Justizia und Gerichtsakten

Ihre Meinung zu Gesetzesänderung bei Mord: Freigesprochenen droht zweiter Prozess

Mutmaßliche Mörder können künftig auch dann vor Gericht gestellt werden, wenn sie schon einmal freigesprochen wurden. Das soll für Gerechtigkeit sorgen. Aber ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?  Von Kolja Schwartz.

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101 Kommentare

Kommentare

Nettie
Eine Frage der Gerechtigkeit (für alle)

„Wer also rechtskräftig freigesprochen ist, soll nicht immer die Befürchtung haben, erneut vor Gericht gestellt werden zu können. Das soll Rechtssicherheit schaffen“

Rechtssicherheit schafft nur die Möglichkeit der Verwertung zweifelsfreier(!) Beweise.

SinnUndVerstand

'Ne bis in idem' ist ein zentraler Grundsatz der Rechtssicherheit, der aber schmerzhaft auf Täterüberführungen durch z.B. DNA-Nachweise Jahre später blicken lässt, die nach dem Tatzeitpunkt bis zum ergangenen Urteil noch nicht zur Verfügung standen. Der Vater der brutal ermordeten jungen Frau ist da in seiner Reaktion für jeden empathiefähigen Menschen nur allzugut zu verstehen.
Dass Karlsruhe das Gesetz, wenn es beschlossen und angewandt wird, prüfen wird, ist ureigenster Auftrag und sehr sinnvoll. In meinen Augen wäre eine sprachlich engere und präzisere Formulierung ratsam gewesen, um die Verfassungsgemäßheit besser zu sichern.
Was mir nicht ganz klar ist: Lässt unsere Rechtssprechung zu, dass man mit freigesprochenen Angeklagten bei Kapitalverbrechen bei der erdrückenden Beweislast eines DNA-Nachweises nochmal spricht, um sie zum Geständnis zu motivieren, das ja heute schon ein rechtskonformer Weg zur Korrektur eines rechtskräftigen Freispruchs ist?

V.Scho
Sehe das sehr kritisch

Wenn der Staat jemanden vor Gericht stellt, sollte er schon sehr sicher sein, dass er den Täter auch überführen kann. Eine Gerichtsverhandlung ist für jeden Menschen eine Belastung und das sollte auf keinen Fall mehrfach durchgeführt werden.

Man stelle sich mal vor, dass ein Angeklagte mehrfach vor Gericht gestellt wird, der aber unschuldig ist.

rossundreiter
Natürlich nicht!

Aber ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

Natürlich ist auch das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Wie dies im ersten Teil des Artikels ja auch unmissverständlich dargestellt wird (um dann im zweiten Teil trotzdem das Gegenteil zu behaupten).

Und wieder mal die Frage:

Deutschland, quo vadis?

Ka2
<< "Niemand darf wegen

<< "Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden", heißt es in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes. Und in der Rechtsprechung ist sehr klar, dass dies auch bedeutet: Niemand darf wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden - >>

Ich habe mich mit Juristendeutsch ja schon immer schwer getan, aber vor Gericht gestellt und frei gesprochen zu werden, ist für mich doch noch keine Bestrafung.
Zudem erfolgte der Freispruch nicht aus erwiesener Unschuld, sondern aus Mangel an Beweisen.

Dass eine stichhaltige Beweisaufnahme nach so vielen Jahren schwierig ist, ist wieder eine andere Sache.

Anderes1961
Mehr Gerechtigkeit versus Schutz vor Mißbrauch

Eins vorweg: Im Text sind zwei Fehler, einmal der Satz: "Danach sollen Wiederaufnahmen nun auch möglich sind, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden. " Und zum anderen im wörtlichen Zitat von Stefan Conen: ""Der Gesetzentwurf schafft ne bes in idem für vom Mord Freigesprochene faktisch ab""

Hat er tatsächlich "ne bes in idem" geschrieben, oder ist es ein Fehler des Autors? Bitte um Korrektur.

Und nun zum Inhalt. Nach dem Lesen der Überschrift dachte ich spontan, prima. Da soll ein Stück Ungerechtigkeit beseitigt werden. Am Ende des Artikels angelangt hat sich meine Meinung dazu komplett gedreht. Denn die Verteidiger des Grundsatzes "Ne bis in idem" haben m.E. sehr schwerwiegende Argumente für die Beibehaltung des bisherigen Gesetzes angeführt. Meines Wissens handelt es sich nur um sehr wenige Fälle. Wenn man Gerichtigkeit für die Opfer und/oder deren Angehörige will, sollte man andere Lösungen finden.

SinnUndVerstand
@09:30 von Ernst Graeber

Es geht nicht darum, dass "Urteile nachträglich passend gemacht werden", es geht darum, dass offensichtlich falsche Freisprüche in Kapitaldelikten wie Mord aufgrund einer erdrückenden Beweislast korrigiert werden können, um der Gerechtigkeit genüge zu tun.

Account gelöscht
Wenn sich aber

heraustellt auch nach Jahren das der Freigesprochene doch schuldig ist ,dann sehe ich es als rechtens an ihn erneut vor Gericht zu stellen. Mord ist nun einmal etwas anderes als B.z. W. Diebstahl. Da ist man schon den Opfer der / die Ermordeten schuldig.M.M.

Sigrun_1954
Riskant

Der Gedanke der dahinter steht finde ich zwar richtig. Aber was ist mit tatsächlich Unschuldigen die im ersten Urteil freigesprochen wurden.
Dann gibt es neue Indizien und ein neuer Prozess. Wieder freigesprochen.
Ein paar Jahre später wieder neue Indizien und wieder ein neuer Prozess...

Kann das dann fair sein?

Anderes1961
@Nettie

"
Am 25. Juni 2021 um 09:12 von Nettie
Eine Frage der Gerechtigkeit (für alle)

„Wer also rechtskräftig freigesprochen ist, soll nicht immer die Befürchtung haben, erneut vor Gericht gestellt werden zu können. Das soll Rechtssicherheit schaffen“

Rechtssicherheit schafft nur die Möglichkeit der Verwertung zweifelsfreier(!) Beweise."

Ihr Satz ist zumindest nicht falsch. Er ist genauso richtig wie "Heute regnet es oder nicht".

