Anzeigentafel mit Flugausfällen der Lufthansa

Ihre Meinung zu Ausstand verboten? Streikrecht vor Gericht

Streiks sind das gute Recht der Beschäftigten, so die Gewerkschaften. Streiks gehören verboten, denken sich oft die Arbeitgeber - und ziehen vor Gericht. Mit unterschiedlichen Ergebnissen, auch im Fall Lufthansa gegen die Flugbegleitergewerkschaft UFO. Zu den Gründen Christoph Kehlbach.

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3 Kommentare

Kommentare

Gast
UFO-Streik

Ich wünschen des Flugbegleitern für ihren Streik maximale Erfolge.
Haltet durch.

Account gelöscht
Ausstand verboten ? Streikrecht vor Gericht.......

Die Mentalität des Lufthansa-Vorstandes:
Zuerst Verschlechterungen für die Beschäftigten durch Billiggesellschaften anvisieren.
Wenn es dann zu Gegenwehr,Streiks kommt,soll den Leuten mit Tricks auch das Streikrecht genommen werden.
Irgendwie hat man das im Frühjahr schon gehört,als der Bahn-Vorstand mit Grube und dem Schauspieler Ulrich (Personalvorstand) ähnlich zu agieren versuchte.

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