Protest

Ihre Meinung zu Interview zu Ferguson: Wie kam es zum Urteil der Grand Jury?

Zwölf juristische Laien haben eine weitreichende Entscheidung getroffen: Der Polizist, der Michael Brown getötet hat, muss nicht vor Gericht. Wie die Grand Jury in Ferguson zu ihrem Urteil kam, erklärt USA-Korrespondentin Sabrina Fritz im tagesschau.de-Interview.

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133 Kommentare

Kommentare

SydB
Beschämend

Dieses vermeintliche Opfer "Brown" war beileibe kein Unschuld Engel, und auch hier mit dem Gesetz in Konflikt getreten ist.
Daher, es war Notwehr. Selfdefence nennt sich so was.

SydB
Resistance1405,

In den Augen des Mobs werden die Täter zu den Opfern und die Ordnungshüter zu den Tätern.

Einfach nur traurig!

G0TT
Notwehr

Zusammengefasst muss festgestellt werden,
dass die Amis über ein gänzlich anderes Verständniss von Notwehr verfügen.

SydB
Die allergröße Gefahren werden verschwiegen

Dieses "Opfer" hat ein Ladengeschäft überfallen. Es ist so dass es sich um einen gewaltbereiten Dieb und Verbrecher, der den Behörden nicht unbekannt war, handelte, einen sogenannten "Gangsta".

Und ehrlich gesagt, wenn so ein 1,90 großes und 136 Kilogramm schweres, nach der Definition von von manchen Foristen, Kind auf mich zu rennt würde ich mich auch bedroht fühlen.

SydB
Mal zum Nachdenken

Die ganze Aufregung geht übrigens am Thema vorbei, etwas mehr Objektivität wäre sinnvoll:
In Ferguson war KEIN Kind involviert, sondern ein Gewaltverbrecher wurde nach einer begangenen Tat und Angriffen auf die Polizei erschossen.

Ohli
12 Kugeln

"Es bleibt die Tatsache, dass Brown unbewaffnet war und dass der Polizist nicht nur einen Warnschuss abgab, sondern zwölf Mal schoss. Nach deutschen Maßstäben geht das über das hinaus, was man unter Selbstverteidigung oder Notwehr versteht."

Ich kann den deutschen Maßstäben in dieser Hinsicht nur voll zustimmen.
Einen friedlichen Abend wünsche ich.

Glucke1952
17:04 von SydB

Deshalb 2 Schuss in den Kopf und sechs in die Brust. Er war nicht zu stoppen -wer glaubt so einen Mist.

John Remarque
Schwere Entscheidung

Klar kann man sich von so einem großgewachsenen Menschen bedroht fühlen in eben jener Situation. Das sollte also ausser Frage stehen.
Dennoch bleiben die 12 Schüsse im Raum stehen. Jeder der schonmal mit einer Handfeuerwaffe geschossen hat, weiss wie lang man benötigt um 12 Schüsse abzugeben (siehe genutzte Dienstwaffe und Feuerrate).
Wäre dieser Polizist mental fit gewesen (geringen Arbeitsstress, solides Privatleben usw) könnte man ihn fragen warum er ihn nicht kampfunfähig gemacht hat (wie er es in der Ausbildung gelernt hat). Da dies jedoch nicht geschah, hat die Dienstaufsicht, wie auch der behandelnde Psychologe, der immer nach gebrauch der Dienstwaffe bzgl. dem Einsatz gegen Menschen, aufgesucht werden muss, die Möglichkeit diesen Polizisten aus dem Dienst zu nehmen.
Da diese Möglichkeit auch der GJ bekannt war und sie nicht eindeutig (und das ist nunmal entscheidend) feststellen konnte, dass der Polizist hier mit Vorsatz gehandelt hat, konnte sie nicht anders entscheiden.

Gast

Wenn in den USA 12 Schuss und 6 Treffer aus einer halbautomatischen Pistole (das bedeutet etwa 10 Sekunden Dauerfeuer im kürzesten Fall) auf einen Unbewaffneten als Notwehr durchgehen, ist mit dem Rechtssystem etwas völlig verkehrt.
Der Polizist wollte töten, sonst hätte er niemals so viele Schüsse abgegeben und ein Todesfall mit Tötungsabsicht kann nicht Notwehr sein.

Gast
Warnschuss

Vom Interview: "Es bleibt die Tatsache, dass Brown unbewaffnet war und dass der Polizist nicht nur einen Warnschuss abgab, sondern zwölf Mal schoss." Ich weiss nicht was diese Aussage soll. Wenn geschossen wird, dann niemals um einen Warnschuss abzugeben; in einer Notwehr Situation fuer sich selbst und andere, wird geschossen um den Bedroher toedlich zu treffen. Das ist fuer ins Deutschland unverstaendlich, aber so wird die Polizei in den USA ausgebildet. Wenn die Grand Jury der Meinung war, es war Notwehr, konnte sie gar nicht anders entscheiden.

fathaland slim
16:59, SydB

"Dieses vermeintliche Opfer "Brown" war beileibe kein Unschuld Engel, und auch hier mit dem Gesetz in Konflikt getreten ist.
Daher, es war Notwehr. Selfdefence nennt sich so was."

Es ist völlig unerheblich, ob Michael Brown ein Unschuldsengel war oder nicht, denn der Polizist wusste definitiv nicht, wen er vor sich hatte.

Als Michael Brown erschossen wurde, war er unbewaffnet, weswegen es sich hier nach meinem Verständnis, wenn überhaupt, dann höchstens um putative Notwehr handelte.

Ihre Kommmentare, auch im Vorgängerthread, erwecken in mir den Verdacht, dass Sie es als gerechtfertigt betrachten, Kleinkriminelle ohne Gerichtsverfahren einfach über den Haufen zu schießen.

So ein Rechtsverständnis kann man nicht mal als mittelalterlich bezeichnen, denn selbst damals gab es Gerichtsverfahren, bevor man Menschen wegen Nichtigkeiten hinrichtete.

SydB
17:21 von Ohli

Warnschuss? Hallo, hier ist die Realität. So etwas gibt es im Krimi. Wenn Sie waffenkundig wären dann wüssten Sie dass man normalerweise keine Warnschüsse abgibt.

Die Gründe hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen.

Wenn es interessiert, einfach mal einen Waffenkunde Kurs absolvieren.

SydB
17:14 von Klako

Natürlich. Die Schuld bei den Ordnungshütern zu suchen, zumindest in diesem Fall ist völlig unangebracht.

