Polizeiabsperrung vor dem Haus von Walter Lübcke

Ihre Meinung zu Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Lübcke-Mörder an

Nach dem Mord an Walter Lübcke sind die Ermittler sich sicher: Es handelte sich um ein rechtsextremistisches Attentat. Nun hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Hauptverdächtigen und seinen mutmaßlichen Unterstützer erhoben.

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55 Kommentare

Kommentare

Karl Napf
man staunt nur noch

aber hoffentlich endet das nicht so absurd , wie der nsu und der love-parade prozess. dann toi, toi, toi

Peter Meffert
15:37 von Karl Napf

Zitat:"aber hoffentlich endet das nicht so absurd , wie der nsu...prozess."

Was war daran absurd? Ich hoffe aber, dass auch mögliche Verstrickungen in die rechtsradikale Szene und mögliche Mitwisser aufgeklärt werden.

Leipzigerin59
15:37 @Karl Napf ... nsu und der love-parade prozess ...

... in einen Topf zu werfen - da kann man wirklich nur staunen.

Oder auch nicht.

Mister_X
Re karlnapf

"aber hoffentlich endet das nicht so absurd , wie der nsu und der love-parade prozess."
Im NSU-Prozess wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe rechtsstaatlich einwandfrei zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe verurteilt. Was genau ist daran "absurd" ?

Und können Sie auch nur im Ansatz eine Parallele zwischen dem Loveparade-Fall und dem Lübke-Fall erklären?
Wenn nicht ist dieser Vergleich völlig fehl am Platz...

derdickewisser
Der Hinweis auf

ein rechtsradikales Attentat bedeutet vermutlich, dass der Strafrahmen strenger ist, als wenn mich oder meine Frau einer mit Kopfschuss tötet. Was ist für ethisch ziemlich fragwürdig halte.

friedrich peter peeters
16.00 - Doch Leipzigerin59 - kann nur noch staunen

Wenn man NSU und Love-Parade Prozess in einem Topf wirft so wie K.N. dies getan hat kann man wirklich nur noch staunen. Da kann man sich abfragen was da falsch gelaufen ist über 50 Jahre in unserer Gesellschaft.

Mister_X
Re derdickewisser

Wenn Sie von jemandem ohne wirklichen Grund getötet werden hat der Täter eine lebenslängliche Haftstrafe zu erwarten. Eben genau das blüht dem Täter im Lübke-Fall als Höchststrafe auch.
Sie sehen, das Strafmaß wäre in diesem fiktiven Fall das gleiche, ganz egal ob rechtsradikal oder nicht...

Peter Meffert
16:09 von derdickewisser

Zitat:"Der Hinweis auf ein rechtsradikales Attentat bedeutet vermutlich, dass der Strafrahmen strenger ist, als wenn mich oder meine Frau einer mit Kopfschuss tötet. Was ist für ethisch ziemlich fragwürdig halte."

Wie kommen Sie denn auf diesen Unsinn? Vorsätzlicher Mord wird mit lebenslänglich bestraft, ob rechtsradikal oder einfach nur mordlustig ist völlig irrelevant.

Lets lynch the Landlord
re: derdickewisser

..........als wenn mich oder meine Frau einer mit Kopfschuss tötet. Was ist für ethisch ziemlich fragwürdig halte.

--Kommt drauf an ob der Täter ein rechtsradikales Motiv bei ihrem geträumten Familienmord hat.

Fragwürdig sind einzig und allein die Relativierungen eines gewissen Kreises.
Kennt man aber. Dort war es ein Verrückter und hier ein Psychisch gestörter...

Lets lynch the Landlord
re: Karl Napf

Loveparade - organisatorisches und behördliches Versagen

Lübcke - Mord eines Faschisten

Was hat jetzt da das eine mit dem anderen zu tun ?

karwandler
re lets lynch

"re: Karl Napf

Loveparade - organisatorisches und behördliches Versagen

Lübcke - Mord eines Faschisten

Was hat jetzt da das eine mit dem anderen zu tun ?"

Gar nichts.

