Apothekerin vor ausgezogenen Medikamenten-Schubladen

Ihre Meinung zu BGH: Bei Arznei auf Rezept sind Apotheken-Geschenke tabu

Ein Brötchen-Gutschein oder Taschentücher zum Antibiotikum - damit ist Schluss, urteilte nun der BGH. Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten mehr dazubekommen. Von Gigi Deppe

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145 Kommentare

Kommentare

Tada
@DerGolem

"Mein Apotheker meinte......."Am 06. Juni 2019 um 16:16 von DerGolem

Danke für den Tipp.

Wenn also das KIND die Apotheke "getrennt" von mir betritt und ICH das Medikament entgegen nehme, dann darf der Apotheker dem KIND trotzdem Bonbons anbieten.

Gut, jetzt muss man alles selber in die Tüte schmeißen. (Dürfen Apotheker überhaupt noch Tüten mitgeben? :-o )

Problematisch werden dürfte es nur noch bei den Kindern, die auf dem Arm getragen werden. ;-)

transarena
Kleine Apotheken-Geschenke

Mit so einem Schwachsinn muß sich der BGH beschäftigen? - Ich fasse es nicht.

Aber wenn der Pharmalobbyist dem Arzt einen Plasma oder das neueste Smartphone zukommen lässt, daß ist natürlich voll in Ordnung

pxslo
Blutdruckmessung auch verboten?

Damit dürfte die kostenlose Blutdruckmessung auch verboten sein. Waren hier wieder Lobbyisten am Werk?

erster Realist
In Deutschland verboten, im Ausland erlaubt...

>>Das nennt sich Gerechtigkeit...
Deutsche Justiz...
Verstehe wer will..

Im Herbst gab es bei meiner Stamm Apotheke immer einen Apfel, was ich für eine nette Geste gesehen habe...

Von einer Wettbewerbsverzerrung kann doch keine Rede sein...

heimatplanetmars
Eigentlich wollte ich den Beitrag erst gar nicht lesen,

weil so banale Sachen mein Interesse nicht gerade wecken.

Jedoch ist diese Entscheidung richtig gewesen.

Natürlich würden die Apotheken sich niemals gegenseitig ruinieren, denn die Begründung der Richter finde ich sehr lächerlich. Was stellen sich die Richter vor, dass man zu einem Hustensaft ein Laptop oder High-End-Fernseher dazu bekommt? Dass sich Apotheken ruinieren, das würde sicher nicht passieren. Denn ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Kunden in die nächstgelegene Apotheke geht und fährt nicht 20 km weiter, um eine Packung Taschentücher zusätzlich zu bekommen.

Zumindest bin ich nie auf die Idee gekommen, eine Apotheke aufzusuchen, nur weil ich in dieser Mal eine Packung Taschentücher erhielt. Ich ging in die nächste, die das Medikament vorrätig hatte, damit die Linderung möglichst schnell einsetzt.

Aber es wären ja nicht unsere Bundesrichter, wenn die sich nicht mit Bananen-Nebensächlichkeiten beschäftigen würden.

dr.bashir
Das Urteil

Natürlich klingt das Urteil albern, wenn es tatsächlich nur um die Packung Taschentücher oder die Bonbons geht. Aber andersherum - wenn es so ein Lappalie ist, dann können wir auch alle zusammen darauf verzichten.

Wenn es auch Fälle von größeren Geschenken gibt (ist mir noch nicht passiert), dann wird es natürlich interessant und sollte auch unterbleiben. Den Preis z.B. der Flasche Wein bezahlt der Apotheker ja nicht aus eigener Tasche, sondern kalkuliert es in seine anderen Preise ein.

Rabatt bei Internetapotheken? Ich hab´ da noch nie gekauft, aber das Medikament bezahlt doch sowieso die Kasse (bei verschreibungspflichtigen). Dann bekommt die den Rabatt. Was habe ich davon? Die Gebühr?

Tada
@ falsa demonstratio

"Was hätte dann die Nachbarsapotheke gegeben - einen Gutschein über eine Pizza? Wo soll man da die Grenze ziehen?" Am 06. Juni 2019 um 16:29 von falsa demonstratio

Meinen Sie nicht, dass der Apotheker rechnen kann und ganz bestimmt nicht draufzahlen möchte?

Gutscheine über Brötchen verteilen Bäckereien auch so.

harry_up
Wenn's nur um Tempos gegangen wäre.

Eine“meiner“ Apotheken gab eine Zeitlang eine Art Münze heraus, die man dann im it. Eiscafé gegen 1 Kugel Eis tauschen konnte. Noch während ich die Dinger sammelte, damit die irgendwann für einen anständigen Eisbecher reichten, war Schluss mit lustig, und ich blieb auf meinen Münzen sitzen:
Die Apothekerkollegen waren erfolgreich gegen diesen unlauteren Wettbewerb vorgegangen.
Bei Tempos oder Rachenbonbons hätten die sicher stillgehalten.

