Die Wracks, von zwei nach einem Unfall komplett zerstörten Taxis, liegen am 04.05.2017 am Ballindamm in Hamburg auf der Straߟe.

Ihre Meinung zu BGH billigt erstmals Verurteilung eines Rasers wegen Mordes

Der BGH hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Mann in Hamburg betrunken und ohne Führerschein einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Von Klaus Hempel.

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151 Kommentare

Kommentare

Axtos
Dieses Urteil

Wird ganz sicher in Zukunft volltrunkene Personen davon abhalten mit geklauten Autos vor der Polizei zu fliehen.

Die Rechtsauslegung des Richters ist schon Merkwürdig. Wenn das verfolgende Polizeiauto diesen Unfall ausgelöst hätte, wäre das dann auch Mord? Die sind ja auch vorsätzlich so schnell gefahren.

Totschlag? Ja
Besondere schwere der Schuld? Ja
Mord? Echt jetzt?

Steffen_R
Das ist Mord

Es muss nur ein Mordmerkmal erfüllt sein. Hier wird es wohl das "gemeingefährliche Mittel" sein. Außerdem vermutlich Verdeckungsabsicht.

Die "Absicht" ist nur eine mögliche Vorsatzform. Auch die "billigende Inkaufnahme" ist Vorsatz und dürfte hier vorliegen. Es kommt dabei auch auf die Einlassungen des Täters an, nicht nur auf das äußere Tatgeschehen.
Wer die Gerichtsakten nicht kennt sollte nicht versuchen schlauer zu sein als der BGH.

todais
Es ist kein Mord

Was hier viele Leute durcheinanderbringen: Es war kein Raser sondern ein Flüchtender! Flucht vor Strafverfolgung ist in Deutschland nicht strafbar! Ich bin für sehr harte Strafen bei rücksichtslosen Verhalten mit Todesfolge. Aber: Zu rasen begonnen hat der Betrunkene doch erst nachdem er von der Polizei verfolgt wurde.Hätte die Polizei vieleicht andere Mittel einsetzen können als eine wilde Vefolgungsjagd die den Tod Unbeteitigter zur Folge hatte? Wer schon mal getrunken hat, weiß dass man manchmal sehr dumme Dinge tut die man später bereut. Die meisten Dinge sind harmlos und mit vielen Dingen schädigt man sich selbst. Diesem Trottel allerdings Mord in die vorzuwefen, geht zu weit.

Silverfuxx

Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt.

Aha. Wenn man über diese Behauptung mal etwas länger nachdenkt, könnte man sich in einem Land wie NK oder China oder so wähnen.
Tötungsvorsatz...
Ich vermute, in einem richtigen Rechtsstaat könnte man gegen eine solche Diffamierung klagen und würde Recht bekommen.
Hier wohl nicht.

Entenbürzel
Bedingter Vorsatz ist das Stichwort

Es wird dem Täter nicht vorgeworfen, sich ans Steuer des Autos gesetzt zu haben, weil er unbedingt jemanden umbringen wollte.

Es wird aber folgendes unterstellt:
Der Täter hat sich durch Alkohol, Autodiebstahl und Rasen in eine Lage gebracht, in der es sehr wahrscheinlich war, dass jemand zu Tode kommt.

Das ist genau so, wie das Legen einer Zeitbombe neben irgendeiner Straße. Kann sein, dass zum Zeitpunkt der Explosion gerade niemand vorbei kommt, kann aber auch sein, dass doch.

Wenn ich betrunken Auto fahre und dann statt vorsichtig zu fahren auch noch auf die Gegenfahrbahn rase (Und man weiß auch mit zwei Promille, dass das gefährlich ist, das Gegenteil kann mir keiner erzählen), dann stelle ich eine Situation her, in der es vergleichsweise wahrscheinlich ist, dass Menschen sterben.

Das ist der sogenannte bedingte Vorsatz und der wird hier als Mordmerkmal herangezogen.

Theodortugendreich
Mord ist Tötung mit Vorsatz

Eine aus dem Ruder gelaufene Verfolgungsjagt im Suff, sei sie auch noch so dumm und Verantwortungslos, ist keine vorsätzliche Tötung. Es hätte jeden oder keinen treffen können.
Es kommt mir so vor als entgleise in jügerer Zeit, nicht nur die Abwicklung staatlicher Projekte oder die Verwaltung der Bundeswehr, sondern auch die Rechtsprechung.

Nettie
Nur das Herausstellen der Verantwortung des Einzelnen beugt vor

"Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen."

Wenn anderen schwerster Schaden an Leib und Leben - bis hin zu seiner Tötung - zugefügt wird, kann ich vom ethischen Aspekt her eigentlich keinen Unterschied zwischen Vorsatz und der billigenden Inkaufnahme erkennen.

Bin aber froh, das nicht beurteilen zu müssen, bzw. kein Richter zu sein.

Aschermitwoch
2 Klassen-Justiz

Wer also ohne Führerschein und besoffen mit einem geklauten Auto auf der Flucht vor der Polizei,andere Leute in den Tod rast,ist also ein Mörder.
Wer hingegen mit Führerschein und nüchtern mit nicht geklauten Auto bei einem Raser-Rennen andere Leute in den Tod rast,ist also kein Mörder.
Wobei für mich der zweite Fall viel schwerwiegender ist,denn
diese Raser wußten was sie tun und deshalb ist hier der Vorsatz gegeben.

