Die Wracks, von zwei nach einem Unfall komplett zerstörten Taxis, liegen am 04.05.2017 am Ballindamm in Hamburg auf der Straߟe.

Ihre Meinung zu BGH billigt erstmals Verurteilung eines Rasers wegen Mordes

Der BGH hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Mann in Hamburg betrunken und ohne Führerschein einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Von Klaus Hempel.

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151 Kommentare

Kommentare

BadBase

Wahrscheinlich als Präzedenzfall zu sehen. Finde ich persönlich sehr gut, da einfach zuviele Menschen nicht realisieren, was ein Auto mit e=mc2 alles anrichten kann.

Peace

Erny
Richtig so...

... Raser hart bestrafen, wenn es tote gibt ist das mord.... das sollte jedem Autofahrer der ebenfalls zu schnell fährt zu denken geben...

Zahnschmerzen

Na endlich!

claudio_im_osten
Mindestens 130.

Es wird dringend Zeit, dass sich die Rechtsprechung gegenüber derart durchgeknallten Typen nachdrücklich ändert. Von daher ist dieses Urteil nur zu begrüßen.
Die Anwendung dieses Prinzips auf die Innenstadt-Rennfahrer - siehe Berlin - ist allerdings seit langem überfällig. Hoffen wir, dass auch dies sich bald ändert.

privat23
Endlich

Das dieser „Rechtsstaat“ aus seinem naiv wohlmeinenden Opferverhöhnenden Dornröschenschlaf erwacht, wer hätte das gedacht!

Die wahnwitzigen Strafmilderungsgründe die sonst immer solche Täter vor Sühne bewahrt haben - müssen endlich der Vergangenheit angehören! Auch wenn naturgemäß der empörte Protest der üblichen Verdächtigen lautstark erklingen wird!

Demokratieschuetzerin2021
Der BGH macht damit das Auto zur Waffe!! Arbeitsplatzzerstörung!

Zusätzlich macht der BGH damit das Auto zur Waffe. Das Ziel des Ganzen ist es doch, uns Buergern das Autofahren verbieten zu können und damit zerstört der BGH vorsätzlich Millionen von Arbeitsplätzen die vom Auto abhängig sind! In vielen Berufen geht es nicht ohne Auto!!

Was denkt sich der BGH eigentlich dabei?? Ich bin gelinde gesagt entsetzt ueber dieses Rechtspolulismus-Urteil vom BGH!

Account gelöscht
Ich...

finde wenn ein Verkehrsteilnehmer mit so hoher Geschwindigkeit durch die geschlossene Ortschaften rast der nimmt billigend in Kauf einen Menschen umzubringen. Wenn einer oder eine schnell fahren möchten dann sollen diese Menschen den Hockenheimring oder den Nürburgring besuchen.

Lyn
Gutes Urteil

Danke dafür, weiter so.

DeHahn
Das wurde auch mal Zeit!

Unsere Strafverfolgungsinstitutionen haben immer enorme Hemmungen, den "armen" Übeltätern das Leben zu versauen, getreu nach dem Motto, dass man ja die Opfer auf keine Weise mehr retten könne.
.
Dass durch derlei Vergehen Betroffenen und Angehörigen das gesamte Leben versaut wird, wird axelzuckend abgehakt.
.
Nein! Wer derlei verzapft, hat es durchaus "verdient", dass er angemessen bestraft wird. Bravo!

Tarek94

Ein Urteil welches hoffentlich vor dem europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte angefochten wird.

johann2000
Raser wg. Mordes verurteilt

Jaaaaaaaaaaaaa!

Ein guter Tag für Deutschland.

(Und ein schlechter Tag für die, die meinen Ihre "Männlichkeit" auf öffentlichen Straßen beweisen müssen. )

Bote_der_Wahrheit

Urteil unterschreibe ich ... ... und das obwohl ich sprachlich in die gleiche Kategorie „Raser“ geworfen werde, wenn ich in der 30er-Zone 38 oder auf ner Autobahn 130 fahre, wo 100 erlaubt sind.

Dana
Wiki: Mord (Deutschland)

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer
* aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

*heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

*um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

.

Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:

*Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[18] und

*dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[19]

Dies hat nach dem Wortlaut des Gesetzes dann zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge.

-----------------------------

Wer vor diesem Hintergrund behauptet, es handle sich hier NICHT um ein klares Fehlurteil, dem kann ich auch nicht helfen. Ich kann absolut keinen Vorsatz erkennen.

swk
Raser?

Ich finde das Urteil sicherlich in Ordnung, nur verstehe ich nicht, was eine betrunkene Person ohne Führerschein auf der Flucht vor der Polizei mit einem „Raser“ zu tun haben soll. Hier vergleicht man völlig unterschiedliche Straftaten, was redaktionell fragwürdig ist.

HannesM
Endlich!!!

Die bundesdeutsche Justiz ist ja häufig langsam, wird als ungerecht empfunden oder ist schlichtweg viel zu milde. So der oftmalige Tenor.
Hier scheint sich das Blatt gewendet zu haben, Gerechtigkeit wurde gesprochen. Allein der gesunde Menschenverstand kann nicht nachvollziehen, warum solche PS-Idioten immer wieder von dubiosen mildernden Umständen profitieren sollen. Der betrunkene Raser gehört gnadenlos zur Rechenschaft gezogen, selbst die Trunkenheit wurde vorsätzlich herbeigeführt, die nachfolgenden Taten sind auf diesen Vorsatz zurückzuführen, daher ist der wegen vorsätzlicher Tötung zu bestrafen. Hier darf es keine advokatischen Winkelzüge oder Rechtfertigungen geben.
Der gesunde Menschenverstand muss maßgeblich für die Verurteilung sein, und wenn das die liberalen deutschen Gesetze nicht hergeben, dann müssen diese angepasst werden.
Leider denkt aber kein Politiker an so etwas, geschweige denn zeigt ehrliches Mitgefühl mit den Angehörigen.

