Bergungskräfte bei den Trümmern des Flugzeugs

Ihre Meinung zu Germanwings-Absturz: Keine Entschädigung für emotionalen Schaden

Wie viel Entschädigung bekommen die Angehörigen der Germanwings-Opfer? Bei der Summe wird es große Unterschiede geben, sagt Opferanwalt Elmar Giemulla im tagesschau.de-Interview. Der Grund: In Deutschland gibt es für emotionalen Schaden kein Geld.

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80 Kommentare

Kommentare

Gast

Der springende Punkt ist der, das es eine Belastung für die Wirtschaft wäre?
Deswegen darf es keine Bewertung für einen emotionalen Schaden geben. Die Berichterstattung klammerte auch zu deutlich aus was in den entscheidenden letzten Minuten bei d. Passagieren geschah.
Der Eindruck, dass sie erst im letzten Moment das Unglück realisiert und geschrien wurde.

Durfte man es deswegen nicht zu sehr emotionalisieren? Womöglich mehr Mitgefühl produzieren als schon vorhanden.
Schon ernüchternd, wenn anfangs so viel Mitgefühl gezeigt wurde, was nichts kostete noch, um am Ende nun so deutlich zu zeigen wie alles gemeint war.

Billig fliegen kann nicht in sowas enden.

Autograf
Emotionaler Ersatz müsste von allen gezahlt werden

Würden wir in Deutschland einen Anspruch auf Erstattung emotionaler Belastung einführen, würde dies auch für jeden Autounfall gelten. Letztlich zahlen Versicherer solche Entschädigungen und dies wird natürlich wieder auf die Kunden umgelegt. Damit würden alle Versicherungsbeiträge wesentlich steigen, also auch unser aller Autoversicherung. Es gab Zeiten, da konnte sich in Kalifornien kaum einer die Versicherung für ein Auto leisten. Daher wurden die Entschädigungen reduziert. Solche Entschädigungen sind zudem nicht gerecht: Warum soll jemand soviel mehr Geld (die Rede ist von 1 Million €) bekommen, wenn der Angehörige durch einen Autounfall stirbt als durch Krebs (da gibt es 0 €) oder gar Mord (wo keine Versicherung dafür aufkommt)? Und das auf Kosten aller? Den Hinterbliebenen eines Todesfalls gehört unser Mitgefühl und Hilfe zum Leben, aber sie sollen sich dabei nicht bereichern.

Mediendienst
der Lufthansa würde es gut stehen

von sich aus auch den Deutschen Opfern, nämlich den zurückgebliebenen Angehörigen, einen Betrag für deren emotionalen Schaden zu zahlen.

CEO Spohr hat doch betont, dass die Lufthansa niemanden alleine lässt.

Und nachdem schon der Copilot mit emotionalem Schaden nicht beachtet wurde, sollte die Lufthansa das nun wenigstens bei den trauernden Angehörigen berücksichtigen.

Herr Spohr, emotionalen Schaden kann viel mehr weh tun, als so manche körperlich erlittene Verletzung.

DerRückspiegel
Fragwürdige Differenzierung

Mich wundert diese Ungleichbehandlung, Montrealer Verträge hin oder her. Mir ist klar, dass sich der Verlust mit noch so viel Geld nicht ausgleichen lässt, aber dass die eine Familie 50.000€ bekommen könnte, die andere aber ein paar Millionen Euro, ist nicht nachvollziehbar. Ich hätte erwartet, dass es hierzu internationales Recht gibt, das alle gleich behandelt.
Vor allem fragt sich, was Familien ausgezahlt wird, wenn ein(e) Ernährer(in) unter den Opfern ist. Deren Schaden ist deutlich höher und könnte eine Familie auch in die Armut stürzen.
Dumm ist, dass in ein paar Monaten das Thema abgehakt sein wird, und die Angehörigen aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden.
Wenn sich die Lufthansa auf einen "billigen" Deal einlässt, sollte der daraus resultierende Image-Schaden möglichst groß sein.

No pasaran
Erstmal 450000 Euro, nun 50000 Euro...

… Oder, wenn die Herren sich großzügig fühlen, sogar 1 Mio pro Kopf. Wan reisst bitte diese Reihe von Lufthansa inspirierten Berichten endlich ab? Sie dient sicherlich nicht dazu, das stark gelittene Ansehen von Lufthansa und GermanWings zu verbessern.
.
Geizen sollte man anderswo und nicht jetzt, beim vorsätzlich zugefügten Tod der Insassen, der vermutlich teilweise durch eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht seitens der o.g. Gesellschaften erst ermöglicht worden ist.
.
Ich empfehle den Hintergebliebenen, die vorgelegte Papiere sorgfältig durchzulesen, sonst verlieren sie gut möglich noch alle Ansprüche durch unüberlegte Annahme der Sofortauszahlung von 50000 Euro.

Salvador41I29
Auf die Idee Geld einzuklagen wäre ich gar nicht gekommen

Auf die Idee Geld für mein verstorbenes Kind einzuklagen wäre ich gar nicht gekommen.

SEPP58
Nur mit Anwalt und in den USA klagen!

Ich habe von Anfang an geahnt das die Lufthansa Ärger machen wird mit den Entschädigungen(Wenn man so etwas überhaupt entschädigen kann.)

birdycatdog
@HerrMeier

Was glauben Sie, wer die Zusatzkosten für die Versicherung solcher Unfälle tragen würde, wenn da jeder auf 5 bis 10 Mio EUR klagen würde? Wenn Sie jetzt gesagt haben: "Ich bin derjenige, der das zahlen würde." dann haben Sie die richtige Antwort. Aber das wäre noch nicht das Ende, denn die Airlines wären nicht die einzigen Unternehmen, die davon betroffen wären. Sie können da eigentlich fast jedes Unternehmen raussuchen: Taxi, Bahn, Bus, Baubranche, Metall, Landwirtschaft, usw. Wir Deutschen schütteln die Köpfe wegen der Millionenklagen in den USA und Sie scheinen sich solche Verhältnisse zu wünschen. Oder habe ich das falsch interpretiert?

