Stephan B.

Ihre Meinung zu Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Entscheidung traf auf breite Zustimmung.

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152 Kommentare

Kommentare

Sparer
Solch

eine konsequente Anwendung der jeweiligen Höchststrafe -oder wenigstens der vom jeweils zuständigen Staatsanwalt geforderten Strafe- würde ich mir für alle Straftaten wünschen, bei denen vorsätzlich Menschen verletzt oder zu Tode gebracht werden.

ubk
Absolut richtiges Urteil

hoffentlich dient das auch zur Abschreckung anderer Geistesgestörter dieses Schlages.

Huhn
Sehr gut ...

... zusammengefasst, Sparer.
Ein solcher Hass ist an und für sich schon schlimm genug, doch wenn er derart ausufert, dann müssen die Gesetze konsequent genutzt werden - so wie hier geschehen.

Traurig ist es nur, dass dafür erst Menschen sterben mussten.

Maria14
Nachfrage

Eine Nachfrage zum folgenden Satzteil:
,,fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an“
Ist das in diesem Zusammenhang irgendwie relevant, dass diese Person dunkelhäutig war? Also hat er das extra gemacht aus rassistischen Gründen o.ä.? Es klingt nicht demnach, also sollte in dem Satz vielleicht besser ein neutrales „Mann“ stehen statt „Schwarzer“?

Ich danke für eine Antwort.

RoyalTramp
Man staunt und ist froh...

Endlich handelt der Rechtsstaat und schöpft der Schwere der Tat angemessen das volle Strafmaß aus! Ich wünschte mir nur, es würden bei Gewaltverbrechen gegen das Leben anderer Menschen deutlich öfters derlei harte Strafen ausgesprochen, insbesondere bei Vergewaltigungen!

Wegsperren... wenn's nach mir ginge: für immer!

Mardiha
Kritik an der Beschreibung

„[...] fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an [...]“
Warum wird hier „Schwarzen“ als Bezeichnung genutzt und nicht einfach Mann/ Person/ Mensch? Warum muss man die Hautfarbe hier als einziges Merkmal nennen, obwohl sie gar nichts zur Sache tut? Zudem bei allen anderen Betroffenen die Hautfarbe gar nicht zur Sprache kommt.

Traumfahrer
Re : Sparer !

Das würde ich mir auch wünschen. Denn zu oft wird zu sehr auf einen Täter ein gegangen, bei dem "Warum" gibt es zu viele Abstufungen, und zu oft werden Opfer bei alle dem vergessen.
Würde endlich konsequent jede brutale Attacke gegen Leib und Leben als solche auch beurteilt und die jeweiligen Täter danach genauso rücksichtslos verurteilt, wie sie ihre Verbrechen begingen, dann könnte dies eine Signalwirkung geben.
All diese Abstufungen sind in meinen Augen einfach nur Mist und helfen lediglich den Tätern, werden aber keinem Opfer gerecht !

Der_Mahner
Zustimmung?

Seit wann ist es denn von Belang, ob ein Urteil Zustimmung oder keine Zustimmung erfährt?

Monty_Burns
15 Minuten fragwürdigen Ruhms - dann nichts mehr

Ein extrem bizarres Phänomen, diese Spinner, die zur Legende zu werden glauben indem sie ihre Frustrationen und abnormen Gewaltfantasien in einem relativ kurzen Moment ausleben, um dann für den Rest ihres Lebens dieses hinter dicken Mauern und in zunehmender Vergessenheit zu fristen. Besonders bizarr in diesem sich selbst entlarvenden Fall, in dem der Täter bei seiner Tat, seinem vorgeblichen Fanal, auf ganzer Linie versagte und dann einfach irgend jemanden ermordete, der ihm gerade vor die Flinte lief. Hauptsache morden. Ein nahezu beispielloses Fanal geistiger Degeneration.

Olivia59
@12:34 von ubk

"Absolut richtiges Urteil
hoffentlich dient das auch zur Abschreckung anderer Geistesgestörter dieses Schlages."

Tut es natürlich nicht. Wie Sie richtig bemerken muss man schon "geistesgestört" sein um nicht nur Menschen töten zu wollen sondern eine Straftat zu begehen, bei der man unweigerlich geschnappt oder selbst getötet wird.
Die Abschreckungswirkung von Strafverschärfungen ist generell unwesentlich.

Didib57

Das Urteil kann man nur begrüßen. Was wäre noch passiert, wenn der Täter in die Synagoge eingedrungen wäre.
Rechtsexteme Täter gehören dauerhaft hinter Schloss und Riegel.

frosthorn
einen aufgehetzten Täter

hat man also verurteilt. Die Anstifter machen nahezu unbehelligt weiter.

"Stephan B.", so wird er nach unseren medialen Regeln genannt, ist auch grade hinsichtlich seiner Anonymität, seines Verschwindens in der Menge, der Tatsache, dass man ihn nicht zuzuordnen vermochte, sinnbildlich für das, was in unserer Gesellschaft geschieht. Die Brandstifter wählen das Gebäude und gießen das Benzin aus, legen die Lunte, die Streichhölzer müssen sie gar nicht erst übergeben, sie legen sie nur an der richtigen Stelle zurecht. Irgendein Verblendeter wird sicher kommen und das Feuer entfachen.