Grayhawk
Bravo BGH

Endlich hat das oberste deutsche Gericht die Kraft gehabt, solche Verkehrsrowdys zu nennen was sie sind, nämlich Mörder; und als solche gehöhren sie auch lebenslang weggesperrt, um uns zu schützen. Selten hat ein Gerichtsurteil mich so zufrieden gestelllt, wie dieses.

alleeinstein
Ein klares Signal für die Raserszene,

dass es sich bei Straßenrennen um schwerste Straftaten handelt.

Account gelöscht
Hohe Strafe richtig! Aber Mord?

In meinen Augen wird diese Raserei mit Todesfolge grundsätzlich zu milde bestraft! Aber als Mord sehe ich diese Tathandlung nicht. Ich habe damit so meine Schwierigkeiten, dem betrunkenen Raser vorzuwerfen, er würde billigend in Kauf nehmen, dass durch sein Handeln Menschen ums Leben kommen und damit quasi billigend einen Mord zu begehen. Ist dann die Raserei aus gleichem Anlass, bei dem es keine Toten geben sollte, einem Mordversuch gleichzusetzen? Immerhin würde auch hier billigend in Kauf genommen werden, dass ja die Möglichkeit bestünde, dass Menschen zu Tode kämen!

Ich bin mir da nicht sicher, dass der EuGH das Urteil mittragen würde!

Demokratieschuetzerin2021
@ Dana (14:38): sehe ich absolut genauso

hi Dana

Sehe ich absolut genauso! Dass hier ist ein FEHLURTEIL!!

Wer vor diesem Hintergrund behauptet, es handle sich hier NICHT um ein klares Fehlurteil, dem kann ich auch nicht helfen. Ich kann absolut keinen Vorsatz erkennen.

Wo sind hier die Mordmerkmale wie:

Mordlust
Habgier
Hinterhältigkeit

Von daher ist dieser Fall dass hier:

1. schwere Körperverletzung mit Todesfolge (StGB § 227)
2. Alkoholmissbrauch
3. Fahren ohne Fuehrerschein
4. Diebstahl wegen dem geklauten Taxi-Auto (StGB § 242)

Aber kein Mord! Von daher sehe ich diese Mordmerkmale nicht als erfuellt an und deswegen gehört dieses Teil absolut in die Anfechtung via Bundesverfassungsgericht zum EUGH!!

HannesM
Rechtspopulismus, was'n Quatsch!

Lieber Demokratieschü… ,
wie man bei einem BGH-Urteil von Rechtspopulismus sprechen kann, erschließt sich mir nicht.
Wer angesichts einer solch brutalen Straftat von Autofahrverbot, Arbeitsplatzzerstörung und Rechtspopulismus spricht, hat wohl das Wesen der Rechtssprechung nicht verstanden. Ich unterstelle jetzt einfach mal, dass Sie mit diesem PS-Protz-Klientel sympathisieren, sich somit selbst von einer qualifizierten Antwort disqualifizieren.
Und zum Verständnis: Für solche PS-Idioten IST das Auto eine Waffe, solche Figuren gehören aus dem Verkehr gezogen.
Daher meinen allerhöchsten Respekt vor dem BGH und vielen Dank für dieses Urteil!

Jon Do
Gefährliche rechtspopulistische Tendenzen

Ich finde es bedrückend, wie viele Kommentatoren jede Art von Gesetzesverdrehung befürworten, solange nur die Strafe drakonisch genug ausfällt.

Dieser Mann war betrunken. Er ist in betrunkenem Zustand vor der Polizei geflüchtet.

Er hat damit offensichtlich sein eigenes Leben genauso gefährdet wie das Leben anderer. Darüber hat er sich anscheinend nicht einmal irgendwelche Gedanken gemacht.

Ja, er hat großen Schaden angerichtet, und sollte härtestmöglich bestraft werden, aber NACH DEN GESETZEN, DIE AUF EINEN SOLCHEN FALL ANWENDBAR SIND.

Wenn ich hier von einigen lese: "Richtig! Weiter so!", dann sind das die Leute, die letztendlich ein Mordurteil wollen, wenn einer ihren Lutscher geklaut hat.

Es handelt sich hier ganz sicher nicht um Mord, und es ist gefährlich, wenn Richter so abartig urteilen.

So etwas zersetzt die Demokratie, und ich bin traurig, daß die Richter das mitmachen.

Sisyphos3
14:30 von Tarek94

wer soll es denn Anfechten
die Opfer ?