Denn nach dem Lesen des Artikels sollte Ihnen aufgefallen sein, daß es um Beweismethoden geht, die erst nach dem Freispruch entwickelt wurden, oder Zeugen, die erst danach bekannt wurden.
In beiden Fällen halte ich die Aufgabe der Rechtssicherheit für problematisch. Vor allem, was Zeugen betrifft. Fast jeder Jurist und jeder Mensch weiß inzwischen aus der Wahrnehmungspsychologie, daß Menschen schlechte Zeugen sind. Nicht, daß ich etwas unterstellen möchte, sondern es ist erwiesenermaßen so, daß unser Hirn uns auch Erinnerungen vorgaukeln kann.

Kambrium2

Bei manchen Urteilen in Mordprozessen, wird zu viel Rücksicht auf die Täter genommen und so mancher Mörder nicht entsprechend bestraft. Da frage ich mich manchmal, ob die momentane Richterschaft noch verfassungskonform ist.

H. Hummel
Bei Mord ...

.. halte ich das für durchaus angemessen. Jeder Mörder muss ein Leben lang davon ausgehen, dass die Technik den vorhandenen Spuren auch nach Jahrzehnten und xy Prozessen den Schuldigen entlockt und zur Verantwortung zieht.
Das ist man den Opfern und vor allem Angehörigen moralisch schuldig.

davidw.
Heute gibt es die DNA-Analyse!

Als Beweismittel zur Tat- u. Täter - Ermittlung!

"Das geltende Recht ließ einen zweiten Prozess bisher nicht zu. Die Strafprozessordnung erlaubte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Lasten eines Angeklagten nur dann, wenn entweder im ersten Verfahren manipuliert wurde, also zum Beispiel Zeugen oder Sachverständige unter Eid falsch ausgesagt haben, oder Urkunden gefälscht waren. Oder wenn der Freigesprochene später ein Geständnis ablegte, also selbst den zweiten Prozess wollte.
Neue Beweise oder neue Methoden wie eine DNA-Analyse zählten nicht dazu."

Walter2929
Strafe

Wer wegen eines Verbrechens das die lebenslange Haftstrafe fordert nur durch eine nicht gesicherte Beweisführung freigesprochen wird, aber später durch das Auftauchen neuer Beweise der Schuld überführt werden kann, sollte erneut vor Gericht.
Eine Straftat bedingt eine Strafe und durch den Freispruch ist die Schuld nicht gesühnt.
Aber .... leider klafft zwischen Gesetz und moralischen Empfinden eine Lücke.

albexpress
Es gibt nur eins

Was unerträglich ist ,das jemand der erwiesenermaßen Schuldig ist weiterhin frei rumlaufen darf. Und da gehört das GG dringend reformiert

Anderes1961
@SinnUndVerstand

"[...] Was mir nicht ganz klar ist: Lässt unsere Rechtssprechung zu, dass man mit freigesprochenen Angeklagten bei Kapitalverbrechen bei der erdrückenden Beweislast eines DNA-Nachweises nochmal spricht, um sie zum Geständnis zu motivieren, das ja heute schon ein rechtskonformer Weg zur Korrektur eines rechtskräftigen Freispruchs ist?"

Eine sehr interessante und wichtige Frage, die Sie da stellen. Vielen Dank. Eine Antwort habe ich allerdings auch nicht wirklich. Reden kann man immer, auch mit freigesprochenen Angeklagten. Aber wenn man versucht, einen Freigesprochenen zu überreden ein Geständnis zu machen, da fängt es dann an problematisch zu werden. War es tatsächlich Einsicht des Angeklagten, oder wurde er mehr oder weniger durch Psychologie zum Geständnis gedrängt? Welche "Überredungskünste" wären also zulässig?

Opa Klaus
@ Ernst Graeber. 09:30

"Ich bin dagegen das Freigesprochene nachträglich wegen des selben Deliktes vor Gericht gestellt und für schuldig befunden werden. Es geht nicht das Urteile nachträglich passend gemacht werden."

Ich denke, es geht nicht darum, Urteile "passend zu machen", sondern vielmehr darum, Gewalttätern ihrer gerechten Strafe zuzuführen, wenn neue Beweismethoden wie z. B. DNA-Abgleich zur Verfügung stehen.

dr.bashir
Bin kein Jurist

"Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden"

Bin kein Jurist, aber für steht da, dass niemand 2x bestraft werden darf. Ok, verstehe ich. Aber der mutmaßliche Täter ist ja im ersten Prozess nicht bestraft worden. Von einem 2. Prozess wegen neuer Beweise steht da nichts. Solche juristischen Spitzfindigkeiten erschließen sich mir nicht.

Ich finde es unerträglich, dass in solchen Fall ein Mensch nicht für seine Tat zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ist mir auch ziemlich egal, ob das im alten Rom auch schon so gemacht wurde.

Also bei schweren Straftaten, wie hier Mord mit Vergewaltigung, bei Terroristen usw. kann man meiner Meinung nach einer neuen und zweifelsfreien Beweislage durchaus Rechnung tragen.

Mene mene tekel u-parsin
@Ernst Graeber:

Und ich bin in diesen angesprochenen Fällen dafür. - "Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden, heißt es in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes" - und da ein einmal erfolgter Freispruch keine Bestrafung ist, ist eine weitere Anklage mit neuen Beweisen auch notwendigerweise keine weitere Bestrafung, nur eine Klärung des Sachverhaltes - eine Klärung, die früher wegen des Fehlens der Beweise nicht möglich war. - Im übrigen verbleibt ja die Möglichkeit des Freispruches auch im zweiten Verfahren, also der Nichtbestrafung. - Ist eine Anklage schon eine Bestrafung? -

Account gelöscht
um 09:12 von Nettie

"Rechtssicherheit schafft nur die Möglichkeit der Verwertung zweifelsfreier(!) Beweise."

Ja, das ist der entscheidende Punkt in diesem Dilemma. Denn die TS stellt es ja im letzten Teil des Artikels dar. Auch eindeutig Unschuldige könnten zukünftig damit rechnen, dass ihr Fall dennoch neu verhandelt wird, wenn sich plötzlich Zeugen oder Beweise auftun, die das Gegenteil von dem behaupten, was damals verhandelt worden ist.

Kurz: eine Änderung der Rechtslage wäre zu begrüßen, wenn sie in ein sehr enges Korsett gelegt wird. Soll heissen, dass die neuen Beweise so eindeutig sein müssen, dass sie bereits beim ersten Prozess zu einer Verurteilung geführt hätten. Also bloße Zeugen, die sich nach 30 Jahren plötzlich erinnern, dürfen dafür nicht ausreichen. Eine DNA-Spur dagegen schon. Andernfalls müssten freigesprochene, tatsächlich auch unschuldige Menschen, die einst des Mordes verdächtig gewesen sind, ein Leben lang mit der Angst leben, sich erneut vor Gericht wiederzufinden!