Halle, Hanau und ähnliche Schauplätze sind längst keine Einzelfälle mehr. Und die Motive, die die Attentäter nennen, lesen sich wie aus dem Parteiprogramm einer Partei, über die hier so oft darauf hingewiesen wird, dass sie "demokratisch gewählt" sei. Dort wäscht man die Hände in Unschuld und will nichts zu tun haben mit den Verbrechen.
Gut, dass wir hier in letzter Zeit immer aufmerksamer werden.

Biocreature
Jedes andere Urteil wäre ein erneuter Anschlag auf die...

...überlebenden des damaligen Anschlags.

---

Natürlich war es Mord.
Und natürlich mußte auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
-
Wer so einen Anschlag plant und dann auch durchführt,
darf und kann doch nicht erwarten ein milderes Urteil zu erhalten.
-
Meine Hoffnung besteht darin, daß die Opfer das Erlebte irgendwann überwinden können,
um dann ein normales Leben, wie es jedem Menschen zusteht, zu führen.

Echsodus
@Der_Mahner um 12:47 Uhr

Die Zustimmung hat keinen Belang, das Urteil ist halt keine Empörung, wie es bei manch anderen Urteilen der Fall ist.

Ich finde das Urteil ebenfalls gerecht, ein antisemitischer Akt sollte meiner Meinung nach immer die Höchststrafe bekommen.

GeMe
@12:38 von Mardiha: Warum wird hier „Schwarzen“

"Warum wird hier „Schwarzen“ als Bezeichnung genutzt und nicht einfach Mann/ Person/ Mensch? Warum muss man die Hautfarbe hier als einziges Merkmal nennen, obwohl sie gar nichts zur Sache tut?"

Könnte es vielleicht sein, dass die Hautfarbe des angefahrenen Menschen, hier das entscheidende Kriterium gewesen sein könnte, warum der Rechtsextremist den Menschen angefahren hat?

Niel Püsch
wohl schon relevant

hierzu gab es einen Beitrag in einem der ARD-Politmagazine. Nach Aussage des Angefahrenen selbst hatte dieser selbst den Eindruck, daß er gezielt angefahren wurde.
Die (in der BRD nicht unabhängige) Staatsanwaltschaft war von dieser Sichtweise weniger angetan (meiner Erinnerung nach, was den Bericht betrifft).

karl32
Hautfarbe sehr wohl relevant

" Warum muss man die Hautfarbe hier als einziges Merkmal nennen, obwohl sie gar nichts zur Sache tut?"

In diesem Fall tut sie sehr wohl etwas zur Sache, weil man hier eher von einer bewussten Tat im Kontext des Anschlags ausgehen kann - eben weil das Opfer schwarz ist. Nach Ihrer Argumentation hätte man nicht erwähnen sollen, dass die Angegriffenen in der Synagoge Juden sind? Im Übrigen ist es nicht das einzige erwähnte Merkmal. Aus der Formulierung "einen Schwarzen" ergibt sich doch schon, dass das Opfer männlich ist.

RoyalTramp
@ Olivia59

"Wie Sie richtig bemerken muss man schon "geistesgestört" sein um nicht nur Menschen töten zu wollen sondern eine Straftat zu begehen, bei der man unweigerlich geschnappt oder selbst getötet wird."

Und warum muss man "geistesgestört" sein? Ich sehe da keine intrinsisch notwendige Verbindung.

Wernerhl
Gerechte Strafe

Hallo, moin moin und einen wunderschönen guten Tag meine Damen und Herren. Ja, die Strafe ist gerecht! Die Abschreckung ist sehr wahrscheinlich nicht sehr hoch! Also, ist nach wie vor der Kampf gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit angesagt! Mit hanseatischen Grüßen
Werner O. Kramer

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Standards für extremistischen Terror

Der Prozess setzt die Standards für extremistischen Terror. Extremistische Terroristen wollen Töten. Sie dürfen nicht wieder entlassen werden um neue Morde zu begehen sondern müssen generell in Sicherheitsverwahrung verwahrt werden.

Weitere Morde der extremistischen Terroristen sind nicht zu akzeptieren.

Bibliothekarin
@Maria14

Ja es war rassistisch motiviert. Wenn Sie die Berichterstattung über den Fall nachlesen, werden Sie feststellen, dass der Täter explizit gesagt hat, für einen Weißen wäre er ausgewichen.

Tremiro
12:37 von Huhn

>>Traurig ist es nur, dass dafür erst Menschen sterben mussten.<<

Es ist in einem Rechtsstaat nicht möglich, Jemand zu verurteilen bevor er einen Gestzesverstoß begangen hat

Emil67
Hat er sich verdient.

Mord hat immer so bestraft zu werden und erst recht wenn es aus so einem bescheuerten Vorwand geschieht.

Klausewitz

Hoffentlich gibt es später keinen verständnisvollen Richter so nach dem Motto: schwere Kindheit, schwere Jugend und so, der ihm die Strafe wegen guter Führung verkürzt.

