Wahlzettel mit Wahlurne

Ihre Meinung zu Dürfen Betreute schon bei der EU-Wahl abstimmen?

Psychisch kranke und behinderte Menschen dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Ob diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon für die Europawahl gilt, entscheidet das Gericht heute. Von Klaus Hempel.

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30 Kommentare

Kommentare

wenigfahrer
Ich will ja

diesen Menschen nicht Ihr Recht absprechen, aber ich denke die haben in der Regel andere Probleme als Wahlen für was auch immer.
Aber die Betreuer werden schon dafür sorgen das Sie das richtige wählen, falls das Gericht sich heute dafür entscheidet.
Ich finde die Aufregung etwas übertrieben, ich hab im Umkreis welche, und weis wie es sich damit verhält.
Mehr möchte ich nicht ausführen.

hpe
Preisfrage: Wählt der Betreute oder der Betreuer?

Das Thema finde ich wirklich schwierig. Natürlich möchte man der betroffenen sicherlich auch in sich heterogenen Gruppe viel Selbstbestimmung zusprechen. In diesem Fall hege ich aber den Verdacht, dass den betreuenden Personen hier dezent viel Mitspracherecht eingeräumt wird.

Zeddi
Ist doch ganz einfach

Wenn jemand wählen möchte, dann möchte er offenbar auch am politischen Diskurs teilnehmen. Diese ganze Bevormundung war schon ewig stuss. Was ist denn das Problem damit, wenn jüngere oder behinderte wählen dürfen? Sie sind Teil der Gesellschaft und einige von ihnen haben mit Sicherheit eine ähnliche politische Bildung wie der durchschnittliche deutsche Bürger

Soldat in schwarz
EU Wahl vielleicht normal

"Psychisch kranke und behinderte Menschen dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden..."

Sie dürfen wählen.
Aber

"Denn nach dieser Entscheidung dürften die Betroffenen bei Wahlen auch kandidieren..."

Ehrlich?
Psychisch Kranke?
Ich habe da so meine Zweifel.

StöRschall

Wenn psychisch Kranke nicht wählen dürfen und man das fair und konsequent verbieten würde, dann dürften keine Rassisten, keine Faschisten, keine Pädophile, keine Islamisten, keine Psychopathen, keine Soziopathen, generell keine Gewaltverbrecher mehr wählen.

Wenn es Menschen mit Behinderung sind, dann dürften keine Sehbehinderte, keine Gehbehinderte, keine Menschen mit ................

Liste kann man beliebig fortsetzten.

Am Ende dürfte nur noch eine klitzekleine Teilmenge an Menschen wählen.

Ich frag mich ernsthaft, wie es überhaupt zu so einem Ausschluss kommen konnte.

Stammt das Gesetz noch aus der Nazizeit?

Wie so ein entzüdeter Appendix?

Lyn

Dann betrachte ich das mal über meine persönliche Situation.
Meine Mutter, 83, Pflegegrad 4, Schwerbehindert 100 %, erkennt gelegentlich die Enkel nicht mehr und weiß nach 5 Minuten nicht mehr was gerade besprochen wurde, darf wählen.
Mein Vater, 86, Pflegegrad 2, Schwerbehindert, 90% wg Demenz- er ist wie Mutter unfähig, Situationen einzuschätzen und gesetzliche Bestimmungen zu begreifen.
Diese beiden dürfen selbstverständlich wählen, das Recht dazu wurde nie aberkannt
Abgesehen davon, dass beide an Wahlen kein Interesse mehr haben .....
Wenn sie Interesse bekunden würden müsste ich mindestens für Mutter als Betreuerin den Wahlschein ins Haus holen.
Wer füllt den dann wohl aus?
Sicher ist es mir gestattet, meinen dementen Eltern behilflich zu sein, das Kreuz an der richtigen Stelle zu setzen.

StöRschall

10:41 von Soldat in schwarz

"Denn nach dieser Entscheidung dürften die Betroffenen bei Wahlen auch kandidieren..."

Ehrlich?
Psychisch Kranke?
Ich habe da so meine Zweifel.

----

Echt? Daran zweifeln Sie?
Wählen dürfen sie nicht, kanditieren und mitregieren durften sie schon immer ....

Auch in DE

Soll ich mal aufzählen?

tisiphone
EU Wahl ist der falsche Aufhänger

Zitat: "Wäre die EU ein Staat, der die Aufnahme in die EU beantragen würde müsste der Antrag zurückgewiesen werden – aus Mangel an demokratischer Substanz.“
(Martin Schulz)

Man tut sich mit der Diskussion keinen Gefallen.

