Die Angeklagte Jennifer W. hält sich beim Betreten des Gerichtssaals einen roten Aktendeckel vors Gesicht. (Archivbild: 09.04.2019)

Ihre Meinung zu Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.

Jennifer W. schloss sich 2014 dem IS im Irak an. Während ihrer Zeit bei der Terrormiliz soll sie zugelassen haben, dass ein fünfjähriges Mädchen angekettet verdurstete. Nun wurde sie in München zu zehn Jahren Haft verurteilt.

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146 Kommentare

Kommentare

Sisyphos3
Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.

Endlich mal ein konsequentes Handeln in unserem Staat

Sternenkind

Nun kostet diese Dame noch Geld durch den Knast und nach 3 Jahren wegen guter Führung Lebenslang Hartz 4

Jochen Peter
Zu milde

Die Dame ist freiwillig zu einer Terroreinheit und hat ein 5-jähriges Mädchen verdursten lassen bzw. war sie Mitwisserin. Ich nenne das Mord oder Beihilfe zum Mord und sie war Mitglied in einer terroristischen Vereinigung. RAF-Mitglieder wurden deutlich härter bestraft.

Stefan_E
sprachpingelig

Was soll der hier verwendete Ausdruck "zugelassen, wie..." grammatikalisch darstellen? Einen Kompromiss zwischen "zugesehen, wie" und "zugelassen, daß"?

Bürgerkritik
Warum nicht lebenslang?

Dieses Urteil ist doch viel zu milde. Selbst lebenslang in einem deutschen Gefängnis wäre noch zu wenig.

zöpfchen
Und die anderen?

Wir müssen leider davon ausgehen, dass noch sehr viele IS-Ehefrauen unerkannt nach Deutschland zurückkommen und ihr ganz normales streng islamisches Leben hier fortsetzen ohne jemals juristisch belangt zu werden.

Jim456
Sprachlos

Beihilfe zum Kindesmord nur 10 Jahre?
Bei gut Führung nach 6 Jahren wieder draußen.

Tolles Rechtsempfinden in unsere Land für das Leben eines Kindes.

Gnom
Das Urteil ist zu milde...

Die Frage ist allerdings, ob Jugendstrafrecht angewendet wurde? Das geht aus dem Artikel leider nicht eindeutig hervor. Die Angeklagte ist heute 27? Dann war sie 2014/ 2015 gerade an ihrer Altersgrenze, bei der noch Jugendstrafrecht angewendet werden kann (wenn Entwicklungsgrad nachhängt und/ oder sie im Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Ehemann steht).

Wenn Jugendstrafrecht angewandt wurde, sind 10 Jahre die Höchststrafe. Wenn Erwachsenenstrafrecht angewandt wurde, muss gefragt werden, warum "nur" zehn Jahre verhängt wurden - Es war doch eindeutig Beihilfe zum Mord.

eine_anmerkung.
um 12:30 von Jim456

>>"Sprachlos
Beihilfe zum Kindesmord nur 10 Jahre?
Bei gut Führung nach 6 Jahren wieder draußen.
Tolles Rechtsempfinden in unsere Land für das Leben eines Kindes."<<

Aber in unserem links/grünen Umfeld, wo wir doch eher dazu tendieren aus Täter Opfer zu machen, finde ich dieses Urteil beachtlich.

eine_anmerkung.
um 12:29 von zöpfchen

>>"Wir müssen leider davon ausgehen, dass noch sehr viele IS-Ehefrauen unerkannt nach Deutschland zurückkommen und ihr ganz normales streng islamisches Leben hier fortsetzen ohne jemals juristisch belangt zu werden."<<

Ja die Beweisführung gestaltet sich sicher von uns (Germany) aus schwierig. Ich frage mich, ob es nicht besser wäre die Personen dem Land wo Sie Ihre Verbrechen begannen haben zur Aburteilung zu überstellen? Wohlwissend das dort sicherlich oftmals kein Mehrsternestrafvollzug existiert.

Jim456
@eine_anmerkung.

>>"Sprachlos
Beihilfe zum Kindesmord nur 10 Jahre?
Bei gut Führung nach 6 Jahren wieder draußen.
Tolles Rechtsempfinden in unsere Land für das Leben eines Kindes."<<

"Aber in unserem links/grünen Umfeld, wo wir doch eher dazu tendieren aus Täter Opfer zu machen, finde ich dieses Urteil beachtlich."

Durchaus, durchaus!
Sie hatte dann noch eine schwere Kindheit in Deutschland und musste zum IS fliehen. Dann ist sie eigentlich nach 4 Jahren wieder draußen.

Ein Kinderleben ist in Bayern offenbar nicht viel wert.

jetzttexteich
Die deutsche Rechtsprechung..

ist viel zu milde! Auch ein Beweis dafür, daß die Angst der Täter vor Bestrafung, egal welcher Straftat immer mehr sinkt. Es muss ja keine Todesstrafe sein, aber nur härtere Strafen können die Verrohung unserer Gesellschaft etwas mehr abmildern.