Mehlwurm
@Mardiha vom 21. Dezember 2020 um 12:38

> Kritik an der Beschreibung

> „[...] fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an [...]“
> Warum wird hier „Schwarzen“ als Bezeichnung genutzt und nicht einfach Mann/ Person/
> Mensch? Warum muss man die Hautfarbe hier als einziges Merkmal nennen, obwohl sie gar
> nichts zur Sache tut? Zudem bei allen anderen Betroffenen die Hautfarbe gar nicht > zur Sprache kommt.

Frage: Warum soll diese Aussage "gar nichts zur Sache" tun ?
Beweist diese Zusatzinformation nicht nochmals das rassistische Weltbild des Täters ?

Niel Püsch
Zeitenwende in Sachsen-Anhalt

MP Haseloff ist -hinsichtlich der dargestellten Wehrhaftigkeit der Demokratie - zuzustimmen. Das war gerade dort nicht immer in aufdringlich auffälliger Weise der Fall. Da denke ich an mindestens drei Tote
in und im Umkreis der Wolfgangstraße 25 in Dessau und die bisher angewandten Modalitäten bei den "Ermittlungen". Frei von jedem erkennbaren Ansatz von Gewaltenteilung.

IchUndDuMuellersKuh
Und die geistigen Mittäter?

Jetzt müßten noch die geistigen Mittäter, die mit Ihren Hassbotschaften zu diesen Morden beigetragen haben, auf die Anklagebank.

Initiative Neue Asoziale Marktwirtschaft
Einzeltäter ohne Mittäter

Das Gericht bestätigt die These vom Einzeltäter. Er plante u führte die Tat ohne Mitwisser oder Unterstützerumfeld aus.

Terror von Menschen mit schweren Persönlichkeitsstörungen die alleine Handeln können leider nicht verhindert werden.

Politische Gewalt muss aktiv geächtet werden. Politische Gewalt ist antidemokratisch u Menschenfeindlich.

Enlightenment.
@12:58 von frosthorn

"""Und die Motive, die die Attentäter nennen, lesen sich wie aus dem Parteiprogramm einer Partei, über die hier so oft darauf hingewiesen wird, dass sie "demokratisch gewählt" sei. """

Könnten Sie auf diese Stellen in dem Parteiprogramm zeigen?
Ich weiß von keinem Parteiprogramm wo Terrorismus und Attentate auf Synagogen befürwortet werden, nicht mal bei den Parteien, die behaupten sie seien die "demokratischen Parteien".

fathaland slim
12:21, Sparer

>>Solch
eine konsequente Anwendung der jeweiligen Höchststrafe -oder wenigstens der vom jeweils zuständigen Staatsanwalt geforderten Strafe- würde ich mir für alle Straftaten wünschen, bei denen vorsätzlich Menschen verletzt oder zu Tode gebracht werden.<<

Das heißt, Sie möchten den Strafrahmen für Mord verändern und den Gerichten weniger Spielraum geben.

Mord ist Mord, unterschiedslos, alles dasselbe...

fathaland slim
12:34, ubk

>>Absolut richtiges Urteil
hoffentlich dient das auch zur Abschreckung anderer Geistesgestörter dieses Schlages.<<

Tut es natürlich nicht. Solche fanatisch verblendeten Überzeugungstäter ließen sich auch durch eine drohende Todesstrafe nicht abschrecken.

Olivia59
@13:06 von RoyalTramp

">>Olivia: Wie Sie richtig bemerken muss man schon "geistesgestört" sein um nicht nur Menschen töten zu wollen sondern eine Straftat zu begehen, bei der man unweigerlich geschnappt oder selbst getötet wird.<<

Und warum muss man "geistesgestört" sein? Ich sehe da keine intrinsisch notwendige Verbindung."

Nun ja, alleine jedwede Ideologie, die dazu führt einem persönlich unbekannte Menschen töten zu wollen ist Ausdruck von "geistesgestört". Wenn Sie wirklich das kleine Karo mustern wollen nennen wir es schlicht "irrational". Der Gang zur Jurabibliothek für die sorgfältige Abwägung des Strafmaßes war wohl kaum Teil der Tatplanung.

fathaland slim
13:04, Niel Püsch

>>Die (in der BRD nicht unabhängige) StaDie (in der BRD nicht unabhängige) Staatsanwaltschaft (...)<<

Die Staatsanwaltschaft ist nirgendwo unabhängig. Sie vertritt bei einem Prozess den Staat, wie schon ihr Name sagt.

Internetnutzer
Gutes Urteil + Kommentar bzgl. Nennung "Schwarzer"

Das Urteil klingt sehr vernünftig, auch vor dem Hintergrund der komplett fehlenden Reue.

Zudem finde ich die explizite Erwähnung der Hautfarbe des mit dem Auto Angefahrenen sinnvoll, da es eine kurze Zusammenfassung des Motives gibt, welches sicherlich auch vor Gericht herausgearbeitet wurde: Es handelte sich eben nicht um einen unbeabsichtigten Kollateralschaden während der Fluchtfahrt, sondern um einen weiteren gezielten Mordversuch. Sicher hätte man auch schreiben können: "... fuhr mit dem Fluchtwagen eine weitere Person an, die aufgrund ihrer Hautfarbe offenkundig aus rassistischen Motiven heraus während der Fahrt als nächstes Opfer ausgewählt wurde...". Aber auch die Bezeichnung als "Schwarzer" bereitet mir hier keine Bauchschmerzen, da sie das Wesentliche wertneutral auf den Punkt bringt.