Wichtig ist die Diskussion über das Wahlrecht bei echten Wahlen.

Im Rahmen der EU Wahl über das Wahlrecht einzelner zu sprechen, trägt dazu bei, dieser Real-Demokratie eine Legitimation zu verschaffen, die langfristig jede Reform der EU verhindert - und damit das Ende der EU herbeiführt.

Was mir eigentlich auch egal ist. Wenn es nicht so wäre, dass danach jede Menge zertrümmertes Porzellan der Eitelkeiten geben würde (sieht man sehr schön beim Thema Brexit), dass es üble - ganz üble Folgen haben würde.

Ausserdem sollte man jetzt ganz genau hinschauen, analysieren und dann Richtlinien implementieren, die allen gerecht werden. Jenen, denen zu Unrecht ihr Wahlrecht vorenthalten wurde - aber auch der Situation, wenn jemand sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

StöRschall
Gleiches Recht für alle. Und

Gleiches Recht für alle.

Und wer unter Betreuung steht, der kann, wenn er will, seinen Betreuer damit beauftragen, für seine Interessen zu wählen.

Samuel Willms
Gewichtung

Ok, um wie viele Menschen reden wir hier eigentlich? Und können diese Menschen die Wahlen beeinflussen?

Für mich stellt es sich so dar, jeder sollte Wählen dürfen. Wir leben einer Demokratie. Ein Ausschluss zu einer Wahl ist für mich ein Ausschluss von der Demokratie. Jeder der einen deutschen Pass sprich deutscher Staatsbürger ist sollte und darf wählen dürfen.

Wir haben genug nicht Wähler in unseren Reihen. Ist es nicht für die „normalen“ Nichtwähler ein wenig beschämend, wenn sich die Mitbürger, die bis jetzt ausgeschlossen waren, so einsetzen wählen zu dürfen.

Vielleicht sollte man den „Nichtwählern“ auch mal das Stimmrecht entziehen.

Vielleicht fangen Sie dann mal an für die Demokratie zu kämpfen und sie anders wahrzunehmen, und nicht als Normal angesehen wird.

klasube
@ 11:04 von StöRschall

Leider passt dieser Kommentar auf alle unverbesserlichen Weltverbesserer. Alle Menschen sind gleich - nur ich bin noch gleicher...
Ich mache einen Gegenvorschlag: Künftig dürfen nur noch die Menschen ihre Stimmen abgeben, die Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlen. Mehrere Stimmen sind möglich - Je 10.000 Euro Steuerpflicht gibt es eine Stimme.
Dann erspart man sich die Kategorisierung gemäß Ihrem Beitrag...!
(Ist nicht ernst gemeint)

Hackonya2
@Lyn

In so heavy Fällen sollte man am besten vielleicht nicht wählen, aber vielleicht liegt der Sinn in der Sache, das niemand einfach von der Wahl ausgeschlossen wird? Es gibt sicherlich auch andere Beispiele, wo wählen geht und angebracht wäre.

Hackonya2

Der erste Satz vom Artikel verrät den Hintergrund, finde ich auch richtig so.

sedance
@Lyn

Lesen sie doch mal den Artikel ! Zitat: "Nur in besonderen Fällen sei ein Ausschluss gerechtfertigt: etwa wenn jemand aufgrund seiner Behinderung oder Krankheit nicht in der Lage ist, am politischen Diskurs teilzunehmen." Bei der Entscheidung geht es um die PAUSCHALE Verneinung des Wahlrechtes für Behinderte. Wer nicht mehr versteht was und warum er was tut,der kann auch zukünftig vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Aber eben erst nach einer Überprüfung!

Nettie
@Lyn, 11:08

"Meine Mutter, 83, Pflegegrad 4, Schwerbehindert 100 %, erkennt gelegentlich die Enkel nicht mehr und weiß nach 5 Minuten nicht mehr was gerade besprochen wurde, darf wählen.
Mein Vater, 86, Pflegegrad 2, Schwerbehindert, 90% wg Demenz- er ist wie Mutter unfähig, Situationen einzuschätzen und gesetzliche Bestimmungen zu begreifen"

Gerade Menschen, die wegen der von Ihnen geschilderten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sich mit "Einzelheiten" auseinanderzusetzen und im Alltag die einfachsten Dinge zu bewältigen, haben oft - gerade deshalb - einen umso besseren Blick für das "Wesentliche".