"Opfer" Brown hat ein ganz beträchtliches Vorstrafeinregister, und dass er hier quasi inflagranti bei einem brutalen Raubüberfall erwischt wurde.

Nicht vergessen, er war ein sogenannter "Gangsta".

Lutz Jüncke
Sachkompetenz

Es ist mir schwer begreiflich, wie sich hier eine Reihe sicherlich doch intelligenter Menschen vom Tagesschauforisten bis zur französischen Ministerin so realitätsresistent zeigen.

Zwölf Personen beschäftigen sich vor Ort unter Zugang zu sämtlichen vorhandenen Informationen, Zeugenaussagen und sonstigen Fakten wochenlang mit nichts anderem als der Bewertung dieses Falles und kommen zu einem einstimmigen Ergebnis.

Und hier meinen erschreckend viele, die sich je nach Gusto, persönlichen Vorbehalten und Medienzugang ein paar Bröckchen subjektiver Meldungen angeeignet haben, sie wüssten es besser.

Fragen Sie sich als Kritiker der Grand-Jury-Entscheidung doch einmal in aller Besonnenheit selbst, was Sie persönlich befähigt, ein vermeintlich kompetenteres Urteil abzugeben.

Das ist eine ernstgemeinte Aufforderung; ich kann es wirklich nicht nachvollziehen.

Gast
Brown

hatte den Polizisten bereits angegriffen während dieser noch in seinem Polizeiuto saß. Die Autopsie hat bewiesen dass Brown sich nicht ergeben wollte sondern sich auf den Polizisten zubewegte.

Für alle Englischsprachigen hier ein educational clip wie man diesen und ähnlichen Fälle vermeiden kann:

http://www.youtube.com/watch?v=uj0mtxXEGE8

Gast
Kleine Erklärung zum Verteidigungsschießen

Für alle die es nicht verstehen (weil sie es nicht wissen). Warnschüsse sind was bei Flucht. Aber nicht bei Angriff. Wenn man sich verteidigen will ist aktuelle Lehrmeinung aller ernst zu nehmenden Ausbildungsstätten, dass auf Wirkung geschossen wird. d.h. es wird so lange auf das Zentrum der Masse (und nicht auf die Extremitäten) gefeuert, bis der Angriff sichtbar beendet ist (i.d.R. erreicht, wenn der Angreifer am Boden ist, egal ob nur verletzt oder tot und egal ob das 2 oder 10 Schüsse braucht). Bei Distanzen von <10m ist der Angreifer mit wenigen Schritten und in ca. 1 Sekunde am Verteidiger und kann ihn verletzen/ töten. Da bleibt keine Zeit für Experimente. Deshalb die o.g. Ausbildung. d.h. der Polizist hat nur das gemacht, was er gelernt hat. Nur hat er m.E. zu oft daneben geschossen.
Es ist einfach eine selten blöde Idee, einen Polizisten anzugreifen. Wer das tut muss eben damit rechnen, erschossen zu werden. Denn der Polizist will abends gesund heim zu Frau und Kind.

markusklett
17:21 Ohli, Sabrina Fritz

"Nach deutschen Maßstäben geht das über das hinaus, was man unter Selbstverteidigung oder Notwehr versteht." Ich war in den 70er Jahren Polizist in Baden-Wuerttemberg und muss dem widersprechen. Ja, es mag sich einiges geaendert haben, aber lesen Sie doch bitte Strafgesetztbuch Paragraph 32 und Polizeirecht BW Paragraph 54, insbesondere 2.a)

SydB
17:29 von Thomas G

Richtig, und ein Treffer bedeutet lange nicht dass der Getroffene gestoppt ist/wird. Das ist im Krimi so aber nicht in der Realität. Stichwort Stoppwirkung.

Kein Wunder, der Cop feuert, das "Opfer" rennt weiter auf ihn zu.... also Feuer, Feuer, Feuer, nicht vergessen, der Polizist steht unter extremen Stress und hat eine scheiß Angst, also, "Opfer" rennt weiter auf ihn zu und Feuer.....

fathaland slim
17:32, SydB

"Nicht vergessen, er war ein sogenannter "Gangsta"."

Übersetzt heißt das "Kleinkrimineller".

Die sind vogelfrei?

Welch seltsames Rechtsverständnis.

Nico Walter
viele Fragen bleiben

Selbst wenn ich grundsätzlich wenig geneigt bin, ohne detaillierte Kenntnisse des Sachverhaltes juristische Entscheidungen anzuzweifeln, so gibt es schon einige Fragen, auf die ich gerne Antworten hätte, z.B:

1.) Selbst wenn wir eine Bedrohungslage unterstellen, ist es dann in jedem Fall verhältnismäßig, eine Angreifer gleich zu erschießen?

2.) Bringt ein Mensch, der 12 Schüsse benötigt, um sich gegen einen unbewaffneten zu verteidigen, die für den Polizeiberuf nötigen Voraussetzungen mit oder müsste man hier nicht Auswahl und/oder Qualifikation geeigneter Kandidaten hinterfragen?

3.) Hätte man das nicht alles in einem ordentliche Prozess klären können bzw. wäre eine ordentlicher Freispruch nicht besser gewesen als eine Einstellung des Verfahrens mangels an Beweisen? Mangelndes öffentliches Interesse wird ja wohl kaum vorliegen.

Michel Machtlos
Notwehr?

Wieviele von den 12 Schüssen trafen denn Michael Brown? Das zu wissen wäre wichtig, um die Angemessenheit einer möglichen Notwehrhandlung zu beurteilen.

Es ist auf Anhieb irgendwie schwer vorstellbar, dass ein waffengeübter Polizist soviele gezielte Schüsse braucht, um einen sich ihm aggressiv(?) nähernden Menschen zu stoppen. Wurden evtl. sogar mehrere Warnschüsse abgegeben?

Ich kann mir beim besten Willen keine Meinung bilden, ohne alle Details zu kennen, die auch die Grand Jury kannte.

SydB
17:30 von fathaland slim

"Ihre Kommmentare, auch im Vorgängerthread, erwecken in mir den Verdacht, dass Sie es als gerechtfertigt betrachten, Kleinkriminelle ohne Gerichtsverfahren einfach über den Haufen zu schießen."

Ganz bestimmt nicht. Aber man sollte hier objektiv bleiben, einfach mal von der Vorstellung lösen, dass der getötete schwarz und der Polizist weiß ist, und die Sache ganz objektiv betrachten.

