Der Eilbertus-Tragaltar aus dem Welfenschatz

Ihre Meinung zu Erben verklagen Deutschland wegen Welfenschatz

Der legendäre Welfenschatz ist keine NS-Raubkunst und muss den Erben jüdischer Kunsthändler nicht zurückgegeben werden - das ist die offizielle deutsche Lesart. Jetzt haben die Erben Deutschland wegen des Schatzes vor einem US-Gericht verklagt.

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44 Kommentare

Kommentare

karwandler
Gestern

die Verurteilung der PA zu horrendem Schadenersatz für amerikanische Terroropfer, heute die Klage auf den Welfenschatz - die amerikanische Justiz ist eine Lachnummer.

Es lohnt sich mal, auf schadensersatz usa zu googlen. Man kommt entweder aus dem Staunen oder aus dem Lachen nicht mehr heraus. Oder aus beidem.

Ritchi
Abenteuerlich

Es ist schon abenteuerlich, wofür die USA-Justiz herhalten kann und soll. Klar, kein Rechtsstand in den USA, trotzdem findet man ein Gericht und eine sachverstandsfreie Hausfrauenjury, vor der man eine rührende Show abzieht und dabei das Blaue vom Himmel und die Ausstellung des Schatzes in dem Klageort verspricht. Ich habe den Eindruck, dass einige viel tun, um Unmut zu schüren und um daraus dann Forderungen an den deutschen Staat in Form von Wiedergutmachung abzuleiten.

knm
Gier nach dem Geld der Ahnen...

"Sie hätten 2014 die gleiche Diskriminierung erfahren wie ihre Verwandten während der Nazi-Zeit." - Na klar. Die Nazi-Keule scheint immer noch erfolgsversprechend.
-
Wenn´s um Geld geht, schrecken Menschen nicht davor zurück, noch die Forderungen ihrer Urvorväter einzutreiben. Gier, wohin man schaut.
Lt. Wikipedia hatten die drei jüdischen Kunsthändler mit dem Verkauf damals ca. 2 Mio. RM Verlust gemacht. Sie waren bereits ins Ausland emigriert - wie konnten sie dann zu einem Verkauf angebl. gezwungen werden? Zumal ein bedeutender Teil des Schatzes bereits nach USA verkauft war.
Ich finde die Forderung genauso daneben wie die erfolgte Rückgabe der beschlagnahmten Schlösser und Herrenhäuser nach der Wiedervereinigung an die Blaublütigen.

knm
Völlig absurde Forderungen - von Zwang kann nicht die Rede sein!

"In dem Kaufvertrag verpflichteten sich die Kunsthändler, den Reliquienschatz weiter zu verkaufen und ab einer bestimmten Gewinnmarge das Fürstenhaus an dem erzielten Gewinn zu beteiligen. Es wurde
ausdrücklich vereinbart, dass die Käufer nicht berechtigt seien, die gekauften Gegenstände ganz oder teilweise selber zu behalten, sondern dass sie vielmehr verpflichtet seien
, „sich in jeder Weise um den Verkauf zu bemühen.“

Hier alle Hintergründe und die Entscheidung aus dem Jahr 2014 - das zeigt, dass die jetzt erhobenen Forderungen absolut absurd sind!
http://www.lostart.de/Content/06_Kommission/14-03-20-Empfehlung%20der%2…

AK47
amerikanisches Gericht?

Wieso ist dafür ein amerikanisches Gericht zuständig?
Üblicherweis zählt der Gerichtsstand des Beklagten, oder?

wilhelm64
welfenschatz

Es wäre zu überprüfen, ob nicht die Vorfahren der Kläger unter Ausnutzung der finanziellen Notlage der Welfenfamilie den Welfenschatz für einen viel zu niedrigen Preis erworben haben.

Gast
Ich nehme an, der Anwalt hat den Klägern Hoffnungen gemacht

Wie so viele Anwälte hat er seinen Klienten Hoffung in einem aussichtlosen Fall gemacht.
Davon profitiert nur einer. Der Anwalt.

Um sich einem amerikanischen Anwalt anzuvertrauen nimmt man am besten 2 weitere, um notfalls gegen den Anwalt vorzugehen.