"Billig fliegen kann nicht in sowas enden."
Der Unfall hat nichts mit "billig fliegen" zu tun und die Höhe der Entschädigungen ebensowenig.

birdycatdog
@SEPP58

"Nur mit Anwalt und in den USA klagen!"
Polemischer geht es gar nicht mehr. Die rechtliche Grundlage dafür gibt es bei den meisten Opfern wahrscheinlich nicht.
"Ich habe von Anfang an geahnt das die Lufthansa Ärger machen wird mit den Entschädigungen"
Es gibt nun einmal Gesetze. An die wird sich die Lufthansa halten. Ob sie dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen wird, sei erst einmal dahingestellt. Auch wenn ich nicht glaube, dass die Lufthansa sich massiv gegen Zahlungen sperren wird.

Autograf
@ 16:31 von SEPP58

Ich kann der Meldung nicht entnehmen, dass "Lufthansa" (verantwortlich ist übrigens Germanwings) "Ärger" macht. Hier berichtet ein Jurist über die aktuelle Rechtslage. Lufthansa hat sich überhaupt noch nicht geäußert. Aber schon wird ihr alles böse unterstellt. Warum?

firefighter1975
Die unterschiedlichen Rechtssprechungen...

sind leider ein Fakt, den sich natürlich auch die Lufthansa zu Nutzen machen KANN, wenn Sie das so handhaben will. Es mag unserem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen, ist aber - rein rechtlich - nicht zu beanstanden. Inwieweit es moralisch zu beanstanden ist, darüber lässt sich hingegen reden: Auch ich denke, dass die Lufthansa hier nicht ZU entschieden "schachern" sollte:
Letztlich zählt jedes Menschenleben gleich, und den Verlust und die Trauer kann auch eine Entschädigung letztlich nicht zu Gänze aufwiegen. Ich denke, dass die Lufthansa sich letztlich selber zumindestens im Bezug auf das Image sehr schaden würde, wenn sie hier Unterschiede in der Rechtssprechung dazu benutzen würde, sich möglichst "billig" aus der Affäre zu ziehen.

Gast
@16:31 von SEPP58

Ich habe von Anfang an geahnt das die Lufthansa Ärger machen wird mit den Entschädigungen...

Hat sie doch bisher gar nicht. Sie hat eine Soforthilfe geleistet, die die jetzt auflaufenden Kosten erstmal abdeckt, damit keiner in Vorlage treten muss. Über Entschädigungen wurde noch gar nicht verhandelt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Deutscher Staatsbürger, der von Spanien nach Deutschland fliegt, gegen eine deutsche Firma in den USA klagen darf.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine deutsche Fluggesellschaft den eigenen Landsleuten eine geradezu lächerliche Summe anbietet, während sie gleichzeitig US-Bürgern Millionen zahlt. Das würde dermaßen Wirbel machen, den sich die Lufthansa garantiert nicht leisten will.

Wenn die den Hinterbliebenen tatsächlich nur 50K zahlen, häng ich mir beim nächsten Flug ein Schlild um den Hals mit dieser Summe drauf.

Jochen Bauer
Entschädigung für emotionalen Schaden

Das MÜ verweist auf nationales Recht.
So ist m.E. schon heute über Art. 17 I MÜ, der auf unser nationales Recht der §§ 249 ff. und insbesondere auch auf § 253 II BGB verweist - und inhaltlich dem § 36 S. 2 LuftVG entspricht - bei Anwendung der vom BGH zu den der "Schockschadensfälle" entwickelten Grundsätze, möglich auch höhere Schmerzensgeldbeträge zuzusprechen. Solange eine Beschränkung aus Art. 17 II MÜ nicht eingreift, wäre erst über § 37 II LuftVG eine Begrenzung möglich: "Im Falle der Tötung oder Verletzung einer Person haftet der Ersatzpflichtige für jede Person bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36.000 Euro."

Erich Kästner
Konsequenzen ziehen!

Dann muss das deutsche Recht endlich geändert werden! Es ist völlig gegen die menschliche Natur, nur rein finanzielle und physische Schäden zu entschädigen, aber keine emotionalen. Hier hinkt das deutsche Recht anderen Ländern massiv hinterher! Das sind kalte und verständnislose Regeln, die da im deutschen Recht verankert sind. Eine Änderung ist überfällig!

der_rico
DerRückspiegel am 10. April 2015 um 16:16

Vor allem fragt sich, was Familien ausgezahlt wird, wenn ein(e) Ernährer(in) unter den Opfern ist. Deren Schaden ist deutlich höher und könnte eine Familie auch in die Armut stürzen.
Diese Frage wird im Interview beantwortet.

Nix für ungut sagt...

...der Rico

RKKS10
@SEPP 16:31

"Ich habe von Anfang an geahnt das die Lufthansa Ärger machen wird mit den Entschädigungen"

Bisher macht "die Lufthansa" ja keinen Ärger.
Und wenn es solchen gibt, ist es vielleicht garnicht die Fluggesellschaft, denn der komplette Schaden ist versichert.
Ich weiss nicht, ob die Lufthansa es wagt, ohne Absprache mit den Versicherungen in größerem Umfang Zusagen zu machen oder gar Gelder auszuzahlen. Die dafür Verantwortlichen könnten wegen Untreue belangt werden, die Lufthansa ist eine AG.

Schon kurz nach dem Unglück wurde in den Medien darauf hingewiesen, dass die Allianz bereits Rückstellungen in der Höhe von 250-300 Millionen Euro bildet.

Brian
@SEPP58

Das werden die Angehörigen von US Bürgern, die in dem Flug saßen höchst wahrscheinlich machen. Bzw. sie werden das in den Verhandlungen ankündien und sich wahrscheinlich im Vorfeld einigen.

