Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe

Ihre Meinung zu FAQ: Warum dürfen Bewerter anonym bleiben?

Wenn über jemanden in einem Onlineportal Lügen verbreitet werden, darf er die zwar löschen lassen - an den Namen des Bewerters kommt er aber nicht. Das hat der BGH entschieden. Aber was steckt hinter dem Urteil? Fragen und Antworten zu dem Richterspruch.

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13 Kommentare

Kommentare

Gast
Da wäre noch ein Punkt

Nachdem ich schon mehrfach gegen Abmahnungs-Kanzleien vorgegangen bin, frage ich mich, inwieweit eine Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung eines Urhebers von Verleumdungen überhaupt verweigern darf. Immerhin besorgen sich Abmahnanwälte gerichtlich die Kontaktinformationen von bis zu mehreren Tausend Benutzern. Und das regelmäßig. Da möge mir bitte auch nur ein einziges Gericht belegen, dass es tatsächlich mit der notwendigen Akribie jeden dieser Fälle geprüft hat. Ist also ein von einem Jugendlichen raubkopierter Song mehr wert als die gezielte Verleumdung einer anderen Person? Solange es um freie Meinungsfreiheit geht, muss unter allen Umständen die Privatsphäre gewahrt bleiben. Bei strafrechtlichen Handlungen müssen die Behörde aber Zugriff auf die Daten bekommen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Gast
Wo liegt das Problem?

Der Artikel liest sich so, als müsse jetzt bald mal das Gesetz geändert werden, weil zu viel Anonymität solche Fälle hier fördert.

Das ist doch schlichtweg falsch! Mit welchem Recht soll der Betroffene die Daten des anonymen Schreibers herausfordern können? Das geht ihnen überhaupt nichts an! Er hat bereits das Recht, erwiesenermaßen falsche Behauptungen löschen zu lassen. Die Portale sind gefragt, wenn das mehrmals passiert.

Das ist zwar umständlich, aber immer noch besser, als wenn jeder de facto mit seinem Klarnamen im Internet surfen soll. So wäre die Meinungsfreiheit im Internet massiv gefährdet. Und die ist dort aktuell auch nicht größer als im wahren Leben. Denn Falschbehauptungen werden in beiden Fällen verfolgt! Auch im wahren Leben kann man anonym Falschbehauptungen verbreiten, mit viel geringerem Risiko erwischt zu werden, weil kaum nachverfolgbar. Wenn man im Internet nicht mehr anonym bleiben kann, hätte das viel größere Auswirkungen als im "real life".

DeAnonymizer
Gibt es überhaupt keine Möglichkeit, an die Daten der zu kommen

Ja gibt es! ...und dafür muss man auch nicht den Umweg über Rechtsanwälte oder ähnliches auf sich nehmen.

In der Wissenschaft existiert seit einigen Jahren eine eigenständige Disziplin, die sich genau damit auseinandersetzt. Sie nennt sich: "Digital Text Forensics". Hierunter fällt z.B. auch die Autorschafts-Attribution. Anhand dieser ist es tatsächlich möglich anonyme Kommentare (so wie diesen hier) hinsichtlich der Autorschaft zu de-anonymisieren. Wer näheres dazu lesen will kann die folgenden Suchbegriffe in Google eingeben: Autorschafts-Attribution, Autorschafts-Verifikation, Sprachprofiling, Textforensik.

freigeist01
Das kommt immer auf den Fall an

Ich finde es schon hart, dass der Arzt nicht das Recht hat, den Verleumder zu verklagen.
Schließlich geht es in diesen Fällen auch um seinen Ruf und Existenz.
Anders sehe ich das bei Hotel, Restaurant oder amazon Bewertungen. Da kann jeder selbst erkennen ob es sich um einen Schwätzer, Klugsch.. oder sonst war handelt.
Letztendlich ist da sein eigener Verstand gefragt.
Ich buche z.B. gern im Ausland Ferienwohnungen, die schwer zu erreichen sind oder kein Discounter in der Nähe ist.
Dort ist man vor SUV Familien und Geiz ist Geil Spezies sicher.

Gast

Ich kann da ms1963 nur beipflichten. Offensichtlich ist in der deutschen Rechtsprechung Geld justiziabler als Persönlichkeitsrecht. Die sind ja auch nur im GG verankert.

Gast
@Motzke

Sicher ist der genaue Wortlaut des Gerichtsbeschlusses irgendwo im Netz nachzulesen, ggf beim zuständigen Gericht. Ich fordere auch nicht bei jedem beitrag das alle details offengelegt werden, hier ist schliesslich ein Nachrichtenprotal und nicht Wikipedia.