Aber danach fragt einer nicht, der nur mal eben eine flapsige Bemerkung raushauen will.

derdickewisser
@Lets lynch 16.26

Ich sehe in meinem Beitrag weder eine Relativierung eines Mordes noch eine Nähe zu "gewissen Kreisen".
Konsequent durchdacht bedeutet aber die unterschiedliche Strafhöhe bei und ohne Vorliegen eines politischen Mordgrundes, dass die Tötung eines Menschen, die nicht aus politischen aber sehr wohl aus niederen Beweggründen geschieht, weniger verwerfliche ist als die mit einem politischen Beweggrund. Das halte ich für nicht nachvollziebar.
Bni allerdings für sachliche Argumente Ihrereseits sehr offen - sofern sie sich nicht darauf beschränken, mein Argument als nur politisch motiviert zu diffamieren.

melancholeriker

29. April 2020 um 16:06 von Mister_X
Re karlnapf

["aber hoffentlich endet das nicht so absurd , wie der nsu und der love-parade prozess."]

"Im NSU-Prozess wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe rechtsstaatlich einwandfrei zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe verurteilt. Was genau ist daran "absurd" ?

Und können Sie auch nur im Ansatz eine Parallele zwischen dem Loveparade-Fall und dem Lübke-Fall erklären?"

——————————

Das zu klären wäre sicher eine Fragestellung, die im Sinne der Leser wäre. User K.N. konnte aber leider den Artikel nicht lesen. Er wäre sonst nicht als Erster am Buzzer gewesen.

andererseits
@ 16:27 von Lets lynch the ...

Der User melancholeriker hat gestern bereits kurz und knapp beschrieben, dass KarlNapf zwar oft der/die/divers erste ist, der/die/divers kommentiert, in den selten mehr als zwei Sätzen allerdings meist inhaltlich dünn bis ablenkend bis nichtssagend bleibt. Daher erübrigen sich in der Regel Nachfragen wie die Ihre, was "jetzt das eine mit dem anderen zu tun" hat.

karwandler
re derdickewisser

"Konsequent durchdacht bedeutet aber die unterschiedliche Strafhöhe bei und ohne Vorliegen eines politischen Mordgrundes, dass die Tötung eines Menschen, die nicht aus politischen aber sehr wohl aus niederen Beweggründen geschieht, weniger verwerfliche ist als die mit einem politischen Beweggrund. Das halte ich für nicht nachvollziebar."

Erstmal: woher nehmen Sie denn die Unterstellung, es gäbe diese unterschiedliche Strafhöhe?

Bis hierhin haben wir dazu nichts als Ihre Behauptung. Vor allem kein einziges Urteil, zu dem man Ihre Behauptung diskutieren könnte.

falsa demonstratio
Am 29. April 2020 um 16:35 von derdickewisser

Zitat: Konsequent durchdacht bedeutet aber die unterschiedliche Strafhöhe bei und ohne Vorliegen eines politischen Mordgrundes , dass die Tötung eines Menschen, die nicht aus politischen aber sehr wohl aus niederen Beweggründen geschieht, weniger verwerfliche ist als die mit einem politischen Beweggrund.

Wie komt der Forist darauf, dass es unterschiedliche Strafhöhen bei politisch motiviertem Mord und nicht politisch motiviertem Mord gibt?

Das ist so etwas von falsch, falscher geht es schon gar nicht mehr.

Über die Motivation des Foristen für seine Falschbehauptung kann man nur spekulieren. Meines Erachtens liegt sie aber nahe.

lenamarie
hoffentlich eine harte Strafe

Mord und dann auch noch aus rechten Motiven .Furchtbar

Lets lynch the Landlord
re: derdickewisser

- Ich meinte nicht Sie persönlich hinsichtlich persönlicher Diffamierung.

Es ist der Diskussionsverlauf der ganzen Lübcke Geschichte. Ich kreide es einer politischen Strömung in unserem Land an sich um biegen und brechen um den Sachverhalt zu winden.

Der Mord war politsch motiviert.
Und das trifft eben alle Menschen der Gesellschaft.