Wie im Interview bereits beschrieben gibt es diese Option nicht für Angehörige von deutschen Reisenden (also Wohnsitz Deutschland & Nationalität Deutsch). Die US Gerichte werden dann eine Klage einfach mit einen Hinweise auf das Montrealer Abkommen abweisen.

Gast
@16:37 von birdycatdog

Wir Deutschen schütteln die Köpfe wegen der Millionenklagen in den USA und Sie scheinen sich solche Verhältnisse zu wünschen. Oder habe ich das falsch interpretiert?

Ich glaube, wenn alle z.B. 500K bekommen würden, würde kaum ein Europäer damit unzufrieden sein. Wenn aber gleichzeitig einzelne, die im selben Boot sitzen, ein Vielfaches davon erhalten, dann haben wir ein Problem. M. M. hat das auch nichts mit Neid zu tun, sondern mit der krassen Ungleichbehandlung, die wir natürlich als Unrecht empfinden.

Bastjan Kastenlaurig
@ SEPP58

Zitat: "Nur mit Anwalt und in den USA klagen!"

Wer kann denn in den USA klagen? Sind die Gerichte in den USA denn zuständig?

Zitat: "Ich habe von Anfang an geahnt das die Lufthansa Ärger machen wird mit den Entschädigungen"

Wo haben Sie denn gelesen, dass die Lufthansa Ärger macht? Ich finde, wir sollten niemandem etwas von vorneherein unterstellen.

german-canadian
@SEPP58

"Ich habe von Anfang an geahnt das die Lufthansa Ärger machen wird mit den Entschädigungen"

Wo macht die Lufthansa hier Ärger?
In diesem Interview geht es um rechtliche Fragen und nicht darum wie sich Lufthansa bei den Entschädigungen verhält.

Was Lufthansa zahlt sollte man erst bewerten wenn man die tatsächlich geleisteten Zahlungen kennt.

karwandler
re herrmeier

"Die Berichterstattung klammerte auch zu deutlich aus was in den entscheidenden letzten Minuten bei d. Passagieren geschah."

Dazu gibt es keine Aufzeichnungen und folglich auch nichts zu berichten.

Bastjan Kastenlaurig
@ firefighter1975

"Die unterschiedlichen Rechtssprechungen sind leider ein Fakt, den sich natürlich auch die Lufthansa zu Nutzen machen KANN, wenn Sie das so handhaben will."

Sie muss es sogar so handhaben. Der Lufthansa-Vorstand ist den Eigentümern rechenschaftspflichtig und darf keine Auszahlungen nach Gutdünken tätigen. Und das ist eigentlich auch richtig so.

Gast
zu birdycatdog.

Deutsche Versicherer (MünchnerRück mein ich) entschädigten die Opfer in New York am 9.11.2001. Und stehen heute wirtschaftlich stabil da.

Nur über Geldzahlungen, schmerzhaft hoch, kann ein Mentalitätswandel vollzogen werden.
So ist es auch eine blosse indirekte Subventionierung, eine zusätzliche neben den verschiedenen Entlastungen. Immer aus Sorge um die finanzielle Belastbarkeit der Großunternehmen.

Wie oft passieren solche dramatischen und traumatisierenden Katastrophen. Bei all der politischen Anteilnahme, wirkungsvoll, ist es nicht möglich unbürokratisch ein Hilfsfonds zu erstellen? Für Unternehmen oder Zivilschaden.
Da wird, denk ich, auch viel der Umstand genutzt, dass es verpönt ist öffentlich sich als seelisch leidendes Opfer zu bekennen.

So wie Depressionen und Ausgebrannt sein (Burn out) totgeschwiegen werden. Aus Rücksicht wem gegenüber wohl.
Die Antwort fiel schon dazu.

Justin

Gerade hat ein Pilot unter dem Einsatz seiner Emotionen unter Depression eine Katastrophe verursacht, da kommt die Aussage, emotionelle Schäden sind zu ignorieren.

Caro-Line
Doppelte Staatsbürgerschaft (D/US)

Wie geht man mit Opfern/Passagieren um, die diese doppelte Staatsbürgerschaft haben?

Bastjan Kastenlaurig
@ Mediendienst

"Und nachdem schon der Copilot mit emotionalem Schaden nicht beachtet wurde, sollte die Lufthansa das nun wenigstens bei den trauernden Angehörigen berücksichtigen."

Die Aussage ist nicht fair, denn der Copilot hat die aktuelle Erkrankung vor seinem Arbeitgeber verheimlicht.

Bastjan Kastenlaurig
@ HerrMeier

"Billig fliegen kann nicht in sowas enden."

Der Ticketpreis hat nach geltendem Recht keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung.

pnyx

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie sich viele Deutsche mit deutschen Konzernen identifizieren, in diesem Fall die Lufthansa. Dies obwohl es die Mittelständischen und die Kleinen sind, die die Arbeitsplätze schaffen. Es ist wohl ebenso dieser Identifikation geschuldet, wenn der hier interviewte 'Experte' eine allzu rosige Voraussage zur Gesamthöhe der Entschädigungssumme macht.

Gast
herr karwandler

Der Eindruck, dass es ganz schnell, vielleicht sogar unvermittelt kurz vor dem Aufschlag, es den Passagieren bewusst geworden ist, wurde sehr oft aufrechterhalten.

Aber da waren auch immer mal Töne drunter, hab ich in Erinnerung, dass die Realität im Flugzeug, eine ganz andere gewesen sein muss.
Das traumatisiert, weil wir auch mitfühlende Wesen sind.
Der Mensch als Produkt seiner Emotionen.
Hier wird wieder mal versucht den Menschen als Maschine (v)erklären zu wollen.
Technikglaube über Naturdenken.

Das Fliegen ist keine Selbstverständlichkeit und niemand kann behaupten alles unter Kontrolle zu haben.

Demut vor dieser Erkenntnis reicht nicht.
Flüge sind zu billig und zu hoch der Preis für Opfer dessen.