Demokratieschuetzerin2021
@ swk (14:44)

hi swk

nur verstehe ich nicht, was eine betrunkene Person ohne Führerschein auf der Flucht vor der Polizei mit einem „Raser“ zu tun haben soll. Hier vergleicht man völlig unterschiedliche Straftaten, was redaktionell fragwürdig ist.

stimmt schon. OK, das mit den 155 km/h innerorts kann man schon als Rasen sehen. Innerorts gilt 50! Aber: er hatte keinen Tötungsvorsatz. Denn eine Flucht vor der Polizei bei der es zu einem Unfall kommt wie hier geschehen, ist kein Mord. Das sehe ich ebenfalls nicht. Dazu gibt es in dieser Sache keinerlei Anhaltspunkte. Von daher haben Sie recht damit, dass hier zwei unterschiedliche Tatbestände - Rasen und Mord - miteinander verglichen werden. Und der BGH macht es noch schlimmer.

Es geht wohl darum, uns Buergern mittelfristig das Autofahren verbieten zu können und uns alle als Mörder abstempeln zu können wenn es nach der CSU und der CDU geht. Aber da mache ich nicht mit. My Car is my Castle!

goe101
01. März 2019 um 14:38 von Dana

"Wer vor diesem Hintergrund behauptet, es handle sich hier NICHT um ein klares Fehlurteil, dem kann ich auch nicht helfen. "

Im Artikel steht deutlich, dass das Gericht einen bedingten Vorsatz erkannt hat. Und niedere Beweggründe sind u. a. das Verdecken einer Straftat, hier käme der Diebstahl des Taxis infrage. Somit lässt sich der Mordvorwurf durchaus begründen. Wer das nicht sieht, dem ist nicht zu helfen.

Demokratieschuetzerin2021
@ Jon Do (14:57): stimmt und diese Gesetze gibt es

@ Jon Do

Ja, er hat großen Schaden angerichtet, und sollte härtestmöglich bestraft werden, aber NACH DEN GESETZEN, DIE AUF EINEN SOLCHEN FALL ANWENDBAR SIND.

exakto, als da wären:

StGB § 227 (schwere Körperverletzung mit Todesfolge)
StGB § 242 (Diebstahl wegen dem Taxi-Fahrzeug)
Alkoholmissbrauch
Fahren ohne Fuehrerschein (Straßenverkehrsgesetz § 21)

Von daher gibt es sehr wohl bestehende Möglichkeiten, sowas hart zu bestrafen. Nochdazu ist das Urteil rechtsfehlerhaft weil die Mordmerkmale eben NICHT erfuellt sind.

Sisyphos3
wäre es nicht zielführender

einen zusätzlichen § einzufügen
erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit/ohne Zusammenhang
mit Autorennen in der Stadt mit/ohne Personengefährdung
Juristen sind doch Kreativ und dann wegen mir bis 25 Jahre bestrafen
hier einen Mord zu konstruieren, klappt doch nie und nimmer

nepal82
endlich

wird mal Volltrunkenheit nicht als strafmildernd bewertet!
In anderen Ländern (z.B. Großbritannien) ist der Suff schon lange strafverschärfend. Das sollte hier endlich auch mal eingeführt werden.

jautaealis
Der beurteilte Sachverhalt ...

... deckt sich weder mit dem, was juristisch unter einem Mord zu verstehen ist, noch mit dem, was landläufig mit diesem Wort verbunden wird! Das Urteil ist sowohl falsch als auch rechtsfehlerhaft – um den Zustand unseres einstigen gerichtlichen Aushängeschilds BGH mache ich mir seit ein, zwei Jahren größte Sorgen...

Demokratieschuetzerin2021
@ Sisyphos3 (14:57): nein der Autofahrer bzw. sein Anwalt

hi Sysyphos3

wer soll es denn Anfechten
die Opfer ?

Nein der Autofahrer bzw. sein Anwalt!

MamasLiebling
14:38 von Dana

"Wer vor diesem Hintergrund behauptet, es handle sich hier NICHT um ein klares Fehlurteil, dem kann ich auch nicht helfen. Ich kann absolut keinen Vorsatz erkennen."

Wer mit dem Auto und weit über 100 Sachen durch eine Innenstadt rast, der rast mit Vorsatz. Er nimmt dabei vorsätzlich in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer ums Leben kommen. Vorsatz + Tot = Mord. Dass er dann auch mit den Konsequenzen leben muss ist gut so.

pkeszler
Verurteilung eines Rasers wegen Mordes

Wer Autos stielt, betrunken fährt, obwohl er gar keinen Führerschein hat und auch wer Tankstellen überfällt, muss viel härter, als bisher bestraft werden. Solche Leute wissen genau, dass sie gegen die Gesetze verstoßen, auch wenn sie einen über den Durst getrunken haben.

GAW
Urteil gerechtfertigt.

Man erkennt in vielen Kommentaren gefährliches Halbwissen, das tatsächlich populistisch gegen die Justiz wettert.
Mord bedarf nicht der Übereinstimmung aller Faktoren, wie Heimtücke, Vorsatz, niedere Beweggründe etc.
Es reicht einer davon.

Und ja, er hat sein eigenes Leben dabei riskiert, aber erweiterter Suizid ist, auch, wenn es beim Versuch bleibt, ebenfalls wie Mord strafbar.

Und niemand sollte Trunkenheit am Steuer als schuldmildernd ansehen. Wer sich so wenig unter Kontrolle hat, dass er sich betrunken im Auto fortbewegt, nimmt eine Schädigung oder Tötung durch sein Handeln sehr wohl billigend in Kauf.

Da Urteil ist vollumfänglich angemessen und sollte künftig als Referenz für ähnlich gelagerte Fälle dienen.

