Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion

Ihre Meinung zu Bundesverfassungsgericht: AfD klagt gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Im September 2015 hielt Kanzlerin Merkel die Grenze zu Österreich für Flüchtlinge offen - ohne den Bundestag zu fragen. Die AfD-Fraktion nennt die Entscheidung "Herrschaft des Unrechts" - und klagt deswegen in Karlsruhe.

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61 Kommentare

Kommentare

wenigfahrer
Klagen dürfen Sie

das kann niemand verwehren.
Aber das Ergebnis ist eigentlich schon vorher klar, ich werte das mal als PR Gag.
Klappern gehört zum Handwerk.

checkerbun
Unabhängig davon, dass die Kanzlerin die politische Entscheidung

treffen durfte, die Asylverfahren aus humanitären Gründen von deutschen Behörden durchführen zu lassen, hat die getroffene Entscheidung auch eine nicht zu unterschätzende haushaltspolitische Dimension. Ja, es wäre klug gewesen den Bundestag in die Entscheidung einzubinden...

HzweiO

Eigentlich Schade das diese Frage nicht ernsthaft diskuttiert werden wird sondern an politischen Machtfragen zerbrechen wird.
Aus der Angst einer rechten Partei Recht zu geben wird man eher die Demokratie verbiegen. Wenn im Kampf gegen Rechts alle Mittel erlaubt sind, dann haben wir den Kampf schon verloren, denn dann ist der Rechtsstaat verloren den wir retten wollen.

Barbarossa 2
15:05 von Icke 1

Diesem Kommentar kann ich mich nur anschließen.

johnl

Damit kommen sie der FDP zuvor aber wie der Kommentar über mir schon schrieb, das Ergebnis wird eigentlich schon klar sein.

Das Märchen das Frau Merkel aus humanistischen Grünen gehandelt hat ist seit Robin Alexanders Buch "Die Getriebenen" aus der Welt geräumt, jetzt ist die Frage wer in der Regierung aus welchen Gründen monatelang für offene Grenzen gesorgt habe (Aussage von Herr Lindner). „Die Flüchtlingspolitik muss von 2014 an untersucht werden, um Verschwörungstheoretikern die Grundlage zu nehmen. Es gehe ihm um Transparenz, darum, das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen.

Ob das auch das Ziel der AfD ist? Bin gespannt ob die FDP auch noch was in die Wege leitet.

muds0r
@ Icke 1

Das BVerfG, oder fälschlicherweise oft im neudeutsch „Karlsruhe”, hat bei sehr vielen wichtigen Entscheidungen stets politisch geurteilt und sagte „Ja, aber...”. Das wird auch diesmal wieder so sein. Mit Weisheit hat das alles nichts zu tun.

andererseits

Reines Polittheater, wie gehabt bei dieser Gruppierung, die "alternativ" in dem Sinne ist, dass sie sich tatächlich als schimpfende, Tabus brechende Gruppierung darstellt, die im Inneren reine Nazipropaganda und ekelhafteste Ekzesse duldet (siehe Chatgruppe Sachsen), an konstruktiver politischer Arbeit in Parlamenten, Gremien etc. nicht das geringste Interesse zeigt. Das BVerfG soll also über den Begriff "Herrschaft des Unrechts" entscheiden. Es zeigt wieder einmal, dass die afd nicht fähig und nicht willens ist, in vernünftige politische Arbeit einzusteigen - und selbst am juristischen Sachverstand Ihrer Anwälte muss man erhebliche Zweifel anmelden, wenn so ein Pampflet z.B. von Ihrem Justitiar Brandner "durchgewunken" wird. Ein echt alternativer Brandner Kaspar.

