Der Blick in den Plenarsaal des Bundestags .

Ihre Meinung zu Bundestag berät über umstrittene Wahlrechtsreform

Der Bundestag berät darüber, wie er verkleinert werden kann. Das Problem: Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition hat für lautstarke Kritik der Union gesorgt. Die macht deshalb eigene Vorschläge. Dass beide Seiten zusammenfinden, ist unwahrscheinlich. Von Björn Dake.

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98 Kommentare

Kommentare

Alter Brummbär
Bundestag berät über umstrittene Wahlrechtsreform

Anstatt Lösungen finden zu wollen, denkt jeder nur an sich.

Fuchs123
Muss das denn hier nochmal vor Gericht gehen?

Ein Armutszeugnis für alle Parteien und eine Zumutung für die Menschen im Lande. Wie lange geht das schon mit dem viel zu großem Bundestag. Jahrelang haben es die Unions-geführten Regierungen nicht hinbekommen, eine saubere Lösung zu finden. Nun hat die Ampel nach 1 Jahr etwas auf den Tisch gelegt, wer blockiert wieder, die Union. Es mag heftig für den einen oder anderen Abgeodneten sein, nicht mehr im Bundestag zu sein, aber darauf gibt es keinen Anspruch. Andersherum haben aber die Bürger schon einen Anspruch darauf, daß der Bundestag eine vernünftige Größe hat und nicht Kosten ohne Ende produziert ohne Mehrwert. Was zählt hier mehr, die Interessen der Bürger oder die der Parteien und Abgeordneten????

dronner
Wer will schon den Ast absägen, auf dem er sitzt?

Wenn der Bundestag seine eigene Verkleinerung beschließt, werden einige der derzeitigen Abgeordneten künftig leer ausgehen.

Welche Motivation sollten die haben, dafür zu stimmen?

Allgemeinwohl ist wohl kein so beliebte Argment in der politischen Landschaft ...

jubelperser
offensichtlich

Leider haben die etablierten Altparteien nur ihre eigenen Interessen im Kopf. Grüninnen und SPD wollen die Konservativen schwächen und dafür mit wählen ab 16 Jahren ihr Wählerpotenzial erhöhen. Dazu kommt noch die Schwächung des Direktmandates, was unabhängige Abgeordnete noch seltener macht und Listenzwang, finanz. Abhängigkeiten und devote Parteikandidaten  weiter fördert.

Andi123
Wahlkreis-Vertreter im Bundestag

Der einzige ernstzunehmende Kritikpunkt am Ampelvorschlag kann sein, dass damit nicht jeder Wahlkreis im Bundestag mit einem Abgeordneten vertreten ist.

Das kann man ändern, wenn man die Wahlkreise größer macht, aber viel größer, 15 mehr reichen da bei weitem nicht, und dann ist der Einzugsbereich für einen Wahlkreis besonders auf dem Land sehr groß und der Kandidat für viele weit weg. Oder man fasst Wahlkreise für den Direktkandidaten zusammen (immer einer für 2 Wahlkreise - ähnliches Problem)

Oder man schickt wirklich für jeden Wahlkreis einen Direktkandidaten in den Bundestag, aber wenn der mit den meisten Stimmen ein Überhangmandat in Anspruch nehmen müsste, kommt eben der mit den zweitmeisten "Erst- bzw. Wahlkreis-"stmmen weiter. Bei den Wahlkreisen, wo der Erste die wenigsten Stimmen im Parteivergleich hat, sind es für ihn so um die 30% (also 70% haben nicht für ihn gestimmt) und der Zweite hat dann so um die 28%. Warum soll der den Wahlkreis nicht genauso gut vertreten können ?

 

CoronaWegMachen
Der CDU-Chef Friedrich Merz schlägt vor:

"Es bleibt bei der Wahlkreisstimme und es bleibt dabei, dass diejenigen, die die Wahlkreise gewinnen, auch ein Mandat im Deutschen Bundestag erhalten, ohne dass noch irgendwelche anderen Voraussetzungen erfüllt sein müssten."
Das ist fast gut. Nur leider werden so CDU/CSU bevorteilt, wenn es bei 590 Abgeordneten bleiben soll.
Richtig ist daher die Wahlkreise etwas zu erhöhen. Die Anzahl auf mind. 601 wäre da schon mal gut. Max. dürften es aber dann auch nicht so sonderlich mehr werden wie z.B. ca. 651.
Die Ausgleichsmandate fallen völlig weg.
Denn diese Berechnung der Ausgleichsmandate hat bisweilen nur zu einer weiteren Steigerungen der Anzahl der Abgeordnetenmandate geführt aber jedes kein mal zu einer Verkleinerung dieser Anzahl.
Das Ziel muss jedoch die Begrenzung der Anzahl sein.

schabernack
Kann man nachvollziehen, …

 

dass die Union will, jeder gewählte Direktkandidat solle auch ins Parlament kommen. Für so was sind die Wahlkreise ja auch da, sonst bräuchte man sie nur für organisatorische Fragen für den Wahlort zur Stimmabgabe.

 

Komplett bescheuert ist die Forderung, es den kleinen Parteien zu erschweren mit den Direktmandaten. Aber für die Union selbst soll sich nur ja nichts ändern, damit vor allem diese ganzen Direktbayern von der CSU die Mandate bekommen. Bei der BTW 2021 waren es 46 von 47 für die CSU, plus ein Mandat für die Grünen in München. Die Bayern bleiben, komme was wolle. Ozapft is, und Bayern München sind die besten Fußballer bis in alle Ewigkeit.

 

Es ist unmöglich, bei fest gesetzter Stimmenzahl von 598 Mandaten, die Wahlgerechtigkeit 100% proportional zu den Zweitstimmen zu erhalten, so wie es mit dem bisherigen Wahlrecht in Deutschland max. möglich gerecht geregelt ist. Quadratur der Bayrischen Berge und Maßkrüge.

 

Eine Posse in Dirndl und Lederhose mit Schuhplattler im Bierzelt.

zöpfchen
Größter Gewinner ist afd

Grundsätzlich ist eine Verkleinerung des Bundestags sehr zu begrüßen.

 Allerdings sollte man nicht übersehen, wer der größte Gewinner laut jetziger FAZ sein wird.

*
die AfD.

*
Nicht gut. 

 

 

Sisyphos3
schwierig ... schwierig

 

 

wenn man Frösche fragt wie

sie zum Trockenlegen ihres Tümpels stehen

jubelperser

Die AfD unterstützt den Antrag der Koalition, da Teile ihres eigenen Antrages vor 2 Jahren einfach von der Regierung übernommen wurde. Das fehlt im Artikel.

Coachcoach
Andersrum wäre es sinnvoller

Wenn die neue Regelung alle direkt gewählten - gerne mir Quorum über Wahlbeteiligung & Prozentzahl o.ä. - bis zum erreichten Anteil der jeweiligen Partei als gewählt nehmen würde, hätte die Wähler:innen mehr Einfluss.

Mit dem vorgeschlagenen Ansatz hätte die Parteien das Auswahlrecht.