"Die Wissenschaft hinkt hier mit Erklärungsmodellen hinterher,..."

Ach, ich sehe es eher so das die Wissenschaft hier die Bahnen erst ermöglicht haben.

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Und im übrigen bin ich mir recht sicher das der Arzt noch nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat - Was auch so im Artikel steht, er muss nur dafür sorgen das die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wenn der Druck gross genug ist bekommt man auch so jemand.

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@Dr.Kawasaki

Ich sehe genau solche Vorkommnisse als die eigentlichen Angriffe auf die Anonymität im Netz, wenn sich solche Dinge Häufen ist der Druck die Anonymität abzuschaffen höher. Insofern sind Leute welche sich so feige verstecken die eigentlichen Feinde der Anonymität im Netz.

Gast
Sperren solcher User wäre angebracht!

Ein Portal, das ein- oder zweimal einen Beitrag wegen falscher Behauptungen löschen musste sollte diesen User einfach sperren und seine Mailadresse nicht mehr annehmen.

Gast
Moralisch richtiges Handeln

"Im Gesetz ist ja ausdrücklich genannt, dass zum Beispiel die Strafverfolgungsbehörden Auskunft über die Daten verlangen können."

Das stimmt.

Aber niemand ist dazu verpflichtet "Daten zu produzieren".

Das heißt: Wer nicht speichert, der brauch auch keine Auskunft geben.

Das ist genau das, was die Provider alle aktuell tun. Dieses Handeln ist moralisch richtig.

Gast
@NullPlan

Sperren von Benutzer ist kein Weg.

Die Forenbetreiber in Deutschland wissen das ganz genau. Funktioniert nicht.

Miteinander reden bringt was.

Gast
@ 14:43 von Dr.Kawasaki

"Mit welchem Recht soll der Betroffene die ....... Das geht ihnen überhaupt nichts an! Er hat bereits das Recht, erwiesenermaßen falsche Behauptungen löschen zu lassen. "
Das ist Quatsch. Zum Teil stehen diese schädigenden Aussage für Wochen im Internet, bevor der Geschädigte, Verleumdede überhaupt etwas davon erfährt.
Der Schaden ist schon da, und nach Wochen kann es erheblicher Schaden sein. Bei einem Arzt, bei einem Internethändler. Oder einer Privatperson. Was hilft es ihm, wenn er nach Wochen eine Löschung durchsetzen kann. Um so etwas wirkungsvoll zu unterbinden, einen Widerruf zu erzwingen, sollte es zumindest die Möglichkeit geben, dem Verleumder mit rechtlichen Mitteln entgegen zu treten. Das allerdings kann man nur mit einer ladungsfähigen Adresse. Sollten die gemachten Angaben richtig sein, hätte dieser nichts zu befürchten - noch nicht einmal eine strafrechtliche Verfolgung. Was wäre falsch daran, seine Adresse preiszugeben.
Was sonst da abläuft, halte ich für eine Grunz

claireannelage
Persönlichkeitsrechte ? Wen kümmerts...

Wenn jemand es wirklich darauf anlegt einen Anonymen Beitrag zu verfassen dann wird er dieses auch tun, die technischen Möglichkeiten sind begrenzt. Es ist auch wenig Trost dass seriöse Foren keine anonymen Einträge zulassen, wer im Internet nach der Adresse eine Arztes sucht wird unter den ersten Einträgen Seiten wie die o.g. finden, der Großteil klickt einfach den ersten Link an.
Nun könnte man die Betreiber der Seiten für solche Kommentare verantwortlich machen - wie allerdings sollten diese wissen ob ein negativer Bericht den Tatsachen entspricht oder nicht ? Und woher ob 2 Beiträge unter verschiedenen Namen denselben Urheber haben ?

Im Urteil ging es allerdings nicht um die Frage ob es möglich ist den Urheber ausfindig zu machen, sondern darum ob der Versuch überhaupt gestattet ist. Es ist da nur schwer zu verdauen dass bei Urheberrechtsverstößen mehr Rechtsschutz geboten wird als bei persönlicher Verleumdung. Lobbyismus sei Dank.

Wasserkocher
Gute Entscheidung

Die Meinungsfreiheit ist damit gerettet.
Persönlichkeitsrechte, Beleidigungen usw. sind hier ja gar nicht das Thema, denn gegen diese Dinge kann weiterhin vorgegangen werden.

MichaStr
Meinungsfreiheit vs. absichtliche Unwahrheit

Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und sie muss geschützt werden.
Inwieweit das einschließt, dass absichtlich die Unwahrheit gesagt werden darf, kann ich nicht nachvollziehen.
Michael Streibel