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Wer haftet, wenn sich die Netzanbindung eines fertigen Windparks vor der Küste verzögert? Künftig muss nicht nur der Netzbetreiber eine Entschädigung zahlen. Den Großteil solcher Kosten kann er ab 2013 auf die Verbraucher abwälzen. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition.