Der Hauptangeklagte im Missbrauchskomplex (2.v.l) steht zwischen seinen Anwälten Wilfried Rath (l) und Udo Vetter (3.v.l).

Ihre Meinung zu Missbrauchskomplex Münster: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten

Im Missbrauchskomplex Münster ist der Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster Sicherungsverwahrung an.

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158 Kommentare

Kommentare

Bender Rodriguez

Das sind ja grade mal 0.483 Jahre pro Tat.
Dann ist die eigentliche Strafe wohl die Sicherheitsverwahrung danach.
Und das alles ohne eine Möglichkeit der Veränderung.

Account gelöscht
Gerne auch noch höhere Strafen für diese Verbrecher

Ich habe kein Verständnis oder gar Mitleid mit Menschen, die Kinder mißbrauchen.

Die Verbrechen, die mit Kindern begangen werden, nehmen zu, so dass zum einen die Strafen noch viel höher sein müssen und zum anderen die Polizei mehr Personal haben muss, um die Verbrecher zu finden.

91541matthias
Richtiges Urteil..

So jemand kann meiner Meinung nach nicht resozialisiert werden und sollte für den Rest seines Lebens eingesperrt sein.

Nichts anderes ist Sicherungsverwahrung..im Gegensatz zu zeitlich befristeten Gefängnisstrafen ist diese prinzipiell unbefristet, weil sich kein Gutachter finden dürfte, der die Entlassung eines solchen Täters befürwortet,

Kevin Legeti
Im Prinzip ...

... ist das ja dann schon eine lebenslange Haft. Frei kommt der Mann dann ja wohl nicht mehr.

weingasi1
Unmenschliche Täter

Bei solchen Tätern wünscht man sich wirklich einen Aufenthalt im "black dolphin". Dort, in einer Gemeinschaftszelle untergebracht, könnten Sie dann nochmal über ihre Taten nachdenken und die Mithäftlinge hätten damit auch ihren Spass. Für solche Kreaturen gibt es (hier) keine angemessene Strafe.
Nur gut, dass man im Anschluss an die reguläre Strafe Sicherungsverwahrung angeordnet hat !

Orfee
Reicht nicht

28 + 14 Jahre Haft macht 42.
Mit 42 ist er raus und kann noch Probleme machen. Solche Menschen können sich davon nicht mehr lösen.
14 Jahre Haft reicht definitiv nicht aus. Er dürfte nicht mehr in dieser Gesellschaft frei rumlaufen zumindest bis er 60 wird.

Bender Rodriguez

Ich finde es immer wieder erschreckend, wenn da solche Psychologen und Psychater völlig gefahrlos irgendwelche Gutachten raushauen, demnach von den Tötern irgendwann keine Gefahr mehr ausgeht.
Es vergeht grad kein Tag, an dem nicht über LGBT geredet wird. Dss das natürlich sei, keine Krankheit und demnach auch nicht geheilt werden könne.
Wieso glaubt man das dann bei Pädophilie?
Das sind sogar immer die gleichen Psychologen.
Können die sich nicht entscheiden?

Sisyphos3
Erstaunlich die Erregung

vor allem vor dem Hintergrund, dass hierzulande 1986
über die Freigabe von einvernehmlichen Sex
(was immer das jetzt sein mag) mit Kindern diskutiert wurde
Wie stellen sich die damaligen Befürworter zu dem Thema
der eine oder andere sitzt ja noch im Bundestag

saschamaus75
@11:15 von Bender Rodriguez

>> Dann ist die eigentliche Strafe wohl die
>> Sicherheitsverwahrung danach

Richtig. Also z.B. hier in HRO ist das einzige Tageslicht, daß die zu sehen bekommen, kommt durch Glasbausteine. Gut so. -.-

91541matthias
@Orfee..

"Mit 42 ist er raus und kann noch Probleme machen."

Mit Sicherheitsverwahrung kann man davon ausgehen, dass er nie mehr rauskommt, denn die ist unbefristet..

Bender Rodriguez
Desinteresse

Du siehst zu viele Hollywood Filme. Der deutsche Knast ist eher Sanatorium denn Knochenmühle.

Richtig schwerer arbeitsdienst wäre prima. So schwer, dass er sich nach Feierabend nicht mehr bewegen, noch an kleine Kinder denken kann.
Aber das wäre ja unzulässige Zwangsarbeit.
Das mutet man nur h4 Beziehern zu.

Wombat Warlock
11:27 von Orfee:

"28 + 14 Jahre Haft macht 42.
Mit 42 ist er raus ..."

-----------------

sie haben möglicherweise folgendes im Text übersehen:

"Für die Zeit danach ordnete das Gericht für den 28-jährigen IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an."