Von daher geht das Urteil sicher in Ordnung.

HGP Aachen
Wenns immr so einfach wäre ...

Das liest sich als kleinlich …. es muss aber als Beispiel für´s Grundsätzliche gelten.
Es ist völlig egal, ob es sich um ein Paketchen Tempos, Bonbons oder vielleicht um höherwertige "Geschenke" handelt.
Gerade, wo es eine Preisbindung bei Medikamenten gibt, also da schon der Wettbewerb ausgeschlossen ist, rechtlich aber klar so bestimmt, kann dieser Sachverhalt nicht durch "nett gemeinte" Beigaben aufgeweicht werden. Die Entscheidung ist in sich schlüssig.
Wenn schon, dann sollte man sich über die Preisbindung von Medikamenten "aufregen". Schaut man ins Ausland, da sind die gleichen Medikamente teilweise deutlich günstiger. Wir in D zahlen alleine die Entwicklungskosten für die Medikamente alleine. Die Medizinindustrie verhandelt mit den Krankenkassen am "grünen" Tisch die Preise. Da ist die Wettbewerbsverzerrung!

Demokratieschuetzerin2021
@ transaren (16:35): nein dass ist nicht in Ordnung

hi transarena

Aber wenn der Pharmalobbyist dem Arzt einen Plasma oder das neueste Smartphone zukommen lässt, daß ist natürlich voll in Ordnung

Nein dass ist eben nicht in Ordnung. Genauso wenig wie die Bestechung von Ärzten und Apothekern durch Pharmakonzerne. Das muss verurteilt werden, weil es Korruption ist und Korruption ist strafbar (StGB §§ 261, 299 und 334).

mac tire

Also als erstes mal gehe ich in "meine" Apotheke weil sie verkehrsgünstig liegt und die Angestellten sehr nett sind ,es ist eine große mit ca. 10-12 Mitarbeitern. Auf dieses Päckchen Taschentücher oder den Traubenzucker ab und an kann man gut verzichten wenn denn die Beratung gut ist oder die Erreichbarkeit, ich bleibe meiner auch so Apotheke treu .Es gibt auch andere in der Nähe z.T. sogar mit großem Parkplatz aber unfreundlichem Personal da gehe ich nicht hin und würde ich auch nicht wieder hingehen .
Aber wenn es denn so sein soll das der Traubenzucker nicht geht dann geht auch nicht das ,egal welch Partei, Spenden annehmen darf oder bekommt. Alle oder Keiner sollte hier die Devise sein.

NonServiam
Ich hab den Glauben verloren.

Containern verboten.
Jetzt das hier.

Ich hab den Glauben in jegliche staatliche Gewalt verloren. Executive, Legislative, Judikative, alle.

Grayhawk
@ Bernd1

Es ist nicht korrekt was Sie hier schreiben: es gibt Kein Gesetz, welches einem Apotheker verbietet Werbegeschenke zu verteilen.
Um es noch deutlicher zu formulieren: es gibt auch kein Gesetz, welches einer Apotheke verbietet das Sommerfest der Partei xyz finanziell zu unterstützen. Soviel zur Realität. Worauf Sie sich beziehen ist die Preisbindung für Endverbraucher. Die wird aber durch ein Werbegeschenk von geringem Wert nicht unterlaufen. Ihrer Theorie folgend, müsste die Apotheke dann zwangsläufig die Tüte, in welche sie mir meine Medikamente einpackt, berechnen, weil sie mir damit hilft, meinen Einkauf nach Hause zu tragen. Sagen Sie mal: gehts noch?

harry_up
@ pxslo, 16:36

...kostenlose Blutdruckmessung auch verboten...

Nur, wenn der Mann im weißen Kittel Ihnen das Messgerät anschließend kostenlos über die Theke schiebt... :-)

Grayhawk
Um die Realitätsferne....

....dieses Urteiles zu dokumentieren, ein Beispiel aus dem Leben: ich erhalte auf mein Rezept ( ich habe ein Privatrezept) meine Medikamente im VK-Wert von 500,00€.
Ich zahle den Einkauf und der Vorgang ist abgeschlossen. Da fällt mir ein: ich brauche noch ein Paket Papiertaschentücher, Wert 1,00€. Ich kaufe die Taschentücher auch noch
( ohne Rezept, da freiverkäuflich) bezahle und der Apotheker stellt mir noch eine Flasche " Rotbäckchen" dazu. Ich bedanke mich und gehe. Und jetzt? Jetzt soll mir mal jemand das obige Urteil erklären, viel Spaß.

NonServiam
Tolle Idee!