91541matthias
Würde es..

nicht zusätzlich Sinn machen, diese Art von Tätern nicht mehr mit Namen zu benennen, um ihn der Vergessenheit zu übergeben?

Hador Goldscheitel
Höchststrafe für Halle-Attentäter

... und das zurecht !

Aber eines war er sicherlich nicht, ... geistesgestört !!!

Der Mann hat diese Tat akribisch geplant und auch durchgeführt.

Nein, dieser Mann ist in sich vollkommen gescheitert. Er hat sein Studium geschmissen und wohnte noch mit 27 Jahren bei Mutti. Von Hass zerfressen gegen Ausländer, Juden und Muslime, gegen alles Fremde, plante und setzte er seine Gewaltphantasien nach dem Attentat von Christchurch Stück für Stück in die Tat um.
Nun hat er die angemessene Strafe erhalten und wir den Rest seines Lebens dort verbringen und in Vergessenheit geraten. Interessieren wird sich niemand mehr für ihn, auch jene nicht, die ihn mit Hass und Hetze dazu aufgestachelt haben.

Gruß Hador

fathaland slim
13:20, Enlightenment. @12:58 von frosthorn

>>
"""Und die Motive, die die Attentäter nennen, lesen sich wie aus dem Parteiprogramm einer Partei, über die hier so oft darauf hingewiesen wird, dass sie "demokratisch gewählt" sei. """

Könnten Sie auf diese Stellen in dem Parteiprogramm zeigen?
Ich weiß von keinem Parteiprogramm wo Terrorismus und Attentate auf Synagogen befürwortet werden, nicht mal bei den Parteien, die behaupten sie seien die "demokratischen Parteien".<<

Natürlich finden Sie dies in keinem Parteiprogramm. Es würde ja auch zu einem sofortigen Verbotsverfahren dieser Partei führen. Wenn aber das Parteiprogramm sozusagen "grassrootsmäßig" aus den Äußerungen der Funktionsträger, Mitglieder und Unterstützer von Parteien zusammengeschrieben würde, dann würde genau das im Programm der Partei, auf die der User "frosthorn" anspielt, stehen.

Die Satzbausteine, die sich im Manifest des Täters finden, sind aus Foren, die dieser Partei nahestehen, sowie aus Äußerungen einiger ihrer Funktionäre hinreichend bekannt.

Carlos12
@ 12:21 von Sparer

>>eine konsequente Anwendung der jeweiligen Höchststrafe -oder wenigstens der vom jeweils zuständigen Staatsanwalt geforderten Strafe- würde ich mir für alle Straftaten wünschen, bei denen vorsätzlich Menschen verletzt oder zu Tode gebracht werden.<<

Stellen Sie sich folgenden Fall vor.
Eine Frau wird von ihrem Mann ständig schwer misshandelt. Er droht ihr, sie und die Kinder umzubringen, wenn sie ihn verlässt. Sie erschlägt ihn im Schlaf. Wegen des Merkmals der Heimtücke ist dies ein Mord und kein Totschlag.

Ist hier lebenslänglich die einzig angemessene Bestrafung?
Und warum soll nur der Staatsanwalt und nicht der Richter ein anderes Strafmaß wählen dürfen?

schneegans
@Enlightenment 13:20

„Könnten Sie auf diese Stellen in dem Parteiprogramm zeigen?
Ich weiß von keinem Parteiprogramm wo Terrorismus und Attentate auf Synagogen befürwortet werden, nicht mal bei den Parteien, die behaupten sie seien die "demokratischen Parteien".“
Schriftlich wird es vorsichtshalber vermieden oder geschickt umschrieben. Die mündlichen Äußerungen muss man nur mal aufmerksam verfolgen (ohne Kommentar, Phönix), dann weiß man, wer „Biedermann und Brandstifter“ ist.

Traumfahrer
Re : fathaland slim !

Ja Mord ist Mord ! Aber wie oft passiert es denn, dass genau da doch zu viel auf die Persönlichkeit des Täters geschaut wird, von wegen schwere Kindheit oder sonstigem.
Dann kommt hinzu, geschah die Tat im Affekt, oder war sie geplant, und wie oft wird aus einem Mord ein Totschlag und so weiter.
Wenn ein Mensch einem anderen Menschen das Leben nimmt durch eine Gewalttat, ohne dass diese Person sich wehren kann, dann sollte dieser "Mörder" auch genau danach bestraft werden und jegliche Unterscheidungen unterlassen werden. Wie oft passiert es, dass ein Mann seine Frau oder EX tötet, weil er nicht will, dass sie mit einem anderen zusammen ist, oder weil sie ihn verlassen hat, dann ist dies Mord, der auch als solcher gesehen werden muss und die Höchststrafe verdient, ohne Aussicht, jemals wieder frei zu kommen.
Und wenn ich heute so mitkriege, wie viele Idioten mit Messern draußen rumlaufen und bei nächster Gelegenheit zu stechen ohne Rücksicht, dann ist die Gesellschaft echt krank !

fathaland slim
14:12, Traumfahrer

>>Ja Mord ist Mord ! Aber wie oft passiert es denn, dass genau da doch zu viel auf die Persönlichkeit des Täters geschaut wird, von wegen schwere Kindheit oder sonstigem.
Dann kommt hinzu, geschah die Tat im Affekt, oder war sie geplant, und wie oft wird aus einem Mord ein Totschlag und so weiter.<<

Das mit der schweren Kindheit werden Sie in kaum einem Gerichtsurteil lesen, dafür aber umso öfter von Leuten hören, die unser Justizsystem verächtlich machen wollen. Wenn eine Tat im Affekt geschah, dann ist sie kein Mord, insofern kann aus Mord auch kein Totschlag werden.