(Was laut dem Bericht auch nachvollziehbar und erforderlich erscheint.)

Klärungsbedarf
um 11:15 von Margitt.

>>
Die Verbrechen, die mit Kindern begangen werden, nehmen zu, so dass zum einen die Strafen noch viel höher sein müssen und zum anderen die Polizei mehr Personal haben muss, um die Verbrecher zu finden.
<<

Das glaube ich nicht. Ich denke, die Fälle werden sogar weniger. Was zunimmt ist die Sensibilisierung der Gesellschaft und die Aufklärung. Viele Fälle, die aktuell in der Diskussion sind, liegen ja teilweise Jahrzehnte zurück. Man denke an Kirchen, Schulen etc. Und nicht selten wird heute noch gemauert.

Moses ben Levi
@ Sisyphos3

... dass hierzulande 1986
über die Freigabe von einvernehmlichen Sex
(was immer das jetzt sein mag) mit Kindern diskutiert wurde
Wie stellen sich die damaligen Befürworter zu dem Thema
der eine oder andere sitzt ja noch im Bundestag

Das ist ein typisches so genanntes Heckenschützenargument. Falsch, nicht belegt, aber irgendwas wird schon hängen bleiben.

Bender Rodriguez
Sisy

"über die Freigabe von einvernehmlichen Sex
(was immer das jetzt sein mag) mit"

"Mach, sonst gibts kein Taschengeld "
"Ok"
....
"Herr Richter, Sie hat OK gesagt. Mehrfach"

So liefe das ab. Deshalb ist es auch zu Recht weiterhin verboten

Orfee
@91541matthias

"Nichts anderes ist Sicherungsverwahrung..im Gegensatz zu zeitlich befristeten Gefängnisstrafen ist diese prinzipiell unbefristet, weil sich kein Gutachter finden dürfte, der die Entlassung eines solchen Täters befürwortet,"

Die Sicherheitsverwahrung wird jährlich überprüft und wenn er ein Jahr nachdem er raus ist sich total unauffällig verhält, kann nach einem Jahr schon die Sicherheitsverwahrung aufgehoben werden.

Mit welcher Begründung soll denn der Gutachter die Verlängerung der Sicherheitsverwahrung befürworten?

Ab 43 kann er sich wieder austoben, wenn er wollte und er wird es auch mit Sicherheit versuchen.

ich1961
11:27 von Orfee Zitat aus den

11:27 von Orfee

Zitat aus den ersten Absatz des Artikels:

**Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster Sicherungsverwahrung an.**

Zur Sicherungsverwahrung :

"https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung"

draufguckerin
Hohe Strafen dienen dem Opferschutz

Eine Zeitlang gab es die Theorie, dass hohe Haftstrafen niemanden abschrecken würden.

Ich hoffe trotzdem, dass diese für deutsche Verhältnisse starke Sanktionierung dazu beiträgt, potentielle Täter abzuschrecken. Allein schon, dass die Täter während der Haft keine weiteren Taten begehen können, ist beruhigend. Beruhigend für uns alle, beruhigend aber auch für die Opfer, die vorerst nicht befürchten müssen, den Tätern irgendwo zu begegnen.

Hohe Strafen und das Aus-dem-Verkehr-Ziehen von Tätern, die andere an Leib und Leben schädigen oder bedrohen, dienen dem Opferschutz. Ich befürworte das.

Moses ben Levi
@ Orfee

Reicht nicht 28 + 14 Jahre Haft macht 42. Mit 42 ist er raus und kann noch Probleme machen.

Sie müssen den Artikel lesen. Dann sparen Sie sich und uns solche Kommentare.

Sausevind
11:24 von weingasi1

"Bei solchen Tätern wünscht man sich wirklich einen Aufenthalt im "black dolphin". Dort, in einer Gemeinschaftszelle untergebracht, könnten Sie dann nochmal über ihre Taten nachdenken und die Mithäftlinge hätten damit auch ihren Spass."

,.,.,

Rachelüsterner Hass ist ja nun auch nicht gerade ein Zeichen für Anständigkeit.

Was gaukelt Ihnen denn Ihre Phantasie vor, wenn die Mithäftlinge "auch ihren Spaß" haben?

Klingt ja so, als ob dann auch Sie Ihren Spaß daran haben.

Mir machen solche Rachephantasien Angst.
Die werden in diesem Forum ja öfter "ausgelebt".
Schmutzige Phantasie produziert offenbar schmutzige Phantasie.

Moses ben Levi
@ Bender Rodriguez

Das sind ja grade mal 0.483 Jahre pro Tat.

