Motorblock eines VW-Dieselfahrzeugs

Ihre Meinung zu BGH stärkt im Dieselskandal Position der VW-Kunden

Der Bundesgerichtshof hat die Position der VW-Kunden bei Klagen im Dieselskandal gestärkt. Das Gericht erklärte, dass ein Neuwagen mit Abschalteinrichtung mangelhaft sei und der Käufer Anspruch auf Ersatz habe.

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57 Kommentare

Kommentare

andererseits

Mit der komplizierten juristischen Materie bin ich nicht bis ins letzte hinein vertraut - aber einerseits mutet der Begriff "Mangel" bei klarem vorsätzlichem massivem Betrug schon merkwürdig an - kann jede(r) bei einer Falschangabe in der eigenen Steuererklärung jetzt auch sagen: "ups - sorry - ist ein Mangel - werd ich nachbessern"? Und andererseits ist die offensichtliche VW-Strategie, Urteile dadurch zu verhindern, dass man Geschädigte mit einem (rechtlich zulässigen) Vergleich "kauft", in meinen Augen der nächste Skandal. Das sollte jede(r) wissen, wenn man/frau mit dem Gedanken spielt, einen VW zu kaufen.

PeteDeLete
Tja, wenn die Lieferung...

...wegen Modellwechsel nicht mehr möglich ist, dann muss VW eben kreativ eine andere Lösung finden. Kreativ sind sie ja, das haben sie ja bewiesen ;-)

FritzF
Eigentlich einfach, wenn es sich

um einen Mangel handelt besteht Anspruch auf Minderung, Wandlung oder Ersatz. Das steht so im BGB. Vieleicht hat der Kunde im Ergebnis ein ordentliches Fahrzeug. Entschädigung ist das nicht.

Morlem
Erfolg

"Nach Einschätzung von VW sind keine Rückschlüsse zu Erfolgsaussichten derartiger Klagen möglich. "

Genau aus dem oben genannten Grund wird vor jeder Verhandlung ein ausergerichtlicher Kompromiss gemacht, damit der Prozess nicht stattfinden wird und kein Präzedenzfall entsteht.
Betrügen und lügen gehen seit je her Hand in Hand.

rossundreiter
Spannend.

Hört, hört, Selbstverständlichkeit wird Gesetz.

Es ist also offiziell bestätigt, dass das Vorspiegeln falscher Eigenschaften eines Produktes durch den Verkäufer einen Mangel darstellt.

Wie ist das eigentlich umgekehrt, wenn der Käufer ein Auto mit Falschgeld bezahlt? Ist das juristisch ein Problem? Bitte Bundesgerichtshof befragen.

Demokratieschuetzerin2021
Danke BGH fuer dass hier - Kunde sollte durchfechten!!

Danke BGH fuer dass hier:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-diesel-101.html

Der Bundesgerichtshof hat die Position der VW-Kunden bei Klagen im Dieselskandal gestärkt. Das Gericht erklärte, dass ein Neuwagen mit Abschalteinrichtung mangelhaft sei und der Käufer Anspruch auf Ersatz habe.

Im Rechtsstreit um Schadenersatz für manipulierte Dieselautos von VW sieht der Bundesgerichtshof den Anspruch eines Klägers als begründet an. In einem Hinweisbeschluss erklärte der BGH, dass nach seiner "vorläufigen Rechtsauffassung" bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Wagen von einem "Sachmangel auszugehen sein dürfte". Der Käufer habe daher Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz.

Von daher kann ichdiesem Kunden nur dringend raten: NEIN zu diesem Vergleich und Revision durchfechten!!

trine van gestern
Ich beteilige mich liebend gern

An den Kosten wenn doch nur einmal ein Urteil ergehen würde. Lasst uns alle 1€ für den nächsten Kläger spenden. Dann ist er so oder so aus dem Schneider und ein Urteil gibts auch

Reinhard Libuda
Augenfällig

ist hier lediglich, dass es zu keinem Urteil kam, weil der Kläger einen "Deal " mit dem Beklagten abschloss, der Ihn wohl zufriedenstellte, und seine Revision zurückzog.
VW lässt es also nicht zum Urteil kommen, um womöglich schlimmeres zu verhindern.
Wir als Betroffene können nur hoffen, dass das im Bereich der Sammelklagen dann anders laufen wird.
Aber da bin ich skeptisch, VW Anwälte werden nichts unversucht lassen, die "Empfehlungen" des BGH als nicht schlagend und unanwendbar erscheinen zu lassen.
Alles andere wäre ein "Wunder".