Gast

Na ja, auch wenn ich natürlich nicht beurteilen kann wie die Sache wirklich aussieht, wirkt das schon stark wie "Das Ergebnis der Kommision gefällt mir nicht, dann klage ich eben."
Aber man wird sehen wie die Angelegenheit ausgeht.

pyrex
Kein Ende in Sicht

Klar - man darf Menschen ihr Eigentum nicht wegnehmen. Was damals geschah ist zweifelsfrei inakzeptabel und die Lebensläufe vieler Nachkommen wären sicherlich ganz anders gelaufen, wenn dies und das nicht so oder so passiert wäre.

Irgendwann muss doch aber auch das mal ein Ende finden - ich habe eher den Eindruck es erlebt eine Renaissance, hat doch kürzlich Griechenlands neue Regierung auch auf ausstehende Reparationszahlungen hingewiesen...

Wie weit kann man zurück klagen? Habe ich evtl. auch noch Ansprüche an irgendwen, weil ein Vorfahre im Mittelalter falsch behandelt wurde? Wo ist die Grenze zu ziehen?

Gast

Weiß jemand, wie zum Zeitpunkt des Verkaufes der Kurs Dollar-Reichsmark war?
(1929 Weltwirtschaftskrise!)

Gast
Keine fremden Rechte

Eine von beiden Seiten angerufene Kommission unter Vorsitz der ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach hatte 2004 entschieden: keine fremden Rechte.
Jetzt wollen die Erben doch noch ans große Geld.
Derartige Forderungen sind ein Milliardengeschäft für US-Anwälte, die sich dabei gern schamlos bereichern - völlig unabhängig von der Rechtslage. US-Gerichte können in Deutschland kein Recht schaffen.

Es fehlt das klare "Nein" der Bundesregierung.

hrool
@knm:

Danke, mit wenigen Sätzen liefern Sie hier mehr Informationen als die Meldungen von heute und vor einigen Tagen ("nationales Kulturgut").

Frank_Furter
Warum amerikanisches Gericht?

Weil dort in zivilrechtlichen Prozessen in der Regel der gewinnt, der die besseren (teureren) Anwälte hat.
Außerdem sind bei Verfahren dort die Sympathien nicht auf der Seite Deutschlands, besonders dann, wenn auf irgendeine Weise noch ein Bezug zum Begriff "Nazi" hergestellt werden kann.

nikioko
Von Gier zerfressen

Die Erben... wenn ich das schon höre. Keine persönliche Bindung zu den Kulturgütern, die wollen nur Geld. Nur schade für sie, dass es sich hier nicht um ein Gemälde aus der Sammlung C. Gurlitt handelt, sondern um ein deutsches Kulturgut, ähnlich wie die Kronjuwelen in England. Und damit ist die ganze Sache unverkäuflich.
Im Übrigen hat der Staat das Recht, Einzelinteressen gegenüber Volksinteressen zurückzustellen. Deshalb ist es möglich, im Braunkohlerevier Garzweiler ganze Ortschaften abzureißen. Und wer auf seinem Grundstück einen antiken Kunstgegenstand oder wertvolle Rohstoffe (Gold, Öl...) findet, darf die auch nicht einfach behalten, sondern muss es abgeben.

kaphorn

Die Kläger müssten dann schon das Deutsche Reich beklagen, die BRD ist Rechtsnachfolger des 3.Reiches (s.ZDF hier:https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks). Da aber die Machtergreifung Hitlers vom General Tribunal Rastatt als illegal und nichtig geurteilt wurde ist die BRD auch kein Rechtsnachfolger! Daher müssten die Kläger entweder die USA als Besatzungsmacht oder das Deutsche Reich beklagen. Letzterwähntes ruht mangels Struktur...Dann viel Glück...

pwg51
sicher wird zuerst einmal geprüft

ob die Verkäufer, nämlich die Welfenerben, nicht gezwungen waren, unter Wert zu verkaufen. Und vorher muss geprüft werden, ob die Welfen als Käufer nicht die Notlage der vormaligen Besitzer und Verkäufer genutzt haben....
So ein Schwachsinn! Natürlich hat ein Verkäufer immer einen Sachzwang auf seiner Seite, sonst würde er nicht verkaufen. Und nach dieser Logik wird jeder Kauf anfechtbar, und wenn dann erst die Nazikeule geschwungen wird. Aber vieleicht findet sich in ehemals Deutschsüdwest noch ein Gericht, was dann angerufen wird, dann gehts wieder von vorn los!

karwandler
re frank_furter

"Warum amerikanisches Gericht?