Das amerikanische Strafrecht dürfte Ihrem Denken mehr entgegen kommen als das deutsche. Dort wird tatsächlich einfach pro Kopf multipliziert und dann steht im Urteil einfach mal 290 Jahre Haft.

Sisyphos3
11:27 von Orfee

28 + 14 Jahre Haft macht 42.
.
falsch !
28 + 14 Jahre Haft + Sicherheitsverfahrung macht ??
die sind bedient - auch was denen in der Haftanstalt blüht
wobei was nützt das
man versetze sich in die Lage der Opfer
die sind wohl auch für ihr Leben gezeichnet
und denen kann wohl keiner helfen

ohnehin frage ich mich, hat so ne Person kein Unrechtsbewußtsein
denke eher nicht !
da liegt das eigentliche Problem meine ich

Sausevind
11:30 von Bender Rodriguez

"Ich finde es immer wieder
Ich finde es immer wieder erschreckend, wenn da solche Psychologen und Psychater völlig gefahrlos irgendwelche Gutachten raushauen, demnach von den Tötern irgendwann keine Gefahr mehr ausgeht."

,.,.,

Davon steht nichts im Artikel. Sie können Ihr Erschrecken wieder zurückstecken.

So pauschal ist das ohnehin nur ein Phantasieprodukt von Ihnen.

HerrLehner
Undifferenziert

"Immer wieder erschreckend" "Psychologen und Psychiater hauen völlig gefahrlos Gutachten raus", "Es vergeht kein Tag an dem nicht über LGBT geredet wird" "Das sind sogar immer die gleichen Psychologen".

Unwissenheit, Verallgemeinerung und Generalisierung bringt uns in diesem Kontext nicht weiter. Die Sicherungsverwahrung nach §66 und seinen Unterbuchstaben ist ein probates Mittel die Gesellschaft vor schweren Straftaten zu schützen.

Und ganz im Gegenteil sind es nicht "Immer die gleichen Gutachter" die über die Resozialisierung, bzw. die Auflagen für eine Resozialisierung eines Straftäters entscheiden. Die Mittel die der Staat für die "Sühne" dieser Taten an der Hand hat sind ausreichend.

Die Mittel um der Polizei und den Behörden die Ermittlungen zu erleichtern sind das für meinen Geschmack nicht. Das fängt schon beim Umgang mit Straftaten im Netz und deren Sanktion an. Auch die Netz- und Seitenbetreiber sollten mehr dazu in die Pflicht genommen werden.

ich1961

11:40 von draufguckerin

// Hohe Strafen und das Aus-dem-Verkehr-Ziehen von Tätern, die andere an Leib und Leben schädigen oder bedrohen, dienen dem Opferschutz. Ich befürworte das.//

Ich auch!
Meinetwegen auch gerne " lebenslänglich " - das haben die Opfer ja auch .

Moses ben Levi
@ draufguckerin

Eine Zeitlang gab es die Theorie, dass hohe Haftstrafen niemanden abschrecken würden.

Ich weiß jetzt nicht, was Sie unter Theorie verstehen, aber es gibt zahlreiche Untersuchungen, die belegen, dass hohe Haftstrafen oder gar die Todesstrafe nicht merklich abschreckend wirken.


Hohe Strafen und das Aus-dem-Verkehr-Ziehen von Tätern, die andere an Leib und Leben schädigen oder bedrohen, dienen dem Opferschutz.

Das ist streng genommen auch Mumpitz, denn für den Opferschutz ist es dann zu spät.

weingasi1
Am 06. Juli 2021 um 11:27 von Orfee

28 + 14 Jahre Haft macht 42.
Mit 42 ist er raus und kann noch Probleme machen. Solche Menschen können sich davon nicht mehr lösen.
14 Jahre Haft reicht definitiv nicht aus. Er dürfte nicht mehr in dieser Gesellschaft frei rumlaufen zumindest bis er 60 wird.
__
Wäre sinnvoll wenigstens den Artikel zu Ende zu lesen, dann hätten Sie nämlich erfahren können, dass im Anschluss an die offizielle Haftzeit Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Diese kann nur enden bei einer positiven Prognose mehrerer Sachverständiger. D. h. er wird auf jeden Fall erheblich länger, vllt sogar lebenslänglich in Haft bleiben. Hoffentlich macht man es ihm dort so unangenehm, wie möglich. Solche Häftlinge stehen bekanntlich in der Hierarchie ganz unten. Da ist es nicht "nett"

fathaland slim
11:24, weingasi1

>>Bei solchen Tätern wünscht man sich wirklich einen Aufenthalt im "black dolphin". Dort, in einer Gemeinschaftszelle untergebracht, könnten Sie dann nochmal über ihre Taten nachdenken und die Mithäftlinge hätten damit auch ihren Spass.<<

Mit solchen sadistischen Rachephantasien ist man nicht weit vom Täter entfernt.

saschamaus75
@11:27 von Orfee

>> Mit 42 ist er raus

Nope, Sie haben die anschließende lebenslange(!) Sicherheitsverwahrung vergessen.