DerD0m1
@ 14:31 von Edelmann

Welchen Weg sehen sie das der Fall vor das Bundesverfassungsgericht kommt?
Mir ist nicht ganz klar was in diesem Fall gegen das Grundgesetz verstößt. Oder wollten Sie nur anmerken das ein Richter des BVG mal in einer Partei war? Das gehört ja dann nicht wirklich zu diesem Thema.

Hackonya2

USA hats doch vorgemacht, wie eine wirkliche Entschädigung aussieht. Warum macht man in D so ein Eiertanz daraus?

Hackonya2
Rechtsstaat

Ich bin mal sehr gespannt, wo doch alles glasklar ist, wie lange zeitlich ein juristisches Urteil dauern wird. Ich hab keine bedenken, den Deutschland ist ein Rechtsstaat und wir schimpfen einfach weiter auf die Türkei.

gman
Als Sachmangel eingestuft.

Es riecht nach Richterrecht. Ein Armutszeugnis, weil wieder einmal die Legislative und Exekutive versagen und versagt haben. Die Autos fahren zuverlässig, sind amtlich von staatlichen Behörden zugelassen.

Da wird es künftig viele "Sachmängel" geben.
Der Staat und seine Behörden haben keine Verantwortung, keine Schuld, keine Haftung für diese enteignungsgleichen Fahrverbote (GG!)??

Nur ein anderes Beispiel, die gut funktionierende Waschmaschine und die eingebaute Steuerungselektronik. Was steht im Prospekt? Waschmittelverbrauch, Wasser, Strom? Umweltschonend, Klimafreundlich ....
Wie sieht es in der Praxis aus. Keine Abweichung oder doch lauter Sachmängel wo man sie nur finden will.

Was ist mit den hochgelobten Batterieautos.
Versprechen? Reichweite, Umwelt-, Klimafreundlichkeit. Entsorgung ..
Die teuren Akkus halten wie lange?
Nachhaltig hergestellt ..usw...
Es riecht nach lauter Sachmängeln.

Viel zu tun für Juristen, Anwälte, Richter...
Teuerer wird nicht nur der Rechtsschutz.

Demokratieschuetzerin2021
@ Reinhard Libuda (15:13): den Fall gewinnt ihr locker!!

hi Reinhard Libuda

VW lässt es also nicht zum Urteil kommen, um womöglich schlimmeres zu verhindern.
Wir als Betroffene können nur hoffen, dass das im Bereich der Sammelklagen dann anders laufen wird.

Keine Sorge, dieses Verfahren gewinnt ihr eh! Warum?? Weil alle OLGs gegen VW entschieden haben!! Hier gucken:

1. OLG Köln aus 2019:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/771172/

2. OLG Oldenburg + OLG Karlsruhe:

https://www.diesel-gate.com/vw-oberlandesgerichte/

3. OLG Braunschweig:

https://tinyurl.com/y7pkl5ro
NDR: "Dieselgate": Richter will Schaden berechnen (26.11.2018 12:09 Uhr)

Und jetzt noch der BGH dazu... Damit habt ihr schon so gut wie gewonnen!! VW hängt in den Seilen und hat eh keine Chance mehr!

werner.
VW Dieselskandal

welchen Teil haben die VW Anwälte nicht verstanden. Jetzt kann auch der Verkehrsminister nicht mehr helfen

gman
Zu 15:20 von Demokratieschue.-Werbung für Rechtsanwaltskanzlei?

Das geht? Wenn man vergleicht was sonst so geblockt wird, ist das mindestens bemerkenswert..

Weil die Chancen auf Erfolg gegen VW gut stehen, muss die Rechtschutzversicherung zahlen. Wir kümmern uns gerne für Sie um die Deckungsanfrage.

Gegebenenfalls steigen die Beiträge!
... und klar, man kümmert sich gerne, denn man verdient gut dabei, insbesondere bei massenhaft gleichlautenden Klagen.

Gibt es denn wenigstens einen Mengenrabatt für die Rechtsschutzversicherungen und ihre Kunden?

Peter Kock
Dieselskandal

Es ist schon traurig genug, dass sich die Politik nicht traut was richtg zu machen! Wenn man das ganze Rumgeeiere so sieht dann muss man sich fragen,wer in diesem Land das Sagen hat !