John Remarque
@casimir

Darum ja die Frage nach der mentalen Fitness. Wenn sich so ein Mensch, wie Brown, einmal in Bewegung gesetzt hat, stopt, auch wenn selbst der erste Schuss tötlich wäre, diesen Körper nichts so schnell. Also feuert man bis dieser zum "Stillstand" kommt oder das Magazin leer ist -Panik.
Das Zeitfenster von 12 Schuss spricht eben genau für diese fehlende mentale Fitness. Wäre der Polizist also auf der Höhe seiner Leistungsfähigkeit, hätte die Zeit locker gereicht um zu begreifen was er da tut. Er hätte ihn dann höchstwahrscheinlich kampfunfähig geschossen (Schulter- und Beinschuss).
Die 12 Schuss allein sind noch kein Beweis, zwar ein Indiz, das er hier mit Vorsatz gehandelt hat. Dies zu beweisen, wäre in einem Verfahren äußerst schwierig. Und genau um diese Frage ging es - ist ein angestrebtes Verfahren zielführend.
Klar ist dies kein Trost für die Hinterbliebenen. Aber auch der Polizist ist für sein Leben gezeichnet und wird seinen Beruf höchstwahrscheinlich nicht mehr ausüben dürfen.

Hansi2012
12 Schüsse bleiben 12 Schüsse!

Auch einen brutalen aber unbewaffneten Verbrecher kann man mit weniger Schüssel außer Gefecht setzen.
So aber liegt die Tötungsabsicht sehr nahe.

ullu
Urteil in Ferguson

Das Vorstrafenregister hatte er wohl auf der Stirne stehen!!Daher die 2 Kopfschüsse und die restlichen 10 im Körper! Da war der Polizist aber "wirklich in Höchster Lebensgefahr,weil der s.g.Gangsta ja schwer bewaffnet war".Das Leben eines Schwarzen
zählt in den Staaten anscheinend NICHTS!und das trotz Obama

markusklett
Warnschuss

Als ich in den 70er Jahren Polizist in Baden-Wuerttemberg war, wurde uns bei der Ausbildung gesagt wir sollten bei Schusspruefungen nur das minimalste leisten, also nur gut genug um im Dienst zu bleiben, sonst koennten wir im Falle eines Schusswaffengebrauchs der schief laeuft in Schwierigkeiten geraten. Das selbe galt fuer Jiu Jitsu und den DLRG Schein. Was Warnschuesse anbelangt wurde uns gesagt: Erst geziehlt schiessen dann eine Runde in die Luft.

Gast
Vorstrafen

Richtig. Und dass er bereits vorher (also vor dem räuberischen Diebstahl = Raub am selben Tag, nicht wie hier verniedlicht Ladendiebstahl) mit der Polizei in Konflikt geraten war (u.a. wegen Gewaltdelikten) wird auch fröhlich verschwiegen. Recherche, liebe Tagesschau-Redaktion. Dafür habt Ihr ja Eure Korrespondentin vor Ort...

BlaBlubb12345
Darwin

Also für mich funktioniert das System. An diesem Beispiel ist das Prinzip der natürlichen Selektion Darwins bestens zu sehen. Jeder, der nur eine halbe Gehirnzelle übrig hat, würde in dieser Situation (ein Polizist richtet eine Waffe auf einen) nicht weglaufen, nicht angreifen, keine hastigen Bewegungen machen und vermutlich auch nicht erschossen werden. Das Gleiche gilt für den 12-jährigen jungen Mann aus Cleveland.

Und generell gilt bei Mangel an Beweisen = Im Zweifel für den Angeklagten. Hat bei O.J. Simpson doch auch geklappt.

Der Polizist sollte eine saftige Klage wegen Rufmordes und Rassismusunterstellung einreichen.

transarena
Warum 12 Schuss

2 Schuss hätten doch gereicht.

Nun muß man eben mit Kravall leben.

Außerdem nur 3 Farbige in der Grand Jury.
Aber 9 Weiße.

War doch klar wie das ausgeht.

Schnürs Enkel
Am 25. November 2014 um 17:04 von SydB

Die allergröße Gefahren werden verschwiegen

Dieses "Opfer" hat ein Ladengeschäft überfallen. Es ist so dass es sich um einen gewaltbereiten Dieb und Verbrecher, der den Behörden nicht unbekannt war, handelte, einen sogenannten "Gangsta".

Und ehrlich gesagt, wenn so ein 1,90 großes und 136 Kilogramm schweres, nach der Definition von von manchen Foristen, Kind auf mich zu rennt würde ich mich auch bedroht fühlen.
-----
Und dann würden Sie sofort eine Waffe ziehen und den "Angreifer" erschießen wie es der Cop gemacht hat?

Au weia...

Thomas Wohlzufrieden
Keinen Notwehr

Was für ein Vorleben die getötete Person hatte, spielt überhaupt keine Rolle. Nur der Sachverhalt zählt. Und die Zahl der abgefeuerten Polizei-Patronen gehen über jedes Maß hinaus, mit dem man noch irgendwie Notwehr rechtfertigen könnte.

energyman

ist es nicht schön? Da haben die, die Plündern und Rauben wollen mal wieder eine herrliche Ausrede.

Übrigens war in amerikanischen Medien (natürlich nicht allen - die 'liberalen' haben es nicht erwähnt) zu lesen, dass Brown nach der Waffe des Polizisten gegriffen hat.

Es geht nicht um Recht oder Gerechtigkeit. Es geht darum, dass es in den USA eine große Gruppe gibt, die davon Leben, bei jeder Kleinigkeit 'Rassismus' zu schreien und die Flammen anzuheizen. Und dann gibt es den Mob, der jede Gelegenheit zu Randale und Plünderung nutzt.

Gast
Doch, das war Notwehr

Das Problem ist, jeder denkt, dass das mit der Wirkung von Schüssen ist wie in Hollywood. Ist es aber nicht. Der Getroffene fliegt nicht 2m zurück. Und er fällt nicht sofort um. Gerade wenn ein Getroffener in Bewegung ist, setzt er diese fort. Und kann selbst bei einem Herztreffer noch 5 Sekunden agieren (5 Sekunden des Toten Mannes). Das passiert mir selbst auf der Jagd, dass ein getroffenes Stück wild, dessen Herz von einer Langwaffenkugel zerrissen wurde (die zehn Mal mehr Energie hat als die Kurzwaffe des Polizisten) noch 10-50m weiter rennt.

Deshalb feuert man beim Verteidigungsschießen (=Notwehr) so lange auf das Zentrum der Masse (=Oberkörper), bis der Angriff sichtbar beendet ist (=Angreifer am Boden, egal ob verletzt oder tot) . Und das ist bei der Verteidigung von Leib und Leben (auch in Deutschland) durch Notwehr gedeckt. Denn bei Entfernungen <10m hat man keine Zeit für Experimente.

