Hände werfen Stimmkarten in eine Urne

Ihre Meinung zu Fraktionsdiziplin - eine ungeschriebene Regel

Wie geht eine Fraktion im Parlament mit abweichenden Meinungen in den eigenen Reihen um? Unionsfraktionschef Kauder hat für seine Aussagen dazu viel Kritik geerntet. Doch worauf können sich Abweichler berufen - und worauf basiert die Fraktionsdisziplin?

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6 Kommentare

Kommentare

Andreas-Hover
Geheime Abstimmung

Es dürfte nur noch geheime Abstimmungen im Bundestag geben. Dann wäre ein Fraktionszwang hinfällig.
Was der Kauder sich da geleistet hat, ist unmöglich. Solch ein Verhalten sollte strafrechtlich behandelt werden, da es einer Erpressung gleich kommt.

Ein Besorgter
Fraktionszwang vs. Franktionsdisziplin

Hoffentlich hilft dieser Artikel die Diskussion zu versachlichen und vielleicht auch über plebiszitäre Elemente im GG nachzudenken.

Zwicke
Cool bleiben...

Freilich zwingt Kauder (gelernter Jurist) keinen Unions-BT-Abgeordneten sich "gewissenlos" zu verhalten. Er sagt lediglich, daß es für interne Neinsager künftig keine "Leckerlies" mehr gibt. Wer die nicht will, kann doch weiterhin einfach seinem Gewissen folgen...
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Insgesamt sehe ich in Kauders Aktionismus eine Art "Götterdämmerung" für die alten Politeliten (speziell in der GroKo), die allzu lange jüngere Politiker mit moderneren Ideen ausgebremst haben. Das rächt sich nun durch massives, internes Rumoren... und das ist gut so! Als Lebenszeichen einer - noch - vorhandenen Demokratiefähigkeit. Denn eines ist klar: Neue politische Köpfe braucht das Land!

anton01

Die Bundestagsabgeordneten haben immernoch die Möglichkeit,ihr Mandat niederzulegen.

Moderation
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Gast
Die Partei hat immer Recht….

Die Schaffung von Fraktionen, um die politische Meinung einer Partei zu fokussieren und entsprechende Mehrheiten generieren zu können, steht der Freiheit des Einzelnen nicht entgegen, solange die Fraktionsdisziplin, sprich der „Korpsgeist“, nicht über die Freiheit des Mandatsträgers gestellt wird.

Und genau dieses geschieht in den Bundestagsfraktionen, was m.M.n. den Art 38 GG konterkariert.

Gerade die „Willensbildung“ innerhalb einer Partei wird regelmäßig von der Parteiführung vorgegeben und unterliegt eben keinem parteiinternen Meinungsbildungsprozess, vor allem bei Regierungsparteien haben sich die Abgeordneten zu fügen, weil die Regierungsarbeit nicht konterkariert werden darf. Das drückt sich dann in "Probeabstimmungen", oder "Meldung abweichenden Meinungen" und der "Stigmatisierung des Abweichlers" aus.

Es geht letztendlich nur um die Machtsicherung der Partei, nicht um die Freiheit des Mandats und deshalb ist die Fraktionsdisziplin als Akklamationsmittel m.E. abzulehnen.