A-R
Gewehr oder Gewähr?

"BGH veröffentlicht Auffassung zu Gewehrleistungsrechten in VW-Dieselaffäre"

Ritchi
@ um 14:05 von andererseits

"Mit der komplizierten juristischen Materie bin ich nicht bis ins letzte hinein vertraut - aber einerseits mutet der Begriff "Mangel" bei klarem vorsätzlichem massivem Betrug schon merkwürdig an - ..."
.
Kaufen Sie sich mal einen Chrysler. Bei der Vielzahl an Mängeln, die diese Firma ihnen in einem Fahrzeug zugemutet, werden Sie verstehen, dass die Möglichkeit, dass solche Fahrzeuge im Verkauf sind, schon merkwürdig anmutet. Eventuell werden Sie auch da an Betrug denken, da Sie ja eigentlich ein Auto kaufen wollten.

rossundreiter
@gman, 15:20

"Die Autos fahren zuverlässig, sind amtlich von staatlichen Behörden zugelassen."

Tut nichts zur Sache.

Ich habe als Käufer selbstverständlich das Recht, mein heute gekauftes Auto nächste Woche abzüglich Wertverlust zu verkaufen.

Nicht in Kauf nehmen muss ich Verlust aufgrund von beim Kauf nicht ersichtlichem Betrug am Produkt durch den Hersteller.

Selbstverständlich nicht.

Sheldon Cooper
15:20 von Demokratieschue..

Das ist falsch. VW hat bisher alle OLG Prozesse gewonnen, erst diese Woche wieder in Braunschweig. Lediglich das OLG Köln hat für dem Kunden in einem sehr speziellen Verfahren entschieden. Die von ihnen noch genannten Prozesse sind vor Urteilsverkündung geplatzt. Bisher steht es bei den OLGs 10:1 für VW. Leider verbreiten Anwälte viel Unsinn um Mandanten zu gewinnen.
Zum Glück hört das jetzt auf, denn die Frist zur Einreichung einer Klage ist am 31.12.18 abgelaufen. Jeder, der bis dahin nicht geklagt hat, oder sich der Musterklage ausgeschlossen hat, geht leer aus.

Und auch hier geht es nur um Gewährleistungsanspruch bei Dieselneuwagen.
Die Entscheidung hat nur Einfluss auf denjenigen, der:
1. Einen Neuwagen hatte
2. in der Gewährleistung den Mangel angezeigt hat
und
3. laut Klage keinen Schadenersatz haben wollte, sondern einen Umtausch in einen Neuwagen.

das dürften nicht viele sein, da die meisten Kläger auf Schadensersatz aus waren. Den versuchen sie mal zu beziffern.

Ritchi
Rätsel

Der BGH gibt mir Rätsel auf, oder ist nur die Berichterstattung unzureichend? Ich habe auch die Fragen und Antworten gelesen, schlauer bin ich nicht. Was ist denn ein 'Sachmangel mit einem Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz'?
Ist der mangelfreie Ersatz das Softwareupdate oder muss es ein Neuwagen sein, der identisch ist mit dem Altwagen nur mit dem Unterschied, dass das Softwareupdate bereits eingespielt ist? Wenn Letzteres ausreicht, durfte dann der Kunde das Softwareupdate ablehnen?

Sheldon Cooper
@15:16 von Hackonya2

Weil es in Deutschland (zum Glück) keinen "bestrafenden Schadensersatz" gibt.
Hier bekommt laut BGB der Geschädigte den Schaden in der Höhe ersetzt, den er nachweisen kann. Und das ist hier das Problem, die VW Diesel hatten tatsächlich keinen höheren Wertverlust als andere Diesel, somit im Vergleich zu einem Ford, Mazda oder was auch immer für einen Diesel, keinen Schaden.

In diesem Prozess hier geht es auch gar nicht um Schadensersatz sondern um Gewährleistung. Das Auto war neu und hatte zwei Jahre Gewährleistung. Hier hat der Kunde natürlich mehr Rechte als derjenige der einen 4 Jahre alten VW gebraucht gekauft hat. Dafür musste das BGH feststellen ob ein Mangel vorlag - das hat es jetzt bejaht. Somit hat der Kläger Gewährleistungsansprüche und könnte theoretisch sein Fahrzeug gegen ein gleiches neues umtauschen. Das gibt es aber nicht mehr und jetzt muss das BGH entscheiden ob VW den Nachfolger liefern muss, oder nur das Update, dabei kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an.

th711

Also dieses Rumgeeiere bestärkt mich in der Auffassung: mir kommt in diesem Leben garantiert kein VW ins Haus. Daß man nur mit Anwalt, Gerichten und Revisionsverfahren eventuell einen Ausgleich für Wertverfall, Ärger Fahrverbot und solchen unschönen Dingen erhalten kann stimmt mich nachdenklich, traurig, macht mich sauer. So viel Arroganz hätte ich VW gar nicht zugetraut.
Daher ist VW mit all seinen Marken künftig tabu.

