Unfallstelle nach einem illegalen Autorennen auf der Berliner Tauentzienstraße

Ihre Meinung zu BGH-Urteil in Raser-Fall: Mord oder fahrlässige Tötung?

Bei einem illegalen Autorennen starb 2016 ein Unbeteiligter. Zwei Raser wurden wegen Mordes verurteilt. Heute entscheidet der BGH in dem Fall. Kolja Schwartz erklärt, um welche Schlüsselfrage es dabei geht.

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20 Kommentare

Kommentare

Demokratisch
Ich könnte fast wetten

das die Mörder "im Namen des Volkes" als einfache Totschläger mit relativ harmloser Strafe davon kommen. "Im Namen des Volkes" heißt eben leider oftmals nicht "im Sinne des Volkes"

Blasdumaan Blasidaan
Mord

Wer mit 170 km/h durch die Innenstadt fährt, muss damit rechnen, dass es zu einem Unfall mit Todesfolge kommt. Somit muss derjenige den Tod anderer Mensch einplanen bzw. mit diesem rechnen.

Ob diese Ansicht auch juristisch so richtig ist, weiß ich nicht.

Das sage ich, der ich gerne sehr schnell fahre ... aber nicht im Innenstadtbereich!

Andy169
Das Felsbrocken-Beispiel

... ist sicher irreführend. Im Gegensatz zum rollenden Fels hatten die Fahrer ja jederzeit die Möglichkeit, das "Rennen" einseitig zu beenden. Also fortgesetzte Ignoranz oder eben Billigung, dass sich dabei ein schwerer Unfall ereignen könnte. Wobei es für mich nicht ausschlaggebend ist, ob die Täter sich selbst sicher fühlten in ihren Autos. Es ist völlig klar, dass ein 170 km/h schnelles tonnenschweres Auto eine tödliche Gefahr darstellt - vor allem für andere.

frosthorn
@Demokratisch, 5:01

"Im Namen des Volkes" heißt eben leider oftmals nicht "im Sinne des Volkes"

Eine Rechtsprechung, die sich an einem von jedermann frei auslegbaren "gesunden Volksempfinden" orientiert, haben wir aus sehr gutem Grunde abgeschafft. Die hat nämlich in der Regel herzlich wenig mit Recht zu tun.

Ich wünsche mir eine Bestätigung des Mord-Urteils übrigens auch.

miss_verstaendnis

Wenn ich in den damaligen Berichten lese, welche Vorgeschichte diese Raser haben, hoffe ich inständig, dass der BGH die Verurteilung wegen Mordes bestätigt.

Wer bereits 22 mal wegen wegen Verkehrsdelikten auffällig geworden ist und unter diesen "Auffälligkeiten" schwere Unfälle mit Verletzten waren, kann nicht davon ausgehen, dass er sein Fahrzeug (oder sich selbst) zu jedem Zeitpunkt unter Kontrolle hat.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass dem Knaben bei diesem (Fahr-)Verhalten lediglich ein Mal ein Monat und ein Mal vier Monate Fahrverbot auferlegt wurden, dann hat er eindeutig genug Milde erfahren.

Die unglaubliche Kaltschnäuzigkeit des verurteilten Mörders setzte sich nach dem Unfall fort. Wer fragt, wenn er erfährt, dass er gerade einen Menschen totgefahren hat, zuerst danach, ob er seinen Führerschein wieder zurückbekommt?

Die Aufhebung des Urteils wäre ein deutliches Signal in die falsche Richtung - sowohl für diese beiden Verurteilten als auch für alle anderen Raser.