Sisyphos3
12:21 von Jochen Peter

RAF-Mitglieder wurden deutlich härter bestraft.
--------

da brauchen sie gar nicht so weit zurückgehen
nehmen sie diese Beate Zschäpe
kriegte lebenslänglich wegen Mitwisserschaft, aktiv hat sie ja wohl nichts gemacht.
Zugegeben ich bin juristischer Laie und natürlich nicht sehr in die Anklagepunkte involviert
aber verwundert bin ich schon

Adeo60
@Sternenkind, 12:20 Uhr - Fakenews

"Nun kostet diese Dame noch Geld durch den Knast und nach 3 Jahren wegen guter Führung Lebenslang Hartz 4"

Nun seien Sie doch froh, dass unser Staat so konsequent handelt und 10 Jahre Freiheitsstrafe sind schon mal ein Wort. Wie kommen Sie denn darauf, dass die Verurteilte nach 3 Jahren entlassen werden könnte...? Verbreiten Sie doch bitte keine solche Albernheiten. Eine vorzeitige Haftentlassung ist frühestens möglich, wenn 2/3 der Strafe verbüßt sind - unddann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Also bleibt die Dame mindestens 6,5 Jahre in Haft. Im übrigen sollten Sie sich das Leben im Knast nicht allzu rosig vorstellen.

Tada
fünf Jahre altes Mädchen im Hof in der prallen Sonne angekettet

Sowas kenne ich nur aus Kriegsfilmen, in denen Szenen über das Foltern von Kriegsgefangenen kamen.

Wenn diese Tat und deren Duldung nicht dauerhafte psychiatrische Betreuung erfordert, dann weiß ich auch nicht.
Wer außer Psychopathen macht oder lässt das zu? Und das mit einem Kind.

Niemand braucht gebildet oder besonders mitfühlsam zu sein, um zu wissen, dass man das nicht macht. Und Krieg und die Umstände sind auch keine Entschuldigung dafür.

Bender Rodriguez

So wenig, in Zeiten da schnell Autofahren mit Unfall als Mord gewertet werden kann?
.
Und wäre es nicht besser, sie dort vor Gericht zu stellen, wo sie gewütet hat?
.
Unsere Kuscheljustiz versagt mal wieder.
.
Lebenslang und Sicherheitsverwahrung wäre angebracht. Die Frau ist gefährlich.

Sisyphos3
12:36 von eine_anmerkung.

Aber in unserem links/grünen Umfeld, wo wir doch eher dazu tendieren aus Täter Opfer zu machen, finde ich dieses Urteil beachtlich.
--------------

der Eindruck entsteht !
Wobei das Pendel des Rechtsempfindens schlägt ja mal wieder in die andere Seite
Womöglich wird die eine oder andere in 70 Jahren dann vor Gericht gezerrt,
wie eine damals 18 Jährige Schreibkraft eines KZ Leiters aktuell

David Séchard

Das ist das Problem, wenn man sich über andere Menschen stellt, diese in ihrem Wert mindert und sich über sie erhebt. Und wenn dann eine zerstörerische Ideologie auch die eigenen Machtfantasien anheizt und man nicht mehr fähig ist zu reflektieren und nur zwischen 2 Zuständen unterscheidet, dann ist die Menschlichkeit selbst gegenüber einem kleinen, hilflosen Wesen entstellt und bedeutet so die Härte & die schrecklichsten, denkbaren Konsequenzen.

Das ist schon enorm hart zu lesen was dem Kind und ihrer Mutter angetan wurde.
Diese Grausamkeit ist durch Nichts zu rechtfertigen. Das hat auch nichts mit Religion oder deren Auslegung zu tun .

Macht pervertiert immer. Vom größten Despoten bis zum kleinsten Handlanger. Und wenn man keine Konsequenzen zu befürchten hat, dann ist man auch frei in der Auslebung.

Demokrat 2014

Leider würde ich nicht davon ausgehen, dass die Verurteilte durch die Haft ihre "Überzeugte Einstellung" positiv ändert. In sofern finde ich das Urteil zu milde.

eine_anmerkung.
um 12:45 von Bender Rodriguez

>>"Lebenslang und Sicherheitsverwahrung wäre angebracht. Die Frau ist gefährlich."<<

Eine Frau die sowas macht würde ich jegliche menschliche Züge absprechen.

jetzttexteich
12:47 von Sisyphos3

ein sehr stimmiger Vergleich!!! Aber Vorsicht... mit solchen Argumenten gerät man leicht in die rechte Ecke!

FritzF
Welch ein Glück,

dass sie deutsche Staatsbürgerin ist.
Am Ende der 10 Jahre wird der Staat ca. 1 Mio. Euro für ihre Versorgung verkostet haben.

eine_anmerkung.
um 12:47 von Sisyphos3

>>"der Eindruck entsteht !
Wobei das Pendel des Rechtsempfindens schlägt ja mal wieder in die andere Seite
Womöglich wird die eine oder andere in 70 Jahren dann vor Gericht gezerrt,
wie eine damals 18 Jährige Schreibkraft eines KZ Leiters aktuell"<<

Man darf aber nicht beide Dinge in einem Topf werfen. Im KZ-Fall gilt es um die notwendige Rechtsprechung an sich ungeachtet des Alter der Angeklagte welche erfolgen muss. In ,meiner Anmerkung geht es um den Interpretationsspielraum unserer gültigen Gesetze im konkreten Anwendungsfall wo dieser Spielraum mehrheitlich bis zu linken Grenze genutzt wird wenn ich mir so einige Urteilebegründungen anschaue?