Und Direktwahl nur mit anständigem Quorum >35/40%.

jubelperser

Die Schwächung des Direktmandates durch die Koalition ist ein schmutziger undemokratischer Angriff auf das Grundgesetz und ihre Gründerväter. Direkt und mehrheitsfähig gewählte Abgeordnete nicht in das Parlament zu lassen, gibts ja noch nicht mal in China.

Ich wüßte kein Land, wo es sowas gibt. Aber was tun die Spezialdemokraten nicht alles um ihre schwindende Mehrheit zu erhalten. Wenn 3 Parteien schon nicht mehr reichen, greift man eben zu solchen Mitteln einer Diktatur würdig.

Sebastian15
Fassen wir mal zusammen....

....es kann nur Verlierer geben, egal welcher Vorschlag sich durchsetzt:

Auf der einen Seite entweder die Union die weniger Überhangmandate kriegt, Kleinparteien deren Fraktionsstatus wackelt oder Wähler, deren Wahlkreis dann nicht mehr im Bundestag repräsentiert wird (letzteres ist in meinen Augen das gewichtigste Gegenargument für den jüngsten Vorschlag).

Oder auf der anderen Seite den Steuerzahler, der sollte man sich nicht auf eine Reform einigen weiterhin für ein übergroßes Parlament aufkommen muss.

 

jubelperser
@09:54 Uhr von Giselbert

wenn ich sehe wie lange man an diesem Thema schon dran ist. Entweder man ist unfähig oder es fehlt der Wille hier eine Lösung zu finden.

Ich habe den Eindruck, dass sich nur die AfD ernsthaft um das Thema bemüht. Schon 2019 brachte man den Antrag „Wahlrechtsreform jetzt – Bundestag auf eine definitive Mandatszahl verkleinern“ ein.

Dieser AfD-Antrag fand leider keine Mehrheit.

Wurde aber jetzt in Teilen von der Regierung übernommen. Das sollte man schon zur Kenntnis nehmen.

Sebastian15
@10:08 Uhr von dronner

Wer will schon den Ast absägen, auf dem er sitzt?

Das schäbige ist ja dass die Linken-Vorsitzende kritisiert, dass der Vorschlag der Union am Ast der Linken sägt, während sie selber einen Vorschlag unterstützt der am Ast der Union sägt.

Bitrocker
Guter Gesetzesvorschlag

Endlich mal ein guter Gesetzesvorschlag der Ampel.

Eigentlich kann man sich die Zweitstimme auch sparen. Der in dem Wahlkreis aufgestellte Kandidat mit den meisten Erststimmen seiner Partei gewinnt. Dann noch die 5%Hürde heruntersetzen und es sitzen vielleicht etwas mehr volksnahe Vorort-Politiker im Parlament als Bundesparteienproporz.

Sebastian15
@10:16 Uhr von schabernack

dass die Union will, jeder gewählte Direktkandidat solle auch ins Parlament kommen. Für so was sind die Wahlkreise ja auch da, sonst bräuchte man sie nur für organisatorische Fragen für den Wahlort zur Stimmabgabe.

Also ich denke wenn man Wähler von SPD, Grünen oder Linken fragt, dann wollen die das genauso. Insofern kann man das der Union nicht zum Vorwurf machen.

Sebastian15
@10:24 Uhr von jubelperser

Die AfD unterstützt den Antrag der Koalition

Wie war das noch? "Bloß nicht mit der AfD stimmen".......? Ich denke diesmal wird die Koalition das dann nicht so eng sehen!

jubelperser
@10:17 Uhr von zöpfchen

Grundsätzlich ist eine Verkleinerung des Bundestags sehr zu begrüßen.

 Allerdings sollte man nicht übersehen, wer der größte Gewinner laut jetziger FAZ sein wird.

*
die AfD.

Wieso das denn?

Gewinner sind vor allem Parteitagskader ohne Rückgrat und Minderheitenliebhaberinnen. Und die sitzen in der Mitte des Plenums.

jubelperser

Die CSU hat natürlich Angst um ihre vielen Zusatzmandate, die sie nur mit bayrischen Stimmen niemals erreichen würde.

Allerdings sind die direkt gewählten Abgeordneten den Wählern wohlbekannt, respektiert und mehrheitsfähig.

Und das stört den Listenabgeordneten besonders bei den Grüninnen, die wie im Wahlkreis Goslar mit 10% über die Landesliste in den Bt kommen...

NieWiederAfd
@09:51 Uhr von Giselbert

Wer erwartet was anderes? Wenn es um die eigenen Pfründe geht, da war man schon immer sehr gönnerhaft.

 

 Sie haben nicht verstanden, dass der Koalitionsentwurf genau das Gegenteil von 'eigene Pfründe sichern' ist, sondern unter Wahrung der Wahlgerechtigkeit die Zahl der Abgeordneten auf die vorgesehene Zahl begrenzt.

Pfründesicherung betreibt die Union; und da tut sich besonders die bayrische Regionalpartei csu unrühmlich hervor und blockiert seit Jahren eine Neuregelung.

 

 

Es werden immer mehr und die Ergebnisse trotzdem schlechter. Scheinbar passt hier das Sprichwort: viele Köche verderben den Brei. Die Hälfte der Abgeordnetenzahl würde ausreichen (oftmals sind eh nicht mehr oder gar weniger im Plenarsaal)!

 

Genau damit es nicht immer mehr werden, gibt es den Neuentwurf der Ampelkoalition. 
Und es sind deshalb nicht immer alle im Plenarsaal, weil die Arbeit der Abgeordneten sich nicht darauf beschränkt. 
Aber geschimpft ist leicht und schnell...

 

 

Der neue Goldstandard
AfD: schon 2019 und 2020 Anträge zur Wahlrechtsreform vorgelegt.

Zitat: "Der Bundestag berät darüber, wie er verkleinert werden kann. Das Problem: Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition hat für lautstarke Kritik der Union gesorgt. Die macht deshalb eigene Vorschläge."

.

Warum die Union hier so die Backen aufbläst, kann ich nicht verstehen. Die AfD hatte schon 2019 und 2020 zwei  Anträge zur Wahlrechtsreform vorgelegt.

Diesen hätte die Union - wäre ihr wirklich an einer Verkleinerung des Bundestags und damit dem Wegfall leckerer Posten gelegen - nur zustimmen müssen.

 

Guggsduhier:

1) Antrag von 2019:

Drucksache 19/14066

"https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2019_10/662912-662912"

 

2) Antrag von 2020

Drucksache 19/20602

"https://dserver.bundestag.de/btd/19/206/1920602.pdf"

 

Lesen hilft!

 

kurtimwald
Viel zu groß …

Für uns paar Leute, weniger als 90 Millionen, leisten wir uns eines der größten Parlamente der Welt.

In die Regierung wählen wir Parteien aufgrund derer Wahlprogramme, nicht irgendwelche Hinterbänkler aus den Stammtischen.

Diese Überhang- und Co. Mandate sind einfach nur überhängig und überflüssig, kaum ein Wähler versteht mehr wie die ins Parlament kommen.

