Apothekerin vor ausgezogenen Medikamenten-Schubladen

Ihre Meinung zu BGH: Bei Arznei auf Rezept sind Apotheken-Geschenke tabu

Ein Brötchen-Gutschein oder Taschentücher zum Antibiotikum - damit ist Schluss, urteilte nun der BGH. Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten mehr dazubekommen. Von Gigi Deppe

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145 Kommentare

Kommentare

Odi.14
Und die

Apothekenrundschau sowie das Glas Wasser sind auch verboten.

Der beratende Apotheker stört vermutlich. Warum sonst werden Versandapotheken bevorzugt?

Jetzt käme noch jemand auf die Idee, dass Parteispenden und Sponsoring auch unzulässig wären. Wird kaum passieren.

Karl Napf
einfach herrlich, um welche pilepalle sich gekümmert

wird in diesem land. nur die wichtigen entscheidungen werden weiter verschlafen!

Didib57

Fand es eigentlich ganz schön, wenn der Apotheker mir ein paar Hustenbonbons oder 1 Packung Taschentücher gab. Frage: Was ist daran verwerflich, wenn europäische Internetapotheken dieses nach wie vor dürfen, oder sogar kleine Bonusgutschriften erteilen. Die Regularien in unseren Land sind mittlerweile für mich nicht mehr akzeptabel, zumal wenn ich mir verschriebene Medikamente besorge, nicht unbedingt die Auswahl der Apotheke treffe. Als Wettbewerbsvor- oder Nachteil sehe ich kleine Gaben der Apotheker nicht. Schlimmer finde es bei den Privatversicherten, die den vollen Medikamentenpreis bezahlen, da habe ich schon mitbekommen das es hier und dort zu Weihnachten sogar billige Akku Bohrmaschinen gab, lach. Aber wirklich.

Tada
Meine Güte!

Bei uns kriegen die Kinder immer etwas vom Arzt oder Apotheker. Wirklich eine Kleinigkeit, ein Fruchtzucker-Bonbon oder ein Gummibärchen, beim Zahnarzt irgendein Krimskrams und Mini-Zahnpasta (unsere Zahnärztin verteilt prinzipiell keine Süßigkeiten).

Das verzerrt nicht den Wettbewerb, sondern wirkt wie ein kleiner Muntermacher und schließt den Besuch für das (meist ja kranke) Kind angenehm ab.

Nettie
Soll das ein Witz sein?

"Die Packung Taschentücher als Beigabe oder eine Rolle Lutschbonbons - das geht in Zukunft nicht mehr. Jedenfalls dann, wenn die Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament verkauft. Auch kleine Geschenke ohne großen Wert könnten den Wettbewerb verfälschen, urteilte der Bundesgerichtshof"

Echt jetzt? Die Packung Papiertaschentücher als Zugabe, die vielen Kunden aus gegebenem Anlass hochwillkommen sein dürfte (auch wenn zufällig was "Verschreibungspflichtiges" dabei ist) könnte den Wettbewerb verfälschen?

Hat die Politik wirklich keine dringenderen Probleme, mit denen sie sich beschäftigen könnte?

Zundelheiner
die Regulierungswut

ist grenzenlos....dann muss das "Punktesammeln" mittels Kundenkarten auch verboten werden.

draufguckerin
ist richtig

Ich finde das Urteil gut. Es geht hier zwar nur um Peanuts ( bzw. mal 'ne Packung Taschentücher, mal einen Brötchengutschein), aber wo will man die Grenze ziehen. Zu Recht wurde der Pharmaindustrie das "Beglücken" der Ärzte mit korrupten Methoden (kostenlose Hotelaufenthalte, teure Geschenke) als Unterstützung des Vertriebs verboten. Nun wird unterbunden, dass die Pharmaindustrie die Patienten mit unlauteren Vertriebsmethoden auf's Korn nimmt.
Unterbunden werden sollten auch kostenlose Begleitangebote durch Internet-Apotheken, z.B. Probe-Abonnements ...
Ich finde das ok.

Lim2010
Muß bis aufs Letzte alles privat sein oder wenn es um

die Medikamenten-Versorgung geht auch andere System Formen die private Versorgung ersetzen?

Zusammenschluss von Krankenkassen, die Apotheker ausbilden und Apotheken Zentren aufbauen. Da braucht nicht an jeder Ecke eine Apotheke in Konkurrenz stehen, sondern Zentral in Orten oder Ortsteilen die Versorgung gesichert werden. Dadurch könnten erhebliche Kosten reduziert werden, die der Versorgung der Menschen dienen sollte. Das ganze braucht ja nicht von heute auf morgen geschehen, sondern mittelfristig geplant umgesetzt werden.

Holzfrosch
Unsinn

Ich habe so meine Probleme mit diesem Urteil.
Was bitte ist hier Wettbewerbsverzerrung? Weil eine Apotheke "Brötchengutscheine" verteilt hat? Online-Apotheken werden da anders bewertet? Ich halte Richter beim BGH nicht für die "Leuchten" der Nation. Gleiches gilt für die sogenannten "5 Wirtschaftsweisen", ist für mich der gleiche Unsinn und hat mit Demokratie aber sowas von Null zu tun! Aber das ist meine persönliche Meinung. Mein Vater, war promovierter Ökonom und einer seiner Sätze ist mir bis heute im Gedächtnis hängen geblieben. Zitat: "Die "5 Wirtschaftsweisen? Die sind eine Schande für meinen Berufsstand!" Wäre mein Vater Jurist gewesen, hätte er sich mit Sicherheit gleichsam zu den Richtern geäußert, die dieses Urteil gesprochen haben. Was mir persönlich schleierhaft ist: Wer gibt Menschen das Recht sich zu "überhöhen" und dem Rest ihrer Spezies erklären dürfen, was falsch und richtig ist? Das werde ich nie begreifen!