So grausam es sich anhört, aber das Familiendrama in Bayern findet in Schleswig Holstein weniger Gehör.
Ich verstehe Ihr Anliegen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

falsa demonstratio
Am 29. April 2020 um 16:35 von karwandler

Zitat. Aber danach fragt einer nicht, der nur mal eben eine flapsige Bemerkung raushauen will.

Ich bin erheblich im Zweifel, ob Herr/Frau/Div. Karl Napf um 15:37 tatsächlich nur eine flapsige Bemerkung machen wollte. Man sollte diese Leute m. E. nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Garden.of.Eden
Ein Verfahren über Jahre, die Strafe nicht man halb so lang?

Ich hoffe, man wundert sich am Ende nicht über so ein typisches, in Deutschland übliches, weiches Urteil. Ein paar wenige Jahre mit vorzeitiger Entlassung, wenn er schön brav ist ... brav sein, das schafft er im Knast bestimmt.

Karl Napf
einfach herrlich hier wieder

was ich sagen wollte, wenn mir die ARD das denn hier erlaubt. der schäpke prozess dauerte viele, viele jahre, der prozess um die love parade ist garnicht erst zuende geführt worden. für mich ist beides justizversagen. danke für die veröffentlichung ,ard!!

Traumfahrer
Haftstrafe !

Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet in D 15 Jahre Haft. Und dann kann dieser Mann wieder raus, und seine Ideologie weiter verfolgen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass solch ein Typ sich so radikal ändert, dass er danach keine Gefahr mehr darstellt.
Für mich ist diese Strafe zu gering, und dies gilt grundsätzlich bei vorsätzlichem Mord, egal aus welchen Gründen auch immer.
Leider nimmt in D die Hemmschwelle gegen jegliche Gewalt genauso ab, wie auch die Achtung, der Respekt und die Akzeptanz gegenüber anderen Menschen, die nur zu noch mehr Hetze und Hass führen und zu weiteren furchtbaren Gewalttaten.
Dagegen sind in D die Strafen dafür leider viel zu gering und in vielen Fällen geht es den Häftlingen in den Gefängnissen viel zu gut. Sie haben leider viel zu viele Freiheiten, die sie dann auch schamlos ausnutzen.
Auch wenn ich die Menschenrechte sehr respektiere, sollten die Täter doch eine härtere Strafe bekommen, die ihnen richtig weh tut.

falsa demonstratio
Am 29. April 2020 um 17:14 von Garden.of.Eden

Zitat: Ich hoffe, man wundert sich am Ende nicht über so ein typisches, in Deutschland übliches, weiches Urteil.

Ich frage mich, ob mir der Forist irgendein weiches Urteil wegen Mordes nennen kann.

Steht nicht auf Mord immer lebenslänglich?

karwandler
re garden.of.eden

"Ich hoffe, man wundert sich am Ende nicht über so ein typisches, in Deutschland übliches, weiches Urteil. Ein paar wenige Jahre mit vorzeitiger Entlassung"

Das ist nichts anderes als die typische rechtsextreme Diffamierung der sog. "Kuscheljustiz".

Gespickt mit der Lüge, dass das typische Urteil für Mord auf "ein paar wenige Jahre" lautet

Peter Meffert
16:35 von derdickewisser

Zitat:"Konsequent durchdacht bedeutet aber die unterschiedliche Strafhöhe bei und ohne Vorliegen eines politischen Mordgrundes, dass die Tötung eines Menschen, die nicht aus politischen aber sehr wohl aus niederen Beweggründen geschieht, weniger verwerfliche ist als die mit einem politischen Beweggrund...Bni allerdings für sachliche Argumente Ihrereseits sehr offen"

Auszug aus dem StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

War das sachlich genug? Finden Sie hier irgendwelche Unterscheidungen, ob ein politisches oder anderes Motiv vorliegen muss?

Traumfahrer
re lenamarie !