Barbarossa 2
AfD klagt

Jetzt erst tritt zu Tage, wie wichtig eine richtige Opposition ist. Wie lange haben wir darauf warten müssen.

derdickewisser
@wenigfahrer

Soso, für Sie ist das Ergebnis schon klar?
Dann bewundere ich Ihre Kenntnisse und vermute, dass Sie Verfassungsrechtler sind?
Ich bin mir da gar nicht so sicher und halte Merkels Alleingang am Parlament vorbei ebenfalls für rechtswidrig.
Hoffentlich wird die Klare nicht aufgrund eines formalen Aspekts abgewiesen - verständlich wäre ja, dass Karlsruhe den Kelch gern an sich vorbeigehen lassen würde. Aber ein Urteil - so oder so - wäre zur Klärung des Zustands sehr wichtig.

Daddy
14:11 von meta1960

@ Daddy um 10:34 Uhr
"Ich selbst erlebe linke Gewalt mindestens einmal woechentlich."
Ohne Ihnen persönlich nahetreten zu wollen, aber das wirft bei mir viele Fragen auf. Als Opfer? Als Beobachter? Woran erkennt man, dass es "linke Gewalt" ist? usw.

Koennten Sie sich vorstellen, dass das mit dem Beruf zusammenhaengt? Und ich Hamburger bin! Und auch noch einer gewissen Partei nahe stehe!
Und? Wollen Sie jetzt immer noch sagen, ich uebertreibe!

AlgorithMan

Wo waren die "Unrecht"-Schreier hier eigentlich, als Helmut Schmidt 1962 die Bundeswehr zur Hilfe bei einer Flutkatastrophe in Hamburg eingesetzt hat?

Das war damals auch Gesetzes-widrig, aber der wird bis heute dafür gefeiert. Aber da wurden ja auch Herrenmenschen gerettet - keine Untermenschen, ne?

dimar

Aufenthaltsgesetz § 96 (1) 1. b)

Daddy
15:08 von checkerbun

...Unabhängig davon, dass die Kanzlerin die politische Entscheidung
treffen durfte, die Asylverfahren aus humanitären Gründen von deutschen Behörden durchführen zu lassen...

Aufgrund welcher Rechtslage? Sie darf nicht einmal den Verteidigungsfall alleine ausrufen.
Es bedarf immer der Zustimmung des Parlamentes.

eine_anmerkung
um 15:15 von andererseits

>>"Reines Polittheater, wie gehabt bei dieser Gruppierung, die "alternativ" in dem Sinne ist, dass sie sich tatächlich als schimpfende, Tabus brechende Gruppierung darstellt, die im Inneren reine Nazipropaganda und ekelhafteste Ekzesse duldet (siehe Chatgruppe Sachsen), an konstruktiver politischer Arbeit in Parlamenten, Gremien etc. nicht das geringste Interesse zeigt...."<<

Und was hat Ihre linke Hetze mal wieder mit dem Thema zu tun? Die AfD hat Klage eingereicht und darum geht es hier.

Putintroll777
Leider hat er wohl recht

Am 18. Mai 2018 um 15:18 von derdickewisser: Soso, für Sie ist das Ergebnis schon klar?

Leider ja, sie sehen doch, dass Recht, Gesetzt und logisches Denken bei den Befürwortern keine Bedeutung hat, sondern nur blinde Ideologie.
Da Karlsruhe die letzten Jahre nur politisch entschieden hat, wird es diesmal wahrscheinlich auch so sein, leider.

fathaland slim
Gewaltenteilung

Parlament - Legislative

Das heißt, es "macht" Gesetze.

Regierung - Exekutive

Das heißt, sie regiert.

Das Parlament nimmt neben seiner gesetzgebenden Funktion auch noch eine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung war. Was aber nicht heißt, daß die Regierung vor jedem Regierungshandeln die Zustimmung des Parlaments einholen muss. Das Parlament hat allerdings das Recht, jede Regierungsentscheidung nachträglich zu debattieren. Was im vorliegenden Fall ausgiebig getan wurde. Im Zuge dieser Debatten zeichnete sich nicht einmal ansatzweise eine Mehrheit im Bundestag gegen die Regierungsentscheidung ab.

Die Klage der AfD ist völlig aussischtslos und nur dazu da, die eigenen Anhänger zu erfreuen. Was ihr relativ gut gelingt, wie dieser Thread hier beweist.