Spoekenkieker
Opfer- oder Täter-Bezug

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem US-amerikanischen und dem deutschen Recht ist, dass sich die deutsche Seite daran orientiert, welcher (finanzielle) Schaden den Opfern entstanden ist, während die US-Seite sich daran orientiert, über welche (finanziellen) Mittel der Täter verfügt. Will man ein großes Unternehmen sanktionieren, sind nur Millionenzahlungen spürbar. Aber sollte man die Millionen einzelnen Familien geben?

Der emotionale Verlust der Hinterbliebenen lässt sich nicht in Geld ausdrücken oder gar beheben. Und es ist nicht gerecht zu sagen: Der, dessen Angehöriger von einem Habenichts erschlagen wurde, bekommt nichts - aber der, dessen Angehöriger von einem Wohlhabenden erschlagen wurde, bekommt viel.

Daher sollten die Zahlungen, die ruhig hoch ausfallen dürfen, in Fonds fließen, aus denen alle Opfer bzw. Hinterbliebenen von fremdverschuldeten Todesfällen (ob nun Flugzeugabsturz, Autounfall oder Totschlag usw.) so unterstützt werden, dass sie über die Runden kommen.

Gast
@BastjanK.

Die Feststellung, dass "billig fliegen" so nicht folgenlos enden darf, mache ich nicht alleine am Ticketpreis fest.
Oder an den starren Hierarchien und deren verschiedene Entlohnungen und Aussichten.

Sind die millionenschweren Entschädigungszahlungenin den USA denn was unanständiges?
Was war denn mit gemeint als den Hinterbliebenen "alle Hilfen" zugesagt wurden.

Blosse Floskeln?

Bastjan Kastenlaurig
@ pnyx

"Es ist wohl ebenso dieser Identifikation geschuldet, wenn der hier interviewte 'Experte' eine allzu rosige Voraussage zur Gesamthöhe der Entschädigungssumme macht."

Es würde mich sehr wundern, wenn Sie das besser beurteilen könnten, als der interviewte Rechtsanwalt.

Baba
und ich dachte

das zahlt alles die Versicherung.

Cicero-secundus
Re - Autograf, 16:13 ; V e t o !

.
...Ihre Ausführungen kann ich leider nicht unwidersprochen hinnehmen !

1. Nicht "bei jedem Autounfall" ent-
stehen hirnorganisch meßbare, weil
seelisch bedingte Veränderungen:
Weitaus die Mehrzahl sind Parkplatz-
unfälle, Unfälle mit Nur-Blechschaden
leichtem/mittelschwerem Personen-
schaden - dafür gibt'sSchmerzensgeld
gem. § 847 BGB (Rspr. + Haacks-Tabel-
le)

Selbst bei "schweren Unfällen" = ergo
zu differenzieren: Nicht Insassen
1es Unfallautos = Zielgruppe, sond.
Angehörige; so zB wenn 1 Angehör.
zusehen muß, wie 1 Familienmitglied lebendig im Auto verbrennt o.ä.
(Versicherungsstatistisch = dies sehr
selten !)

2. "Dadurch" steigen die Vers.-Beiträge "nicht enorm", sondern allen
-falls moderat.

3. DE-Verhältnisse = nicht mit US-Kali
-fornien vergleichbar: Das US-Scha-
densersatzR soll auch die dort fehlen-
de, in DE aber vorhandene SozVersi.
mit abdecken ! Daher werden in DE die SchE-Summen als niedrig em-
pfunden!

4. 1 Mio. € würde es nicht geben, da
dies adäquat §847 s1muß

Bastjan Kastenlaurig
@ HerrMeier

Zitat: "Die Feststellung, dass "billig fliegen" so nicht folgenlos enden darf, mache ich nicht alleine am Ticketpreis fest. Oder an den starren Hierarchien und deren verschiedene Entlohnungen und Aussichten.

Das ist auch nicht richtig. Die Entschädigungen richten sich nicht nach der Entlohnung des Flugpersonals.
Außerdem: Woher wollen Sie wissen, dass es bei Lufthansa oder German Wings starre Hierarchien gibt? Wenn man sowas behauptet, sollte man es auch belegen können, oder besser schweigen.

Zitat: "Sind die millionenschweren Entschädigungszahlungenin den USA denn was unanständiges?"

Nein. Nach den US-Gesetzen sind sie sicherlich rechtens.

Zitat: "Was war denn mit gemeint als den Hinterbliebenen "alle Hilfen" zugesagt wurden. Blosse Floskeln?

Nein, vermutlich wird man diese Zusagen einhalten. Bei vergangenen Katastrophen haben das deutsche Fluglinien auch getan.

SEPP58
Zusammenschließen

Ein Beispiel dafür sind die Hinterbliebenen des AIR France Absturz in Paris die sich zusammengeschlossen haben.Das sollten die Angehörigen der Opfer hier auch tun!Die die es angeht wissen schon wie man das macht was ich beschrieben habe.Die Lufthansa hat andere Interessen!.

Bastjan Kastenlaurig
@ Baba:

"und ich dachte das zahlt alles die Versicherung."

Und?
Heißt das, dass man dann aus dem Vollen schöpfen kann?

veda3
Alleine der Begriff "Emotionaler Schaden"

ist an Zynismus wohl kaum zu überbieten. Wir haben unsere Menschlichkeit verloren ... Zum Glück muss ich nicht in diesem 21. Jahrhundert alt werden ...