Opho
Entscheidend ist der Einzelfall

Es zeigt sich, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Während die Berliner Täter nicht annahmen, dass ihnen was passieren konnte, akzeptierte der Hamburger Täter auch seinen eigenen Tod. Wenn ein Raser seinen eigenen Tod akzeptiert, so akzeptiert er auch andere zu töten. Wenn ein Raser sich selbst überschätzt, rechnet er nicht mit einem Unfall. Denn bei einem Pkw-Unfall ist das Risiko für beide Seiten ähnlich.

Dies zeigt, es kommt auf den Einzelfall an. Daher ist hier guter, informativer Journalismus gefragt, der auf die wichtigen Details eingeht.

Theo Hundert.neu
$1STVO.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sein Tempo so einzurichten, das er jederzeit vor einem Hindernis (Kleinkind, Babywagen, Rentnerin)zum stehen kommt.
Wenn ich im Straßenverkehr Rennen fahre oder Alkohol/Drogen konsumiere nehme ich fahrlässig das Leben und die Gesundheit anderer Menschen in Kauf.
Und wer Angehörige oder seinen Liebsten durch Protzerei und Überheblichkeit von Verantwortungslosen Rennfahrern verloren hat weiß wovon ich spreche.
Durch bisherige Staffreiheit hat sich eine große Raserszene etabliert.

Wolfes74
Infolge dessen ...

... müßte man jetzt jeden "Raser" o.ä. gearteten Fall, der zudem mit Alkohol im Blut erwischt wird, wegen versuchten Mordes anklagen.
Daß Strafen für jeweilige Täter bisher zu gering ausfielen, ja das ist diskussions- und änderungswürdig, aber Mord war es nach herkömmlicher Definition nicht, denn ansonsten müsste man jetzt - siehe oben...

DerHorst
@Sisyphos3

Ne, der Verurteilte.
Wir kennen hier aber die Umstände nicht. Was heißt alkoholisiert? Warum hatte der Mann keinen Führerschein (mehr)? Ist er evtl. ein Spiegeltrinker und hatte eine Promillezahl, mit der ein Normalo zwar im Koma läge, er aber voll zurechnungsfähig war? Wenn dieses mit Ja beantwortet werden kann, dann ist der Vorsatz, bzw das billigend in Kauf nehmen ganz klar gegeben.
Und @Demokratieschue: merkwürdige "Argumente" tragen Sie vor? Das Auto ist eine Waffe und der Staat will uns die Autos verbieten. Ist klar. Unser Pro-Automobilstaat. Abgesehen davon: weitaus mehr Morde wurden mit Messern begangen, auch mit Küchenmessern, welchr unstrittig als Waffe missbraucht werden können. Mir wäre jetzt allerdings nicht bekannt, dass es einen politischen Vorstoß gab, Messer aus deutschen Haushalten zu entfernen. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, dann vermutlich, weil Sie als gefährlich eingestuft sind. Weiß Gott, warum...

Träumerhabenverloren
Komisch wie hier mitdiskutiert

wir. Ich sehe im Bericht, dass er betrunken war. Wie hoch war denn der Promille Gehalt? Angetrunken, sturzbetrunken? Ohne darüber Kenntnisse zu haben, kann niemand das Urteil glaubwürdig diskutieren. Insgesamt war das eine schlimme Tat, die gerichtet werden muss.

cbCLP
Zustimmung

Wer mit 130 Stundenkilometern durch eine Großstadt rast, dem ist ein Menschenleben im Zweifelsfall sch...egal.
Da sich im Regelfall um testosterongesteuerte junge Männer ohne Verstand und Weitblick handelt, die weit mehr PS als IQ haben, muss überall Abschreckung vorgegangen werden. Aufklärung und Präventivarbeit erreichen die Zielgruppe nach meiner Erfahrung nicht.
Eine Mordverurteilung ist bei innerstädtischen Vergehen für mich nachvollziehbar, da ich lange Jahre mit dem Klientel beruflich zu tun hatte.

Mein blauer Engel

erlebe oft wie auf der A5 mit hoher Geschwindigkeit gedrängelt wird. Meistens sind das Schweizer, die hier einmal ihr Auto ausfahren möchten.
Da ist es egal, ob Sie eine Familie im Van nötigen, die mit zwei Kindern auf dem Rücksitz vom Europapark kommend gerade beim Überholen sind.
Ja: Da gehören andere Strafrahmen geschaffen ! Bei solcher Gefährdung hört auch die persönliche Freiheit auf, da beginnt das Verbrechen.
Insofern geht das Urteil klar; es wurde ja auch von Berufsjuristen begründet. Die werden Ihre Materie ja wohl kennen.

harry_up
@ Dana, um 14:38

Ihre Alternative?
'Mildernde Umstände wegen Unzurechnungsfähigkeit, da offensichtlich stockbesoffen', denke ich.
Es fällt mir immer wieder sehr schwer, nachzuvollziehen, dass ein Mensch, der sich betrinkt (also ohne fremdes Dazutun so viel Alkohol zu sich nimmt), dass er derartige Unternehmungen macht, hinterher mildernde Umstände wegen mangelnder oder herabgesetzter Zurechnungsfähigkeit zugebilligt bekommt.

Und wie lange würden Sie den Mann dann aus dem Verkehr ziehen?

