Europäischer Gerichtshof in Luxemburg

Ihre Meinung zu EuGH lehnt Klage gegen ESM ab

Der EuGH hat eine Klage gegen den Euro-Rettungsschirm ESM abgewiesen: Abschluss und Ratifikation seien mit dem EU-Recht vereinbar. Damit scheiterte die Klage eines irischen Abgeordneten. Er findet den ESM rechtswidrig, weil Regierungen gezwungen würden, Krisenstaaten oder Banken zu retten.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
13 Kommentare

Kommentare

Gast
Das war zu erwarten und absehbar

Denn man stelle sich vor der irische Abgeordnete hätte Recht. Mal davon abgesehen das es eigentlich unvorstellbar ist was gerade passiert und auch unabhängig davon ob man einem verbündeten Staat hilft oder nicht bedeutet dieses Urteil eigentlich einen Dammbruch. Denn jetzt kann im Umkehrschluss darauf gepocht werden das Staaten ihre verschleppte Insolvenz auf alle aufteilen können. Das ist alsi kein guter Tag für Europa.

tamarixz
Undemokratischer gehts nicht mehr!

Hier soll eine graue eigenständige Finanzregierung geschaffen werden, die mit nichts demokratisch Legitimiert worden ist. Noch schlimmer ist, das sie weder haftbar noch wirklich demokratisch kontrollierbar ist. Normalerweise sollte man erwarten das die Medien bei solche einem gravierenden Eingriff in die Steuer- und Finanzpolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten mehr Informationen hervorbringen.
So sieht kein Europa der Bürger aus! Die konsequenzen werden nicht mehr lange auf sich warten lassen. Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Der Krug EU hat bereits viele Risse, aber das will wohl niemand so recht wahr haben:

Glasbürger
Nicht zu fassen!

Von der "No bail out" Klausel will ich gar nicht anfangen, dieses Urteil ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der EU-Bürger.
Das das BVG "Auflagen" für den ESM vorgab, dürfte auch nur Augenwischerei sein. Wie immer, wird man schon Mittel und Wege finden, die Auflagen zu umgehen.
Der Lesart nach ist der ESM ein Selbstbedienungsladen für die Finanzmafia, dessen Regale wir immer schön gefüllt halten müssen. Ich hoffe nur, der dumme Michel erinnert sich 2013 daran, wer ihm dies und noch mehr bescherte.

Gast
@11:11 — Impartial: No-Bail-Out-Klausel

Die No-Bail-Out-Klausel (geregelt in Art. 125 des AEU-Vertrags) besagt, dass die Mitgliedsstaaten nicht (automatisch) für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedsstaaten haften.

Wäre das nicht ausdrücklich geregelt, könnte man MÖGLICHERWEISE eine gegenseitige Haftung aus dem Vertragswerk ableiten und Verbindlichkeiten eines Mitglieds bei anderen Mitgliedern einklagen. Die Haftungsfrage musste also in jedem Fall irgendwie geregelt werden.

Liest man den Art. 125 genau, steht da nicht, dass man untereinander nicht haften DARF, also etwas anderes vereinbaren darf oder ein begrenztes Instrment wie den ESM schaffen darf.

Die No-Bail-Out-Klausel gilt nach wie vor. Wir haften nicht automatisch (unbegrenzt) für andere Mitgliedsstaaten. Wenn wir das (in einem begrenzen Umfang) doch tun wollen, dann dürfen wir das vereinbaren.

Gast
Der ESM

... kann nicht verklagt werden
... kann aber klagen
... hat Erwerbsrechte
... seine Mitarbeiter sind juristisch immun
... kann nicht gekündigt werden (kein Austritt aus Vertrag möglich)
... Kann die Einlage jederzeit erhöhen
... kann von Ländern innerhalb 10 Tagen Geld einfordern
... Länder müssen zahlen (verpflichtet)
so stehts im Vertrag...

Ein Vertrag in den man rein muss aber nicht mehr raus darf. Schon allein das wäre Grund zu sein, es als verfassungswidrig zu sehen. Daneben die no bail out Klausel als weiterer Grund. Und daß die Länder die Zahlung nichtmal hinterfragen dürfen, als nächsten Grund. Und daß der ESM und seine Arbeiter nie verklagt werden dürfen... Hier wird eine Heuschrecke gezüchtet, die kein Gegner mehr hat. Kahlschlag....

NonServiam
@cowboy8

Wenn ich das richtig verstehe, dürfen wir "freiwillig" unbegrenzt zahlen, aber eben nicht automatisch.
Wir dürfen also freiwillig in einen Vertrag, aus dem es kein Heraus gibt.

@Thunder
Danke!