Typhox
Die AfD sagt ja schon selbst warum das nichts wird

"Wesentliche Entscheidungen, die das Gemeinwesen berührten, müssten im Parlament entschieden werden. "

Da das hereinlassen von Flüchtlingen keinerlei Einfluss auf das Gemeinwohl hat (auch wenn einige das so hinstellen wollen - Wunschdenken eben), ist diese Klage mal wieder eine Nebelkerze um von den eigentlich wichtigen Problemen abzulenken.

Lyn
Es gab keine parlamentarische Entscheidung

Es war eine einsame Entscheidung über die Köpfe aller hinweg.

Diese Klage ist überfällig und auf das Ergebnis bin ich gespannt.

Einen Menschen, der zu Recht Asyl bekommt, wg politischer Verfolgung, der Richtung seiner Sexualität oder anderem würde ich in meinem eigenen Haus aufnehmen.

Aber diese Migranten, die nur wg des sozialen Netzes in rauen Mengen kommen, mit nichts als einem Smartphone und Forderungen, die gehören nicht mehr ins Land gelassen und peu a peu heimgeschickt. Und solange das nicht wirksam durchgezogen wird, haben wir eine Herrschaft des Unrechts.

schabernack
15:02 von eine_anmerkung

«Ich finde eine Klärung überfällig»

Auch ich habe dagegen nichts einzuwenden.
Wenn die AfD nun aber schon vor der Verhandlung fordert:

«Bei Erfolg der Klage "müsse Merkel müsse dann im ‘Nullkommanichts‘ weg!"»

bringt mich das im Nullkommanichts zum Lachen.

Die sog. "Grenzöffnung 2015" stellt tatsächlich eine bis dato einzigartige Situation und Entscheidung in der Geschichte der BRD dar. Ob es rechtlich zulässig war, diese so zu treffen, wie es geschehen ist, das ist die Frage.

Bestand (und besteht) eine Verpflichtung der Regierung, vor einer solchen Entscheidung den Bundestag darüber abstimmen zu lassen?

Oder reicht als Ermächtigung für die Regierung dazu der vom BT ratifizierte "Maastricht-Vertrag", der es jedem Land mit dem sog. "Selbsteintrittsrecht" ermöglicht, über die "durch Schengen" eingegangenen Verpflichtungen hinauzugehen?

Von einer "Herrschaft der Willkür & des Unrechts" zu sprechen, ist lächerlich.

Eben so "die Plünderung des Sozialsystem durch ‘Völker‘ …"

Detektor
Jubel der AfD-Gruppierung und der Unterstützer

Bevor der 'Taumel der Glückseeligkeit' den letzten Rest von Realitätssinn der AfD und der Unterstützer ausschaltet: Die AfD-Fraktion hat eine Organklage eingereicht - nicht mehr und nicht weniger.

Und als Folge einer erfolgreichen Klage ergebe sich laut AfD-Imagination: "Merkel müsse dann in "Nullkommanichts" weg." (also in AfD-Neusprech: 'in der Uckermark entsorgen' bzw. konkretisiert [laut AfD-Chatgruppe] 'standrechtliche Erschießung der Bundeskanzlerin').

Mit Sicherheit bin ich kein Unterstützer/Fan/Höriger von Frau Dr. Merkel, aber da diese Gruppierung namens AfD aufgrund ihrer eigenen vielfältigen Verlautbarungen (Details neben dem Verweis auf diese Chatgruppe würden den Rahmen sprengen) beabsichtigt, eine 'Herrschaft des Unrechts' in meinem Elternland einzuführen, muß ich notgedrungen konstatieren, daß Merkel deutlich das kleinere Übel ist.

spitfirejoe
Sehr gut so!

Danke liebe AFD für das einhalten eines Wahlversprechens. Ich wünsche viel Erfolg bei der Klage, ich persönlich möchte Frau Merkel hinter Gitter sehen für das Vergehen an unserem Land hier alle unkontrolliert reinströmen zu lassen und unsere Sozialsysteme zu plündern.
Die ganzen "Pseudogutmenschen" und Linken werden irgendwann auch noch aufwachen, nur dann wird es zu spät sein.