Sisyphos3
12:45 von Bender Rodriguez

Lebenslang und Sicherheitsverwahrung wäre angebracht. Die Frau ist gefährlich
----------------

das ist die Frage !

mir wäre es angenehmer, wenn die Justiz konsequent solche Dinge ahndet.
Vielleicht wäre es auch sinnvollen dass jeder ob links oder rechts ,
religiös oder sonst wie "bekloppt" sofort erkennt derlei Verhalten hat Folgen
Aber da es sich in der Regel um Fanatiker handelt ... bezweifle ich Einsicht

Herr Gesangsverein
Fabelhaft.

Wirklich fabelhaft. Das heißt die ist in spätestens 10 Jahren wieder raus und macht weiter als wäre nichts geschehen.

eine_anmerkung.
um 12:49 von David Séchard

>>"Das ist schon enorm hart zu lesen was dem Kind und ihrer Mutter angetan wurde.
Diese Grausamkeit ist durch Nichts zu rechtfertigen. Das hat auch nichts mit Religion oder deren Auslegung zu tun ..."<<

Mir haben sich die extremen Grausamkeiten des IS, die man damals in der internationalen Presse verfolgen konnte, mit all ihren barbarisch schlimmen Bildern in mein Gehirn eingemeißelt und ich werde diese nie vergessen. Ich hoffe, das diese Abscheulichkeiten nicht mit voranschreiten der Zeit immer mehr bagatellisiert und dementsprechend gering geahndet werden. Das waren keine fehlgeleiteten Schäfchen, das waren unmenschliche Monster.

Bender Rodriguez
Eine anmerkung 12.49

Mach das besser nicht. Sowas hatten wir schon einmal. Und das ist gar nicht gut gegangen.
.
Überleg dir mal, wie menschlich du wärest, wenn du Irgendjemanden das Mensch Sein absprächest?

saschamaus75
@12:36 von eine_anmerkung

>> Aber in unserem links/grünen Umfeld, wo
>> wir doch eher dazu tendieren aus Täter
>> Opfer zu machen

Ähh, die Täter-Opfer-Umkehr ist doch eigentlich immer eher ein probates Mittel der rechten Ideologie und Propaganda. -.-

Und vor welchem (ominösen) "links/grünen Umfeld" haben Sie eigentlich immer solche Angst bzw. wollen diese verbreiten? oO

Sisyphos3
12:51 von jetzttexteich

da muß man durch

Fanatiker jedweder Couleur sind mir ein Greuel,

Ein klein wenig Empathie, auch wenn man glaubt im Recht zu sein, schadet nie.
Auch schadet ein gewisser Selbstzweifel nicht, vielleicht doch nicht im Recht zu sein

Nettie
Ideologisch begründete Handlungen, die das fundamentale Recht

auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit anderer Menschen verletzen und so dieses Recht missachten sind immer Verbrechen gegen die Menschlichkeit

sosprach
Gnade,

für gnadenlose Unmenschlichkeit.
Man hätte sie in den Lagern lassen sollen und dem irakischen oder syrischen Rechtsprechung überlassen.
Es war klar das unsere Gerichte milde urteilen werden.

Jadawin1974
Nur 10 Jahre

bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 10 Jahre bei Beihilfe und Unterlassung würde ich verstehen, auch bei den Taten die "nur" versucht wurden. Aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollte doch schwerer zu bestrafen sein.

Selbst die Mutter aus dem Missbrauchskomplex in Münster hat 7 Jahre Haft bekommen, und Ihr Sohn hat zumindest überlebt, wenn auch schwer traumatisiert.

Ich würde gerne mal die genauere Begründung für dieses Strafmaß hören...

Bender Rodriguez
Frizl

1.mio?
100000 im Jahr?
8333 im Monat?
277 am Tag?
.
Das kommt mir doch ein wenig viel vor.
.
Ich komme bei meiner Rechnung auf nur ca 50000€.
.
Is wahrscheinlich zu wenig
.
Aber mehr würde ich nicht zahlen.

David Séchard
@ Am 25. Oktober 2021 um 12:58 von eine_anmerkung.

>>12:58 von eine_anmerkung.
um 12:49 von David Séchard

>>"Das ist schon enorm hart zu lesen was dem Kind und ihrer Mutter angetan wurde.
Diese Grausamkeit ist durch ..."<<

Mir haben sich die extremen Grausamkeiten des IS, die man damals in der internationalen Presse verfolgen konnte, mit all ihren barbarisch schlimmen Bildern in mein Gehirn eingemeißelt und ich werde diese nie vergessen. Ich hoffe, das diese Abscheulichkeiten nicht mit voranschreiten der Zeit immer mehr bagatellisiert und dementsprechend gering geahndet werden. Das waren keine fehlgeleiteten Schäfchen, das waren unmenschliche Monster.<<

Leider bringen das kriegerische Auseinandersetzungen immer mit sich. Der IS war kein Einzelfall. Schauen Sie sich die Auseinadersetzungen in Afrika an (z. Ruanda). Oder alle anderen Kriege. Mit Terror wird Macht demonstriert. Und Bilder transportieren den noch so schlimmsten Terror. Der 2te Weltkrieg hat den Menschen mittels Bilder genau diesen Schrecken weltweit verdeutlicht.

Sisyphos3
12:54 von eine_anmerkung.

Man darf aber nicht beide Dinge in einem Topf werfen.
----------------

da gibt es viele Dinge, wie ich meine, zu beachten
Angefangen damit das allgemeine Problem einer Verjährung
warum Mord nicht aber Totschlag ....Vergewaltigung
Warum wurde nicht nach dem Krieg konsequent verurteilt, warum erst heute nach 50 ... 80 Jahren
weil man die Verwerflichkeit heute anders bewertet ?