Im Grunde ist es egal, aus welchen Motiven der Täter dieses Verbrechen verübt hat, ein geplanter Mord ist und bleibt ein Mord.
leider aber kriegt er in D bestimmt lebenslang, aber dies endet nach 15 Jahren im Knast.
Was mich stört ist die Tatsache, dass es den Häftlingen in D viel zu gut geht.
Wenn all diese Häftlinge mal ihre Strafe in einem Gefängnis z. B. in der Türkei, Vietnam oder in China absitzen würden, dann wären sie bestimmt "geheilt".
Da gibt es im Knast kein Fernsehen und kein Internet, sondern harte Arbeit und keine Freizeit, das Essen soll auch nicht wirklich gut sein und die Hygiene lässt auch zu wünschen übrig.
So aber lernen doch manche die Täter in D noch etliches dazu, damit sie später wieder besser Verbrechen verüben können. Wie traurig !!!

andererseits
@ 17:11 von falsa demonstratio

Da gebe ich Ihnen völlig recht: Es gibt leider zu viele Leute, die die Verharmlosungen, Ungereimtheiten und auch Skandale der Ermittlungen im Vorfeld der NSU-Verhandlungen umbiegen wollen und stattdessen das Gerichtsverfahren diskreditieren wollen. Es war eines der wichtigsten Verfahren der sog. deutschen Nachkriegsgeschichte und ging an die Grenzen, um einerseits ein notwendiges aufwändiges unabhängiges transparentes Verfahren zu gewährleisten und andererseits ein Urteil nach geltender Rechtslage zu sprechen. Hut ab vor allen Beteiligten - und genau so erhoffe ich mir das Verfahren für den/die mutmaßlichen Lübcke-Täter. Jede Form von Häme ist da fehl am Platz und lässt eher Rückschlüsse auf die Position derer zu, die diese Häme meinen verbreiten zu müssen.

Deutsche-Elite
@falsa demonstratio 17:11 - genau!

Zitat: „ Man sollte diese Leute m. E. nicht auf die leichte Schulter nehmen.“

///
*
*
*
... sehr richtig!

... insbesondere ist die Absicht zu hinterfragen, mit der die immer gleichen Individuen (oder Bots?) hier Sekunden nach Eröffnung eines Themas die immer gleichen, absurden Provokationen in die Runde schmeißen!

... egal ob Klimawandel, Corona oder Rechtsradikale und Faschisten: Man hat faktenfreie Lügen auf den Tisch und beschäftigt so den Rest der Teilnehmer mit Gegendarstellungen ...

... die sich eigentlich erübrigen würden, wenn die Redaktion mal den Mut hätte, Meinungsfreiheit von Faktenfreiheit&Lügen zu unterscheiden!

Möglicherweise wäre es auch gut, nur einen Beitrag/User zuzulassen ... wobei das den Trollen mit multiplen Fake-Accounts natürlich auch gerade recht käme!

Verharmlosung von Faschismus ist kein Kavaliersdelikt und sollte in jedem (!) Einzelfall strafrechtlich verfolgt werden!

Klarnamenpflicht einführen!

Lets lynch the Landlord
re: Garden.of.Eden

Wenn ich mir erlauben darf, eine ziemlich steile These die Sie hier veröffentlichen.

Diese Mär des "brav seins" und des viel zu früh abgesessenen Strafmaßes.

Ich bin froh darüber, dass diese Entscheidungen ohne Refelexe und Hybris gefällt werden.

Peter Meffert
17:30 von Traumfahrer

Zitat:"Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet in D 15 Jahre Haft"

Aber nur bei günstiger Prognose.

karwandler
re traumfahrer

"Eine lebenslange Haftstrafe bedeutet in D 15 Jahre Haft. Und dann kann dieser Mann wieder raus, und seine Ideologie weiter verfolgen."

Leider völlig falsch.
Lebenslang bedeutet 15 Jahre mindestens. Es gibt keinerlei automatische Entlassung nach 15 Jahren.

"in vielen Fällen geht es den Häftlingen in den Gefängnissen viel zu gut"

Wie hätten Sie es denn gern? Einmal die Woche auspeitschen oder verschimmelte Wurst zum Abendessen?