Delete
Mein Gott, es gibt schlimmeres

ich gehe doch nicht zur Apotheke nur weil ich ein Brötchen Gutschein oder weil ich ein Ein-Euro Schein bekomme.

Ich gehe zur Apotheke weil ich Krank bin. Und ich gehe auch nicht 20 KM weit entfernten Apotheke wegen ein Brötchen sondern mein Weg führt mich zum Arzt und danach dann die erste Apotheke die ich seh. Manchmal ist es sogar so, das die bestellen müssen, dann geh ich in meiner Apotheke, die um die Ecke ist.

Mir ist es sowas von scheiss Egal, ob da irgendwas günstiger ist oder nicht. Ich brauche ja die Medikamente.

Manchmal freue ich mich aber um einen kleinen "Geschenk", ob es kleine Taschentücher, kleine Bonbons oder what ever. Das empfinde ich eher als kleine "Gute Besserrung" als ein Werbegeschenk.

Es gibt schlimmeres...

sabrina74
Dazu kommt ...

... dass man eigentlich in jeder Apotheke die annähernd identische "Zugabe" bekommt - eben die üblichen Taschentücher oder ähnlich "wertvolles". So etwas verbuche ich noch nicht mal als Werbegeschenk, sondern als nette Geste. Hoffentlich dürfen sich Apotheker wenigstens noch von ihren Kunden verabschieden ohne damit unlauter zu werben ...

mike4
gebe sabrina74 komplett Recht

Man kanns auch übertreiben mit den Regelungen.
Ohne derartige kleine "Geschenke" wird keine Arznei billiger, weil die auf Rezept Preisbindung haben.

Ritchi
Schuften

Für so ein unsinniges Gesetz haben unsere Parlamentarier 2013 sicherlich heftigst im Angesicht ihres Schweißes schuften müssen. Als sie das Gesetz durchbrachten, wussten Sie, dass sie Deutschland endlich gerettet haben.

deutlich
Überregulierung

und Probleme finden, die Keiner sieht, das ist dieses Urteil. Wenn mir der Apotheker zwei! Bonbons in die Tüte gibt oder ein Päckchen Papiertaschentücher, empfinde ich das nicht als Bestechung, sondern als nette kleine Geste. Wobei ich mit Bonbons eh nichts anfange. Aber ich frage mich, mit welchen "Problemen" sich hochrangige Gerichte beschäftigen

Tada
Wettbewerbsvorteil "unserer" Apotheke:

Sie ist in der Straße nebenan. Und fast neben dem Ärztehaus.

Wegen einer Zugabe werde ich mich nicht krank bis zu übernächsten Apotheke schleppen, wenn ich die Apotheke in der nächsten Straße habe.
Wenn etwas nachbestellt werden muss, dann habe ich auch nicht so weit zu laufen.

Ich hoffe, niemand kommt jetzt auf die Idee den Wettbewerb zu entzerren indem alle Apotheken in eine gleich schlechte Lage irgendwo außerhalb der Stadt umgesiedelt werden.

Account gelöscht

Der Staat und seine Gerichte müssen Prioritäten setzen, z.B. die Apotheker und Kunden mit willkürlichem Blödsinn gängeln, anstatt den Einfluss der Pharma-Industrie auf die Gesetzgebung einzuschränken.

Ganzbaf
Hmmmm....

... die Versandapotheken dürfen das noch, weil sie noch keine große Rolle in Deutschland spielen - das finde ich aber eine sehr kuriose Ausnahmeregelung. Wie wäre es es denn mit dem Klassiker „Gleiches Recht für alle“ - also entweder man darf das in Deutschland, oder eben nicht.

Ganz prinzipiell finde ich es eh etwas hanebüchen. Wenn es schon reguliert werden muss, wärs doch auch anders möglich, beispielsweise apothekenspezifische Geschenke im Cent-Bereich erlauben, wie z.B. die Packung Taschentücher für die Schnupfennase und ein Traubenzuckerl fürs Kind.
Einen Brötchengutschein von der Apotheke finde ich persönlich auch eher schräg.

Thomas Plamper
Keine Zugaben in deutschen Apotheken

...die Arzneimittelpreisverodnung verbietet deutschen Apotheken Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Kleine Zugaben als "Rabatt" zu werten halte ich für übertrieben (was ist eigentlich mit den 1,77€ Zwangsrabatt der den gestzlichen Krankenkassen pro verschreibungspflichtigem Artikel von Apotheken abgeführt werden muss?)
Die Tatsache, dass ausländische Versandapotheken sowohl Preisnachlässe, Präsente oder Wertgutschriften vergeben dürfen, ist eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung für deutsche Apotheken. Die logische Konsequenz müsste ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente sein.
Wer behauptet der Versandhandel spiele keine Rolle zeigt, dass er die Realität verkennt (es gibt genug Krankenkassen [gesetzlich wie privat], die für auslädische Versandapotheke werben); der Marktanteil wächst ständig.
Ein Urteil, welches die deutsche Apotheke ein Stück näher an den Abgrund bringt, satt die flächendeckende Versorgung zu sichern.

TrautSich
Wettbewerb zwischen Apotheken verhinden?