Die Frösche werden gefragt, und die sagen der Teich gehört aufgefüllt statt ausgetrocknet.

Gast
Reichlich abgeschmackt.....

....was der EuGH da an Kurzbegründung liefert, um einen glasklaren wiederholten Rechtsbruch- hier: Verstoß gegen die „No-Bail-Out-Regel“, zu legalisieren....!

Aber mal im Ernst, hätte man erwarten dürfen, dass der EuGH einen wesentlichen Baustein des derzeitigen Konstrukts für rechtwidrig und nichtig erklärt und damit alles zur Implosion bringt?

Hier geht es nicht um Recht, sondern darum, Vertragswerke selektiv und situativ handhaben zu können, dazu muss das Vertragsrecht „relativiert“ werden.....!

Die europäischen Instanzen müssen sich nur darüber im Klaren sein, dass damit die Euro-Verdrossenheit steigt und der Frust und die Ablehnung gegenüber dem Brüsseler Apparatschik nunmehr auch den EuGH erfasst und tangiert- kein gutes Zeichen für eine verlässliche und berechenbare Zukunft Europas!

Gast

Jetzt mal keine Panik ,seit wann muss sich ein Staat an geschlossene Verträge halten.
Meinen Vertrag hält er doch auch nicht ein,und ändert ihn je nach Bedarf.

Gast
@12:24 — Impartial

Den Art. 125 können Sie im Internet finden und lesen.

Das würde ich jedem mal empfehlen, umd zwar vorurteilsfrei.

Meine Interpretation hat mit juristischen Spitzfindigkeiten nichts zu tun, zu denen bin ich als Nichtjurist gar nicht in der Lage.

Ich kann auch nicht abschätzten, welche Konsequenzen es hätte, wenn es den Art. 125 nicht geben würde. Ich GLAUBE, er soll vor automatischen Haftungsmechanismen schützen, die sich evtl. aus dem Gesamtkonstrukt EU ergeben könnten. So liest es sich für mich.

Meiner Meinung nach würde ein grundsätzliches Bail-Out-VERBOT der Idee einer Solidargemeinschaft widersprechen.

Gast
@Impartial

Ihr Fazit ist (leider) richtig:
http://www.welt.de/finanzen/article111448858/Hedgefonds-wittern-satte-G…

Es geht nicht wirklich darum Griechenland zu helfen,
sondern die tatsächlichen Geldgeber (Sie haben sie bereits benannt) abzusichern und ihnen weitere Gewinne zu ermöglichen!

Nur so kann auch der weitere Sozialabbau in allen EU-Ländern "erzwungen" werden.

Gast
@Thunder: Kahlschlag

"Hier wird eine Heuschrecke gezüchtet, die kein Gegner mehr hat. Kahlschlag..."

Das ist nicht so schlimm. Die Zinslast ist im System bereits sehr hoch. Durch die Umverteilung von EZB, ESM, EU oder IWF, an denen Deutschland mit Steuergeldern beteiligt ist, wird dieser Kahlschlag beschleunigt.

Gäbe es z.B. einen Schuldenschnitt für Griechenland, würden Vermögen und Schulden teilweise gegeneinander gestrichen. Die Zinslast wäre verringert.

Durch ständig neue Kredite wird die Last im System erhöht und es kommt schneller zu einem Punkt, der uns zum Handeln, zu Reformen zwingt.

Von daher ist es langfristig gut, was gerade passiert, auch wenn es jetzt sehr unklug erscheint, was es bei Lichte betrachtet auch ist. Irgendwie irre, oder? Das Kabarett hat ja auch genug Stoff bekommen durch diese Regierung.

Gast
Vertrag

Mal ehrlich , wer hätte an etwas anderes geglaubt . Morge gehe ich zur Bank leihe mir 2 Mill ha haha , zahle eine Rate zurück und dann nichts mehr , die Bank hat ja einen Vertrag mit mir eingegangen , als ist sie auch dafür mit haftbar , gut ja , klappt aber eben nicht , denn diese haben die Macht mir einen Geldeintreiber auf den Hals zu schicken , oder mich zur Insolvenz zu zwingen . In Europa gibt es momentan nichts mehr was es eben nicht gibt , auch nach der nächsten Wahl , wenn dann die nächsten Erhöhungen anstehen , erinnert sich niemand , wem wir diese Sauerei zu verdanken haben , alle waren dann wieder angeblich dagegen .

Moderation
Sehr geehrte User, um die

Sehr geehrte User,
um die Vielzahl Ihrer Kommentare zu Thema ESM zu bündeln, haben wir uns entschlossen, die Kommentarfunktion in diesem Artikel zu schließen. Die Hauptmeldung bleibt für Sie weiterhin kommentierbar.
Ihre Redaktion”