>>Wenn ein Mensch einem anderen Menschen das Leben nimmt durch eine Gewalttat, ohne dass diese Person sich wehren kann, dann sollte dieser "Mörder" auch genau danach bestraft werden und jegliche Unterscheidungen unterlassen werden.<<

Jeder Fall ist anders. Gehen Sie doch bitte mal zu Gerichtsverhandlungen, bei denen es um Tötungsdelikte geht. Die sind bei uns immer öffentlich. Da bekommen Sie ein realistisches Bild.

werner1955
für alle Straftaten wünschen?

von Sparer @
Das geht mit unserem Jutissystem so nicht. Hier muss im jedem einzelfall für die Täter und Verbrecher alles abgewogen werden.

Von Kindheit, Eltern, Religion oder Etnie.

kritt.
@ ubk

hoffentlich dient das auch zur Abschreckung anderer Geistesgestörter dieses Schlages.

Unwahrscheinlich.
Aber das ist auch gar nicht der Sinn eines Urteils.

Sparer
@13:20 von fathaland slim

Mord ist Mord, ganz recht, und hat einen Menschen das Leben gekostet. Das Opfer kann weder aus seiner Haft entlassen noch resozialisiert werden.
Diese ständigen Ankündigungen, bestimmte medienwirksame Straftaten würden „mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft“, und dann gibt es wieder mal ein mildes Urteil weit unter Höchststrafe, gehen mir gelinde gesagt gegen den Strich.

fathaland slim
15:30, werner1955

>>für alle Straftaten wünschen?
von Sparer @
Das geht mit unserem Jutissystem so nicht. Hier muss im jedem einzelfall für die Täter und Verbrecher alles abgewogen werden.

Von Kindheit, Eltern, Religion oder Etnie.<<

Vor allem fließen die Umstände der Tat in ein Urteil ein. Zwei der vier von Ihnen genannten Merkmale zählen nicht unbedingt dazu. Die anderen beiden, nämlich Religion und Ethnie, überhaupt nicht.

Sparer
@15:30 von werner1955

Wozu bitte muss Religion und Ethnie beim Strafmaß abgewogen werden ?
Mord durch einen Christen ist schlimmer/weniger schlimm als durch einen Angehörigen einer anderen Religion, oder wie ?

kritt.
@ Huhn

Traurig ist es nur, dass dafür erst Menschen sterben mussten.

Könnte man einen Täter denn vor der Tat verurteilen?

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 14:12 von Traumfahrer

Zitat: Ja Mord ist Mord ! Aber wie oft passiert es denn,

Bei Mord gibt es lebenslänglich --- ganz, ganz ganz selten weniger.

Zitat: dass genau da doch zu viel auf die Persönlichkeit des Täters geschaut wird, von wegen schwere Kindheit oder sonstigem.

Meinen Sie nicht, dass es gerade bei Gewalttaten darauf ankommt, ob der Täter in seiner Kindheit und Jugend zu Hause Gewalterfahrung genacht, d.h. fast nichts anderes gelernt hat als Gewalt zur Durchsetzung seiner Ziele oder ob er aus einem behüteten, gutbürgerlichen Haus stammt?

Zitat: Dann kommt hinzu, geschah die Tat im Affekt, oder war sie geplant, und wie oft wird aus einem Mord ein Totschlag und so weiter.

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt in den sog. Mordmerkmalen. Liegen diese nicht vor, war's halt Totschlag. Der Versuch von Heiko Maas als Bundersjustizminister diese Art der Unterscheidung abzuschaffen, ist gescheitert.

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 15:48 von Sparer

Zitat: Diese ständigen Ankündigungen, bestimmte medienwirksame Straftaten würden „mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft“, und dann gibt es wieder mal ein mildes Urteil weit unter Höchststrafe, gehen mir gelinde gesagt gegen den Strich.>/em>

Solche Ankündigungen gibt es nicht. Nur das erkennende Gericht könnte das tun. Dann wäre es aber wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr lange das erkennende Gericht.

RoyalTramp
@ IchUndDuMuellersKuh

"Jetzt müßten noch die geistigen Mittäter, die mit Ihren Hassbotschaften zu diesen Morden beigetragen haben, auf die Anklagebank."

Und wie wollen Sie derer habhaft werden? Ermittlungsbehörden haben keinen Zugriff auf die Server von 4chan oder 8chan, denn die sind im Ausland.

Ach... sie meinen die AfD. Nur zu dumm, dass der Täter gegenwärtigen Wissenstandes keinen Bezug zur AfD aufweist, sondern sich von Christchurch in Neuseeland und Breivik in Norwegen zu seiner Tat inspirieren ließ! Aber egal... wen interessiert's? Hauptsache AfD.

