Renate Künast

Ihre Meinung zu Hasspostings gegen Künast: Gericht revidiert Entscheidung

Noch im September hatte ein Gericht üble Hasspostings gegen die Grünen-Politikerin Künast nicht als Rechtsverstöße gewertet - ein Urteil, das für Kritik sorgte. Nun wurde der Beschluss revidiert. Claudia Kornmeier erklärt, warum.

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128 Kommentare

Kommentare

Anna-Elisabeth
Ganz allgemein:

Wer die Beschimpfungen, um die es hier geht, als erlaubte Meinungsäußerung deklariert, hat jedes notwendige Maß für ein gesellschaftliches Zusammenleben verloren.

Diese Richter sollten sich einen neuen Job - vielleicht als Strafverteidiger - suchen.

Silverfuxx
20:02 von Barde

Laut Tagesschau-Artikel
ist das unsägliche Zitat von Frau Künast durchaus richtig, nur eben ohne Datierung und klare Zuordung zum damaligen Kontext.

Das stimmt nicht. Entweder haben Sie sich verlesen oder Sie versuchen hier, Lügen zu verbreiten.
Laut Tagesschau-Artikel:
Künast rief daraufhin korrigierend dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!"

Allein das ist das Zitat.
In besagtem Kommentar stand aber:
"Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt."

Unabhängig davon, wie `unsäglich´ jene Formulierung ist oder nicht ist, geht es darum aber auch gar nicht. Denn selbst wenn Frau Künast das genau so gesagt hätte, wären die folgenden Kommentare immer noch Beleidigungen gewesen. Um die ging es beim Gerichtsurteil und in der Diskussion darum.

Darum wäre es auch nett und nicht so peinlich für die entsprechenden Leute, wenn die nicht versuchen würden, das hier auf Nebenschauplätze verlegen zu wollen.

B7
Hasspostings gegen Künast

Kein Mensch, ob Politiker/in oder nicht, sollte irgendwelche Beleidigungen über sich ergehen lassen.
Ob von Rechtsaussen oder von sonst wo und die Internet-Unternehmen sollten verpflichtet werden die Nutzerdaten bekannt zu geben. Dann werden Beleidigungen etc. automatisch reduziert, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Thomas D.
20:13 von Silverfuxx

Das sehe ich genauso. Die beanstandete Wortwahl ist in dem Zusammenhang (Facebook-Kommentare) eine rechtlich relevante Beleidigung, völlig unabhängig davon, von wem sie kommt und gegen wen sie gerichtet ist. Insofern steht die Begründung der Neubewertung auf ähnlich wackeligen Füßen wie das erstinstanzliche Urteil.

Gelenkte-Dem-DE
Gehört Beleidigung im Strafgesetzbuch?

Ich bin der Meinung, und so ist auch die Gesetzeslage in den freiheitlichen Demokratien, dass nur Drohungen und Aufrufe zur Gewalt strafbar sein sollten, Verleumdung Zivilsache, und Beleidigungen weder Strafbar noch Zivilsache.

Widerliche Kommentare wie diese gegen Frau Künast beweisen nur, dass der Mann keine Argumente hat. Er disqualifiziert sich schon selbst mit sowas. Was aber Beleidigung und "Hetze" ist, entscheiden natürlich die Machthaber. Da liegt die Gefahr. Die Gefahr der Machtkonzentration. Deswegen entscheiden sich freiheitlichen Demokratien gegen die Strafbarkeit.

AbseitsDesMainstreams
Begründung führt zu Gesinnungsjustiz

"In seinem ersten Beschluss hatte das Gericht dies noch als 'überspitzte Kritik' eingeordnet. Daran wird nicht mehr festgehalten, weil der Betreiber der Facebook-Seite dem 'sehr rechten Spektrum' zuzurechnen sei."

Entweder ist es eine üble Beleidigung und strafbar oder es ist nur eine überspitzte und geschmacklose Äußerung. Ich tendiere zu ersterem!