 

D. Hume
@10:29 Uhr von jubelperser

Die Schwächung des Direktmandates durch die Koalition ist ein schmutziger undemokratischer Angriff auf das Grundgesetz und ihre Gründerväter. Direkt und mehrheitsfähig gewählte Abgeordnete nicht in das Parlament zu lassen, gibts ja noch nicht mal in China.

Ich wüßte kein Land, wo es sowas gibt. Aber was tun die Spezialdemokraten nicht alles um ihre schwindende Mehrheit zu erhalten. Wenn 3 Parteien schon nicht mehr reichen, greift man eben zu solchen Mitteln einer Diktatur würdig.

Haben Sie es auch ne Nummer kleiner? Was wäre Ihr Vorschlag für dieses außerordentlich schwierige Thema? Ich bin da ziemlich ratlos.

NieWiederAfd
@10:17 Uhr von zöpfchen

Grundsätzlich ist eine Verkleinerung des Bundestags sehr zu begrüßen.

 Allerdings sollte man nicht übersehen, wer der größte Gewinner laut jetziger FAZ sein wird.

*
die AfD.

*
Nicht gut. 

 

 

Das Hauptziel des Entwurfes der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SPD ist der Erhalt der Proporz-Gerechtigkeit bei gleichzeitiger Festlegung auf die vorgesehene Abgeordnetenzahl. Die Neuregelung ist kein politisches Mittel, die Abgeordnetenzahl einer Partei zu schmälern oder zu begünstigen - selbst die der Blaubraunen nicht: solange sie als demokratische Partei gilt und zu Wahlen antreten darf, muss man den Unsinn und die Rechtsextremität der AfD politisch stellen: ist ja auch nicht schwer, weshalb die neuen Nationalisten und Fremdenfeindlichen im Bundestag immer eine deutliche Minderheit bleiben und hoffentlich von der mündig-kritischen Wählerschaft auch wieder aus dem Bundestag abgewählt werden können, wenn sie unter 5% kommen. 
 

 

gez. NieWiederAfd 

 

 

 

H. Hummel
Niemand steht über dem Grundgesetz ...

.. außer dem Bundestag!(?)! Die Wahlrechtsreform ist doch bereits angemahnt, warum kommt man dieser Aufforderung nicht nach. 

Es gibt 299 Wahlkreise, also soll der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen im Wahlkreis in den Bundestag. Macht 598 Sitze und nix "hängt iwo rüber", keiner braucht eine Zweitstimme.

Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter ... 

MRomTRom
Direktmandate oder repräsentative Verzerrung

++

Die Quadratur des Kreises:

- Stärkt man das Direktwahlsystem, dann verzerrt das die Repräsentativität des Bundestages, weil dadurch Mandatsmehrheiten zustande kommen, die am Gesamtwählerwillen einer BT-Wahl vorbei gehen 'können'.

- Stärkt man das Proporzsystem, dann gehen Direktmandate verloren

++

Ein Kompromiss könnte darin liegen,

dass jedes mit  ‚a b s o l u t e r‘  Mehrheit gewonnene Mandat angetreten wird

die nur mit  ‚r e l a t i v e r‘  Mehrheit gewonnen Mandate im Sinne des Ampelvorschlages im Einzelfall für den Proporz-Ausgleich zu Disposition stehen.

++

Die Verzerrung wäre nicht ausgeschlossen, aber ihr Wahrscheinlichkeit würde kleiner.

 

Andi123
Ein dicker Ast

Am 27. Januar 2023 - 10:31 Uhr von Sebastian15

Das schäbige ist ja dass die Linken-Vorsitzende kritisiert, dass der Vorschlag der Union am Ast der Linken sägt, während sie selber einen Vorschlag unterstützt der am Ast der Union sägt.

 

Man sägt also am Ast der Union, wenn man ihren Vorschlag verhindert, mit dem sie mehr Mandate im Bundestag bekäme, als ihr nach den Wählerstimmen zustehen. Dass also eine Parteienkonstellation regieren kann, die weniger Stimmen bekommen hat als die mit diesem Vorschlag in die Oppositionsrolle gedrängte Konstellation ?

So ist es übrigens zur Zeit in Italien.

 

CoronaWegMachen
@10:45 Uhr von H. Hummel

.. außer dem Bundestag!(?)! Die Wahlrechtsreform ist doch bereits angemahnt, warum kommt man dieser Aufforderung nicht nach. 

Es gibt 299 Wahlkreise, also soll der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen im Wahlkreis in den Bundestag. Macht 598 Sitze und nix "hängt iwo rüber", keiner braucht eine Zweitstimme.

Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter ... 

Richtig. Ein Wahlkreis, ein(e) Abgeordnete(r). Ggf gibt es am Ende eine Stichwahl, und ein(e) Abgeordnete(r) ist dann gewählt.
Nur damit Überhangmandate und ein Vorteil für die CDU/CSU wegfallen, muss die Anzahl der Wahlkreise erhöht werden und damit die Abgeordnetenanzahl.
Hier müssen jetzt schnell die Experten/innen ran, und die müssen mal ganz klar vorrechnen wie hoch die max. Anzahl der Wahlkreise und damit die max. Anzahl der Abgeordneten sein muss. An diesem Punkt  ist noch nichts passiert.

Anderes1961
@09:51 Uhr von Giselbert

Wer erwartet was anderes? Wenn es um die eigenen Pfründe geht, da war man schon immer sehr gönnerhaft.

[...] Die Hälfte der Abgeordnetenzahl würde ausreichen (oftmals sind eh nicht mehr oder gar weniger im Plenarsaal)!

 

Warum das eine ausgesprochen schlechte Idee ist, steht im Artikel. Im übrigen wurde hier auf Tagesschau.de und auch bei zahlreichen Diskussionen im Forum Ihnen und anderen schon öfter erklärt, daß es nicht Hauptaufgabe der Abgeordneten ist, den lieben langen Tag im Plenarsaal rumzusitzen, sondern sich für die Belange seines Wahlkreises einzusetzen. Im Gegenteil, einen Abgeordneten, der den ganzen Tag im Plenarsaal rumsitzt, würde ich das nächste Mal nicht mehr wählen. Rumsitzen machen nämlich nur die Faulen.

 

Was ein Abgeordneter neben den Plenarsitzungen zu leisten hat, können Sie einfach feststellen. Sprechen Sie mal mit Ihren Gemeinderäten. Oder mit dem Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Das Prinzip ist nämlich das Gleiche. Im Bundestag halt nur eine Nummer größer.

Advocatus Diaboli 0815
Nochmal Bundesverfassungsgericht

Genauso wenig wie es Sinn macht dass der Wolf die Schafe hütet, der Räuber den Tresorraum bewacht, genauso wenig macht es Sinn den Bundestag mit einer Wahlrechtsreform zu beauftragen. Schließlich ist ja potentiell jeder betroffen.
Deswegen sollte das BVG dass am besten gleich selbst erledigen - und dann basta

MRomTRom
10:45 Uhr von H. Hummel | Schwere Verzerrung

++

Niemand steht über dem Grundgesetz ...

.. außer dem Bundestag!(?)! Die Wahlrechtsreform ist doch bereits angemahnt, warum kommt man dieser Aufforderung nicht nach. 