Gast
BastianK

Danke für den nützlichen Tip, dass ich besser schweigen sollte beim Texte tippen.
Und, das Co-Piloten ihren niedrigeren Rang von ihrem Vorgesetzten zu spüren bekommen und ungleich mehr unter Drck stehen sollte einleuchten.
Medienberichte dazu gab es sicher auch.
Nach dem Hinweis mit dem Schweigen hätten sie auch gleich aufhören können zu schreiben.
Nichts mehr gelesen.
Danke

ronaldo
Ohne Fehler bei Lufthansa und Germanwings wäre es nicht passiert

Nach aktuellem Stand ist es doch so, dass hier Schlampereien bei Lufthansa bzw. Germanwings passiert sind, dass jemand, wie dieser Co-Pilot in so einer desolaten Verfassung so ein Flugzeug mit 150 Menschen fliegen darf - so wird es uns zumindest von den Medien erzählt. Aus meiner Sicht ist deshalb hier Germanwings in vollem Maße verantwortlich, auch für emotionale Schäden der Opfer. Germanwings hat scheinbar einem kranken Menschen eine große Verantwortung gegeben. Wenn jemand im Straßenverkehr jemand anderem Schaden zufügt, muss der Schuldige für alle Folgeschäden (psychologische Behandlung, Ärzte usw.) der Unfallopfer aufkommen. Und das kann im Einzelfall mehr sein als nur eine Million. Hier wird nicht unterschieden, wer der Unfallverursachers oder wer das Opfer war. Der Schuldige kann dafür auch im Gefängnis landen.
Es wäre deshalb nur fair, wenn hier die entsprechenden Sanktionen gegen die Fluggesellschaft verhängt werden, so wie es in jedem anderen Prozess der Fall ist.

Cicero-secundus
Fragwürdige Differenzierung, DerRückspiegel, 16:16; V e t o !

.
...Danke für Ihren Beitrag. Dennoch muß
ich Ihrem "Ungleichbehandeltsein-Ge-
fühl" juristische Argumente (die gesetz-
licher Natur sind), entgegenhalten mdB
um deren Reflektierung:

Ein Geschädigter im Luftverkehr, bzw.
deren Angehörige erhalten - sofern die
jeweiligen gesetzl. Voraussetzungen
erfüllt sind - Schadensersatz und/oder
Schmerzensgeld oder beides zusammen
denjenigen Schaden ersetzt, der ihm

i n....s e i n e m ....L e b e n s u m f e l d

entstanden ist, entsteht oder noch
entstehen wird.

Angehörigen eines low-budget-Be-
rufstätigen kann nur aufgrd dieses
Arguments kein Mio.-Betrag zuerkannt werden; Angehörige eines getöteten, mio.-schweren US-Unter-
nehmers können nicht leer ausgehen,
weil das (nicht anzuwendende !) dt.
Schadensersatz/SchmerzensgeldR
dafür 0 Anspruch vorsieht !

Die jeweilige soziale/wirtschaftl.
Ebene, in die die Opfer "eingebettet"
=, müssen Maßstab sein. Nur deshalb = die Staatszugehörigkeit der jeweil. Opfer maßgebl.
§ 844 II BGB gewährt Unterhalt !

Bastjan Kastenlaurig
@ Cicero-secundus

"4. 1 Mio. € würde es nicht geben, da
dies adäquat §847 s1muß"

Ihre Kurzschreibweise ist leider nicht immer allgemein verständlich und Sie könnten meinetwegen ruhig die Zeilenbreite ausnutzen.

Bastjan Kastenlaurig
@ SEPP58:

"Die Lufthansa hat andere Interessen!"

Das ist nur normal. Mir fällt es nicht schwer, auch diese Interessen zu respektieren.

energyman

in Deutschland muss ein Dieb mit härteren Strafen rechnen, als ein Totschläger - warum?

Dafür ist ein Ausflug in die Geschichte notwendig. Das Ende des 19ten Jahrhunderts und der Beginn des 20ten.

Dies war die Zeit, als das Bürgerliche Gesetzbuch geschaffen wurde.

Bei der reichen Oberschicht, für die reiche Oberschicht.

Diese hatte keine Angst vor körperlicher Gewalt. Damit mussten nur die Armen und Ärmsten rechnen. Nicht nur durch Kriminelle, sondern auch durch die Gier der Oberschicht verursachte Unfälle.

Nein, wofür sich die herrschende Klasse fürchtete war der Dieb, der Einbrecher, der Räuber.

Deswegen ist es in Deutschland kein Problem jemanden zum Krüppel zu prügeln - wenn man ihm aber danach das Telefon klaut, dann ist die Kacke am Dampfen.

Eine Ungerechtigkeit sondergleichen, die sich aber niemals ändern wird, solange unsere Politiker allein für das Wohl der Oberschicht regieren.

Bastjan Kastenlaurig
@ HerrMeier

Zitat: "Danke für den nützlichen Tip, dass ich besser schweigen sollte beim Texte tippen."

Sorry, falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe. Es liegt mir fern, Sie persönlich anzugreifen. Gemeint war nur, dass man einer Fluggesellschaft doch nicht ohne Belege vorwerfen sollte, dass "starre Hierarchien" zum Entstehen des Unglücks mit ursächlich waren.

Zitat: "Und, das Co-Piloten ihren niedrigeren Rang von ihrem Vorgesetzten zu spüren bekommen und ungleich mehr unter Drck stehen sollte einleuchten."

Woraus schließen Sie das denn? Ich kann keine Anhaltspunkte für solche Vermutungen erkennen.

Mario173
Emotionaler Schaden ...

... kann nicht bemessen werden.

Wenn ein Kind auf einer treppe stürzt und dabei stirbt, klagen dann die Eltern gegen den Treppenbauer? und Die Oma klagt gegen die Eltern wegen der vernachlässigten Fürsorge / Aufsicht / ... ???

Hauptsache 'wir' können jemandem so richtig tief in die Taschen langen.

Beim Orkan vom Bau, erschlagen - ab die Stadt / den Landkreis verklagen; die hätten die Orkanfestigkeit sicherstellen müssen.

All das sorgt nur für Aktionismus und Absicherungsdenken. Und bei wichtigen Fragen ist der Hauptpunkt dann immer: "Können wir verklagt werden?" - Wenn nicht, dann gibt es auch kein Geld für Instandhaltung, oder man mach die einfache Kostenrechnung
geschätzte Schadensfälle * ca. Häufigkeit = Kosten
Sind die Kosten kleiner als Entschädigungen, wird etwas gemacht, andernfalls .....

Nicht alles, was man im Kino sieht, muss auch auf die deutsche Gesellschaft angewendet werden.