Wieso versuchen wir eigentlich den Wettbewerb zwischen den Apotheken zu verhindern?!? Wettbewerb ist doch gut für das Geschäft! Und den Kunden!
Bei den Bäckereien, Metzgereien usw. halten wir uns doch auch raus! Wieso geht das bei den Apotheken nicht?

Vailon
Das böse Taschentuch....

Ja... Manchmal wundert man sich, womit Politik und Gerichtsbarkeit sich alles beschäftigen. Es mag ja in Teilen sehr vernünftig sein Apotheken daran zu hindern einen "ruinösen Wettbewerb" zu betreiben, wie es in dem Artikel heißt. Allerdings denke ich, dass man hier mit etwas mehr Feingefühl, um nicht zu sagen Verstand, vorgehen könnte. Große Werbegeschenke, Gutscheine etc. sind sicher der falsche Weg, aber eine Packung Taschentücher oder Heftpflaster kann man wohl kaum Wettbewerb nennen. Im Endeffekt wird die "Service-Wüste Deutschland" doch nur wieder ein Stück wüstenhafter für den Kunden. Hier hätte ich mir vom Gesetzgeber eine ausgewogenere Regelung gewünscht, die kleine Nettigkeiten, wie Taschentücher etc. nicht aus der Freundlichkeit von Apotheken verbannt. Denn das ist doch einfach lächerlich. Oder gibt es bislang eine Apothekeninsolvenz aufgrund verschenkter Taschentücher oder einen Kunden, der sich durch ein Taschentuch manipuliert fühlt? Fragen über Fragen....

Sternenkind
Vorgeschmack

Auf ein total reguliertes Land. Schön grün wählen, dann wird es bald Wirklichkeit

Account gelöscht
Ich...

finde das Verbot nicht gut. Meine Güte was macht es aus wenn meine Stammapotheke ein Päckchen Taschentücher zum Medikament bekommt. Wo liegt das Problem? Ich finde das Urteil als ein Fehlurteil.

Sebastian15
Man fasst es nicht!

Hat der BGH wirklich keine drängenderen Probleme als ein Päckchen Taschentücher?

Azzura89
Man muss unterscheiden

Preisregulierung bei rezeptpflichtigen Medikamenten ist ok. Schließlich will man das jeder BürgerInn in ihrer Nähe Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten, die Blutdruck regulieren oder den Insulinspiegel erhöhen haben.
Ich denke aber, dass die Regel nicht zutrifft wenn man sich in der Apotheke ein Schnupfenspray oder eine Packung Sinupret kauft die man aus eigener Tasche bezahlen muss. Dementsprechend ist doch das Gesetzt sinnvoll und richtig. Mit dem Geld der Allgemeinheit darf ich eben als Unternehmen keine Werbung und damit keinen Profit machen.

friedensreiter01
EU Recht

...ah, jetzt habe ich das EU-Recht verstanden !! Im EU-Ausland ist es erlaubt aber in Deutschland (EU) nicht...mmmh. Gestern hab´ ich mir ´ne Currywurst gekauft, auf der Preistafel stand: Currywurst 2,50€...und ich bekam noch ein Brötchen dazu....darf ich den Currywurstverkäufer jetzt wegen "Bestechung" verklagen oder an welches Gesetz / Gericht muss ich mich wenden damit derartige Aktionen unterbunden werden ? Ich bin ratlos...lol

LiNe
Frage

Den Apotheken ist es also verboten, Kleinigkeiten obendrauf zu geben!

Wie ist das eigentlich beim Metzger?
Darf er den Kindern dann noch ein Scheibchen Gelbwurst geben oder nicht?

Eigentlich müsste das ja jetzt auch verboten sein.

hedwigmiau
Resultat ist ein Wettbewerbsnachteil für inländische Apotheken

Online-Apotheken haben nach europärischem Recht die Möglichkeit Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu geben und nutzen diese um lokalen Apotheken Kunden abzuwerben.

Die lokalen Apotheken werden durch ein solches Urteil geschwächt. Am Ende führt das dazu, dass die Gelder, die von deutschen Krankenkassenzahlern eingezahlt werden in den Niederlanden für Profit und somit Steuereinnahmen sorgen, während die kleinen Apotheken (Apotheken MÜSSEN inhabergeführt sein UND man darf nicht mehr als 5 besitzen) in Deutschland aussterben und mit Ihnen Personen aus dem Mittelstand, die in Deutschland ihre Stuern zahlen.

Die Fahrt zur nächsten Notdienst-Apotheke wird dadurch auch länger.

Flint_HH
Europa

Wie froh muss man sein, dass diese famose Neuregelung nicht aus Brüssel verordnet wurde, denn das hätte wohl eine viel heftigere Reaktion ausgelöst... Merke: In Deutschland kann man es mitunter noch besser als in Brüssel.

erster Realist
Was ist daran verwerflich und wie die Strafe...

Unglaublich was sich unsere Gerichte leisten...

Trinkgeld dürfte dann auch verboten sein...

Was für eine Steilvorlage...

Soldat in schwarz
Verstörendes Urteil

Bitter ist für die Apotheken, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihre Konkurrenten, die Versandapotheken im EU-Ausland, weiter Geschenke gewähren dürfen. Diese Unterschiede seien im Augenblick jedenfalls noch hinzunehmen, sagen die Bundesrichter. Denn die ausländischen Apotheken spielten zurzeit noch keine große Rolle auf dem deutschen Markt.

