Betrug, Erpressung, Wucher - die Vorwürfe sind schwer. Ein indisches Gericht hat deswegen Haftbefehl gegen Porsche-Chef Müller und acht weitere Spitzenmanager erlassen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit einem ehemaligen langjährigen Vertriebspartner. Sogar Interpol ist eingeschaltet.
Außergerichtlich? Im
Außergerichtlich?
Im ernst...Wenns wahr ist: Ab hinter Gitter mit dem Mann.
Es DARF nicht sein das sich jemand bei einer Straftat frei kaufen kann.
Haftbefehl gegen Porsche Manager
Erstens muss ich eine Sache klarstellen die in vielen
Zeitungen falsch Berichtet werden anscheined auch in der Tagesschau die Übernahme von VW durch Porsche ist nicht gescheitert. Die Porsche SE hält eine Mehrheit der Aktien an Volkswagen und diese Porsche SE gehört den Familien Porsche und Pich.
An diesem Beispiel sieht man wieder die Korupptheit und
Kriminalität der großen Konzerne und ihren Managern(und im Hintergrund die der Aktionäre.)
Aber diese zu verhaften sieht sich keiner zu gezwungen. Normale Bürger währen jetzt schon verhaftet den Haftrichtervorgeführt worden aber das gilt aber nicht für die
Vorstandschef.
Fusionen hinterlassen ihre Spuren
Nach der Fusion VW/Porsche ist klar, daß es weltweit Konsequenzen hat. Wozu zwei Vertriebsunternehmen in Indien, wenn ein konzerneigenes für alle Marken reicht.
Vernünftig?
Es ist wohl vergessen worden, darüber nachzudenken, was vernünftig ist.
Ich kündige doch keinem Exklusivvertrieb eines so großen Marktes ohne eine Nutzung dessen aufgebauter Vertriebswege vorzuschlagen. Sowas bindet man doch ein.
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es dazu keine Verhandlungen gab.
@12:08 — Celeborn1970
"Wenns wahr ist: Ab hinter Gitter mit dem Mann.
Es DARF nicht sein das sich jemand bei einer Straftat frei kaufen kann."
So wie es aussieht, handelt es sich dabei um eine ZIVILRECHTLICHE und keine strafrechtliche Angelegenheit. Den Unterschied kennen Sie?
@ NullPlan
Volkswagen Indien verkauft dort bereits die Konzernmarken, es steht also eine Marke mehr Showroom.
@ cowboy8
@ Celeborn1970 scheint den Unterschied schon zu kennen, aber Sie nicht. Betrug und Erpressung hat mit Zivilrecht nichts zu tun, sondern das ist eine Sache für den Staatsanwalt.
Angeblich ist Herr Müller bei der Ausreise nicht aufgehalten worden. Kann es nicht vielleicht auch so sein, dass er sich Hals über Kopf abgesetzt hat und gerade noch wegkam, bevor Interpol zuschlagen konnte? Meist dauert es ja bei internationalen Fahndungen etwas länger.
Die Autoshow geht vom 14. bis 27. Januar. Ist doch komisch, dass Herr Müller - kaum angekommen - schon wieder im Flieger Richtung Heimat sitzt. Ich bin aber guter Hoffnung, dass er hier Interpol nicht entkommt und sich dann herausstellen wird, ob die Vorwürfe berechtigt sind.
Doch
die Übernahme ist gescheitert denn die Porsche AG gehört der Volkswagen AG.
Richtig ist dass die Porsche Automobil Holding SE 50,74% der Volkswagen AG hält.
Kleiner aber sehr wesentlicher Unterschied. Porsche SE gehört verschiedenen Firmen der Familien Porsche und Piëch sowie der Qatar Holding LLC.
Rechtsstreit in Indien: Haftbefehl gegen Por..
@-cowboy8 :
Betrug ist Abt. Strafrecht ........
Man kann nur hoffen,, daß b.d. Einreise nach Deutschland
die Handschellen schon am Airport klicken ,
oder hat die Arbeit von Interpol kein Gewicht mehr in
Deutschland ?
Oder sind Interpol-Fälle nur dann interessant für
Deutschland, wenn sie einen "Bart" tragen ?
Was ist das für eine Justiz in Deutschland ?
Bei d. Organ-skandal hatte ich schon vor wochen moniert
daß kein Deutscher staatsanwalt sich bequemt, eine
Sttrafverfolgung einzuleiten ...
Nun , endlich ,, ist es geschehen ,
aber zu welchem Preis ? -evtl. Beseiteschaffen von
Dokus-Infos usw. -- Zeit hatte der Operateur ge-
nügend u. vielleicht d. nötige kriminelle Energie !