Das merkt man oft allein schon, wenn man sieht, wie Alzheimerpatienten, die sonst oft so gut wie nichts mehr von dem, was um sie herum vorgeht mitkriegen plötzlich regelrecht aufblühen, wenn sie (zum Beispiel) in direkten (Haut-)Kontakt zu Tieren kommen oder die Musik aus den "besten Jahren" ihres Lebens hören.

Wichtig ist nur, dass sie wissen, wer diejenigen sind, die da zur Wahl stehen.

Mukele
Nicht alle Betreuten waren ausgeschlossen

Dieser Bericht erweckt den Eindruck, dass bisher alle betreuten Personen von der Wahl ausgeschlossen waren. Das ist nicht korrekt. Ausgeschlossen waren bisher nur die Betreuten, für die eine Betreuung mit allen Aufgabenbereichen (inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht) eingerichtet war.

klasube
Als Vater einer geistig behinderten Tochter

habe ich so meine Zweifel, was hinter dem Umtrieb wirklich steckt.
1. Soll hier das Potenzial von 85.000 zusätzlichen Wählern, die wohl tendenziell eher links der Mitte wählen, ausgeschöpft werden?
2. Welche Art und Schwere der Behinderung ist hier angesprochen?
3. Welche Rolle spielt die Geschäftsfähigkeit bei der Beurteilung?
4. Wer wird wohl wählen - Betreuter oder Betreuer?
5. Weshalb plötzlich die Eile (Entscheidung noch vor der Europawahl)? Siehe Pkt. 1.
6. Psychisch Kranke sollen wählen und selbst auch kandidieren dürfen?
Echt jetzt - im Ernst...?

WB0815
Einzelfallprüfung?

Wenn ein Mensch, der seine eigenen Angelegenheiten aufgrund geistiger Einschränkungen nicht mehr regeln kann und deshalb sogar einen bestellten Betreuer hat, kann er auch keine eigenständige Wahlentscheidung mehr treffen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass der Betreuer dann die Stimme im eigenen Sinne abgibt. Das war schon ein gewisses Risiko in den Altenheimen bei der Briefwahl. Da geht es aber immerhin um Menschen, die keinen Betreuer haben. Wie stellt man sich das nun in der Praxis vor? Wird überhaupt geprüft , ob ein geschäftsunfähiger Mensch, der einen Betreuer hat, wählen kann ?! Wer prüft, wessen Stimme da abgegeben wird ?

StöRschall
11:30 von klasube @ 11:04 von

11:30 von klasube
@ 11:04 von StöRschall
Leider passt dieser Kommentar auf alle unverbesserlichen Weltverbesserer.

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Wenn Sie das so sehen ...

Dann fasse ich das als Kompliment auf und kann Ihnen sagen,
dass ich lieber ein Weltverbesserer bin und bleibe, als jemals zum Gegenteil zu mutieren.

Nettie
@hpe, 10:15

"Wählt der Betreute oder der Betreuer?"

Der Betreute natürlich. Und genau das sollte das Kriterium für "Wahlfähigkeit" sein: Dass er in der Lage ist, seinen Willen klar und deutlich zu äußern. Würden andere für ihn wählen dürfen, wäre dem Missbrauch ja Tür und Tor geöffnet.

Tschingis
Hallo Samuel

Im Text steht doch ca. 85000 Menschen!

geselliger misanthrop
Ich bin selbst Betreuer ....

... und habe 4 Tage vor de letzten Bundestagswahl zufällig die vom Personal in der Behindertenwohneinrichtung für meine Betreute angeforderten Briefwahlunterlagen entdeckt und diese auch gleich zerstört.
.
Geistig behinderte Menschen sind, ganz abgesehen davon wie stark sie Einsicht in politische Vorgänge haben, leicht zu beeinflussen. Auf meine Frage wie meine Betreute denn gewählt hätte antwortete das Personal: "Wir hätten sie dahingehend beraten was für sie denn die beste Wahl wäre"
.
Sollten zur Europawahl wieder Briefwahlunterlagen angefordert werden, werde ich meine Betreute "beraten" wo sie denn am besten ihr Kreuzchen machen sollte.

Lyn
@Hackonya2

Da mögen Sie wohl Recht haben.
Allerdings sehe Ich die Gefahr, dass dann Betreuer in ihrem Sinne wählen - es wäre sicher interessant zu erfahren, wieviele solche Fälle es gibt und wie hoch der prozentuale Anteil ist.
Für meine Eltern wähle ich ganz sicher nicht, aber sicher gibt es Betreuer, die das anders sehen.