Kataue
So manchen verwirrt das Urteil wohl

Wie jemand von der Verurteilung eines Mörders auf die Zerstörung von Arbeitsplätzen kommt, ist schwer nachvollziehbar.

Hanseate
@sisyphos3

Völlig korrekt.... die Hamburger Richter haben seinerzeit (übrigens anders als die Berliner, deren Entscheidung der BGH ja jüngst wegen Begründungsmängeln aufhob) dezidiert dargelegt, warum der Angeklagte ihrer Auffassung nach bewusst mit dem Leben der übrigen Verkehrsteilnehmer und auch seinem eigenen „gespielt“ hat. Sinngemäß: ob es Tote gibt oder nicht ist scheissegal. Und das, liebe Demokratielernende und deren Freunde, ist bedingter Vorsatz. Und es bedarf übrigens nicht der Verwirklichung aller Mordmerkmale, eines reicht völlig aus...

Gehe mal davonnaus dass die Berliner sich mal anschauen wie ein Mordurteil auch in subjektiver Hinsicht revisionssicher geschrieben wird, dann erhalten auch die Jungs vom Ku’damm endlich die rechtliche Bestätigung für ihr Handeln...

Entenbürzel
An dem Beispiel kann man gut erkennen,

dass der Mordparagraph an sich ein mangelhaftes Konstrukt ist.

Denn im Wesentlichen ist es ja eine Gesinnung die damit bestraft werden soll. Die festzustellen stellt sich immer wieder als sehr schwierig heraus.

Meiner Meinung nach sollte man den Paragraphen aus dem Strafrecht werfen und einen einzigen Paragraphen für die Tötung einführen und dort einen Spielraum für Mindest- und Höchststrafen einräumen, die es dem Gericht erlauben, Vorsatz, Versehen, Kontrollverlust etc. ausreichend und gerecht zu berücksichtigen.

king-3rnie
bei Zweifeln einfach mal nachlesen

Man mag als juristischer Laie im Ergebnis zu dem Urteil stehen wie man möchte, aber die Kommentatoren, die meinen sie hätten mehr Ahnung von Rechtswissenschaft als der BGH, sollten ihre Kommentare vielleicht nochmal überdenken. Im vorliegenden Fall hat der BGH das Mordmerkmal des Tötens mit "gemeingefährlichen Mittels" als erfüllt angesehen, was in diesem Fall nun wirklich nicht fernliegend ist. Für vorsätzliches Handeln im Sinne des Gesetzes reicht es aus, wenn der Täter den Tod eines anderen "billigend in Kauf" nimmt - mann muss den Tod nicht explizit wollen.
Das Urteil wird übrigens - wie alle anderen BGH Urteile auch - auf dessen HP veröffentlicht. Der BGH schreibt oft auch für Laien recht verständlich - kann man ruhig mal einen Blick drauf werfen.

Einfach Unglaublich
@ Dana

Sie müssen hier keinem helfen.

Ihnen kann aber geholfen werden, wenn Sie die Urteilsbegründung lesen und sich den Tatbestand "bedingter Vorsatz" erklären lassen.

Paulx

Sehr gutes Urteil! Wenn man im besoffenen Zustand und mit massiv überhöhter Geschwindigkeit in einer Metropole Auto fährt, sind es ja ohnehin schon 2 schwere Verstöße gegen Verkehrsregeln. Hier kommen sogar noch weitere hinzu.
M. E. sollte so etwas allgemein härter geahndet werden. Wer das Auto als Mordwaffe oder zu Körperverletzungen nutzt, wird vielfach nicht als Mörder bzw. wegen Körperverletzung verurteilt. Wenn man sogar alkoholisiert 100 km/h durch die Stadt fahren kann, ohne bei einem Unfall wegen Körperverletzung verurteilt zu werden, ist es sehr einfach, Straftaten wie Unfälle aussehen zu lassen.

proehi
15:13 von MamasLiebling

"Wer mit dem Auto und weit über 100 Sachen durch eine Innenstadt rast, der rast mit Vorsatz. Er nimmt dabei vorsätzlich in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer ums Leben kommen. Vorsatz + Tot = Mord. Dass er dann auch mit den Konsequenzen leben muss ist gut so."

Was ist "vorsätzlich in Kauf nehmen"? Impliziert das nicht eine andere Absicht bei deren Verfolgung der Täter eine weitere fürchterliche Erscheinung hinnimmt?

Entweder man begeht vorsätzlich einen Mord oder man nimmt den Tod eines Menschen durch seine Handlung billigend in Kauf, ein kleiner aber nach meinem Rechtsempfinden entscheidender Unterschied. Deshalb teile ich die Ansicht von Dana.

Unbequemer
Weitere Anregung

Ob mit oder ohne Alkohol, sollte bei keiner Straftat mehr Einfluß haben. Es ist falsch, daß eine Straftat unter Alkoholeinfluß anderst bewertet wird, als ohne. Jeder hat einen Verstand und weiß vor dem ersten Glas, daß er für alle Handlungen, auch nach diesem und jedem weiteren Glas, gerade stehen muß.

bobby3001
Ob ich mich wegen diesem Urteil freuen soll?