Lets lynch the Landlord
re:Traumfahrer

Sie feiern also Gulags und Lager ?
Und die Personen sollen danach "geheilt" sein?

Wie wäre es Ihrer Meinung nach wieder mit Essensentzug und anpinkeln, Schläge und so vorbildliche Heilungsmethoden ?
Dieses Ergözen an anderer Menschen Leid scheint in höchstem Trend zu stehen.

huzelbub
@Am 29. April 2020 um 17:39 von Traumfahrer

"Da gibt es im Knast kein Fernsehen und kein Internet, sondern harte Arbeit und keine Freizeit, das Essen soll auch nicht wirklich gut sein und die Hygiene lässt auch zu wünschen übrig.
So aber lernen doch manche die Täter in D noch etliches dazu, damit sie später wieder besser Verbrechen verüben können. Wie traurig !!!"

Traurig finde ich vor allem Ihren Mangel an Wertschätzung für Art. 1 GG, der selbstverständlich auch für den mutmaßlichen Lübcke-Mörder gilt.

andererseits
@ 17:27 von Karl Napf

Es bleibt eine Entgleisung und Verkennung der Wirklichkeit, den NSU-Prozess als "Justizversagen" zu entwerten. Ob Sie das aus politischen Motiven oder aus narzisstischen Motiven hier posten, können Sie am besten selbst beantworten - vielleicht hat's auch Elemente von beidem?

Anderes1961
@Traumfahrer

"Neu
Am 29. April 2020 um 17:39 von Traumfahrer
re lenamarie !

Im Grunde ist es egal, aus welchen Motiven der Täter dieses Verbrechen verübt hat, ein geplanter Mord ist und bleibt ein Mord.
leider aber kriegt er in D bestimmt lebenslang, aber dies endet nach 15 Jahren im Knast.
Was mich stört ist die Tatsache, dass es den Häftlingen in D viel zu gut geht.
Wenn all diese Häftlinge mal ihre Strafe in einem Gefängnis z. B. in der Türkei, Vietnam oder in China absitzen würden, dann wären sie bestimmt "geheilt".
Da gibt es im Knast kein Fernsehen und kein Internet, sondern harte Arbeit und keine Freizeit, das Essen soll auch nicht wirklich gut sein und die Hygiene lässt auch zu wünschen übrig.
So aber lernen doch manche die Täter in D noch etliches dazu, damit sie später wieder besser Verbrechen verüben können. Wie traurig !!!"

Dann müßten nach Ihrer Theorie die Gefängnisse in der Türkei, Vietnam oder in China fast leer sein. Sind sie aber nicht. Komisch.

Selten so einen Blödsinn gelesen

Anderes1961
@Deutsche-Elite

... die sich eigentlich erübrigen würden, wenn die Redaktion mal den Mut hätte, Meinungsfreiheit von Faktenfreiheit&Lügen zu unterscheiden!

[...]
Verharmlosung von Faschismus ist kein Kavaliersdelikt und sollte in jedem (!) Einzelfall strafrechtlich verfolgt werden!

Klarnamenpflicht einführen!

... die sich eigentlich erübrigen würden, wenn die Redaktion mal den Mut hätte, Meinungsfreiheit von Faktenfreiheit&Lügen zu unterscheiden!

Möglicherweise wäre es auch gut, nur einen Beitrag/User zuzulassen ... wobei das den Trollen mit multiplen Fake-Accounts natürlich auch gerade recht käme!

Verharmlosung von Faschismus ist kein Kavaliersdelikt und sollte in jedem (!) Einzelfall strafrechtlich verfolgt werden!

Dem letzten Satz kann ich ja zustimmen, da rennen Sie bei mir offene Türen ein. Auch das noch mit den Trollen, aber der Rest? Nun ja.
Es hindert Sie niemand daran, hier mit Klarnamen zu posten. Da brauchen Sie nicht auf eine Pflicht zu warten.

derdickewisser
@falsa demonstratio 17.06

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wie ein Satz nur "falsch" oder auch "falscher" sein kann - ich habe das nicht behauptet, sondern vielmehr als Frage in den Raum gestellt. Zumindest bei anderen Straftaten als Mord gibt es tatsächlich den strafverschärfenden Umstand der politisch, rassistisch oder terroristisch motivierten Tat.