Weil dort in zivilrechtlichen Prozessen in der Regel der gewinnt, der die besseren (teureren) Anwälte hat."

Vor allem, weil nur dort solche Klagen überhaupt zugelassen werden.

Anderswo (nicht nur in Deutschland) wäre die Klageschrift schon in der Poststelle aussortiert worden.

Axtos

Die Differenz zwischen der Kauf und Verkauf Summe berechnen. 10% Gewinn drauf, das ganze in heutigem Wert umrechnen und auszahlen. Das 1935 kein Jude der (weitsichtigerweise) bereits das Land verlassen hatte mit Vermögens Verkauf in Deutschland ein normales Geschäft machte sollte jedem klar sein. Erst recht nicht wenn der Käufer letzten Endes der Nazi Staat war.
Ein Recht auf Rückgabe der Stücke haben sie nicht. Selbst wenn sie sich nicht damals sowieso Vertraglich darauf geeinigt hätten.
Spaßeshalber könnte ja mal jemand nachrechnen ob die Verkaufsumme im Dollarkurs nicht sogar mehr wert war als die Kaufsumme kurz nach der Wirtschaftskrise in Deutschland.

Gast
Warum amerikanische Gericht?

Die Kläger hätten sich gezwungen gesehen, bei einem US-Gericht zu klagen, "weil das dt. Zivilrecht keine ausreichende Handhabe zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht biete".

Das ist nicht ganz falsch, denn wieso hat man ein halbes Jahrhundert gebraucht, um sich 44 Staaten in der sogenannten Washingtoner Erklärung 1998 zu verpflichten für das Auffinden und die Rückgabe von Raubkunst zu sorgen?

Und wieso gelang es in der Vergangenheit fast nur amerik. Gerichten und Klägern, den Anspruch von Erben in Deutschland durchzusetzen? Weil die Restitution in D. mühsam, zäh, unwillig und oft über den Tod der Kläger hinaus vor sich her geschoben wurde bis sie Erfolg hatte.

Ohne die Rückgabe von Raubkunst durch die Alliierten kurz nach dem Krieg und ohne die amerik. Gerichte wäre die Rückgabe von Raubkunst ähnlich verlaufen wie die "Entnazifizierung" - nämlich gar nicht.

Gast

Weiß jemand, wie zum Zeitpunkt des Verkaufes der Wechselkurs Dollar : Reichsmark (Rentenmark?) stand?

(1929 Weltwdirtschaftskrise!)

Bikky-kun

Wenn ich mich recht entsinne könne es in diesem Fall gar keine Raubkunst sein, da erstens der "Marktpreis" bezahlt wurde und zweitens die Stücke vor dem Verkauf gar nicht in Deutschland waren, also freiwillig nach Bezahlung überstellt wurden. Darüberhinaus hätten die Kunsthändler es auch nicht nötig gehabt ihn an des preußischen Staat zu verkaufen... wobei man hinzufügen muss, dass es keine sonstigen Interessenten gab.
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Daher ist es schon sehr verwunderlich wenn sich die sog. Erben als Opfer von NS Unrecht bezeichnen...
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Es ist ehrlich gesagt schon fast ein verunglimpfender Missbrauch von tatsächlich geschehenem Leid zum Zwecke der eigenen Bereicherung.
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Das zeigt sich meiner Ansicht auch darin, dass die sog. Erben sich erst seit 2008 um den Schatz "bemühen".
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Nach dem Krieg (als die US-Truppen ihn beschlagnahmten) hat keiner von ihnen einen Anspruch angemeldet auch in den Jahrzehnten danach, als er in Braunschweig ausgestellt war nicht und auch nach dem Umzug nach Berlin nicht.