Weltpotentat
Raserei

Junge Männer mit PS Schleudern haben ein sehr verstärktes Geltungsbedürfnis und wollen immer der Beste sein. Jedoch zeugt es von absoluter Dummheit, Überheblichkeit und Ignoranz, wenn man ein durch geistig niedere Provokation begonnes Rennen nicht umgehend abbricht, wenn erkennbar ist, dass ein Ausmaß erreicht ist, welches in keiner Weise mehr kontrollierbar ist. Dass hier erstens der extreme Verstoß gegen die StVO in Kauf genommen wurde und zweitens auch der Tod von unbeteiligten Personen ist für mich klar. Das Rennen lief mit Sicherheit nicht im Bruchteil einer Sekunde ab, sondern zog sich wie festgestellt über mehrere Kreuzungen und die Folgen nicht alle 5 Meter. Somit war mehr als ausreichend zeit, auch für den dümmsten Menschen einen Funken von Verstand zu entwickeln und das Rennen zu stoppen.

claireannelage
@Demokratisch - In wessem Sinne ?

Ich könnte fast wetten das die Mörder "im Namen des Volkes" als einfache Totschläger mit relativ harmloser Strafe davon kommen.Im Namen des Volkes" heißt eben leider oftmals nicht "im Sinne des Volkes"

Im Sinne des Volkes heisst nicht im Sinne der Boulevardpresse und derer die am lautesten schreien und am liebsten eine Lynchjustiz wollen ? Viele sehen unser Recht auch als verhältnismäßig an, was nicht heißt dass es in einzelnen Fällen zu sehr milden oder sehr harten Strafen kommt, aber sicher nicht eins dass einen solchen Spruch verdient hat - zumal das Urteil bisher auf Mord lautet, da hätten Sie ihre Wette schon verloren.

kk07
Schon aus

juristischer Eitelkeit wird der BGH das vorherige Urteil aufheben. Ist ja meistens so.

kommtdaher

Grobe Fahrlässigkeit. Aber klar, für jede Seite gibt's ein paar gute Argumente. Ein Würfelspiel.

Einerer

Wo ist der mordvorsatz.
Es ist totschlag. Und dafür gibts auch bis zu lebenslänglich.

Wolfgang Eitorf

Man sollte für die Zukunft den Führerschein wie einen Waffenschein behandeln, und mehr menschliche Aspekte bei erhalt Prüfen.
Und wenn die Regierung einen Dieselfahrer mal eben so still Enteignen kann, mit einem Fahrverbot das dann auch noch als Volksrecht von Richtern bestätigt wird, dann bitte schön kann man ein Auto auch als Waffe überspitzt darstellen. Und somit ist dann eine Schuldfrage bei einem Straßenrennen einfacher zu beantworten. Ist es Mord oder Totschlag!?

/// NEIN es ist und bleibt vorsätzlicher Mord ///

Avocado Diaboli

Dass dieses Urteil kassiert wird ist eigentlich klar. Es ist auch richtig, denn die Begründung für Mord ist schlichtweg nicht gegeben. Hier hat man einfach mal gemerkt dass auch einem Staatsanwalt und Richter unsere Gesetze einfach zu lasch sind. Die satt haben Kriminelle innerhalb kurzer Zeit wieder auf der Straße zu sehen. Die Deutschen Gesetze die vorrangig auf die Resozialisierung des Täters und eine zweite Chance setzen sind völlig aus der Zeit gefallen. Bestrafung und Schutz der Gesellschaft sind heute nur ein Sekundärziel. Primär nimmt man sich den Tätern an. Das wird auf Dauer so nicht zu halten sein. Das war war vielleicht in der Gesellschaft Deutschlands der 50er Jahre möglich. Nicht jedoch mit dem was wir heute haben. Eine amerikanisierte tabulose und verrohte Gesellschaft voller narzisstischer Egoisten wird Gesetze nach amerikanischem Muster benötigen. Der deutsche juristische Sonderweg, der dem Credo folgt: Strafen nützen eh nichts, wird enden.

nie wieder spd

Ob Mord oder Totschlag ist egal. Hauptsache Sicherungsverwahrung!
Alle überführten Täter, die eine Körperverletzung verbrochen haben, sollten mit Sicherungsverwahrung bestraft werden.

Tada
Wie man Auto fahren soll, damit man keinen umbringt...