Die deutschen Richter haben kein Kreuz.
Noch nie gehabt.
In Deutschland verboten, im Ausland erlaubt.
Das nennt sich Gerechtigkeit.
Deutsche Justitz.
Außerdem, 2 Bonbons bringen den Kapitalismus nicht zum Einsturz.

hardy1
Fairer Wettbewerb

Eine Apotheke sollte durch gute Beratung und kompetentes Personal sich positiv hervorheben. Mich hat das schon lange geärgert. Eine Apotheke ist eine Apotheke und kein Geschenkemarkt.
Diese teilweise auch völlig unsinnigen und übertriebenen Geschenke müssen wir letztlich alle bezahlen über unsere Krankenkassenbeiträge. Eine Regelung die lange überfällig war und jetzt endlich wieder für einen fairen Wettbewerb sorgt.

Grayhawk
Man sollte die Richter....

...des BGH mal aus ihrem luftleeren Raum befreien, in welchem sie urteilen. Was ist denn daran wettbewerbsverszerrend, wenn ich zu meinem Einkauf irgend eine Werbebeigabe von minderem Wert bekomme. Wegen der gehe ich doch nicht in eine bestimmte Apotheke. Ich, zB, suche mir eine Apotheke nach der besten Parkmöglichkeit aus, nicht ob ich ein paar Papiertaschentücher bekomme. Die Wettbewerbshüter und Prozesshansel werden sich wohl als nächstes an die Metzgereien heranmachen: da ist es usus, daß begleitende Kinder ein Radl Wurst geschenkt bekommen. Also Wettbewerbshüter, es gibt noch viel zu tun. Machen Sie sich ruhig lächerlich.

erster Realist
Dachte wir haben freie Marktwirtschaft...

Am Rezept ändert sich doch nichts...

clubber
Aprilscherz?

Ist das ein Aprilscherz? Ist denn zukünftig die obligatorische Scheibe Wurst an der Fleischtheke für meinen Kleinen auch verboten?
Unfassbar, worum sich an unseren Gerichten gekümmert wird.

friedensreiter01
Lobbyistenzugabe

Ach ja.
....und was ist mit unseren Lobbyisten die "ein bisschen was dazu geben", wahrscheinlich deshalb weil sich sonst dann der Bespendete an einen anderen Lobbyisten wendet.
....zehn Pils in der Kneipe, der Wirt gibt mir ´nen Kurzen aus...unverschämt !!
.....zehnmal beim Friseur...das elfte mal für lau...schlecht abgeschnitten.
Eigentlich bin ich jetzt erst recht verunsichert, einige "dürfen" vieles....z.B. Politiker, dürfen Geld entgegennehmen (sogenannte Spendengelder) von bestimmten Interessengruppen...und da besteht wirklich kein Zusammenhang ??

ddraht
lächerliche Regulierung...

Wie schön war es doch, als man noch in persönlichen Kontakt zum Apotheker stehen durfte.
Vielleicht steckt er mir dennoch heimlich ein paar Taschentücher oder Bömschen in die Tasche...
Ich finde es nur noch lächerlich was alles reguliert wird in Deutschland.

micha b
Was für ein...

... Schwachsinn! In welchem Land lebe ich eigentlich? Ach ja - in Deutschland. Hatte ich beinahe vergessen.

Hier ist jetzt also auch schon Nettigkeit strafbar...

Hätte man nicht eine Obergrenze für dieses kleine Geschenk einführen können?

Exillant
Ich fall um....

Unsere Apotheker hat eine Kiste mit kleinen Spielsachen aus dem die Kleinen sich 1 Teil rausnehmen können.
Gibt es wohl ab jetzt nicht mehr.

Carlos12
Politikbashing

Das jetzige Urteil ist nicht das Ergebnis böswilliger oder drangsalierender Politiker.
Die eigentliche Gesetzgebung soll die Apotheken schützen.
Dass Richter jetzt kleine Nettigkeiten einkassieren, damit hat Niemand gerechnet.

Es sind bösartige Kläger, die jedes Schlupfloch finden um die Konkurrenz oder schikanieren oder über Abmahnungen zu Geld abzuschöpfer.

sprachloser
Das Deutsche Recht...

Ist nicht gerecht.

Moderation
Thematische Ausrichtung

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Sisyphos3
14:13 von draufguckerin

es geht hierbei nicht um Wochenendausflüge für Ärzten, gesponsert von Pharmafirmen
sondern um ein paar Gummibärchen für mein Kind oder ein Päckchen Tempo
... und wenn sie mal was gutes und sinnvolless tun wollen
das Pflegeheim meiner Mutter hat alle Medikamente und sonstigen Dinge aus einer Apotheke 80 km entfernt bezogen
warum nicht vom Apotheker direkt gegenüber/wenigstens vom Ort ?
vielleicht sollte man da mal nachfragen

Gerhard Apfelbach
lächerlich

Ein Urteil, welches an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten ist! Oder doch? Na, warten wir es ab.

Sisyphos3
15:48 von sprachloser

Das Deutsche Recht...Ist nicht gerecht.
.
nur mal am Rande
das ist auch nicht dessen Aufgabe
Gerichte sollen "Rechtssicherheit" schaffen
Gerechtigkeit ist ein sehr vager Begriff

Thunderstorm
Unglaublich mit was sich unsere Juristen beschäftigen!