A. Moritz

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung bis dem mutmasslichen Täter die Tat nachgewiesen und er aufgrund der bewiesenen Tat verurteilt wurde. Und Ja für Mord aus niederen Beweggründen gilt die Höchststrafe "lebenslänglich", die in der Regel 15 Jahre beträgt. Die Richter differenzieren hier aus verschiedenen Gründen, was bedeutet, dass die Haftstrafe weniger als 15 Jahre betragen kann oder bei Feststellung einer "besonderen Schwere der Schuld" weder eine vorzeitige Haftentlassung noch überhaupt eine Entlassung aus der Haft möglich ist.
Da ich persönlich bei Morden aus politischen Gründen immer von einer besonderen Schwere der Schuld ausgehe, hoffe ich, dass dieser Mörder zu lebenslänglich bei Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld verurteilt wird. D. h. aber nicht, dass das zuständige Gericht zum selben Schluss kommen muss. Denn wir leben in einem Rechtsstaat. Das letzte Wort nehmen einige leider zu wörtlich. Faschismus und Rechtsradikalismus sind damit nicht gemeint.

Silverfuxx
17:57 von Deutsche-Elite

... egal ob Klimawandel, Corona oder Rechtsradikale und Faschisten: Man hat faktenfreie Lügen auf den Tisch und beschäftigt so den Rest der Teilnehmer mit Gegendarstellungen …

Sorry, das ist völlig OT, aber da sich in den letzten Tagen hier ja vermehrt Leute über die Trolle beschweren:
Richtig. Die nerven, es ist immer das Gleiche und der Inhalt ist äußerst überschaubar.
Aber: Dass hier in den letzten Tagen in jedem Thread gefühlt zehn Beiträge mit `@Schlaule´ begonnen haben, liegt ja wohl an denen, die die geschrieben haben.
Eigentlich ist die Internet-`Regel´: `Don´t feed the troll´ ja wohl allgemein bekannt. Also warum macht man das trotzdem ?
Wenn es so leicht ist, Threads vom Thema abzubringen (eine Ausweitung des Themas ist manchmal ganz gut), wird das natürlich weiterhin gemacht. Nicht vergessen: Das sind nicht irgendwelche Typen, das ist organisiert. Und man weiß man sogar die Stadt, aus der das kommt :)
Oder zumindest ist eine als Sitz der Trollfabriken bekannt.

Tremiro
15:37 von Karl Napf

>>man staunt nur noch aber hoffentlich endet das nicht so absurd , wie der nsu und der love-parade prozess. dann toi, toi, toi<<

Darüber dass Sie NSU und Love Parade miteinander verquicken, staune ich keineswegs.

Sisyphos3
17:57 von Deutsche-Elite

Verharmlosung von Faschismus ist kein Kavaliersdelikt
Klarnamenpflicht einführen!
-
gute Idee
allerdings möchte ich eines zu bedenken geben
die 217 Straftaten im ersten Quartal 2019
die sich gegen Repräsentanten oder Mandatsträger von Parteien richteten.
teilten sich folgendermaßen auf
114 Straftaten gegen Mitglieder oder Mandatsträger der AfD
21 Straftaten betrafen Repräsentanten oder Mandatsträger der SPD,
19 der Grünen,
16 der Unionsparteien,
9 Straftaten betrafen Politiker der Linken.
4 Straftaten konnten Repräsentanten oder Mandatsträgern anderer Parteien zugeordnet werden.

Adeo60
@der dickewisser, 16:09 Uhr

Der Strafrahmen für Mord ist in §211 StGB klar umrissen. Dazu muss insbesondere das Tatbestandsmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sein. Sie können sicher sein, dass durch die Strafverteidiger die Einhaltung dieser Kriterien akribisch geprüft wird. Kein Richter formuliert Urteile, die dann in der Berufung oder Revision einkassiert werden.