Hey! Wie wär's denn, wenn Bäckern und Bäckereifachverkäufern verboten wird, eine Tüte um die Backwaren mitzugeben? Schließlich bezahlt der Kunde fürs Brötchen und nicht für die Tüte.

harry_up
@ heimatplanetmars, um 16:38

Natürlich haben Sie Recht, doch es ist ja eben nicht bei Tempos u. dergl. geblieben. Und da die Grenzen fließend sind, hat der BGH einen generellen Riegel vorgeschoben und damit Klarheit geschaffen.
Ärgerlich für die allermeisten Apothekenkunden, aber letztlich wohl richtig.

Träumerhabenverloren
Hoffentlich sind kleine Gefälligkeiten

in Politik und Wirtschaft auch so akribisch geregelt. Der BGH scheint beim Klein Klein angekommen zu sein. Deutschland regelt alles, und findet es toll.

baumgart67
Super!

Das spart unseren Apothekern ein paar tausend Euro im Jahr. Vielleicht können sich dann mehr eine Villa mit Rutsche in den Pool leisten!

falsa demonstratio
Am 06. Juni 2019 um 16:38 von heimatplanetmars

<< Zumindest bin ich nie auf die Idee gekommen, eine Apotheke aufzusuchen, nur weil ich in dieser Mal eine Packung Taschentücher erhielt. <<

Wo ist denn Ihre Grenze? Schon bei den zwei Darmstädter Brötchen über die der BGH zu entscheiden hatte - oder vielleicht bei einer Bratwurst an der Kirmes - oder doch erst bei der Pizza?

Je nach Medikament, das man braucht, ist man ein wirtschaftlich attraktiver Kunde (das kann bis zu einigfen Tausend EUR pro Jahr gehen). Vielleicht kann ein solcher Kunde mit dem Apotheker noch mehr aushandeln.

Bei uns (auf dem Land) liegen zwei Apotheken in Sichtweite voneinander, das Ärztehaus etwa in der Mitte der beiden. Da kann man schon überlegen, ob man nicht die Apotheke mit der höherwertigen Draufgabe aufsucht.

Von einem Apotheker der nicht versucht, mit Service und Beratung zu überzeugen, sondern meint Brötchengutscheine vergeben zu müssen, halte ich nicht viel. Für mich ist das ein Raffke.

harry_up
@ Tada, um 16:42

“...Gutscheine über Brötchen verteilen Bäckereien auch so.“

Könnten die ja machen.
Aber sie werden keine Gutscheine über Hustensaft oder Halspastillen verteilen (dürfen).

butrus.butrus
Richtige Entscheidung!

Die Bundesrichter haben richtig entschieden! Man muss nur ins Ausland schauen, damit man sieht, was alles möglich ist. In Tschechien z.B. gibts es aggresieve Apotheken-Ketten, die die kleinen regelrecht platt machen. Dabei haben diese Ketten z.B. Kundenkarten eingeführt und haben dementsprechend doppelte Preise - je nach dem, ob man seine persönliche Daten preisgibt!

Hoffentlich gibt es lange so etwas in Deutschland nicht!

harry_up
@ NonServiam, um 16:51

“...Ich hab den Glauben verloren...“

OMG! Bitte keinen Suizid jetzt!

ablehnervonallem
ich auch

habe auch den Glauben an den Staat verloren. Die Urteile des BGH werden meist nur noch gegen die Meinung der Bevölkerung gesprochen. Die Shop Apotheken geben Riesen Rabatte und die Apotheke um die Ecke darf sich nicht mal mit ein paar lächerlichen Taschentüchern als Geschenk wehren. Von den Kosten für den Steuerzahler, welche solch eine Verhandlung kostest, möchte ich gar nicht reden. Ich verstehe das alles nicht mehr und überlege, ob ich nicht aus diesem Staat auswandere. So wie es ein Politiker neulich vorschlug.

harry_up
@ NonServiam, um 17:02

Ihre Idee hat was, denn dann müsste jeder entweder eine eigene Verpackung mitbringen oder das Backwerk in der Hosentasche heimtragen.

falsa demonstratio
Am 06. Juni 2019 um 17:08 von Träumerhabenverloren

<< Der BGH scheint beim Klein Klein angekommen zu sein <<

Der Bundesgerichtshof sucht sich seine Fälle nicht nach Gutdünken aus. Er hat -nach konkreten gesetzlichen Zuständigkeitsvorgaben - das zu entscheiden, was an ihn herangetragen wird. Einen Ermessensspielraum hat er glücklicherweise nicht.