Also, ich bin öfters Gast in der 'Pension zur lockeren Schraube'. Und wenn wir da bei der wöchentlichen Jogging-Runde an der 'forensischen Psychiatrie' vorbeikommen, ist ALLEN (selbst dem Letzten) klar: "Da will niemand von uns landen". -.-

draufguckerin
@ Sisyphos3 um 11.31 Uhr, das wurde unter den Teppich gekehrt

"Erstaunlich die Erregung vor allem vor dem Hintergrund, dass hierzulande 1986
über die Freigabe von einvernehmlichen Sex
(was immer das jetzt sein mag) mit Kindern diskutiert wurde. ... Wie stellen sich die damaligen Befürworter zu dem Thema
der eine oder andere sitzt ja noch im Bundestag"
Ergänzend dazu: ... auch im EU-Parlament.

Auch ich habe diese Entgleisungen einiger Politiker noch in Erinnerung, auch die fadenscheinigen Entschuldigungen ihrer Parteikolleginnen.

Es gibt dazu einen interessanten Artikel in der FAZ unter dem Titel "Danys Phantasien und Träume" , aktualisiert am 29.. April 2013. Unter faz.net ... nachzulesen.

fathaland slim
11:15, Bender Rodriguez

>>Dann ist die eigentliche Strafe wohl die Sicherheitsverwahrung danach.<<

Die Sicherheitsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme, um die Gesellschaft vor einem gefährlichen Menschen zu schützen.

weingasi1
Am 06. Juli 2021 um 11:30 von Bender Rodriguez

Es vergeht grad kein Tag, an dem nicht über LGBT geredet wird. Dss das natürlich sei, keine Krankheit und demnach auch nicht geheilt werden könne.
Wieso glaubt man das dann bei Pädophilie?
Das sind sogar immer die gleichen Psychologen.
Können die sich nicht entscheiden?
__
Diese Antwort könnte mich auch interessieren, wobei sich beides natürlich nicht vergleichen lässt. Homosexualität bei Erwachsenen ist nicht strafbar und wird natürlich mittlerweile, zumindest in den meisten Ländern akzeptiert, was absolut ok ist.
Was hier geschehen ist, steht auf einem gänzlich anderen Blatt und ist glücklicherweise sehr hart bestraft worden.

fathaland slim
11:27, Orfee

>>28 + 14 Jahre Haft macht 42.
Mit 42 ist er raus und kann noch Probleme machen. Solche Menschen können sich davon nicht mehr lösen.
14 Jahre Haft reicht definitiv nicht aus. Er dürfte nicht mehr in dieser Gesellschaft frei rumlaufen zumindest bis er 60 wird.<<

Das mit der Sicherheitsverwahrung haben Sie überlesen?

Sisyphos3
11:37 von Moses ben Levi

Das ist ein typisches so genanntes Heckenschützenargument. Falsch, nicht belegt, aber irgendwas wird schon hängen bleiben.
....
nicht belegt ?
wir sollten hier nicht ins Lächerliche abgleiten !

der Spruch "Kindersex ist Menschenrecht" => nicht belegt
das Buch "der große Basar" nicht geschrieben
und dieses Arbeitspapier aus Lüdenscheid, vom 6.3.1985
unter dem Titel „Sexualität und Herrschaft“ gab es nicht ?

Sisyphos3
11:52 von draufguckerin

wenigstens sollten die Entsprechenden zugeben sich "vergaloppiert" zu haben
wobei ... ich da ohnehin so meine eigene Meinung zu den Personen und deren Moral habe

weingasi1
Am 06. Juli 2021 um 11:37 von Moses ben Levi

Das ist ein typisches so genanntes Heckenschützenargument. Falsch, nicht belegt, aber irgendwas wird schon hängen bleiben.
__
Es handelte sich um Jürgen Trittin, der diese Aussage später als grossen Fehler bereut hat.

Orfee
@fathaland slim

"Das mit der Sicherheitsverwahrung haben Sie überlesen?"

Die Sicherheitsverwahrung wurde schon mehrere male vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte also von der EU gerügt und Deutschland musste sogar dafür Entschädigungen zahlen und mehrere Straftäter wurden auch schon frei gelassen.