Leipzigerin59
17:27 @Karl Napf ... einfach herrlich hier wieder ...

Nichts ist herrlich,
Sie haben mit Ihrer versuchten Rechtfertigung wieder bewiesen,
dass Sie einfach nichts kapieren.
Das ist eher traurig bis erschreckend.

Der NSU-Prozess war kompliziert und deshalb sehr lang - richtig.
Dass da einiges nicht in Ordnung war stimmt.
Es ging um vorsätzliche Morde
Frau Tschäpe und Helfer sind rechtskräftig verurteilt worden und das zählt.

"Der Loveparade-Prozess ist garnicht erst zuende ... "
Sie wissen doch genau, warum.
Oder wollen Sie der Justiz unterstellen,
dass sie die Pandemie herbeigerufen haben, um den Prozess nicht zu Ende führen zu müssen. Hierbei ging es nicht um vorsätzlichen Mord.
Vlt. lesen SIe dies zu Ihrer Erhellung
"https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-04/loveparade-proze…"

Sisyphos3
17:09 von lenamarie

Mord und dann auch noch aus rechten Motiven .Furchtbar
.
wäre es aus "linken" Motiven für sie akzeptabler ?
oder aus religiösen Gründen ?
oder weil das Opfer vielleicht Vegetarier war, Schwul oder Sportler

eine_anmerkung
um 15:49 von Peter Meffert

>>"Was war daran absurd? Ich hoffe aber, dass auch mögliche Verstrickungen in die rechtsradikale Szene und mögliche Mitwisser aufgeklärt werden."<<

Und ich möchte hier mit dem Argumentationsschema der Linken- und Grünenfraktion antworten (Täter/Opferumkehr) und damit die obligatorische Frage stellen, was hat unsere Gesellschaft falsch gemacht das Menschen zu solchen schrecklichen Taten getrieben werden? War es Ausgrenzung? War es keine Anerkennung?

Adeo60

Man staunt nur noch, dass einige User aus ideologischer Verblendung rechtsextremistische Gewalttaten verharmlosen und unseren Rechtsstaat diffamieren wollen. Wer die Love-Parade mit den NSU-Vorgängen gleichzusetzen versucht und wer nazistische Gewalttäter per se als psychisch krank kategorisiert, zeigt, dass ihm an einer objektiven Bewertung und Aufklärung nicht gelegen ist. Der Mord an Lübcke hatte seine Ursache offenkundig in Hass- und Hetzkampagnen durch die rechtsradikale Szene. Wird dies leugnet, betreibt Geschichtsklitterung.

Sisyphos3
20:41 von Adeo60

Dazu muss insbesondere das Tatbestandsmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sein
.
was sind "niedere" Beweggründe
Hass ... Wut .... Zorn, auch Enttäuschung oder auch nur Verärgerung
also eine sittliche Wertung
wobei das mit der Sitte doch "modischen" Schwankungen unterworfen sein kann
oder herrschen hierzulande dieselben Sitten wie im Mittelalter oder in der Steinzeit

eine_anmerkung

Eine Bemerkung liegt mir nun doch auf der Zunge. Ich denke wir sind uns alle darüber einig das dies eine abscheuliche Tat war für die es keinerlei Rechtfertigung geben wird. Jetzt wird Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder erhoben (jetzt). Da kommt mir in Erinnerung wie die letzten Monate in einer beispiellosen Selbstverständlichkeit eine Hetze gegen Rechts durch die Presse mit einer Vorverurteilung erfolgte die niemand in Frage stellte. Auf diesen Umstand habe ich mehrfach hingewiesen. Natürlich spricht vieles dafür das der besagte (jetzige) Angeklagte auch der potentielle Mörder ist? Sicher ist das aber erst dann wenn das Urteil gesprochen ist (und nicht vorher). Für mich ein Beispiel einer schier blindwütigen Hetze gegen Rechts. Bitte nicht missverstehen! Diese Tat ist durch nichts zu entschuldigen und der Mörder hat seine gerechte Strafe zu erfahren. Aber darum geht es mir mit meiner Bemerkung nicht. Es wäre vielleicht schön wenn Links/Grün mal etwas abrüsten würde?

falsa demonstratio
Am 29. April 2020 um 19:05 von derdickewisser

Zitat: dass ich nicht verstehe, wie ein Satz nur "falsch" oder auch "falscher" sein kann

Von rhetorischen Floskeln versteht der User nicht viel.

ich habe das nicht behauptet, sondern vielmehr als Frage in den Raum gestellt

Ich habe alle Postings des Foristen nochmals gelesen und keines gefunden, das eine Frage oder etwas ähnliches enthält.

