Ein Rentner steht auf der Treppe eines Hausflurs.

Ihre Meinung zu BGH-Urteil: Kein Anspruch auf Lift für Wohnungseigner

Ein Rentner will auch im hohen Alter noch in seiner Wohnung im fünften Stock leben können und seine schwerbehinderte Enkelin pflegen - aber gegen einen Aufzug im Haus sperren sich Nachbarn. Vor dem BGH verlor der Kläger nun. Von Max Bauer.

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11 Kommentare

Kommentare

Taigabaer
Echt komisch...

...ich wäre froh, wenn hier bei mir ein Mieter/Wohnungseigentümer auf seine Kosten einen Aufzug einbauen würde. Den würde ich nämlich auch gerne mitnutzen bei "schweren" Einkäufen.

Vielleicht sollten die Anderen dran denken, dass auch sie vielleicht im Alter in diesem Haus auch darauf angewiesen sein könnten.

Gast
Bescheuert

Wenn das Treppenhaus groß genug ist und ALLE kosten übernommen werden würde ich mich, als Miteigentümer im Haus, freuen. Das kann nur eine Wertsteigerung fürs Haus sein. Und ich würde den Aufzug auch benutzen.

91541matthias
Nicht nachgedacht..

..dass ein Lift eine Investition in die Zukunft und werterhöhend für die Immobilie ist..

LisaF
Weiss gerade nicht...

... was mich mehr schockiert. Das Urteil oder die bisherigen Kommentare... Da wird von eigenem Nutzen und Wertsteigerung geschrieben. Was ist denn mit dem 80! jährigem der eine schwerbehinderte Enkelin betreut? Vor solchen Leuten sollte man den Hut ziehen und sie unterstützen und nicht noch zusätzlich belasten.

pkeszler
Kein Anspruch auf Lift für Wohnungseigner auf eigene Kosten

Wer schon mal im fünften Stock eines Plattenbaus ohne Aufzug gewohnt hat, sollte eigentlich auf mehr Verständnis der anderen Eigentümer stoßen. Allerdings hätte ich nie eine solche Wohnung für die Betreuung meiner behinderten Enkelin gekauft.

Klaus-56
Das Urteil weist in die falsche Richtung

Von vielen Seiten wird versucht, älteren und behinderten Menschen das Weiterleben in ihren Wohnungen zu ermöglichen. Staatliche Programme fördern altersgerechte Umbauten mit Millionenbeträgen.

Schade, dass ein solches Urteil dieses Bemühen konterkariert. Es ist erschreckend, wenn ein solcher Nachbarstreit überhaupt vor Gericht endet.

Wir werden alle älter. Es würde der Gesellschaft sehr gut zu Gesichte stehen, den puren Egoismus zurückzudrängen, der erkennbar wird, wenn Mitbewohner verhindern, dass ein bedürftiger Mensch einen Aufzug für sein Weiterleben in diesem Haus installieren kann.

Ob im konkreten Fall der Einbau des Aufzugs einen massiven Eingriff in den Baukörper erfordert hätte, weiß ich nicht. Als generelle Aussage wäre es ganz sicher falsch. Wenn man das Beitragsbild als Beispiel nimmt, so bietet moderne Aufzugstechnik heute genügend Lösungen, die ohne nennenswerten Eingriff in den Baukörper auskommen. Ein paar Dübel, Stromanschluss - fertig.

Naka55
Ich wundere mich eher....

Ich wundere mich eher, warum der ältere Herr nicht eine andere Alternative in Betracht zieht.
Ich bin zwar kein Bauingenieur oder bewandert was so ein Unterfangen ( EInbau des Fahrstuhls, Wartung, Versicherung UND möglicher Rückbau) kostet, vermute aber das man sowas nicht "aus der Portokasse" bezahlt.
Mit dem Geld und dem Geld, welches der Herr für seine jetzige Wohnung bekäme, könnte er auch ein behindertengerechtes Eigenheim erwerben.
@LisaF: Ich ziehe auch vor dem älteren Herrn den Hut, jedoch sollten Sie sich fragen, wer wen zusätzlich belastet ( der ältere Herr sich selbst oder die Miteigentümer den älteren Herren, die unverständlicherweise KEINEN Lift wollen, sich wohl auch anwaltsschaftlich vertreten lassen mussten und Zeit&Nerven gelassen haben) ??
lg,

naka

Sisyphos3
ich verstehe die Diskussion nicht

in einem Haus mit Eigentumswohnungen gehören die Fassaden ebenso wie das Treppenhaus der Eigentümergemeinschaft
was damit zu geschehen hat, bestimmt diese
Wenn die sich sträubt dass einer seine, Balkon rosa streicht, oder abreißt, was ist dagegen einzuwenden, ebenso einen Lift,
die haben eine Eigentumswohnung ohne Lift gekauft ... und auch ein Recht darauf dass dies so bleibt

karwandler
re strubbi

"Wenn das Treppenhaus groß genug ist und ALLE kosten übernommen werden würde ich mich, als Miteigentümer im Haus, freuen. Das kann nur eine Wertsteigerung fürs Haus sein. Und ich würde den Aufzug auch benutzen."

Ich würde mal davon ausgehen, dass die anderen Eigentümer sich die Vor- und Nachteile dieses Einbaus auch überlegt haben und deshalb zu einem anderen Schluss gekommen sind als Sie.

Merkwürdig finde ich allerdings, wenn jemand Zehntausende in einen Aufzug investieren will statt sich dafür eine andere behindertengerechte Wohnung zu suchen.

clown
die Meldung ist leider nicht ganz vollständig

Der Kläger wollte die Nutzung des Fahrstuhls nur denen zugänglich machen, die diesen auch mit Finanzieren. Zudem wären die Miteigentümer "Zwangsenteignet" wurden, da sie im Falle des Einbaus einen gemeinschaftlichen Raum für den Fahrstuhlschacht hätten aufgeben müssen.

Die Intention des Klägers gegenüber seiner Enkelin ist sicher alle Ehren Wert, die geplante Umsetzung ist es eher nicht.

Daher halte ich die Entscheidung des BGH für richtig.

Quelle: Az: V ZR 96/16 - dejure.org

pkeszler
Lift für Wohnungseigner?

"Merkwürdig finde ich allerdings, wenn jemand Zehntausende in einen Aufzug investieren will statt sich dafür eine andere behindertengerechte Wohnung zu suchen."
Das finde ich auch sehr merkwürdig. In Cottbus sollte es doch für den älteren Herren mit seiner behinderten Enkelin eine andere Möglichkeit für eine seniorengerechte und gleichzeitig behindertengerechte Wohnmöglichkeit geben. Da sind wohl andere Ämter zuständig, als das Bundesgericht.