++

Weil es verflixt schwer ist, alles, was es an demokratischen Anforderungen gibt, zu berücksichtigen.

Es gibt 299 Wahlkreise, also soll der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen im Wahlkreis in den Bundestag. Macht 598 Sitze und nix "hängt iwo rüber", keiner braucht eine Zweitstimme.

Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter ... 

Nein, denn das führt zu schweren Verzerrungen am Wählerwillen vorbei. Damit könnte beispielhaft eine Partei mit 30 % der Stimmen 70 % der Mandate bekommen und dann eine Politik verfolgen, die eine Mehrheit der Wähler nicht gewählt hat.

Das Minimum wären Präferenzwahlsysteme wie in Australien oder Neuseeland, in der jeder Wähler seine Stimmen an Kandidaten vergeben kann, die für ihn 2. oder 3. Präferenz sind, wenn sein 1. Präferenzkandidat nicht gewinnt.

++

bolligru
Eine klare Lösung (Nichtwählerpartei!)...

 

...muß her, eine, bei der die Zahl der Abgeordneten deutlich niedriger ist als bisher.

 

Wie wäre es damit: Eine "Lücke" einführen für die Nichtwähler, also die Nichtwähler behandeln wie eine eigene Partei.

 

Wenn also nur 60% zur Wahl gehen, nur 60% ihre Zweitwählerstimme abgeben, dann sollten auch nur 60% der Sitze für Zweitwählerstimmen verteilt werden.

 

Ist in einem Wahlkreis der Kandidat "Stmmlos" derjenige mit den meisten Stimmen, so gibt es in diesem Wahlkreis keinen direkt gewählten Kandidaten.

 

Das würde den Wahlkampf gewaltig stimulieren und den Bundestag deutlich verschlanken.

Jede Wette, das kommt nicht!

schabernack
@10:17 Uhr von Sisyphos3

 

schwierig ... schwierig

wenn man Frösche fragt wie

sie zum Trockenlegen ihres Tümpels stehen.

 

Wer soll denn wohl sonst ein Gesetz machen zum Wahlrecht.

Die Frösche ja wohl schon mal gar nicht.

 

Das bisherige Wahlrecht in Deutschland ist weltweit beispielhaft gerecht hinsichtlich Sitzverteilung nach Prozentzahlen der Zweitstimmen. Aber es macht diesen riesig großen Bundestag mit aktuell 141 mehr Sitzen als die Standardgröße.

 

Es ist unmöglich, diese Stimmengerechtigkeit bei fester Sitzzahl von 598 zu erhalten. Muss man sich was überlegen, was die beste Wahl zwischen 598 und maximal gerecht ist.

 

Mit plumpen Sprüchen Frösche platt klopfen ist noch mehrfach mehr miserabel als jeder beliebige der Änderungsvorschläge zum Wahlrecht, die von jeder beliebigen Partei bisher gemacht wurde.

 

Was stellen Sie sich als Frosch- und Tümpelexperte denn wohl so vor,

wie man es am besten besser machen solle als bisher?

odoaker
Naheliegende Alternative

Wenn man nichts am Wahlsystem ändern will (wofür es sicherlich gute Gründe gibt), um durch eine geringere Zahl von Abgeordneten Kosten einzusparen, dann muß man meiner Meinung nach eben die Kosten deckeln.

U.a. für Räume, Ausstattung der Abgeordneten u.s.w.,
aber vor allem: für die Höhe der "Diäten".

Denn wenns ans eigene Geld geht, wird es sicher schnellstens kreative Lösungen geben ...

eine_anmerkung .
Reduktion wichtig

Es ist gut das dieser Ball von der Ampel gespielt worden ist und ich denke man wird es hier nicht jedem recht machen können. Alle Vorschläge haben Vor- und Nachteile und den Stein des Weisen habe zumindest ich hier bisher nicht gefunden. Deshalb würde ich die Sache vom Ziel her angehen. Also mein Vorschlag. Maximale Größe 300 Abgeordnete und kein einziger mehr. Und jetzt sind die Parteien dazu aufgerufen Vorschläge zu unterbreiten wie diese unter Beachtung einer größtmöglichen Gerechtigkeit (sicherlich nicht vollumfängliche Gerechtigkeit), abgebildet werden kann?

Anderes1961
@10:31 Uhr von Sebastian15

Wer will schon den Ast absägen, auf dem er sitzt?

Das schäbige ist ja dass die Linken-Vorsitzende kritisiert, dass der Vorschlag der Union am Ast der Linken sägt, während sie selber einen Vorschlag unterstützt der am Ast der Union sägt.

 

Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich. Die Linken-Vorsitzende kritisiert, daß der Vorschlag der Union am Baum sägt. Während Sie selber einen Vorschlag unterstützt, der schlimmestenfalls am Ast der Union sägt. So stimmt es.

 

Denn Der Baum, an dem die Union sägt, steht einzeln auf einer Wiese. Unübersehbar. Und falls Sie es nicht verstehen, erkläre ich es noch mal anders: Der Baum, an dem die Union sägt, ist der Baum der Demokratie. Denn durch den Unionsvorschlag hätten es kleinere Parteien noch schwerer, in den Bundestag zu kommen. Der Vorschlag der Koalition sägt dagegen schlimmstenfalls ein bisschen am Ast, es würde aber weiterhin das Parteienspektrum im Bundestag auch abgebildet.

Tarek94
@10:17 Uhr von zöpfchen

Grundsätzlich ist eine Verkleinerung des Bundestags sehr zu begrüßen.

 Allerdings sollte man nicht übersehen, wer der größte Gewinner laut jetziger FAZ sein wird.

*
die AfD.

*
Nicht gut. 

Vielleicht könnte man ins Wahlrecht aufnehmen, daß nur linke Parteien von der Reform profitieren dürfen? Wäre das in Ihrem Sinne?

sosprach
Krähen

 

werden sie sich einigen ihre gutbezahlten Jobs zu kürzen?

Der Überhangsblödsinn abschaffen oder ein größeres Parlament  bauen? 

Es fehlt an Feingefühl was von ihnen erwartet wird. Die Zeit steht auf "sparen" . Um weiteren Politik und Demokratieverdruss vorzubeugen, erwarte ich von den Volksgewählten eine Lösung  die heißt Verkleinerung.

Anderes1961
@10:45 Uhr von H. Hummel

.. außer dem Bundestag!(?)! Die Wahlrechtsreform ist doch bereits angemahnt, warum kommt man dieser Aufforderung nicht nach. 

Es gibt 299 Wahlkreise, also soll der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen im Wahlkreis in den Bundestag. Macht 598 Sitze und nix "hängt iwo rüber", keiner braucht eine Zweitstimme.

Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter ... 

 

Irgendwas kann an Ihrer Rechnung nicht stimmen. Sollte es Ihnen nicht auffallen, erkläre ich es Ihnen gerne.

fathaland slim
@11:20 Uhr von Mitdenkender

 

1990 noch 622 Sitze und jetzt 736 Sitze. Mehr ist nicht gleich Mehrwert. 