Bender Rodriguez
Sachamaus

"Ähh, die Täter-Opfer-Umkehr ist doch eigentlich immer eher ein probates Mittel der rechten Ideologie und Propaganda. -.-"

Wie kommst du denn da drauf? Das wird von linken ganz genauso gerne genommen.
.
Da hat keiner ein Copyright drauf.

saschamaus75
@12:40 von Sisyphos3

>> aktiv hat sie ja wohl nichts gemacht.

Ähh, Zschäpe hat zum Beispiel ein Wohngebäude in Zwickau in die Luft gejagt? oO

P.S.: Alles weitere würde wahrscheinlich wiedermal einen 'roten Balken' bekommen. -.-

David Séchard
Zusatz 12:49

"Macht pervertiert immer. "

Damit meinte ich eigentlich immer dann, wenn Moral & Empathie fehlen und eigene Interessen über die Anderer gestellt werden.

Macht kann man natürlich auch positiv sehen und auch danach handeln. Mein kurzer Satz war da zu kurz gedacht.

Sisyphos3
13:05 von sosprach

Man hätte sie in den Lagern lassen sollen und dem irakischen oder syrischen Rechtsprechung überlassen.
..........

so gehen definitiv Frankreich und Belgien mit der Sache um.
Auch Großbritannien hält sich bei der Auslieferung sehr bedeckt
Hierzulande habe ich den Eindruck man hat mehr Verständnis für den Angeklagten
und die Folgen für ihn.
Aber wie gesagt mein ganz persönlicher Eindruck

SirTaki
IS Mitgliedschaft

Mitlaufen oder Mit-Täterschaft beim Tod eines Menschen oder unterlassene Hilfeleistung- welches Kriterium den Ausschlag zu 10 Jahren Haft und Schuldspruch gab, ist entscheidend. Der IS ist Terrorismus in Reinform, schreckt vor Ermordung und todbringender Folter nicht zurück und hat sich eine verbrecherische Pseudowelt geschaffen. Die Kulisse im Ausland von Mord, brutaler Gewalt und einem Denksystem, das Religion instruemtatlisiert und missbraucht, gehören in dieses Umfeld. Mitläufer haben wir auch in anderen brutalen, unmenschlichen Regimes usw, gehabt. 10 Jahre Haft sind also nicht Pillepalle. Sondern um Strafmaß und Urteilsbegründung zu verstehen, braucht man einen Blick in die Akte und die Begründungen. Ansonsten sind manche Plattitüden einiger Forenschreiber zur Länge der Haft und sozialen Strafen überflüssig. Das tun andere auch, machen wir es besser und beurteilen sachlich und nach Tatsachen des Gerichtsprozesses und unserer Rechtsordnung. Polemik brauchen wir auch nicht!

Sisyphos3
13:10 von saschamaus75

ich schrieb ja
bin nicht ganz so tief im Thema !
wobei kam dabei jemand zu Schaden ?
(im Zusammenhang eine lebenslänglichen Strafe zu rechtfertigen)

Sisyphos3
13:12 von David Séchard

Mein kurzer Satz war da zu kurz gedacht.
---------------

das ist noch die Frage !
"Macht macht böse"
so meine Erfahrung

Traumfahrer
Re : Bender Rodriguez !

Das große Problem ist leider, dass sie dort als Heldin gefeiert werden würde, von ihren Kumpanen des IS.
Sicher wäre eine härtere Strafe besser gewesen, nur das gibt das deutsche Recht nicht her. Für einen Mord durch "zulassen" oder "zuschauen" sollte es lebenslang ohne jede Bewährung geben, denn hier wurde ein Kind, nur weil es nicht den irrwitzigen, krankhaften und völlig bescheuerten Phantasien dieser grausamen Bande entsprochen hat, verdursten zu lassen, ist an Sadismus nicht zu überbieten. Das hat mit einem religiösem Glauben absolut nichts mehr zu tun, sondern sind rein menschliche Abgründe in total verachtenswerter Weise.

Anderes1961
@zöpfchen

"
Am 25. Oktober 2021 um 12:29 von zöpfchen
Und die anderen?

Wir müssen leider davon ausgehen, dass noch sehr viele IS-Ehefrauen unerkannt nach Deutschland zurückkommen und ihr ganz normales streng islamisches Leben hier fortsetzen ohne jemals juristisch belangt zu werden."

Wir müssen leider davon ausgehen, daß noch sehr viele christliche Ehefrauen unerkannt in Deutschland leben und ihr ganz normales streng christliches Leben hier fortsetzen, ohnee jemals juristisch belangt zu werden.

Juristisch belangt wird man dann, wenn man sich was zu schulden kommen läßt. Ein streng religiöses Leben ist kein Straftatbestand.

Aber es war zu erwarten, daß der eine oder andere User sich die Gelegenheit nicht entgehen läßt, um wieder mal pauschal gegen den Islam zu hetzen.