Bastjan Kastenlaurig
@ HerrMeier

"Flüge sind zu billig und zu hoch der Preis für Opfer dessen.

Die Preispolitik kann ich nicht beurteilen, aber die Wahscheinlichkeit tödlich zu verunglücken ist bekanntermaßen höher, wenn man für die Strecke Barcelona - Düsseldorf das Auto nimmt und nicht das Flugzeug.

rimitino
Bewertung eines Lebens in den USA!

Ich bin USA-Bürger und damit ist meine
Familie, im Falle eines tödlichen Flugunfalls
abgesichert! Im Normalfall bis in einige Millionen US$. Ich bin Deutscher, meine
Familie bekommt die Transportkosten und die Beerdigung erstattet, die Trauer geht
vorüber! Ich bin ..... usw. Im Grunde fehlt eine einheitliche internationale Entschädigungsleistung, die z.B. von der UNO festgelegt wird! Die Ungleichheit der Behandlung ist nicht nur nicht rechtens,
sondern mittelalterlich! Nur eine Antwort
gibt es darauf. Vorher sich erkundigen, wer
am besten seine Gäste versichert, oder eine
Privatversicherung abschliesst, um im Falle
einer deutschen Staatsbürgerschaft seine
Familie und Angehörigen nicht in das Chaos
für den Rest ihres Lebens zu stürzen! Als
Vielflieger, pro Jahr bis 100.000 Km, waren
wir durch unseren Arbeitgeber mit einer
Million DM versichert! Eben andere Zeiten!

Cicero-secundus
ad DerRückspiegel, 16:16 ; Der Unterhalt ...,

bzw. der Unterhaltsschaden als
Schadensersatzanspr. = seit
114 Jahren (!) im BGB durch die
gesetzl. Vorschrift des

§ 844 Absatz 2 BGB

1deutig geregelt.

Die Form des Schadensersatzes infolge
Wegfall des persönl. Unterhalts-
pflichtigen (= Getöteten) = durch 1e
Unterhaltsrente zu gewähren.

HIerfür kann sogar u.U. 1e Sicher-
heit verlangt werden.

Zudem kann - unter bestimmten Vor-
aussetzungen - der jeweilige Geschä-
digte (= Unterhaltsberechtigte) auch
die Zahlung 1er Abfindung in Geld
anstelle 1er Unterhaltsrente ver-
langen (es kommt, wie das Gesetz
es in § 843 Abs. 3 BGB formuliert,
"auf die Umstände an".

Da die "Fa. Germanwings" nach
öffentl.-rechtl. Vorschriften gg.
solche Schäden versichert sein
muß (!) - ansonsten dürfte k1
1ziges Flugzeug dieser Gft. starten - hat die zuständ. Versicherungsgft die notwendige Valuta, um die Schäden auszugleichen.

Es ist jedoch dringend zu empfehlen,
daß 1 sehr erfahrener RA die Fam.
unterstützt, da gem. § 249 BGB
die Vers. auch s1 Honorar

denktdochmalnach
Emotionaler Schaden hat nichts mit Millionen zu tun

Wie soll man bitteschön 'emotionalen Schaden' in einer Geldsumme ausdrücken?

Als meine Großmutter starb, hatte ich auch emotionalen Schaden.

Man kann immer emotionalen Schaden erleiden und der eine wird so einen Schlag wohl leichter verdauen als der andere.

Viel eher sollte man den Leuten Hilfe anbieten in Form von Therapeuten und Beratern, damit sie es schaffen dieses Schicksal zu verarbeiten.

Und den Familien, die z.B. den Hauptverdiener verloren haben eine vernünftige Rente, damit auch sie in finanzielle Nöte geraten.

Und natürlich Geld damit die Familien alles abdecken können was durch das Unglück anfällt.

Schmerzensgeld ist da optional, aber das geiern nach Millionen verstehe ich einfach und finde ich beschämend.
Wie kann man als Angehöriger bei so einer Tragödie gierig den eigenen Vorteil und alles was möglich rausholen?

Man kann ja auch nicht jedem Angehörigem Millionen zahlen, wenn er bei einem Autounfall stirbt.

Gast
Ihr Tipp spricht mir aus der Seele

um 18:13 von @Bastjan Kastenlaurig an @cicero-secundus.
Ich finde die Beiträge ebenfalls a) bereichernd, aber b) sehr anstrengend zu lesen.
Danke.

dr.bashir
Vorverurteilung

Hier wird doch immer trefflich darüber schwadroniert, man solle keine Vorverurteilungen treffen. Dies gilt für die LH offensichtlich nicht. Die hat noch nichts zum Thema Entschädigungen gesagt und schon sind sich hier einige ganz sicher, dass die LH da irgendwie drücken will. Für die Rechtslage kann sie nichts.
Mal anders gefragt - wenn ein lebensmüder Geisterfahrer auf der Autobahn meine Frau tötet - von wem bekomme ich dann 1 Mio. für meinen emotionalen Schaden? Am besten ich verklage dann dessen Familie, weil die nicht richtig auf ihn aufgepasst haben. Das hätten die doch merken müssen...

Forderungen sind leicht gestellt.

Cicero-secundus
ad Jochen Bauer, 16:59 ; D a n k e ...

.
...für Ihre in der Sache treffenden und
in's Schwarze gehenden juristischen
Ausführungen, Herr Kollege !

Gerade "die Ausführungen" des
Foristen SEPP58 waren ja unerträglich
neben der Sache liegend !

denktdochmalnach
Eigenverantwortung

Jeder der fliegt hat selbst die Wahl getroffen zu fliegen und zu einem bestimmten Preis.

Ob das Risiko bei einem billigem Flug höher ist, sei dahingestellt.

Viel eher sollte man aus der Katastrophe lernen, um in Zukunft eine solche zu verhindern.
Bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Verkehrsunternehmen.
Zur Absicherung die Pflicht, dass immer 2 Personen im Cockpit sein müssen usw.