Was aber in der BRD fürchterlich einreißt ist die Gesinnungsjustiz: Es kann doch nicht wahr sein, dass es strafbar ist, weil es von einem Bürger aus dem rechten Spektrum geäußert wurde!

Ich überlege mir langsam wirklich, wohin die Verfolgung Andersdenkender in der BRD noch führt. Zudem stelle ich mir ernsthaft die Frage, wohin ich meine Heimat verlassen muss, wenn das Unrecht weiter wächst.

Rainer Bros
bin gewiss kein Freund von Künast

nur hätte mich dann doch mal interessiert von den zuständigen Richtern,was denn dann beleidigend gewesen wäre,wenn nicht die zitierten "Hasspostings".

Kamminer
@ 20:17 von Googol

Die Beleidigungen aus der rechten Ecke gegen Politiker der Grünen sind so niveaulos und unterirdisch, dass sie einfach einzigartig sind. Sie geben einen guten Einblick über die Evolutionsstufe, auf der sich die Absender und deren Symphatisanten befinden.

nandu
Verständliche Entscheidung

Die Begründung des Gerichts wie man „Drecks Fotze“ als sachbezogenen Kommentar verstehen kann, konnte ich in dem Urteil bis nicht nachvollziehen.

eine_anmerkung
um 20:37 von karwandler

>>"Da hätte ich jetzt gern mal Beispiele, wie Frau Weidel im Fernsehen mit dem gleichen Kaliber beleidigt wurde."<<

Die linke Szene, besonders die Linksextreme ist da auch nicht besser, glauben Sie mir. Ich denke aber das wir die Übereinkunft darüber erzielen können das eine solch unterirdische Wortwahl grundsätzlich verurteilt gehört gleich welchen politisch motivierten Ursprungs diese ist? In was für einer Welt leben wir nur? Das ist eine abnormale Verrohung finde ich?

karwandler
re gelenkte-dem-de

"Ich bin der Meinung, und so ist auch die Gesetzeslage in den freiheitlichen Demokratien, dass nur Drohungen und Aufrufe zur Gewalt strafbar sein sollten, Verleumdung Zivilsache, und Beleidigungen weder Strafbar noch Zivilsache."

Ich bin der Meinung, dass Sie da frei von der Leber weg phantasieren.

Beleidigung weder strafbar noch Zivilsache ist reiner Unsinn.

Aber ich gönne Ihnen die Recherche in den Gesetzen der von Ihnen so gern aufgerufenen "freiheitlichen Demokratien" zum Tema. Das Rechercheergebnis können Sie dann hier mitteilen.

Lucinda_in_tenebris
Ver&#€+!¿ nochmal

Muss in einem tagesschau Bericht die Beleidigung wörtlich wiederholt werden? Seltsame Blüte der Informationspflicht nenne ich das. Als Politikerin brauchts ein dickes Fell, aber ich finde, Frau Künast tut gut daran, sich nichts gefallen zu lassen. Wer Kritik und Beleidigung nicht unterscheiden kann,
sollte mal in sich gehen oder mit Seife gurgeln

pxslo
Wo bleibt die Meinungsfreiheit?

Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht. Als Präsident Erdogan mit einem rassistischen Schmähgedicht beleidigt wurde, hieß es überall "Meinungsfreiheit" oder "Kunstfreiheit".

Frage: gilt das jetzt nicht mehr oder warum diese Empörung?

Adeo60
Notwendige Abkehr von einem skandalösen Urteil

Das Urteil des Berliner Landgerichts wurde völlig zu Recht in der Öffentlichkeit, aber auch unter Juristen als skandalös bewertet. Die nun erfolgte Korrektur war absolut notwendig.

Thomas D.
20:41 von Boris.1945

„ Aber 6 von 22 beanstandeten Bezeichnungen, sind ein hervorragender Erfolg für die Meinungsführerschaft?“

Soweit ich es mitbekommen habe, geht es hier gar nicht um so etwas wie Meinungsführerschaft. Woraus entnehmen Sie das?