Tschoerg
VW Kunden

Leider sind die Kunden von VW und Co. in Europa und besonders hier in D der Willkür der Autohersteller ausgeliefert.
Schummelsoftware ist ein sehr mild umschriebener Ausdruck für Betrug am Kunden.

Sheldon Cooper
@14:12 von rossundreiter

"Wie ist das eigentlich umgekehrt, wenn der Käufer ein Auto mit Falschgeld bezahlt? Ist das juristisch ein Problem? Bitte Bundesgerichtshof befragen."

Das hat zwar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber wenn das Autohaus nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass das Falschgeld von ihnen stammt, dann hat das Autohaus ein Problem.

Es geht sich hier auch nicht um Schadensersatz sondern um Gewährleistung. Der Kunde hat dann nämlich die Möglichkeiten den Schaden beseitigen lassen (Update), den Wagen umzutauschen (das war hier gefordert, aber ggf. nicht möglich, weil es das Modell nicht mehr gibt) oder Rückabwicklung des Kaufvertrages, dabei wird aber die Nutzung abgezogen.

gman
Zu 15:49 von rossundreiter "Wertverlust"

..Ich habe als Käufer selbstverständlich das Recht, mein heute gekauftes Auto nächste Woche abzüglich Wertverlust zu verkaufen.
Nicht in Kauf nehmen muss ich Verlust aufgrund von beim Kauf nicht ersichtlichem Betrug am Produkt durch den Hersteller...

@rossundreiter, Wertverluste haben alle Dieselbesitzer erlitten, nicht nur mit PKWs aus dem VW-Konzern. Fahrverbote treffen alle!
Die Verantwortung dafür liegt beim Staat und seinen Behörden. Die Zulassung bescheinigt die erfüllten Bedingungen.
Die VW-Abschalteinrichtung soll ja angeblich auch dem Motorschutz dienen.
Wenn bei den Zulassungsbedingungen betrogen wurde ist das strafrechtlich zu verfolgen. Ob der einzelne Diesel dadurch aber im Gebrauch beeinträchtigt wurde, das ist die Frage. Wo ist der Unterschied zu einem BMW oder Renault?
Was haben denn die Behörden geprüft?
Warum muss ich mit meinem Fahrzeug regelmäßig zum TÜV? Was für einen Sinn hatten denn all die bisherigen Abgasuntersuchungen? Alles für die Katz?

gman
Zu 15:36 von fathaland slim "Die Reichen" und die Anderen

14:30, Hinterdiefichte @ 13:51 Uhr von fathaland slim
>>Die Zahl Billiarden ist in diesem Zusammenhang falsch, es gibt es aber. Sie entspricht 1.000 Billionen.<<
Sie haben Recht.
>>Das private Geldvermögen in Deutschland beträgt 6 Billionen € und nicht 11 Billionen €.<<

Ein Betätigungsfeld für Zahlenjongleure wie man sieht. Die Realität und das gerne verbreitete Märchen der reichen Deutschen haben nichts miteinander zu tun. Der Durchschnittsdeutsche sieht dabei alt aus.

Laut Eurostat sind die Bundesbürger nur Mittelmaß wenn es um das Finanzvermögen geht. Deutschland rangiert gerade mal auf dem 12.Rang, noch hinter Malta, Portugal oder Spanien. Auch beim gesamten Vermögensvergleich schneidet Deutschland überraschend schwach ab, denn anders als in vielen anderen Nationen ist die Quote der Wohneigentumsbesitzer in Deutschland vergleichsweise gering.