Man kann es schon so sehen wie der BGH.
Der Täter klaut ein Taxi und setzt sich ohne Führerschein betrunken ans Steuer. Die Tat fällt auf und er rast durch die Stadt, um der Polizei zu entkommen. Damit versucht er seine Straftaten zu verdecken und könnte nach § 211, Abs. 2 Strafgesetzbuch ein Mordmerkmal erfüllen. Den beim Mord zwingend vorgeschriebenen Vorsatz wird mit einem Eventualvorsatz begegnet der sich in dem Ausdruck "billigend in kauf genommen" darstellt. "Der Eventualvorsatz (lateinisch dolus eventualis), der auch bedingter Vorsatz (seltener Eventualdolus) genannt wird, ist eine Form des strafrechtlichen Tatbestandsvorsatzes. Beim Eventualvorsatz hält der Täter die Verwirklichung eines Tatbestandes ernsthaft für möglich, findet sich aber mit diesem Risiko ab." (Quelle: Wikipedia). Somit sind beide Forderungen nach Vorsatz und Mordmerkmal erfüllt.

BJJ
Höhere Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Interessante Diskussion hier.

Wenn ich jemandem mit besoffenem Kopf ein Messer in den Leib ramme und das Opfer verstirbt daraufhin, dann ist das allenfalls (!) schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Der besoffene Kopf ist schuldmindernd.

Ansonsten, ich persönlich bin dafür, dass jede Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 10 km/h mit einem einkommensabhängigen Bußgeld belegt wird, beispielsweise 1/2 Netto-Monatsgehalt. Solche Modelle gibt es in anderen europäischen Ländern. 5 km/h pauschal 500,--. Ab dem ersten km/h 100,--.

Ich bin mal gespannt, ob jetzt all jene, welche hier über das Mordurteil jubilieren, mir einen Vogel zeigen. Weil sie selbst nahezu nie sich an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten, aber sich nicht als "Raser" fühlen, weil ja "nur ein bißchen". Trifft man nach einer Vollbremsung einen Fußgänger, dann entscheiden bereits 5km/h bei der Ausgangsgeschwindigkeit über schwere Verletzungen oder Tod. Es fasse sich also jeder erstmal an die eigene Nase

Nettie
Korrektur Kommentar 15:29 Uhr

Wenn anderen schwerster Schaden an Leib und Leben - bis hin zu i h r e r Tötung - ...

Kritiker19
@Nettie

"Wenn anderen schwerster Schaden an Leib und Leben - bis hin zu seiner Tötung - zugefügt wird, kann ich vom ethischen Aspekt her eigentlich keinen Unterschied zwischen Vorsatz und der billigenden Inkaufnahme erkennen."

Billigend inkaufnehmen ist (bedingter) Vorsatz.

Kritiker19
@Theodortugendreich

Nach Auffassung des Gerichts hat der Täter den Tod anderer (und seinen) billigend Inkaufgenommen. Damit handelte er mit Tötungsvorsatz.
Dass es jeden oder keinen hätte treffen können ist dafür unbeachtlich.

Gerade dass es jeden hätte treffen können ist ein Indiz für die Annahme von gemeingefährlichen Mitteln, also einem Mordmerkmal (wenngleich der BGH nur die Annahme der Verdeckungsabsicht bestätigt hat).

christerix
Niederer Beweggrund... Tod billigend

Darum geht es.
Mord ist eben nicht nur das geplante Töten, sondern wenn ich etwas zu (meinem) Vorteil (oder Vergnügen) mache - im Worden, dass dadurch jemand getötet werden kann. Das heißt „aus niederen Beweggründen“ “dem Tod eines Menschen billigend in Kauf nehmend“.

Das Argument, dass Flucht nicht unter Strafe fällt, kann ich nicht ernst nehmen, sorry.
Es ist doch egal, Fakt ist, er tat es bewusst und nahm den Tod anderer billigend in Kauf.
Und die Sache mit der Unzurechnungsfähigkeit aufgrund von Alkohol ist sowieso keines.
Das Urteil ist völlig korrekt - und es ist gut.

schabernack
15:26 von Silverfuxx

Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt.

»Aha. Wenn man über diese Behauptung mal etwas länger nachdenkt, könnte man sich in einem Land wie NK oder China oder so wähnen. Tötungsvorsatz...
Ich vermute, in einem richtigen Rechtsstaat könnte man gegen eine solche Diffamierung klagen und würde Recht bekommen. Hier wohl nicht.»

DEU ist "ein richtiger Rechtsstaat".

"Bedingter Tötungsvorsatz" ist das potentielle Vornehmen einer Handlung, wobei klar ist (man wissen muss), dass Menschen ums Leben kommen können, wenn man sie ausführt.

Es ist nicht zwangsläufig eine Handlung, bei der der Täter tatsächlich plant, Menschen zu töten. Das wissentliche In-Kauf-Nehmen der Tatsache, dass Menschen sterben könnten, wenn man die Handlung ausführt, reicht aus, um dies als Mordmerkmal einzuordnen.

Vergleichbar ist es, wenn jemand ein (Mehrfamilien) Haus in Brand steckt, ohne definitiv zu wissen, dass sich keine Menschen darin aufhalten.

Das ist "Bedingter Tötungsvorsatz".