Einfach Unglaublich
Korrekt

Allen, die immer an unserer Justiz rummosern sei gesagt, dass wir uns glücklich schätzen können, Richter zu haben, die bemüht sind, die negativen Folgen der Fehler unserer Politiker zu begrenzen.

foren
@ 14:38 von Dana

Dann sollten Sie sich zum einen mal mit "dolus eventualis" beschäftigen und sich zum anderen von Fachleuten wir mir sagen lassen: Das Urteil ist juristisch einwandfrei.

meta7
Ein gutes Urteil ...

in Bezug auf diesen speziellen Fall:

"Er überfuhr Ampeln und lenkte das Auto auf eine dreispurige Gegenfahrbahn. ... mit mindestens 130 ..."

"Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt."

@Demokratieschü...
Es stellt sich mir die Frage, was daran nicht zu verstehen ist.

Wie kann man aus diesem speziellen Fall/Urteil auf:

"macht der BGH damit das Auto zur Waffe. Das Ziel des Ganzen ist es doch, uns Buergern das Autofahren verbieten zu können und damit zerstört der BGH vorsätzlich Millionen von Arbeitsplätzen die vom Auto abhängig sind!" schließen.

Sorry, aber diese Aussage von Ihnen verstehe ich nicht. Bitte klären Sie mich auf.

Und ebenso wenig verstehe ich, wie man daraus auf "Raser" im Allgemeinen schließen kann.

zottel1986
Am 01. März 2019 um 14:38 von Dana

nach Ihrem Artikel kann man doch genau sagen das es Mord war.
1. Aus niederen Beweggründen: Er wollte sich selbst vor einer Polizeikontrolle schützen.
2. Durch das klauen eines Taxis und anschließende betrunkene Fahren ohne Führerschein und rasend durch die Innenstadt im Gegenverkehr hat er das Taxi zu einem gemeingefährlichen Mittel gemacht.
3. Er wollte scheinbar eine Straftat verdecken sonst wäre er wohl kaum vor der Polizei geflüchtet.

Und das diese ganze Aktion vorsätzlich war brauch ich wohl nicht zu erklären.
Also wenn ich etwas trinke mache ich das immer vorsätzlich.
Und zu sagen, dass weil er betrunken war er nicht drüber nachgedacht hat ist die schlechteste Ausrede überhaupt.
Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkoholkonsum gibt es zum Glück nicht mehr.

Was aber nichts an der Tatsache ändert das die Gesetze und Strafen was das Rasen angeht viel zu milde sind und diese ganz dringend angepasst und verschärft werden müssen.

harry_up
@ Erny, um 14:10

Der "zu schnell fahrende Autofahrer" steht auf einem ganz anderen Blatt als z. B. derjenige, der sich bewusst und gewollt in einer Stadt ein Rennen mit seinem Kumpel liefert.
Wie bereits von anderer Seite kommentiert: Der Begriff "Raser" impliziert oft das Verhalten einer Person, das dem Wortsinn nach nicht zutrifft, wie die 50 km/h in einer 30er Zone, auch wenn die menschenleer ist. Damit will ich das nicht verharmlosen, aber der Begriff "Raser" gehört da m. E. nicht hin.

T.Wulf
Nochmal lesen

Den eigenen Text nochmal lesen..!?

'niedrige Beweggründe', 'heimtückisch', 'mit gemeingefährlichen Mitteln', 'um eine andere Straftat .. zu verdecken'.

Da haben wir schonmal vier Indizien, wo ja schon eines genügt.

Dass der Täter die Folgen billigend in Kauf genommen hat sollte klar sein, auch wenn er betrunken war..

Sisyphos3
15:05 von goe101

Verdecken einer Straftat
.
meine Güte ....
hat er etwa den Taxifahrer ermordet wegen des Taxidiebstahls ?

karwandler
re dana

"Wer vor diesem Hintergrund behauptet, es handle sich hier NICHT um ein klares Fehlurteil, dem kann ich auch nicht helfen. Ich kann absolut keinen Vorsatz erkennen."

Vorm Kommentieren den Artikel lesen ...

steinwald04
Dana

1. Gemeingefährliches Mittel. 2. Bedingter Vorsatz

BotschafterSarek
@jautaealis

Der beurteilte Sachverhalt deckt sich weder mit dem, was juristisch unter einem Mord zu verstehen ist, noch mit dem, was landläufig mit diesem Wort verbunden wird!

Manchmal ändern sich Definitionen auch und passen sich an neue Entwicklungen an, und das ist gut so. Denn fahrlässige Tötung trifft es auch nicht. Vorsätzliche Raserei ist eben nicht fahrlässig. Ich kann der Argumentation durchaus folgen, dass die bewusste Inkaufnahme von Todesopfern bei einer ohnehin verbotenen Handlung als bedingter Tötungsvorsatz gewertet werden kann - und damit auch als Mord. Und mir erzähle niemand, dass ein Raser nicht weiß (oder wenigstens wissen müsste), dass er Menschenleben gefährdet.

Das Mordmerkmal "niedere Beweggründe" ist bei Raserei übrigens auch gegeben ...