Dann spinne ich mal Ihre gedankliche Logik weiter: wenn Sie die AfD für die Tat des Mörders in Mithaftung sehen, wer trägt eigentlich die Schuld daran, dass sich die AfD gründete und etablierte? Ui... die CDU und SPD mit ihrer Bankenrettung 2008. Also: da müssen dann aber ganz schön viele auf die Anklagebank...

BILD.DirEinDuHättestEineMeinung
...testEineMeinung #Mittäter?

@21. Dezember 2020 um 13:19 von Initiative Neue... :
"...Einzeltäter. Er plante u führte die Tat ohne Mitwisser oder Unterstützerumfeld aus..."

Im Sinne der Justiziabilität?
Ja.

Im Sinne von Verantwortung?
Nein.

Dieser Tat liegen Ideen zugrunde, die nicht vom Täter stammen.
Er macht sie sich nur zu Eigen, um sich wichtiger zu machen als er sich fühlt. Am Anfang als Opfer, dann als Rächer und wenn es um die Strafe geht als Märtyrer.

Mitverantwortlich sind geistige Brandstifter in all diesen Phasen.
Alle, die sich Verschwörungsreligionen ausdenken und verbreiten.
Alle, die zustimmen wenn jemand sich radikal und menschenverachtend äussert und die Filterblase bilden, in der der Täter sich immer mehr abkapseln und radikalisieren kann.
Und alle, die die Tat glorifizieren.

Bestrafen wir den Täter und dann vergessen wir ihn.
Er ist Täter, weil er sonst NICHTS ist. So wie die, die ihm das Gefühl gaben wichtig zu sein.

Denken wir an die Opfer und an die Menschlichkeit.
DAS ist wichtig.

RoyalTramp
@ fathaland slim

"Jeder Fall ist anders. Gehen Sie doch bitte mal zu Gerichtsverhandlungen, bei denen es um Tötungsdelikte geht. Die sind bei uns immer öffentlich. Da bekommen Sie ein realistisches Bild."

Natürlich ist jeder Fall anders, aber das Resultat bei Tötungsdelikten (und ich rede hier nicht von fahrlässiger - z.B. bei einem Unfall - sondern beabsichtigter Tötung) ist immer gleich: ein Mensch ist umgebracht worden (ungleich "gestorben").

Dafür nur eine Strafe und zwar die maximal mögliche! Immer! Ohne Ausnahme!

Biocreature
Sollte der Angeklage wirklich Revision einlegen,...

...so hoffe ich doch, daß das Urteil zu 100% wasserdicht ist und der Angeklagte
nicht doch noch am Ende als Sieger ins Gefängnis geht.

---

Denn jegliche Strafmilderung wäre ein fatales Signal in die Gesellschaft.
Und mit Gesellschaft meine ich nicht die als Ganzes, sondern nur die Gesellschaft der Gleichgesinnten.
-
Vielleicht wirkt dieses Urteil doch als Hemmschwelle, für diejenigen, die meinen unseren Staat zerstören zu wollen.
Denn leider gibt es immer noch zuviele von denen, die so denken.

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 16:22 von RoyalTramp

Zitat: wer trägt eigentlich die Schuld daran, dass sich die AfD gründete und etablierte? Ui... die CDU und SPD mit ihrer Bankenrettung 2008. Also: da müssen dann aber ganz schön viele auf die Anklagebank...

Ein interessanter Gedanke, den Sie da äußern. Mir hat sich im Zusammenhang mit der Gründung der AfD nie die Schuldfrage, die Frage nach der Verwerflichkeit, gestellt.

fathaland slim
16:25, RoyalTramp

>>@ fathaland slim
"Jeder Fall ist anders. Gehen Sie doch bitte mal zu Gerichtsverhandlungen, bei denen es um Tötungsdelikte geht. Die sind bei uns immer öffentlich. Da bekommen Sie ein realistisches Bild."

Natürlich ist jeder Fall anders, aber das Resultat bei Tötungsdelikten (und ich rede hier nicht von fahrlässiger - z.B. bei einem Unfall - sondern beabsichtigter Tötung) ist immer gleich: ein Mensch ist umgebracht worden (ungleich "gestorben").

Dafür nur eine Strafe und zwar die maximal mögliche! Immer! Ohne Ausnahme!<<

Sie wollen den Strafrahmen unserer Gesetze durch eine von Einzelfall unabhängige gesetzlich festgelegte Strafe ersetzen?

Alles schön einfach?

Dann gäbe es keine maximal mögliche, sondern nur noch eine Einheitsstrafe, egal wie sich der Fall abseits der von Ihnen genannten Merkmale darstellt.

werner1955
anderer Geistesgestörter

von ubk @

Affekttaten oder durch "Geistesgestörter" kann man durch solche oder auch ander Urteile nicht verhindern.

werner1955
sind nicht zu akzeptieren.

Initiative Neue... @
Aber schon garnicht durch solche Urteile zu verhindern.

Hier muss der Rechstaat viel früher und durch bessere Überwachung und mehr Rechte für die Sicherheitsbehörden eingreifen.

Wir sehen ja das bei fast allen Straftaten zu extremistischen Terror die Täter "polizeibekant" waren.

Amri oder Dresden waren die negativ Beispiele dafür.