FritzF
Wer hat behauptet, dass Recht und Gerechtigkeit

das Gleiche sind?
Man darf die Dinge nicht verwechseln.
Der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeitsstaat dürfte jedem sofort einleuchten.

reinbolt48
Wiss. Fortschritt kann Mörder nach 20 Jahren überführen!

Es kam in den letzten Jahre immer wieder vor, dass neue wiss. Methoden freigesprochene Mörder nachträglich überführten, insbesondere durch moderne Gentechnik. Die dann aber trotz weiter frei blieben.

Es wäre klarer Rechtsbruch, dies nicht durch Schließen der bisherigen Gesetzeslücke zu ermöglichen.

Und leider - wie so oft vergessen - die Opfer: Will man ihnen wirklich noch länger zumuten, früher freigesprochene, inzwischen durch moderne Methoden überführte Täter weiter frei zu sehen, während sie selber mit z.T. schweren körperlichen, seelischen und finanziellen Tatfolgen zu kämpfen haben? Z.B. nach einer Vergewaltigung?

Zweierpotenz
Vor Gericht stellen, bis mir das Urteil gefällt

Das ist also das neue Recht?
Für den findigen Ermittler und den klugen Staatsanwalt ist es doch einfach, ein paar Beweismittel, die auch nur Hinweise auf eine mögliche Täterschaft hinweisen, unter den Tisch fallen zu lassen, um damit einen erneuten Prozess starten zu können. Und noch einen und noch einen...

Die Regel "Ne bis in idem" entstammt dem römischen Recht - offensichtlich waren die Menschen, die sie vor zwei Jahrtausenden aufstellten, intelligenter als die, die wir heute im Bundestag haben.
Und wieder einmal müssen wir auf die Richter in Karlsruhe vertrauen, dass sie gerade biegen, was die Politiker verbocken.

frosthorn
@Ernst Graeber, 9:30

Ich bin dagegen das Freigesprochene nachträglich wegen des selben Deliktes vor Gericht gestellt und für schuldig befunden werden. Es geht nicht das Urteile nachträglich passend gemacht werden.

Es geht nicht darum, Urteile "nachträglich passend zu machen". Es geht um als offensichtlich unrichtig erkannte Freisprüche, und zwar auch nicht deshalb, weil ein Gericht falsch geurteilt hätte, sondern weil wichtige Beweise nicht verfügbar waren.
Ihr Post ist eine Beleidigung für unsere Justiz.

Kambrium2

Wie da hat man sich dank geschickter Verweigerungen und “eigener Zeugenanhörungen“, so wie teueren noch geschickteren Anwälten aus der Sache heraus laviert, dann soll einem noch einmal so ein Hürdenlauf drohen. Das ist doch total unfair!

1986
Bei Wortgetreuer Anwendung kein Verfassungsproblem

Artikel 103 Abs. 3 Grundgesetz lautet: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals BESTRAFT werden." Ich bin für eine wortgetreue Anwendung. Damit gibt es überhaupt kein verfassungsrechtliches Problem, wenn gegen einen Freigesprochenen neue Beweise auftauchen. Ich würde die Wiederanklage bei neuen Beweisen für alle Straftatbestände (bis zur Verjährung) erlauben. Wer dagegen schon einmal bestraft wurde (z. B. wegen fahrlässiger Tötung), darf nach dem Grundgesetz nicht noch einmal bestraft werden (z. B. wenn später Vorsatz erkennbar wird).

DeHahn
Was ist Gerechtigkeit?

Es gibt ja nicht nur die Möglichkeit, dass sich ein Freispruch später als fehlerhaft herausstellt, sondern es gibt auch zu Unrecht verurteilte, die nach Jahren endlich freikommen. Man denke nur an Molat, der zu Unrecht 8 Jahre in der geschlossenen Psychiatrie verbringen musste.
.
Insofern ist es sinnvoll, wenn offensichtliche Fehler später korrigiert werden können. Prinzipienreiterei bringt uns jedenfalls nicht weiter!

-Lethos-
Vielleicht bin ich Naiv, aber...

Wie kann ein Urteil denn noch als "rechtskräftig" gelten, wenn hinterher Fehler festgestellt werden? Wenn eine Beweismethode damals nicht existierte oder aber sich als fehlerhaft erweisen sollte, ist das Gerichtsurteil schlichtweg nicht mehr "rechtskräftig". Fertig.

Dazu bräuchte es meiner Meinung nach kein weiteres Gesetz. Denn sobald ein Urteil nicht mehr als "rechtmäßig" oder "vollständig" gilt, war es das mit der Rechtskräftigkeit. Dh. der Verdächtige wurde eben NICHT rechtskräftig verurteilt, sprich es gibt kein zweites rechtskräftiges Urteil, sondern ein unvollendetes Verfahren, dass nun wieder aufgerollt werden muss bzw. fortgeführt wird!

Beweise, die noch nicht aufgeführt wurden, müssen Berücksichtigung finden und Einfluss auf das Urteil haben!

Demokratieschuetzerin2021
Diese Gesetzesänderung ist unzulässig

Es tut mir leid, aber diese Gesetzesänderung ist unzulässig. Denn das hier:

Grundsatz steht in der Verfassung

"Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden", heißt es in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes. Und in der Rechtsprechung ist sehr klar, dass dies auch bedeutet: Niemand darf wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden - ein essenzieller Grundsatz eines Rechtstaats. Wer also rechtskräftig freigesprochen ist, soll nicht immer die Befürchtung haben, erneut vor Gericht gestellt werden zu können. Das soll Rechtssicherheit schaffen.

ist internationales Recht und europäisches Recht. Siehe dazu:

https://www.zivilpakt.de/ne-bis-in-idem-3312/

Artikel 14

(7) Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden.

Anderes1961

"Ich habe mich mit Juristendeutsch ja schon immer schwer getan, aber vor Gericht gestellt und frei gesprochen zu werden, ist für mich doch noch keine Bestrafung.
Zudem erfolgte der Freispruch nicht aus erwiesener Unschuld, sondern aus Mangel an Beweisen."

