Journalisten warten vor der JVA Neumünster auf die Freilassung von Puigdemont.

Ihre Meinung zu Kaution hinterlegt: Puigdemont darf Gefängnis verlassen

Der ehemalige katalanische Regierungschef Puigdemont kann ab sofort das Gefängnis in Neumünster verlassen. Er hat die vom Oberlandesgericht in Schleswig auferlegten Bedingungen für seine Freilassung erfüllt.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
90 Kommentare

Kommentare

Iwano
@Magfrad

Ihre vielen Beiträge hier sind so hasserfüllt gegen die deutsche Justiz und gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens, dass ich mich wirklich frage und schon öfter gefragt habe, posten Sie hier nur um zu provozieren?
Sie haben weder historische noch aktuelle Kenntnisse über Katalonien.
Als Beispiel die Verunglimpfung der mehrfachen Wahlergebnisse für die Regentschaft der Parteien, die für die Unabhängigkeit Katalonien streiten und als deren Präsident Herr Puigdemont gewählt wurde. Das haben Sie zu akzeptieren, denn das ist genau, was eine Demokratie ausmacht!

Thomas D.
Strategie aufgegangen

Ich bin inzwischen sicher, dass seine Festsetzung hier von Puigdemont und seinen Anwälten geplant war. Mit einem EU-Haftbefehl war es nur eine Frage der Zeit, dass er irgendwo verhaftet und möglicherweise ohne lange herumzufummeln an Spanien ausgeliefert wird, wo er garantiert die volle Packung erwarten konnte. Also dann am liebsten in Deutschland festgehalten werden wo die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass genauso entschieden würde, wie es jetzt auch geschehen ist. Dann muss er sich in Spanien „nur“ wegen des Untreuevorwurfs verantworten, was ingesamt aber weit weniger hart bestraft würde. Nach Lage der Dinge war diese Strategie die einzige, die ihm - völlig legal - locker 20 Jahre Knast ersparen kann. Wenn er sich nicht ein Leben lang verstecken wollte, konnte er so nur gewinnen.

friedrich peter peeters
Rechtsstaat Deutschland.

Danke.

Duisburg
Hmm, was ist der Unterschied

zwischen Populisten und Sensation Journalisten und Paparazzis?
Mir erscheinen die Unterschiede nicht besonders groß.
Wenn sich die spanischen Medien für Puigdemont interessieren, so leuchtet mir das ein aber was will der Rest da?
Haben wir da vielleicht Überkapazitäten?
Könnte man ja abbauen, könnte sich Gebühren senkend auswirken.

DiePositiveBratwurst
@Magfrad

Haben Sie heute morgen schlecht gefrühstückt?
Deutsche Gerichte entscheiden (gottseidank) unabhängig von Politik und Meinungen sondern auf Grundlage von Recht und (wie beim europäischen Haftbefehl) aufgrund internationaler Vereinbarungen. Dieses Gericht hat genau das gemacht und ehrlich gesagt bin ich stolz auf dieses Gericht, das sich nicht beeinflussen ließ und auch die Person und das Umfeld beachtet hat. Es hat Recht gesprochen, so wie ich es von einem Gericht erwart. Dabei spielt weder ihre noch meine Meinung eine Rolle. Und das ist auch gut so!

joergbrochi
Aus Sicht der einfachen Leute...

... werden die Dinge vielleicht deutlicher als die Analysen von Hobbyjuristen im Forum. Stellen Sie sich vor, sie sind eine Oma in Girona und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Wenn man so etwas amtliches bekommt, geht man hin, ist ja klar. Vielleicht wollen Sie ja auch mit "No" stimmen, ist absolut egal. Sie satteln Sonntag nach dem Frühstück den Rollator und gehen zum Wahllokal in der Grundschule. Dort werden Sie von einer schwarzen, hochbewaffneten und aggressiven Polizeitruppe zusammengeküppelt die zumindest kein Problem damit hat das Symbol der Faczie auf den Mützen zu tragen. Und zu guter Letzt behauptet der Staat dann, DIESE Gewalt sei von der gewählten Landesregierung und dem frei gewählten Ministerpräsidenten ausgegangen. Nach weiteren demokratischen Neuwahlen werden dann einfach alle, aber auch alle Abgeordneten verhaftet die für eine Regierung auch nur in Frage kommen. Ist das Europa ?

Atarianer
Politik und Rechtsprechung

In diesem Fall wird in meinen Augen leider zu stark Politik mit Rechtsprechung verquickt.
Was mich interessiert: Nach welcher Rechtsprechung hat ein deutsches Oberlandesgericht das Recht, sich über die Gesetze und die Rechtsprechung eines anderen EU-Landes zu stellen? Muss zukünftig nur ein Rechtsbeuger das Land verlassen, in dem er angeklagt oder verurteilt wurde, nur um zu erreichen, dass er in einem anderen Land freigesprochen wird und danach im Heimatland nicht mehr angeklagt werden darf? Wie kommt es, dass ein Angeklagter im einen Land der EU für ein Vergehen für viele Jahre hinter "geschlossene Gardinen" kommt, aber wenn er es schafft, in ein anderes EU-Land zu flüchten und sich dort verhaften lässt, er nach dessen Gerichtsbarkeit im Heimatland nicht mehr angeklagt werden darf?

Brodi
Unfassbare Rechtsauffassungen ...

... kann man hier lesen.

