Neubausiedlung in  Gelsenkirchen (Archivbild)

Ihre Meinung zu Neue Grundsteuer führt zu neuem Streit

Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Darüber beraten heute die Finanzminister von Bund und Ländern. Drei Modelle stehen zur Auswahl. Doch zwischen den Ländern bahnt sich Streit an.

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84 Kommentare

Kommentare

WiPoEthik
@09:17 von DB_EMD

"Was wäre denn am Verkehrswert gerecht?
Das würde dazu führen, dass jeden Schrottlage nur aufgrund eines höherwertigen Baus ungerecht besteuert werden würde!"

Der Verkehrswert ist der Wert den die Immobilie erbringen würde, wenn Sie es in den 'Verkehr' bringen (verkaufen) würden. Wenn Sie eine Luxusimmobilie neben den Schrottmeiler Biblis stellen steigt das Grundstück nur begrenzt an Wert, weil dort trotzdem niemand wohnen will, Ihnen die Immobilie also niemand für einen vernünftigen Wert abkauft.

frosthorn
@MK Ultra Slim, 11:44, @WipoEthik, 12:35

Ultra Slim:
Es hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert, wenn Sie hier nicht gepostet hätten, dass die Flüchtlinge schuld sind an der Grundsteuer.

WipoEthik:
Ich kenne die Hebesätze in München nicht. Ich kenne nicht mal die von der Gemeinde, wo meine Wohnung steht. Ich habe einen Bescheid bekommen und zahle, was da drin steht. Das ist für mich normal.
Ich gehe allerdings auch nicht, so wie einige meiner Mitforisten, davon aus, dass sich die Mitarbeiter der Gemeinden das Geld direkt in die eigene Tasche schieben oder es an die EU überweisen. Ich sehe, was die Gemeinde leistet und mir ist klar, dass es das nicht für lau gibt. Und dass das in München andere Größenordnungen sind als in Klein-Oberneudorf, ist ja wohl auch nicht so verwunderlich.

WiPoEthik
@11:53 von gman

"Der Münchner Rentner, der sich z.B. in den 70ern ein Reihenhaus abgespart hat, wohnt immer noch dort. Es hat sich an der Nutzung nichts geändert. Seine Rente orientiert sich nicht an den Immobilienpreisen.

Muss er jetzt verkaufen und nach Gera ziehen?"

Egal was wir tun - wenn wir das System ändern geht es danach einigen besser und anderen schlechter - selbst wenn die Steuereinnahmen insgesamt gleich blieben.

Wenn wir nun eine Pauschale pro m² einführen trifft es die Leute in billigen Wohngegenden. Bei Bemessung nach Wert, diejenigen in teuren Wohngegenden.
Sollte sich Ihr Szenario tatsächlich bewahrheiten, dass Rentner sich ihr Haus wegen der steigenden Besteuerung nicht mehr leisten können ist die Frage:
Wer soll sein Haus verlieren, der Rentner aus München, der beim Verkauf seines Hauses eine 6-7 stellige Summe bekommt. Oder der Rentner aus Hintertupfingen in Meckpomm, dessen Haus quasi unverkäuflich ist?

Beides unschön aber für eine Alternative muss man sich entscheiden.

newsfresser
@Fahnenflucht 08.12

"die geldgierigen Politiker" wie sie sie nennen entscheiden zwar über die Erhebungsgrundlagen der Grundsteuer, das Geld fließt aber in eine ganz andere Kasse. Das geht an die Städte und Gemeinden im Land. Für die ist es in der Regel die Hauprfinanzierungsquelle für Dinge wie Kindergärten, die Unterhaltung von Schulen u.v.m. All diese Dinge mussen auch weiterhin finanziert werden. Das verschweigen sie an dieser Stelle

Ausgemerkelt 2.0
Für mich nur ein Vorwand

Die Politik reibt sich die Hände, es liegt doch nicht an uns, das Verfassungsgericht will es so.
Wetten, dass es für fast alle teurer wird, denn die vielen Neubürger kosten Geld.
Das nenne ich, Steuererhöhung durch die Hintertür.
Was sagte Frau Merkel, es wird für keinen teurer, zu lachen ist das nicht mehr.
Der Wähler will es ja so, dann soll er auch bezahlen.
Danke an alle die das Kreuz falsch gesetzt haben.

gman
Zu 12:41 von holistic "Pauschale unmöglich"

Würde die Grundsteuer pauschal nach Größe erhoben werden, so würde sie sofort gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen, denn dann müssten wiederum alle Grundstücke in der BRD den gleichen Wert darstellen. Aus dieser KRUX ergibt sich nur ein Weg: Die Besteuerung nach dem Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Immobilie. Die Grundstücksgröße spielt keine Rolle.....

Das ist Nonsens, dann wäre die KFZ-Steuer auch verfassungswidrig. Sie bemisst sich bekanntlich nicht nach dem Verkehrswert oder pauschal, sondern nach diversen Fahrzeugkriterien.

Dieselbesitzer müssten sonst ihre ohnehin höhere KFZ-Steuer zurückbekommen, denn die Fahrzeuge sind so gut wie unverkäuflich.

Man kann auch Grundstücke nach Kriterien besteuern, z.B. die Größe berücksichtigen, genutzt für Wohnzwecke, baureif unbebaut, Gewerbe ... e..pp..

Der Verkehrswert ist eine schwammige subjektive Größe, die wer feststellen soll? Gibt es dann eine Garantie, ein Verkaufsrecht an die Kommune zu diesem Preis?

MK Ultra Slim
flüchtlinge @ 14:02 von frosthorn

von flüchtlingen war in meinem beitrag nicht die rede.

frosthorn
@MK Ultra Slim, 15:20

von flüchtlingen war in meinem beitrag nicht die rede.

Soso. Zitat aus Ihrem Beitrag:

[...] und der finanziellen situation, die sich durch die aufgaben in zusammenhang mit der grenzöffnung nach 2015 ergeben

Natürlich haben Sie recht. Das Wort "Flüchtlinge" kommt nicht vor. Aber es war ja grade Ihre Absicht, dass bei Ihrem Post jeder an die Flüchtlinge denkt. Sonst hätten Sie sich gar nicht die Mühe gemacht, diesen Beitrag zu schreiben.
Somit haben Sie das Haar zwar erfolgreich gespalten. Aber hat das etwas gebracht?

MK Ultra Slim
@ 15:36 von frosthorn

eine differenzierung nach geltendem recht: ein blick ins grundgesetz wird ihnen die interpretation meines hinweises erleichtern. ich gehe nicht davon aus, dass es sich bei einem großteil der herrschaften um politisch verfolgte handelt. vielleicht sollten sie lernen zwischen migranten und flüchtlingen zu unterscheiden. in anbetracht der hohen anzahl und der auswirkungen für steuerzahler, mieter und immobilienbesitzer darf ein wenig präzision gestattet sein.