Die Unterscheidung von Freisprüchen "erwiesene Unschuld" oder "Mangel an Beweisen" existiert nur noch in den Köpfen einiger Menschen. Diese Unterscheidung gibt es schon lange nicht mehr, auch wenn dies der eine oder andere Richter.In in seiner Urteilsbegründung hin und wieder noch durchsickern läßt.

Freispruch ist Freispruch.

nie wieder spd

Soll das denn auch rückwirkend gelten?

paganus65
um 09:55 von Ka2

"[..]aber vor Gericht gestellt und frei gesprochen zu werden, ist für mich doch noch keine Bestrafung.
Zudem erfolgte der Freispruch nicht aus erwiesener Unschuld, sondern aus Mangel an Beweisen."

Das eine ist der Artikel im GG und das andere ist die Anwendung und Umsetzung in Gesetzen. Das GG sind Mindeststandards.

Die Anwendung folgt der Idee der Rechtssicherheit. Ein rechtskräftiges Urteil soll für alle beteiligten Rechtssicherheit bedeuten.
Stellen Sie sich vor, sie stehen wegen eines Mordes vor Gericht. Nur Sie kennen die Wahrheit: Sie sind unschuldig.
Das können Sie nicht beweisen, aber die Anklage kann Ihre Schuld auch nicht beweisen.
Dann das Urteil: Freispruch.
Sie wollen Ihr Leben jetzt wieder in den Griff bekommen, alles soll normal werden.

Die Regel schützt die Unschuldigen.
Deswegen hängt dieses neue Gesetz die Hürde auch sehr, sehr hoch. Darüber bin ich sehr froh. Der Unschuldigen wegen, die freigesprochen werden. Ein Gesetz mit Balance, denke ich.

DeHahn
Ein Loch ist im Eimer

"Aber was ist mit tatsächlich Unschuldigen die im ersten Urteil freigesprochen wurden.
Dann gibt es neue Indizien und ein neuer Prozess. Wieder freigesprochen.
Ein paar Jahre später wieder neue Indizien und wieder ein neuer Prozess..." @Sigrun_1954
.
Mich erinnert diese Gedankenkette an ein Lied:
Hol Wasser, liebe Liese!
Womit denn, oh Heinerich?
Mit´m Eimer, liebe Liese!
Wenn der Eimer nun ein Loch hat, oh Heinerich?
Stopf´s zu, liebe Liese!
Womit den, oh Heinerich?
etc.

-Lethos-

Neue Methoden, die zweifelsfreie Beweisführung ermöglichen und auch solche liefern, zeigen lediglich auf, dass der Prozess eben nicht als rechtskräftig abgeschlossen angesehen werden kann!

Dazu braucht es meines Wissens nicht einer Verfassungsänderung. Wenn ein Urteil nicht "vollständig" ist, Beweise unterschlagen, oder erst hinterher möglich sind, spricht es in meinen Augen für ein ungültiges Gerichtsurteil!

Demokratieschuetzerin2021
Damit sind GG Artikel 25 und 23 berührt was unzulässig ist

Damit ist GG Artikel 25 in seinem Wesensgehalt angetastet, was unzulässig ist. Weiterhin ist über die EU-Grundrechte-Charta Artikel 50

https://tinyurl.com/3uv3ykb9
europarl.europa.eu: EU-Grundrechte-Charta

Artikel 50

Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden

Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechts­kräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.

im Grundgesetz Artikel 23 in seinem Wesensgehalt angetastet was unzulässig ist.

Klärungsbedarf
um 09:57 von SinnUndVerstand

>>
Es geht nicht darum, dass "Urteile nachträglich passend gemacht werden", es geht darum, dass offensichtlich falsche Freisprüche in Kapitaldelikten wie Mord aufgrund einer erdrückenden Beweislast korrigiert werden können, um der Gerechtigkeit genüge zu tun.
<<

Beim vorausgegangenen Freispruch war die Beweislast ja offenbar nicht erdrückend. Und was ist schon "erdrückend" ? Selbst DNA und Fingerabdrücke beweisen keine Anwesenheiten. Zeugen sind mehr oder weniger glaubwürdig.

Würde man eine Neuaufnahme zulassen, dann müsste man wohl auch alle Verurteilungen wegen Mordes ständig darauf prüfen, ob es neue Erkenntnisse gibt, die einen Freispruch erfordern.

Man hätte das Problem nicht, wenn man in einer zweifelhaften Beweislage erst gar keine Anklage erheben würde.

Sisyphos3
Merkwürdige Rechtsauffassung

wenn man 2 mal für das selbe bestraft werden kann

Torborg
Krasses Schlupfloch

Wenn man so mit Ami-Sendungen groß wird,v ergißt man manchmal wieviele Unterschiede es gibt zum deutschen System.
Viele deutsche Gesetze wirken da doch sehr rückständig und an der Realität und dem Rechtsempfinden vorbei.

Man stelle sich vor, wie ein schmieriger Anwalt einen Klienten freiboxt und der "aus Mangeln an Beweisen" freigesprochen wird. Und auch wenn danach sein Alibi platzt, ein Video oder andere Beweise auftauchen, soll das einfach ignoriert werden?

Das hilft doch keinem da es eher Selbstjustiz befeuert und dass es noch länger dauert, bis Verfahren abgeschlossen werden.

Ein Verfahren wieder neu aufzurollen sollte bei einer gravierenden Veränderung der Beweislast nach dem Prozess auf jeden Fall möglich sein...

-Lethos-

Hören Sie bitte auf abstruse Beispiele zu geben. Niemand spricht von anlassloser Beschuldigung auf Basis von Gutdünkem, sondern auf Basis NEUER BEWEISE!!

Wenn NEUE Beweise aufzeigen, dass das Urteil auf Unschuldig verfehlt ist, kann das nicht so stehen bleiben!

Sie reden hier ne Story herbei, die so nicht stattgefunden hat, noch stattfinden wird. Hier geht es um einen Mörder, der dank heutiger Technik überführt werden konnte.

Dessen früheren Freispruch als rechtmäßig zu bezeichnen ist gegenüber der Gesellschaft, den Hinterbliebenen und dem Opfer gegenüber unfair!

paganus65
um 09:44 von Giselbert

"Im Bericht wird ein Paradebeispiel aufgeführt, warum hier ein weiterer Prozess geführt werden muss."

Nein, es MUSS kein zweiter Prozess geführt werden, sondern die Politik WÜNSCHT sich einen.