Hansi Glück
Was lange dauert......

wird endlich gut - ein richtiges und gerechtes Urteil, das sich nun den Qualen und Schmerzen der unfreiwillig Betroffenen annimmt.
Der Opfer, die nichts mit dem Täter, ein betrunkener - R a s e r - zutun hatten, sich fremd waren.
In den Köpfen der Verkehrs-Recht-Sprechenden scheinen langsam die veränderten Verkehrssituationen angekommen zu sein.
Das Auto war von Anbeginn eine Waffe und ist es heute (Größe, Stärke, Geschwindigkeit, ) erst recht.
Zudem macht das Smartphone den Verkehr kaum sicherer, wenn mindestens die Hälfte aller Fahrer/innen während des Feierabend-Verkehrs wie ein Chamälion mit einem Auge versucht dem laufenden Verkehr zu folgen, während das Andere chattet. Wer es nicht glaubt der stelle sich um 16°° an irgendeine verkehrsreiche Straße in Berlin, HH, München oder...(?) und staunt. Wer sich an eine Ampel stellt staunt ob der Farbblindheit v i e l e r Fahrer noch mehr.
@Tarek94 - eine Frage habe ich noch:” Haben Opfer keine Menschenrechte?"

Aschermitwoch
2 Klassen-Justiz

Ja,lieber sisiphos3 und warum werden die nüchternen Raser
nicht zu lebenslänglich verurteilt?

Meinung zu unserer Truman Welt
Das Urteil ist hart, aber . . . . .

in unserer Gesellschaft geht es einfach nicht mehr mit Einsicht oder Rücksicht oder Moral oder Anstand oder Verantwortung oder, oder, oder. All das ist in den letzten 30 Jahren abhanden gekommen. Dann müssen halt harte Strafen her, weil sonst alles im Chaos enden wird. Verrohung begegnet man wohl am besten mit Strafe, weil Einsicht eine gewisse intellektuelle sowie emotionale Fähigkeit und Reife erfordert, die es immer weniger zu geben scheint. Als Kinder hörte meine Generation immer und immer wieder: "wer nicht hören will muss fühlen!" Leider haben wir uns offensichtlich in unserer so modernen Gesellschaft nicht weiterentwickeln können. Diese Erkenntnis ist so frustrierend wie bedauerlich.

Kritiker19
@ Silverfuxx Diffamierung?

Inwiefern wird der Angeklagte bitteschön diffamiert?
Wenn man den Vorsatz hat, jemanden zu töten, ist das Tötungsvorsatz.
Ob man wollte, dass jemand stirbt oder dies nur billigend Inkaufgenommen hat (wie hier), fällt beides unter den Oberbegriff des Vorsatzes.

Miezekatze
Na endlich...........

Es ist schon lange überfällig das hier strengere strafen gelten.
Wenn ich in einer Innenstadt mit 160 km oder schneller, ein Rennen veranstalte ist mir völlig klar das ich nicht rechtzeitig bremsen kann falls ein auto oder ein Fahrrad aus einer Seitenstr. kommt, somit nehme ich Verletzung oder Tod in Kauf und das ist Vorsatz, so einfach ist das und sollte immer so bestraft werden. Ich möchte jedenfalls keinen Angehörigen wegen so einem Idioten verlieren.
Die Gesetze müssen da geändert werden, damit dieser Wahnsinn endlich aufhört.

karwandler
re entenbürzel

"An dem Beispiel kann man gut erkennen,

dass der Mordparagraph an sich ein mangelhaftes Konstrukt ist."

Vor allem kann man daran erkennen:

Wer die paar Zeilen des Paragrafen gelesen hat ist damit noch lange kein juristischer Experte, was hier bei einer Reihe von Beiträgen deutlich wird.

Wer hier den BGH kritisiert möge doch bitte bei jedem Kommentar mal angeben, wieviele Seiten juristischer Literatur er/sie zum Thema Eventualvorsatz jemals gelesen hat.

Dann können wir mal darüber sprechen, welche Basis seine/ihre Einwände denn haben.

Kritiker19
@Entenbürzel Das gibt es schon

"Meiner Meinung nach sollte man den Paragraphen aus dem Strafrecht werfen und einen einzigen Paragraphen für die Tötung einführen und dort einen Spielraum für Mindest- und Höchststrafen einräumen, die es dem Gericht erlauben, Vorsatz, Versehen, Kontrollverlust etc. ausreichend und gerecht zu berücksichtigen."

Die Einteilung in Vorsatz und Fahrlässigkeit gibt es schon:
Vorsatz: § 212 StGB (Totschlag) und § 211 StGB (Mord)
Versehen und Kontrollverlust: § 222 StGB (Fahrlässige Tötung)

Ich habe den Kontrollverlust zur fahrlässigen Tötung gepackt, weil i.d.R. dann wohl kein Vorsatz vorliegt.
In Fällen wie diesem liegt die Schwierigkeit darin, zwischen Eventual*vorsatz* und grober *Fahrlässigkeit* zu unterscheiden.

Wenn ich Sie falsch verstanden habe, klären Sie mich gerne auf.

Kritiker19
Vorsatz

Beim Vorsatz gibt es drei Arten, die unterschieden werden.
- Absicht
- Sicheres Wissen
- Billigend Inkaufnehmen

Wer den Tod eines anderen billigend inkauf nimmt, handelt mit Eventualvorsatz.
Vorliegend haben die Gerichte angenommen, dass der Angeklagte den Tod anderer Menschen, und darunter auch seinen eigenen, "weil er kompromisslos das Ziel, der Polizei zu entkommen, verfolgte."
Wenn dies wirklich der Fall war, ist (Eventual)Vorsatz zu bejahen.