Casimyr
Gleiches Recht für alle

Komisch, dass die wenigsten Leute hier den letzten Absatz wahrgenommen haben:

Wie kann es denn sein, dass ausländischen Kapitalgesellschaften wie DocMorris und anderen großen Playern erlaubt ist, Boni zu geben, aber den DEUTSCHEN Apotheken in Deutschland nicht? Denen wird sogar das Taschentuch für 5ct verboten, aber ausländische AGs dürfen sogar bis zu 2,50€ geben?

Die Begründung ist noch besser: Weil sie bisher nix auf die Reihe bekommen haben, müssen sie also durch Versichertengelder gefördert werden? So als Finanzspritze für Aktiengesellschaften auf Kosten der Versicherten?

Hallo? Geht's noch?

Jayray
Falsche Entscheidung!

Sicher, bei Drogen und Geschenken sollte man aufpassen. Aber wenn der Händler wirbt, dann ist das kein unlauterer Wettbewerb! Was ist daran unlauter? 3+1 ist auch nicht unlauter?! Rabatte usw. sind ja auch nicht unlauter.

Aber gegen die Obsoleszenz nichts tun wollen?! Oder gegen den Betrug der Auto-Hersteller bei der Bewerbung von Abgaswerten, die sie gar nicht einhalten!

Das ist zum erbrechen! Wird Zeit das die Behörden aufgeräumt werden. Hoffentlich ist Merkel bald weg und ein(e) wirkliche(r) Staatsmann/Staatsfrau kommt in die Regierungsverantwortung.

Gast

Preisbindungen bei Medikamenten und auch Büchern ist nicht mehr zeitgemäß und ist doch nur eine Pflege der Besitzstände. In allen anderen Fällen muss sich jeder dem Wettbewerb stellen und ums Überleben kämpfen.
Ich finde diese Rahmenbedingungen nicht gut, aber Ausnahmen zu erlauben, die ...... sicherstellen sollen gehen überhaupt nicht.

harry_up
@ falsa demonstratio, um 17:13

“...Vielleicht kann ein solcher Kunde mit dem Apotheker noch mehr aushandeln...“
Das kann er, gerade bei sehr hochpreisigen Medikamenten kann sich das lohnen; die ausgehandelte Preisdifferenz geht auf Kosten des Apothekers, mindert also seinen Gewinn.
Wenn Sie im Modegeschäft das Sakko 20 Euro runterhandeln, hat auch niemand was dagegen.
Wenn sich der Apotheker also drauf einlässt, ist das genauso in Ordnung.

Tada
@harry_up

"Aber sie [die Bäckereien] werden keine Gutscheine über Hustensaft oder Halspastillen verteilen (dürfen)." Am 06. Juni 2019 um 17:15 von harry_up

Und weshalb meinen Sie, dass sie das nicht dürfen? Welches Gesetz soll das regeln?

(Es geht ja nur um das Dürfen, denn es muss ja keiner.)

Tada
@ butrus.butrus

"Die Bundesrichter haben richtig entschieden! Man muss nur ins Ausland schauen, damit man sieht, was alles möglich ist. In Tschechien z.B. gibts es aggresieve Apotheken-Ketten" Am 06. Juni 2019 um 17:18 von butrus.butrus

Was hat das mit dem Urteil zu tun?
Sie haben doch gelesen, dass Internet-Apotheken es weiterhin dürfen, d.h. auch diese aggressive Apotheken-Kette kann aus Tschechien hierhin versenden und damit kleinere Apotheken platt machen.

Maenzi
Und die Apothekenrundschau?

Es wird doch immer gesagt bezahlt von ihren Apotheker. Also auch eine kostenlose Beigabe

Jayray
@Am 06. Juni 2019 um 14:17 von Holzfrosch

Versteh ich auch nicht.

Aber Gerichte legen ja ein besonderen Wert darauf, dass sie niemanden zur Rechenschaft verpflichtet sind. Wenn die sich wenigstens an ihre eigenen Regeln halten würden, dann würde ich etwas Verständnis für die Selbsterhöhung aufbringen können.

Aber solange Gerichte nichts richten können, kann man die philosophisch betrachtet eh nicht ernst nehmen. Die Justiz ist zu häufig nur ein Organ der Herrschaft. Alle wissen, das es anders sein muss aber keiner, der an der Macht ist, reagiert. Weder FDP noch SPD. Um zu wissen, wie die CDU die Justiz handhabt bin ich leider noch zu jung.

Grayhawk
Dr.Bashir

Leider liegen Sie sachlich völlig daneben: ist Ihnen denn nicht klar, das Preisbindung bedeutet, das der Hersteller des Arzneimeittels den Verkaufspreis festlegt? Wie können Sie dann behaupten"...... er kalkuliert ein"?

Adeo60

Schade, dass damit Schluss sein soll. Eine Packung Taschentücher oder Brillenputztücher war eine nette Geste des Apothekers.

