Auf einem Tisch in einem Büro liegt Münzgeld auf Formularen zu Rundfunkbeiträgen.

Ihre Meinung zu FAQ zum Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag, mit dem die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden, in weiten Teilen bestätigt. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erläutert das Urteil.

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5 Kommentare

Kommentare

Tralafit
Zwang ist nicht gut

"Und wenn man gar keine Geräte hat oder öffentlich-rechtliche Angebote nicht nutzt?
Darauf kommt es laut Gericht nicht an. Entscheidend sei es, dass man das öffentlich-rechtliche Angebot nutzen könne, also die Möglichkeit dazu hat."

Das finde ich gar nicht in Ordnung. Das war früher besser. Da zahlte man nur, wenn man Geräte nutzt. Das sollte man wieder ändern.
Zweitwohnungsbefreiung nützt nur den Reichen.

Gast
Bürgerbegehren auf Ländereben für dringende Reformen

Einerseits enttäuscht mich das Urteil, das m.E. in vielerlei Hinsicht die dringende Reformbedüftigkeit des Systems nicht sehen will!

Anderseits ist es nicht Aufgabe der Richter Politik zu machen, sondern unsere.

Volksbegehren auf Länderebene könnten Landesregierungen zu dringend nötigen Reformen verdonnern und zwar möglichst bevor eine AfD Landesregierung den Vertrag mit grossen Knall kündigt.

Böhhhmermann

@Tralafit
Sehe ich und wohl jeder Mensch dessen Grundwerte sich auf Freiheit und Freiwilligkeit stützen genauso. Zumal existieren heutzutage durch Verschlüsseln von Sendern und dem Einloggen auf Webseiten Möglichkeiten ein solches Angebot ganz ohne Zwang auf freiwilliger Basis zu finanzieren und gleichzeitig eine Pluralität im Wettbewerb zu gewährleisten.

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gman
Zu 17:00 von cowboy8 "Die Ungleichheit" ...

... nicht erkannt.

Wieso verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz? Wenn jemand 10 Wohnsitze hat, kann er den Rundfunk auch nicht mehr nutzen, wie jemand mit einem Wohnsitz, nämlich immer nur da, wo er gerade ist. Deswegen werden jetzt alle gleich mit dem gleichen Beitrag behandelt....

Wer im Mietwagen sitzt kann "den Rundfunk" auch nur dort nutzen. Er zahlt den Beitrag aber nochmal mit den Mietgebühren.

Bei Mietwagen sei das Rundfunkangebot ein "preisbildender Faktor".
... haben die Richter festgestellt und die Ungleichbehandlung wie vieles andere nicht erkannt. Der Fokus und die Bemühungen lagen wohl schwerpunktmässig auf der Begründungsfindung für diesen Ö-R-Finanzierungsbeitrag.

Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“, ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht.
Der Gleichheitssatz ist bei dieser Beitragsfinanzierung gleich mehrfach verletzt. Begründungen dafür werden gesucht und gefunden. Das ist nicht mehr rechtens.