In dem "Paradebeispiel" kann das sicher jeder Nachvollziehen.
Aber wo ist die Grenze zu Fällen, die weniger eindeutig sind, als uns dieser Fall dargestellt wird?
Für einen Freigesprochenen muß auch die Sache vorbei sein dürfen. Um der Unschuldigen willen.

Unser Rechtssystem wird nie fehlerfrei und gerecht sein. Die Richter und viele Politiker verwenden all ihre Kraft darauf, daß es aber wenige Fehler macht und ziemlich gerecht ist.

Dennoch muß man eine Fehlerbehandlung finden. Und ein Teil derer ist der Grundsatz, lieber einen Schuldigen freizusprechen als einen Unschuldigen zu verurteilen.

Die Idee eines Zweitprozesses bei "erdrückenden, neuen Beweisen" ist gut. Bis zum ersten Fall eines Zweitprozesses gegen einen Unschuldigen, der dann durch die Hölle geht für das Verbrechen eines Anderen

Anderes1961
Unschuldig Verurteilte?

Mindestens genauso wichtig wie die Frage, ob jemand nach einem Freispruch ein zweites Mal wegen des selben Verbrechens angeklagt werden kann, halte ich eine ganz andere Frage.

Nämlich die, was mit unschuldig Verurteilten geschieht. Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind m. E. viel zu hoch. Hier müßte dringend etwas geändert und ein Wiederaufnahmeverfahren erleichtert werden.

Ich denke, viele werden sich noch an den Fall Harry Wörz erinnern, dessen Kampf für ein Wideraufnahmeverfahren jahrelang medial begleitet wurde. Oder der Fall Gustl Mollath. Es ist schon ein Krampf, was unschuldig Verurteilte alles anstellen müssen, damit ihnen doch noch Gerechtigkeit widerfährt.

Demokratieschuetzerin2021
Das hier verstößt gegen Grundsatz

Zusätzlich ist mit dem hier:

Neue Verhandlung bisher nur in Ausnahmefällen

Doch das geltende Recht ließ einen zweiten Prozess bisher nicht zu. Die Strafprozessordnung erlaubte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Lasten eines Angeklagten nur dann, wenn entweder im ersten Verfahren manipuliert wurde, also zum Beispiel Zeugen oder Sachverständige unter Eid falsch ausgesagt haben, oder Urkunden gefälscht waren. Oder wenn der Freigesprochene später ein Geständnis ablegte, also selbst den zweiten Prozess wollte. Neue Beweise oder neue Methoden wie eine DNA-Analyse zählten nicht dazu.

der Grundsatz berührt, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst belasten muss (UN Zivilpakt Artikel 14 un Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6). Denn die Justiz muss die Schuld nachweisen können. Weiterhin ist die Frage, ob solche "Geständnisse" unter Druck zustande kamen. Auch dieses "Geständnis" von Protassewitch kam unter Folter zustande.

Demokratieschuetzerin2021

Siehe dazu UN-Zivilpakt Artikel 14:

https://www.zivilpakt.de/faires-strafverfahren-3292/

(3) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

5. er darf Fragen an die Belastungszeugen stellen oder stellen lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter den für die Belastungszeugen geltenden Bedingungen er wirken;
6. er kann die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangen, wenn er die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht;
7. er darf nicht gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen.

Selbiges steht auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 6.

Und damit ist diese Gesetzesänderung unzulässig.

Sisyphos3
10:03 von schiebaer45

Mord ist nun einmal etwas anderes als B.z. W. Diebstahl
.
sicher
wo liegt der Unterschied bei Mord und Totschlag ?
oder Körperverletzung mit Todesfolge

und dann Justizirrtum ... neue Beweise
Gustl Mollath, Harry Wörz, Horst Arnold und einige Dutzend andere
Ein Wiederaufnahmeverfahren ging auch bisher schon

und unschuldig für was Büsen, das ist ne schlimme Sache
bei jeder Sache

Anderes1961
@rossundreiter

"
Am 25. Juni 2021 um 09:54 von rossundreiter
Natürlich nicht!

Aber ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

Natürlich ist auch das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Wie dies im ersten Teil des Artikels ja auch unmissverständlich dargestellt wird (um dann im zweiten Teil trotzdem das Gegenteil zu behaupten).

Und wieder mal die Frage:

Deutschland, quo vadis?"

Was Sie jetzt damit sagen wollen, erschließt sich mir nicht. Oder wollten Sie einfach nur mal auf den Ö-R draufhauen?

In dem Artikel werden alle Argumente beider Seiten dargestellt, weiter nichts. Es ist weder ein Plädoyer für, noch ein Plädoyer gegen eine Grundgesetzänderung.

Da beschweren sich doch häufig User, die Berichte auf Tagesschau.de seien doch "Meinungsdiktatur". Aber wenn es einen Bericht gibt, der beide Seiten zu Wort kommen läßt ohne, daß der Autor eine Einordnung vornimmt, passt es auch wieder nicht in den Kram.

AlterSack57
Man versetze sich

in die Lage einer Mutter, deren in Kind missbraucht und ermordet wurde.
Dem Täter ist seine Tat nicht zweifelsfrei nachzuweisen, er verlässt das Gericht hämisch grinsend. Jahre später tauchen Beweise auf, die eine Verurteilung zweifelsfrei ermöglichen.
Soll die Tat nun ungesühnt bleiben? Wie erklärt man das der Mutter?

Sisyphos3
10:12 von Kambrium2

Beispiele ... ?

Nettie
@Anderes1961, 10:12

„Denn nach dem Lesen des Artikels sollte Ihnen aufgefallen sein, daß es um Beweismethoden geht, die erst nach dem Freispruch entwickelt wurden, oder Zeugen, die erst danach bekannt wurden“

Natürlich ist mir das aufgefallen. Aber gerade um die Zweifelsfreiheit der Beweise geht es doch. Und die Verwertbarkeit der betroffenen Beweise muss m.E. unabhängig davon sein, wann diese Zweifelsfreiheit eingetreten ist. Andernfalls würde Mord eben doch - aus chronologischen bzw. zwangsläufigen verjähren. Und das letztendlich nur, weil der technische Fortschritt der Gesellschaft in der Rechtsprechung „außen vor“ bleibt bzw. ignoriert wird.

Anderes1961
@Kambrium2

"
Am 25. Juni 2021 um 10:12 von Kambrium2
Bei manchen Urteilen in

Bei manchen Urteilen in Mordprozessen, wird zu viel Rücksicht auf die Täter genommen und so mancher Mörder nicht entsprechend bestraft. Da frage ich mich manchmal, ob die momentane Richterschaft noch verfassungskonform ist."