HappyTogether
Was ist Mord

Im §211 geht es um Mord und dort steht zwischen den Sätzen ein "oder" und kein "und".
Das bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass nur eines, jedoch nicht alle Merkmale erfüllt sein müssen.
Und für mich kann es schon gemeingefährlich oder heimtückisch sein, mit 155 km/h durch die Stadt zu fahren.
Ich bin kein Jurist und ich behaupte die meisten, die sich gegen das Urteil wenden sind es auf keinen Fall, aber die Richter am BGH sind sicher Juristen mit viel Berufserfahrung, die dieses Urteil bestätigt haben.

birdycatdog
Am 01. März 2019 um 14:38 von Dana

"Ich kann absolut keinen Vorsatz erkennen."

Wenn jemand das Fahrzeug - wie im Artikel beschrieben - auf die Gegenfahrbahn lenkt, dann kann ich den Vorsatz erkennen. Warum ist das für Sie kein Vorsatz?

SirHenryBaskerville
YESSS! (Beckerfaust)

Endlich. Die Gerichte fangen an, sich aus dem Bann des ewigen goldenen Kalbs der Deutschen, das Auto, zu lösen!!!

Und als Jurist sage ich Ihnen: Wenn das kein Mord mit bedingtem Vorsatz war, dann gibt es sowas überhaupt nicht und kann abgeschafft werden.

pxslo
Was ist das für eine Justiz?

Da wird jemand wegen eines Verkehrsunfalles zu einem Mörder gemacht. Unfassbar!

Abgesehen davon dass diese Person betrunken war (verminderte Schuldfähigkeit), hätte das Gericht ihm eine Mordabsicht beweisen müssen. Und die Betonung liegt hier auf 'beweisen'. Ich sehe diesen Beweis in keinster Weise gegeben.

Für mich deshalb ein klares Fehlurteil. Ab zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würde ich mal sagen.

Kritiker19
@Miezekatze

Ganz so einfach ist das mit dem Vorsatz leider nicht immer. Nur weil man wissen muss, dass ein schwerer Unfall passiert, und die Möglichkeit dafür sieht, handelt nicht zwangsläufig vorsätzlich.
Die Meisten dieser Idioten vertrauen darauf, dass nichts passieren wird. Insbesondere werden sie wohl nicht inkaufnehmen, dass ihre ach so tollen Autos geschrottet werden (was mit einem Unfall jedenfalls passieren wird). Solange man nicht mit Sicherheit sagen kann, dass die Fahrer nicht auf ein gutes Ausgehen vertraut haben, ist ein Vorsatz abzulehnen.

Meiner Meinung nach sollte es für Raserfälle einen eigenen Straftatbestand geben, bei welchem der Vorsatz sich nur auf die Gefährdung, nicht auf den Erfolg, bezieht. Dann sollte die Sache meiner Ansicht nach ganz anders aussehen.

birdycatdog
Am 01. März 2019 um 14:36 von Bote_der_Wahrheit

"Urteil unterschreibe ich ... ... und das obwohl ich sprachlich in die gleiche Kategorie „Raser“ geworfen werde, wenn ich in der 30er-Zone 38 oder auf ner Autobahn 130 fahre, wo 100 erlaubt sind."

Sollten Sie tatsächlich 130 km/h fahren, wo nur 100 erlaubt sind und nicht einsehen, dass dies Rasen ist, dann wären Sie meiner bescheiden Meinung nach nicht geeignet für das Steuern eines Fahrzeugs.

Werte-Wärter
So ein Urteil...

...ist auch angemessen, wenn zwei Irre sich ein illegales Rennen liefern und dann Dritte zu Tode kommen. Absolut angemessen.

MorbusBahlsen
Gutes Urteil

Es it mir nicht ersichtlich, wie man anders urteilen könnte.
Nach meinem Rechtsverständnis, sind alle Kriterien für einen Mord erfüllt. Gut ich bin kein Jurist.
Dennoch finde ich es lächerlich, dass man Milde von Gerichten erwartet, nur weil der Täter zu tief ins Glas geschaut hat.
Persönlich würde ich es begrüßen, wenn man die Promillezahl nicht mehr als mildernden Umstand werten würde. Und bei der Gelegenheit würde ich mir auch wünschen, dass jeder, der Einsatzkräfte angreift, verbal oder körperlich, mal per se 6 Monate einfährt.
Wofür ändern wir Paragraphen und drohen mit härteren Strafen, wenn der Konsum einer halben Flasche Schnaps eine Strafverfolgung ausschließt?

wolle-hbg
Verhältnismäßigkeit oder Mitschuld

Zwar hatte ich bisher unter "Mord" im Gegensatz zu Totschlag o.ä. als Voraussetzung die Tötungsabsicht aus niederen Motiven verstanden, aber ich bin kein Jurist und möchte auch die Tat nicht relativieren.
Ein völlig anderer Gedanke beschäftigt mich jedoch schon lange:
Sind Verfolgungsfahrten der Polizei in jedem Fall und bis zu jeder Geschwindigkeit insbesondere in einer Ortschaft angemessen?
Kann man den Fahrer nicht später auch mit anderen Mitteln dingfest machen?
Mir stellt sich die Frage, ob der Fahrer so schnell gefahren wäre, wenn er nicht verfolgt worden wäre?
Könnten die unschuldig getöteten Menschen dann noch leben?
Trägt die Polizei bei solchen m.E. nicht vertretbaren Einsätzen nicht eine erhebliche Mitschuld?