Gast
Mehr Wert

Nicht dass ich mir wünschte, dass meine Hinterbliebenen dies jemals in Anspruch nehmen müssten, aber es ist irgendwie schon beruhigend, dass ich meinen Hauptwohnsitz in Kalifornien habe. Vor vielen Jahren hatte ich mal im Stern einen Vergleich gesehen, wie viel mehr der Verlust einzelner Körperteile bei Unfällen in den USA gegenüber Deutschland "wert" ist (wenn auch ein Großteil von den Anwälten kassiert wird). Der Unterschied ist wirklich haarsträubend.

Gestrandeter
moralisches Elend

Der Absturz und damit verbunden das traurige Schicksal der Halterner Schulklasse drohen nun nach dem anfänglichen MedienHype völlig in öffentliche Vergessenheit zu geraten.
Ausgerechnet die Frage nach dem Geld lässt wieder aufhorchen.
Die Entschädigungsfrage ist dadurch von Interesse, weil sich hier ein Unrecht offenbart, was zum Himmel schreit: Vierzehn Gymnasistinnen, zwei Gymnasiasten und zwei junge Lehrerinnen aus dem Raum Haltern sind allein ein Verlust, der sowohl in materieller als auch immaterieller Hinsicht unvorstellbar ist. Künftige Familien, Menschen mit wertvollen Fähigkeiten wurden mit einem Schlag ausgelöscht wegen wahnsinniger Psychosen eines Einzelnen. Ein einzelner, der uns allen einen grausamen Spiegel vorhält und wir das nicht merken!
18 junge Ermordete allein in einer Stadt - und niemand außerhalb scheint langfristig zu spüren, was der Welt da entrissen wurde!
Welch Elend in Deutschland, die Angehörigen so abzuspeisen!

Cicero-secundus
re - cowboy8, 17:10 ; V e t o !

.
Meine Empfehlung an Sie: Wandern Sie ruhig in die USA aus, denn dort gibt es bis heute (!) keine Sozialversicherung !
(von Bismarck seinerzeit begründet).

Die Sozialversicherung (und die weite-
ren Zweige von ihr), wie zB die Kranken-
versicherung und die Pflegeversiche-
rung, die gesetzl. Unfallversicherung
sind in toto tragende Säulen unseres
(immer noch) funktionierenden Sozial-
staats.

Hingegen wird im US-amerikanischen
Schadensersatzrecht die de facto
fehlende Sozial-/Kranken-/Alters-/
Pflege- usw. Versicherung

m i t in

die Schadensbemessung einfließen lassen, denn sonst müssten die jen-
seits des Großen Teichs Geschädigten
bei lebendigem Leib verhungern.
(wenn man mal von den freiwilligen
Suppenküchen absieht).

God bless America !
(auch ohne Sozialversicherung)

"Krasse Ungleichbehandlung" !?

Ja, die US-Amerikaner sind im Alter
nicht abgesichert !

Gast
@ Cicero-secundus

Wo haben Sie denn den Stuss her?! Es gibt sowohl Sozialversicherung als auch Krankenversicherung in USA, nur hat man wesentlich mehr individuelle Auswahlmöglichkeiten über die Gestaltung. Erst mal informieren, anstatt anderen nachzuquatschen!

mokdo

Es geht hier nicht um die, leider, Verstorbenen oder der Wert von Toten, Unterschiedliche Zahlungen gibt es an die Angehörigen, weil eine Witwe mit 3 Kindern mehr Geld für die Zukunft braucht, als Zb. 80 jährige Eltern die ihren 60jährigen Sohn verloren haben. Die 80jährigen Eltern sollen natürlich auch Geld bekommen, aber wenn in einer Familie mit 3 Kindern der Ernährer umkommt dann braucht die doch mehr Geld. Für die Ausbildung der Kinder u.s.w.

Ich weiß wirklich nicht was es daran zu diskutieren gibt. Es geht in der Hauptsache um die Zukunft und nicht was war.

mokdo

Es geht hier nicht um die, leider, Verstorbenen oder der Wert von Toten, Unterschiedliche Zahlungen gibt es an die Angehörigen, weil eine Witwe mit 3 Kindern mehr Geld für die Zukunft braucht, als Zb. 80 jährige Eltern die ihren 60jährigen Sohn verloren haben. Die 80jährigen Eltern sollen natürlich auch Geld bekommen, aber wenn in einer Familie mit 3 Kindern der Ernährer umkommt dann braucht die doch mehr Geld. Für die Ausbildung der Kinder u.s.w.

Ich weiß wirklich nicht was es daran zu diskutieren gibt. Es geht in der Hauptsache um die Zukunft und nicht was war.

Gast
19:20 von Cicero-secundus

Sie schreiben:
Ja, die US-Amerikaner sind im Alter
nicht abgesichert !
Ich frage: Wieso ???????
Jeder der einmal gearbeitet hat, bekommt eine Rente ! Genau wie in D.
Max. Rente hier ist $ 2660/Mon.

MKir13
@18:17 von energyman

in Deutschland muss ein Dieb mit härteren Strafen rechnen, als ein Totschläger - warum?

§ 242 StGB: Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 212 StGB: Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Nun ist bis zu fünf Jahren (oder mathematisch <= 5 Jahre) sehr offensichtlich kleiner als nicht unter fünf Jahren (>= 5 Jahre), also was bezwecken Sie mit ihrer Falschaussage?!

Pfiffikuss
Muss nicht zusätzlich der Bund nach dem OEG leisten?

"Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes." § 1 des Opferentschädigungsgesetzes.
Hierbei werden auch emotionale Schäden, sog. Schockschäden entschädigt. Ich wundere mich dass man hierzu nichts hört.

Snoopy
Millionen pro Opfer wären übertrieben

Ich verstehe die Angehörigen der Opfer nicht, die sagen, der Verlust sei nicht in Geld aufzuwiegen - und dann die dicke Kohle haben wollen.
Natürlich ist das für viele ein schlimmer und so plötzlicher und unerwarteter emotionaler Verlust. Trotzdem sind solche Millionenzahlungen auch nicht in Ordnung. Die Angehörigen sollen etwas bekommen, das ist gut. Aber es lässt sich nunmal nicht für alles auf der Welt einer zuordnen, der dafür büßen soll.