NonServiam
@harry_up 17:24

Genau. Es könnte helfen, Müll zu vermeiden.
Aber mir scheint, da gibt es keinerlei politischen Willen dafür.
... womit wir wieder bei meinem ersten Kommentar wären.

LESEN - GRÜBELN - NACHGEHAKT
Da ich kein Jurist bin ...

... darf ich das ganze als überregulierten Quatsch brandmarken.

Jetzt mal ehrlich, alle sind doch im Laufe Ihres Leben Kunden von Apotheken gewesen. Oder sagen wir fast alle.

Ich weiß noch, wie ich als kleiner Drop die Medi und Zini Poster besorgt habe und dann gab es noch die kleinen Hefte mit Papa Moll geschichten, Ritterfiguren und Kalender. Jetzt als Kunde zählt für mich der kleine Weg. Entweder in der Nähe vom Arzt oder dort, wo ich eh einkaufen gehe. Kriegt man was mit - weil man so leident aussah (Taschentücher usw.) nahm ich es dankend an - aber der Wiederbesuch war nicht davon abhängig. Es war eine kleine Aufmerksamkeit der "Gute Besserung" vermittelt und es tat gut.

Das hier nun so reguliert wird finde ich entsetzlich. Was ist eigentlich wenn ein Kunde nicht nur sein Rezept einlöst sondern auch noch andere Produkte einkauft, die nicht verschrieben werden? Und wie sieht es mit dem kostenfreien Lieferservice aus, die manche anbieten und eben manche nicht.

Ganzbaf
Kirche im Dorf

Dass ich das Ganze fragwürdig und unverhältnismäßig finde, schrieb ich bereits weiter oben.
Trotzdem hier die Bitte, die Kirche im Dorf zu lassen. Laut TS-Meldung gilt das ja nur „... dann, wenn die Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament verkauft.“

Ich zumindest habe noch genug Apotheken-Einkäufe ohne Rezept, so dass ich weiterhin auf ein Päckchen Taschentücher hoffen kann, wenn icb mal wieder verschnupft in der Apotheke meines Vertrauens auftauche.

Bernd1
@ 16:52 von Grayhawk

Sie schreiben:
"Es ist nicht korrekt was Sie hier schreiben: es gibt Kein Gesetz, welches einem Apotheker verbietet Werbegeschenke zu verteilen."
*
Wenn es dieses Gesetz nicht gäbe dann wäre das Urteil nicht möglich!
Einfach mal die Urteilsbegründung lesen, da steht der Bezug zu dem Gesetz drin.
Siehe:
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 HWG
Zitat:
"Zuwendungen oder Werbegaben sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die auf Grund des Arzneimittelgesetzes gelten...."

Demokratieschuetzerin2021
@ Grayhawk (17:57): Nein das stimmt leider nicht!

hi Grayhawk

Nein, dass hier stimmt leider nicht!

ist Ihnen denn nicht klar, das Preisbindung bedeutet, das der Hersteller des Arzneimeittels den Verkaufspreis festlegt? Wie können Sie dann behaupten"...... er kalkuliert ein"?

Siehe hier:

https://tinyurl.com/y2mqlkht
Focus: Pharmakonzern macht Kasse: 3000-Euro-Medikament kostet jetzt 33.000 Euro - ganz legal

Der Pharmakonzern Roche hat ein neues Medikament gegen Multiple Sklerose auf den Markt gebracht. Die Behandlung ist nicht billig: Die Jahresdosis pro Patient kostet 33.000 Euro. Experten kritisieren das, denn tatsächlich ist der Wirkstoff des neuen Mittels 20 Jahre alt. Eine Behandlung mit dem alten Medikament kostete nur 3000 Euro – ist aber ab sofort verboten.

Und dass ist zum Schaden aller!! Sowas nennt man Mondpreis!! Außerdem werden die Preise von der Regierung verhandelt und Trump spielt da auch noch eine gewaltige Rolle.

Demokratieschuetzerin2021
@ Grayhawk (17:57): Hier ein drittes Beispiel

@ Grayhawk

oder hier ein drittes Beispiel:

https://tinyurl.com/y53rbyvr
wiwo.de: Darf ein Medikament 60.000 Euro kosten? (13. Februar 2015)

Der US-Arzneimittelhersteller Gilead verlangt für eine dreimonatige Therapie mit seinen Hepatitis-Mitteln exorbitant hohe Preise. Darf das sein? Manche Preise sind einfach irrational, sagt Gesundheitsökonom Afschin Gandjour.

Für sein Präparat Sovaldi mit dem Wirkstoff Sofosbuvir verlangte Gilead im ersten Jahr nach der Markteinführung einen Preis von etwa 60.000 Euro für eine zwölfwöchige Behandlung. Der geringe Zusatznutzen gegenüber den Vergleichspräparaten wird teuer erkauft. Bei etwa 100.000 Patienten, die laut Bundesausschuss für eine Behandlung in Deutschland infrage kommen, errechnen sich daraus Gesamtzusatzkosten im Milliardenbereich.