Account gelöscht
13:36 von Hador Goldscheitel Höchststrafe für Halle-Attentäter

Ihren Kommentar darf ich mich anschließen.

RosaLux
Mord ist Mord, Traumfahrer um 14.12 Uhr

Beschäftigen Sie sich doch mal als Beispiel mit dem Fall Jürgen Bartsch, so "von wegen schwere Kindheit oder sonstigem" und man möge doch beim Urteil über einen Mörder "jegliche Unterscheidungen unterlassen".

Der Mann hat vier Kinder umgebracht, das ist grausam und abscheulich und muss bestraft werden.

Dennoch lehne ich Ihren alttestamentarischen Ansatz - Auge um Auge, Zahn um Zahn - entschieden ab.

Bartsch wurde auch von anderen Menschen (Adoptiveltern, Pfarrer) das Leben genommen, Jahre bevor er starb. Und so etwas lässt man dann bei Motivsuche und Urteilsfindung einfach unter den Tisch fallen?

Kuchenbäcker76
@Maria14

Es hätte absolut ausgereicht "... fuhr einen Mann an" zu schreiben. Das wäre korrekt und weniger rassistisch. Die Hautfarbe des Opfers spielt hier keine Rolle, da wohl Opfer eher zufällig ausgesucht wurde. Und selbst wenn gibt es passendere Formulierungen als "ein Schwarzer".

Michael O
Wegsperren

Ich frage mich immer wieder warum ist lebenslang bei uns in Deutschland 15 Jahre, in Frankreich wurde ein Attentäter zu 30 Jahren verurteilt, was ich für richtig halte.

So einer darf nie mehr frei kommen!!

falsa demonstratio
Am 21. Dezember 2020 um 16:49 von werner1955

von fathaland slim @
Leider gibt es sehr wohl Richter die "Rabatt" geben.

Zitat: https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urte...

Und das ist kein Einzelfall sonder durchaus öfter der Fall.

Jurisprudenz ist keine exakte Wissenschaft. Es menschelt überall.

Umgekehrt gibt es nämlich Richter, die ganz schön zulangen, was das Strafmaß betrifft Ich erinnere an "Richter Gnadenlos" aus Hamburg. Da wird die Ethnie allerdings gelegentlich ein ungeschriebenes und unausgesprochenes Strafzumessungskriterium.

Demokratieschuetzerin2021
@ RosaLux (17:10): Mit dem hier haben Sie recht

hi RosaLux

Mit dem hier haben Sie recht:

Dennoch lehne ich Ihren alttestamentarischen Ansatz - Auge um Auge, Zahn um Zahn - entschieden ab.

Auch ich lehne das ab. Todesstrafe ist überall verboten (UN-Zivilpakt Artikel 6, UN-Menschenrechts-Charta Artikel 5, VStGB §§ 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 14 und 15.

Der Mann hat vier Kinder umgebracht, das ist grausam und abscheulich und muss bestraft werden.

richtig, und das Strafmaß ist auch richtig. Aber mich würde es interessieren ob es so ein Urteil auch bei Anschlägen auf andere Religionsgemeinschaften in Deutschland geben würde. Denn die zählen genauso wie jüdische Synagogen (aktueller Tatort). Es ist egal, welcher Religionsgemeinschaft ein Gotteshaus gehört.

Demokratieschuetzerin2021
@ Traumfahrer (14:12): Auch Sie haben mit dem hier teilweise rec

hi Traumfahrer

Auch Sie haben mit dem hier - teilweise - recht:

Ja Mord ist Mord ! Aber wie oft passiert es denn, dass genau da doch zu viel auf die Persönlichkeit des Täters geschaut wird, von wegen schwere Kindheit oder sonstigem.

Aber Sie müssen unterscheiden zwischen geplantem Mord und Tötung aus Notwehr sowie Affekt-Tat. Zum Beispiel gerade bei solchen Ehestreits. Ich lese fast jeden Tag solche Fälle, wo Jugendliche die Gewalt von Mutter oder Vater nicht mehr aushalten und den Gewalttäter töten.

Außerdem ist es richtig, zwischen Mord einerseits und Totschlag andererseits zu unterscheiden:

Dann kommt hinzu, geschah die Tat im Affekt, oder war sie geplant, und wie oft wird aus einem Mord ein Totschlag und so weiter.

Denn Mord ist eine geplante Tat. Totschlag dagegen ist ein Mord ohne vorherige Planung. Und Tötung im Affekt ist, wenn der Täter/die Täterin den Tod des Opfers NICHT wollte sondern es versehentlich passiert ist (Affekt).

DerVaihinger
@fathaland slim, 13.27h

Die Staatsanwaltschaft ist aber nicht in jedem Land weisungsgebunden.
Vielleicht wollte der User das sagen?

Der freundliche Friese
Auf Kommentar antworten...

Am 21. Dezember 2020 um 16:37 von Biocreature

Vielleicht wirkt dieses Urteil doch als Hemmschwelle, für diejenigen, die meinen unseren Staat zerstören zu wollen.
Denn leider gibt es immer noch zuviele von denen, die so denken.
###
Zu hoffen ist es. Nur der glaube fehlt mir...