Koblenz

Leute Leute , es gibt doch wohl wichtigeres .
In England wird bald geheiratet und hier
wird über die größte Oppositionspartei geschrieben .

Inflimaö

Viele Deutsche haben lange auf diese Meldung gewartet. Jetzt wird sich zeigen, wie es mit der Gewaltenteilung in unserem Land aussieht und wie es um die Unabhängigkeit der Justiz gestellt ist.

Sonne100
Warum erst jetzt?

Sind alle so vergesslich, verblendet oder habe ich etwas überlesen?

Im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Kanzlers/der Kanzlerin kann er oder sie dies für 3 Monate ohne Befragung des Bundestags tun.
Sie hat es aber deutlich länger (mind. 1,5 Jahre) - vielleicht sogar bis heute - gemacht.

Also ist die Klage vollkommen gerechtfertigt und sie wird auch „verurteilt“ werden.
Aber noch einmal meine Frage: warum erst jetzt???

fathaland slim
15:48, Inflimaö

>>Viele Deutsche haben lange auf diese Meldung gewartet. Jetzt wird sich zeigen, wie es mit der Gewaltenteilung in unserem Land aussieht und wie es um die Unabhängigkeit der Justiz gestellt ist.<<

Wenn das Bundesverfasssungsgericht im Sinne der AfD entscheiden sollte, was eher unwahrscheinlich ist, dann funktioniert unsere Gewaltenteilung und die Justiz ist unabhängig.

Sollte der juristisch wahrscheinlichere Fall eintreten, daß der Ausgang nicht im Sinne der AfD ist, dann funktiniert die Gewaltenteilung nicht, und um die Unabhängigkeit der Justiz ist es ganz schlecht bestellt.

Ganz egal, wie der Prozess ausgeht, die AfD hat also auf jeden Fall Recht.

Die AfD, die AfD, die hat immer Recht....

Demokratieschuetzerin2021
Die AfD macht sich mit ihrer Klage absolut nur lächerlich!

Dieser Klage sehe ich als Unterstuetzerin ganz gelassen entgegen und lache laut ueber die AfD!! Denn ich sage mal hierzu:

https://www.tagesschau.de/inland/afd-klage-fluechtlingspolitik-101.html

Der AfD gehe es darum, die "Herrschaft des Unrechts" feststellen zu lassen, so Brandner. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage.

Welche Herrschaft des Unrechts bitte?? Von was schwafelt die werte AfD hier?? Denn die AfD sollte ganz genauso wissen, warum Merkel damals die Grenzen geöffnet hat: es ging um diese Giftgas-Morde durch Assad, die amtlich nachgewiesen sind, werte AfD!! Denn erst gestern wurde ja eine Feststellung von Chlorgas imm syrischen Sarakep durch die OPCW gemeldet, werte AfD.

fathaland slim
15:27, Daddy

>>15:08 von checkerbun
...Unabhängig davon, dass die Kanzlerin die politische Entscheidung
treffen durfte, die Asylverfahren aus humanitären Gründen von deutschen Behörden durchführen zu lassen...

Aufgrund welcher Rechtslage? Sie darf nicht einmal den Verteidigungsfall alleine ausrufen.
Es bedarf immer der Zustimmung des Parlamentes.<<

Ja selbstverständlich.

Da die Bundesrepublik Deutschland, im Gegensatz zu beispielsweise Frankreich oder den USA, eine Parlamentsarmee hat.

Das ist so gesetzlich festgelegt.

Das hat aber nichts mit der Entscheidungsgewalt der Bundesregierung in anderen Fällen zu tun. Regierungsentscheidungen der Bundesregierung bedürfen nicht der Zustimmung durch das Parlament. Auch wenn es dessen Aufgabe ist, die Bundesregierung zu kontrollieren.

Ja, das ist alles nicht so einfach mit der Gewaltenteilung...