Durfte ja nicht fehlen, die Mär von den angeblich vielen Richtern mit zu viel Herz. Ich übersetze das mal: Sie fragen sich, ob Richter verfassungskonform urteilen, weil der eine oder andere Richter Urteile fällt, die nicht in Ihrem Sinne sind. Ist das so richtig?

Sisyphos3
10:12 von Anderes1961 @Nettie

Eine Frage der Gerechtigkeit (für alle)
Das soll Rechtssicherheit schaffen“
-

dassd einige Menschen das immer noch nicht verstanden haben,
ein Gericht spricht Recht
da geht es nicht um "Gerechtigkeit" (was auch immer das sein soll)
sondern um Rechtssicherheit

Heidemarie Bayer
@von schiebaer45

Mord ist und bleibt Mord, auch wenn jemand, weil die technischen Voraussetzungen seinerzeit wie hier noch nicht vorhanden waren dann freigesprochen wurde. Dieser Mörder gehört jetzt verurteilt.
Ein Mord ist auch nicht vergleichbar z.B. mit einem Diebstahl und anderen Vergehen.
Jedenfalls kann ich den Vater der damals jungen Frau sehr gut verstehen und ich persönlich würde auch darum kämpfen, daß der Mörder meiner Tochter rechtskräftig ohne wenn und aber verurteilt wird.

paganus65
um 10:12 von Kambrium2

"Bei manchen Urteilen in Mordprozessen, wird zu viel Rücksicht auf die Täter genommen und so mancher Mörder nicht entsprechend bestraft. "

Nun, es wird Rücksicht auf die Beschuldigten genommen.
Denn man kann zu Unrecht beschuldigt werden.

Und ja: Wenn wir als Staat aus einen Verdacht eine Situation machen, in der wir den Beschuldigten bereits als "Täter" behandeln, dann haben wir unsere Würde verloren. Dann sind wir nicht besser als eine Kopf-Ab-Diktatur.

Wir ertragen Rücksichtnahme auf noch nicht überführte Täter, um unsere Würde zu behalten, und unsere zu Unrecht beschuldigten Mitbürger zu schützen.

Es ist schlimm, wenn ein Schuldiger davonkommt. Aber ich finde es schlimmer zu ertragen, wenn riskiert wird Unschuldige zu verurteilen.
Beim ersten Fall, hat die Justiz einfach einen Fehler gemacht. Im zweiten Fall hat sie ihre Würde verloren.

Sisyphos3
09:57 von SinnUndVerstand

um der Gerechtigkeit genüge zu tun.
.
auch nochmals für sie
vor Gericht geht es nicht um "Gerechtigkeit"

Demokratieschuetzerin2021
Von daher kann ich diese Hinterbliebenen verstehen

Ich verstehe zwar durchaus zum Beispiel die Hinterbliebenen der Toten vom Breitscheudtplatz, weil die Bundesregierung hier mögliche Täter wegen V-Leuten deckt was unerträglich ist und im Fall Hanau. Diese müssen Gerechtigkeit bekommen. Deswegen muss diese unerträgliche Deckung von solchen V-Leuten beendet werden. Die Hinterbliebenen der Toten haben ein Recht auf Aufklärung dieser Verbrechen und möglicher Mittäterschaft vonV-Leuten und möglicher rechter Netzwerke, die ich seit diesen neuen NSU2.0-Drohbriefen sehe.

Aber auch hier ist der Grundsatz faires Strafverfahren und Verbot der Doppelbestrafung zu wahren.

Aber: wenn wir von sogenannten "cold cases" reden, bei denen die Beschuldigten entweder freigesprochen oder abgeurteilt wurden, muss der Grundsatz des Doppelbestrafungsverbots greifen.

Nettie
@Nettie, 11:36 (re @Anderes1961) - Korrektur Auslassung

„… aus chronologischen bzw. zwangsläufigen >> Gründen << verjähren“

Schon wieder Korrekturbedarf … :-(
Tut mir wirklich leid.

Anderes1961
@Nettie

"[...] Natürlich ist mir das aufgefallen. Aber gerade um die Zweifelsfreiheit der Beweise geht es doch. Und die Verwertbarkeit der betroffenen Beweise muss m.E. unabhängig davon sein, wann diese Zweifelsfreiheit eingetreten ist. Andernfalls würde Mord eben doch - aus chronologischen bzw. zwangsläufigen verjähren. Und das letztendlich nur, weil der technische Fortschritt der Gesellschaft in der Rechtsprechung „außen vor“ bleibt bzw. ignoriert wird."

Ja, das dachte ich zunächst auch. Bis zu folgendem Satz im Artikel:

"1949 schrieben die Mütter und Väter des Grundgesetzes ihn aber ganz bewusst in die Verfassung. Denn: In der Nazizeit galt er nicht, missliebige Urteile wurden ausgetauscht, eine Wiederaufnahme war nach der Strafprozessordnung immer dann möglich, "wenn die neue Verfolgung zum Schutze des Volkes notwendig" war. "

Und wie nötig ein Schutz vor dem "Schutz des Volkes" ist, das zeigen die Machtphantasien von Extremisten: "Wenn wir erst mal an der Macht sind, dann...

Anderes1961
@Nettie

Am 25. Juni 2021 um 14:25 von Nettie
@Nettie, 11:36 (re @Anderes1961) - Korrektur Auslassung

„… aus chronologischen bzw. zwangsläufigen >> Gründen << verjähren“

Schon wieder Korrekturbedarf … :-(
Tut mir wirklich leid."

Alles gut. Niemand ist fehlerfrei, außer mich. :-)

dr.bashir
Frage

Wenn man den mutmaßlichen Täter damals zu Unrecht verurteilt hätte und heute würde eine DNA-Probe beweisen, dass er unschuldig in Haft sitzt, dann wäre es gar keine Frage, dass er sofort freigelassen würde und eine Haftentschädigung bekäme.

Der umgekehrte Fall ist für mich nun eher aus rechtstheoretischen Gründen ausgeschlossen. Das überzeugt mich nicht so wirklich. Von manchen Dingen, die im alten Rom Usus waren, sind wir inzwischen abgekommen. Im römischen Recht war z.B. die Kreuzigung eine übliche Strafe. Vielleicht lassen sich auch andere Rechtstraditionen hinterfragen.