Dass heißt:
solche Mondpreise kann sich bald niemand mehr leisten. Und kein Wunder wenn dann die Beiträge bei den KVen immer weiter steigen und sich das keiner leisten kann.

tagesschauschauer0815
Apothekengeschenke

Dann müssten Apotheken in oder in der Nähe von Ärztehäusern auch verboten werden. Neben "meinem" Ärztehaus befindet sich aber eine Apotheke. Wenn ich vom Arzt komme, löse ich Rezepte immer dort ein, weil es "auf dem Weg liegt". Das ich dort ein paar Taschentücher bekomme freut mich, aber ich suche danach doch nicht die Apotheke aus !!!
Ich möchte schnell an mein Medikament, das ist alles !!
Dürfte ich dem Apotheker ein Geschenk machen, weil ich freundlich beraten bzw. bedient wurde, oder verstosse ich dann auch gegen ein "Gesetz" ?

Apotheker58
ApothekenUmschau

Die Apotheker sind nicht Teilhaber. Ich bezahle zw.50-89Cent/Stück. Dafür kann ich eigene Angebote und Aktionen abdrucken.

nelumbo
@tagesschauschau

Wenn Sie Ihrem Apotheker etwas schenken ist das nicht verboten, aber der Apotheker muss das dann sicher bei der Steuererklärung angeben. Ein Stück selbstgebackener Kuchen wird wahrscheinlich mit einem Wert zwischen 1,50 und 4,50 veranlagt, je nach Größe und Rezeptur.

Boris.1945
18:19 von Demokratieschue...

@ Boris.1945 (17:55): die Zeitung bleibt kostenfrei

hi Boris.1945

Und Sie sind sicher, das die zukünftig kostenfrei bleiben kann?

ja ich bin sicher dass die Apotheken-Zeitung "Apotheken-Umschau" in Zukunft kostenfrei bleibt.

Sind doch auch nicht alle Apotheken dran beteiligt.

Doch, soweit ich weiss schon.

Als Taschentuch ist Papier doch als Zugabe verboten?

wieso soll dass so sein?? Ich wuesste da keinen Grund.

BGH hilf.

dafuer brauchen Sie keinen BGH.
///
*
*
Sie sind also sicher das es im Urteil nicht um die Taschentücherzugabe ging?

geselliger misanthrop
Ich bestelle bei einer großen Online-Apotheke ....

... versand aus Deutschland. Rechnung aus Deutschland.
.
Wie machen die das nur, dass ich -gegenüber der Apotheke an der Ecke- 2,50 je Rezept spare? Und die Versandkosten liegen bei 0,00 Euro und ich muss nicht mal das Haus verlassen?
.
Ist das überhaupt legal? Steh ich mit einem Bein im Knast?

FreierGeist
Jammern gehört zum Geschäft, liebe Leute!

Immer dasselbe - jammern gehört auch hier zum Geschäft.

Ich habe jedenfalls noch von keiner einzigen Apotheke gehört, die Konkurs aufgrund der Preisbindung oder fehlender kleiner Geschenke anmelden musste - nur von solchen, bei denen das Personal und/oder die Inhaber unfreundlich oder inkompetent waren, denn da geht halt irgendwann kaum einer mehr hin....

Gast
Dieses Urteil ist ein Witz!!

Diese Juristen kann man "in der Pfeife" rauchen. Es ist nicht das einzige Urteil, daß man nicht verstehen kann.
Die Urteile der dt Justiz werden langsam lachhaft. Und wenn man sich nicht traut, dann gibt es schnell nach Luxemburg zum EUGH.
Neben fast jedem Ärztehaus bzw. in unmittelbarer Nähe befindet sich eine Apotheke. Ist das dann rechtens?

input52
Klagen

Jetzt sollte man die Richter verklagen!
So etwas gibt es nur in Deutschland "der Bananenstaat".

blablubbb
Medikamente sind zu teuer!

Wenn man das Mal mit dem Ausland vergleicht sind Medikamente hierzulande viel zu teuer und das ist weil es keinen Wettbewerb gibt. Flächendeckende Versorgung als Entschuldigung für Monopole? Das sollte nur bei staatlichen Monopole gelten. Wenn ich sehe dass bei mir in der Fußgängerzone 10 Apotheken innerhalb von 100 Metern sind und die dann alle Samstags um 14:00 schließen und nur die selben Sachen vom selben Großhändler bekommen... Da kann was nicht stimmen. Apotheken haben quasi ein Monopol zum Gelddrucken ohne dass es wenigstens Lizenzen gibt, wie bei Notaren, die diesen Wildwuchs eindämmen und am Ende zahlen es die Krankenkassen und deren Versicherte. Entweder Wettbewerb oder staatliches Monopol, aber diese privaten Monopole sind unerträglich für unser Gesundheitssystem.

twinny
Wettbewerb soll absichtlich unterbunden werden

Wettbewerb ist also nicht erwünscht? Wie passt das zur sozialen Marktwirtschaft?

