Ihre Meinung zu BVerwG: Im "Extremfall" Recht auf tödliche Medikamente
Schwerkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung. Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter verwiesen zur Begründung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Kritik gab es von Patientenschützern.