Brain58
Redaktionell schwach, Urteil in der Sache aber ok

Die Verbindung zu „klassischen“ Raserei-Urteilen ist ein bisschen an den Haaren herbei gezogen, aber das Urteil ist richtig. Vorliegend hat der Täter, um eine Straftat zu verdecken (Diebstahl des Taxis) auf eine für die Innenstadt irrsinnig hohe Geschwindigkeit beschleunigt, um der Polizei zu entkommen. Hierbei hat er es billigend in Kauf genommen, dass bei dieser Geschwindigkeit Menschen zu Tode kommen können und hat dabei auch jemanden getötet. Damit sind alle Mordmerkmale sowie der bedingte Vorsatz hierzu erfüllt. Bei „klassischen Rasern“ müsste man das Mordmerkmal anders herleiten, z.B. „Niedrige Beweggründe“, was deutlich schwieriger ist. Ohne Mordmerkmal wäre es aber immerhin noch Totschlag und damit auch jahrelanger Knast, was, wenn man jemanden durch Rennfahrten durch die Stadt tötet, vollkommen ok ist.

karwandler
re jautaealis

"Der beurteilte Sachverhalt ...

... deckt sich weder mit dem, was juristisch unter einem Mord zu verstehen ist, noch mit dem, was landläufig mit diesem Wort verbunden wird! Das Urteil ist sowohl falsch als auch rechtsfehlerhaft – um den Zustand unseres einstigen gerichtlichen Aushängeschilds BGH mache ich mir seit ein, zwei Jahren größte Sorgen..."

Landläufig wird der Begriff Mord sowieso ohne jede juristische Relevanz verwendet. Insofern ist dieser Teil Ihres Einwands nichtig.

Und zur juristischen Einordnung des Sachverhalts sollten ausgebildete Juristen allemal besser in der Lage sein als Amateure, die mit "rechtsfehlerhaft" daherkommen, als hätten sie mindestens das zweite juristische Staasexamen mit Auszeichnung hingelegt.

Demokratieschuetzerin2021
@ goe101 (15:05): Nein dass hier ist keine Verdeckungstat

@ goe101

Genau das hier:

Im Artikel steht deutlich, dass das Gericht einen bedingten Vorsatz erkannt hat. Und niedere Beweggründe sind u. a. das Verdecken einer Straftat, hier käme der Diebstahl des Taxis infrage.

ist genau der Punkt, den das Gericht frei von der Leber weg dazu erfunden hat! Aber: einen Taxi-Diebstahl hat er hier nicht verdeckt. Den hat doch jeder gesehen. Oh man... so dumm kann man doch nicht sein oder??? Eine Verdeckungstat wäre es, wenn er vorher zum Beispiel einen Mord begangen hätte oder VORHER eine andere Straftat begangen hat.

Von daher liegt hier keine Verdeckungstat vor. Nonsens!! Und damit ist auch ihr weiterer Punkt:

Somit lässt sich der Mordvorwurf durchaus begründen.

nein, eben genau nicht! Dass hier war kein Mord.

Demokratieschuetzerin2021
@ harry_up (15:20): da kommt durchaus was in Frage

hi harry_up

Zu Ihrer Frage:

Und wie lange würden Sie den Mann dann aus dem Verkehr ziehen?

Hier kommt durchaus eine Fuehrerscheinsperre von einem Jahr in Frage. Oder sogar - falls er schonmal auffällig war und zu viele Punkte haben sollte (was wir nicht wissen) - käme sogar ein endgueltiger Entzug der Fahrerlaubnis in Frage.

steinwald04
re Dana

1. Gemeingefährliches Mittel. 2. Bedingter Vorsatz

Demokratieschuetzerin2021
@ steinwald04 (15:39): nein eben nicht

@ steinwald04

1. Gemeingefährliches Mittel.

nein! Ein Auto ist kein gemeingefährliches Mittel

2. Bedingter Vorsatz

ebenfalls NEIN.

Biocreature
Ich habe es damals schon bei dem Urteil...

...gegen die Berliner Raser, welches wieder aufgehoben wurde, gesagt, daß solche Leute für mich Mörder sind.

---

Wenn ich mich jetzt in mein Auto setzen würde u. jegliche Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr vernachlässige u. dann auch noch mit überheblicher Geschwindigkeit durch meinen Wohnort rasen würde ist das für mich klarer Vorsatz, wenn es dann zu einem tödlichen Unfall kommen würden.

Anderes Beispiel:
Ich kaufe mir im Laden in der Stadt ein großes Küchenmesser für Zuhause zum kochen.
Aber ich laufe mit diesem Messer dann wild um mich fuchtelnd durch die mit Menschen belebte Fußgängerzone u. durch das fuchteln
treffe u. steche einen Menschen mit nieder, dann wäre das das Gleiche Prinzip.

Ich habe zwar beim Kauf nicht den Vorsatz gehabt einen Menschen zu töten, aber mit meinem tun eine vorsätzliche Situation herbeigeführt wo ein Messer dann eine Tötungswaffe werden kann.

Auch ein Pkw kann zu einer Waffe mißbraucht werden.

Das ist meine Meinung dazu.

Northbear
@ um 14:53 von DB_EMD

"Ich habe damit so meine Schwierigkeiten, dem betrunkenen Raser vorzuwerfen, er würde billigend in Kauf nehmen, "

Sie sagen es doch: Betrunken. Wer Betrunken in ein Auto steigt, und mit 155 km/h durch die Stadt(!) fährt, nimmt so einiges billigend in Kauf.

Sagen Sie jetzt bitte nicht "er war doch betrunken". Das hat er sich absichtlich angetan. Sowas sollte ein Strafverschärfungsgrund sein, kein Milderungsgrund.

Keine Politikerin
Physik

> da einfach zuviele Menschen nicht realisieren, was ein Auto mit e=mc2 alles anrichten kann.