Das ist nicht sicher.

fathaland slim
11:30, Bender Rodriguez

>>Ich finde es immer wieder erschreckend, wenn da solche Psychologen und Psychater völlig gefahrlos irgendwelche Gutachten raushauen, demnach von den Tötern irgendwann keine Gefahr mehr ausgeht.
Es vergeht grad kein Tag, an dem nicht über LGBT geredet wird. Dss das natürlich sei, keine Krankheit und demnach auch nicht geheilt werden könne.
Wieso glaubt man das dann bei Pädophilie?
Das sind sogar immer die gleichen Psychologen.
Können die sich nicht entscheiden?<<

Es hätte mich auch gewundert, wenn nicht irgend jemand den Artikel genutzt hätte, um auf Biegen und Brechen irgendeine Art von Bezug zu „LGBT“ herzustellen. Ihre Ausführungen haben natürlich mit dem hier diskutierten Artikel nicht die Bohne zu tun, aber Sie sind Ihr Anliegen losgeworden.

weingasi1
Am 06. Juli 2021 um 11:38 von Orfee

Die Sicherheitsverwahrung wird jährlich überprüft und wenn er ein Jahr nachdem er raus ist sich total unauffällig verhält, kann nach einem Jahr schon die Sicherheitsverwahrung aufgehoben werden.
__
Wenn Sicherungsverwahrung angeordnet ist, kommt er erst garnicht raus.

Sisyphos3
11:58 von weingasi1

wie positionierten sich der Beck und Cohn Bendit ?
abgetaucht .... !
und erster bemüht die Spuren im Internet zu löschen

also die Problematik ist mit dem aktuellen Gerichtsurteil noch lange nicht erledigt
wenn in Teilen der Bevölkerung ganz einfach das Unrechtsbewußtsein fehlt

draufguckerin
@ Sisyphos um 11.45 Uhr zu Orfee

"ohnehin frage ich mich, hat so ne Person kein Unrechtsbewußtsein
denke eher nicht !
da liegt das eigentliche Problem meine ich"

Ich fürchte, das Unrechtsbewusstsein ist da, wird aber überlagert von Geldgier (die Aufnahmen werden gehandelt) und Omnipotenz- und Machtgefühlen. Einfach widerlich.
Es muss jedem potentiellen Täter klar sein, was er riskiert: Gesellschaftliche Ächtung und lange Haftstrafen. Ich hoffe, da überlegt es sich der eine oder andere, ob er so etwas tut.

Orfee
@weingasi1

"Wenn Sicherungsverwahrung angeordnet ist, kommt er erst garnicht raus."

Sind Sie sich da sicher? Warum macht man es dann so kompliziert und gibt nicht lebenslange Haftstrafe?

weingasi1
Am 06. Juli 2021 um 11:41 von Sausevind

Was gaukelt Ihnen denn Ihre Phantasie vor, wenn die Mithäftlinge "auch ihren Spaß" haben?
__
Jetzt tun Sie mal nicht so unwissend. Ich versichere Ihnen, dass ich an dergleichen keinen Spass habe, sondern lediglich eine möglichst unangenehme Haftzeit als angemessen bei solchen Untaten ansehe.
Mir machen solche Taten viel mehr angst, als eventuelle Rachephantasien.
Über Ihren letzten Satz, den ich als völlig substanzlos ansehe, kann ich nur den Kopf schütteln.
Sie können aber gerne eine Petition schreiben, in der Sie sich um möglichst humane Haftbedingungen für solche Scheusale einsetzen.

weingasi1
Am 06. Juli 2021 um 11:59 von Orfee

Die Sicherheitsverwahrung wurde schon mehrere male vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte also von der EU gerügt und Deutschland musste sogar dafür Entschädigungen zahlen und mehrere Straftäter wurden auch schon frei gelassen.

Das ist nicht sicher.
__
Da ging es um NACHTRÄGLICH angeordnete Sicherungsverwahrung. Sprich : nachdem die eigentliche Haftstrafe abgegolten war.

Sisyphos3
12:07 von draufguckerin

Gesellschaftliche Ächtung und lange Haftstrafen.
.
genau da liegt doch das Problem
"gesellschaftliche Ächtung" wenn einige,
sogar Vorturner, die Verwerflichkeit des Tuns in Zweifel ziehen
Aber es wird wohl nie einen Konsens geben
in einer Gesellschaft

gehteuchnixan
Rache macht ein kleines Recht zu großem Unrecht

Hallo weingasi1,
Ich möchte dir und der Tagesschau Redaktion §140 StGB ans Herz legen.

fathaland slim
11:45, Sisyphos3

>>Man versetze sich in die Lage der Opfer
die sind wohl auch für ihr Leben gezeichnet
und denen kann wohl keiner helfen.<<

Ein sehr hoher Prozentsatz der Täter war als Kind selbst Opfer.