Demokratieschuetzerin2021
@ Gelenkte-Dem-DE (20:38): gut so dass es strafbar ist

@ Gelenkte-Dem-DE

Ich bin der Meinung, und so ist auch die Gesetzeslage in den freiheitlichen Demokratien, dass nur Drohungen und Aufrufe zur Gewalt strafbar sein sollten, Verleumdung Zivilsache, und Beleidigungen weder Strafbar noch Zivilsache.

Doch, es ist richtig so, dass solche widerlichen Beleidigungen strafbar sind! Sowas muss sich niemand bieten lassen! Siehe StGB §§ 185, 186 und 187 fuer Sie.

Widerliche Kommentare wie diese gegen Frau Künast beweisen nur, dass der Mann keine Argumente hat. Er disqualifiziert sich schon selbst mit sowas.

sehr richtig. Dieser Typ gehört uebrigens zur rechtsextremen Szene laut Heise:

https://tinyurl.com/v79royb
Heise: Urteil: Rechter Blogger darf falsches Künast-Zitat nicht weiter verbreiten

Liebich betreibt den Blog "Halle Leaks" sowie dazugehörige Social-Media-Kanäle und wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt zur rechtsextremen Szene gezählt.

Boris.1945
20:45 von Rainer Bros

bin gewiss kein Freund von Künast

nur hätte mich dann doch mal interessiert von den zuständigen Richtern,was denn dann beleidigend gewesen wäre,wenn nicht die zitierten "Hasspostings".
////
*
*
Aber nur bei 6 von 22 beanstandeten Formulierungen erfolgte der Sieg der grünen Meinungsführer.
*
In 18 Punkten sollte also nur die freie Meinung verhindert werden.
*
Oder ist das ein unzulässiger, rechtsverdächtiger Rückschluss?

Karl Napf
20:51 von harry_up

wenn man nicht will, findet man nix. ich meinte nur den hass, den künast auf alle andersdenkenden hat. z.b. ihre aussage, warum schiesst die polizei dem mörder nicht in den hand, sondern erschiesst ihn?

Barde

Wörtlich aus dem Artikel zitiert: " .... als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, sexuelle Handlungen an Kindern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Künast rief daraufhin korrigierend dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!"

Ich habe mich nicht verlesen, der Zwischenruf von Frau Künast bezieht sich auf Kindersex.
Manche Grüne sind halt genauso verlogen wie manche katholischen Würdenträger.
Wie ist denn ihre Haltung zu "einvernehmlichem Sex"
zwischen Kindern und Erwachsenen?

Dass die üblen Beschimpfungen gegen Frau Künast strafrechtlich relevant sind sehe ich ebensi wie Sie.

Anna-Elisabeth
@20:48 von nandu

"Die Begründung des Gerichts wie man „Drecks Fotze“ als sachbezogenen Kommentar verstehen kann, konnte ich in dem Urteil bis nicht nachvollziehen."

Ich glaube, kaum ein halbwegs anständig erzogener Mensch kann das. Das Gericht hat vermutlich nur wegen der allseitigen Empörung einen Rückzieher gemacht bzw. wenig klug konstruiert. Die Gesinnung, die in diesem Urteil deutlich wurde, hat sich sicher nicht geändert.

Boris.1945
20:58 von Thomas D.

20:41 von Boris.1945

„ Aber 6 von 22 beanstandeten Bezeichnungen, sind ein hervorragender Erfolg für die Meinungsführerschaft?“

Soweit ich es mitbekommen habe, geht es hier gar nicht um so etwas wie Meinungsführerschaft. Woraus entnehmen Sie das?
///
*
*
Richtig, das hätte mir bei dem Titel "Entscheidung revidiert", bei 6 zu 22 überhaupt nicht einfallen können?

