Symbolbild zur Cyberattacken

Ihre Meinung zu Gutachten: Staatliche Cyberangriffe verfassungswidrig

Bei Cyberangriffen wollen die Nachrichtendienste Gegenwehr leisten. Doch ein "Hackback" ist technisch komplex und juristisch heikel. Einem Gutachten zufolge müsste das Grundgesetz geändert werden. Von Michael Götschenberg.

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16 Kommentare

Kommentare

MyNung
Bundestag; "Staatliche Cyberangriffe verfassungswidrig"

Aber Trojaner auf den Rechnern der eigenen Bürger zu installieren, das ist in Ordnung?

Account gelöscht
Gutachten:Staatliche Cyberangriffe verfassungswirdig...

Worum geht es dabei ? Um sich zu "wehren".
Deshalb soll es mehr "Rechte" für die entsprechenden Dienste geben.Und mit Sicherheit,im Nachzug auch um mehr Planstellen.
Man wird sehen,wenn eine entsprechende Vorlage in den Bundestag eingebracht wird,wer dafür stimmt(Grundrechte).

LifeGoesOn
Ich bin auf jeden Fall dafür, ...

... im Falle eines Angriffs die Rechte und Möglichkeiten deutlich zu erweitern.

Angriffe dieser Art kann man wohl auch als kriegerischen Akt bezeichnen, von daher darf auch aktiv verteidigt werden (z.B. das "Lahmlegen" feindlicher Server). Der Knackpunkt dürfte allerdings wie so oft das rechtzeitige Erkennen und darüber hinaus das rechtzeitige Reagieren und Agieren sein.

Generell bin ich auch für mehr Überwachung im Netz, welches ja inzwischen fast zu einem rechtsfreien Raum verkommen ist. Und diese Tendenzen halte ich für sehr(!) gefährlich.

Daher: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

koandra
Schritt für Schritt weg von Recht und Demokratie

Es wird immer deutlicher, dass die BRD in ihren Konzepten von der Verteidigung zum Angriff übergeht. Nachdem zur Jahrhundertwende im Hochgefühl des Siegers im Kalten Krieg alle Chancen vertan wurden eine friedliche Entwicklung zwischen den Staaten zu fördern, wurde in den Schuhen der USA gehend in Richtung Osten aufgerüstet. In der Außenpolitik wird auf aggressive Konzepte gesetzt und völkerrechtswidrig agiert. Nein, ich habe kein Interesse mehr an einer starken EU, diese Vorstellung eines so großen reaktionären Gebildes löst nur Albträume aus.
Es wird nicht auf Bildung, Wohlstand, sozialen Ausgleich gesetzt sowie auf Kooperation mit anderen Staaten, sondern auf die Verstärkung eines unsinningen Konkurrenzkampfes bis hin zu Kriegen.

stoni
Hat sich nichts geändert

Wieder mal eine absolut lächerliche und völlig überflüssige Diskussion.

Wie eindeutig die Artikel des Grundgesetzes sind, hat sich schon einmal gezeigt.
1991 wurden diverse Artikel des GG herangezogen, um zu begründen, warum es völlig unmöglich sei, an Kampfhandlungen beim 2. Golfkrieg aktiv teilzunehmen. Das wurde durch seitenweise Interpretationen der entsprechenden Gesetzestexte des GG ausführlich begründet.

1999 wurden die gleichen im Wortlaut unveränderten Artikel des GG herangezogen, um den Einsatz der ECR-Tornados beim Kosovokrieg zu begründen. Von deutscher Seite wurden dabei über 200 HARM-Raketen auf feindliche Radarstellungen abgeschossen. Auch hierzu wurden die Gesetzestexte wieder seitenweise interpretiert, nur diesmal mit dem umgekehrten Ergebnis.

Was von solchen Gutachten, wie sie im Artikel erwähnt wurden, zu halten ist, dürfte damit wohl klar sein. Immer so, wie es gerade passt.

pnyx

"Rechtlich ist ein sogenannter "Hackback" bisher nicht möglich."
Rechtlich vielleicht nicht. Aber der Geheimdienst, der sich penibel ans Recht hält, muss noch erfunden werden.

heimatplanetmars
Bin nur ich verwirrt?

"... vor allem dann, wenn dieser Server in einem Land steht, das nicht identisch mit dem Angreifer ist - soweit man den überhaupt zweifelsfrei ausmachen kann ..."

War nicht zu seiner Zeit die RF zweifelsfrei identifiziert worden? "soweit", "überhaupt", "nicht zweifelsfrei" das klingt so gar nicht nach dem, was uns die ÖR zu dem Bundestag-Hack serviert haben.

"Dort heißt es: "Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig." "

Hat die NATO, damit auch Deutschland, nicht jüngst die Cyberangriffe mit konventionellen Angriffen gleich gesetzt? Ein Angriff soll und darf abgewehrt werden, nur stellt sich mir die Frage bei all den "soweit", "überhaupt", "nicht zweifelsfrei" welche Grundlage herangezogen werden darf, um auf einem Server im Drittstaat aktiv zu werden. Und kann ein Hackback zweifelsfrei nachgewiesen werden? Ist es dann tatsächlich nachweislicher Angriff?

krittkritt
Die NSA hat Tools, jeden Angriff jedem Ort und jeder Quelle zuzu

-ordnen.
Deshalb sicher korrekt im Artikel:
"Denn eine wasserdichte "Attribution" ist bei Cyberangriffen fast nie möglich, weshalb auch meist von "Plausibilitäten" die Rede ist, wenn man zu wissen meint, wer für einen Angriff verantwortlich ist."