Gast
Anwaltskosten

In solchen Prozessen liegen die Honorarsaetze der Anwaelte in den USA bei $ 1000 oder mehr - pro Stunde. Da lohnt es sich fuer eine Kanzlei, wenn 10 Anwaelte 100 Stunden an einer Klageschrift arbeiten. Jackpot!

tisiphone
Na dann...

sollte man mal ne Liste machen, von all der Beutekunst, die die Amerikaner mitgenommen haben und die bis heute noch in den USA ist. Könnte man ja gut aufrechnen.

Aber die wird ja nicht erwähnt, weil es unsere Freunde sind. Während man bei den Russen ausgerechnet in Petersburg weniger Hemmungen hat.

Schön, dass die USA klar zeigen: bei Geld hört die Freundschaft auf.

Ich hab da einen Tipp: der deutsche Staat sollte einfach aufhören irgendwelche US-Stiftungen (Clinton Stiftung etc) zu unterstützen, dann ist auch das Geld da, um das Kulturgut auszulösen.

Georg Friedrich
Richtige Entscheidung

"Am Wochende war bekannt worden, dass das Land Berlin Anfang Februar den Welfenschatz in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts aufgenommen und damit unter höchsten deutschen Kulturschutz gestellt hatte."

Eine richtige Entscheidung: Der Welfenschatz ist ein deutsches Kulturgut und muss für immer in Deutschland bleiben.
Wir haben ohnehin viel zu viel alleine im vergangenen Jahrhundert verloren und bis heute nicht zurückbekommt - oder liegt vor irgendeinem internationalen Gericht, dessen Machtbefugnisse über das russische bzw. polnische Recht liegen würde, bereits eine Klage von Seite Deutschlands über die "Beutekunst", die sich in Museen oder im Privatbesitz auf dem Territorium dieser Länder seit 70 Jahren befindet? Eben, schön wärs.

spetzki
Pff, was schert Deutschland dieser Prozess?

Da wünscht man sich, dass Deutschland offen bekennt, dass man keinen Pfifferling darauf gibt, wenn sich amerikanische Gerichte in Dinge einmischen die sie nichts angehen.

Allein schon dass sich ein amerikanisches Gericht hier ran wagt ist ein Affront gegen unsere Souveränität.
Vielleicht sollte man mal einen Botschafter einbestellen und ihn darüber unterrichten, dass wir keine Besatzungszone mehr sind und wir uns dagegen verwahren, wie eine behandelt zu werden.

Außerdem wird hier mal wieder deutlich, dass gerade diese unterschiedliche Auffassung von Recht das Kernproblem bei TTIP- Schiedsgerichten darstellt. Dort wird sich die amerikanische Seite genauso wenig um die deutsche demokratisch legitimierte staatliche Souveränität scheren.

Brian
Hyperinflation

Die Zeit der Hyperinflation war immer noch 1919 - 1923. Das Jahr 1929 ist vielmehr noch von der Phase der golden 20s gekennzeichnet. Erst ab Oktober 1929 ging es rasant Bergab. Stichpunkt: schwarzer Freitag & Weltwirtschaftskrise, diese war allerdings eher von einer Deflation als von einer Inflation begleitet.

Von den 7,5 millionen RM sind zudem auch ca. 5,75 bereits bei den käufern (1,5 durch Verkäufe in den USA und 4,25 durch die NS Regierung). Der Streit geht im Grunde eigentlich um die Restsumme und einen evtl. Gewinnaufschlag. Durch die Diskontierung über die Jahrzehnte ist dies nun allerdings ein ansehnlicher Betrag und schon minimale Änderungen (Zinsbasis, höhe des Gewinnaufschlages, etc.) führen zu erheblichen Unterschieden.

Da der Klagegegner letztlich der deutsche Staat is dürfte das US Gericht Zahnlos sein. Selbst im Falle einer Verurteilung fehlt dem Gericht die Hoheit dieses durchzusetzen (dt. Unternehmen haben es da nicht so leicht, wenn sie in den USA gemeldet sind).