Gelenkte-Dem-DE
@ 20:53 von karwandler

Aber ich gönne Ihnen die Recherche in den Gesetzen der von Ihnen so gern aufgerufenen "freiheitlichen Demokratien" zum Tema. Das Rechercheergebnis können Sie dann hier mitteilen.

Wie soll das denn funktionieren?
Da werde ich ja nichts finden, weil Beleidigung und Verleumdung in den Ländern, z.B. USA, NZ, nicht im Strafgesetzbuch zu finden ist.

Nettie
Mühsam ernährt sich in unserem Justizsystem das Eichhörnchen...

„Neu war für das Gericht auch, dass der Betreiber der Facebook-Seite seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und "in vielen Presse- und TV-Beiträgen als Prototyp der deutschen 'Fake-News' Szene beschrieben" werde“

Da hätten die aber leicht selbst drauf kommen können.

„Zudem sei dem Gericht inzwischen durch ein anderes Verfahren bekannt geworden, dass der Mann "öffentlich Hetze gegen Personen des liberalen bis linken politischen Lagers" betreibe, unter anderem auf einem eigenen Blog. All das rückt die Facebook-Kommentare aus Sicht des Gerichts nun in ein anderes Licht“

Man konnte also wirklich beim „besten Willen“ nicht mehr übersehen, dass Hetze keine „Kritik“ ist: „Im Einzelnen geht das Gericht deshalb nun davon aus, dass die Kommentare teilweise unzulässige Schmähkritik sind - also eine bloße Herabsetzung der Person, keinerlei Auseinandersetzung in der Sache.
So erschöpften sich die Kommentare etwa in Schimpfwörtern - "Schlampe" und "Drecks Fotze". Oder aber sie seien (...)“.

Fritz
Unter anderen Bedingungen

@Silverfuxx
Völlige Zustimmung! Die im ARD-Bericht dargestellte Gerichtsbegründung erweckt tatsächlich den Anschein, als würden die heftigsten Beleidigungen unter anderen Bedingungen keine Beleidigungen sein.
Na, das sollte mal einer ausprobieren!

Sisyphos3
es besteht noch Hoffnung

ich fand die Beleidigungen untragbar
ebenso wie ich gelegentlich Beleidigungen gegen "Rechte" untragbar finde
man kann sich auch zivilisiert Äußern ohne gleich ausfallend zu werden

JorisNL
@Gelenkte-Dem-DE, 21:13

Was ist bitteschön ihre Definition von "freiheitlichen Demokratien"? Welche Länder fallen dann unter diese Definition? Und warum fallen Länder, in denen Beleidigung strafbar ist, nicht in die Kategorie?

Boris.1945
20:37 von karwandler

re deutlich

"weder muss sich Frau Künast auf Facebook so drastisch beleidigen lassen noch andere Politiker im Fernsehen, auch nicht Frau Weidel!"

Da hätte ich jetzt gern mal Beispiele, wie Frau Weidel im Fernsehen mit dem gleichen Kaliber beleidigt wurde.
///
*
*
Wäre es nicht eigentlich interessanter, welche der 16 beklagten Bemerkungen nicht als Beleidigung, sondern legitim eingestuft wurden?

Gutmenschenspeerspitze
@21. Januar 2020 um 20:55 von Tinkotis

Die ersten zwei Absätze konnte ich gut verstehen und teile die Auffassung. Aber was meinen Sie damit:

"Zutreffend ist allerdings auch, dass gerade die öffentlich-rechtlich finanzierten Satiriker (nur die kann ich beurteilen) inzwischen bei ihren ständigen Gratwanderungen ebenfalls gerne mal auf die falsche Seite treten und damit die Stimmung zusätzlich anheizen."