Magfrad
@RoyalTramp 16:22

Schön weiter die AfD schützen. Sie sagen der Täter hat absolut keinen Bezug zu AfD? Man weiß aber, dass sich der Täter in der rechten Szene aufhielt, man weiß,, dass er sich von Christchurch und Breivik inspierieren ließ.
Die AfD schafft den Boden für solche Taten, auch wenn Sie und andere es nicht verstehen und begreifen wollen. Die AfD ist etabliert? Das hätten Sie wohl gerne. Die AfD ist von ihrem 14% Hoch sehr weit entfernt und wenn die Partei so weitermacht wie bisher verliert sie noch die 7% und stürzt auf unter 5 % und fliegt aus dem Bundestag. Die CDU trägt keine Schuld an der AfD und die SPD auch nicht. Diese billige Ausrede wird immer wieder von AfD Sympathisanten genutzt, sie funktioniert nicht.

fathaland slim
16:49, werner1955

>>Religion und Ethnie, überhaupt nicht?
von fathaland slim @
Leider gibt es sehr wohl Richter die "Rabatt" geben.

https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urte...

Und das ist kein Einzelfall sonder durchaus öfter der Fall.<<

Ihr Link ist nicht zu öffnen, egal wie ich es anstelle.

Ich nehme aber an, es handelt sich um ein Urteil auf Amtsgerichtsebene, welches vor Jahren mal große Empörung auslöste.

Solche Urteile waren damals schon die absolute Ausnahme und sind es jetzt erst recht.

Tremiro
15:52 von Sparer

>>Wozu bitte muss Religion und Ethnie beim Strafmaß abgewogen werden ?
Mord durch einen Christen ist schlimmer/weniger schlimm als durch einen Angehörigen einer anderen Religion, oder wie?

Dies ist nicht der Fall. Sie sind dem Foristen den Sie zitieren auf den Leim gegangen.
Leider werden immer wieder solche Unwahrheiten verbreitet um Unfrieden zu stiften.

Martin Vomberg
@ Enlightenment, am 21. Dezember 2020 um 13:20:

"Könnten Sie auf diese Stellen in dem Parteiprogramm zeigen?
Ich weiß von keinem Parteiprogramm wo Terrorismus und Attentate auf Synagogen befürwortet werden, nicht mal bei den Parteien, die behaupten sie seien die "demokratischen Parteien"."

Im offiziellen Parteiprogramm der AgD (Alternative gegen Deutschland) zwar nicht, aber z.B. auf der FB-Seite des AfD-Landtagsabgeordneten Roland Ulbrich, wo dieser behauptet hatte, dass es sich bei dem Anschlag auf die Synagoge von Halle/S. schließlich nur um eine bloße "Sachbeschädigung" gehandelt habe. Zitat von seiner FB-Seite: „Es liegt noch nicht einmal der Versuch eines Tötungsdelikts an den Besuchern des Gottesdienstes in der Synagoge vor.“
Zugegeben: Keine ausdrückliche "Befürwortung", aber angesichts der Monstrosität der Tat eine ungeheuerliche, unerträgliche Relativierung allemal! Schlimm und abstoßend genug!

saschamaus75
@12:58 von frosthorn

>> "Stephan B.", so wird er nach unseren
>> medialen Regeln genannt,

Auf wikipedia wird der Mörder mit Klarnamen genannt. Aber wäre es nicht besser, wenn sein Name (so wie der vom Mörder von John Lennon) für alle Ewigkeit in Vergessenheit gerät?

fathaland slim
17:36, DerVaihinger

>>@fathaland slim, 13.27h
Die Staatsanwaltschaft ist aber nicht in jedem Land weisungsgebunden.
Vielleicht wollte der User das sagen?<<

In welchem Land denn nicht?

Was die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft betrifft, so macht sich eine Regierung strafbar, die der Staatsanwaltschaft befiehlt, eine Straftat nicht zu verfolgen. Und der Staatsanwalt, der einer solchen Weisung Folge leistet, macht sich ebenfalls strafbar.

Martin Vomberg
@ RoyalTramp, am 21. Dezember 2020 um 16:22:

"Ach... sie meinen die AfD. Nur zu dumm, dass der Täter gegenwärtigen Wissenstandes keinen Bezug zur AfD aufweist, sondern sich von Christchurch in Neuseeland und Breivik in Norwegen zu seiner Tat inspirieren ließ! Aber egal... wen interessiert's? Hauptsache AfD."

Wie heißt es doch so schön: Der Täter mag vielleicht alleine gehandelt haben. Aber, allein GEDACHT hat er ganz gewiss nicht! Und das ist das Entscheidende an dieser Tat und ihrem ideologischem Hintergrund!

" wenn Sie die AfD für die Tat des Mörders in Mithaftung sehen, wer trägt eigentlich die Schuld daran, dass sich die AfD gründete und etablierte?"

Irgendwie widersprüchlich: Von "Schuld" am Entstehen der AFD zu schreiben, um dann andauernd Werbung für diese Partei zu machen und sie mutmaßlich auch selber zu wählen! Übrigens: Niemand wird dazu gezwungen, eine rassistische und rechtsextremistische Partei zu wählen! Die 'Schuld' dafür müssen Sie wohl bei den Wählern dieser Partei selbst suchen, nicht bei anderen!