Mehrwert ist ein Begriff aus der Wirtschaft.

diskutieren bis zum Umfallen,

Das Parlament, die Schwatzbude. Eine Erzählung, die Antidemokraten mindestens seit Bismarck pflegen.

wenn denn mal alle da wären. 

Die sind alle da. Die Arbeit findet aber nicht im Plenum, sondern in den Ausschüssen statt. Wer das nicht weiß, will es nicht wissen. Aber selbst die AfD musste das erkennen und hat ihre peinliche Kampagne kleinlaut eingestellt. 

 

silgrueblerxyz
Für mich zählt das Wählervotum

Direkt gewählte Kandidaten sollten ihr Mandat erhalten, die Parteikandidaten kommen über die Landesliste. Sind die Direktkandidaten gleichzeitig Parteimitglieder, sollte ihre Anzahl auf die Landesliste angerechnet werden. Gibt es mehr direkt gewählte Parteimitglieder als nach Listenanteil, sollte die Landesliste keine Abgeordnete mehr stellen können. Gibt es weniger direkt gewählte Partimitglieder, sollte die Landesliste nur die Abgeordnete stellen können, die nach Abzug der direkt gewählten Parteimitglieder übrig bleiben. So würde der Anteil der Parteizustimmung durch den Wähler abgebildet. Errechnete Abgeordnete, egal nach welcher Methode, kann ich nicht wertschätzen, da ihre Exustenz nicht durch Wählervotum zustandegekommen ist.

schabernack
@11:19 Uhr von MRomTRom

 

Ein Kompromiss könnte darin liegen,

dass jedes mit  ‚a b s o l u t e r‘  Mehrheit gewonnene Mandat angetreten wird

die nur mit  ‚r e l a t i v e r‘  Mehrheit gewonnen Mandate im Sinne des Ampelvorschlages im Einzelfall für den Proporz-Ausgleich zu Disposition stehen.

 

Es gibt nur sehr sehr wenige Direktmandate, die im hiesigen Deutschen Sechsparteiensystem mit 50,01% oder mehr gewonnen werden.

 

Es stehen so gut wie alle Direktmandate zur Disposition,

weil sie fast alle nur mit Relativer Mehrheit gewonnen werden.

wenigfahrer
Wir haben

299 Wahlkreise zur Bundestagswahl 2021 gehabt, wo ist also das Problem, jeder Wahlkreis hat einen Kandidaten der gewinnt, und zieht in den Bundestag ein.

Also bleiben von den 598 noch 299 frei Stellen übrig, die werden genau Prozentual nach den Prozenten der Wahlgewinne vergeben.

Damit ist niemand benachteiligt, bei Kommastellen wird abgerundet, so das eventuell 1-2 weniger sind.

Ist auch für alle gleich, und die 5 Prozent auf 7-8 Prozent hochsetzen, so das die starken mehr Gewicht bekommen.

Was ist eigentlich so schwer daran, das Personal was jetzt extrem aufgestockt wurde von der neuen Regierung, kann auch wieder nach unten gefahren werden.

Wenn überall Tausende bei Firmen freigesetzt werden, wie man in den Artikeln der letzten Zeit lesen kann, dann sollte das beim Bundestag auch gehen.

Der unterschied ist nur, die Industrie fragt die Betroffenen nicht, im Bundestag muss man sich quasi selber entlassen.

Und wer macht das schon, teilen sich ja auch selber das Geld zu.

fathaland slim
@10:45 Uhr von H. Hummel

Niemand steht über dem Grundgesetz 

.. außer dem Bundestag!(?)! Die Wahlrechtsreform ist doch bereits angemahnt, warum kommt man dieser Aufforderung nicht nach. 

Es gibt 299 Wahlkreise, also soll der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen im Wahlkreis in den Bundestag. Macht 598 Sitze und nix "hängt iwo rüber", keiner braucht eine Zweitstimme.

Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter ... 

 

Sie plädieren offensichtlich für ein reines Mehrheitswahlrecht nach britischem Vorbild.

Haben Sie das wirklich genau überlegt?

Kleine Parteien hätten dann jedenfalls keine Chance mehr.

Anderes1961
@10:39 Uhr von Der neue Goldstandard

Zitat: "Der Bundestag berät darüber, wie er verkleinert werden kann. Das Problem: Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition hat für lautstarke Kritik der Union gesorgt. Die macht deshalb eigene Vorschläge."

.

Warum die Union hier so die Backen aufbläst, kann ich nicht verstehen. Die AfD hatte schon 2019 und 2020 zwei  Anträge zur Wahlrechtsreform vorgelegt.

Diesen hätte die Union - wäre ihr wirklich an einer Verkleinerung des Bundestags und damit dem Wegfall leckerer Posten gelegen - nur zustimmen müssen.

 

Guggsduhier:

1) Antrag von 2019:

Drucksache 19/14066

"https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2019_10/662912-662912"

 

2) Antrag von 2020

Drucksache 19/20602

"https://dserver.bundestag.de/btd/19/206/1920602.pdf"

 

Lesen hilft!

 

Und wie lautet jetzt der Vorschlag der AfD? Im Antrag steht nämlich nur, daß die AfD die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Weiter nichts. Also nichts als heiße Luft.

Peter P1960
@10:39 Uhr von Der neue Goldstandard

....

Warum die Union hier so die Backen aufbläst, kann ich nicht verstehen. Die AfD hatte schon 2019 und 2020 zwei  Anträge zur Wahlrechtsreform vorgelegt.

Diesen hätte die Union - wäre ihr wirklich an einer Verkleinerung des Bundestags und damit dem Wegfall leckerer Posten gelegen - nur zustimmen müssen.

 

...............

 

2) Antrag von 2020

Drucksache 19/20602

"https://dserver.bundestag.de/btd/19/206/1920602.pdf"

 

Lesen hilft!

 

"einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
- sicherstellt, dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktman-
date erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in diesem Land entspricht
"

Ein toller Vorschlag im Antrag. Wie das genau funktionieren soll, wird offen gelassen. War damals schon, wie gewöhnlich, heisse Luft.

NieWiederAfd
@10:45 Uhr von H. Hummel

.. außer dem Bundestag!(?)! Die Wahlrechtsreform ist doch bereits angemahnt, warum kommt man dieser Aufforderung nicht nach. 

Es gibt 299 Wahlkreise, also soll der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen im Wahlkreis in den Bundestag. Macht 598 Sitze und nix "hängt iwo rüber", keiner braucht eine Zweitstimme.

Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter ... 

 

So schreibt man, wenn man das Grundprinzip des Verhältniswahlrechts nicht begriffen hat. Die bisherige Zweitstimme (demnächst klarer und eindeutiger "Hauptstimme" genannt) ist die entscheidende für den Proporz und stellt sicher, dass eben auch die kleineren Parteien, die keine oder wenige Direktkandidaten per Erststimme (demnächst klarer und eindeutiger "Wahlkreisstimme" genannt) durchbekommen, anteilmäßig im Bundestag vertreten sind.

Überhang- und Ausgleichsmandate dienten bisher dadurch, den Stimmenproporz und damit den Wert jeder abgegebenen Stimme aufrecht zu erhalten.