Nun, die Masse eines Autos komplett in Energie umzuwandeln, entspräche der Energie von mehr als 2 Millionen Hiroshima-Explosionen. In der Tat werden viele Menschen nicht realisieren, was ein Auto in einem solchen Falle anrichten könnte.

Die passendere Formel wäre wohl E=(1/2)m v^2 und schon hier sind viele Menschen überfordert. Tatsächlich ist die Königsdisziplin der Elektroautos, die als Nebenwirkung zu werbewirksamen Beschleunigungen aus dem Stand führt, das vollständige Abbremsen über Motoren im Generatorbetrieb statt über die Bremsscheiben, weil damit die immer noch immense Bewegungsenergie (ein 2t-Geschoß bei 200km/h hat fast eine Kilowattstunde Energie zum Strompreis von 0,30EUR in Bewegung investiert) nicht verlorengeht.

Realist70
@ Dana

Wenn ich im Internet den § 211 nachschlage finde ich zusätzlich zu Ihren Aufzählungen noch den Punkt: „Tatbegehung mit gemeingefährlichen Mitteln“. Was Bitteschön ist das rasen auf einer dreispurigen Gegenfahrbahn denn Bitteschön andres?

Haben Sie diesen Punkt aus bestimmten Gründen vergessen???? Passt ohne besser zu ihrer Argumentation oder?

Danach ist das Urteil meiner Meinung nach Mord. Gute Entscheidung des BGH. Ich bin froh, dass unsere Gerichtsbarkeit alles in allem hervorragend funktioniert und diesen Rasern endlich härtere Grenzen aufgezeigt werden.

Keine Politikerin

> Denn eine Flucht vor der Polizei bei der es zu einem Unfall kommt wie hier geschehen, ist kein Mord.

Ich stimme zu, daß dieses Urteil schwer auf Raserei anzuwenden ist. Die prinzipielle Frage, die für den Vorsatz anzuwenden ist, ist ob die eigentliche Tat schon im Keim die vorhersehbare Folge enthält. Hat der Diebstahl des Fahrzeuges in der Absicht stattgefunden, sich einen Kick durch Raserei zu holen und die Verfolgung durch die Polizei war entweder eingeplant oder willkommener Vorwand/Anreiz?

Dann haben wir tatsächlich etwas, was mit Rasereigesetzgebung zu sehen ist. Das aber im Detail nachzuweisen, dürfte hier äußerst schwierig sein, was generell das Problem bei der Erfindung neuer Straftatbestände, die eigentlich schon von anderen Gesetzen abgedeckt wären, der Fall ist.

Land-der-100-Ideen
Ihre Hilfe??? - Rette sich wer kann!

@Dana:
>Wer vor diesem Hintergrund behauptet, es handle sich hier NICHT um ein klares Fehlurteil, dem kann ich auch nicht helfen. Ich kann absolut keinen Vorsatz erkennen.<

Also nehmen wir einmal an, der TS-Artikel hat alle Details benannt und Ihr Gesetzesauszug ist sinnerhaltend vollständig:
#
(2) Mörder ist, wer

"oder sonst aus niedrigen Beweggründen" - trifft je nach Definition von 'niedrigen' zu

"grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln" - zutreffend

"um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken" - zutreffend

"einen Menschen tötet." - zutreffend
#

So, und wo ist nun Ihr Fehlurteil?

Und wenn diese Diskussion über die Fehlerhaftigkeit der Urteile immer wieder auftritt, obwohl ja nachweislich Menschen getötet werden:
Wie steht es eigentlich mit der Weiterentwicklung der von Ihnen zitierten Paragraphen? Neben der Existenz grundlegender Prinzipien der antiken Rechtsprechung gibt es ja auch die ein oder andere Weiterentwicklung - siehe auch autonome Mobilität!

Hansi Glück
@Brain58

Wer vermag es Ihrem Rechts (Un)Verständnis

"Ohne Mordmerkmal wäre es aber immerhin noch Totschlag und damit auch jahrelanger Knast, was, wenn man jemanden durch Rennfahrten durch die Stadt tötet, vollkommen ok ist."

Klingt wie der Kauf einer Xbeliebigen Hose - nicht schön aber o k ......
Selbstverständlich ist das Urteil n i c h t "o k " ! Es ist wie alle Mord - Urteile nur ein humanistischer Kompromiss einer modernen Gesellschaft - aber " o k " nein!

1988WM
Wiki: Vorsatz (Deutschland)

"Vorsatz (dolus) bezeichnet im deutschen Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung spricht vom Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands."
Ich bin jetzt kein Jurist, aber für mich ist sowohl der Punkt Wissen als auch Wollen erfüllt. Er hat das Taxi geklaut. Es stand also nicht offen herum mit dem Schlüssel im Zündschloss. Wer betrunken Auto fährt, zusätzlich keinen Führerschein hat und vor der Polizei flieht etc. dem ist klar das er dabei Menschen verletzen oder töten kann. Klar ist er nicht mit der Absicht ins Auto gestiegen, ich werde jetzt ein paar Menschen überfahren. Als er dann aber von der Polizei verfolgt wurde hat er die Entscheidung gefällt, lieber fahre ich eine Person um als das mich die Polizei erwischt. Er mag vielleicht gehofft haben, das dies nicht der Fall ist. Schieße ich auf jemanden, kann ich auch sagen, er überlebt schon.

