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Für längere Texte im Internet dürfen Presseverlage von Suchmaschinenbetreibern künftig Geld verlangen. Der Bundesrat hat trotz rot-rot-grüner Mehrheit das umstrittene Gesetz der schwarz-gelben Koalition nicht blockiert. Die SPD-regierten Länder waren sich in der Frage nicht einig.
Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird voraussichtlich doch den Bundesrat passieren. Das rot-grün regierte NRW will das Gesetz doch nicht in den Vermittlungsausschuss schicken. Kanzlerkandidat Steinbrück erklärte, angesichts der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag sei das Projekt nicht zu stoppen.
Der Bundestag hat mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Suchmaschinen sollen damit künftig für die Übernahme längerer Presseartikel an Verlage zahlen. Zuvor hatten die Grünen vergeblich versucht, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen.
Die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag will heute das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet verabschieden. Der Gesetzentwurf wurde zwar entschärft, im Plenum dürfte es dennoch hoch hergehen. Unklar bleibt, in welcher Form Suchmaschinen wie Google betroffen sind.
Mit einer weichgespülten Variante zum Leistungsschutzrecht will die schwarz-gelbe Koalition den Streit entschärfen. Kurze Textanrisse, die Internet-Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, sollen lizenzfrei zitiert werden dürfen. Freitag soll der Bundestag über das umstrittene Gesetz abstimmen.
Schwarz-Gelb droht ein Streit um das Leistungsschutzrecht. Das nämlich hatten die Parteien eigentlich für Presseverlage im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Nun aber sagt der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder, er würde dem Gesetz so nicht zustimmen.
Das Verhältnis zwischen Presseverlagen und Internet-Suchmaschinen wird durch ein neues Gesetz geregelt, das jetzt in den Bundestag eingebracht wurde. Die erste Debatte am späten Abend verfolgten nur wenige Abgeordnete, aber umso mehr Interessenten auf Twitter.
Gegen das geplante Leistungsschutzrecht hat sich ein außergewöhnliches Bündnis gebildet: Die Jugendorganisationen fast aller maßgeblichen politischen Parteien sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung dagegen aus: Es gebe bereits Wege, Internet-Inhalte dem Suchmaschinenzugriff zu entziehen.
Heute ist das Leistungsschutzrecht Thema im Bundestag. Und gerade jetzt hat Google eine Kampagne dagegen gestartet. Darin inszeniert sich der Konzern als Verteidiger der Freiheit im Netz. Doch wessen Freiheit verteidigt Google dort eigentlich?
Nachdem User gegen den früheren Entwurf des Leistungsschutzrechts Sturm gelaufen waren, hat das Bundeskabinett nun eine neue Version beschlossen. Wir erklären, warum das neue Gesetz für Google teuer wird und warum Blogger keine Angst mehr vor einer Abmahnwelle haben müssen.