SirTaki
@spsprach 13:05

Sie ist immer noch Deutsche, die einem deutschen Recht untersteht und daher eine Rückkehr begründen kann. Und mit der Konsequenz, damit auch in Deutschland nach Recht und Gesetz vor Gericht gestellt zu werden. Nur weil in anderen Ländern die Todesstrafe herrscht, ist hier zum Glück für Leute mit deutscher Staatsbürgerschaft die Möglichkeit, einen Auslieferungsantrag zu stellen oder andere Möglichkeiten zur Rückkehr zu nutzen. Unsere Gerichte verhängen keine Todesstrafe und befolgen zum Glück eine Rechtsprechung, die unsere Werte verkörpern. Nur weil einige voreiligen Geistern hierzulande eher nach Kopf-Ab-Methode tendieren, werden wir nicht unsere Rechtsstaatlichkeit aufgeben. Wäre ihre Unschuld ermittelt worden, würde man hier überhaupt nicht drüber reden. Ihre Vorstellungen aber von syrischen oder irakischen Lagern hätte im Falle der Schuldlosigkeit die Frau dort vermodern lassen. Hätten Sie das als Moralist auch in Ihre Überlegungen einbezogen? Und sich besser gefühlt?

Mauersegler
13:09 von Sisyphos3

"Warum wurde nicht nach dem Krieg konsequent verurteilt"

Warum stellen Sie so eine rhetorische Frage?

Sie kennen die Antwort doch ganz genau: Weil es nach dem Krieg viel zu viele gab, die diese Verbrechen entweder immer noch gut geheißen haben oder nichts davon wissen und den berühmten Schlussstrich ziehen wollten.

Der "Volkszorn" galt nicht den Verbrechern, sondern denen, die Aufklärung wollten. Und staatliche Stellen haben eine ganze Menge unternommen, um diese Aufklärung zu verhindern und die TäterInnen davonkommen zu lassen.

schabernack
13:17 von Sisyphos3

«bin nicht ganz so tief im Thema !
wobei kam dabei jemand zu Schaden ?
(im Zusammenhang eine lebenslänglichen Strafe zu rechtfertigen).»

Sie treiben nicht mal an der Oberfläche vom Strafrecht.

10 Jahre lang logistische und konspirative Vorbereitung von 9 Morden ist Täterschaft Mord, auch wenn B.Z. persönlich nie an den Tatorten anwesend war.

jetzttexteich
13:16 von SirTaki

* machen wir es besser und beurteilen sachlich und nach Tatsachen des Gerichtsprozesses und unserer Rechtsordnung. Polemik brauchen wir auch nicht!*

...nun dann behaupte ich ganz einfach mal daß unsere Rechtsordnung ganz allgemein und schon seit Jahrzehnten zu lasch ist...siehe die unzähligen Wiederholungstäter!

Traumfahrer
Re : Sir-Taki !

Wenn ich es zulasse oder zuschaue, wie ein 5jähriges Kind angekettet, verdurstet ohne dagegen etwas zu unternehmen, muss ich schon äußerst brutal und sadistisch sein, und ohne jegliche Empathie. Klar ist auch, es gibt Menschen, die werden von solchen rohen und grausamen Menschen regelrecht angezogen, warum auch immer. Und bei den Kriegern des IS sind leider so ziemlich alle, die in diesen unsäglichen Krieg gezogen sind, in irgend einer Weise von diesem grausamen Virus der völlig verblendeten angeblich religiösen Einstellung geprägt. Je grausamer sie wurden, umso mehr Anhänger fühlten sich anscheinend angesprochen, sich an dieser Brutalität zu beteiligen.
Dass da auch noch Frauen extra hinzogen, um so einen Schlächter zu heiraten, schmälert ihre Schuld in keiner Weise. Denn sie hätten sehr wohl einen Einfluss nehmen können, haben aber lieber zu gesehen oder gar mit geholfen. Und dies muss in einer klaren und unmissverständlichen Botschaft allen bewusst gemacht werden.

eine_anmerkung.
um 13:27 von SirTaki

>>"Sie ist immer noch Deutsche..."<<

Ist Sie das? Der IS hat ein Kalifat (Gottesstaat) ausgerufen und diese Person hat sich dem IS mit seinen dortigen Gesetzen angeschlossen. Hat diese Person damit nicht vielleicht die deutsche Staatsbürgerschaft verloren weil die Mitgliedschaft beim IS (der die Person zweifelsfrei angehörte) eine Ausschließlichkeitsprinzip (es gibt keinen Staat neben dem IS) beinhaltet? Aber jetzt wo es eng wird, halt wieder deutsch oder wie?

SirTaki
@jetzttexteich 13:33

Ja, da gibt es sicherlich einige Passagen im Strafgesetzbuch, die man schärfer abfassen kann. Nur was soll ich von den Ermittlungsbehörden, Juristen und Politikern, die Gesetzestexte verabschieden, halten, wenn sie sagen, Wiederholungstäter wird man auch mit dreifachem Strafmaß nicht immer verhindern können? Da müssen wir wohl noch weitaus tiefer in die Materie von Hintergrund und Auffälligkeiten der Unbelehrbaren tauchen, um das aufzudröseln. Und wenn ich dann die Bedenken lese, mehr Knastbauten und noch mehr überfüllte Haftanstalten würden das Problem auch nicht beheben, weil man nicht alle mal eben wegschließen kann. Man müsse die Relation zwischen Straftätern und Rückfallzahlen im Auge behalten. Dann sehe ich darin auch keine Antwort, wie man Wiederholungstäter lebenslang wegschließen soll. Und beachten wir auch: von welchen strafbaren Handlungen gehen wird aus? Mord wird heute schon anders gewichtet als der Diebstahl.

saschamaus75
@13:17 von Sisyphos3

>> wobei kam dabei jemand zu Schaden ?

