Fahrzeugteile an der Unfallstelle nach einem illegalen Autorennen auf der Berliner Tauentzienstraße im Februar 2016.

Ihre Meinung zu BGH hebt Raser-Urteil auf: Das Problem war der Vorsatz

Bei einem illegalen Autorennen in Berlin starb 2016 ein Unbeteiligter. Zwei Raser wurden deshalb wegen Mordes verurteilt. Den BGH überzeugt das nicht. Kolja Schwartz und Claudia Kornmeier erklären, warum.

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Kommentare

Joes daily World
Damaliges Kopfschütteln

Habe die Geschichte beinahe schon wieder vergessen. Aber fand das Urteil hanebüchen.

Unsere Gerichte sollen eben keine Rache-Justiz, sondern eine der Gerechtigkeit sein.

Will ich Rache, weil ein dummer Bub einen Angehörigen tot gefahren hat, dann will ich dem ähnliches (Lebenslang ist beinahe so etwas, auch wenn es nicht wirklich "lebenslänglich" ist).

Will ich Gerechtigkeit, kann ich nie und nimmer auf Mord entscheiden. Was für ein fatales Augenmaß muss man haben, jemandem der rast, einen Mord anzuhängen?

Für mich persönlich wäre es klassischer Totschlag. Dumme Burschen geben Gas und denken nie und nimmer, dass etwas passieren könnten. Weder sich selber, noch anderen.

Das erste Urteil mag dem "gesunden" Volksempfinden Rechung tragen, also all denen die nicht rasen, also fast allen. Aber genau das hat ein Urteil nicht zu sein.

Ein Urteil ist keine Politik, das nach höchstmöglicher Zustimmung schielen darf.

Jetzt wurde, meiner Meinung nach, die Sache wieder zurecht gerückt.

Avocado Diaboli

Es war von Anfang an klar, dass dieses Urteil kassiert wird. Sicher auch dem Richter der wegen Mord verurteilt hat. Es ist ein Hilferuf der Juristen nach einer Verschärfung des Strafkatalogs. Wer hier den Richtern einen Vorwurf macht hat die Gewaltenteilung nicht verstanden. Die Richter machen die Gesetze nicht. Schärfere Gesetze müssen die Politiker machen. Wer schärfere Strafen möchte, muss die Politiker wählen die eine Verschärfung auf der Agenda haben. Wenn Sie nicht denjenigen der Ihren Mann wegen einem Rennen zu Tode gefahren hat in wenigen Jahren an der Ampel neben sich stehen sehen wollen... wenn Sie nicht dem Mörder und Vergewaltiger Ihrer Tochter zu Lebzeiten noch auf der Strasse begegnen wollen... müssen Sie entsprechend Forderungen zur Strafverschärfung an die Politik stellen. Lasst die Richter in Ruhe. Die haben die Kritik nicht verdient. Sie sind wie unsere Polizisten jeden Tag Opfer unserer Politiker.

Max Nebel
Gut so...

Es ist beruhigend, zu wissen, dass Gerichte doch immer noch nach dem Gesetz urteilen und nicht einfach nach dem (durchaus berechtigten) Ausmaß der Wut (in der Bevölkerung, in den Medien).

Etwas beunruhigend ist allerdings, dass diese Rückbesinnung auf die Sachebene hier offenbar erst in der höchsten Instanz stattgefunden hat.

Eisenbart

Die Erklärung hinkt. Auch als sie die Kreuzung befuhren sehe ich keinen Vorsatz jemanden zu töten sondern den Vorsatz bei Rot über die Kreuzung zu rasen. Also auch dann ist es noch grobe Fahrlässigkeit mit besonderer Schwere. Vorsatz wäre es gewesen, wenn sie ausgemacht hätten; Wer den ersten umbringt hat gewonnen. Also Rasen um zu töten. Was Amri gemacht hat war Vorsatz, in die Leute gerast um sie zu töten.

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