... lernt man eigentlich in der Fahrschule BEVOR man am Steuer sitzen kann. Es wird auch einem beigebracht, welche Unfälle passieren können, wie lang der Bremsweg ist und wie lang die Reaktionszeit, welchen Abstand man deshalb halten muss, welchen Blickwinkel andere Verkehrsteilnehmer in Abhängigkeit von ihrer Fortbewegungsart haben. Es wird von jedem Fahrlehrer über Folgen von Unfällen aufgeklärt.
Und Probezeit gibt es auch noch.

Ich weiß nicht, worauf sich die Täter noch berufen können, um ihre Tat nur als fahrlässige Tötung auszugeben.

Tada

Die sind 170 gefahren, nicht 70.

MaWi
Gefahren ausgeblendet

Der Mensch ist Meister darin, Gefahren auszublenden. Das beginnt schon im Kleinen, wenn man überhaupt am Straßenverkehr teilnimmt. Oder fragen sie einen Kettenraucher, der dann seinen 90-jährigen rauchend Onkel 5. Grades heranzieht.
So denke ich auch, dass sich die Fahrer zu 100% sicher waren, dass sie die Lage meistern, als sie Vollgas gaben. Unfälle sind etwas, was nur Anderen passiert. Sicher an Dummheit nicht zu überbieten... aber in meinen Augen zumindest kein Mord.

Sisyphos3
Mord heißt coch Vorsatz

sind die gestartet mit der Absicht jemanden umzubringen
oder war ihnen das eigentlich egal, das Rennen Priorität
nahmen es nur billigend in kauf ?

Hempelssofa
Rote Ampeln überfahren

Für mich erscheint es unglaubwürdig, dass bei einer Verabredung zum Autorennen wie in diesem Fall der Vorsatz ist, dass an roten Ampeln gestoppt wird. Im umgedrehten Fall (es wird über alle Kreuzungen hinweg-gebrettert) besteht doch automatisch die Akzeptanz, dass ein eventuell in die "Rennstrecke" einfahrender, vorfahrts-berechtigter Verkehrsteilnehmer gerammt wird. Dass die Regeln der Straßenver-kehrsordnung zum Schutz der Verkehrs-teilnehmer existieren bedeutet doch, dass ich bei deren Missachtung auch diesen Schutzaspekt missachte und die Gefährdung anderer mit in Betracht ziehe. Das Beispiel mit dem Felsbrocken ist insofern schlecht gewählt, weil hier ein mehr oder weniger offenes Gelände mit natürlichen Gefährdungen existiert. Wenn ich mitten in einer Fußgängerzone unangekündigt einen persönlichen Schießstand eröffne und das Feuer auf eine Zielscheibe eröffne, so akzeptiere ich doch, dass ein zufällig die Schussbahn kreuzender Fußgänger verletzt oder getötet wird oder wie?

Deeskalator
das ist nicht das einzige Problem

bei unserer Rechtsprechung zum Thema Verkehrstote.
Warum gilt Alkoholeinfluss bitte als Schuldmindernd?
Gerade bei Verkehrsunfällen sollte Alkoholisierung ab einem Bestimmtem Grad bedeuten, das ein Vorsatz vorliegt.
Genau wie bei der Raserei wurde keiner der Täter zu etwas gezwungen.
Keiner hat die Person gezwungen sich volllaufen zu lassen und erst recht keiner hat die Person gezwungen sich danach ans Steuer zu setzen.

Daher finde ich das Urteil aus Berlin richtig, vielleicht war keine Absicht da, aber billigend in Kauf genommen wurde es in jedem Fall.
Daher gleiches wie bei Bankraub kommt einer um, hat man damit gerechnet.

Es ist gut, das unsere Justiz niemandem die Zukunft "versauen" möchte, aber wenn sie jemand anderem die Zukunft final genommen haben, haben sie nicht wirklich selbst eine gute verdient.

Magfrad
@Blasumaan Blasidaan 05:51

Sorry aber wer meint gerne schnell Auto fahren zu müssen soll auf eine Rennstrecke gehen, die gibts in Deutschland genug. Wer im Verkehr egal ob Straße oder Autobahn meint schnell zu fahren riskiert das Leben anderer. Ein gesätzliches Tempolimit wäre seit Jahren angebracht!