'Hey, da ist jemand gerade mit 100 km/h durch die Spielstraße geheizt, aber es kam ja niemand zu Schaden' oder was ist da jetzt 'Ihr Argument? oO

Sie hat in einem Wohnviertel eine Bombe gezündet (§ 308 StGB), reicht das nicht? -.-

P.S.: Und wie gesagt, alles weitere wäre leider 'roter Balken
'. =(

schabernack

«komme bei meiner Rechnung auf nur ca 50000€.
.
Is wahrscheinlich zu wenig.
.
Aber mehr würde ich nicht zahlen.»

Ein Hafttag kostete 2019 pro Inhaftiertem im Schnitt über alle Bundesländer ± 140 Euro. Das wird nun 2021 wohl etwas mehr sein. Seien es 150 Euro. Dann zahlen Sie davon anteilig den Prozentsatz, der Ihrer Steuerzahlung all inclusive aller Steuern entspricht.

Sonst zahlten Sie 30 x 150 = 4.500 Euro pro 30 Tage Monat nur für Ihren persönlichen Häftling, und Sie müssten sich wohl einen Drittjob bis Fünftjob suchen gehen.

Anderes1961
@eine_anmerkung

"
Am 25. Oktober 2021 um 13:39 von eine_anmerkung.
um 13:27 von SirTaki

>>"Sie ist immer noch Deutsche..."<<

Ist Sie das? Der IS hat ein Kalifat (Gottesstaat) ausgerufen und diese Person hat sich dem IS mit seinen dortigen Gesetzen angeschlossen. Hat diese Person damit nicht vielleicht die deutsche Staatsbürgerschaft verloren weil die Mitgliedschaft beim IS (der die Person zweifelsfrei angehörte) eine Ausschließlichkeitsprinzip (es gibt keinen Staat neben dem IS) beinhaltet? Aber jetzt wo es eng wird, halt wieder deutsch oder wie?"

Auch Ihr Quatsch-Jura wird nichts daran ändern, daß die Angeklagte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ich bin kein Jurist, aber meine juristischen Kenntnisse reichen immerhin dafür aus, Ihre Konstruktion als juristischen Blödsinn zu erkennen.

Ute Ziemes
@12:36 von Gnom

Danke, dass Sie nachgerechnet haben. Das erklärt die 10 Jahre.

SirTaki
@eine_anmerkung 13:39

Deutsches Staatsbürgerrecht ist eine Formalie, die man nicht wegradieren oder absetzen kann. Weder der Inhaber noch der Staat können hier mal eben ändern, wenn es nicht den vorgegebenen rechtlichen Verfahrensweg einhält. Ich kann auch Mitglied der RAF sein oder Reichsbürger. Besitze ich den deutschen Pass, bin und bleibe ich Deutsch. Will ich die Staatsbürgerschaft ablegen, muss ich das beantragen. Meine privaten Vorzüge und Seilschaften sind eine andere Ebene. Und nur weil ein Nachbar oder Intimfeind nicht will, dass ich Deutscher bin, werde ich dennoch nicht die Staatsbürgerschaft verlieren. Wir haben Religionsgemeinschaften neben manchen islamischen Gruppierungen, die zwar verfassungsgemäß den deutschen Pass besitzen, aber ihn nicht anerkennen, weil der Allmächtige für sie entscheidend ist und ihre Religionsgemeinde. Zum Glück, sage ich, haben wir unseren verfassungsgesicherten Anspruch einer deutschen Staatsbürgerschaft und einem Pass dazu. Staatenlos zu sein hat viele Nachteile.

Ute Ziemes
@12:49 von David Séchard

Gut beschrieben.

eine_anmerkung.
um 13:44 von SirTaki

>>"Nur was soll ich von den Ermittlungsbehörden, Juristen und Politikern, die Gesetzestexte verabschieden, halten, wenn sie sagen, Wiederholungstäter wird man auch mit dreifachem Strafmaß nicht immer verhindern können.."<<

Ich sehe das pragmatisch. Für mich zeigt ein Wiederholungstäter nur eines; das die vorgelagerten Instanzen (Gutachter, Richter, Verteidiger) da etwas falsch gemacht haben sonst wäre es nicht zu einer Wiederholungstat gekommen.

eine_anmerkung.
um 13:47 von Anderes1961

>>"Auch Ihr Quatsch-Jura wird nichts daran ändern, daß die Angeklagte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ich bin kein Jurist, aber meine juristischen Kenntnisse reichen immerhin dafür aus, Ihre Konstruktion als juristischen Blödsinn zu erkennen."<<

Sie sind also kein Jurist und attestieren meiner Wenigkeit "Quatsch-Jura"? Interessant?

Mauersegler
13:39 von eine_anmerkung

"Hat diese Person damit nicht vielleicht die deutsche Staatsbürgerschaft verloren weil die Mitgliedschaft beim IS (der die Person zweifelsfrei angehörte) eine Ausschließlichkeitsprinzip (es gibt keinen Staat neben dem IS) beinhaltet?"

Ja, so stellt man sich das vielleicht in Ihren Kreisen vor. Mit der deutschen Rechtsordnung haben Ihre Ideen aber seit 1945 zum Glück nichts mehr zu tun.

