Manager mit Aktentasche

Ihre Meinung zu Bundeskabinett: Strengere Regeln für Managergehälter

Aktionäre sollen mehr Einfluss auf die Höhe von Managergehältern erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett beschlossen hat. Zudem ebnete die Ministerrunde den Weg für die deutsche Zustimmung zur gemeinsamen Bankenaufsicht in der Eurozone.

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11 Kommentare

Kommentare

Phonomatic
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auch ein überaus gelungener Schuss.

Bernd1
Richtige Entscheidungen!

Damit werden die Managergehälter in Deutschland ähnlich geregelt wie es die Schweizer in ihrer Volksabstimmung beschlossen haben, die ja hier so bejubelt wurde. Wahrscheinlich werden aber jetzt die gleichen Kritiker, die das für die Schweiz bejubelt haben, hier auch wieder ein Haar in der Suppe finden.
Die Aktionäre sind die Eigentümer der Unternehmen und somit auch die einzigen die das Recht haben über die Managergehälter zu bestimmen!

Die Bankenaufsicht über alle großen Banken in der EU bzw. in der Euro-Zone aus einer Hand ist sinnvoll. Wenn darüber nicht nur die Aufsicht sondern auch die Abwicklung von unseriös handelnden Banken geregelt wird hat das ganz sicher einen positiven Einfluss und wird Exzesse wie sie zur großen Bankenkrise 2007/2008 geführt haben zumindest hier in Europa verhindern!

Gast
Blablabla

Und wer kontrolliert die ständig ausufernden Diäten unser Politiker? Ach so, keiner zuständig, andere Baustelle!

franjo_polen
Wo bleibt die Managerhaftung?

Ist ja toll, dass die Managergehälter jetzt besser überwacht werden sollen. Aber was ist mit den Manager, welche vorsätzlich oder fahrlässig Gelder verschwenden oder einen Betrieb an die Wand fahren? Weil davon gibt es mehr als genung. Nur zwei Beispiele. Der eine darf jetzt in Berlin versuchen den neuen Flughafen zu retten nachdem er vorher einen Staatsbetrieb an den Rand des Zusammenbruchs gespart hatte (http://www.presseportal.de/pm/55903/2430278/waz-mehdorns-altlasten-komm…) und der andere darf jetzt im gleichen Staatsbetrieb seinen in der Privatwirtschaft gescheiterten Traum einer Welt-AG erfüllen.

Antidot
Warum eigentlich strengere Regeln und nicht strengere Gesetze?

Bin ich der einzige, der sich wundert, dass im Zusammenhang mit der Finanzwirtschaft immer wieder von strengeren Regeln gesprochen wird?
Bei anderen Themen werden immer strengere Gesetze gefordert, ist hier dasselbe gemeint? Und wenn ja, warum diese Sprachregelung.
Ich fühle mich dann immer wieder an die regelimmanenten Ausnahmen erinnert! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

DeHahn
der, die, das - wieso, weshalb, warum

Bekanntlicherweise sind es ja die vielen tausend Kleinanleger, die auf Hauptversammlungen den Ton angeben, und die werden denen endlich den Gürtel enger schnallen! - Wie, was, die Kleinanleger kommen da gar nicht hin und haben auch nichts zu melden? Was denn, wie denn, es sind die Großaktionäre und Aufsichtsräte, die alles untereinander auskungeln?
Ja aber, wieso hat man denn das nun als Regel aufgestellt, was so wie so schon üblich ist?

Gast
@masche013

Wer würde denn nicht gern über seine eigene Diätenhöhe entscheiden? MdBs sollten einem Nebentätigkeitsverbot unterliegen.
Das jetzt geplante Gesetz ist wenigstens der erste Schritt in die richtige Richtung. Von der FDP mehr zu verlangen ist unmöglich. Aber sie wird sowieso im nächsten Bundestag nicht vertreten sein, also kommt vllt im nächsten Jahr eine Verbesserung.