M.E. aber sind das die wichtigen Themen mit denen sich der Bundesgerichtshof auseinandersetzen muss? Ob wir Kunden nun einen Packen Tempos bekommen dürfen oder nicht? Es führt also bereits zu einer Wettbewerbsverzerrung wenn man diese mit zu den Arzneimitteln packt? Ich habe den Eindruck dass sich hier Politik und Justiz kräftig vergaloppiert hat. Man möchte keinen so großen Konkurrenzdruck aber gegen den Onlinehandel unternimmt man nichts. Das ist kleinlich und prüde und niemand kann mir Bürger erklären warum sich hochgezahlte Juristen mit solch einem Thema beschäftigen müssen. Haben die nichts Besseres zu tun? Glaubt man mehr Gerechtigkeit zu bekommen wenn man versucht alles bis ins kleinste Detail zu regeln? das hat schon früher nicht funktioniert und wird auch in Zukunft nicht klappen. Die Justiz zeigt mal wieder wie weit weg sie vom Bürger ist.

Sceadu Wolfsson
Ja, toll! Macht die Apotheken kaputt!

Ganz tolle Idee, den Internetapotheken weiter diese kleinen Zugaben zu gestatten, sie aber den traditionellen Apotheken, die oft genug ums Überleben kämpfen, zu verbieten.
Wenn hier irgendwo eine Wettbewerbsverzerrung stattfindet, dann durch dieses Urteil!
Ob diesen weltfremden Richtern mal jmd. erklären könnte, um welche "enormen Summen" es bei diesen Zugaben der Apotheken geht? So ein Päckchen liegt (für den Normalverbraucher) bei ca. 10 ct! Die Tücher mit Medikamentenwerbung, die man in den Apotheken bekommt, dürften also noch deutlich billiger sein.
Was ist das dann bei den heutigen Arzneimittelpreisen? Ein Fliegenschiss!
Fazit: Die Internetapotheken haben wohl die besseren Lobbyisten. Leider.

Bernd1
@ 15:27 von Grayhawk- und andere Kritiker des Urteils

Sie schreiben:
"Man sollte die Richter....
...des BGH mal aus ihrem luftleeren Raum befreien, in welchem sie urteilen."
*
Diese Aussage ist in etwa richtig denn die Richter urteilen auf der Basis bestehender Gesetze.
Würden sie anders urteilen wäre das Urteil gesetzeswidrig.
Richter dürfen gar nicht anders urteilen als inhaltlich per Gesetzt vorgegeben. Es ist wirklich schade dass viele Kritiker dieses Urteils leider nicht ausreichend nachdenken bevor sie kritisieren.
Sollen Richter etwa Gesetze brechen bei ihren Urteilen?

Account gelöscht

Warum dürfen dann Politiker Gastgeschenke (§ 4 Abs. 6 VR) annehmen? Sind sie nicht manipulierbar?

Möbius
Sollten Werbegeschenke nicht generell verboten werden?

Vor allem die richtig großen und wertvollen, zB Beraterverträge, Goodies für Einkäufer zB eine Reise oder ein Auto oder Einkaufsgutscheine ? Wann geht die Politik gegen „Fangprämien“ unter Medizinern und Therapeuten vor ? Zwar ist der deutsche Apothekenmarkt noch auf dem Niveau mittelalterlicher Gilden, aber die eigentliche „Wettbewerbsverzerrung“ findet weiß Gott im produzierenden Gewerbe und bei den Banken statt. Ist dieses Pflaster den Bundesrichtern zu heiss ?

nikioko
@Odi.14 (13:36)

Und die Apothekenrundschau sowie das Glas Wasser sind auch verboten.
Der beratende Apotheker stört vermutlich. Warum sonst werden Versandapotheken bevorzugt?
Jetzt käme noch jemand auf die Idee, dass Parteispenden und Sponsoring auch unzulässig wären. Wird kaum passieren.

____

Darum geht es nicht. Die Umschau schnappen sich auch Leute, die nichts kaufen. Worum es geht, ist u.a. die ausufernde Verteilung von Geschenke: Pröbchen hier, Bleistift da, und bei großen EInkäufen auch mal eine Flasche Wein. Patienten sind Kapitalisten und gehen nicht in die Apotheke, in der sie am besten beraten werden, sondern wo es am meisten dazu gibt. Damit wird das Berufsbild des Apothekers als Heilberufler auf den Kopf gestellt. Derjenige, der alles korrekt macht und Patienten über ihr Arzneimittel aufklärt, bleibt auf der Strecke. Warum bestellen Menschen im Internet? Weil es billig ist. Und die notwendige Beratung? Pustekuchen. Einhaltung der Kühlkette bei Kühlware? Wenn man Glück hat...

Ich.VS
Apotheken-Dankeschön

Der einfache Bürger darf ein kleines Dankeschön-Geschenk nicht mehr annehmen, Politiker aber Millionen wenn sie es natürlich angeben.
Da fragt man sich ob wir noch gut von den Volksvertretern vertreten werden?
Und die Politikverdrossenheit steigt. :-((

Gast
Mein Apotheker meinte.......

........ 1. ich solle ihm das Rezept geben,
2. Er gibt mir das Medikament,
3. ich bezahle meinen Anteil,
4. ich trete kurz vor die Tür
5. komme anschliessend wieder rein
6. nehme mein Päckle Taschentücher in Empfang.

Dann ist kein Zusammenhang zwischen dem abgeschlossenen Kauf und dem zeitversetzten Geschenk.

harry_up
@ Azzura89 um15:10

Es geht nicht darum, dass die eine Apo dasselbe Medikament billiger oder teurer verkauft als die andere. Das dürfen die ja eh nicht.
Es geht darum, dass Ihnen keine Apo mehr eine Kleinigkeit wie eine Packung Tempos zu Ihrem regulär bezahlten Medikament ummi, also als kleine Aufmerksamkeit, dazulegen darf.
Das ist doch -sorry: bescheuert, oder nicht?