Schelden Kuper
@ Demokratieschue

Zusätzlich macht der BGH damit das Auto zur Waffe. Das Ziel des Ganzen ist es doch, uns Buergern das Autofahren verbieten zu können und damit zerstört der BGH vorsätzlich Millionen von Arbeitsplätzen die vom Auto abhängig sind!

Wieso denn? Die Produktion von Messern und Pistolen ist doch auch nicht verboten.

Klärungsbedarf
um 15:23 von Axtos

>>
Die Rechtsauslegung des Richters ist schon Merkwürdig.
<<

Soso, die Rechtsauslegung des Richters. Und der Richter hieß wohl mit Nachnamen BGH. Wissen Sie wirklich nicht, mit wie vielen Richtern ein BGH-Senat besetzt ist und schreiben dennoch solche Kommentare ???

Schelden Kuper
Mord

Rechtlich gesehen kann die Tat widerspruchsfrei als Mord eingestuft werden. Sie muss es aber nicht.
Recht ist ja keine objektive Wahrheit. Recht ist das mehrheitliche Ergebnis einer Abstimmung in einem Richtergremium.

Dana
Ich frage mich gerade, was die Polizei in Kauf genommen hat....

... als sie den Mann derart schnell in Wildwest-Manier verfolgte.

Denn die hohe Geschwindigkeit, die der Betrunkene erreichte war ja nur deshalb so groß, weil er ein wenig schneller als die verfolgende Polizei sein mußte.

Die Polizei war also annähernd genauso schnell unterwegs, und hat die hohe Geschwindigkeit der Verfolgungsjagd erst verursacht.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Polizei dabei einen Unfall mit Todesfolge baut. Ist der Mann dann auch daran schuld, und ist das dann Doppelmord durch den Mann?

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil eine Art "Racheurteil", daß in unserem Rechtstaat nichts zu suchen haben sollte.

pxslo
Ein Skandal-Urteil

Deutsche Richter scheinen meiner Meinung nach den Unterschied zwischen Mord und Totschlag nicht zu kennen.

Selbst für mich als Laien war dies höchstens Totschlag, allerdings ein sehr schwerer. Aber Mord? Nee, nee ganz bestimmt nicht. Somit ein skandalöses, unprofessionelles Fehlurteil.

Klärungsbedarf
um 16:54 von pxslo

>>
Deutsche Richter scheinen meiner Meinung nach den Unterschied zwischen Mord und Totschlag nicht zu kennen.

Selbst für mich als Laien war dies höchstens Totschlag, allerdings ein sehr schwerer. Aber Mord? Nee, nee ganz bestimmt nicht. Somit ein skandalöses, unprofessionelles Fehlurteil.
<<

Schon befremdlich, wenn ein selbst erklärter Laie den Profis Unprofessionalität vorhält.

Ist Ihnen eigentlich klar, dass es sich beim BGH um die Revision gehandelt hat, dass der beklagte also zuvor schon von einem Gericht des Mordes für schuldig gesprochen wurde ?

uldarico
Zurechnungsfähig

Ist ein stark alkoholisierter Fahrerüberhaupt noch in der Lage etwas billigend in Kauf zu nehmen. Machen sich Polizisten nicht mitschuldig wenn, sie einen Alkoholisierten in einer Verfolgungsjagd auf Höchstgeschwindigkeitreiben und das dann tragisch endet? Hätte das mit etwas mehr Augenmaß und weniger Rechtsdurchsetzungswillen nicht glimpflicher ausgehen können? Und ist das Urteil möglicher Weise deshalb so hart ausgefallen, weil er der Polizei davongefahren ist? Womit ich die Verantwortunglosigkeit, besoffen mit einem Taxi davon zu rasen keinesfalls entschuldigen möchte. Dem Fahrer geschieht das Urteil schon Recht, aber der gewisse Charakter von Willkür ist bei diesem Urteil schon auch besorgniserregend. Es sollte für so etwas einen eigenen Straftatbestand im Rahmen der fahrlässigen Tötung geben.

Fregel
Hobbyjuristen

Unglaublich wie manche hier meinen Sie seinen rechtskundiger als Richter des BGH. An Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Schön dass man der Meinung ist dass es kein Mord war nur beruft sich die Rechtsprechung nicht auf Meinungen sondern Gesetze.

1. bedingter Vorsatz ist hier gegeben (billigendes in Kauf nehmen von Todesopfern)

2. Tatbestand Mord ebenfalls gegeben (gemeingefährliches Mittel)

3. mindernde Umstände gibt es keine (Grenze für Mord liegt bei 3,3‰)

Der freundliche Friese
Raser...

Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes billigt. 
###
Vor zwei Jahren wurde ein ähnliches Urteil noch vom Bundesgerichtshof geschluckt. Richtig. Ein wohlüberlegtes Urteil das im verhältnis zur Tat steht und "Im Namen des Volkes"...

Eidechse
Anderer Fall - anderes Urteil

Das Urteil des Landgerichtes Hamburg kann man nicht einfach auch auf den Berliner Fall anwenden. Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen die zwei Raser, die ein illegales Autorennen veranstaltet und dabei einen Unbeteiligten getötet hatten, hat der BGH zu Recht aufgehoben. Im Gegensatz dazu ist im Hamburger Fall wenigstens eines der in § 211 StGB genannten Mordmerkmale erfüllt.

