Michael Kretschmer, Ministerpräsident von Sachsen bei der Kundgebung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Chemnitz unter dem Motto "Wir in Chemnitz · aufeinander hören, miteinander handeln" zwischen Teilnehmern.

Ihre Meinung zu Ausreisepflichtige Flüchtlinge: Kretschmer nennt falsche Zahl

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hat eine Aussage über ausreisepflichtige Asylbewerber korrigieren müssen. Im Netz verbreiten sich die falschen Zahlen dennoch. Von Patrick Gensing.

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3 Kommentare

Kommentare

AbseitsDesMainstreams
Peinlich

Dafür einen Faktenfinder? Peinlich, aber Hauptsache es geht gegen Sachsen, Maaßen, die AfD, Herrn Kretschmer, die IB usw. Wo sind wir hingekommen in diesem politischen System?

Rumpelstielz
Kretschmer nennt falsche Zahl .... man könnte sich...

schlicht auf den Standpunkt stellen, das Herr K. vielleicht eine fragwürdige Zahl genannt hat (darüber könnte man streiten), dass das daran aber ist, dass man darüber streiten kann.
Die Frage muss doch sein, nicht welche Zahlen haben wir, sondern welche Zahlen wollen wir haben. Da hierzu kein zeitiger Diskurs geführt wurde, weil das alles so "unvorbereitet" über uns gekommen ist, haben die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ihre Zahlen und ihre Absichten nicht offen benannt, so streiten wir wieder polemisch über fragwürdiges, statt und zeitig sachlich über faktisches und Absichten unterhalten zu haben. Kein Wunder, das hier nur noch polemisiert wird.

riewekooche
Die Zahl stimmt doch!

in Sachsen zum Stichtag 30. Juni insgesamt 11.770 Personen ausreisepflichtig gewesen seien. Davon hätten aber fast 9000 Personen eine Duldung. Ausreisepflichtig ohne Duldung waren demnach 2857.
Duldung bedeutet nach § 60a des Aufenthaltsgesetztes eine "Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung", die Ausreisepflicht bleibt jedoch bestehen.

Auch mit Duldung und vorübergehender Aussetzung der Abschiebung bleibt ein Ausreisepflichtiger ein Ausreisepflichtiger. Ob er nun zuvor einen Asylantrag gestellt hat oder nicht.

Wobei ich der Meinung bin, das das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte nicht diskutierbar ist, der Missbrauch dieses Rechts aber keinesfalls eine Lappalie darstellt.