Gast
Änderung von Formalien ohne Auswirkungen

Das bezeichnet die tagesschau als strengere Regeln für Managergehälter. In Wahrheit hat an der Regel des schwammigen Paragraphen 87 Aktiengesetz nichts geändert, dass die Vergütung "angemessen" sein müsse. Da ist keine Regelung für die Obergrenze der Vergütung abhängig vom Erfolg der eigenen Arbeit und dem zu versteuernden Gewinn des Unternehmens.

Immer noch können Manager bei einer in die Insolvenz gehenden Aktiengesellschaft Vergütungen und Boni in Millionenhöhe erhalten. Dabei sollten sich Vorgänge wie bei der HRE nicht wiederholen können. Und das kann immer noch passieren. Aufgabe durch den Gesetzgeber nicht erfüllt. Setzen. Mangelhaft.

Und durch die Beteiligung der Aktionäre, die ihr Stimmrecht doch ganz üblicher Weise an die Bank formularmäßig abgetreten haben, wird sich so leicht nichts ändern.

Wie schrieb hier schon ein anderer? Das ist nur Augenwischerei.

ladycat
@ Opolonius

Schließe mich Ihrer Meinung an.
Diese völlig überzogenen Managergehälter sind moralisch nicht vertretbar, weil sie den sozialen Frieden gefährden.
Wenn der Staat keine Begrenzung vornehmen darf, dann darf er auch bei Missmanagement keine Hilfe leisten. Sollen die Pleitemanager doch selbst sehen, wie sie aus der Misere kommen, z. B. durch Privathaftung und Rückzahlung der Boni sowie Mithaftung der Aktionäre. Der Steuerzahler muss in Zukunft außen vor bleiben. Firmenpleiten regelt der Markt von alleine, denn wo eine Lücke entsteht, wird sie wieder aufgefüllt.

frosthorn
Es wurde nachgewiesen, dass

die Rekrutierung von Führungspositionen oder überhaupt von sehr lukrativen Posten seit Jahrzehnten aus den gleichen 3% der Bevölkerung erfolgt. Kaum ein Normalsterblicher bringt es zu einem Vorstandsposten - schon gar nicht durch besondere Leistung. Für die bestehende Elite widerum sind keine herausragenden Leistungen erforderlich.
In meinem Konzern - und das dürfte für die meisten gelten - herrschen furchtbar einfache Prinzipien: Vorstände werden gegen Missmanagement versichert (die Prämien zahlen natürlich die Mitarbeiter). Droht die Pleite, baden das die Arbeitnehmer aus, indem sie ihren Job verlieren. Wird der Ruin dadurch abgewendet, fließt an den Verantwortlichen der Katastrophe eine üppige Prämie. Die erfolgsabhängigen Vergütungsanteile der Vorstände sind doppelt so hoch wie der Festanteil. Und als Erfolgskriterium genügt eine Umsatzrendite, die eben regelmäßig durch Einsparungen am Personal erreicht wird. Und solange die stimmt, lassen die Aktionäre den Vorstand in Ruhe!

Bernd1
@ 13:07 von Antidot

Sie schreiben:
"Warum eigentlich strengere Regeln und nicht strengere Gesetze?
Bin ich der einzige, der sich wundert, dass im Zusammenhang mit der Finanzwirtschaft immer wieder von strengeren Regeln gesprochen wird?"
Wenn Sie sich bei Ihrer Frage auf die Managergehälter beziehen dann ist die Antwort ziemlich einfach:
Es kann keine Gehaltsbeschränkungen per Gesetz geben weil das gegen das grundgesetz verstößt. Da sind sich die Verfassungsexperten alle einig. Jedes Gesetz zur Beschränkung von Einkommen würde vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden.
Also kann man nur Regeln für die Rahmenbedingungen erlassen, wie eben jetzt die Regel dass die Managergehälter bei AG´s von den Aktionären beschlossen werden müssen, also von den Eigentümern der Unternehmen!
Bei der Bankenaufsicht ist es leider ähnlich, auch hier kann man nur Rahmenbedingungen setzen und die Einhaltung dieser Bedingungen überwachen und notfalls einklagen!