Silverfuxx
17:52 von Fregel

Unglaublich wie manche hier meinen Sie seinen rechtskundiger als Richter des BGH. An Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

Wer glaubt das denn ? Vielleicht glauben manche, dass
1. bedingter Vorsatz (billigendes in Kauf nehmen von Todesopfern)
schlicht eine abenteuerliche Unterstellung ist. Wenn ich vor der Polizei fliehe, gehe ich wohl kaum davon aus, dass ich evtl. einen tödlichen Unfall verursache, oder ? Dabei selbst draufgehe. Dann würde ich doch wohl eher anhalten.

2. gemeingefährliches Mittel
Ein Auto ? Alles klar. Komisch, dass sich das so manchem Laien nicht erschließt. Fährt er doch selbst mit solchen herum

3. Wieder klar. Nur leicht betrunken ist völlig sicher, was Einschätzungen angeht.

Das ganze mag vielleicht ! juristisch richtig sein, für Laien richtig klingt das nicht.

Was ist, wenn ich grille und der Funkenflug entzündet das Nachbarhaus und die verbrennen alle ? Kann man mir daraus einen Mord basteln ?

Puqio
Hier gibt es viele Rechtswissenschaftler!

Leider bin ich keiner.
Mit ist nicht klar, ob es Mord ist, wenn jemand durch seine Handlung vorsätzlich andere Menschen umbringt.
Andererseits sehe ich keinen sehr großen Unterschied zwischen der vorsätzlichen Inkaufnahme der Tötung anderer Menschen und der vorsätzlichen Tötung anderer Menschen.

Dextro
@Dana

Vorsatz kann auch, wie in dem Artikel erwähnt in dem billigend in Kauf nehmen des Todes bestehen.

Demokratie-Jetzt

Ich gehe mal davon aus, dass später das passiert, was in solchen und ähnlich gelagerten Fällen fast immer passiert:

Das strenge Urteil war bloß für die Medien, und später dann wird es kassiert und am Ende gibt es Bewährung. Dann ohne Medienaufsehen.

So läuft das meistens.

I

Anna-Elisabeth

Ich staune, wie viele Foristen dieses Urteil zu hart finden. Mindestens ein Opfer hat 'lebenslänglich'. Die beiden anderen Opfer möglicherweise in Form von Schwerbehinderung ebenfalls.
Der Täter kann auf spätere Begnadigung und somit vorzeitige Entlassung hoffen.
Sicher hat bei dem Urteil auch das Verhalten des Täters NACH seiner Tat eine Rolle gespielt. Ein halbwegs anständiger Mensch wird auch im Rausch nicht zum Autodieb.

Vollgas
@ zu HappyTogether 16:36

Der Unterschied zwischen den Normen "Totschlag" § 212 und Mord § 211 ist schon gravierend. Unter StGB § 212 fallen die dort aufgeführten Merkmale. Die müssen erfüllt werden, um dann zur Geltung zu kommen. Und StGB § 212 sagt:". .. ohne Mörder zu sein." Das ist der Unterschied !

Werner40
/// Am 01. März 2019 um 18:14

///
Am 01. März 2019 um 18:14 von Demokratie-Jetzt
Ich gehe mal davon aus, dass

Ich gehe mal davon aus, dass später das passiert, was in solchen und ähnlich gelagerten Fällen fast immer passiert:

Das strenge Urteil war bloß für die Medien, und später dann wird es kassiert und am Ende gibt es Bewährung. Dann ohne Medienaufsehen.

So läuft das meistens.///
.
Sie glauben, dass " meistens " ein Mord letztlich mit einer Bewährungsstrafe geahndet wird ? Da haben Sie aber eine ziemlich gestörte Wahrnehmung.

Einfach Unglaublich
@ Jon Do

Nicht das Urteil sondern die Tat war "abartig" (Ihre Wortwahl).

karwandler
re silverfuxx

"Was ist, wenn ich grille und der Funkenflug entzündet das Nachbarhaus und die verbrennen alle ? Kann man mir daraus einen Mord basteln ?"

Allein dieser Absatz zeigt schon, dass Sie nicht ernsthaft in der Lage sind, das hier thematisierte Urteil wegen Mord zu kommentieren.

Einfach Unglaublich
@ jautaelis

Solange sich Ihre Sicht nicht durchsetzt brauchen wir uns alle keine Sorgen zu machen.

Den Richtern des BGH gebührt Dank und Anerkennung. Ein Urteil im Namen des Volkes ( das ist nichts politisches, sondern die juristische Formulierung).

The Story
Erklärung BGH

Interessant wie viele sich persönlich angegriffen fühlen, sobald es ums Auto geht....
Anscheinend hat sich aber auch von vielen Rechtsanwälten hier bisher wohl keiner die Mühe gemacht, die Informationen direkt bei BGH nachzulesen. Immer erstmal seine Meinung kundtun ohne Hintergrundwissen.

Auszug:
Das Landgericht hat mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren.
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de
/cgi-bin/rechtsprechung
/document.py?Gericht=bgh&Art=en&
Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=93066&
linked=pm&Blank=1

karwandler
re demokratie-jetzt

"Ich gehe mal davon aus, dass später das passiert, was in solchen und ähnlich gelagerten Fällen fast immer passiert:

Das strenge Urteil war bloß für die Medien, und später dann wird es kassiert und am Ende gibt es Bewährung. Dann ohne Medienaufsehen."