Demokratieschuetzerin2021
@ AlgorithMan (15:22): Ihre Behauptung ist unwahr!

hi AlgotrithMan

Entschuldigung, aber dass hier von Ihnen:

Wo waren die "Unrecht"-Schreier hier eigentlich, als Helmut Schmidt 1962 die Bundeswehr zur Hilfe bei einer Flutkatastrophe in Hamburg eingesetzt hat?

Das war damals auch Gesetzes-widrig, aber der wird bis heute dafür gefeiert.

stimmt so nicht, wie ein Blick ins Grundgesetz Ihnen sagen wuerde!! Siehe dazu bitte in Artikel 35 GG:

https://dejure.org/gesetze/GG/35.html

(3) 1Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen.

Und das Ganze geht in Verbindung mit Artikel 87 GG! Und damit sind Sie nämlich leicht widerlegbar!

Daddy
15:22 von AlgorithMan

...Wo waren die "Unrecht"-Schreier hier eigentlich, als Helmut Schmidt 1962 die Bundeswehr zur Hilfe bei einer Flutkatastrophe in Hamburg eingesetzt hat?
Das war damals auch Gesetzes-widrig, aber der wird bis heute dafür gefeiert. ...

Da ging es um Entscheidungen innerhalb von einer Stunde. Hier ist bis heute nix entschieden.

Jens123ABC
Offensichtlich unzulässig

Ein Organstreitverfahren wäre ganz offensichtlich unzulässig.
Gem. § 64 Abs. 3 BVerfGG muss der Antrag binnen sechs Monaten, nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist, gestellt werden. Die beanstandete Maßnahme ist hier wohl offensichtlich schon mehr als 6 Monate bekannt gewesen.
Die Antragsbefugnis gem § 64 Abs. 1 BVerfGG fehlt ebenfalls. Denn die Rechte der AfD-Fraktion können nicht verletzt worden sein, da sie damals nicht im Bundestag war.
Das der Antrag keinen Erfolg haben kann, muss auch der AfD bekannt sein. Sie klagt wohl nur deshalb, weil sie Aufmerksamkeit auf sich ziehen will. Und Tagesschau.de berichtet sofort reflexartig…

Carlsand

wer glaubt denn wirklich,daß bei einer klage, irgendetwas im sinne der afd herausspringen könnte.da hat die political correctness meinungshoheit.

physics31415
@inflimaö Ist Ihnen was

@inflimaö

Ist Ihnen was aufgefallen?
Sie implizieren bereits, dass eine Justiz die nicht in ihrem Sinne entscheidet nicht unabhängig sein kann.

Dabei ist das die Definition einer nicht unabhängigen Justiz.

Besser wäre es wenn Sie zwar auf ein bestimmtes Urteil hoffen aber genauso die Ablehnung oder andersartige Entscheidung akzeptieren.

So gehen zumindest wir “Nicht-Verschwörungstheoretiker“ damit um. Unsere Justiz ist bestimmt nicht perfekt, aber sie ist definitiv kein verlängerter Arm der Exekutive.
;)

fathaland slim
16:34, Sonne100

>>Warum erst jetzt?
Sind alle so vergesslich, verblendet oder habe ich etwas überlesen?

Im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Kanzlers/der Kanzlerin kann er oder sie dies für 3 Monate ohne Befragung des Bundestags tun.
Sie hat es aber deutlich länger (mind. 1,5 Jahre) - vielleicht sogar bis heute - gemacht.

Also ist die Klage vollkommen gerechtfertigt und sie wird auch „verurteilt“ werden.
Aber noch einmal meine Frage: warum erst jetzt???<<

Der Bundestag muss nicht befragt werden. Der meldet sich schon von selbst zu Wort. Was er getan hat, das Thema wurde lang und breit debattiert, es kam auch zu Abstimmungen, die zeigten, daß der Bundestag weit davon entfernt war und immer noch ist, die damalige Regierungsentscheidung zu mißbilligen. Auch wenn die größte Oppositionspartei (12,6%) anderer Meinung ist.