Ich hoffe inständig, Sie meinen nicht das "Omaumweltsaulied". Meine Mutter, Schwiegermutter und der Rest der Familie haben sich kaputt gelacht. Danach wurde der ernsthafte Hintergrund diskutiert. Alle möchten nun weniger Auto fahren und ungeheuerlicher Weise sogar mal zu Fuß einen Kilometer gehen.
Von daher kann ich sagen, dass das Satire war, die positiv wirkte. Aber vielleicht sprechen wir über unterschiedliche Dinge.

Account gelöscht
21:12 von Anna-Elisabeth

"" Das Gericht hat vermutlich nur wegen der allseitigen Empörung einen Rückzieher gemacht bzw. wenig klug konstruiert. Die Gesinnung, die in diesem Urteil deutlich wurde, hat sich sicher nicht geändert.""
#
Ja, das mit der Gesinnung sehe ich auch. Aber was sind denn das für Richter,frage ich mich.

harry_up
@ Karl Napf, um 21:17

re 20:51 von harry_up

Doch, ich will ja.
Aber Sie stellen Sachen in die Welt, die immer weniger mit dem Berliner Amtsgerichtsurteil zu tun haben
Jetzt kommen Sie mit dem nächsten Thema.
Soll sich Frau Künast für diese Äußerungen, die von mir aus befremdlich sein mögen (aber keineswegs strafbar sind), also quasi im Gegenzug derartige Titulierungen gefallen lassen?
Ich bitte Sie!

Silverfuxx
20:58 von Magfrad

Sorry ;) , aber hier möchte ich Ihnen widersprechen.
Ich finde es gerade bemerkenswert, dass hier sogar Künast-Gegner und sogar bekennende AfDler sagen, dass sie das eigentliche Urteil falsch fanden und die Beleidigungen verurteilen oder ablehnen.
So korrekt sollte man dann schon sein. Ich gebe auch zu, dass mich das ein wenig überrascht (hat).
Das zeigt, dass es auch AfDler mit Anstand gibt. Für mich wirklich eine neue Erkenntnis :)

karwandler
re barde

"Wörtlich aus dem Artikel zitiert: " .... als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, sexuelle Handlungen an Kindern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Künast rief daraufhin korrigierend dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!"

Ich habe mich nicht verlesen, der Zwischenruf von Frau Künast bezieht sich auf Kindersex."

Natürlich. Auch der Redner, den sie ergänzt hat, sprach ja über Kindersex.

Das ist aber sowieso kalter Kaffee, weil diese Kindersex-Phase der Grünen Jahrzehnte zurückliegt und längst als Fehler aufgearbeitet wurde.

Was rechte Hetzer, und jetzt kommen wir zum Anlass der Beleidigungen, nicht davon abhält, das immer mal wieder auszugraben, und den Mob des rechten Hetzers damit aufzustacheln. In der Saat sind dann die Beleidigungen aufgegangen.

PS. Jede andere Vorlage hätte den rechten Mob ebenso von der Leine gelassen. Das ist auswechselbar.

harry_up
@ pxslo, 20:55

Obwohl ich mich bis heute, und in aller Zukunft, ebenfalls über dieses “Gedicht“ aufrege, weil ich es ebenfalls ungemein geschmacklos und keineswegs als“Kunst“ empfinde - es steht hier nicht zur Debatte.

Boris.1945
21:21 von schiebaer45

21:12 von Anna-Elisabeth

"" Das Gericht hat vermutlich nur wegen der allseitigen Empörung einen Rückzieher gemacht bzw. wenig klug konstruiert. Die Gesinnung, die in diesem Urteil deutlich wurde, hat sich sicher nicht geändert.""
#
Ja, das mit der Gesinnung sehe ich auch. Aber was sind denn das für Richter,frage ich mich.
////
*
*
Eine Korrektur von 22 zu 16 Beleidigungspunkten ist für mich verständlicher, als das Verständis für kulturelles Nichterkennen eines Mordmerkmals.
*
Aber ist eine nicht unabhängige Justiz besser?

Adeo60
@Napf, 21:07 Uhr - Si tacuisses...