Gast
Hat sich nichts geändert/von Stoni

Das GG kenne ich nicht aus dem FF, aber ich stelle mal die Frage in den Raum, welches INTERNET zur Zeit des Grundgesetzes bereits existierte. Positive oder negative INTERNET Aktivitäten mit dem GG zu begründen halte ich schon für eine sehr frei Kunst.

koandra
#pnxy um 18:48 Uhr

""Rechtlich ist ein sogenannter "Hackback" bisher nicht möglich."
Rechtlich vielleicht nicht. Aber der Geheimdienst, der sich penibel ans Recht hält, muss noch erfunden werden."

Es ist sicher richtig, dass gerade Geheimdienste, in der Grauzone arbeitend, Möglichkeiten des Rechtsbruchs nutzen. Es gibt in der Geschichte auch Beispiele der Verselbständigung dieser Strukturen bis hin zu Machtteilhabe jenseits der Parlamente. Die Geheimdienste von Chile bis zur USA liefern warnende Hinweise. In dem Vorschlag ist von Angriffen die Rede, nicht von Abwehr. Solche Praxis ist nicht nur grundgesetzwidrig, sie ist eskalierend und dumm. Mir graut vor dieser Entwicklung. Sie ist ein weiterer Schritt in der Politik der Verschärfung und der Aggression der letzten Jahre. Die Hoffnung, dass die Söhne und Enkel aus der Geschichte lernen, kann man aufgeben.

Gerd Hansen
Liest eigentlich jemand...

...bei der TS Korrektur ???

"...Doch ein "Hackback" sind technisch schwierig..."

"...Ungeklärt ist auch die Frage, wer neben der Bundeswehr im Verteidigungsfall überhaupt die Lizenz zum "Hackback" bekommen soll und darf...." Einmmal vor dem Bild, einmal direkt danach...

Zum eigentlichen Thema :

JEDER, der sich nur halbwegs mit IT auskennt, ist in der Lage, seine "Herkunft" zu verschleiern respektive seinen Standort dorthin zu "setzen", wo er möchte.

Mehr Stellen bei "Bund" nützen auch nix, bei "Cyber" können die freien Stellen ja nichtmal zur Hälfte besetzt werden...

Sparer
Na dann

soll der Bundestag halt das GG entsprechend ändern. Die notwendige 2/3 Mehrheit wird sich in solch einer wichtigen Sache wohl finden lassen. Also wo das Problem ?

Olaf Walter
Gesinnungsfehler Angriff, neudeutsch: aktive Abwehr

Die Bundesrepublik Deutschland ist KEIN Angriffsstaat (GG) - auch wenn das den Regierenden samt Opposition der vergangenen Legislaturperioden verloren gegeangen ist: Abwehr ist die Richtschur! nicht "aktive" Abwehr, neudeutsch für: Angriff.

Olaf Walter (57), Tuttlingen

koandra
GG Frei interpretiert?

Im Grundgesetz wurde die Militärdoktrin allgemein bestimmt. Unter Berücksichtigung unserer geschichtlichen Erfahrungen. Im Grundgesetz konnten und sollten nicht alle konkreten Fragestellungen der Zukunft festgelegt werden, sondern die geltenden Werte und Prinzipien.
Cyberangriffe werden als Teil der militärischen Auseinandersetzung definiert. Ein Mittel der Kriegsführung wie Panzer, Heer, Bomben, Atomwaffen usw.

In dem Artikel ist von Angriffen auf Strukturen anderer Staaten die Rede, nicht von Abwehr von Cyberangriffen. Angriffskriege und ihre Vorbereitung sind nach dem GG nicht erlaubt.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn die BRD-Regierung endlich dafür sorgt, dass unser Land vor Abhöraktionen und Angriffen auf Infrastruktur und private Nutzer durch staatliche oder kriminelle Akteure geschützt wird. Da ist - wie bekannt - reichlich Handlungsbedarf gegeben. Zudem sollte die Fähigkeit, „False Flag Operation“ zu erkennen, deutlich optimiert werden. Skripal!

stoni
Neu - von Karl HEINZ

Das Gutachten bezog sich auf den Art 26 GG, Satz 1:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig."
Es spielt dabei keine Rolle, ob es das Internet zu dieser Zeit schon gegeben hat oder nicht.
Bezeichnend ist, dass das Gutachten inklusive gewünschtem Ergebnis von der Linken - also ausgerechnet von einer verfassungsrechtlich bedenklichen Partei - in Auftrag gegeben wurde.

Der gesunde Menschenverstand würde den Text des Artikels 26 eher so interpretieren, dass ein Hackback das friedliche Zusammenleben der Völker eher unterstützt. Es wäre mit Sicherheit ein Leichtes, "Expertengutachten" zu erhalten, die auf das gleiche Ergebnis kommen.

Man sollte dem verantwortlichen Korrespondenten den Auftrag der Öffentlich Rechtlichen nochmal etwas näher erläutern. In seinem Beitrag stellt er völligen Unsinn als Fakt dar.

Demokratieschuetzerin2021
@ stoni (22:33): auch fuer Sie vollste Zustimmung

hi stoni

auch Ihnen kann ich nur absolut zustimmen. Ja, so steht es in Artikel 26 GG:

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig."

und man sollte dazuergänzen:
...sind verfassungswidrig, eu-rechtswidrig, verstoßen gegen internationales Recht (UN-Zivilpakt Artikel 17; Genfer Konventionen) und verstoßen gegen das Völkerrecht.

Es spielt dabei keine Rolle, ob es das Internet zu dieser Zeit schon gegeben hat oder nicht.

Exakt. Denn offline in der realen Welt sind ueber die UN-Charta solche Angriffskriege auch verboten (UN-Charta ab Artikel 42 bis einschließlich Artikel 47).