 

 

gez. NieWieder

 

 

 

 

baumgart67
Anderer Ansatz

Ich denke, ein wirklich vernünftiger Ansatz wäre es, einfach die Wahlkreise zu vergrößern, dann gäbe es auch weniger Abgeordnete aber man könnte alles andere so lassen. Ich finde es sollte eigentlich nicht an dem Prinzip geändert werden, dass alle direkt im Wahlkreis gewählte Abgeordnete auch im Bundestag zu haben und die 5 Prozent Hürde ist auch ok. Es wäre die einfachste und gerechteste Lösung. 

NieWiederAfd
@11:28 Uhr von Advocatus Diaboli 0815

Genauso wenig wie es Sinn macht dass der Wolf die Schafe hütet, der Räuber den Tresorraum bewacht, genauso wenig macht es Sinn den Bundestag mit einer Wahlrechtsreform zu beauftragen. Schließlich ist ja potentiell jeder betroffen.
Deswegen sollte das BVG dass am besten gleich selbst erledigen - und dann basta

 

Es ist kein Fortschritt, munter alle Zuständigkeiten durcheinanderzuwerfen: Die Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ist konstitutiv für unsere Demokratie.

 

gez. NieWieder

 

 

 

fathaland slim
@10:36 Uhr von jubelperser

Die CSU hat natürlich Angst um ihre vielen Zusatzmandate, die sie nur mit bayrischen Stimmen niemals erreichen würde.

Die CSU würde von einem reinen Mehrheitswahlrecht stark profitieren, da sie fast jeden bairischen Wahlkreis direkt gewinnt. 

Allerdings sind die direkt gewählten Abgeordneten den Wählern wohlbekannt, respektiert und mehrheitsfähig.

Sonst wären sie ja nicht direkt gewählt.

Wobei ich gestehen muss, daß ich keinen der Direktkandidaten meines Wahlkreises näher, geschweige denn persönlich kannte.

Und das stört den Listenabgeordneten besonders bei den Grüninnen, die wie im Wahlkreis Goslar mit 10% über die Landesliste in den Bt kommen...

 

Sie plädieren also für ein reines Mehrheitswahlrecht, bei dem die Stimmen für kleinere Parteien unter den Tisch fallen.

Schirmherr

Nach dem mittlerweile als normal zu bewerteten Verhalten unserer Politiker könnte ich mir vorstellen, dass eine neue Regelung zukünftig so aussieht, dass es zu einer Verkleinerung des Bundestages von bestenfalls 5-7% kommt. Für die freiwillige Abgabe von Mandaten aber die Parteien eine geldwerte Zuwendung vom doppelten der so eingesparten Mandatsplätze zukommen lassen wollen. Begründung: Einsichtig zur gewünschten Verkleinerung der Bundestagssitze bei getragen und auf quantitative Unterstützung verzichtet zu haben.

schabernack
@10:32 Uhr von Sebastian15 / @schabernack

 

… dass die Union will, jeder gewählte Direktkandidat solle auch ins Parlament kommen. Für so was sind die Wahlkreise ja auch da, sonst bräuchte man sie nur für organisatorische Fragen für den Wahlort zur Stimmabgabe.

 

Also ich denke wenn man Wähler von SPD, Grünen oder Linken fragt, dann wollen die das genauso. Insofern kann man das der Union nicht zum Vorwurf machen.

 

Ich mache das der Union nicht zum Vorwurf. Ich schrieb ja:

«Das kann man nachvollziehen.»

 

Ich will auch, dass alle gewonnenen Direktmandate ohne Abstriche automatisch ins Parlament kommen. Alles andere stärkt nur die Parteilisten, und so was braucht nicht ein einziger Wähler.

NieWiederAfd
@09:54 Uhr von Giselbert

wenn ich sehe wie lange man an diesem Thema schon dran ist. Entweder man ist unfähig oder es fehlt der Wille hier eine Lösung zu finden.

Ich habe den Eindruck, dass sich nur die AfD ernsthaft um das Thema bemüht. Schon 2019 brachte man den Antrag „Wahlrechtsreform jetzt – Bundestag auf eine definitive Mandatszahl verkleinern“ ein.

Dieser AfD-Antrag fand leider keine Mehrheit.

Wenn man nur Initiativen der AfD kennt, mag dieser Eindruck entstehen. Fakt ist, dass im Herbst 2019 die damaligen Oppositionsparteien Grüne, FDP und Linke einen vernünftigen Antrag einbrachten. Der AfD ging's um das eigene Süppchen, weshalb sie es mit einem eigenen Antrag probierte.

Schon klar, dass die Anhäger der Blaubraunen das weglassen. Na ja - mit Geschichtsverfälschung kennt man sich da ja aus.

 

 

gez. NieWieder

 

 

 

fathaland slim
@11:28 Uhr von Advocatus Diaboli 0815

Genauso wenig wie es Sinn macht dass der Wolf die Schafe hütet, der Räuber den Tresorraum bewacht, genauso wenig macht es Sinn den Bundestag mit einer Wahlrechtsreform zu beauftragen. Schließlich ist ja potentiell jeder betroffen.
Deswegen sollte das BVG dass am besten gleich selbst erledigen - und dann basta

 

Sie wollen also die Jurisdiktion zur Legislative machen?

Ich möchte vorsichtig darauf hinweisen, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist. Das bedeutet als notwendige Voraussetzung die Gewaltenteilung.

NieWiederAfd
@11:32 Uhr von eine_anmerkung .

Es ist gut das dieser Ball von der Ampel gespielt worden ist und ich denke man wird es hier nicht jedem recht machen können. ... Deshalb würde ich die Sache vom Ziel her angehen. Also mein Vorschlag. Maximale Größe 300 Abgeordnete und kein einziger mehr. Und jetzt sind die Parteien dazu aufgerufen Vorschläge zu unterbreiten wie diese unter Beachtung einer größtmöglichen Gerechtigkeit (sicherlich nicht vollumfängliche Gerechtigkeit), abgebildet werden kann?

 

Haben Sie sich mit dem Entwurf der Koalition befasst? In dem gibt's die größtmögliche Gerechtigkeit, da der gleiche Wert jeder abgegebenen Stimme berücksichtigt wird. Die Zahl 598 halte ich weiter für adäquat, um so gut es geht den Proporz der Hauptstimme abzubilden. würde man den Bundestag auf 300 Mandate verkleinern, müsste man parallel die Wahlkreise auf ca 150 minimieren, was den Regionalbezug der Parlamentarier schmälern und schwächen würde.

Über den guten Entwurf der Ampelkoalition jault v.a. die CSU. Warum? Liegt auf der Hand.

 

GeMe
@10:45 Uhr von H. Hummel

.. außer dem Bundestag!(?)! Die Wahlrechtsreform ist doch bereits angemahnt, warum kommt man dieser Aufforderung nicht nach. 

Es gibt 299 Wahlkreise, also soll der Kandidat der Partei mit den meisten Stimmen im Wahlkreis in den Bundestag. Macht 598 Sitze und nix "hängt iwo rüber", keiner braucht eine Zweitstimme.