Lieber Herr Napf,
ihre Beispiele (Boykott-Aufruf Shell/Polizei) wirken doch reichlich konstruiert. Sagen Sie doch einfach, dass die in hohem Maße ehrverletzenden Äußerungen gegen Frau Künast (wie wahlweise auch gegen jeden anderen Menschen, etwa Frau Weidel) völlig inakzeptabel sind und zu Recht strafbewehrten Charakter haben. Mit der Korrektur des Urteils ist der Rechtsfrieden ein Stück weit wiederhergestellt. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, weshalb das Gericht nun den Gesamtkontext für die Abkehr seines ursprünglichen Urteils bemüht. Die Äußerungen sind bereits isoliert betrachtet eine unerträgliche Herabwürdigung eines Menschen und damit strafbar.

Barde
@ 20:27 von Silverfuxx 20:02

Wörtlich aus dem Artikel zitiert: " .... als ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage stellte, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, sexuelle Handlungen an Kindern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Künast rief daraufhin korrigierend dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!"

Ich habe mich nicht verlesen, der Zwischenruf von Frau Künast bezieht sich auf Kindersex.
Manche Grüne sind halt genauso verlogen wie manche katholischen Würdenträger.
Wie ist denn ihre Haltung zu "einvernehmlichem Sex"
zwischen Kindern und Erwachsenen?

Dass die üblen Beschimpfungen gegen Frau Künast strafrechtlich relevant sind sehe ich ebensi wie Sie.

Walnuss
begrüßenswert

Das ist begrüßenswert. Was nicht so begrüßenswert ist, sind die manchmal unberechenbaren Gerichtsentscheidungen. Es wäre wünscheswert, dass sich die Rechtsprechung an bewährten Werten orientiert und weniger an hypermodernen Paragrafen.

Anna-Elisabeth
@21:07 von Karl Napf 20:51 von harry_up

"wenn man nicht will, findet man nix. ich meinte nur den hass, den künast auf alle andersdenkenden hat. z.b. ihre aussage, warum schiesst die polizei dem mörder nicht in den hand, sondern erschiesst ihn?"

Lieber Karl Napf,

auch ich kann Frau Künast nicht ausstehen, aber darum geht es hier nicht. Es gibt ohne Zweifel Leute, die Sie und mich nicht ausstehen können oder sich furchtbar über unser Geschreibsel ärgern, aber das alles kann doch nicht heißen, dass man uns deshalb aufs Übelste beleidigen darf. Würden Sie jemanden bewusst mit solch ekelhafter Sprache beleidigen, nur weil Ihnen missfällt, was ein anderer gesagt hat? Doch sicher nicht.

Magfrad
@Sisyphos 21:18

Ja es besteht Hoffnung durch das Urteil. Sicher gibt es auch Beleidigungen gegen "Rechte". Klar ist aber auch, die Masse der Beleidigungen kommen aus dem radikalrechten Lager gegenüber Andersdenkenden. Diese Beleidigungen gingen soweit, dass zur Ermordung von nicht genehmen Politikern aufgerufen wird und im Fall Lübcke war es so, dass es in einem Mord geendet hat. Auch dieser Mord wurde anschließend in diesem Forum von einigen versucht zu relativieren. Man kann lange drum herum reden. Die Radikalität der Trumps, Höckes, Salvinis, Farages, Johnsons dieser Welt sind zu einem extrem großen Teil Schuld am Hass der sich in den Sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Instagram, Youtube entwickelt hat.

karwandler
re boris.1945

"Somit sollten also gerichtlich festgestellt, 16 zulässige Bemerkungen unterdrückt werden?"

Wenn ich einen wegen Beleidigung anzeige und das Gericht urteilt, Nö, war gar nicht so schlimm, habe ich dann jemanden oder seine Meinung unterdrücken wollen?

Das ist geradezu unverschämt, wie Sie der Beleidigten zur Last legen wollen, dass sie sich beleidigt gefühlt hat.