Die Deutschen sollten mit dem Märchen aufhören. Denn auch deshalb werden wir im Übermaß über den Staat in der EU abkassiert.

alfred spricht
Nicht zu fassen, dieser Eier Tanz

Eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich der Abgasaustoß in werten und vergleichbarkeit wird hier in betrügerischer Absicht durch Manipulation beim nach messen nach "unten geschönt". Das ist ein Grund zum Wandeln. Ich bin kein Jurist aber moralisch ist diese " Zauderei" der Gerichte völlig unzureichend.

ex_Bayerndödel
Am 22. Februar 2019 um 14:06 von FritzF

"Eigentlich einfach, wenn es sich
um einen Mangel handelt besteht Anspruch auf Minderung, Wandlung oder Ersatz. Das steht so im BGB. Vieleicht hat der Kunde im Ergebnis ein ordentliches Fahrzeug. Entschädigung ist das nicht."

Nun, Sie haben etwas von Wichtigkeit vergessen, die Nachbesserung. Somit sind die Chancen für die Kunden wohl gerichtlich gleich Null. Weigert sich ein Kunde, eine angebotene Nachbesserung ausführen zu lassen, dürfte wohl ein kleines Problem für ihn entstehen.

Francis Ricardo
Betrug

Für mich ist das Betrug und ich glaube für solche Fälle haben wir bereits Gesetze.
Wenn der Konzern allerdings groß genug ist scheint er außerhalb von solchen Gesetzen agieren zu können.

ex_Bayerndödel
Nun, ich sehe keine Antwort auf

die Frage, ob das Softwareupdate den Mangel beseitigt. Sollte dieses Update den Mangel beseitigen, sehe ich keine Chance für Käufer auf einen Neuwagen. Dies hat wohl auch der Kläger so gesehen, wenn er einen Vergleich geschlossen hat.

Knorlo
nicht richtig

Jeder wuste das die Werte nicht stimmen, spätestens an der Tanke...nun müssen wir Benziner dafür mitbezahlen....das sehe ich nicht ein. Diese Dieselfahrer haben sich ihr Auto freiwillig gekauft. Niemand hat sie gezwungen. Und mit Umweltschutz braucht auch keiner zu kommen, bei den PS Zahlen.

wenigfahrer
Wenn es ein Mangel

an der Ware ist, dann dürften die Chancen für Kläger besser stehen.
Mal sehen oder die Gerichte das dann auch umsetzen.

Gast

Eine zum Zeitpunkt des Kaufs zugesicherte Eigenschaft existiert nicht!
Diese Eigenschaft ist heute in der Wertbetrachtung elementar. Endlich gibt es hierzu eine Klare Aussage bzw. Einschätzung

rossundreiter
@gman, 16:29

"Ob der einzelne Diesel dadurch aber im Gebrauch beeinträchtigt wurde, das ist die Frage."

Nochmal, nicht im Gebrauch.

Beim Wiederverkauf.

Ein Auto hat (wie jedes Produkt) neben dem Gebrauchswert auch den Tauschwert.

DerChef

"Anspruch auf Minderung, Wandlung oder Ersatz. Das steht so im BGB."

nein steht es nicht, schauen Sie mal in § 437 BGB, da sind alle Ansprüche des Käufers geregelt, Sie sind auf dem Stand vor dem 01.01.2002 ;-)

ex_Bayerndödel
Am 22. Februar 2019 um 17:05 von Knorlo

"nicht richtig
Jeder wuste das die Werte nicht stimmen, spätestens an der Tanke...nun müssen wir Benziner dafür mitbezahlen....das sehe ich nicht ein. Diese Dieselfahrer haben sich ihr Auto freiwillig gekauft. Niemand hat sie gezwungen. Und mit Umweltschutz braucht auch keiner zu kommen, bei den PS Zahlen."

Sorry, Ihr Kommentar geht am Thema vorbei. Die Software hat nichts mit dem Dieselverbrauch zu tun, sonst könnten Sie jederzeit als Fahrer eines Benziners klagen, denn Ihr Fahrzeug, sofern es sich um ein neueres handelt, hat bestimmt einen höheren Verbrauch als angegeben. Zudem zahlt der Dieselfahrer eine höhere Kraftfahrzeugsteuer. Die Leistung sagt übrigens nichts über den Verbrauch aus, ein Fahrzeug mit hoher Leistung kann einen wesentlich niedrigeren Verbrauch haben als ein untermotorisiertes. Und ehrlich, wo müssen Sie für ein Dieselfahrzeug mitbezahlen?

ex_Bayerndödel
Am 22. Februar 2019 um 16:47 von alfred spricht

"Nicht zu fassen, dieser Eier Tanz
Eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich der Abgasaustoß in werten und vergleichbarkeit wird hier in betrügerischer Absicht durch Manipulation beim nach messen nach "unten geschönt". Das ist ein Grund zum Wandeln. Ich bin kein Jurist aber moralisch ist diese " Zauderei" der Gerichte völlig unzureichend."