Zeitungs-Ente
@um 13:50 von DerGolem

Warum ein amerikanisches Gericht?

Weil man in den USA erfolgreich gegen jeden und gegen alles klagen kann, um seinen Geldbeutel mit Hilfe von Schadensersatzklagen aufzufüllen.

Das gilt nicht nur für die Kläger, sondern auch für die klagenden Anwälte.

Und Deutschland wird aufgrund eines erhobenen Zeigefingers wieder einmal seine Kassen leeren.

WiPoEthik
@ 14:41 von tisiphone - Immer mit der Ruhe

Immer mit der Ruhe. Es klagt eine Familie, nicht der US-Staat als Ganzes.

Natürlich ist das Gericht aber nicht zuständig, denn das vermeintliche Unrecht hat mit den USA nicht viel zu tun. Genauso könnte man in Togo klagen.

Zudem kann ein Land nicht in einem anderen Land verklagt werden. (bzw. hat dies dann keine Wirkung)

Bayuware
14:53 von spetzki

Ich stimme Ihnen vollkommen zu.
Und, weil Sie die Schiedsgerichte in TTIP (und CETA) ansprechen, noch eine kleine Ergänzung. Die gestrige Initiative von Herrn Gabriel (in seinen beiden Eigenschaften) ist vor dem Hintergrund amerikanischer Gerichtsbarkeit einfach nur peinlich.

Stein im Schuh
Erst schrein, wenns weh tut!

Kommt doch mal klar, Leute!
Im Artikel steht nur, dass es zu einer Klage in den USA gekommen.
Nichts weiter sonst!
Keine Verurteilung, keine Schadensersatzforderung, keine Rueckgabe...!
Ich bin mir sicher, dass dieser Fall von Fachleuten begutachtet und einer Loesung zugefuehrt wird!
Wenn dann Einzelnen diese Loesung nicht passt, koennen sie immer noch boese Kommentare schreiben!

Moderation
Thematische Ausrichtung

Sehr geehrte NutzerInnen von meta.tagesschau.de,

bitte achten Sie bei der Erstellung Ihrer Kommentare auf die thematische Ausrichtung. Kommentare, die zu sehr vom Thema abweichen, können nicht freigeschaltet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Die Moderation
meta.tagesschau.de
P.S. Diese Mitteilung gilt allen TeilnehmerInnen dieser Diskussion.

flegar
@Stein im Schuh um 16:18

"Im Artikel steht nur, dass es zu einer Klage in den USA gekommen ist. Warum sich aufregen?"

Es dürfte klar auf der Hand liegen, weshalb eine Klage eingereicht wurde. Und in der Klageschrift steht kein Larifari, sondern eine konkrete Forderung.

Zusätzlich bin ich der Meinung, dass es immer besser ist, im Vorfeld eine Meinung zu sagen und nicht zu warten, bis "das Kind in den Brunnen gefallen ist".

SEPP58
Eine Lachnummer- die das für nicht ernst einstufen

NS-Raubkunst

Im Rahmen der Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögen 1998 erklärten 44 Staaten, darunter Deutschland, in den „Grundsätzen in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ ihre Bereitschaft nach NS-verfolgunsbedingt entzogenen Kulturgüter zu suchen und diesbezüglich faire und gerechte Lösungen zu finden. Die Bundesregierung, die Länderregierungen und die kommunalen Spitzenverbände haben sich zu den Washingtoner Grundsätzen bekannt und sich verpflichtet, alle Museen und Sammlungen in ihrer Verantwortung auf Objekte unklarer oder zweifelhafter Provenienz zu untersuchen und diese gegebenenfalls zu restituieren, unabhängig von formalen Rechtspositionen wie Verjährung oder Auktionszuschlag. Mit der Neuauflage der „Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung“ vom Mai 2008 bekräftigt die Bundesrepublik ihr Bekenntnis zu diesen Grundsätzen.()A. Amt

Mit jedem US Urteil gegen die Stiftung sind die Kulturgüter weg.So lächerlich ist das!

Gast
Wie heißt es doch

Geld verdirbt den Charakter.