Account gelöscht
20:55 von pxslo

"" Ich verstehe ehrlich gesagt die ganze Aufregung nicht. Als Präsident Erdogan mit einem rassistischen Schmähgedicht beleidigt wurde, hieß es überall "Meinungsfreiheit" oder "Kunstfreiheit".

Frage: gilt das jetzt nicht mehr oder warum diese Empörung?""
#
Ja, das sehe ich auch so und das Schähgedicht war eine ganz große Beleidigung über Erdogan. Das hätte nie als Meinungsfreiheit oder Kunst durch gehen dürfen.

HadiH
20:55 von pxslo

Meinungsfreiheit?
Hasskommentare in übelster Fäkaliensprache halten Sie für meinungsfrei.
Hoffe nur jetzt noch, dass die Feiglinge aus dem Dickicht hervorgezogen werden und ihnen deftige Geldstrafen drohen.

pxslo
@20:17 von Googol

"Wenn im Iran die Menschen ihre Politiker beleidigen ist es Freiheit..
Wenn in USA der US-Präsidenten beleidigt wird ist es okay.. Aber Grüne Politiker beleidigen ist strafbar!"

Sie haben schon Recht, aber vergleichen Sie bitte keine Äpfel mit Birnen. Die Diktaturen im Iran oder Russland halten sich nur mit ihrem faschistischen System an der Macht.

Glauben Sie ein Russe oder ein Iraner würde seinen Präsidenten beleidigen dürfen? Falls lebensmüde wird er es vielleicht machen - das garantiert aber nur einmal!

karwandler
re gelenkte-dem-de

" @ 20:53 von karwandler

Aber ich gönne Ihnen die Recherche in den Gesetzen der von Ihnen so gern aufgerufenen "freiheitlichen Demokratien" zum Tema. Das Rechercheergebnis können Sie dann hier mitteilen.

Wie soll das denn funktionieren?
Da werde ich ja nichts finden, weil Beleidigung und Verleumdung in den Ländern, z.B. USA, NZ, nicht im Strafgesetzbuch zu finden ist."

Sie wollten das ja nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich ausschließen. Also schlecht recherchiert. Bzw. gar nicht.

Ich verstehe das nach Ihrer Antwort so, dass es in Europa keine freiheitlichen Demokratien nach Ihrem Verständnis gibt.

melancholeriker
um 20:55 von Magfrad

"Offensichtlich vertragen Sie und andere nicht, dass es endlich den Menschen an den Kragen geht die glauben das Internet für ihren eigenen ideologischen Hasszug zu benutzen!"

Das ist das Kardinalthema dahinter. Ich möchte nicht wissen, wie viele Beitrage hier vom Sieb fallen, weil Autoren es nicht schaffen oder schaffen wollen, ihre Wut, ihren Hass und sicher nicht selten, ihre schlechte Erziehung mit aller Wucht öffentlich kundzutun. Daß diese "Rebellen," "Rächer" und "Retter der deutschen Kultur" sich aufführen wie der IS oder die Taliban, nur eben verschleiert im Alias und (noch) - ohne Waffen, mag für die Liebhaber von Satire witzig sein, aber im realen Leben ergeben sich daraus reale Bedrohungen und Handlungsbedarf. Das ist letztlich nicht mehr als eine Schwellenfrage. Lässt der Sanktionsdruck nach, werden diese Leute immer frecher, wie das Beispiel in dem Fall Lübcke zeigt.