Wenn ein deutsches Gericht, das hier Amtshilfe für ein spanisches Gericht leisten soll, nicht mehr prüfen darf, ob der hier - und eben nicht in Spanien - festgesetzte Puigdemont nach unseren Gesetzen ebenfalls als Straftäter anzusehen ist, dann möchte ich nicht wissen, was hier los wäre, wenn Erdogan seine Listen von Gülen-Sympathisanten zur Auslieferung nach Deutschland schicken und ohne gleichartige Prüfung ausgeliefert würde. Es gibt nicht nur europäische Haftbefehle!

Das OLG hat völlig richtig und nach geltendem Recht entschieden. Alles andere wäre nach deutschem Recht gesetzeswidrig gewesen. Mich entsetzt viel mehr, dass der Generalstaatsanwalt zuvor zu einem anderen Ergebnis kam als jetzt das OLG. Wie hat der das 2. Staatsexamen schaffen können?

Und ja, wird Puigdemont ausgeliefert, kann er in Spanien nicht (mehr) wegen Rebellion angeklagt werden, weil das dann allen internationalen Abkommen zuwider laufen würde.

andreas74
@Am 06. April 2018 um 12:48 von Atarianer

"Wenn" Deutschland Herrn Puigdemont nun an Spanien ausliefern sollte, DANN darf er wegen Hochverrats nicht mehr angeklagt werden. Wenn Spanien den Haftbefehl nun fallen laesst und Herrn Puigdemont anderweitig in die Finger bekommt, dann duerfen sie ihn natuerlich auch wegen Rebellion anklagen. Das muss Spanien nun abwaegen was ihnen wichtiger ist, Herrn Puigdemont habhaft zu werden oder sich die Chance auf eine Anklage wegen Rebellion offen zu halten.

Michael-Hamburg
Spanien ist nicht unglücklich mit der Situation

Wahrscheinlich sind die spanischen Behörden sogar froh darüber, dass Puigdemont nicht nach Spanien ausgeliefert wurde, denn es ist ihnen nicht ganz geheuer, den ehemaligen Ministerpräsident des reichsten spanischen Bundeslandes und beliebten Politiker mit sehr vielen Anhängern zum Märtyrer zu machen.

GeMe
@12:48 von Atarianer: Gerichtsbarkeit im Heimatland

"Wie kommt es, dass ein Angeklagter im einen Land der EU für ein Vergehen für viele Jahre hinter "geschlossene Gardinen" kommt, aber wenn er es schafft, in ein anderes EU-Land zu flüchten und sich dort verhaften lässt, er nach dessen Gerichtsbarkeit im Heimatland nicht mehr angeklagt werden darf?"

Selbstverständlich kann Spanien Herrn Piugdemont immer noch wegen Rebellion anklagen. Der Punkt ist, dass Deutschland Herr Piugdemont nicht an Spanien ausliefern wird, wenn dieser Anklagepunkt nicht fallen gelassen wird.

Entschiede sich Herr Piugdemont freiwillig nach Spanien zurück zu kehren und sich dort freiwillig der Justiz zu stellen, dann könnte er nach spanischem Recht immer noch wegen Rebellion angeklagt werden.

Magfrad
@DiePosivieBratwurst 12:42

Das OLG Schleswig Holstein hat eben nicht unabhängig von Politik und Meinungen entschieden, sonst wäre Puigdemont ohne großes Theater nach Spanien überführt worden. Die Entscheidung ist und bleibt ein Witz und ich bin sehr zuversichtlich und froh, dass die spanische Justiz sich einen Dreck um diese Entscheidung eines Provinzgerichts in Deutschland scheren wird. Am besten der spanische Geheimdienst taucht direkt auf wenn Puigdemont einen Fuß in Freiheit setzt und bringt in nach Spanien wo ihm der Prozess gemacht wird. Während seine Kollegen sich stellten und mit der Justiz kooperierten hat Puigdemont nur auf stur geschaltet und sich als armes Opfer inszeniert. Puigdemont ist in meinen Augen ein Feigling der jeglichen Respekt verloren hat.

Brodi
@ 12:48 von Atarianer

Nach welcher Rechtsprechung hat ein deutsches Oberlandesgericht das Recht, sich über die Gesetze und die Rechtsprechung eines anderen EU-Landes zu stellen? Muss zukünftig nur ein Rechtsbeuger das Land verlassen, in dem er angeklagt oder verurteilt wurde, nur um zu erreichen, dass er in einem anderen Land freigesprochen wird und danach im Heimatland nicht mehr angeklagt werden darf?

Eine Auslieferung (nicht Durchlieferung) bei bestehendem Haftbefehl bedarf eines Rechtshilfeersuchens des ausstellenden ausländischen Gerichts, hier des EU-Landes Spanien.

Es gelten dann die Regeln gem. §§ 2 bis 42 IRG, dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Kann man da im Einzelnen nachlesen, unter welchen Bedingungen eine Auslieferung zulässig ist.

dbach
Ist es nicht genau Das

was alle Befuerworter eines geeinigten Europas wollen?
Wenn wir dafuer sind, muessen wir auch unsere Rechtsprechungen angleichen. Ein europaeisches Armutszeugnis, dass das bis heute noch nicht vollstaendig erfolgt ist. Dies ist wenigstens ein Anfang in die richtige Richtung

Moderation
Schließung der Kommentarfunktion

Liebe User,
um Ihre Kommentare zum Thema "Puigdemont" besser bündeln zu können, haben wir uns entschlossen, die Kommentarfunktion in diesem Artikel zu schließen.
Gern können Sie das Thema hier weiter diskutieren:
"https://meta.tagesschau.de/id/133066/puigdemont-verlaesst-gefaengnis-in…"

Viele Grüße
Die Moderation