Einziger Vorwurf hier: 12 Schuss und dabei nur 6 Treffer ist eine schlechte Leistung.

energyman

was soll das Gerede über die Anzahl der Schüsse.

Wenn ein riesiger, schwerer, Krimineller auf mich zukommt und nach meiner Waffe greift, dann mach ich den Finger krumm und erst wieder gerade, wenn sich der nicht mehr rührt.

Und auch das Deutsche Recht erkennt die Angst und Panik des potentiellen Opfers an.

Also nicht einfach auf die USA zeigen.

derzweitekommentator
@SydB

"Wenn Sie waffenkundig wären dann wüssten Sie dass man normalerweise keine Warnschüsse abgibt.!"

Das kann ich falsifizieren, denn in meiner näheren Umgebung gab es den Fall erst vor einigen Monaten.

http://www.zvw.de/inhalt.welzheim-verfolgungsjagd-polizist-verletzt.508…

Ich denke Sie meinen wegen der Gefahr von Querschlägern. Richtig gezielt und den Abprallwinkel berücksichtigt, ist das aber kein Problem.

Nico Walter
@Am 25. November 2014 um 17:30 von SydB

„Wenn Sie waffenkundig wären dann wüssten Sie dass man normalerweise keine Warnschüsse abgibt.“

Ich weiß ja nicht wo Sie den Umgang mit Waffen gelernt haben. Ich habe nur Grundwehrdienst geleistet, dabei aber auch eine Ausbildung an Handfeuerwaffen erhalten. Abgesehen davon, dass das Magazin nur 8 Schuss Munition enthielt war der Umgang mit solchen Waffen im Wach- und Streifendienst war ganz klar geregelt: „1. Verdächtigen anrufen, 2. Anruf wiederholen, Waffe dabei hörbar durchladen, 3. einen Warnschuss in die Luft abgeben, 4. gezielte Schüsse in die unteren Extremitäten. Das Leben des Delinquenten ist dabei nach Möglichkeit zu schonen.“ So jedenfalls die Dienstvorschriften in der Armee eines Staates, den man heute als Unrechtsstaat bezeichnet.

Gast
Auch unbewaffnete sind gefährlich

"Als Michael Brown erschossen wurde, war er unbewaffnet, weswegen es sich hier nach meinem Verständnis, wenn überhaupt, dann höchstens um putative Notwehr handelte."

Warum Putativnotwehr. Wie kommen Sie darauf, dass ein unbewaffneter Angreifer der 190cm groß und 130kg schwer ist ungefährlich ist und da keine Notwehrsituation vor liegt? Wenn der in Bewegung ist, dann macht der Sie platt, rennt sie um, sitzt auf ihnen drauf und schlägt sie mit den bloßen Fäusten tot. Kommen Sie mir jetzt nicht mit Nahkampf. Dafür hat die Polizei weder die Ausbildung, noch verlange ich von einem Polizisten, dass er sich verletzten/ töten lässt. Niemand hat das Recht, einen Polizisten anzugreifen. Niemand. Aber der Polizist hat alles Recht dieser Welt, abends gesund und lebend zu Frau und kindern heim zu kommen. Wer einen Polizisten angreift muss (gerade in den USA) damit rechnen, in der Notaufnahme oder auf dem Friedhof zu landen. Und verantwortlich dafür ist nur der Angreifer selbst.

karwandler
re sydb

"Hallo, hier ist die Realität. So etwas gibt es im Krimi. Wenn Sie waffenkundig wären dann wüssten Sie dass man normalerweise keine Warnschüsse abgibt."

Ihre Waffenkundigkeit ereicht nicht mal die Dienstvorschriften der Bundeswehr für den Wachdienst.

Da sollten Sie lieber kleine Brötchen backen anstatt hier den Experten zu mimen.

Gast
Am 25. November 2014 um 17:32 von SydB

Und ein "beträchtliches Vorstrafenregister" ist Grund genug für eine nicht richterlich festgelegte Exekution?

Wusste der Todesschütze beim feuern, dass sein Opfer vorbestraft war? Sind die USA inzwischen verkommen genug um tödliche Schüsse bei jeder Kleinigkeit abzugeben?
Ein Rechtsstaat würde anders handeln... aber "Unrechtsstaat" ist ja ein Wort, was man nur im Bezug auf die DDR nutzen darf..

karwandler
re sydb

""Opfer" Brown hat ein ganz beträchtliches Vorstrafeinregister, und dass er hier quasi inflagranti bei einem brutalen Raubüberfall erwischt wurde."

Sie gehen hier schon seit Stunden mit Informationen zum Opfer hausieren, die dem Polizisten in der fraglichen Situation völlig unbekannt waren und deshalb auch irrelevant für die persönliche Einschätzung seiner angeblichen Gefährdung.

Langsam isses peinlich ...

Freewheelin Franklin
@ SydB

"Nicht vergessen, er war ein sogenannter "Gangsta"."

Da ist jedes Mittel recht, gell.

RedDragon
@fathaland slim - richtig!

"Ihre Kommmentare, ... erwecken in mir den Verdacht, dass Sie es als gerechtfertigt betrachten, Kleinkriminelle ohne Gerichtsverfahren einfach über den Haufen zu schießen."
.
Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Dass er bei einem "brutalen Raubüberfall erwischt wurde", ist faktisch unwahr. Er hatte Zigarillos im Wert von 38€ gestohlen, der Ladenbesitzer meldete diesen Diebstahl ohne Aufsehen der Polizei.
.
Zu einem Gerangel kam es später zwischen Wilson, im Auto, mit Brown, außerhalb. Nachdem Brown einen Schuss in den Arm bekommen hatte, floh er. Auf der Flucht wurde er erschossen (siehe englisches Wiki).
.
Der Polizist hatte also allein Kenntnis von einem Diebstahl. Wenn ein Diebstahl eine Hinrichtung rechtfertigt, dann wünsche ich den Befürwortern eines solchen Vorgehens viel Glück, denn sie könnten ja immerhin mal, ggf. unschuldig, in einen solchen Verdacht geraten.
.
Auffällig finde ich, dass ein User dieses Vorgehen so heftig rechtfertigen muss, dass er aktuell 43% der Posts abdeckt.

qwerleser
Schwere Entscheidung

Ich kenn wie wohl alle hier den Fall nur aus den Medien. Offensichtlich war Brown kein unbeschriebenes Blatt in Sachen Justiz und eine beeindruckende Person die Körpermaße betrachtend.
Was mich bei all dem irritiert ist, das wie in dem Interwiew nachlesbar, 12 Schüsse auf den unbewaffneten Brown abgegeben wurden, von denen wohl sechs trafen. In Deutschland gibt es den Begriff der Verhältnismässigkeit der Mittel. Unter diesem Aspekt bin ich aus der Distanz in Anbetracht der Fakten uneins ob nicht auch andere Motive als Selbstverteidigung eine Rolle bei dem Schussexzess spielten
Bevor einige mir das gleich vorhalten: Ja ich weis das ganze geschah in den USA und da gibt es diese Verhältnismäßigkeit möglicherweise nicht!
Ich meine ein Prozess wäre wohl mindestens angebracht gewesen, auch aus Respekt vor dem Opfer.

