Kommentare

Eigentlich richtig...

...allerdings würde ich unterscheiden zwischein einmal bis zu einem Tag ohne Konsequenzen oder 6 Wochen, weil es die Telekom mal wieder nicht gebacken kriegt einen Anschluß am versprochenen Tag freizuschalten.

Eine Panne oder höhere Gewalt kann jeden Internetprovider treffen. Solange er alles daran setzt dass es schnellstmöglich wieder läuft, idealerweise am gleichen Tag, sollte er nicht belangt werden dürfen. Es sei denn es passiert mehrere Male im Monat.

Mein Weltbild vertrübt sich!

Zitat:"Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, hieß es zur Begründung."
Ein Service den man als Kunde bezahlt, der aus Gründen welcher auch immer, nicht funkttioniert, sollte immer entschädigt werden. Das Internet bedeutsam für die Lebensführung sei, halte ich für unsinnig. Wasserwerke werden gerade von der EU Komission zur Privatisierung freigegeben und dem Bürger das Recht auf Leben genommen, aber Internet, ja da dürfen wir unsere REchte einfordern.

Wow! Das ist eine gute

Wow! Das ist eine gute Nachricht für uns! Wir verfügen bei uns zu Hause wegen eines Fehlers des Anbieters seit dem 31. Oktober 2012 nicht mehr über Internet! Seitdem haben wir auch hohe Kosten wegen Auslandsgesprächen vom Handy, die uns bisher nicht zurückerstattet wurden.

endlich...

geht es in dieser richtung mal voran...

Willkommen!

im 21. Jahrhundert!

Meiner Meinung nach zumindest keine falsche Entscheidung. Heutzutage gehen beispielsweise etliche Bewerbungsverfahren nur noch online von statten - wer da einen Tag vor Bewerbungsschluss kein Internet hat, guckt dumm aus der Wäsche.

Lebensgrundlage

Dann sollte ein Internetanschluss auch zum ALG II gehören und bezahlt werden in der Sozialhilfe.

re mkffl

"Dann sollte ein Internetanschluss auch zum ALG II gehören und bezahlt werden"

Im ALG II Warenkorb sind 32 Euro für Telefon und Internet. Das reicht dicke für eine Telefon-Internet Flatrate.

Diese Meldung schockiert mich

Diese Meldung schockiert mich ehrlich gesagt etwas. Ich dachte bisher nicht, dass es so etwas noch NICHT gäbe.

Wer regelmäßig über E-Bay Geschäfte tätigt, den trift ein Internetausfall ziemlich hart, auch wenn man nicht als professioneller Verkäufer dort agiert. Und ein Intenetausfall bedeutet für mich auch einfach, dass ich mit vielen Leuten nicht in Kontakt treten kann. Selbst wenn das Telefon noch funktioniert, ist das kein voller Ersatz gegen ein Skypegespräch, das sehr viel komfortabler ist.

Und schon wieder denke ich mir, dass die Piraten vielleicht doch so einiges besser machen könnten...

Totalausfall

Und was ist, wenn in Siegen der Telekom-Knoten abbrennt und Internet, D1-Netz tot sind und Telefon (analog/ISDN) tagelang gestört ist? Gut wer da NICHT nur auf VoIP angewiesen ist und gar noch ein Handy-SIM eines anderen Anbieters hat. Aber auch DSL-Anschlüsse anderer Anbieter waren zeitweise auch aus, bzw. gestört! Das eine ist, das in einer Vermittlungsstelle wegen Defekt (und mangelnder Wartung?) etwas kaputt geht, aber das keine Brandschutz/Löschmittel zur Verfügungstehen und die Feuerwehr nassen Schaum in die Hightech-Schränke schießt hat dann den Rest gegeben. Kreisweiter Ausfall von Montag bis Mittwoch/Donnerstag. Da rollt jetzt wohl was auf die Telekom zu.... von den Kosten für den neuen Vermittlungsknoten ganz zu schweigen.

Richtungsweisendes Urteil

Dann wird auch ein Internetsozialtarif kommen müssen, analog zum Telefonanschluß. Ergo folgt, Fernsehen, Telefon und jetzt auch Internet gehören zur Lebensgrundlage eines Menschen. Damit dürften Klagen von sozial benachteiligten Menschen nur folgerichtig zu erwarten sein.

auch vorher schon

"Auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens bestehe ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt"

Ein Ebay Händler musste vorher den Schaden nachweisen. Nun kriegt jeder eine Entschädigung, auch ohne Nachweis.

Für 20 Euro oder weniger kann

Für 20 Euro oder weniger kann man wohl kaum eine 100%ige Ausfallsicherheit erwarten. Auch wird von den Anbietern normal nur sowas wie "99%" garantiert, was immernoch 3 Ausfalltage pro Jahr erlauben würde.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn nichts tut. Allerdings gibt es für kritischere Bedürfnisse auch entsprechende Verträge - nur kosten die dann mehr. Wenn man daran sparen will, muss man sich eben anderweitig aushelfen, zum Beispiel für den Notfall über das Mobilfunknetz reingehen.
Wenn die Anbieter jetzt befürchten müssen, kräftig für Schadensersatzansprüche aufkommen zu müssen könnte sich das auf die Höhe der Gebühren auswirken.

@Sebastian Schindler

Also wer regelmässig über ebay Geschäfte tätigt, damit also Geld verdient, sollte dann auch dafür sorgen, ein fallback zu haben. Oder einen Anschluss besitzen, der etwas stabiler als der Standardprivatkundenanschluss ist. (kostet natürlich etwas mehr) Sonst würde man fahrlässig handeln.

An sich nix neues

Auch bisher hatten die Provider verbindliche Verfügbarkeiten sicherzustellen. Im Regelfall iegen diese zwischen 95-99% und einer maximalen Ausfallzeit von x Stunden. Wenn diese vertraglich festgesetzten Zeiten überschritten wurden konnte man auch bisher schon entsprechende Entschädigung verlangen, gerade für Firmen auch durchaus üblich.
Worin genau hier jetzt eine Neuerung liegt erschließt sich mir nicht ganz.

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