle des Artikels wird die Rechtsauffassung geäußert, dass man Menschen zweimal für die gleiche Sache bestrafen kann oder können soll.

Also hören Sie bitte auf, uns ständig aufzufordern, den Artikel zu lesen, in welchem mit keinem Wort erwähnt wird, wovon Sie reden.

Sisyphos3
15:50 von Thomas D

„… Auch wenn es schwerfällt: Die Verurteilung eines Mörders geschieht nicht alleine zur Zufriedenheit der Angehörigen des Opfers und der Foristen.
.
dann erklären sie mal die Gründe bzw. Rechtfertigung einer Verurteilung
heute, vor 500 Jahren ... vor 2.000 Jahren
wie es möglicherweise in Zukunft aussehen könnte / wird

Löwe 48
Kommt drauf an

Aus Sicht des geschilderten Falles und der daraus resultierenden Petition des Herrn von Möhlmann mag es richtig erscheinen jemanden aufgrund neuer Fakten erneut vor Gericht zu stellen.
Aber dann haben Gerichtsurteile keine Rechtssicherheit mehr. Der User Sparpaket hat dazu meine ich sehr gut argumentiert.
Wie wäre denn der umgekehrte Gedanke wenn jemand unschuldig verurteilt wird weil schlampig ermittelt, vorschnell geurteilt wird und jahrelang unschuldig im Gefängnis sitzt sollten dann die Ermittler oder Richter nicht auch nach 20 Jahren noch vor Gericht gestellt werden und hart bestraft werden können.
Diese Frage möcht sich wohl niemand stellen.

falsa demonstratio
Am 25. Juni 2021 um 16:22 von Sisyphos3

Zitat: wie gesagt lesen sie erst mal den Artikel durch ... vielleicht finden sie die Befürchtungen die dort 2 Seiten lang erklärt werden

Mit keiner Silbe ist in dem Artikel von Doppelbestrafung die Rede.

Eine solche ist schlechterdings juristisch undenkbar.

Bezug: Am 25. Juni 2021 um 11:17 von Sisyphos3: Merkwürdige Rechtsauffassung---- wenn man 2 mal für das selbe bestraft werden kann)

falsa demonstratio

15:50 von Thomas D: „… Auch wenn es schwerfällt: Die Verurteilung eines Mörders geschieht nicht alleine zur Zufriedenheit der Angehörigen des Opfers und der Foristen.

Zitat: dann erklären sie mal die Gründe bzw. Rechtfertigung einer Verurteilung....heute, vor 500 Jahren ... vor 2.000 Jahren

Es gibt verschiedene Strafzwecktheorien. Das ist eine schwierige rechtsphilosophische Materie.

"ThomasD" hat aber Recht nach allen Strafzwecktheorien:"Die Verurteilung eines Mörders geschieht nicht alleine zur Zufriedenheit der Angehörigen des Opfers"

Thomas D.
um 16:45 von Sisyphos3

15:50 von Thomas D
>>„… Auch wenn es schwerfällt: Die Verurteilung eines Mörders geschieht nicht alleine zur Zufriedenheit der Angehörigen des Opfers und der Foristen.<<

dann erklären sie mal die Gründe bzw. Rechtfertigung einer Verurteilung
heute, vor 500 Jahren ... vor 2.000 Jahren
wie es möglicherweise in Zukunft aussehen könnte / wird

Aber sonst fühlen Sie sich wohl?

Sie müssen schon lesen und verstehen, worauf Sie antworten.

Sisyphos3
16:46 von Löwe 48

es ist äußerst schwierig nen Richter vor Gericht zu zerren
da müssten sie dem schon Vorsatz nachweisen
(wobei es gibt Ausnahmen)