Leider geht aus dem Bericht nicht hervor, für welchen Betrag die Sammlung von den Kunsthändlern erworben wurde. Man weiß nur, dass diese sie für 7,5 Millionen Reichsmark erstanden haben. Ohne das ich auch nur annähernd Fachwissen habe behaupte ich, dass dies auch sehr, sehr günstig war.

Nun schätzen die Erben den Wert der Sammlung auf 260 Millionen Euro, nicht Dollar, Euro.

Kann man den Wert von Kulturgütern schätzen? Diese sind eigentlich nicht verkäuflich.

Wenn, dann müsste die Rechnung doch so lauten, dass der damalige Kaufpreis so und so viel weniger war, als der damalige Wert, wenn es denn einen Minderwert gab, denn der Kaufpreis ist ja nicht bekannt.

Ich bin der Meinung, dass wir uns, auch wenn ich bereits die dritte Nachkriegsgeneration bin, immer noch der Verantwortung stellen müssen.

Aber wir müssen auch klare Grenzen zeigen, wo es nur um Profit geht, und nicht um Gerechtigkeit.

Gast

2dass das Land Berlin den Welfenschatz Anfang Februar in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts aufgenommen und damit unter höchsten deutschen Kulturschutz gestellt hatte."

Ein Schelm wäre böses denkt. Mal eben schnell in Sicherheit bringen. Es ist sicher schon länger bekannt, dass es diesen Erbenstreit gibt, bzw. er sich anbahnt. Diese Maßnahme (Kulturschutz) hat ein Geschmäckle - Jahrelang tat man es nicht, und dann jetzt?

Stein im Schuh
@16:56 von flegar

Natuerlich steht es jedem frei eine Meinung zu diesem Thema zu haben und auch im Vorfeld zu aeussern.
Mit meiner Anmerkung wollte ich ausschliesslich darauf hinweisen, dass ausgiebige Hasstiraden gegen die amerikanische Justiz im Allgemeinen (karwandler: "die amerikanische Justiz ist eine Lachnummer.") sowie gegen geldgierige Nachkommen (knm: "Wenn´s um Geld geht, schrecken Menschen nicht davor zurück, noch die Forderungen ihrer Urvorväter einzutreiben. Gier, wohin man schaut.") etwas zu reflexartig kommen!
Fuer einige hier ist dieser Artikel nichts weiter als ein willkommener Anlass die immer gleichen Stereotypen zu pflegen und Phrasen zu dreschen!

karwandler
re SEPP58

"Mit jedem US Urteil gegen die Stiftung sind die Kulturgüter weg.So lächerlich ist das!"

Unfug. Man bestreitet die Zuständigkeit des amerikanischen Gerichts und gut ist.

SEPP58
Amerikanische Urteile sind auch hier gültig

@Karwandler_Sie können doch bestimmt lesen__2011 wird – ebenfalls Dank der Hilfe der amerikanischen Zollfahndung - die Nereide aus dem legendären Meissener Schwanenservice an Friedrich Leopold Graf von Brühl zurückgegeben. Sie wird künftig wieder in der Porzellansammlung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zu sehen sein. Die Nereide war nach dem Krieg verschollen und wurde 1956 vom Toledo Museum of Art, Ohio, im privaten Kunsthandel angekauft.() Auswärtiges Amt

Auch als Hobby Jurist müsste ihnen doch der Sinn der Erklärung klar sein.Beide seiten erkennen gültige Urteile an."Und gut is" ist die sicht eines nicht Juristen.

Gast
@von wilhelm64

Kann mich Ihnen nur anschließen! Wem gehört der "Welfenschatz" wirklich?
In Wikipedia habe ich nachgeschaut und hier ist kein Vermerk, dass es ein von Nazi geraubter Schatz ist. Aber mit "Nazi-Raubkunst" kannst immer wieder Geld machen - zumal in den USA wo die meisten Leute (jüdischen Unsprungs) wohnen mit extrem viel Geld und darum Einfluss auf Politik und Justiz.
Der Welfenschatz ist ausschließlich aus deutschem Besitzt, auch wenn dieser damals aus der Not an Jüdische Interessen verkauft wurde. So wie es leider auch damals von den Nazi erworben wurde.
Die "Welfen" sind Deutsche - keine Juden!