Anderes1961
@Sisyphos3

"
Am 25. Juni 2021 um 11:37 von Sisyphos3
10:12 von Anderes1961 @Nettie

Eine Frage der Gerechtigkeit (für alle)
Das soll Rechtssicherheit schaffen“
-

dassd einige Menschen das immer noch nicht verstanden haben,
ein Gericht spricht Recht
da geht es nicht um "Gerechtigkeit" (was auch immer das sein soll)
sondern um Rechtssicherheit"

Ein fundamentales Prinzip mit einem scheinbar "banalen" Satz auf den Punkt gebracht. Volle Zustimmung.

Vor Gericht geht es nicht um Gefühle. Gerechtigkeit ist ein Gefühl. Und das ist es, was viele Menschen nicht verstehen.

Vor einem Strafgericht geht es darum, mit Fakten, frei von Gefühlen, die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei nachzuweisen. Gelingt es nicht, ist ein Angeklagter freizusprechen und gilt juristisch als unschuldig. Gefühle haben da keinen Platz und gehören da auch nicht hin.

frosthorn
@dr.bashir, 14:35

Von manchen Dingen, die im alten Rom Usus waren, sind wir inzwischen abgekommen.

Aufgrund der Bedeutung von Präzedenzfällen hat das römische Recht im alten römischen Reich auch teils seltsame Blüten getrieben. So gibt es z.B. einen Ergänzungsparagraphen im Zivilrecht, der eigens geschaffen wurde, um festzuhalten: "ein gestohlener Balken, der bereits wieder irgendwo eingebaut wurde, darf nicht zurückgefordert werden".
Aber wir haben ja keine Gesetzestexte von den Römern übernommen, sondern juristische Grundsätze, und die finde ich durchweg gut. Die Unschuldsvermutung, die Regeln "in dubio pro reo" oder "nulla poena sine lege" sind fundamentale Pfeiler der modernen Rechtssprechung. Die haben für mich durchaus auch eine Gültigkeit für die Ewigkeit.

falsa demonstratio
Am 25. Juni 2021 um 11:29 von Demokratieschue...

Zitat: Siehe dazu UN-Zivilpakt Artikel 14: 7. er darf nicht gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen. Selbiges steht auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 6. Und damit ist diese Gesetzesänderung unzulässig.

Ich selbst bin noch unschlüssig, was ich, auch unter verfassungsgerichtlichen Gesichtspunkten, von der Gesetzesänderung halten soll.

Eines ist aber gewiss: Das was hier zietiert wird, hat mit der Problematik nicht das Geringste zu tunn.

Anderes1961
@frosthorn

"
Am 25. Juni 2021 um 14:51 von frosthorn
@dr.bashir, 14:35

Von manchen Dingen, die im alten Rom Usus waren, sind wir inzwischen abgekommen.

Aufgrund der Bedeutung von Präzedenzfällen hat das römische Recht im alten römischen Reich auch teils seltsame Blüten getrieben. So gibt es z.B. einen Ergänzungsparagraphen im Zivilrecht, der eigens geschaffen wurde, um festzuhalten: "ein gestohlener Balken, der bereits wieder irgendwo eingebaut wurde, darf nicht zurückgefordert werden".
Aber wir haben ja keine Gesetzestexte von den Römern übernommen, sondern juristische Grundsätze, und die finde ich durchweg gut. Die Unschuldsvermutung, die Regeln "in dubio pro reo" oder "nulla poena sine lege" sind fundamentale Pfeiler der modernen Rechtssprechung. Die haben für mich durchaus auch eine Gültigkeit für die Ewigkeit."

§ 961 BGB "Herrenloser Bienenschwarm" ist auch sehr nett. :-) Aber im Ernst, da hatten wir beide den gleichen Gedanken. Deshalb kann ich Ihre Ansicht nur unterstreichen.

falsa demonstratio
Am 25. Juni 2021 um 11:31 von Sisyphos3

Zitat: wo liegt der Unterschied bei Mord und Totschlag ? oder Körperverletzung mit Todesfolge

Totschlag ist eine vorsätzliche Tötung.

Mord ist eine vorsätzliche Tötung, bei der zusätzlich bestimmte Merkmale, die sog. Mordmerkmale, vorliegen.

Körperverletzung mit Todesfolge ist eine vorsätzliche Körperverletzung mit fahrlässiger Tötung.

falsa demonstratio
Am 25. Juni 2021 um 14:35 von dr.bashir

Zitat: Wenn man den mutmaßlichen Täter damals zu Unrecht verurteilt hätte und heute würde eine DNA-Probe beweisen, dass er unschuldig in Haft sitzt, dann wäre es gar keine Frage, dass er sofort freigelassen würde und eine Haftentschädigung bekäme.

Der Täter müsste ein Wideraufnahmeverfahren betreiben und sich anschließend einer neuen Hauptverhandlung stellen.

Wiederaufnahmeverfahren sind in den seltesten Fällen erfolgreich.

schabernack
15:18 von falsa demonstratio

«Der Täter müsste ein Wideraufnahmeverfahren betreiben und sich anschließend einer neuen Hauptverhandlung stellen.
Wiederaufnahmeverfahren sind in den seltesten Fällen erfolgreich.»

Es ist wohl sowieso recht schwierig, in Deutschland überhaupt ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen. Keine Ahnung, ob das in anderen Ländern einfacher ist.

Spielt aber eine DNA-Probe die Hauptrolle bei den Beweismitteln, darf es eigentlich keine Frage sein, dass die Wiederaufnahme Erfolg hat, so die Probe den Angeklagten entlastet. Wie bei DNA-Proben, bei denen vor bspw. 20 Jahren die physische Menge des zu untersuchenden Materials gar nicht ausreichend war, um eine Probe untersuchen zu können. Die Verfahren sind mit der Zeit sehr viel feiner geworden.

Wiederaufnahmeverfahren bringen auch immer die Frage mit sich, ist die Justiz bereit, sich evtl. eigenen Versäumnissen zu stellen. Gab es vor Jahren (x) gar kein Beweismittel DNA zum Fall, kann dabei auch kein Versäumnis geschehen sein damals.