Zumindest bei anderen Straftaten als Mord gibt es tatsächlich den strafverschärfenden Umstand der politisch, rassistisch oder terroristisch motivierten Tat.

In § 46 II StGB gibt es eine Strafzumessungsregel. Danach sind "menschenverachtende" Beweggründe und Ziele des Täters bei der Strazumessung zu berücksichtigen. Von politischer Motivation allgemein ist da nicht die Rede.

Leipzigerin59
21:04 @Sisyphos3 .. @Adeo60 .. niedere ...

... Beweggründe
Mordlust, Grausamkeit, Trieb, Hass, Habgier,
Neid, Eifersucht sind m.E.
keine sittlichen Wertungen.

falsa demonstratio
Am 29. April 2020 um 21:04 von Sisyphos3

Zitat: was sind "niedere" Beweggründe
Hass ... Wut .... Zorn, auch Enttäuschung oder auch nur Verärgerung

Das ist - in dieser Einfachheit - falsch.

Jedenfalls sieht der BGH das anders. Er hat geurteilt , dass Gefühlsregungen wie Eifersucht, Wut, Ärger, Hass und Rache in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht kommen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehren.

Sisyphos3
21:22 von falsa demonstratio

schrieb ich das nicht ?
Zitat
"also eine sittliche Wertung
wobei das mit der Sitte doch "modischen" Schwankungen unterworfen sein kann"
umsonst gab es ja früher nicht die Möglichkeit seine "persönliche Ehre" in einem Duell zu klären

Peter Meffert
20:53 von eine_anmerkung

Zitat:"Und ich möchte hier mit dem Argumentationsschema der Linken- und Grünenfraktion antworten (Täter/Opferumkehr) und damit die obligatorische Frage stellen, was hat unsere Gesellschaft falsch gemacht das Menschen zu solchen schrecklichen Taten getrieben werden? War es Ausgrenzung? War es keine Anerkennung?"

Nun, nach allem, was wir wissen, war es Rassismus. Das vermutliche Motiv des mutmaßlichen Täters war der Umstand, dass H. Lübcke sich konsequent gegen Ausgrenzung und Diffamierung nichtdeutscher Menschen gestellt hat. Da dies Werte unseres GG (Art 1, Art.2, Art.3) und unserer Gesellschaft sind, liegt die Schuld wohl allein beim Täter. Eine offene und tolerante Gesellschaft kann wohl kaum als Begründung für eine rassistisch motivierte Mordtat herangezogen werden. Sehe ich so als "Links-Grüner". Die Täter/Opfer-Umkehr sehe ich eher auf der anderen Seite des politischen Spektrums ("der Arme, durfte seine Meinung nicht äußern, besorgter Bürger, bla, bla bla...")

Adeo60
@Leipzigerin59, 21:17 Uhr

Es wird schon auf der Basis einer rechtlich- sittlichen Bewertung geprüft, ob der Täter in diesem Sinne besonders verachtenswert und aus purer Eigensucht gehandelt hat. Entscheidend ist die Gesamtwürdigung der Tat, so wie dies regelmäßig bei der Prüfung der Schuldmerkmale der Fall ist.

Sisyphos3
21:17 von Leipzigerin59

Zitat :
"Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können Niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind"
.
selbstverständlich sind das sittliche Wertungen
wenn sie zu Kaiser Wilhelms Zeiten einen erschossen hätten der sie mit ihrer Frau betrogen hat
hätte jeder das akzeptiert und gesagt es war der "Ehre" wegen
- heute - ?