Vielleicht macht Sie das ja ein wenig nachdenklich. Es wäre schön.

Account gelöscht
um 11:35 von Bender Rodriguez

"Der deutsche Knast ist eher Sanatorium denn Knochenmühle."

Wenn Sie tatsächlich glauben, dass Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergangen haben, im Knast hoch angesehen sind, dann irren Sie sich gewaltig. Auch in deutschen Gefängnissen gibt es eine Hierachie. Und gerade diese Sexualstraftäter sind da ganz unten! Also hören Sie auf, so einen Blödsinn zu schreiben.

Ausserdem!!! Unser Rechtsystem baut auf Resozialisierung auf. Und das ist auch gut so. Selbst ein Mörder muss die Chance haben, eines Tages nach Verbüßung der Tat wieder in die Gesellschaft zurückgeführt zu werden. Ein humaner Strafvollzug sollte jedem zustehen. Das gehört zu einer zivilisierten Gesellschaft dazu. Auch wenn ich diese Taten für abartig halte, versuche ich doch ein wenig menschlichen Anstand zu bewahren und nach 14 Jahren auch (trotz Sicherungsverwahrung) eine Rückführung in die Gesellschaft zu akzeptieren!

Sausevind
12:08 von weingasi1

"Sie können aber gerne eine Petition schreiben, in der Sie sich um möglichst humane Haftbedingungen für solche Scheusale einsetzen."

,.,.,

Sie verfehlen meinen Punkt.
Lesen Sie bitte mal, was fathaland um 11:51 geschrieben hat.

Peter Kock
@margitt

Margitt , wie Recht Sie haben ,aber leider ist es dann oft auch so , dass diese Täter von irgendeinem Psychologen als " krank " dargestellt werden und schon ändert sich alles und unter Umständen geht es so weiter !!!!

werner1955
Frei kommt der Mann dann ja wohl nicht mehr?

von Kevin Legeti @
Täter haben das Recht Richter, Gutachter und Ärtzte nach einigen Jahren die Inhaftierung oder Sicherungsverwahrung zu überprüfen.

Und in vielen Fällen haben Sie dann auch entschieden das keine Gefahr mehr vorhanden ist. Degowski ist mit neuer Identät frei.

Orfee
@draufguckerin

"Es muss jedem potentiellen Täter klar sein, was er riskiert: Gesellschaftliche Ächtung und lange Haftstrafen. Ich hoffe, da überlegt es sich der eine oder andere, ob er so etwas tut."

Wenn so Jemand ein Hirn zum überlegen hätte, hätte er es erst gar nicht getan. Es sind Kinder, die sich psychisch und physisch noch nicht fertig entwickelt haben und in dieser Entwicklungsphase durch negative Erlebnisse traumatisiert werden können. Solche Traumen prägen manchmal das ganze Leben. Das Ergebnis ist dann beschädigte Personen einer Gesellschaft durch solche Straftäter.

Wohlergehen
@ Sausevind 11.41 h

Las Ihren Kommentar, nickte und sagte:
"Treffer". Die Beiträge der Userin lösen bei mir regelmäßig Unbehagen aus, manchmal auch Entsetzen.

schabernack
12:08 von Orfee

@weingasi1

«Wenn Sicherungsverwahrung angeordnet ist, kommt er erst garnicht raus.»

Sind Sie sich da sicher? Warum macht man es dann so kompliziert und gibt nicht lebenslange Haftstrafe?»

Das ist nicht kompliziert, das ist Deutsches Recht.

Außer für Mord beträgt für alle anderen Straftaten hierzulande die zeitlich befristete Haftstrafe max. 15 Jahre.

Bei Mord lebenslang, und nach min. 15 Jahren kann die vorzeitige Haftentlassung vom Häftling (seinem Anwalt) beantragt werden.

Die durchschnittliche Dauer einer als "lebenslang" verhängten Haft liegt bei ± 21,5 Jahren. Alle Häftlinge eingerechnet: während der Haftzeit verstorben / welche, die gar keine vorzeitige Haftentlassung beantragten / welche, die vorzeitig entlassen wurden / solche, deren Gesuch abgelehnt wurde.

Sicherungsverwahrung meint nicht zwangsläufig bis zum Tod in Haft.
Auch hier muss geprüft werden auf Antrag.
Durschnittliche SV beträgt ± 26,5 Jahre.