A.G.
re: klasube 11:30

Sie haben gerade die Urdemokratie beschrieben, wie sie in Athen in den ersten Jahren eingeführt wurde. Nur die in Athen geborenen und arbeitenden Einwohner durften wählen, jeder hatte gemäß seines Einkommens bzw. Vermögens eine oder mehrere Stimmen. Das bedeutete im Endeffekt natürlich, dass die Großgrundbesitzer immensen Einfluß hatten und den Ausgang der Wahl bestimmten.

Theo Hundert.neu
Ich bin entsetzt

ZITAT" 11:27 von StöRschall
Gleiches Recht für alle.
Und wer unter Betreuung steht, der kann, wenn er will, seinen Betreuer damit beauftragen, für seine Interessen zu wählen."ZITAT ENDE
Sie können dürfen niemanden beauftragen für Sie zu wählen.
Haben Sie Demokratie jemals verstanden.
Sie haben das Recht "FREI und GEHEIM" in einer Wahlkabine "IHR" Kreuzchen zu machen. Dazu gehört das Sie sich vorherr Auszuweisen haben.
Ich bin auch gegen Briefwahl da in meinen Augen das Risiko der Manipulation verstöße gegen das Wahlrecht zu groß sind.

Vollgas
Das merkwürdige an dieser Geschichte

ist doch, weil es vieleNichtwähler gebe und unsere "Demokratie" dadurch nicht ehr gestützt werden kann, weil die Nichtwähler den Gruppen von "Rechts" oder "Links" immer mehr Stimmen zu wandern.
Fraglich ist es schon, wenn Menschen, die sich nicht einmal im alltäglichen Leben selbst zurechtfinden, wie können diese Menschen über Herausforderungen abstimmen, welche sich über wirtschaftliche, soziale oder rechtliche Gegebenheiten Entscheidungen zu treffen sind. Denn es sich schon Normalbürger überfordert, einen Antrag für die Fahrschule, für Wohnungsambitionen, einen Heiratsantrag etc. Hilfe benötigen. Wer das Verstehen soll, muss jeder seines persönlichen Instrumentarium überlassen.

deutlich
Tja,

da werden wohl die Betreuer eine zusätzliche Stimme haben. Erinnert an die Praktiken, wenn Wahlhelfer in die Alten- und Pflegeheime einfallen, um dort Stimmen zu holen. Ob das überwiegend eigene Wahlentscheidungen der Betroffenen sind?

geselliger misanthrop
@Mukele 11:53

"... Ausgeschlossen waren bisher nur die Betreuten, für die eine Betreuung mit allen Aufgabenbereichen (inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht) eingerichtet war.."
.
Das kann ebenfalls nicht korrekt sein. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Betreuten. Dennoch wurde in der Vergangenheit der Wahlschein (Das Ding mit dem man ins Wahllokal geht) an das Wohnheim geschickt und das Personal konnte damit Briefwahlunterlagen anfordern ... ohne mein Zutun oder Wissen.

miomio

Am 15. April 2019 um 11:54 von klasube
Als Vater einer geistig behinderten Tochter

1. aha sie wissen also was die menschen, die bisher nicht wählen durften wählen (hellseher??)

2. psychisch kranke wählen und gewählt werden? ja warum denn nich?? wieso sollte eine frau die aufgrund einer vergewaltigung unter ptbs leidet nicht wählen oder gewählt werden dürfen? oder weshalb sollte jeman der einmal ein burnout hatte (akkut) oder eine depression hat nicht das aktive oder passive wahlrecht haben? wissen sie eigentlich wieviele psychisch kranken menschen, die keine diagnose besitzen wählen gehen?

3. haben sie ne ahnung, wie das gesetz letztlich umgesetzt werden soll (nicht jeder der einen betreuer hat brauch diesen auch in der wahlkabine zum kreuzchen machen..)?

eli
Hallo, nicht Behinderung pauschal ist gemeint

Es wird leider in den Medien der Eindruck durch falsche Wortwahl geweckt, Behinderte seien generell von Wahlen ausgeschlossen. Das ist so nicht richtig.

Es geht um Menschen die wegen Geschäftsunfähigkeit unter Betreuung stehen. Diese wird von einem Gericht nach Prüfung beschlossen.
Wer seine Bankangelegenheiten, seinen persönlichen Aufenthaltstatus nicht regeln kann, keine medizinisch relevanten Entscheidungen für sich selbst treffen kann, wird betreut. Jetzt sollen auf einmal diese nicht geschäftsfähigen Personen doch wählen dürfen. Das ist doch hanebüchen.