RobinHood
von SydB

Herr SydB ... bitte nehmen sie mal zu den Tatbestand Stellung, das ein Polizist auf einen unbewaffneten Menschen (farbig, vielleicht vorbestraft) 12 mal in "Notwehr" (was sie nicht anzweifeln) schießt. Finden sie das wirklich richtig?!

qwerleser
@ SydB

"Dieses "Opfer" hat ein Ladengeschäft überfallen. Es ist so dass es sich um einen gewaltbereiten Dieb und Verbrecher, der den Behörden nicht unbekannt war, handelte, einen sogenannten "Gangsta"."
-
Wenn ich Sie richtig verstehe dann halten Sie für den "kurzen Prozess" für ein legitimes Mittel!? Ich war bislang der Meinung das in Rechtsstaaten und Demokratien die Justiz über Verbrechen urteilen sollen und nicht einzelne Personen z.B. Beamte.
-
Ich wünsche Ihnen ausdrücklich das Sie nie vermeintlich für einen Delinquenten gehalten werden und an Ihnen ein "kurzer Prozess" vollzogen wird!

Der Lenz
@SydB

OK
ausnahmsweise kann ich ihnen zustimmen
Erst wurde ein in Nahkampf offensichtlich in unnachvollziehbarerweise untrainierter Beamter körperlich angegriffen und vermöbelt von einem Riesen, und kaum das der ihm Luft gelassen hatte drehte er wieder um... ... bei dem Adrenalin das der Beamte in diesem Moment im Blut hatte hätte er warscheinlich ohne es zu merken auch 50 Schüsse abgegeben - hätten so viele ins Magazin gepasst.
Das der 3te noch traf ist allerdings ein Wunder in Anbetracht dessen das dort ja nicht durchschlagende wie hier sondern Mannstoppende benutzt wird - Plausibilitätslücke, die nur duch ein nachrücken des Beamten erklährbar ist das aber im schmertzinduzierten Adrenalinrausch nicht einmal im Gedächtnis abgespeichert sein muss
Resümee?
der Staat ist schuld
er sollte die Schusswaffen von der Straße holen und die Beamten auf Nahkampf drillen
dann gibts weniger Tote
v.a. weniger schwarze Tote

Cicero-secundus
Die Vereinigten Staaten haben ihr eigenes Rechtssystem

...
Was mir daran behagt: Schwerverbrecher müssen damit rech-
nen, so um die 50 - 80 Jahre (insbes. bei
Mord) in 1em Hochsicherheitsgefägnis
verbüßen zu müssen.

Was mir daran keinesfalls behagt:
Fälle wie der Vorliegende !

Als Strafverteidiger muß ich sagen, daß es sehr gut ist, daß unsere Richter 1
Jurastudium an 1er Universität absol-
vieren müssen, sich 2 Staatsexamina stellen müssen (die Referendarzeit ca. 2 1/2 Jahre liegt dazwischen; so = es auch bei den Lehrern + den Ärzten hierzulan-
de, GottseiDank !)

Unsere Gesetze (zB StGB, StPO, Gerichtsverfassungsgesetz, etc. ) = gut konturiert, lassen aber Raum f die Beurteilung jedes 1zelnen Falls (StGB seit 1900).

In den USA gilt "case-law", d.h. "Rich-
terrecht", dort richtet "man" sich nach
Entscheidungen in ähnlichen Fällen.
Staatsanwälte wollen idR Politiker wer-
den, die Jury (Laienrichter) hat 1 zu großen plebiszitären Stellenwert. Es wird kaum zwischen Vorsatz + Fahr-
lässigkeit differenziert. Tätermotive =
unberücksichtigt.

JokeSchuette
Warnschuss Theorie und Praxis

<<< Warnschuss? Hallo, hier ist die Realität. So etwas gibt es im Krimi. Wenn Sie waffenkundig wären dann wüssten Sie dass man normalerweise keine Warnschüsse abgibt.
Die Gründe hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen. >>> von SydB. ### Von April 1964 - März 1966 war ich Soldat beim Bund. Bei jeder Wachbelehrung wurden wir belehrt wie man mit Leuten umgeht, die in der Kaserne nichts zu suchen haben. 1. "Halt, wer da". 2. "Halt, oder ich schieße". 3. Einen Warnschuss in die Luft. 4. Einen Schuss auf den Eindrinling, nach Möglichkeit in's Bein. - "Aber, ein Toter kann nicht mehr aussagen". Ab einem IQ von 80 an aufwärts ist das eindeutig. Ob das heute noch so gelehrt wird, weiß ich nicht.

Gast
Unangemessen

Im Gegensatz zur Grand Jury, welche Gelegenheit hatte, alle vorliegenden Zeugenaussagen und alle physischen Beweise gründlichst zu analysieren, fehlen bei den meisten öffentlichen Kommentaren, leider auch hier, Sachverstand und Kenntnis der Rechtslage. Wer und was Brown war, ist genauso irrelevant wie die genaue Anzahl der Schüsse. Was zählt (und das wäre rechtlich in Deutschland nicht anders), ist die Frage, ob der Polizist sich, als er schoss, zu Recht an Leib und Leben bedroht fühlte. Die Tatsache, dass er bewaffnet war und Brown nicht, beweist nicht das Gegenteil, denn Brown hatte ihn ja (und das bestreitet niemand) bereits physisch angegriffen und verletzt. Und wer was von "kampfunfähig schiessen" faselt, versteht nichts von Schusswaffen. Ob der ganze Kontakt zwischen den beiden von Rasse beeinflusst war, damit befasst sich die noch laufende Bürgerrechts-Ermittlung des US-Justizministeriums; aber daraus kann man keine Mordanklage basteln.

juipewfipujgr

Das Hauptproblem wird verkannt. Der amerikanische Polizist ist darauf geschult, vom Schlimmsten auszugehen, sobald ein Verdächtiger 1. wegrennt oder 2. sich an die Hüfte greift oder 3. nach irgendetwas greift, dass der Polizist nicht einsehen kann oder 4. nicht sofort aufs Wort genau gehorcht, wenn der Verdächtige angebrüllt wird oder 5. ein unidentifiziertes Objekt in der Hand hält / damit rumfuchtelt.