Wichtig ist, dass er Kindern nichts mehr antun kann !

werner1955
einzige Tageslicht

saschamaus75 @

Da kenn Sie aber unser Justiz wenig. Wenn die normal Haft abgelaufen ist haben Verbrecher das Recht auf Überprüfung der Sicherungsverwahrung.
Dann entscheidet ein Richter nach Ärzte, Gutachter ob eine weitere Gefahr für die Gesellschaft noch vorhanden ist.

Viele werden nach diesem Verfahren freigelassen. Wenn eine gute soziale Prognose besteht sind sie schnell wieder draußen.

Wenn dann doch was passiert können die Verantwortlichen aber nicht haftbar gemacht werden von dem neuen Opfer.

ich1961
11:59 von Orfee Doch, es

11:59 von Orfee

Doch, es wurde geändert.
**Die im Jahr 2004 eingeführte Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ist am 13. Januar 2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für menschenrechtswidrig erklärt worden.[8][9] Der Bundestag hatte allerdings schon im Dezember 2010 eine Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung beschlossen, in der auf die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Erwachsenen für die Zukunft verzichtet wird.[10] **

Wikipedia !

StöRschall
11:15 von Bender Rodriguez

Strafe ist Haft.
Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit.

ich1961
12:01 von weingasi1 Leider

12:01 von weingasi1

Leider hat *11:38 von Orfee* in diesem Falle recht.
** Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet, was nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004[11] im Einklang mit der Verfassung steht.

Mindestens jedes Jahr, beginnend mit dem ersten Tag der Unterbringung, muss geprüft werden, ob weiterhin die Gefahr besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Vollzugs rechtswidrige Taten begehen wird (§ 67e Abs. 2 StGB). Wird dies verneint, dann wird die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und es tritt Führungsaufsicht (maximal fünf Jahre) ein. Erfolgt während des Zeitraums der Führungsaufsicht kein Widerruf der Entscheidung, gilt die Unterbringung endgültig als erledigt. Lehnt das Gericht die Aussetzung ab, läuft die Frist erneut an.**

Wikipedia

Wohlergehen
@ weingasi1 12.08 h

Und wieder einmal halten Sie sich nicht an die
Tatsachen; Sie verdrehen sie bzw. versuchen das. Offensichtlich eine Spezialität von Ihnen. User*in Sausevind hat mit keinem Wort die Haftbedingungen kritisiert, sondern Ihren abartigen Kommentar.

schabernack
11:24 von weingasi1

«Bei solchen Tätern wünscht man sich wirklich einen Aufenthalt im "black dolphin". Dort, in einer Gemeinschaftszelle untergebracht, könnten Sie dann nochmal über ihre Taten nachdenken und die Mithäftlinge hätten damit auch ihren Spass. Für solche Kreaturen gibt es (hier) keine angemessene Strafe.»

Das ist Nonsens, und ist der Versuch, Rachephantasien umzusetzen.

Zu den Rechtspfichten des Staates gehört es auch, die Insassen in Gefängnissen vor Übergriffen anderer zu schützen. Soweit das im Gefängnis möglich ist. Es ist in jedem Fall dort schwieriger als außerhalb von Haftanstalten, aber nicht völlig unmöglich.

Theorie, und dennoch einfach:

Wäre ich Bediensteter in eine JVA, und müsste mit solchen Tätern umgehen. Das menschenwürdige Absolute Minimum im Umgang ist die Leitschnur: Keine verbalen Ausfälligkeiten, erst recht keine physische Gewalt. So letzteres nicht aus Selbstschutz erforderlich sein sollte.

Null Extra, Null besondere Freundlichkeit.
That's it … und ohne Barbarei.

StöRschall
11:31 von Sisyphos3

es gibt keinen Sex mit Kindern!!!

Es sind VERGEWALTIGUNGEN.

In diesem Fall kann man schon von Folter sprechen.

Es ist WEDER die Einvernehmlichkeit und schon gar nicht die AUGENHÖHE gegeben!!!

Diese Kinder waren Tätern ausgeliefert, die sie seriell und organisiert vergewaltigt haben!

ich1961
12:07 von draufguckerin Sie

12:07 von draufguckerin

Sie haben eigentlich recht.
Aber wenn ich die tausenden ( bekannten ) Fälle bedenke, bleibt nur wenig Hoffnung.