MrSlim
Anmerkung

Zur Restitution muss man aber auch vier Dinge anerkennen, die Sie nicht genannt haben.

Die Amerikanische Zone prägte die Grundsätze der Rückgaben, da dort der Großteil der Kunstschätze gefunden wurde. Diese Gesetze sind, unter Berücksichtigung der Umstände, zurückhaltend. Insofern fing hier das rechtliche Problem an, wenn Sie so wollen.

Die Washingtoner Erklärung ist eine reine Absichtserklärung die nur für staatlichen Besitz gilt, ohne rechtliche Bindung.

Auch ist es in einem Rechtsstaat für die Staatsanwaltschaft völlig irrelevant, ob Besitzverhältnisse politische oder moralische Fragen aufwerfen. Zivilrechtliche Ansprüche haben damit nichts zu tun.

Dies steht im Widerspruch zum Wunsch nach einer "ausreichenden zivilrechtlichen Handhabe zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht". So kann z.B. für die Enteignung von "entarteter" Kunst aus juristischer Sicht keine Restitution erfolgen. Was nach Ansicht der Kläger wohl unter "Wiedergutmachung" fiele. Moralisch ist das sicher tragisch.

Bikky-kun
Re DerGolem

Ich stimme Ihnen insofern zu, dass die deutsche Justiz beim Thema NS-Verbrechen tatsächlich einiges nachzuholen hat... was sie im übrigen auch in den Jahren seid der Wende auch tut.
-
Im Falle des Welfenschatzes hat sie jedoch ihre Schuldigkeit vollkomme getan. Man hat die Fakten sachlich betrachtet und ist (meiner Meinung nach) zurecht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Schatz eben keine Raubkunst ist, da er
-
a) freiwillig und zum damaligen Marktpreis veräußert wurde (Die Verkäufer wollen den Schatz loswerden und es gab außer dem preußischen Staat keine Interessenten, die so viel zahlen wollten)
-
b) die Ware erst nach der Zahlung des Kaufpreises nach Deutschland überstellt wurde
-
Dass diese Geschäft im Nachhinein ein Minusgeschäft für die alten Besitzer war, kann man auch als Pech bezeichnen...
-
Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass der Schatz im Krieg der US-Army in die Hände geriet. Sie hat ihn sicherlich nicht ohne Prüfung an den deutschen Staat zurückgegeben.

Axtos
@Gandhismus

""Ein Schelm wäre böses denkt. Mal eben schnell in Sicherheit bringen. Es ist sicher schon länger bekannt, dass es diesen Erbenstreit gibt, bzw. er sich anbahnt. Diese Maßnahme (Kulturschutz) hat ein Geschmäckle - Jahrelang tat man es nicht, und dann jetzt?""

Nun vorher dachte man wahrscheinlich nicht das dies Notwendig ist.

Die Information welche für mich neu ist ist jene das der "Schatz" gar nicht in Deutschland sondern zum Zeitpunkt des Verkaufes in den USA war. Wenn die damaligen Eigentümer den dann nach Deutschland geliefert haben, waren sie doch offensichtlich mit dem Betrag einverstanden.

Dieses natürlich immer unter dem Vorbehalt das sie nicht anderweitig Erpresst wurden mit noch in Deutschland verbiebenen Angehörigen oder Immobilien.

rasenheizung
nein

Wüsste nicht wie ein US-Gericht das erzwingen soll ... mit der Panzerfaust? Hier gilt deutsches Recht, so einfach ist das.

brbrbr
@Stein im Schuh

Ich bin völlig Ihrer Meinung. Es ist abenteuerlich, wie hier im Forum mit Klischees gearbeitet wird - und es ist beschämend! Einigen Herrschaften darf man nicht nur empfehlen, mal ein bisschen darüber nachzudenken, was das deutsche Volk jüdischen Menschen angetan hat, sondern sich auch über die Rechtsverhältnisse zu informieren. So heißt es fast schon im ersten Satz der "Handreichung" zum Washingtoner Abkommen, dass dieses für die Bundesrepblik Deutschland nicht rechtsverbindlich ist.