Warum? Weil die Gefahr bei jedem Verdächtigen besteht, eine Schusswaffe zu führen.

Und das Schlimmste bedeutet: Todesgefahr für den Polizisten. Also wird geschossen. Fragen werden später gestellt. Dadurch werden unglaublich viele unschuldige Menschen erschossen, nicht nur dass es sich herausstellt, dass die anvisierte Person unschuldig war, sondern auch die Menschen, die hinter dem Verdächtigen stehen sterben manchmal durch Schüsse. Videos dazu gibt es auch genug. Es ist erschreckend, und ich hoffe bei uns entwickelt es sich nicht in die gleiche Richtung.

Gast
Bist auf einen Satz ein guter Artikel

Es ist gut das bei TS zumindest genauer auf die Umstände eingegangen wird.

Ein Satz jedoch zeigt die unfaire Vorverurteilung des Polizisten: "Viele fragen jetzt, ob sich der Polizist auch bedroht gefühlt hätte, wenn es sich um einen weißen Jugendlichen gehandelt hätte, der Zigaretten geklaut hat?"

Dieser Satz sollte jedem kritisch denkendem Menschen die Nackenhaare aufstellen. Hier wird nicht nur die Hautfarbe sondern auch das Delikt geändert. Was ist das für ein Vergleich? Natürlich hätte er NICHT auf einen Weißen Zigarettendieb geschossen - aber auch NICHT auf einen Schwarzen!

Gast
Am 25. November 2014 um 17:45 von SydB

"Ganz bestimmt nicht. Aber man sollte hier objektiv bleiben, einfach mal von der Vorstellung lösen, dass der getötete schwarz und der Polizist weiß ist, und die Sache ganz objektiv betrachten."

Gut.. lösen wir uns davon.. was bleibt? Eine Person wurde ohne, dass eine ernstzunehmende Gefahr von 12 Kugeln getroffen, davon einige gezielt, einige Glückstreffer.
12 Kugeln... das macht 12 Schüsse...

Japp, wenn ich mich in Notwehr verteidige kann ich sicher 12 mal feuern ohne in Bedrängnis zu kommen.
Skandalurteil - der Cop gehört hinter Gitter..

SydB
17:59 von Chris_7

"Das Problem ist, jeder denkt, dass das mit der Wirkung von Schüssen ist wie in Hollywood. Ist es aber nicht."

Richtig, genau so ist es.

artist22
@Welch seltsames Rechtsverständnis. 17:42 fathaland slim zu 17:3

In der Tat.
Ich schüttele schon gar nicht mehr den Kopf über manche Kommentare. (tatoren)
Denn da erübrigt sich jeglicher Kommentar ;-)

fathaland slim
17:45, SydB

"Aber man sollte hier objektiv bleiben, einfach mal von der Vorstellung lösen, dass der getötete schwarz und der Polizist weiß ist, und die Sache ganz objektiv betrachten."

Sie machen den Fehler, diesen Fall hier nicht objektiv, sondern isoliert zu betrachten. Es handelt sich aber um einen Fall von hoher Symbolik, deswegen die Aufregung im schwarzen Amerika.
Jedes Jahr werden hunderte Menschen von amerikanischen Polizisten erschossen, und Sie können sich vorstellen, dass nicht tödliche Übergriffe um ein Vielfaches häufiger sind. Die gesamten USA sind bis an die Zähne bewaffnet, deswegen ist das Verhalten der Polizei in hohem Maße paranoid. Wenn Sie mal in den USA in eine Verkehrskontrolle geraten sind, dann verstehen Sie vielleicht, was ich meine. Lassen Sie bloß Ihre Hände auf dem Lenkrad, wenn Ihnen Ihr Leben lieb ist...
Polizeiliche Übergriffe finden überproportional in schwarzen Wohngegenden statt. Jeder schwarze Amerikaner kann Ihnen Geschichten aus eigener Erfahrung erzählen.

Brathamster
17:09 von SydB - Ladendiebstahl ist kein Gewaltverbrechen

17:09 von SydB:
"Die ganze Aufregung geht übrigens am Thema vorbei, etwas mehr Objektivität wäre sinnvoll:
In Ferguson war KEIN Kind involviert, sondern ein Gewaltverbrecher wurde nach einer begangenen Tat und Angriffen auf die Polizei erschossen."

Ladendiebstahl ist kein Gewaltverbrechen und der Polizist wusste selbst davon nichts. Er hat vermutlich aus Angst die Fassung verloren. Das würde auch die 12 Schüsse erklären.

juipewfipujgr

Von einem Schwarzen auf reddit /r/news/comments/2nbslo/no_indictment_in_ferguson_case/cmc95va

So people aren't just protesting this lack of an indictment. What they're really protesting is the fact that, as a community, we have almost NO reason to believe the justice system is worth trusting. Not historically, and not today.

Das ist leider die traurige Wahrheit und warum protestiert wird.

PhiloMuc
Motiv der Tat?

Es stimmt wohl, dass der Polizist nicht aus Vorsatz gehandelt hat. Aber wohl als Ergebnis einer völlig falsch aufgebauten Ausbildung, aus der auch die fehlende Gelassenheit durch schwache Persönlichkeitsbildung resultiert. Da sind wohl zudem schon in der Vorauswahl Fehler passiert.

german-canadian
@karwandler

"Sie gehen hier schon seit Stunden mit Informationen zum Opfer hausieren, die dem Polizisten in der fraglichen Situation völlig unbekannt waren und deshalb auch irrelevant für die persönliche Einschätzung seiner angeblichen Gefährdung."

Sind Sie sich sicher?

"So beschreibt Wilson, wie er allein in seinem Streifenwagen unterwegs war, als er zufällig über Funk von einem Ladendiebstahl in der Gegend hörte. Danach habe er zwei Männer gesehen, die mitten auf der Straße entlangmarschiert seien. Einer der beiden - Michael Brown - habe auf die Beschreibung des gesuchten Ladendiebs gepasst."
SPON

Demnach hatte Wilson Informationen über den Ladendiebstahl und versuchte Brown zu überprüfen.