Das Abgasausstoß ist auch abhängig vom Verbrauch, sogar wesentlich. Also können Sie ja anfangen, jeden Hersteller und Händler zu verklagen. Besonders stark dürften Benziner betroffen sein - meiner nicht, er stammt aus einer Zeit vor den praxisfernen Tests und liegt im Verbrauch unter der Werksangabe. Aber das dürfte auch ein bisschen mit meiner Fahrweise zu tun haben.

ex_Bayerndödel
Am 22. Februar 2019 um 17:05 von Knorlo

"Jeder wuste das die Werte nicht stimmen, spätestens an der Tanke...nun müssen wir Benziner dafür mitbezahlen....das sehe ich nicht ein. Diese Dieselfahrer haben sich ihr Auto freiwillig gekauft. Niemand hat sie gezwungen. Und mit Umweltschutz braucht auch keiner zu kommen, bei den PS Zahlen."

Dann gehen wir das Ganze einmal realistisch an und sehen, dass der Dieselfahrer mitzahlt für den Benziner. Warum dies so ist, ist einfach zu erklären. Zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer werden Hubraum und CO2-Ausstoß herangezogen. Der CO2-Ausstoß eines Dieselmotors ist geringer als jener eines Benziners (uns wurde ja erklärt, dass dieser Ausstoß sich negativ auf das Klima auswirkt), der Hubraum hat jedoch keine Auswirkung auf den Schadstoffausstoß. Trotzdem zahlt der Fahrer/Besitzer eines Dieselfahrzeugs eine wesentlich höhere Kraftfahrzeugsteuer, wird also eindeutig im Vergleich zum Fahrer eines Benziners benachteiligt.

ex_Bayerndödel
Am 22. Februar 2019 um 14:08 von Morlem

"Genau aus dem oben genannten Grund wird vor jeder Verhandlung ein ausergerichtlicher Kompromiss gemacht, damit der Prozess nicht stattfinden wird und kein Präzedenzfall entsteht.
Betrügen und lügen gehen seit je her Hand in Hand."

Sie gehen davon aus, dass das Gericht zugunsten des Käufers entscheidet. Was aber, wenn es gegenteilig einen Präzedenzfall schafft? Kann es sein, dass viele Kläger genau dies fürchten und sich lieber außergerichtlich einigen?

S1

um 15:16 von Hackonya2
VW
"USA hats doch vorgemacht, wie eine wirkliche Entschädigung aussieht. Warum macht man in D so ein Eiertanz daraus?"

Anderes Rechtssystem... Der Rechtsstaat ist logischerweise kein allgemeingültiges Naturgesetz.

DamianLD
Frechheit

Ganz einfach, keine VW Fahrzeuge mehr kaufen. Mich haben Sie als Kunde verloren, ich gehöre zwar nicht zu den Kunden des Skandals, aber so eine Vorgangsweise kann ich nicht akzeptieren.

PeteDeLete
Machen wir uns...

... bei aller juristischen Wortklauberei nichts vor: Die Käufer sind betrogen worden. Punkt! Und man versucht jetzt die Lasten zu verschieben. Feige! Billig!

Einfach Unglaublich
Rechtsempfinden

Diejenigen, die immer über unsere Justiz meckern, sollten jetzt anerkennen, dass die Richter im Sinne der Kunden und Bürger entschieden haben.

Die Ausführungen der Richter entsprechen dem Rechtsgefühl der Bürger und nicht den hochbezahlten Anwälten von VW.

Es kann ja auch nicht sein, dass Unternehmen in Deutschland mit kriminellen Machenschaften durchkommen.

Werner40

Die Grenzwerte sind eh' zu niedrig. Gerichtsverfahren sind daher paradox. Man sollte endlich erst einmal vernünftige neue Werte festsetzen, dann erledigt sich die ganze Diskussion von selbst.

DrBeyer
@S1, @Hackonya2

"um 15:16 von Hackonya2
VW
>>USA hats doch vorgemacht, wie eine wirkliche Entschädigung aussieht. Warum macht man in D so ein Eiertanz daraus?<<

Anderes Rechtssystem... Der Rechtsstaat ist logischerweise kein allgemeingültiges Naturgesetz."