Tada
@clubber

"Ist das ein Aprilscherz? Ist denn zukünftig die obligatorische Scheibe Wurst an der Fleischtheke für meinen Kleinen auch verboten?" Am 06. Juni 2019 um 15:31 von clubber

Nur wenn Ihnen der Arzt empfohlen hatte mehr Fleisch zu essen, wegen Eisenmangel oder ähnlichem.
Also nur, wenn Sie wirklich eine Scheibe Wurst nötig hätten, dann nicht. Ansonsten dürfen Sie.

Ich.VS
@ 15:27 von Grayhawk- und andere Kritiker des Urteils

an Bernd1:

Gesetze haben Spielräume und sind Auslegungssache.

nikioko
Arzneomittelpreisbindung hat ihren Grund!

Es hat einen Grund, warum die Arzneimittelpreise festgelegt sind und warum der Apotheker an jedem Arzneimittel, unabhängig vom Einkaufspreis, immer gleich viel verdient: Sicherstellung, dass alle Patienten die gleiche Beratung bekommen, egal in welche Apotheke sie gehen und egal, wie teuer ihr Medikament ist. Wenn die Patienten aber mit Geschenken überhäuft werden, dann gehen sie nicht mehr da hin, wo sie am besten beraten werden, sondern wo es am meisten geschenkt gibt. Was passiert? Die anderen Apotheken müssen nachziehen. Und weil das kostet, müssen Kosten gespart werden. Und wo kann man Kosten sparen? In der Beratung. Und genau das will der Gesetzgeber vermeiden. Es gibt ein Vier-Augen-Prinzip von Ärzten und Apothekern, bei denen die Apotheker die ärztliche Verordnung noch einmal auf Plausibilität prüfen und ggf. die Abgabe verweigern müssen. Und wenn es der Apotheker macht, geht der Patient in die nächste Apotheke, wo man nicht so kritisch prüft. Problem erkannt?

Clarce19

Das entspricht genau dem grünen Populismus mit seiner/ihrer Regulierungswut und Bevormundungsirrsinn.
Wie lange müssen wir solche lächerlichen Urteile auch auf EU-Ebene noch gefallen lassen?

werner1955
Geschenke tabu

Das ist die kein Urteil "im Namen" des Volkes.

Sonic
Ungerecht. Aber ich mache mit.

Meine Versandapotheke schickt mir auf Wunsch einen ganzen Stapel Freiumschläge zu. Die hinterlege ich bei meinem Hausarzt und die Medikamente, die ich regelmäßig nehmen muss kann ich fortan telefonisch bestellen. Ich muss da nicht bei Wind und Wetter vorbeifahren um dann in der Apotheke zu hören "ham' wir nicht da, bestellen wir ihnen. Können sie morgen abholen". Ich rufe rechtzeitig bei meinem Hausarzt an, der packt mir das Rezept in einen Umschlag und wenige Tage später hab ich die Medikamente mit der Post. Die Zuzahlung ist dank Gutschrift auch noch um mindestens 2,50€ billiger. Das die Versandapotheke das machen darf ist in der Tat ungerecht. Trotzdem nutze ich diese bequemere und deutlich billigere Möglichkeit. Ich habe übrigens auch mal bei meiner Apotheke am Ort gefragt, ob die mit diesem Angebot gleichziehen würden. Dann hätte ich auf die Bequemlichkeit verzichtet - nichts zu machen. Na dann eben nicht.

falsa demonstratio
Papiertaschentücher

In eingien Posting ist von dem Päckchen Papiertaschentüchern oder ein paar Bonbons, die man in der Apotheke als Zugabe bekommt, die Rede. Meine Stammapothekerin gewährt das auch.

Ich denke nicht, dass die Wettbewerbshüter das beanstandet hätten.

In dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, bestand die Draufgabe aber schon aus einem Gutschein über zwei Brötchen aus einer Bäckerei. Was hätte dann die Nachbarsapotheke gegeben - einen Gutschein über eine Pizza? Wo soll man da die Grenze ziehen? Der BGH konnte m.E. gar nicht anders urteilen.

Im Ergebnis ist es wie so oft. Irgendein Raffke kann den Hals nicht voll kriegen und alle haben darunter zu leiden.

Biocreature
Na dann ist ja bald die Zeit vorbei,...

...daß ich in meiner Stammapotheke (> 20 Jahre)
einmal im Monat einen kleinen DIN A 5 Notizblock bekommen kann. Und zwar umsonst.

---

Dieser ist sehr hilfreich, da ich zum einen wegen Nebenwirkungen meiner Medikamente
einen Teilverlust meines Kurzzeitgedächnis habe und ich auch die paar € spare
(die ich im Übrigen für so etwas garnicht über habe) um mir den Block zu kaufen.

Dann werde ich meinen Apotheker (wir duzen uns schon seit Jahren) demnächst
wohl bitten mir den Block nach Ladenschluß privat zu schenken.

Wenn der Staat das so will, bitte kann er haben!

Demokratieschuetzerin2021
@ falsa demonstratio (16:29): mit dem hier haben Sie recht

hi falsa demonstratio

In eingien Posting ist von dem Päckchen Papiertaschentüchern oder ein paar Bonbons, die man in der Apotheke als Zugabe bekommt, die Rede. Meine Stammapothekerin gewährt das auch.