Wenn Sie schon zur unqualifizierten Justizschelte ansetzen müssen Sie wenigstens den Artikel lesen. Da steht, dass das Urteil rechtskräftig ist.

Elohim Libeskind
Man sollte sich nicht selbst überschätzen

@ pxslo:
Ein Skandal-Urteil. Deutsche Richter scheinen meiner Meinung nach den Unterschied zwischen Mord und Totschlag nicht zu kennen. Selbst für mich als Laien war ...

Ich möchte bezweifeln, dass Sie als Laie die Rechtsfrage besser beurteilen können, als die höchsten deutschen Strafrichter.

Einfach Unglaublich
@ Sisyphos3

Einen Paragrsphen einzuführen, wäre Auggabe der Legislative / des Parlamente.

Richter (Judikative) urteilen aufgrund bestehender Gesetze - sie beschließen keine neuen Gesetze

Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Abgeordneten..

Elohim Libeskind
Bundesgerichtshof

@ Demokratie-Jetzt:
Das strenge Urteil war bloß für die Medien, und später dann wird es kassiert ...

Das ist beim BGH wohl offensichtlich ausgeschlossen.

Gesetzesmissbrauch
Kompletter Humbuk

Es ist einfach ungeheuerlich, was mit diesem Rechtsstaat geschieht ... Urteil: Mord ?!
Selbst ohne tiefe juristische Kenntnisse, weiß man doch , dass ein Mord eine Tötungsabsicht benötigt. Solange keiner beweisen kann, dass der Verurteilte mit der Prämisse jemanden zu töten, zu schnell gefahren ist. Ist und bleibt es fahrlässige Tötung!
Da stell ich mir eher die Frage, wie korrupt, oder beliebig das Gericht ist.

vweh
Das ist eine gute Entscheidung

Allgemein sind die Strafen für Raser viel zu niedrig. Während Autos zu regelrechten Kampfmaschinen mit extrem hohen Insassenschutz wurden, hat es für Fussgänger, Radfahrer usw. keinerlei Schutzmaßnahmenerhöhungen gegeben. Des weiteren sind geltende Tempolimits zum großen Teil aus einer Zeit in der es so gut wie unmöglich war die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen oder in Kurven diese zu halten. Die Reaktionszeit des Fahrers/in hat sich aber nicht erhöht...

karwandler
re anna-elisabeth

"Der Täter kann auf spätere Begnadigung und somit vorzeitige Entlassung hoffen."

Die Möglichkeit, dass ein Urteil auf Lebenslänglich frühestens nach 15 Jahren außer Vollzug gesetzt werden kann, ist keine Begnadigung.

Einfach Unglaublich
@ Axtos

In der Schweiz wurde ein Polzist wegen Raserei zu Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er fuhr bei einer Verfolgungsfahrt eines Einbrechers über 100 km/h in der Innenstadt.

Ja - Polizisten müssen angemessen reagieren und dürfen bei der Verfolgung von Straftätern andere nicht unangemessen gefährden, z.B in einer Menschenmenge nicht das Feuer eröffnen - das geht so weit, dass Polizisten die Verfolgung eines Steaftäters auch abbrechen müssen, wenn dadurch andere unangemessen gefährdet werden.

Einfach Unglaublich
@ Theodor

Beschäftigen Sie sich bitte mit dem Begriff des "bedingten Vorsatzes"!

miomio
schon erstaunlich..

wäre der angeklagte milder bestraft worden, und der mord-apekt nicht festgestellt worden, gäbe es jetzt einen haufen kommentare, die unsere justiz als unfähig bezeichnet hätten, weil die ja mal wieder viel zu milde gewesen wären..

...so liest man lauter kommentare, die zu wissen glauben, dass hier gar kein mord-aspekt zu erkennen sei, da der vorsatz fehle (heißt: urteil zu hart = ebenfalls fehlgeleitete justiz)

nur mal so gefragt: könnt ihr euch mal entscheiden? (justiz zu milde oder zu restriktiv??)

und weiter gefragt: wieso meint hier jeder bgh-richter in frage stellen zu müssen??

studiert jura und werdet richter - oder hört auf zu meckern!

Elohim Libeskind
So tun als ob?

@ Dana:
Ich frage mich gerade, was die Polizei in Kauf genommen hat als sie den Mann derart schnell in Wildwest-Manier verfolgte.

Ja, vielleicht sollte die Polizei über langsame Verfolgungsjagden nachdenken?
Spaß beiseite, ich hoffe, Sie merken, wie kurios Ihr Ansinnen ist.

Einfach Unglaublich
Es ist erschreckend ...

... wie vielen hier Opferschutz vor Täterschutz geht!

Anna-Elisabeth
@18:37 von karwandler

"Die Möglichkeit, dass ein Urteil auf Lebenslänglich frühestens nach 15 Jahren außer Vollzug gesetzt werden kann, ist keine Begnadigung."

Danke für den Hinweis. (Meine ich ernst.)

Sisyphos3
18:33 von Einfach Unglaublich

Richter (Judikative) urteilen aufgrund bestehender Gesetze - sie beschließen keine neuen Gesetze
.
ich erinnere mich nicht,
das behauptet zu haben