SirTaki
@Traumfahrer 13:35

Das System von gegenseitiger Kontrolle, Überwachung und Bestrafung funktioniert zu allen Zeiten und unter allen dogmatischen, religiösen, psychologischen oder anderen Dächern, wenn Leute mitmachen, eingefangen und fest eingebraut werden. Da ist nicht mehr viel Luft für Freiheiten, Entscheidungen gegen die Masse der anderen. Das ist ein altes, bekanntes und gut erforschtes Feld von Machtapparat und zentraler Zwangsherrschaft. Kommunismus, Diktatur, Totalitarismus, wie viele Formen finden wir, wenn wir diese Mechanismen und Faktoren unter die Lupe nehmen. Krieg und Waffengewalt sind beim IS die Kulisse, seine Herrschaft aber ähnelt den dokumentierten anderen Systemen. Da sind nicht nur naive und ungebildete Leute zwischen. Aber Sie heben hier noch auf Frauen ab. Die sind wie die Männer in diesem System gefangen. Frauen sind nicht extra hingezogen, sondern mischen bewusst mit. Ich mache und sehe da keinen geschlechtlichen Unterschied. Beide Geschlechter haben ihre dunklen Seiten.

schabernack
13:39 von eine_anmerkung.

« Der IS hat ein Kalifat (Gottesstaat) ausgerufen und diese Person hat sich dem IS mit seinen dortigen Gesetzen angeschlossen. Hat diese Person damit nicht vielleicht die deutsche Staatsbürgerschaft verloren weil die Mitgliedschaft beim IS (der die Person zweifelsfrei angehörte) eine Ausschließlichkeitsprinzip (es gibt keinen Staat neben dem IS) beinhaltet?»

Es gab niemals eine Staatsangehörigkeit "Islamischer Staat", weil nicht jeder beliebige Trottel einen Staat proklamieren, und Staatsangehörigkeiten vergeben kann.

Das kann der IS nicht, das können die Durchgeknallten von den Reichsbürgern nicht. Und Sie kriegen auch nicht die Staatsangehörigkeit vom Phantasialand, weil Sie dort jeden Tag 10 Stunden lang Achterbahn fahren, und sich jeden Tag bei Betriebsende einschließen lassen, um in der Geisterbahn zu wohnen.

Sausevind
12:49 von eine_anmerkung.

"um 12:45 von Bender Rodriguez
>>"Lebenslang und Sicherheitsverwahrung wäre angebracht. Die Frau ist gefährlich."<<

Eine Frau die sowas macht würde ich jegliche menschliche Züge absprechen."

,.,.,

Sowas traue ich Ihnen in der Tat zu.

eine_anmerkung.
um 14:02 von schabernack

>>"Es gab niemals eine Staatsangehörigkeit "Islamischer Staat", weil nicht jeder beliebige Trottel einen Staat proklamieren, und Staatsangehörigkeiten vergeben kann."<<

Das sahen doch aber die Kalifatsanhänger zweifelsfrei ganz, ganz anders. Die hatten in Ihrem Staat z.B. auch eine spezifische Aufbauorganisation mit allen Elementen die den Ihrigen Staat als solchen kennzeichneten. Also müsste doch eigentlich ein ehemaliger Kalifatsanhänger heute ein Staatenloser sein, oder? Alles eine Frage der Betrachtung? Warum sollte die unsrige Staatendefinition die richtige sein? Für uns vielleicht schon, aber für andere?

eine_anmerkung.
um 14:10 von Sausevind

>>"Eine Frau die sowas macht würde ich jegliche menschliche Züge absprechen."

,.,.,

Sowas traue ich Ihnen in der Tat zu."<<

Und wie würden Sie die Frau charakterisieren?

Sausevind
12:49 von Demokrat 2014

"Leider würde ich nicht davon ausgehen, dass die Verurteilte durch die Haft ihre "Überzeugte Einstellung" positiv ändert. In sofern finde ich das Urteil zu milde."

,.,.,

Dann können Sie aber auch nicht davon ausgehen, dass sie in ZWANZIG Jahren Haft ihre Einstellung ändert.

Und bei Todesstrafe ebenfalls nicht.

Welche Strafe also schwebt Ihnen da vor?

Anderes1961
@eine_anmerkung

"
Am 25. Oktober 2021 um 13:54 von eine_anmerkung.
um 13:47 von Anderes1961

>>"Auch Ihr Quatsch-Jura wird nichts daran ändern, daß die Angeklagte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Ich bin kein Jurist, aber meine juristischen Kenntnisse reichen immerhin dafür aus, Ihre Konstruktion als juristischen Blödsinn zu erkennen."<<

Sie sind also kein Jurist und attestieren meiner Wenigkeit "Quatsch-Jura"? Interessant?"

Richtig, ist tatsächlich interessant. Denn eine ganz normale Allgemeinbildung reicht völlig aus, um die Unsinnigkeit Ihrer Konstruktion zu erkennen. Das fängt schon mal damit an, Daß das Kalifat kein anerkannter Staat war. Weitere juristische Begründungen überlasse ich gerne Usern, die sich mit Jura besser auskennen als ich.

dr.bashir
@14:13 von eine_anmerkung.

"Das sahen doch aber die Kalifatsanhänger zweifelsfrei ganz, ganz anders..."