Johanna Darka
Es geht in Deutschland immer nur um die Null!

Es ist eine Schande, dass in unserem Land immer sofort davon die Rede ist, dass man sich wirtschaftlich nichts leisten kann!
Was leisten wir uns nicht alles?
Und Humanität gegenüber Opfern zu zeigen, ist nicht zu bezahlen?!
Das kann ich nicht mehr als mein Land empfinden!
Ich bin selbst Opfer. Habe fünfzehn Jahre erfolglos um Anerkennung und Schadensersatz kämpfen müssen und mein Leben dabei komplett verloren!
Die Angehörigen haben mein volles Mitgefühl!

Johanna Darka
emotionaler Schaden

Natürlich hat ein Mensch eine Seele, in der er schlimm verletzt werden kann. Dies juristisch nicht einzubeziehen erinnert daran, aus welcher Zeit unsere Gesetze stammen!
Mich ekelt das an!
Natürlich ist emotionaler Schadensersatz zu leisten!

WM-Kasparov-Fan
Emotionale Entschädigung? !?

Ein so schwieriger Punkt kann nicht durchdacht werden.
Er ist nur intuitiv zu erfühlen, und danach zu verwerfen - was alles materielle angeht.

Es kann nur eine wirkliche Entschädigung geben: lebenslanger Beistand in Geist und Seele. Wer kann das leisten?
(Die Gesellschaft könnte es, aber sie ist falsch ihrer Anlage. Nähere Erläuterungen werden (von den Mächtigen) nicht ernst genommen.)

pnyx
um 17:49 von Bastjan Kastenlaurig

"Es würde mich sehr wundern, wenn Sie das besser beurteilen könnten, als der interviewte Rechtsanwalt."
Das nehme ich für mich gar nicht in Anspruch. Ich unterstelle ihm allerdings, dass er nicht sine ira et studio diese Aussage gemacht hat.

Tschörmen Dings
@ Johanna Darka

"Natürlich ist emotionaler Schadensersatz zu leisten!"

Mit Geld? Wenn ja, warum glauben Sie, dass 50.000 Euro nicht ausreichen?

Tschörmen Dings
Warum sollte LH mehr zahlen?

@ Johanna Darka:
"Und Humanität gegenüber Opfern zu zeigen, ist nicht zu bezahlen?!"

Davon ist im Artikel nicht die Rede. Lufthansa hat schon angekündigt zu zahlen und das ist meiner Überzeugung nach auch glaubwürdig. Allerdings wird Lufthansa eben so viel zahlen, wie nach geltendem Recht festgesetzt ist. Warum sollte sie mehr zahlen?

Tschörmen Dings
@ pnyx:

"Das nehme ich für mich gar nicht in Anspruch. Ich unterstelle ihm allerdings, dass er nicht sine ira et studio diese Aussage gemacht hat."

Er ist kein Vertreter der Lufthansa, sondern ein Opferanwalt. Haben Sie das übersehen?

Tschörmen Dings
Punktlandung

@ Snoopy:
"Ich verstehe die Angehörigen der Opfer nicht, die sagen, der Verlust sei nicht in Geld aufzuwiegen - und dann die dicke Kohle haben wollen."

Und damit treffen Sie im Prinzip den Nagel auf den Kopf. Nur sind es weniger die Angehörigen selbst, die das fordern, sondern "besorgte" Außenstehende.

Gast
Mehr Sicherheit, höhere Kosten

Zur höheren Sicherheit im Cockpit sollten sich die Piloten gut kennen, finde ich nur. Bisher sollten sich wohl keine festen "Beziehungen" und Teams entwickeln und die Pilotenbesetzung rotieren.
Warum nicht feste Teams und besonders gute Kenntnis voneinander und auch die Hierarchieordnung seh ich skeptisch.

Bei einem Flug muss alles stimmen, nicht bloss das mechanisch irgendwas locker oder nicht dicht ist.

Mehr Vertrauen ineinander statt nur Glauben und auf die Technik verlassen wollen.

nehciezreeL
Ich find's gut, daß emotionaler Schaden nicht bezahlt wird

Wozu soll emotionaler Schaden bezahlt werden?! Der Jurist hat's zwar so erklärt, als wäre die Wirtschaft nur zu geizig und hartherzig. Aber wozu wirklich solche Geldforderungen?

Die Opfer sind freiwillig in ein Flugzeug gestiegen, und Abstürze gehören (wie Autounfälle, Krebserkrankungen usw.) leider zur Lebenswirklichkeit. Ob Germanwings den Absturz hätte verhindern können, ist ungewiß - wahrscheinlich wußten sie gar nichts von den Problemen des Kopiloten. Aber gleich sollen sie für den Schmerz und die Trauer der Hinterbliebenen bezahlen. Weil ja irgendwie Geld fließen muß. Weil... ja, warum denn???

Würde man das Gleiche von einem Taxifahrer verlangen, der fahrlässig einen tödlichen Unfall verursacht? Millionenbeträge? Mehr (oder weniger), wenn jemand mehr (oder weniger) Hinterbliebene hat?

Für mich ist das nur wieder der Versuch, "die (reiche) Wirtschaft" für Lebensrisiken und eigenes Leid zahlen zu lassen. Ich hoffe, daß wir in Deutschland davon noch lange verschont bleiben.

Deutscher Offizier
@ HerrMeier

"Warum nicht feste Teams und besonders gute Kenntnis voneinander und auch die Hierarchieordnung seh ich skeptisch."

Soll erst freundschaftlich diskutiert werden, wer das Kommando hat? Na, da bin ich aber für klare Kompetenzverteilungen von Pilot und Copilot.
Und im Übrigen, glauben Sie wirklich, dass ein "festes Team" den Selbstmord verhindert hätte?