Fahnen mit dem Schriftzug "Kreissparkasse Tübingen" wehen vor dem Sparkassen Carré.

Ihre Meinung zu Landgericht: Negativzinsen bei "Riester" sind zulässig

Millionen Menschen sorgen mit Riester-Verträgen fürs Alter vor. Was aber, wenn der Anbieter sein Zinsversprechen nicht einhält und Minuszinsen verrechnet? Das Landgericht Tübingen hat einer Sparkasse recht gegeben - darum geht es.

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1 Kommentare

Kommentare

wibo
wird immer besser

An der Riester Rente verdient eh schon nur der Versicherer.
Ein Riesenbetrug, um die Versicherungswirtschaft zu subventionieren, einmal aus Steuergeldern, und beim Versicherten direkt.
Die Auszahlung der eingezahlten Beiträge erleben eh nur die Wenigsten.
Und dies darf nun auch noch gemindert werden?

Unfassbar.