Ein Wahlkreis, ein Abgeordneter ... 

Gäbe es nur Direktmandate, dann hätten wir wie in den USA oder Großbritannien quasi ein Zwei-Parteien-Parlament.
Die Union hätte 143 Sitze, die SPD 121, die AfD 16, die Grünen 16, Die Linke 3.
 

 

Nettie
Kurze Frage:

Warum sollten diejenigen, die durch eine zielführende Wahlrechtsreform ‚verlieren‘ (an Macht und Einfluss) in diesem Streit ‚einlenken‘?

fathaland slim
@11:38 Uhr von sosprach

 

werden sie sich einigen ihre gutbezahlten Jobs zu kürzen?

Meine Güte, immer wieder das mit dem „gut bezahlt“. Schauen Sie sich bitte einmal die Berufe der Abgeordneten an. Die könnten fast alle in der „freien Wirtschaft“ mehr Geld verdienen als mit ihrem Mandat.

Der Überhangsblödsinn abschaffen oder ein größeres Parlament  bauen? 

Es fehlt an Feingefühl was von ihnen erwartet wird. Die Zeit steht auf "sparen" . Um weiteren Politik und Demokratieverdruss vorzubeugen, erwarte ich von den Volksgewählten eine Lösung  die heißt Verkleinerung.

 

Ich habe immer wieder den Eindruck, daß Ihr Politik- und Demokratieüberdruss ziemlich groß ist. Was ich aus Ihrer verächtlichen Sprache schließe.

Anderes1961
@10:24 Uhr von jubelperser

Die AfD unterstützt den Antrag der Koalition, da Teile ihres eigenen Antrages vor 2 Jahren einfach von der Regierung übernommen wurde. Das fehlt im Artikel.

 

Nein. Es fehlt nicht im Artikel. Es steht im letzten Absatz. Und nein, der Antrag der Blaubrauninnen wurde nicht einfach übernommen. Ich habe mir den Antrag nämlich mal angesehen, den ein Forist hier verlinkt hat.

 

Der Antrag enthält keinen Vorschlag der AfD, sondern nur, daß die Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen solle, gefolgt von den gesetzlichen Bestimmungen, die dieser Vorschlag erfüllen muß; mit anderen Worten:

 

Es ist nichts als heiße Luft und mit Absicht so allgemein gehalten, daß die AfD auf jeden Fall behaupten kann, die "Altparteien" würden dem Antrag der AfD ja nicht folgen. Denn egal, welche Partei was vorschlägt, kann die AfD mit diesem Antrag folge Partei XY ja nur dem Antrag der AfD.

 

Die übliche Bauernfängerei der Blaubraunen. Um es noch mal deutlich zu sagen: Es gibt keinen eigenen Vorschlag der AfD.

Anderes1961
@10:39 Uhr von Der neue Goldstandard

Zitat: "Der Bundestag berät darüber, wie er verkleinert werden kann. Das Problem: Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition hat für lautstarke Kritik der Union gesorgt. Die macht deshalb eigene Vorschläge."

.

Warum die Union hier so die Backen aufbläst, kann ich nicht verstehen. Die AfD hatte schon 2019 und 2020 zwei  Anträge zur Wahlrechtsreform vorgelegt.

Diesen hätte die Union - wäre ihr wirklich an einer Verkleinerung des Bundestags und damit dem Wegfall leckerer Posten gelegen - nur zustimmen müssen.

 

Guggsduhier:

1) Antrag von 2019:

Drucksache 19/14066

"https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2019_10/662912-662912"

 

2) Antrag von 2020

Drucksache 19/20602

"https://dserver.bundestag.de/btd/19/206/1920602.pdf"

 

Lesen hilft!

 

Es sind keine zwei Anträge, sondern nur einer. Der erste Link ist die Pressemeldung, der zweite Link ist der Antrag. Sie haben Recht. Lesen hilft.

proehi
Eine wirklich harte Nuss

Wenn ich den Ampelvorschlag richtig verstanden habe, bekommt ein direkt gewählter Kandidat eines Wahlkreises sein Mandat nicht, wenn seine Partei insgesamt nicht auch ein bestimmtes Quorum erreicht.

Dies würde Einzelkandidaten oder nur regional starke Kandidaten/Parteien ausschließen und damit das Mehrheitswahlrecht mit seinen gewünschten Vorteilen  bedingt aushebeln. Ich halte das für nicht akzeptabel.

Hier könnte - wie hier im Forum schon thematisiert - ebenfalls ein Quorum für den Direktkandidaten und evtl. die Einbeziehung der Wahlbeteiligung die Situation entschärfen.

Dagegen wäre die Reduktion der Wahlkreise auch nicht gut, aber besser.

Tarek94
@10:36 Uhr von jubelperser

Die CSU hat natürlich Angst um ihre vielen Zusatzmandate, die sie nur mit bayrischen Stimmen niemals erreichen würde.

Allerdings sind die direkt gewählten Abgeordneten den Wählern wohlbekannt, respektiert und mehrheitsfähig.

...

Das mag auf dem Land so sein. In großen Wahlkreisen wie zusammengelegten Großstädten sind die Direktkandidaten nicht "wohlbekannt" und deshalb folglich auch nicht "respektiert". Die werden einfach so mitgewählt, weil auf dem Wahlzettel hinter dem Kandidaten die Partei aufgeführt ist. 

Deshalb ein Vorschlag: Es sollte verboten werden auf dem Wahlzettel die Parteizugehörigkeit des Direktkandidaten zu nennen. "Wohlbekannte" und "respektierte" Kandidaten hätten dann nichts zu befürchten, sie würden dann trotzdem gewählt.

Peter P1960
@11:43 Uhr von wenigfahrer

299 Wahlkreise zur Bundestagswahl 2021 gehabt, wo ist also das Problem, jeder Wahlkreis hat einen Kandidaten der gewinnt, und zieht in den Bundestag ein.

Also bleiben von den 598 noch 299 frei Stellen übrig, die werden genau Prozentual nach den Prozenten der Wahlgewinne vergeben.

......

Was ist eigentlich so schwer daran, das Personal was jetzt extrem aufgestockt wurde von der neuen Regierung, kann auch wieder nach unten gefahren werden.

.........

Und wer macht das schon, teilen sich ja auch selber das Geld zu.

Was passiert bei Ihrem System, wenn eine Partei 80 % der Direktmandate holt, also 40 % der 598 Abgeordneten stellt, aber nur 35 % der Zweitstimmen hat?

nelumbo
Natürlich geht es bei Wahlrechtsreformen

nie um das, was vernünftig ist. Egal in welchem Land. Es geht immer darum, dass die Parteien, die gerade am Ruder sind, mehr Wählerstimmen bzw. Prozent der Parlamentssitze bekommen.  Noch nie hat ein Parlament eine Wahlrechtsreform abgesegnet, die für die regierende Partei von Nachteil war. Es geht ja auch niemand zum Chef und sagt: „Es wäre besser für die Firma wenn Sie mein Gehalt kürzen.“  

werner1955
Wahlrechtsreform

Gutes und gerechtes mehrheitswahlsystem einführen und die zweitstimmen abschaffen.

fathaland slim
@11:55 Uhr von schabernack

@10:32 Uhr von Sebastian15 / @schabernack

 

… dass die Union will, jeder gewählte Direktkandidat solle auch ins Parlament kommen. Für so was sind die Wahlkreise ja auch da, sonst bräuchte man sie nur für organisatorische Fragen für den Wahlort zur Stimmabgabe.