Und andere Abgasvorschriften.

DrBeyer
@Werner40

"Man sollte endlich erst einmal vernünftige neue Werte festsetzen, dann erledigt sich die ganze Diskussion von selbst."

Wie kommen Sie darauf? Für den Prozess relevant sind die zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Gesetze und Vorschriften.

gman
Zu 18:08 von DerChef "BVerfG"

Ich sehe nicht im Ansatz eine Zuständigkeit des BVerfG, hier in dem Verfahren nach Vergleich sowieso nicht

..aber in Bezug auf die Fahrverbote ist das nicht ausgeschlossen. Bisher gibt es nur Urteile von Verwaltungsgerichten, die die Belange der Dieselbesitzer nicht mit einem Jota berücksichtigt haben.

Abgesehen von der Manipulation beim VW-Konzern, wurde bei anderen Herstellern bis jetzt nichts unzulässiges festgestellt. Die Fahrzeuge haben die vom Staat und den Behörden geforderten Bedingungen erfüllt.

Der Staat hat hier Schuld, dafür haftet man im Rechtsstaat. Die Dieselbesitzer (alle!) wurden erheblich geschädigt. Die Fahrzeuge haben an Wert eingebüßt, sie sind kaum noch zu verkaufen. Fahrverbote sind enteignungsgleiche Vorgänge, die nach dem Grundgesetz nur im Extremfall und gegen eine angemessene Entschädigung zulässig sind. Wer Fahrverbote erlässt hat das Grundgesetz zu beachten und gegebenenfalls zu entschädigen. Hier ist das BVerfG in Karlsruhe am Ende gefordert.

DoJo
Nur mal so am Rande bemerkt:

Was würde der Föhrer wohl dazu sagen, dass die Hersteller des Volkswagens heute das Volk derart beschei..en?
;)

Gut, dass das BGH die Kunden stärkt, wenn die Politiker, gerade auch die aus Niedersachsen (Hauptaktionäre von VW), das schlicht durch Nichtstun ständig verhindern!

A. Mahr
Endlich...

Es bedarf das BGH (!), die Industrie zu zügeln und in die Schranken zu weisen. Schlimm genug...
Selbst die dt. Politik ist unfähig, Recht zu fördern und die schmutzige Autoindustrie zum Umdenken zu zwingen, sodass diese sich endlich modernisiert... Die großen Bosse der Autohersteller haben viel zu lange und profitgierig auf den dt. Markt geschaut. Wer von denen jetzt noch nicht realisiert hat, dass Diesel und Benzin nicht die Lösungen von morgen sind, der hat sich selbst längst überholt. Nun fehlt 'nur' noch ein Umdenken bei der Autonation selbst: wird es den Deutschen gelingen, sich von ihrem Auto, so, wie es heute ist, zu trennen?! Ein langer Weg zwischen Einsicht und Logik...

andi1968
Das sollte jede(r) wissen, wenn man/frau mit dem Gedanken spielt

oder jedes andere Diesel-Modell fast jedes anderen Herstellers, nicht zu vergessen. Betrogen hat hier nicht nur "der" Volkswagen, soweit mir bekannt ist, wird leider immer zu schnell vergessen. Man könnte auch viele andere Hersteller belangen, betreff der Verbrauchsangaben, CO2-Angaben die eigentlich immer höher lagen als angegeben usw. ...

b_m

Die Hauptschuld trägt doch der Staat, der durch sein jahrelanges bewußte Weggucken zugelassen hat, daß so viele Autos produziert wurden. Wenn den Politikern Arbeitsplätze wichtiger waren als der Schadstoffausstoß, dann darf man jetzt nicht den Konzernen die Schuld daren geben.

Beispiel: Sie haben ein Unternehmen. Ein Wettbewerber hält sich nicht an Normen. Welche Möglichkeit haben sie?
a) Sich an die Normen zu halten und die Kunden wandern zur Konkurenz ab, oder
b) das Wegguchen des Staates als Aufforderung zu verstehen, sich auch zukünftig nicht an Normen zu halten.

Die Schuld liegt hier ausschließlich bei den Sozialpolitikern, denen Arbeitsplätze wichtiger sind als alles andere.

Von daher hat der BGH Unrecht.

Im übrigen, warum haben die Kunden den Mangel nicht gleich beklagt, statt Jahre lang zu warten? Wenn sie ihn nicht bemerkt haben, dann ist es auch kein Mangel.

