Waren aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland müssen künftig gekennzeichnet sein. Das entschied der EuGH. Käufer dürften nicht in die Irre geführt werden. Von Klaus Hempel.
Israelische Waren, die aus den besetzten Palästinensergebieten stammen, müssen als solche gekennzeichnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. In dem Streit ging es um Wein aus dem Westjordanland.