 

Also ich denke wenn man Wähler von SPD, Grünen oder Linken fragt, dann wollen die das genauso. Insofern kann man das der Union nicht zum Vorwurf machen.

 

Ich mache das der Union nicht zum Vorwurf. Ich schrieb ja:

«Das kann man nachvollziehen.»

 

Ich will auch, dass alle gewonnenen Direktmandate ohne Abstriche automatisch ins Parlament kommen. Alles andere stärkt nur die Parteilisten, und so was braucht nicht ein einziger Wähler.

 

Sie plädieren für ein Mehrheitswahlrecht nach britischem Vorbild? Verstehe ich Sie da wirklich richtig?

Werdaswissenwill

598 Sitze. Der Rest raus! Wer es ist Parteiproblem! Mehr Kohle wird nicht vom Staat bezahlt! 

NieWiederAfd
@11:55 Uhr von schabernack

 

...

 

Ich will auch, dass alle gewonnenen Direktmandate ohne Abstriche automatisch ins Parlament kommen. Alles andere stärkt nur die Parteilisten, und so was braucht nicht ein einziger Wähler.

 

Die Parteilisten brauchen wir, um den Stimmenproporz bei der Mandatsverteilung zu wahren. Das dürfte doch nun wirklich langsam zur Allgemeinbildung gehören.

Auf den sog. Landeslisten finden sich engagierte Frauen und Männer, die von ihren Parteien deshalb aufgestellt werden, weil sie deren Positionen und Ziele gut vertreten können. Die stellen sich sozusagen der Wahl vor der Wahl. Und für diese Wahl vor der Wahl haben sie gearbeitet.

 

 

Anderes1961
@12:05 Uhr von Giselbert

"daß es nicht Hauptaufgabe der Abgeordneten ist, den lieben langen Tag [...]

Bei Ihrer Argumentation lassen Sie einfach entscheidende Punkte weg, da machen Sie es sich viel zu einfach. Der Bundestag sollte beschlussfähig  sein und dazu gehören mal mindestens die Hälfte. An den Sitzungstagen herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. [...]

Und die mangelnde Teilnahme ist auch in den Medien schon öfters kritisiert worden.

 

Nein. Tut es nicht. Erstens ist der Bundestag beschlußfähig, wenn der Bundestagspräsident bzw. Stellvertreter  die Beschlußfähigkeit feststellen, auch wenn weniger als die Hälfte anwesend sind, so schon praktiziert, Sie erinnern sich? Der Abgeordnete kann sich also von seinem Büro aus um Belange des Wahlkreises kümmern und in den Plenarsaal gehen, falls erforderlich.

 

Zweitens bezieht sich die Anwesenheitspflicht auf das Gebäude, nicht auf den Plenarsaal. Wenn einzelne Abgeordnete (die AfD ist da ganz vorne dabei) dem nicht nachkommen, ist das ein anderes Problem.

Mauersegler
@12:17 Uhr von Tarek94

Deshalb ein Vorschlag: Es sollte verboten werden auf dem Wahlzettel die Parteizugehörigkeit des Direktkandidaten zu nennen. "Wohlbekannte" und "respektierte" Kandidaten hätten dann nichts zu befürchten, sie würden dann trotzdem gewählt.

 

Und die würden dann als  unabhängige Einzelkämpfer in den Bundestag einziehen? Dann hätten sie keinen Fraktionsstatus und auch sonst nichts zu melden.

 

 

Mauersegler
@10:08 Uhr von dronner

Wenn der Bundestag seine eigene Verkleinerung beschließt, werden einige der derzeitigen Abgeordneten künftig leer ausgehen.

Welche Motivation sollten die haben, dafür zu stimmen?

 

Die Mehrheit der Abgeordneten ist für den aktuellen Vorschlag.

 

schabernack
@11:43 Uhr von wenigfahrer

 

Wir haben 299 Wahlkreise zur Bundestagswahl 2021 gehabt, wo ist also das Problem, jeder Wahlkreis hat einen Kandidaten der gewinnt, und zieht in den Bundestag ein.

 

Also bleiben von den 598 noch 299 frei Stellen übrig, die werden genau Prozentual nach den Prozenten der Wahlgewinne vergeben.

 

Sie beschreiben das «Graben-Wahlsystem», und das gibt es so in Japan. Alle gewählten Direktkandidaten aus 289 Wahlkreisen kommen ins Unterhaus.

 

Erhält keiner der Kandidaten mind. 16,7% (= mehr als 1/6 der abgegebenen Stimmen), gibt es eine Stichwahl mit den beiden Bestplatzierten, und der Gewinner erhält den Parlamentssitz.

 

Das führt aber dazu, dass die großen Parteien wegen der vielen Direktmandaten bis zu viel mehr Mandate haben, als deren Stimmenprozentsatz bei den Zweitstimmen auf der anderen Seite vom Graben ausmacht.

 

Seit 1947 regiert mit Ausnahme von zwei unvollständigen Legislaturperioden mit zusammen sechs Jahren immer die LDP mit dem ewigen gleichen kleinen Koalitionspartner Komeito.

fathaland slim
@12:25 Uhr von Werdaswissenwill

598 Sitze. Der Rest raus! Wer es ist Parteiproblem! Mehr Kohle wird nicht vom Staat bezahlt! 

 

Aha. Ein/e Liebhaber/in radikal einfacher Lösungen und von Ausrufezeichen.

Ist Ihnen die komplizierte Problemlage denn wirklich nicht bewusst?

redfan96
@10:16 Uhr von schabernack

dass die Union will, jeder gewählte Direktkandidat solle auch ins Parlament kommen. Für so was sind die Wahlkreise ja auch da, sonst bräuchte man sie nur für organisatorische Fragen für den Wahlort zur Stimmabgabe.

Komplett bescheuert ist die Forderung, es den kleinen Parteien zu erschweren mit den Direktmandaten. Aber für die Union selbst soll sich nur ja nichts ändern, damit vor allem diese ganzen Direktbayern von der CSU die Mandate bekommen. Bei der BTW 2021 waren es 46 von 47 für die CSU, plus ein Mandat für die Grünen in München. Die Bayern bleiben, komme was wolle. Ozapft is, und Bayern München sind die besten Fußballer bis in alle Ewigkeit.

Es ist unmöglich, bei fest gesetzter Stimmenzahl von 598 Mandaten, die Wahlgerechtigkeit 100% proportional zu den Zweitstimmen zu erhalten, so wie es mit dem bisherigen Wahlrecht in Deutschland max. möglich gerecht geregelt ist. Quadratur der Bayrischen Berge und Maßkrüge.

Sie treffen den Nagel auf den Kopf, DA liegt der Bayer. Hund begraben