Onesphore

Ihre Meinung zu BGH-Urteil zum Völkermord in Ruanda: Mittäter statt Gehilfe

Der Völkermord-Prozess gegen einen ehemaligen ruandischen Bürgermeister muss teilweise neu aufgerollt werden. Der BGH hob ein vorheriges Urteil auf. Statt bisher 14 Jahre droht dem Angeklagten nun eine lebenslange Haft.

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11 Kommentare

Kommentare

Nachfragerin
Zuständigkeit

Wie kommt es, dass ein deutsches Gericht für diesen Fall zuständig ist? Reicht es, dass der mutmaßliche Täter in Deutschland aufgegriffen wurde?

vonderLeine

Lebenslang ist noch zu kurz für diesen perversen Killer.

Gast
Zuständigkeit

Gehört der Mann nicht nach Den Haag?
Da steht der internationale Gerichtshof für (bzw. gegen ) Kriegsverbrechen.

Gast
Als eines der wenigen Länder auf der Welt

Verfolgt Deutschland Kriegsverbrecher und Verbrecher gegen die Menschlichkeit egal wo auf der Erde sie die Taten begangen haben, sofern sie nicht bereits von anderen Institutionen (national oder IStGH) dafür angeklagt werden.

Dabei ist Deutschland zwar auf dem westlichen Auge blind, aber immerhin...

System3.11
Zuständigkeit dt. Gerichte

Nach der Genfer Konvetion von 1948 (Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes) können Staaten Kriegsverbrechen verfolgen und ahnden, auch wenn sie im Ausland von Ausländern (in diesem Fall: außerhalb Deutschlands von nicht-deutschen Staatsbürgern) begangen werden.

Details lassen sich auf Wiki nachlesen (Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_%C3%BCber_die_Verh%C3%BCtung_u…)

Ein entsprechender Passus wurde sogar analog ins dt. Strafgesetzbuch (§220a - Link: http://lawww.de/Library/stgb/220a.htm) übertragen und hätte in diesem Falle (wg. dem Tatzeitpunkt in den 90er Jahren) Gültigkeit. Mittlerweile wurde §220a StGB abgeschafft, da 2002 das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB - Link: http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/) eingeführt wurde, in dem entsprechende Gesetze nun verankert sind. Der alte §220a StGB ist dort unter Abschnitt 2 in den §§8-12 zu finden.

Beste Grüße

Sys

Menkar
@ Nachfragerin

Das nennt sich "Weltrechtsprinzip": manche Verbrechen sind strafbar, egal wo von wem an wem begangen. Bei uns in Deutschland ist es im Völkerstrafgesetzbuch hinterlegt, aber auch andere Staaten kennen vergleichbare Regelungen. Ihnen ist gleich, dass jemand für schwerste Verbrechen (idR Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit/lichkeit, tw. Kriegsverbrechen oder ABC-Waffeneinsatz) von jedem Staat der Erde dafür juristisch verfolgt werden kann, unabhängig davon, ob das Land "eigentlich zuständig" ist (über Tatort, Täter oder Opfer), wenn kein anderes Land, welches der Tat näher ist oder keine int. Organisation (z.B. Int. Strafgerichtshof) sich damit befassen. Ausnahme ist natürlich, dass man des vermeintlichen Täters auch habhaft sein muss.

Wir können nicht für Ruanda (oder andere Länger) deren Aufarbeitung übernehmen. Wir können aber dafür sorgen, dass wir kein sicherer Rückzugsraum für solche Verbrecher sind. Wie der Richter sagte, daran sollte uns selbst gelegen sein.

System3.11
Zuständigkeit dt. Gerichte? - Ein Erklärungsversuch

Nach der Genfer Konvetion von 1948 (Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes) können Staaten Kriegsverbrechen verfolgen und ahnden, auch wenn sie im Ausland von Ausländern (in diesem Fall: außerhalb Deutschlands von nicht-deutschen Staatsbürgern) begangen werden.

Details lassen sich auf Wiki nachlesen (Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Konvention_%C3%BCber_die_Verh%C3%BCtung_u…)

Ein entsprechender Passus wurde sogar analog ins dt. Strafgesetzbuch (§220a - Link: http://lawww.de/Library/stgb/220a.htm) übertragen und hätte in diesem Falle (wg. dem Tatzeitpunkt in den 90er Jahren) Gültigkeit. Mittlerweile wurde §220a StGB abgeschafft, da 2002 das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB - Link: http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/) eingeführt wurde, in dem entsprechende Gesetze nun verankert sind. Der alte §220a StGB ist dort unter Abschnitt 2 in den §§8-12 zu finden.

Beste Grüße

Sys

Prof.
Statt 14 nun mögliche 15 Jahre?

Dass die Strafjustiz in Deutschland seit rund 50 Jahren reformiert gehört, dass ist überfällig.

Statt 14 Jahre möglicherweise lebenslang (15Jahre). Nach guter Fügung kommt der nach 7 bis 8 Jahren wieder raus.

Auch das TamTam um Totschlag und Mord ist in Strafmaß doch lächerlich.

Aber wehe, wenn der kleine Mann hat ein Steuerdelikt begangen, dann sitzt der genauso lang wie der migrantischen Totenschläger in der Zelle.

Das steht in kein Verhältnis mehr.

DaMichl
Zuständigkeit

Grundsätzlich muss immer eine Verbindung zu Deutschland bestehen, damit ein deutsches Strafgericht tätig werden kann. Diese Verbindung kann z.B. darin liegen, dass der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder die Tat auf deutschem Boden begangen wurde. Für einige wenige Delikte - wie z.B. Völkemord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - haben deutsche Gerichte aber auch die Zuständigkeit, wenn die Tat überhaupt keinen Bezug zu Deutschland aufweist, siehe Paragraph 1 und 5 ff Völkerstrafgesetzbuch. Der Gedanke dahinter ist, dass diese Verbrechen so schwer wiegen, dass jeder Staat auf der Welt von dem grundsätzlichen Werteverstoss betroffen ist. Deshalb darf auch jeder Staat über sie richten (Universalitätsprinzip)

Roger
Unverständlich

Sind für derartige Verfahren tatsächlich deutsche Gerichte zuständig?
Wozu gibt es den internationalen Gerichtshof? Hier ist doch der Name bereits Programm.

Nutzer

"Sind für derartige Verfahren tatsächlich deutsche Gerichte zuständig?"
..
Sich bei Verbrechen "nicht zuständig" zu fühlen bedeutet schlicht "wegsehen und ignorieren".
Den Rest erklärt die Genfer Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.