Toni82
Themaverfehlung

Ich bin gelinde gesagt entsetzt über den Kommentar von Demokratieschule....
Geht es noch verwirrter?
Wie kommt man diesem Zusammenhang bitte auf „Arbeitsplatzzerstörung“?

1988WM

"oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken" habe Sie wohl überlesen? Aus Wiki: "Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 Strafgesetzbuch (Deutschland)". Ich weiß jetzt nicht, ob das Flüchten vor der Polizei als Verdecken einer Straftat auslegbar ist. Falls dies so ist, dann ist das Mordmerkmal "verdecken einer Straftat" erfüllt. Aber ganz so klar, wie Sie schreiben ist es nicht.

PS: Ich lese oft im Forum und Sie sollten mal lernen das ihre Sicht auch falsch sein kann und nicht immer so schreiben als wären Sie Allwissend. Sollten Sie Allwissend sein, dann wäre eine Begründung mit Argumenten hilfreich.

Klärungsbedarf
um 15:11 von jautaealis

>>
Der beurteilte Sachverhalt ...

... deckt sich weder mit dem, was juristisch unter einem Mord zu verstehen ist, noch mit dem, was landläufig mit diesem Wort verbunden wird! Das Urteil ist sowohl falsch als auch rechtsfehlerhaft – um den Zustand unseres einstigen gerichtlichen Aushängeschilds BGH mache ich mir seit ein, zwei Jahren größte Sorgen...
<<

Um welchen Senat des BGH machen Sie sich denn Sorgen ? Gut, dass wir die deutsche Rechtsprechung mit ihrem Aufbau haben, die sich nicht danach richtet, was "landläufig mit diesem Word verbunden wird".

Badman
@ 14:17 von Demokratieschue...

"Das Ziel des Ganzen ist es doch, uns Buergern das Autofahren verbieten zu können und damit zerstört der BGH vorsätzlich Millionen von Arbeitsplätzen die vom Auto abhängig sind!"

Das ist vollkommener Unsinn was Sie da schreiben. Unsere wirtschaftsaffine Regierung und durch Verbieten des Autofahrens der Autoindustrie schaden... You made my day, hab selten so gelacht.

Kritiker19
@Demokratieschue...

Ein Auto an sich ist kein gemeingefährliches Mittel.
Ein Auto (in der Innenstadt) mit über 100 km/h allerdings schon.
Der Täter kann in dieser Situation die Ausbreitung der Gefahr seines Mittels, also des Autos, nicht mehr beherrschen.

1988WM

Diebstahl ist eine Straftat. Achja und bevor das Taxi geklaut wurde hat der Täter seine Personalien groß auf die alle Scheiben gesprüht oder woher soll die Polizei wissen wer das Auto geklaut hat...

Pressley49
"Ein Urteil welches hoffentlich beim EUGH f. Menschenrechte..

angefochten wird." Gehts noch? ich möchte Sie mal hören, wenn ihre Frau oder Ihr Kind dabei gestorben wäre. Endlich mal ein Urteil mit dem die Hinterbliebenen leben können, obwohl deren Leben sowieso zerstört ist.
Wer sich dermaßen kriminell verhält ist nun mal ein Mörder. Auch wenn er evtl. eine schwere Kindheit hatte. Mit dieser Mitleidsmasche kamen ja bisher viele glimpflich davon.

Dagehtnochwas
@Demokratieschue

> Zusätzlich macht der BGH damit das Auto zur Waffe.

Die Aussage ist falsch. Es war der Täter, der ein gestohlenes Auto zur Waffe machte.

> Das Ziel des Ganzen ist es doch, uns Buergern das Autofahren verbieten zu können

Die Aussage halte ich für haltlose Spekulation.

>Rechtspopulismus-Urteil

Die Aussage halte ich für Unsinn.

Vollgas
@ zu Demokratische

Sorry, Sie haben den Zusammenhang nicht erkannt. Der BGH macht doch das Auto nicht zur Waffe ! Hier zeigt ein Verhaltensproblem vor, denn der Fahrer im betrunkenen Zustand stahl das Auto und war somit zum Verhaltensstörer geworden aus der Situation des Handlungsstörers !!!!
Somit ist Ihre Argumentation nicht schlüssig, nicht substantiiert und im ganzen nicht nachvollziehbar.

Demokratieschuetzerin2021
@ Vollgas (18:25): Zu Ihrem Kommentar siehe bei Silverfuxx

@ Vollgas

Zu Ihrem Punkt:

@ zu Demokratische
Sorry, Sie haben den Zusammenhang nicht erkannt. Der BGH macht doch das Auto nicht zur Waffe ! Hier zeigt ein Verhaltensproblem vor, denn der Fahrer im betrunkenen Zustand stahl das Auto und war somit zum Verhaltensstörer geworden aus der Situation des Handlungsstörers !!!!

Siehe die Argumentation von Silverfuxx.

Damit ist auch dieser Punkt von Ihnen:

Somit ist Ihre Argumentation nicht schlüssig, nicht substantiiert und im ganzen nicht nachvollziehbar.

sehr wohl nachvollziehbar.

Anna-Elisabeth
@15:08 von Demokratieschue...

"Nochdazu ist das Urteil rechtsfehlerhaft weil die Mordmerkmale eben NICHT erfuellt sind."

Also echte Idioten diese studierten Juristen?
Den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen (genau das ist hier gegeben) ist für Sie was genau? Töten aus Gleichgültigkeit gegen über dem Lebensrecht eines anderen ist also kein Mord?