Nettie
@Anderes1961, 14:34

„Und wie nötig ein Schutz vor dem "Schutz des Volkes" ist, das zeigen die Machtphantasien von Extremisten: "Wenn wir erst mal an der Macht sind, dann...“

Dass ein Schutz vor dem "Schutz des Volkes" („des Volkes“ würde ich hier allerdings unbedingt in Anführungsstriche setzen) notwendig ist, hat die Geschichte in der Tat gezeigt. Und dass es gerade die reaktionären politischen „Kräfte“ sind, die nach dem heutigen Stand der Wissenschaft (die sich bekanntlich an international als gültig anerkannten wissenschaftlichen Standards bzw. am Konsens unter den international als solche anerkannten Wissenschaftlern orientiert) als gesichert geltende Erkenntnisse konsequent ignorieren, relativieren (oder gleich ganz leugnen) - und sich zugleich mit aller Macht gegen die Nutzung der technologischen Errungenschaften der „Neuzeit“ zum Wohle aller - insbesondere gegen die Schaffung von Transparenz in allen Angelegenheiten, die das Gemeinwesen betreffen - stemmen, halte ich für alles andere als Zufall.

Klärungsbedarf
um 14:35 von dr.bashir

>>
Wenn man den mutmaßlichen Täter damals zu Unrecht verurteilt hätte und heute würde eine DNA-Probe beweisen, dass er unschuldig in Haft sitzt, dann wäre es gar keine Frage, dass er sofort freigelassen würde und eine Haftentschädigung bekäme.
<<

Die DNA kann erst mal nur beweisen, dass eine bestimmte DNA an einem bestimmten Ort war. Menschliche DNA ist räumlich nicht zwangsweise an den zugehörigen Menschen gebunden: Haare eines Menschen kann man an einem beliebigen Ort platzieren. Zigarettenkippen etc ebenso.

Selbiges gilt für Fingerabdrücke. In x Krimis wurden doch schon Personen Gläser untergeschoben, auf denen verdächtige Abdrücke waren.

Nicht mal auf Geständnisse kann man sich verlassen.

Sisyphos3
15:12 von falsa demonstratio

das war eine rhetorische Frage !

falsa demonstratio
Am 25. Juni 2021 um 15:59 von Sisyphos3

15:12 von falsa demonstratio

Zitat: das war eine rhetorische Frage !

Darf ich Ihnen mit einem Zitat des berühmten Küchenphilosophen Atze Schröder antworten: "Ja, ne, is klar"?

Sisyphos3
10:42 von FritzF

Der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Gerechtigkeitsstaat dürfte jedem sofort einleuchten.
.
Glauben sie das ?
nicht mal Grundbegriffe sind bei allen Bürgern angekommen

Sisyphos3
16:19 von falsa demonstratio

es war meine Antwort von 11:31 von Sisyphos3
an meinen Mitstreiter 10:03 von schiebaer45
Zitat : "Mord ist nun einmal etwas anderes als B.z. W. Diebstahl"
.
Zitat :
"sicher
wo liegt der Unterschied bei Mord und Totschlag ?
oder Körperverletzung mit Todesfolge"

also wo ist der Übergang ,die Schwere der Sache
bei Mord zu Totschlag oder erst bei Körperverletzung mit Todesfolge....

es ist also nicht nötig meinen Beitrag als "lächerlich darzustellen"

Kaneel
09:57 von Anderes1961

Und nun zum Inhalt. Nach dem Lesen der Überschrift dachte ich spontan, prima. Da soll ein Stück Ungerechtigkeit beseitigt werden. Am Ende des Artikels angelangt hat sich meine Meinung dazu komplett gedreht.

Als ich den Artikel heute morgen gelesen habe, bin ich zu keiner eindeutigen Positionierung gelangt. Es spricht einiges für eine Gesetzesänderung, aber auch vieles dagegen. Abgesehen von so etwas wie Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen, haben zudem die Ermittler viel Arbeit und sicherlich auch Herzblut in die Aufklärung eines solchen Falles gesteckt. Wenn also neue Erkenntnisse gewonnen werden, laufen sowohl Angehörige als auch Ermittler gegen eine Wand, können nichts bewegen und keinen Abschluss für sich finden. Stelle ich mir schwierig vor.

Andererseits soll dieses Gesetz auch vor potentiellen Missbrauch der Rechtsprechung schützen und Unschuldige vor Strafe bewahren, so wie @paganus65 dies anschaulich beschreibt.

Kaneel
Ergänzung zu

16:35 von Kaneel 09:57 von Anderes1961

Ich wollte den menschlichen Aspekt des Abschließen können gerne mit einbringen, aber ergänzend hinzufügen, dass dies natürlich nicht das Kriterium für eine Rechtsprechung ist - um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.

Anderes1961
Kaneel

"
Am 25. Juni 2021 um 16:35 von Kaneel
09:57 von Anderes1961

Und nun zum Inhalt. Nach dem Lesen der Überschrift dachte ich spontan, prima. Da soll ein Stück Ungerechtigkeit beseitigt werden. Am Ende des Artikels angelangt hat sich meine Meinung dazu komplett gedreht.

Als ich den Artikel heute morgen gelesen habe, bin ich zu keiner eindeutigen Positionierung gelangt. Es spricht einiges für eine Gesetzesänderung, aber auch vieles dagegen. Abgesehen von so etwas wie Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen, haben zudem die Ermittler viel Arbeit und sicherlich [...]
Andererseits soll dieses Gesetz auch vor potentiellen Missbrauch der Rechtsprechung schützen und Unschuldige vor Strafe bewahren, so wie @paganus65 dies anschaulich beschreibt."

Genauso ging es mir auch, bis zum dem Satz mit den Grundgesetzeltern. Da fiel mir sofort Höckes Machtfantasie ein, der sinngemäß sagte wenn wir an der Macht sind, dann wird aufgeräumt...

Und mir wurde ganz schummrig. Danach war meine Haltung eindeutig

Anderes1961
@Kaneel

"
Am 25. Juni 2021 um 16:44 von Kaneel
Ergänzung zu

16:35 von Kaneel 09:57 von Anderes1961

Ich wollte den menschlichen Aspekt des Abschließen können gerne mit einbringen, aber ergänzend hinzufügen, dass dies natürlich nicht das Kriterium für eine Rechtsprechung ist - um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen."

Wie ich hier schon mal erzählt habe, habe ich die psychische Disposition der Hochsensibilität, was grob gesagt eine weit überdurchschnittliche Empathiefähigkeit bedingt. Menschliches ist mir absolut nicht fremd, wie Sie sich denken können. Trotzdem, oder vielleicht gerade deshalb habe ich kein Problem damit, daß vor Gericht eben nur Fakten zählen und keine Gefühle. Und das ist auch gut so. Deshalb trägt Justizia auch eine Augenbinde.