Das kann schon sein. Aber wenn wir anerkennen, dass die Frau Bürgerin des Islamischen Staates ist und ihr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, erkennen wir ja gleichzeitig den "Islamischen Staat" als Staat an. Solange wir aber der Meinung sind, das sei eine Terrororganisation, die sich als Staat aufspielt, bleibt ihr die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wenn sich jeder einfach so zum "Staat" erklären könnte, dann dürfte so mancher Reichsbürger sein eigenes Grundstück nicht verlassen, da er ja dann das Gebiet eines fremden Staates betritt, für den er kein Visum hat. Auch sein selbst gemalter Führerschein gilt in D nicht und er darf nicht mit dem Auto fahren. Aber er behält natürlich seinen deutschen Pass und Führerschein.

dr.bashir
@14:15 von eine_anmerkung.

"Und wie würden Sie die Frau charakterisieren?"

Interessante Frage. Wenn Sie sich auf der Welt oder in der Geschichte umschauen - ist dann Grausamkeit nicht doch ein "menschliches Verhalten". Überall und zu jeder Zeit wurden von Menschen Grausamkeiten verübt. Also scheint es nicht "unmenschlich" zu sein.

eine_anmerkung.
um 14:26 von dr.bashir

>>"Das kann schon sein. Aber wenn wir anerkennen, dass die Frau Bürgerin des Islamischen Staates ist und ihr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, erkennen wir ja gleichzeitig den "Islamischen Staat" als Staat an. Solange wir aber der Meinung sind, das sei eine Terrororganisation, die sich als Staat aufspielt, bleibt ihr die deutsche Staatsbürgerschaft."<<

Shit, damit haben Sie meine diesbezügliche Argumentation zerlegt. Hochachtung. 1:0 für Sie.

schabernack
14:13 von eine_anmerkung. / @schabernack

« Es gab niemals eine Staatsangehörigkeit "Islamischer Staat", weil nicht jeder beliebige Trottel einen Staat proklamieren, und Staatsangehörigkeiten vergeben kann. »

« Das sahen doch aber die Kalifatsanhänger zweifelsfrei ganz, ganz anders. Die hatten in Ihrem Staat z.B. auch eine spezifische Aufbauorganisation mit allen Elementen die den Ihrigen Staat als solchen kennzeichneten. Also müsste doch eigentlich ein ehemaliger Kalifatsanhänger heute ein Staatenloser sein, oder? »

Es ist ohne jede Art von Wichtigkeit für reales Staatsbürgerrecht, ob sich die Verpeilten als Staatsbürger im IS Kalifat halluzionieren. Oder ob andere Verpeilte mit selbst gebastelten Ausweispappen als Reichsbürger umher rennen und dumm rumlabern, sie seien nun Bürger im Staat von Fürst Norbert dem Deutschen Kaiser.

Niemand verliert seine / ihre Staatsangehörigkeit, weil man den Pass verbrennt, und sich den Bekloppten anschließt. Staatsangehörigkeit aufgeben hin zu Staatenlosigkeit kann man auch nicht.

Sausevind
14:15 von eine_anmerkung.

<<< um 14:10 von Sausevind
>>"Eine Frau die sowas macht würde ich jegliche menschliche Züge absprechen."

,.,.,

Sowas traue ich Ihnen in der Tat zu."<<

Und wie würden Sie die Frau charakterisieren? <<<

,.,.,

Gar nicht.
Ich habe mit der Frau kein einziges Mal gesprochen.

Anderes1961
@eine_anmerkung.

"
Am 25. Oktober 2021 um 14:34 von eine_anmerkung.
um 14:26 von dr.bashir

>>"Das kann schon sein. Aber wenn wir anerkennen, dass die Frau Bürgerin des Islamischen Staates ist und ihr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkennen, erkennen wir ja gleichzeitig den "Islamischen Staat" als Staat an. Solange wir aber der Meinung sind, das sei eine Terrororganisation, die sich als Staat aufspielt, bleibt ihr die deutsche Staatsbürgerschaft."<<

Shit, damit haben Sie meine diesbezügliche Argumentation zerlegt. Hochachtung. 1:0 für Sie."

Genau deshalb schrieb ich, daß ich die juristische Beurteilung mit Ausnahme der Fakten, die man selbst mit rudimentärer Allgemeinbildung auf Anhieb erkennen könnte, gerne Usern überlasse, die sich mit Jura besser auskennen als ich.

eine_anmerkung.
um 14:39 von Sausevind

>>"Und wie würden Sie die Frau charakterisieren? <<<

,.,.,

Gar nicht.
Ich habe mit der Frau kein einziges Mal gesprochen."<<

Ist das denn notwendig (mit Ihr gesprochen)? Das Gericht sah Ihre Gräueltat als erweisen an? Weichen Sie nicht mal wieder aus nachdem Sie zuvor mal wieder auf den Putz gehauen haben?

Sausevind
14:48 von eine_anmerkung.

<<>"Und wie würden Sie die Frau charakterisieren? <<<

,.,.,

Gar nicht.
Ich habe mit der Frau kein einziges Mal gesprochen."<<

Ist das denn notwendig (mit Ihr gesprochen)? Das Gericht sah Ihre Gräueltat als erweisen an? Weichen Sie nicht mal wieder aus nachdem Sie zuvor mal wieder auf den Putz gehauen haben?<<<

,.,.,

Ich glaube, Sie verwechseln mich.
Ich finde mich nicht wieder in Ihrem Text.
Und verstehe null, was Sie überhaupt sagen wollen.