Ich bin gerade in Spanien. Als Beispiel kostet hier Diclofenac 75 gerade mal 2,50€ 40Stck. In DEutschland kosten 20 Stck 25mg 4,50 € des selben deutschen Herstellers. Deshalb gibt es Reimporte.

Für mich als Kunden ist es doch nur wünschenswert dass Apotheken Wettbewerber haben. Dann kümmern die sich wenigstens um kleinere Preise! Stattdessen wird mit dem Verbot nur dem Hersteller mehr geld in den Rachen geworfen. Auf kosten des Patienten

harry_up
re Tada, um 17:36

Ich denke, weil der betr. Apotheker dann wegen ... belangt werden könnte

dr.bashir
@17:57 von Grayhawk

Wer liegt daneben? Eine Apotheke verkauft ganz viel Zeug, das nicht preisgebunden ist.

Daher kommt der Begriff „Apothekenpreise“.

suomalainen
@blablubbb

"Wenn man das Mal mit dem Ausland vergleicht sind Medikamente hierzulande viel zu teuer.."

dann darf ich sie gerne mal bei uns in Finnland begrüßen, dann werden sie sich verwundert die augen reiben und sofort wieder ihre deutsche apotheke zurückhaben wollen. selbst, wenn der arzt ihnen hier ihr rezept ausstellt, sie zahlen den vollen preis für die medikamente, ganz egal ob sie arbeitslos oder grossverdiener sind.

(bei sozialhifeempfängern ist das natürlich auch hier anders geregelt)

nikioko
@HGP Aachen (16:47)

Wenn schon, dann sollte man sich über die Preisbindung von Medikamenten "aufregen". Schaut man ins Ausland, da sind die gleichen Medikamente teilweise deutlich günstiger. Wir in D zahlen alleine die Entwicklungskosten für die Medikamente alleine. Die Medizinindustrie verhandelt mit den Krankenkassen am "grünen" Tisch die Preise. Da ist die Wettbewerbsverzerrung!
____

Das ist nicht richtig. Für die Arzneipreise in Deutschland ist der G-BA zuständig. Schauen Sie mal nach, wer da alles drin sitzt.
Und wenn Arzneimittel überall auf der Welt gleich viel kosten würden, dann könnte sich in Afrika keiner mehr Arzneimittel leisten. Andererseits gäbe es dann aber auch keine Parallelimporte.

frank special
Wert der Geschenke beschränken

Wieso hat man nicht einfach den Wert der Geschenke auf z.B. einen €
beschränken können und gut iss.
Außerdem was ist bei einem gemischten Kauf. 1 x Rezept 1x ohne?

Ritchi
Husten Bombon

Meine Apotheke hat einen Spender für Husten-Bonbons. Einmal drehen, das Kräuter – Beulchen fällt heraus und ich stecke es in den Mund.
Wenn ich ein Rezept einlöse, darf ich dann an dem Spender kein Beulchen entnehmen?

nikioko
@Apotheker58 (18:56)

ApothekenUmschau
Die Apotheker sind nicht Teilhaber. Ich bezahle zw.50-89Cent/Stück. Dafür kann ich eigene Angebote und Aktionen abdrucken.

____

Hier diskutieren sehr viele Leute mit, die von der Sache keine Ahnung haben. Da kommen dann mal ganz schnell Behauptungen wie die, dass die Arzneipreisbindung eine Folge grüner Regulierungswut sei, obwohl es sie seit 1963 gibt. Und darüber, wie Arzneimittelpreise zustande kommen, hat auch keiner eine Ahnung.
Wir haben es hier mit einer riesigen Dunning-Kruger-Blase zu tun. Der DAV sollte seinen Mitglieder mal anweisen, mehr über das öffentliche Gesundheitswesen zu informieren, anstatt nur jeden Tag Kassensturz zu machen. Und von der ABDA will ich erst gar nicht reden...

Aufmerksamleser
Irgendwas läuft da schief

Warum machen denn Apotheken so etwas. Damit sie überleben können und gegen die Versandapotheken ankommen können, die ja komischerweise für jedes apothekenpflichtige Medikament auf einem Rezept einen Bonus geben können. Warum wird diese noch viel mehr wetbewerbsverzerrende Sache nicht gerichtlich verboten. Oder bestellen unsere Herren Richter ihre Medizin generell über Versandapotheken?

nikioko
@Ritchi (20:54)

Meine Apotheke hat einen Spender für Husten-Bonbons. Einmal drehen, das Kräuter – Beulchen fällt heraus und ich stecke es in den Mund.
Wenn ich ein Rezept einlöse, darf ich dann an dem Spender kein Beulchen entnehmen?