SinnUndVerstand
@12:17 von Sisyphos3

Ihr Versuch, auf dem Rücken der Missbrauchsopfer üble Verleumdung zu betreiben, ist in meinen Augen völlig daneben und in der Instrumentalisierung von Betroffenen für Ihr Politagitieren schlicht widerlich.
Die Grünen haben diese völlig verfehlten Ansätze einiger in der Partei aus den 80er Jahren seit 2013 konsequent aufgearbeitet. Und die Wortspielerei "Vorturner" ist unterste Schublade. Frau Baerbock hat sich immer wieder klar gegen sexuelle Gewalt und sexuellen Missbrauch geäußert, u.a. bei der Einbringung eines Gesetzentwurf-Antrags 'Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen' am 8.10.2020: "Münster, Bergisch Gladbach, Lügde, Staufen – jeder einzelne Fall steht für ein zerstörtes Kinderleben. Es ist daher absolut wichtig, dass nun endlich ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorlegt wird."
Ich bin vorsichtig mit dem Wort "schämen": Aber für Ihren Versuch, diese Kinder für billige Polemik gegen die Grünen heute zu missbrauchen, sollten Sie sich schämen.

fathaland slim
12:35, schabernack

>>Wichtig ist, dass er Kindern nichts mehr antun kann !<<

Nur das und nichts anderes.

Mene mene tekel u-parsin
@Bender Rodriguez:

Pädophilie heilbar? Seit wann das denn? - Und dazu noch den Vergleich mit LGBT; das ist harter Toback und gehört für mich zu Haßpredigten. -

Sausevind
12:17 von Sisyphos3

<< "gesellschaftliche Ächtung" wenn einige,
sogar Vorturner, die Verwerflichkeit des Tuns in Zweifel ziehen <<

,.,.,

Niemand hier hat die Verwerflichkeit des Tuns in Zweifel gezogen.

Das drehen Sie nur so, damit Sie Ihre Schmutzkampagne ausdehnen können.

Zum Glück verfehlen Sie Ihr Ziel.

Mene mene tekel u-parsin
@Sisyphos3:

Erstaunlich ist nur, daß Sie im Kommentar einvernehmlichen Sex mit Gewalt gleichsetzen - und sogar einer Gewalt, die außergewöhnlich brutal geplant und durchgeführt wurde. - Nicht nur die Täter haben glücklicherweise mit der Sicherungsverwahrung lebenslänglich erhalten, leider auch die Opfer, die den Rest ihres Lebens mit diesen Erfahrungen verbringen müssen. -

Sisyphos3
12:52 von StöRschall

was sagen sie mir das !
haben sie den Eindruck ich zeigte bei denen Toleranz ?

Sisyphos3
12:56 von SinnUndVerstand

die Grünen ?
wo nannte ich in meinen Beiträgen die Grünen
erst als der Name Trettin fiel nannte ich 2 weitere Namen

Sisyphos3
13:03 von Mene mene tekel...

Erstaunlich ist nur, daß Sie im Kommentar einvernehmlichen Sex mit Gewalt gleichsetzen
..
tue ich das ?
wenn erst mal ein Gesetz weg ist
läßt sich auch über die Feinheiten "Gewalt" debattieren

91541matthias
@Orfee..

Ich arbeite in der Psychiatrie und bekomme mit, wie lange Sicherungsverwahrte drin bleiben müssen..

Entlassungen sind sehr selten und vor allem bei dem medialen Echo bleibt der drin..sicher!!

eine_anmerkung.
um 11:31 von Sisyphos3

>>"Erstaunlich die Erregung
vor allem vor dem Hintergrund, dass hierzulande 1986
über die Freigabe von einvernehmlichen Sex
(was immer das jetzt sein mag) mit Kindern diskutiert wurde
Wie stellen sich die damaligen Befürworter zu dem Thema
der eine oder andere sitzt ja noch im Bundestag"<<

Das waren aber doch nur die Grünen. Alle anderen Parteien lehnten die Freigabe von einvernehmlichen Sex mit Kindern ab.

Sisyphos3
13:03 von Mene mene tekel...

Nachtrag

wie sieht denn einvernehmlicher Sex aus,
mit nem 5 Jährigen ??
ihrer Meinung nach

eine_anmerkung.
um 11:37 von Klärungsbedarf

>>"Das glaube ich nicht. Ich denke, die Fälle werden sogar weniger. Was zunimmt ist die Sensibilisierung der Gesellschaft und die Aufklärung. Viele Fälle, die aktuell in der Diskussion sind, liegen ja teilweise Jahrzehnte zurück. Man denke an Kirchen, Schulen etc. Und nicht selten wird heute noch gemauert."<<

Wenn ich das von Ihnen Gesagte gegen die diesbezügliche Aussagen von Herrn Reul (CDU) spiegele, habe ich da so meine Zweifel? Und ich denke Herr Reul kann da sehr kompetent aus erster Hand berichten.

Sisyphos3
13:09 von eine_anmerkung.

Das waren aber doch nur die Grünen.
...
ein kleiner Teil der Grünen
will ich doch hoffen
und in ihrem Liberalisierungswahn sind sie eben über die Stränge geschlagen