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Ihre Meinung zu EuGH-Generalanwalt: Facebook soll Hasspostings nachspüren

Opfer herabwürdigender Kommentare in sozialen Netzen sind von einem wichtigen EU-Gutachter gestärkt worden. Demnach müssen Plattformen wie Facebook nicht nur Hasspostings löschen, sondern auch wortgleiche Äußerungen aufspüren. Von Christoph Kehlbach.

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77 Kommentare

Kommentare

Demokratieschuetzerin2021
Wie kann so ein Dienst sowas weltweit finden??

Zusätzlich frage ich auch zu dem hier:

https://www.tagesschau.de/ausland/facebook-beleidigung-101.html

Nun will er vom Europäischen Gerichtshof wissen: Muss Facebook nur diese eine konkrete Äußerung löschen, oder sogar weltweit nach wortgleichen Äußerungen suchen?

Wie kann so ein Dienst wie Facebook sowas weltweit mit akzeptablem Aufwand finden?? Und was ist, wenn zum Beispiel ein anderes Wort verwendet wird das aber das Gleiche bedeutet?? Muss sowas dann auch gelöscht werden?? Ich weiss es nicht, keine Ahnung.

Und wo kann man sich bei ungerechtfertigten Löschungen beschweren und Wiederherstellung des Kommentars verlangen??

Adeo60
@Konsenssoße

Sorry, aber sie müssen zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Relevanz unterscheiden. Strafrechtliche Sachverhalte
gelten grds. für alle Lebensbereiche. Sie aber waren der irrigen Ansicht, dass Verleumdung kein Straftatbestand sei. Dies ist natürlich falsch - deshalb gelten die Strafnormen eben auch gegen Privatunternehmen. Einfach noch mal in Ruhe darüber nachdenken.