Morlem
Am 22. Februar 2019 um 18:09 von ex_Bayerndödel

Wäre ihre Annahme auch nur zu 75% im Bereich des Möglichen, würde VW, selbst vor Urlaubsangeboten für Beamte ( jeder ist käuflich, es kommt nur auf den Preis an ) nicht zurückschrecken, um mit einem Medienwirksamen Urteil 10000'de Kläger in die Defensive zu katapultieren.
Einfach das Urteil der Sammelklage in USA anschauen und sich dann fragen, warum in D keine Sammelklagen möglich sind.
Xtausende können gegen einen Konzern für kleines Geld vorgehen, wogegen eine einzel Person schnell mal finanziell ruiniert ist, und das wegen 25k Euro.
Das nennt sich politisch gedeckter Industrieschutz.
Wem gehört denn ein guter Teil der Aktien und wer sitzt im Aufsichtsrat?
Wie blind muss man noch sein.

karwandler
re b_m

"Im übrigen, warum haben die Kunden den Mangel nicht gleich beklagt, statt Jahre lang zu warten? Wenn sie ihn nicht bemerkt haben, dann ist es auch kein Mangel."

Das ist doch Unsinn. Wenn erst der Schornsteinfeger mir sagt, dass die Heizung mangelhaft installiert wurde, kann ich den Installateur wegen des Mangels nicht mehr drankriegen?

Aber bestimmt.

Klärungsbedarf
um 21:07 von karwandler

>>
Das ist doch Unsinn. Wenn erst der Schornsteinfeger mir sagt, dass die Heizung mangelhaft installiert wurde, kann ich den Installateur wegen des Mangels nicht mehr drankriegen?

Aber bestimmt.
<<

Sie sollten vorsichtiger in Ihren Formulierungen sein. Schon deshalb, weil Sie Äpfel mit Birnen vergleichen, nämlich Produkthaftung mit Werkleistung. bei Werkleistung ist dann entscheidend, auf welcher Rechtsgrundlage gearbeitet wurde. Im Allgemeinen könne Sie davon ausgehen, dass Sie ziemlich schlechte Karten haben, wenn Sie das Werk abgenommen haben.

Boris.1945
20:24 von andi1968

Das sollte jede(r) wissen, wenn man/frau mit dem Gedanken spielt

oder jedes andere Diesel-Modell fast jedes anderen Herstellers, nicht zu vergessen. Betrogen hat hier nicht nur "der" Volkswagen, soweit mir bekannt ist, wird leider immer zu schnell vergessen. Man könnte auch viele andere Hersteller belangen, betreff der Verbrauchsangaben, CO2-Angaben die eigentlich immer höher lagen als angegeben usw. ...
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Aber als mitbestimmter Konzern hat VW doch eine Vorreiterrolle in unsrerer Gesellschaft.
*
Und Ihr Vergleich mit dem Verbrauch hinkt, denn es gibt keine Software die diesen zu irgendeinem Zeitpunkt oder bei einer Prüfung vorgaukelt.
*
Ich frage mich nur immer nach der Berechtigung diesen Betrug auch noch mit AU-Gebühren zu belasten.

gman
Zu 20:24 von andi1968 "Das sollte jede(r) wissen, wenn..

..man/frau mit dem Gedanken spielt oder jedes andere Diesel-Modell fast jedes anderen Herstellers, nicht zu vergessen. Betrogen hat hier nicht nur "der" Volkswagen, [..] Man könnte auch viele andere Hersteller belangen, betreff der Verbrauchsangaben, [..] usw. ...

Wo stimmen denn Verbrauchswerte mit den Prospektangaben? Wie sieht das denn bei TESLA & Co aus?

Im Winter benötigt ein Auto bekanntlich mehr Energie als im Sommer. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die hier die Motorabwärme nutzen, kommt die benötigte Energie bei Elektroautos ausschließlich aus der Antriebsbatterie. Diese Energie fehlt dann bei der Reichweite.

Fazit des ADAC bei Batterieautos:
Im Stadtverkehr muss man bei 0° im Vergleich zu 20°mit Reichweitenverlusten von bis zu 50 % rechnen.

Im Stadtverkehr, wo die Batterie für Busse, Transporter, PKWs gefordert wird, ist der Verlust am größten.
Was ist das, ein Sachmangel, Betrug?
Chaos³ in Stuttgart und anderswo durch Sachkundemangel!