Ihre Meinung zu Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung - eine Analyse
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. In den Plänen werden viele Details aufgegriffen, die es den Gerichten vermutlich schwieriger machen, das angekündigte Gesetz zu kippen.
Dazu sage ich nur mal:
keine Bange Tagesschau, dieses Gesetz bekommen wir User vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und allerspätestens vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Fall!!
Denn diese Vorratsdatenspeicherung verstößt noch immer gegen internationales, europäisches, deutsches und und us-Recht!!
Dazu beziehe ich mich mal auf diesen Absatz aus eurem Artikel:
Die Gerichte haben auch verlangt, dass keine Bewegungsprofile erstellt werden dürfen. Denn damit würde bei allen Bürgern ein diffus bedrohliches Gefühl entstehen. Aus diesem Grund will der Gesetzentwurf die Daten nur einige Wochen speichern: Zehn Wochen für die Telefonnummern, IP-Adressen, Datum und Uhrzeit und vier Wochen für die Standortdaten bei Handys. Das könnte von den Gerichten akzeptiert werden. Zumal e-Mails und aufgerufene Internetseiten ausgespart bleiben.
Telefonummern, IP-Adressen, Standort-Daten, Emails, Chatinhalte sind PERSÖNLICHE Daten!!