Rollstuhlfahrer protestieren gegen das Teilhabegesetz

Ihre Meinung zu Teilhabegesetz: Selbstbestimmung oder Mogelpackung?

Das Bundeskabinett hat das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht. Es soll Menschen mit Behinderung besserstellen, etwa bei der Wahl des Wohnsitzes. Doch Betroffene kritisieren das Paket als reine Sparmaßnahme - und protestieren in Berlin. Von Martin Mair.

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11 Kommentare

Kommentare

mir jam
Teil-sein vom Leben, ohne wenn und aber

Behindert zu sein ist kein leichtes Leben. Umso notwendiger ist es, dass die Gesellschaft und die Politik um die Notwendigkeit der echten Integration von Menschen mit Behinderung in das Leben tut, sich der tagtäglichen Einbeziehung in die Alltäglichkeiten bewusst ist und jeden Tag ein Stück dafür tut, dass diese Einbeziehung statt Ausgrenzung Normalität wird.

In der Not kommen hundert Freunde auf ein Lot. Viele Menschen merken erst in der Not, wie wichtig es ist zusammenzuhalten, wie wichtig es ist für andere Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderung das Richtige zu tun, sie in die Gesellschaft automatisch einzubeziehen, Tag für Tag.

Ein Teilhabegesetz muss wirkliche, alltägliche Teilhabe am Leben ermöglichen, davon sind wir leider immer noch ein ganzes Stück entfernt. Doch es kann gut werden, wenn alle zusammenhelfen, mit gutem, ehrlichen Willen tun, was möglich ist um keinen Menschen im Regen stehen zu lassen.

wega
Wann hören unsere Politiker

endlich mal auf die Menschen für die sie die Gesetze machen,und nicht immer auf die sogenannten Experten.

enttäuscht

Aus meiner Sicht scheint das neue Gesetz ein großer Fortschritt zu sein, zum Beispiel weil Menschen mit Behinderung nun mehr Möglichkeiten haben, Geld anzusparen oder zu behalten. Sie fallen damit nicht gleich in dauerhafte Armut, wenn sie in ein Wohnheim ziehen (müssen) oder Sozialhilfen beantragen.

Umgekehrt, je mehr "normaler" das Leben von Menschen mit Behinderungen wird, beispielsweise mit regulärer Arbeit, umso mehr gehört es dann auch zu dieser neuen Normalität, dass Menschen mit Behinderungen auch Pflichten haben, etwa Menschen zu akzeptieren, die sie nicht so mögen, oder Steuern und Gebühren zu bezahlen, wenn sie finanziell dazu in der Lage sind.

E.P.
um 17:03 von Keyalha

Ich empfehle Ihnen, mal das SGB II und das SGB IX zu studieren, vielleicht lernen Sie dann die Unterschiede kennen.
Ansonsten empfehle ich Ihnen zusätzlich mal ein Praktikum in einer Behinderteneinrichtung. Dann lernen Sie eventuell, ihre Aussage zu überdenken. Ein zusätzlicher Blick in das BTHG kann auch nicht schaden.
Und wie im Bericht schon gesagt, jeden 8. von uns betrifft es. Jeden anderen kann es schon morgen treffen.

HMaier
Es ist unfassbar

mit welchem Selbstverständnis manche Lobbygruppen eine maximale Förderung durch die Allgemeinheit erzwingen möchten. Eine Besserstellung reicht hier den Lobbygruppen nicht mehr aus. Vielmehr soll wirklich alles von der Eckkneipe bis zum Crepesstand frei zugänglich sein und selbstverständlich müssen auch alle Mehrkosten im Alltag und bei der Berufstätigkeit von der Allgemeinheit ausgeglichen werden ... ich habe viel Verständnis für die Bedürfnisse behindeter Menschen aber was hier gefordert wird geht definitiv zu weit!

Null0
Wäre schön, wenn der Gesetzestext verlinkt wäre

Wäre schön, wenn bei einem solchen Artikel der alte und der neue Gesetzestext verlinkt wären, dann könnte man sich selbst ein Urteil bilden.

91541matthias
@E.P.

"Und wie im Bericht schon gesagt, jeden 8. von uns betrifft es"..

damit sind die Träger eines Schwerbehindertenausweises gemeint und nicht diejenigen,die aufgrund von Behinderungen Hilfe von anderen Personen oder Institutionen erhalten und den Vermögensrestriktionen unterliegen..

directmarketing
@ HMaier >> unfassbar?

Es ist unfassbar wenn wir Behinderte ganz normal wie Sie leben möchten?
Ja, auch die Eckkneipe und der Crepesstand muß für uns - ich bin Rolli Fahrer - erreichbar sein.

Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Grundgesetzes, Art. 1. Niemand darf "... wegen seiner Behinderung.... benachteiligt werden".

Wir werden jeden Tag benachteiligt bei den ganz einfachen Dingen, von den komplizierten gar nicht zu reden. Wir kommen nicht in die Straßenbahn oder in den Bus (nicht in jeder Stadt gibt es rollstuhlgerechte), wir kommen nicht durch Türen die zu schmal sind, wir bekommen nicht mal jede Tür alleine auf. Wir kommen beim einkaufen nicht an die obersten Regale. Die Liste ist endlos.

In meiner Stadt kann ich nicht mal alleine den Rolli bewegen weil die Bürgersteige keinen Meter eben sind und man keine Spur halten kann.

Leihen Sie sich eine Woche lang einen Rolli und dann unterhalten wir uns wieder.

Und denken Sie an die Menschen die noch schlechter dran sind als nur im Rolli.

directmarketing
Traurig....

... daß man Gesetz für etwas eigentlich doch selbstverständliches braucht. Wenn dieses auch oft am Thema vorbei geht.

Wer keinerlei Behinderung hat kann in keiner Weise nachvollziehen was es bedeutet selbst leicht behindert zu sein.

Ich bin die Hälfte meiner Zeit im Rolli, die andere bewege ich mich mit Krücken relativ mühselig durch die Gegend. Schon damit sind viele Dinge extrem schwierig. Ich jedenfalls habe nur zwei Arme und Hände, die brauche ich für die Krücken. Da wird Nase putzen beim Laufen schon ein Problem, viele Türen sind sehr schwergängig, viele Eingänge haben Treppen usw.

Ich kann nicht in jedes Lokal gehen, zu jeder Veranstaltung. Ich muß überlegen ob ich da rein komme oder ob es mit Rolli machbar ist. Sind Toiletten dicht dran, sind sie geeignet, komme ich mit Rolli rein. Ich brauche ein Auto da Busse und Bahnen hier nicht behindertengerecht sind.

Jemand ohne Behinderung kann das weder nachvollziehen noch beurteilen.

esso273
Zwangsgemeinschaften und Assistenzpooling

Die angesprochenen „Zwangsgemeinschaften“ ergeben sich dadurch, dass durch das angestrebte Assistenzpooling (ein Assistent für z.B. 4 oder 5 Patienten) Menschen mit Hilfebedarf genötigt sein werden, zusammen zu ziehen – egal ob man will oder nicht. Ich bin kein Jurist, aber ich sehe da schon jetzt eine hoffentlich laute (und für die jetzige Regierung schmachvolle) Klagewelle heranrollen – Entmündigung? Grundrechte? Menschenrechte?

Das Assistenzprinzip, dass ich persönlich in den letzten Jahren habe kennenlernen dürfen (Tetraplegie bei fortgeschrittener MS), basiert (idealerweise)auf einer individuellen Auswahl der Assistenz für einen betroffenen Patienten – er oder sie sollte neben Empathie in Bezug auf die Behinderung auch elementare Fähigkeiten (z.B. eine Computermaus zu bedienen) in Bezug auf die zu erledigenden Aufgaben mitbringen, ansonsten ist es keine Hilfe. es steht zu befürchten, dass durch das Assistenzpooling nur der kleinste gemeinsame Nenner erreicht wird

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