Schnürs Enkel
@SydB

Zitat:

Warnschuss? Hallo, hier ist die Realität. So etwas gibt es im Krimi. Wenn Sie waffenkundig wären dann wüssten Sie dass man normalerweise keine Warnschüsse abgibt.

Die Gründe hier aufzuführen würde den Rahmen sprengen.

Wenn es interessiert, einfach mal einen Waffenkunde Kurs absolvieren
------
Den Sie anscheinend selber nicht absolviert haben.
Wie andere Kommentatoren geschrieben haben, ist ein mehrmaliges "Anrufen" des Angreifers z.B. Pflicht mit eventuellen Warnschüssen falls er nicht reagiert. Nur im Notfall wird auf den Angreifer geschossen und dann nur auf Beine und nicht auf den Oberkörper. Das lehrte man mir bei der Bunderwehr und das ist über 20 Jahre her.

Aber so wie Sie schreiben bekommt man den Eindruck als ob Egoshooter mit im Spiel sind.
Absolut Peinlich!

SeppEsser
Weit über das Ziel hinaus geschossen

Der Polizist hat buchstäblich weit über das Ziel hinaus geschossen. 12 Schüsse auf einen Unbewaffneten sind durch nichts, rein gar nichts zu rechtfertigen. Dass Brown kein unbeschriebenes Blatt war kann nicht als Rechtfertigung herangezogen werden. Würde das hier in Deutschland passieren stünde der Polizist vor Gericht.
Dass in einem Land wie den USA, wo leider immer noch Rassismus weit verbreitet ist, jetzt unter der schwarzen Bevölkerung Unruhe aufkommt ist für mich absolut nachvollziehbar. Allerdings sollte auch hier Unrecht nicht mit Unrecht vergolten werden.

karwandler
Weiß eigentlich jemand was

über die Art der Munition, mit der geschossen wurde?

Hintergrund der Frage: einige user haben sich auf die Version geeinigt, dass dass der "schwarze Hüne" mit 1-2 Schüssen nicht abgehalten wurde, weiter in Richtung des Polizisten zu stürmen.

Da kommt es nun erheblich auf die Munition an. Durchschlagende Vollmantelgeschosse würden tatsächlich eine geringere Stopp-Wirkung entfalten als Geschosse, die ihre Bewegungsenergie voll auf den getroffenen Körper ausüben.

Allerdings sollten Polizeiwaffen sowieso keine Vollmantelgeschosse verwenden wegen der unvermeidlichen Gefährdung Unbeteiligter.

GeMe
17:30 von SydB: Keine Warnschüsse abgeben

"Warnschuss? Hallo, hier ist die Realität. So etwas gibt es im Krimi. Wenn Sie waffenkundig wären dann wüssten Sie dass man normalerweise keine Warnschüsse abgibt."

Ich bitte um Entschuldigung, aber was Sie da schreiben ist Humbug.

Jeder, der irgendwann als Sodat bei der Bundeswehr an der Wachausbildung teilgenommen hat, wurde dabei belehrt, dass man nur in einer Notlage gezielt auf Personen schießen darf und dann zunächst auf Beine bzw. so dass die Schüsse nach Möglichkeit nicht töten.

Weiterhin ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel einzuhalten.

Tödlicher Waffeneinsatz ist nur dann erlaubt, wenn das eigene Leben unmittlebar bedroht ist.

Verdächtige Personen sind anzurufen und es ist mindestens ein Warnschuss abzugeben.

Ich war Offizier und habe während meiner Zeit bei der Bundeswehr wer weiss wieviele Soldaten im Wachdienst ausgebildet.

Der Polizist hat weder in Notwehr gehandelt noch hat er die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Meiner Meinung nach war es Totschlag.

fathaland slim
18:05, Chris_7

"Wie kommen Sie darauf, dass ein unbewaffneter Angreifer der 190cm groß und 130kg schwer ist ungefährlich ist und da keine Notwehrsituation vor liegt? Wenn der in Bewegung ist, dann macht der Sie platt, rennt sie um, sitzt auf ihnen drauf und schlägt sie mit den bloßen Fäusten tot."

Die USA wimmeln von riesenhaften, extrem übergewichtigen Menschen. Und je ärmer und ungebildeter sie sind, desto fetter sind sie im Durchschnitt. Ich kenne einen zwölfjährigen Jungen, der die Körpermaße, die Sie hier beschreiben, besitzt.

Es ist für die Polizei alltäglich, mit solchen Fleischbergen umgehen zu müssen, gerade in armen Gegenden.

Warum die Leute, je ärmer sie sind, umso übergewichtiger sind, ist ein anderes Thema, das zu weit vom hier diskutierten abweicht.

adagiobarber
by the way ... Ferguson hat letztes Jahr auch in

Berlin stattgefunden.

Ein Mann, nackt in einem öffentlichen Springbrunnen. In den Händen ein Messer. Mehrere Einsatzkräfte vor Ort. Ein Beamter nähert sich dem Nackten. Dieser kommt aus dem Springbrunnen auf den Beamten zu.Mit einem Messer (Küchenmesser). Ein zweiter Beamter beobachtet und schiesst. Mehrmals auf den Nackten. Er glaubte seinen Kollegen bedroht. Der Nackte stirbt. Es stellt sich heraus, daß der Tote unter Verwirrung litt. Früher in einem gutbürgerlichen Beruf, dann erkrankt.
Musste er deswegen sterben ?.

Justin

"Nach deutschen Maßstäben geht das über das hinaus, was man unter Selbstverteidigung oder Notwehr versteht."

Allerdings in Deutschland tragen nicht so viele Leute Waffen mit sich rum und man kann einfach keine Waffen im Supermarkt kaufen.
In Deutschland werden Polizisten angepöbelt, geschubst oder selten auch mit Messer angegriffen, in USA wird auf Polizisten geschossen.

"Richtig, und ein Treffer bedeutet lange nicht dass der Getroffene gestoppt ist/wird. Das ist im Krimi so aber nicht in der Realität. Stichwort Stoppwirkung. "

Wenn man nur einmal auf jemanden Schießt, der auf Speed ist oder Kugelsichere Weste trägt, oder gar beides, hat man schlechte Karten. Wenn ein Polizist auf mich seine Waffe richten würde, würde ich bestimmt ganz nicht auf die Idee kommen, den Polizisten anzugreifen.

Der Lenz
um 18:57 von fathaland slim

das ist aber ein anderes Problem
man kann diesen Polizisten nicht wegen mordes verurteilen weil die Polizei sich im Schnitt rassistisch verhällt und ihre Macht missbraucht
Noch nichteinmal wenn er selber ein bekannter Rassist sein sollte
Ihn als Sündenbock zu opfern für den brüllenden wahnsinn und die absolut panische Angst die dieses Land in ihren Klauen hällt würde zwar warscheinlich die Lage beruhigen...muss ich das weiter ausführen?

