Ein Flugzeug startet vom Münchner Flughafen

Ihre Meinung zu EuGH stärkt Kundenrechte von Flugreisenden

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Verbraucher haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von der Airline aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitgenommen werden. Dies betreffe auch Umbuchungen auf einen späteren Flug als Folge eines Streiks.

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