Eine Zwischentür in einem Zellentrakt eines Therapiezentrums wird abgeschlossen.

Ihre Meinung zu Ex-Sicherungsverwahrte erhalten Entschädigung

Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren, haben Anspruch auf Entschädigung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zu. Das Urteil dürfte bundesweit Signalwirkung haben.

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5 Kommentare

Kommentare

Gast
Entschädigung für Gewaltverbrecher???

Das Oberlandesgericht Karlsruhe spricht vier verurteilten Vergewaltigern (=Gewaltverbrechern!) Entschädigungen zu, weil diese zu lange in Sicherungsverwahrung waren?

Ist das ein Witz???

Bei solch einem Urteil frage ich mich, ob wir mittlerweile in der viel zitierten "Bananenrepublik" leben.....!

In diesem Staat läuft mittereweile sehr viel falsch!

Steuersünder werden von diesem Staat, der Justiz und den Finanzämtern kriminalsiert, stigmatisiert, verfolgt und verurteilt, daß es schon groteske Züge annimmt, und Gewaltverbrecher, wie z.B. Vergewaltiger, "belohnt" unsere Justiz auch noch für eine - angeblich - "zu lange Sicherungsverwahrung"?

Wo leben wir eigentlich???

Gast
@Kathgläubig

Bei solch einem Urteil frage ich mich, ob wir mittlerweile in der viel zitierten "Bananenrepublik" leben.....!

Nein, wir leben nicht in einer "Bananenrepublik" sondern in einem Rechtsstaat. Dieser zeichnet sich z.B. dadurch aus, dass auch Häftlinge Rechte haben und mit Ihnen nicht willkürlich umgegangen werden darf. Macht der Staat Fehler kann er zur Rechenschaft gezogen werden.

Im konkreten Fall erscheint es auf den ersten Blick zwar sehr ärgerlich, dass die Verbrecher nun Geld vom Staat bekommen; wenn wir unseren Focus aber nun nicht auf die Verbrecher sondern auf den Staat legen, können wir uns glücklich schätzen, dass auch der Staat für begangenes Unrecht bestraft wird. Das Urteil zeigt, dass wir immer noch unbefangene Richter haben, die sich dem Grundsatz "vor dem Gesetz sind alle (auch der Staat) gleich" verpflichtet fühlen. Bei allem Ärger sollten wir dankbar für dieses Urteil sein.

Gast
Kathgläubig- Wo leben wir eigentlich???

Diese Frage habe ich mir auch schon häufig gestellt.

Potentielle Totschläger sind auf freiem Fuß, während (mehrfache) Schwarzfahrer einsitzen, u.v.m.

Ich darf mich ihrem Beitrag zu 100% anschließen.

Danke.

GeMe
@14:33 — Kathgläubig: So funktioniert ein Rechtsstaat

Man begeht eine Straftat, wird gefaßt, angeklagt und verurteilt. Danach bekommt man eine Strafe. Hat man diese verbüßt, wird man entlassen.

In besonders schweren Fällen kann eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Für diese glit das Gleiche, hat man die Zeit abgesessen, muss man entlassen werden.

Das geht alles nach Recht und Gesetz. Eine beliebige Verlängerung von Strafen gibt es nur in "Bananenrepubliken".

Wer zu unrecht weggeschlossen wird, hat einen Anspruch auf Entschädigung, weil es sich um Freiheitsberaubung handelt.

Ob man die Täter besser weiterhin einsperren sollte oder nicht, können weder Sie noch ich beurteilen, sondern bestenfalls Psychologen, die sich mit den Tätern lange Zeit beschäftigt haben.

karwandler
re peterhartzer

"Potentielle Totschläger sind auf freiem Fuß, während (mehrfache) Schwarzfahrer einsitzen"

Auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie denn einen potenziellen Totschläger einsperren?

Verdachtshaft, oder wie?