Ich denke nicht, dass die Wettbewerbshüter das beanstandet hätten.

Das hoffe ich auch, dass die Wettbewerbshueter das nicht beanstandet hätten. Bei uns wird ab und an auch mal eine Kosmetikprobe aus der Hauschka-Linie gegeben. Denn damit haben Sie recht.

Und auch mit dem hier:

In dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, bestand die Draufgabe aber schon aus einem Gutschein über zwei Brötchen aus einer Bäckerei. Was hätte dann die Nachbarsapotheke gegeben - einen Gutschein über eine Pizza?

haben Sie recht. Ja, diese Brötchengutscheine waren nicht passend fuer eine Apotheke. Bei uns gibt es solche Apothekentaler, die man in der Apotheke einlösen kann, wenn man eine bestimmte Menge Taler beisammen hat (bei uns 100 oder 200 Taler).

Demokratieschuetzerin2021
@ falsa demonstratio (16:29): der BGH hätte differenzieren könne

@ falsa demonstratio

Doch der BGH hätte etwas differenzierter Urteilen können:

Wo soll man da die Grenze ziehen? Der BGH konnte m.E. gar nicht anders urteilen.

Denn solche Kosmetikproben, solche Taschentuchpackungen oder eine kleine Tuete Bonbons sind Werbegeschenke und nichts weiter und die sind vom Preis her so wenig dass es ueberhaupt nicht ins Gewicht fällt. Das hätte der BGH belassen können.

Aber natuerlich ist bei solchen Brötchengutscheinen klar rote Linie. Das gehört nicht in eine Apotheke.

Bei uns ist es so, dass man pro Einkau in der Apotheke einen Apotheken-Taler bekommt. Und wenn man dann 100 oder 200 Taler beisammen hat, dann bekommt man auf einen Kauf einer Ware einen bestimmten Rabatt auf den Kaufpreis.

Dazu könnte ihr hier mal bei uns in Schweinfurt in der Westend-Apotheke nachfragen. Die machen sowas nämlich.

In anderen Apotheken bekommt man bei uns eben so eine Packung Taschentuecher oder eine kleine Tuete Bombons oder eine Kosmetik-Probe.

Demokratieschuetzerin2021
@ falsa demonstratio (16:29): das ist nichts mit Raffke

@ falsa demonstratio

Im Ergebnis ist es wie so oft. Irgendein Raffke kann den Hals nicht voll kriegen und alle haben darunter zu leiden.

Und solche kleinen Apotheken-Beigaben die mitgegeben werden (ohne das irgendwer danach fragt), haben auch nichts mit Raffke oder sowas zu tun. Ich zumindest frage nie gezielt nach sowas. Wonach ich allerhöchstens Frage ist die Apotheken-Zeitung (Apotheken-Umschau). Aber die ist bei uns kostenfrei.

Totengräber
@Sisyphos3 - 15:55

"das Pflegeheim meiner Mutter hat alle Medikamente und sonstigen Dinge aus einer Apotheke 80 km entfernt bezogen
warum nicht vom Apotheker direkt gegenüber/wenigstens vom Ort ?"
Vielleicht, weil die Apotheke vor Ort einfach nur die Medikamentenschachteln in einen Karton gelegt und diesen dem Heim auf den Tresen gestellt hat, während die Apotheke in 80 km Entfernung die verordneten Medikamente für jeden Bewohner und Einnahmezeitpunkt einzeln "verblistert" hat?
Was wäre Ihnen den lieber? Die Schwester, die (verbotenerweise) im Nachtdienst, umgeben von 100+ Medikamentenschachteln die Dispenser für den kommendenTag vorstellt, oder die oben beschriebene Medikamentengabe?

Demokratieschuetzerin2021
@ werner1955 (16:23): stimmt kein Urteil im Namen des Volkes

hi werner1955

Das ist die kein Urteil "im Namen" des Volkes.

Bei großen Sachen haben Sie ja recht. Aber bei solchen kleinen Nettigkeiten die man von der Apotheke mitbekommt ist es ebenfalls kein Urteil im Namen des Volkes.

Aber mich wuerde mal interessieren, was dazu so im Gesetz drinsteht.

Boris.1945
16:50 von Demokratieschue...

@ falsa demonstratio (16:29): das ist nichts mit Raffke

@ falsa demonstratio

Im Ergebnis ist es wie so oft. Irgendein Raffke kann den Hals nicht voll kriegen und alle haben darunter zu leiden.

Und solche kleinen Apotheken-Beigaben die mitgegeben werden (ohne das irgendwer danach fragt), haben auch nichts mit Raffke oder sowas zu tun. Ich zumindest frage nie gezielt nach sowas. Wonach ich allerhöchstens Frage ist die Apotheken-Zeitung (Apotheken-Umschau). Aber die ist bei uns kostenfrei
///
*
*
Und Sie sind sicher, das die zukünftig kostenfrei bleiben kann?
*
Sind doch auch nicht alle Apotheken dran beteiligt.
*
Als Taschentuch ist Papier doch als Zugabe verboten?
*
BGH hilf.
*
(oder fällt das unter Hashtag?)