Planierraupe
An alle Kunstschützen hier

Über die Entscheidung der Jury und den
Fall an sich kann ich mir kein Urteil erlauben,
da die notwendigen Erkenntnisse mir gar
nicht zur Verfügung stehen.
Nur so viel . Alle die meinen es hätten 2,3
oder 4 Schuß gereicht , sollten mal versuchen
auf einem Schiesstand (Schützenverein) auf
eine nur 10 Meter entfernte Scheibe zu
schiessen .Manche werden erstaunt sein .
Es sind zwar ausgebildete Polizisten aber
keine SEK-Leute und schon gar keine Western
-Helden .

Gruß Raupe !

Justin

""Nicht vergessen, er war ein sogenannter "Gangsta"."
Übersetzt heißt das "Kleinkrimineller".
Die sind vogelfrei?
Welch seltsames Rechtsverständnis."

Allerdings, wurde er nicht beim Eisessen kaltblütig erschossen, sondern beim Angriff auf einen Polizisten.

"Und dann würden Sie sofort eine Waffe ziehen und den "Angreifer" erschießen wie es der Cop gemacht hat?"

Nein, ganz bestimmt einen Warnschuss abgeben, und in der Zeit ist der Angreifer schon da, hat die Waffe womöglich aus den Händen gerissen und vielleicht noch mit Messer ein paar mal gestochen. Gut, kann sein, der gute Mann wollte nur den Polizisten die Hände schütteln, wer weiß.

Gast
@Nico Walter

"1. Verdächtigen anrufen, 2. Anruf wiederholen, Waffe dabei hörbar durchladen, 3. einen Warnschuss in die Luft abgeben, 4. gezielte Schüsse in die unteren Extremitäten. "

Sie vergessen zu erwähnen, dass die zitierte Vorschrift nicht für die Abwehr eines Angriffs (=Notwehr) galt, sondern für jemanden, der sich der Kontrolle entziehen, in den MSB eindringen bzw. nach einer begangenen Tat flüchten wollte (=Anwendung des unmittelbarer Zwangs).

Das war bei der BW genau so (wobei nach Einbruch er Dunkelheit die Waffe i.d.R. stets fertiggeladen geführt wurde). Zur Notwehr war auch in der BW und der NVA jederzeit und ohne vorherige Warnung der scharfe Schuss auf den Angreifer und zwar auf jeden Körperteil zulässig.

War oft genug Wachhabender bzw. OvWa und habe oft genug die Wache vergattert ;-)

wlfbck

Was ist denn das bitte für ein Interview? Die Überschrift lautet "Wie kam es zum Urteil der Grand Jury?" mit klarem Bezug zu Ferguson im Klappentext. In Wahrheit wurde nur erklärt, wie das amerikanische Jurysystem funktioniert (oder besser, es wurde kurz ansatzweise dürftig erklärt).
Das ist zwar Wissen, was 99% der Kommentatoren hier gebrauchen können, weil sie keine Ahnung haben, aber eben nicht der versprochene Inhalt.

RedDragon
eigenwillige Definition von Notwehr

Jemand, der auf einen Flüchtenden schiesst, handelt nicht in Notwehr.
.
Die Protokolle der Zeugenaussagen sind übrigens im Netz nachzulesen. Der Staatsanwalt ist polizeinah, sein Vater war selbst Polizist und ist 1964 von einem Schwarzen getötet worden.
.
Den Geschworenen die freie Entscheidungsfindung zu lassen, ist für einen amerikanischen Staatsanwalt ein sehr unübliches Verhalten und als intentional zu bezeichnen. Es gab niemanden mehr, der das Opfer vertrat. Ein anderer Staatsanwalt nannte diese Vorgehen "groben Unsinn - ... hat er sich entschieden, auf seine Rolle als Strafverfolger in diesem Fall zu verzichten."
.
Der Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte von Missouri, hatte die Strategie des Staatsanwaltes McCulloch im Brown-Fall als gefährlich bezeichnet. "Eine Anklage wird dadurch eher unwahrscheinlich".
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Fazit: Hier wurde absichtsvoll ein Gerichtsverfahren so gut als irgend möglich verhindert.
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Das ist skandalös. Ein Wunder, wenn dann wieder Unruhen aufflammen?

Gast
@ Schnürs Enkel 19:04

"Wie andere Kommentatoren geschrieben haben, ist ein mehrmaliges "Anrufen" des Angreifers z.B. Pflicht ... .... Bunderwehr und das ist über 20 Jahre her."

Da hat man Ihnen entweder damals schon Blödsinn bei gebracht, oder Sie wissen es schlicht nicht anders. Ach ja. Ich war Ausbilder und OvWa.

Das was Sie beschreibe ist der unmittelbare Zwang. Also z.B. eine Person will in den MSAb eindringen, will sich der Kontrolle entziehen, will nach einer Tat flüchten. Dann gilt das zitierte: Anruf, Warnschuss oder Androhung des Schusswaffengebraucht, Wirkungsfeuer. Und das dann möglichst nur um fluchtunfähig zu schießen (wenn überhaupt, wenn vermeidbar).

Hingegen bei der Abwehr eines Angriffs auf den Wachsoldaten/ die Streife/ den Posten bei dem er sein Leben bedroht sieht gilt selbstverständlich das selbe Recht auf Notwehr, wie überall anders auch. Und das fordert keinen Warnschuss und keine Verhältnismäßigkeit, sondern erlaubt alles, was das eigene Leben rettet.

karwandler
re german-canadian

"Demnach hatte Wilson Informationen über den Ladendiebstahl und versuchte Brown zu überprüfen."

Aber er hatte keine Informationen über die Person Brown, und das ist der Punkt, auf den ich hingewiesen habe.

Ihre Entgegnung geht damit am Wesentlichen vorbei.

Sodom
Sie scheinen sich auszukennen ...

... und die Waffenzahl in den USA ist eben sehr hoch.
Vielleicht ist das das eigentliche Übel und die Polizei hat zur Selbstverteidigung gar keine andere Wahl.
Die Aspekte der Diskriminierung von Schwarzen scheint trotzdem noch vorhanden,
wohl deshalb auch ihre statistisch höhere Gewaltbereitschaft.
Tja, alles schlimm und heftig - vielleicht taucht irgendwann bei allen mal Vernunft auf!