Demokratieschuetzerin2021
@ Sisyphose (21:18): ich fand sie sogar als Volksverhetzung

hi Sisyphos3

ich fand die Beleidigungen untragbar

ich ebenfalls und fuer mich ist es klare Volksverhetzung und rechtsextremes Gedankengut aus der NPD.

ebenso wie ich gelegentlich Beleidigungen gegen "Rechte" untragbar finde

Wieso?? Das sind Staatsterroristen wie wir im Fall Luebcke gesehen haben und in vielen anderen Fällen. Außerdem: es sind gerade diese Rechtsextremisten die keine Argumente haben und selbst mit Beleidigungen gegen alles und jeden um sich werfen wie man hier im Forum schön sieht.

man kann sich auch zivilisiert Äußern ohne gleich ausfallend zu werden

korrekt

Karl Napf
21:29 von Adeo60

es wäre einfach nur schön, lesen und dann auch begreifen zu können. und shell ist nicht konstruiert, sondern hat nur die gedankengänge der künast aufgezeigt

GeMe
@20:45 von deutlich: Als Nazi-Schlampe bezeichnet

"in mehreren "Satiresendungen" wurde sie als "Nazi-Schlampe" tituliert. Nicht mein Humor!"

Es war nicht in mehreren Satire Sendungen, sondern bei EXTRA3.

Und dort wurde auf die Kölner Rede von Frau Dr. Weidel Bezug genommen, in der sie verlangte, dass die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen werden muss.

Genau das wurde dann gemacht. Die politische Korrektheit wurde auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen und als Konsequenz Frau Dr. Weidel als Nazi-Schlampe betitelt.

Also hat man lediglich aufgezeigt, welche Konsequenzen der Wunsch von Frau Dr. Weidel haben kann.

Anna-Elisabeth
@21:28 von Boris.1945

"Aber ist eine nicht unabhängige Justiz besser?"

Sicher. Aber ist ein Richter, der seine Gesinnung nicht im Zaum halten und bei Urteilen außen vor lassen kann, tatsächlich unabhängig?

Versuchen Sie doch auch einmal, die Klage ganz unabhängig von der Person (hier Frau Künast) zu sehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie diese Beleidigungen in Ordnung finden. Und Richter MÜSSEN ohne Ansehen der Person urteilen.

tagtest
Die Causa "Berliner Landgericht" ist ein Festmahl für Trolle

Die Causa "Berliner Landgericht" - und genau das ist es seit dem abstrusen Abstreiten der offensichtlichen Beleidigungen im Fall Renate Künast - führt bei jedem Internet-Troll zu Freudentänzen. Daran ändert auch das halbgare Einlenken dieser Instanz nichts.

Es bleibt zu hoffen, dass die nächste Gerichtsinstanz auch noch den Rest dieser gruseligen Persiflage von Rechtsprechung des Berliner Landgerichts im obigen Fall kassiert.

Silverfuxx
21:30 von Barde

Das haben Sie bereits 20 Minuten vorher gepostet und auch da habe ich es schon gelesen.

Es schien mir aber eher sinnfrei, Ihnen zu antworten, weil Sie schon wieder ignorieren, dass Frau Künast einzig und allein: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!" gesagt hat.

Nur das und nichts anderes ! Und daher ist auch nur das relevant, alles andere ist kein Zitat.
Wenn X sagt: "Y ist total blöd" und ich sage: "Das finde ich auch", dann habe ich nicht gesagt, `X ist total blöd´. Würde man mich damit zitieren, wäre das schlicht und einfach falsch.
Ich gebe aber zu, dass man dazu vielleicht unterschiedliche Ansichten haben kann. Dazu, dass der bei fb gepostete Kommentar eindeutig falsch und so von Frau Künast nicht gemacht worden ist, aber nicht. Der ist schlicht und einfach nur falsch.

Zu Ihrer Frage nach meiner Einstellung zum Thema:
1.) Off Topic
2.) Siehe mein letzter Absatz in meinem ersten Beitrag
3.) Falscher Ort für eine derartige Diskussion

Gelenkte-Dem-DE
@21:40 von karwandler

Sie wollten das ja nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich ausschließen. Also schlecht recherchiert. Bzw. gar nicht.

Beleidigung findet man in den Ländern auch nicht im Zivilrecht. Also nochmal, wie soll ich etwas finden, das es gar nicht gibt?

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