European Son
@erster Realist 15:27

(ich könnte aber genauso gut @letzter Durchblicker in der Überschrift schreiben)

Haben Sie und all die anderen, die hier den BGH so heftig kritisieren, überhaupt gelesen, daß es sich hierbei einzig um Geschenke an Kunden handelt, die Rezepte mit verschreibungspflichtigen Medikamenten bringen? Diese Medikamente haben eine Preisbindung! Und Dreingaben (auch kleinste!) sind nunmal eine Preisminderung. Wenn nicht bei Null - wo wollen Sie dann die Grenze ziehen?
Vergleiche mit anderen Handels- oder Dienstleistungsunternehmen sind in dem Zusammenhang völlig unpassend, weil sich diese in einer anderen Wettbewerbssituation befinden. Wissen die Kritiker hier eigentlich, daß sie zwar die genannte Metzgerei jederzeit eröffnen dürfen, Apothekensitze aber zugewiesen werden und Apotheken nicht einfach eröffnet werden können?

Demokratieschuetzerin2021
@ Boris.1945 (17:55): die Zeitung bleibt kostenfrei

hi Boris.1945

Und Sie sind sicher, das die zukünftig kostenfrei bleiben kann?

ja ich bin sicher dass die Apotheken-Zeitung "Apotheken-Umschau" in Zukunft kostenfrei bleibt.

Sind doch auch nicht alle Apotheken dran beteiligt.

Doch, soweit ich weiss schon.

Als Taschentuch ist Papier doch als Zugabe verboten?

wieso soll dass so sein?? Ich wuesste da keinen Grund.

BGH hilf.

dafuer brauchen Sie keinen BGH.

falsa demonstratio
Am 06. Juni 2019 um 18:07 von European Son

Beim Lesen Ihres Postings kommt mir ein ganz schlimmer Verdacht:

Sie haben den Artikel gelesen, den Sie kommentieren und vorm Kommentieren auch noch darüber nachgedacht. Diese Unart ist hier nicht weit verbreitet.

[wenn mir der Scherz gestattet ist]

nikioko
@Clarce19 (16:21)


Das entspricht genau dem grünen Populismus mit seiner/ihrer Regulierungswut und Bevormundungsirrsinn.
Wie lange müssen wir solche lächerlichen Urteile auch auf EU-Ebene noch gefallen lassen?

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Haben Sie den Text überhaupt richtig durchgelesen? Die Arzneipreisbindung ist eine deutsche Regelung, keine europäische. Und die galt früher für alle Arzneimittel, also nicht nur Rx, sondern auch OTC. Und die gab es schon, bevor die Grünen überhaupt im Bundestag saßen. Und das Ganze mit gutem Grund: Arzneimittel sollten überall zum selben Preis erhältlich sein. In der Innenstadt von Köln sowie auf Helgoland. Hat was mit Solidaritätsprinzip zu tun: die Menschen auf dem Land sollten nicht mehr für ihre Arzneimittel zahlen als die Menschen in der Stadt.

Was hat das Ganze also mit dem unzutreffenden AfD-Kampfbegriff "grüner Populismus", "Regulierungswut" und "Bevormundungsirrsinn" zu tun? Apotheken haben die Aufgabe, Arzneimittel an Patienten abzugeben, nicht diese zu beschenken.

nikioko
@Zundelheiner (13:55)

die Regulierungswut
ist grenzenlos....dann muss das "Punktesammeln" mittels Kundenkarten auch verboten werden.

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Richtig. Auch das gehört verboten. Die Aufgabe von Apotheken ist es, die Bevölkerung auf einem regulierten Weg mit Arzneimitteln zu versorgen und sind damit ein wichtiger Teil des öffentlichen Gesundheitswesen. Apotheken sind allerdings keine Drogeriemärkte, auch wenn viele mittlerweile so aussehen. Deshalb muss der Staat noch weitere Maßnahmen ergreifen, die Apothekenbesitzer daran erinnern sollen, dass sie in erster Linie Heilberufler sind und keine Kaufleute. Das haben leider mittlerweile viele von denen vergessen: ein gutes Beratungsgespräch ist in ihren Augen nicht eines, in dem der Patient umfassend beraten wurde und das passende Arzneimittel verkauft wurde, sondern möglichst ein teures Originalpräparat in der Großpackung und dazu noch ein oder zwei Zusatzverkäufe.

nikioko
@Ritchi (14:40)

Schuften
Für so ein unsinniges Gesetz haben unsere Parlamentarier 2013 sicherlich heftigst im Angesicht ihres Schweißes schuften müssen. Als sie das Gesetz durchbrachten, wussten Sie, dass sie Deutschland endlich gerettet haben.

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2013? Sie sind lustig... Ziehen Sie mal 50 Jahre ab. Das AMG gibt es seit 1963. Und damit auch die in §78 festgelegte Arzneipreisbindung.
Und die Preisbindung für OTC-Präparate wurde erst vor 20 Jahren, 1999, aufgehoben.

nikioko
@Sternenkind (15:07)


Vorgeschmack
Auf ein total reguliertes Land. Schön grün wählen, dann wird es bald Wirklichkeit

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Was hat das mit grün zu tun? Das Arzneimittelgesetz und damit die Preisbindung gibt es seit 1963. Aber solche leicht zu widerlegenden Behauptungen werden dann zur Wirklichkeitkeit erklärt, sobald wir in Deutschland unser blaues Wunder erleben und Fakten reguliert werden.

Anna-Elisabeth
@13:41 von Didib57

"Schlimmer finde es bei den Privatversicherten, die den vollen Medikamentenpreis bezahlen,..."

Darf ich hinzufügen, dass die zumindest teilweise - oft auch ganz - ihre Ausgaben für Medikamente von der Versicherung erstattet bekommen? Der Privatversicherte tritt ja nur in Vorleistung.