Vorsicht vor dem Begriff "Deal" im Fall Ecclestone. Denn der Formel-1-Chef profitiert von einem "Normalbürgerparagraphen": Geld gegen Unschuld - ein üblicher Vorgang im Strafrecht.
Die Einstellung von Prozessen gegen eine Geldauflage geschieht oft, allerdings bei kleinen Vergehen. Mit einem Deal im großen Stil wie im Fall Ecclestone ist das nicht vergleichbar. Grundsätzlich aber gilt: Die Höhe der Geldauflage richtet sich nach dem Vermögen des Angeklagten.