Schon sehr merkwürdig
Wenn der Haftbefehl berechtigt sein sollte, dann bitte, auch ein Herr Müller steht nicht über dem Gesetz. Bislang kommt mir das allerdings reichlich spanisch vor. Aus einer Anklage wegen einer nicht ordnungsgemäßen Vertragsbeendigung werden direkt "Wucher", "Erpressung" und gar "Verschwörung". Darüber entscheidet ein Gericht im hintersten Winkel Indiens - Rajasthan hat die niedrigste Alphabetisierungsrate in Indien und den größten Teil der indisch-pakistanischen Grenze. Der offizielle Sprecher des anklagenden Unternehmens möchte anonym bleiben und der Angeklagte erfährt von dem Haftbefehl gegen ihn aus der Presse, dem angeklagten Unternehmen liegt noch nicht einmal eine offizielle Anklage vor.
Das alles klingt doch verdächtig danach, dass mindestens einer der Beteiligten hier den ganz großen Schwindel durchzuziehen versucht.
@15:21 — Larkenschaper
"Betrug und Erpressung hat mit Zivilrecht nichts zu tun, sondern das ist eine Sache für den Staatsanwalt."
Ich bitte Sie! Precision Cars hat ganz offensichtlich alles Mögliche ins Feld geführt, um seinen zivilrechtlichen Forderungen gegen Porsche mehr Gewicht zu verleichen und damit vor einem indischen Gericht auch noch Erfolg gehabt.
"Angeblich ist Herr Müller bei der Ausreise nicht aufgehalten worden."
Da Herr Müller die USA ohne weiteres verlassen konnte, ist er nicht nur angeblich, sondern auch tatsächlich nicht aufgehalten worden.
"Kann es nicht vielleicht auch so sein, dass er sich Hals über Kopf abgesetzt hat und gerade noch wegkam, bevor Interpol zuschlagen konnte? (...) Ich bin aber guter Hoffnung, dass er hier Interpol nicht entkommt..."
Absetzen, zuschlagen, entkommen - ich glaube, die Fantasie geht mit Ihnen durch. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Herr Müller sich irgendwo verstecken will. Die Frage ist eher, wieviel Bedeutung Interpol diesen Haftbefehlen zumisst.
@16. Januar 2013 - 12:47 — Maik0a
Entscheidend ist nicht die Frage, was für Porsche Sinn macht, sonder was vertraglich vereinbart wurde. Wenn es einen Vertrag zwischen Porsche und Precision Cars India gibt ist der zu erfüllen, egal ob sich die Rahmenbedingungen für Porsche ändern oder nicht. Wen interessiert in Indien auch schon eine Übernahmeschlacht in Deutschland? Aussteigen kann man nur, wenn es eine anwendbare Kündigungsklausel gibt oder natürlich in gegenseitigem Einvernehmen. Beides scheint aber, zumindest nach Ansicht der Inder, nicht der Fall zu sein.
Schon witzig
Don-Corleone:
"Man kann nur hoffen,, daß b.d. Einreise nach Deutschland die Handschellen schon am Airport klicken..."
Kaum. Da Herr Müller heute morgen um 11 bereits aus den USA ausgereist war, ist er mittlerweile längst in Deutschland eingereist.
Larkenschaper:
"Ich bin aber guter Hoffnung, dass er hier Interpol nicht entkommt..."
Es ist schon witzig, wie gut die Anti-Reichen-Reflexe funktionieren. Ob diese Haftbefehle vor rechtsstaatlichen Prinzipien Bestand haben oder wie sie zustande gekommen sind, scheint völlig egal zu sein. Und das von Usern, die ansonsten ALLES hinterfragen. User Geräusch liefert da eindeutig bessere Ansätze.
@cowbow8 und geräusch ich
@cowbow8 und geräusch
ich habe mir gerade ueberlegt, tata zu verklagen, sie hatten versprochen einen kleinwagen fuer 1500 eur auf den markt zu bringen, jetzt musste ich mir einen neuwagen fuer 74000 kaufen, das ist wucher, (mehr als 30%) der tata-greis kommt dann hoffentlich in den knast...
im ernst, was die indische strafgerichtsbarkeit da veranstaltet ist wirklich albern, wenn es sich um vertragsrecht handelt.
wenn vw bei seinen vertriebspartnern anders agiert als frueher porsche ist das nichts fuer einen strafprozess sondern zivilprozess; mal sehen ob die deutsche zpo auch in indien gilt :-)