____

Würden Sie die Bonbons auch bekommen, wenn SIe nichts kaufen? Vielleicht beantwortet das die Frage. Außerdem geht es hier nicht um solche Kleinigkeiten, sondern darum, dass die Verschenkeritis maßlos übertrieben wurde.

riewekooche
Kein Wettbewerb erlaubt?

Das solle "einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Apotheken, einen Preiswettbewerb verhindern und eine flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen".

Sonst ist doch Wettbewerb das Credo aller Politiker in der EU, und auch aller deutschen Politiker, die alles und jedes privatisieren wollen?

Die "flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln " ist ja jetzt schon nicht gewährleistet - es fehlt auf dem Land an Ärzten, die verschreiben können und an Apotheken, die liefern können. Da wird auch der nicht stattfindende Wettbewerb zwischen den nicht vorhandenen Apotheken nichts ändern.

Allahkadabra
Selbstzerstörung der Politik

Unsere Politik(er) versagen zusehends.

Superdemokrat
hier wird ...

auf die Falschen eingeprügelt...ein Gericht macht keine Gesetze...es urteilt nach Ihnen...Gesetze macht die Politik...hätten nicht so viele seit Jahren die CDU gewählt...dem Bürger ginge es besser...

Allahkadabra
Große Geschenke erlaubt?

Große Geschenke - wie von der Industrie an Politiker - sind also gestattet? Werde ich meine Apothekerin morgen gleich mal fragen was sie mir da so anbieten kann. Ich verrate natürlich nix, fällt unters Kundengeheimnis.

Rasmus1958
Falsch

Es ist falsch sich mit diesen Nichtigkeiten in solchem Umfang zu beschäftigen.

Was ist das für ein Schilderwald in dem jetzt auch noch gesagt wird, bitte keine Taschentücher mit zu den Medikamenten.

Es ist faktisch unmöglich unternehmerisch tätig zu werden ohne irgendwelche bizarren Regeln und Gesetze zu verletzen. Die meisten davon dienen niemandem, schon gar nicht dem Verbraucher. Würde man alle Regeln befolgen, wäre man schon eine Std nach der Gewerbeanmeldung schachmatt.

Ich frage mich, wo dieser Irrsinn ein Ende findet. Ich denke die Gerichte sind überlastet?

Bernd1
@ 19:33 von Heeber

Sie schreiben:
"Dieses Urteil ist ein Witz!!
Diese Juristen kann man "in der Pfeife" rauchen. Es ist nicht das einzige Urteil, daß man nicht verstehen kann.
Die Urteile der dt Justiz werden langsam lachhaft."
*
Das sind ja lustige Vorwürfe an die Richter.
Ist Ihnen bewusst dass die Richter nach den bestehenden Gesetzen urteilen müssen?
Häten die Richter anders geurteilt würden sie Gesetze brechen.
Verlangen Sie das von Richtern?
Siehe:
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 HWG
Zitat:
"Zuwendungen oder Werbegaben sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die auf Grund des Arzneimittelgesetzes gelten...."

Das ist der Gesetzestext und somit müssen die Richter so urteilen.

heinzb aus nrw
Selektion ? Selbst beim Rezept ?

Selektion , als Privatpatient zahle ich meine im Rezept verschriebene Medikamente bar in der Apotheke und reiche das Rezept dann bei meiner Krankenkasse ein , bekomme dann nach ca. 6 Wochen Wartezeit einen Prozentsatz der Summe erstattet, andere Patienten zahlen einen sogenannten Eigenanteil je Packung , andere Patienten haben eine Zuzahlungsbefreiung auf Grund bestimmter Eigenanteil je Jahr. Aber dann soll es Personengruppen geben in Deutschland, die brauchen weder das Eine noch das Andere, da könnte ich verstehen , sie brauchen keine Geschenke bei ihrer Vorlage ihrer Verschreibungen . Dafür sollte der BGH Handlungsbedarf sehen bei dieser einseitigen Kostenbelastung zu Lasten der Allgemeinheit . Aber diese Richterstellen werden ja besetzt von den regierenden Parteien Deutschlands ., habe ich mal gelesen .

Gast
Danke BGH

Dem BGH sei Dank. Wir werden es sicher schaffen, dass letzte bisschen an Höflichkeit und zwischenmenschlichen Aufmerksamkeiten aus diesem Land zu vertreiben. Bravo Karlsruhe, gut gemacht!

Moderation
Thematische Ausrichtung

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Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Die Moderation