Hallelujah
Sehr schön,

daß hier nach fast 4 Wochen mal über diese Organklage der AfD berichtet wird.Ich dachte,daß es mal wieder unter den Tisch fallen gelassen wird wie z.B. die Einstellung der Klage gegen Frau von Storch wegen Volksverhetzung die keine war.
Jedenfalls wird unser bayrischer Bettvorleger hier vorgeführt.Er wollte doch diese Klage,hat aber kräftig den Schwanz eingezogen. Wie es geht zeigt hier die AfD. Dazu ist auch der von der FDP ins Auge genommene Untersuchungsausschuß ein Fortschritt.

fathaland slim
15:48, Koblenz

>>AfD
Leute Leute , es gibt doch wohl wichtigeres .
In England wird bald geheiratet und hier
wird über die größte Oppositionspartei geschrieben .<<

12,6%

muds0r
@Demokratieschue...

„Welche Herrschaft des Unrechts bitte?? Von was schwafelt die werte AfD hier?? Denn die AfD sollte ganz genauso wissen, warum Merkel damals die Grenzen geöffnet hat: es ging um diese Giftgas-Morde durch Assad, die amtlich nachgewiesen sind, werte AfD!!”
---
Ich wusste gar nicht, dass Deutschland eine gemeinsame Grenze mit Syrien hat - wieder was gelernt!

Und was meinen Sie mit „amtlich nachgewiesen”?

tagesschlau2012
Am 18. Mai 2018 um 15:43 von fathaland slim

"Regierung - Exekutive
Das heißt, sie regiert."
#
#
Sie regiert?
1. Die Regierung, also nicht nur Frau Merkel.
Oder
Sie regiert.
2. Alleinherrschaft Frau Merkel also diktatorisch.

Caligula19
guter Wille, aber erfolglos

Keine Chance auf Verurteilung. Die weggelobten Ex-Politiker aus den etablierten Parteien werden doch nicht ihre Vorgesetzte verurteilen.
Erst wenn diese Frau das Kanzleramt verlassen musste (man wird sie ja förmlich rauszerren müssen) und keine Immunität mehr besitzt, kann man sie wie jeder normale Bürger verklagen.

Gassi
Schweren Herzens ...

... muss ich sagen: Stimmt. Alle rechtsstaatlichen Mittel der Erkennung wurden wissentlich außer Kraft gesetzt. Auch der Horschti in Bayern hat nur palavert und den Schwarzen Peter verschoben anstatt zu Handeln. Aber wehe, ich als langjähriger Bürger brauche einen Ausweis: biometrischen Dreck ohne Ende und zahlen muss ich obendrauf - ich, Bürger 2. Klasse hinter meinen Neubürgern?

Gast
Das Sonntagsfahrverbot 1973 wurde auch spontan erlassen

Das war ebenso eine (tagespolitische) Entscheidung der Regierung wie die kürzliche humanitäre Entscheidung der Regierung zu der Grenzöffnung.

Beim Sonntagfahrverbot hätte die AfD Null Chancen gehabt, die verfassungsgemäss festgehaltene Reisefreiheit einzuklagen. Versucht hätten die es aber sicher...

Demokratieschuetzerin2021
@ carlsand (16:45): da wird nichts fuer die AfD rausspringen

hi Carlsand

wer glaubt denn wirklich,daß bei einer klage, irgendetwas im sinne der afd herausspringen könnte.

Niemand, um ehlich zu sein! Denn auch dass hier von der AfD:

https://www.tagesschau.de/inland/afd-klage-fluechtlingspolitik-101.html

Der zweite parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte, es gebe keine diktatorische Kanzlerin, auch sie habe sich an Recht und Gesetz zu halten.

ist genauso unwahr. Denn das Parlament hat da sehr wohl entschieden und das Kabinett. Denn auch hier musste innerhalb von sehr kurzer Zeit entschieden werden, weil hier Lebensgefahr gedroht hat! Giftgas wirkt innerhalb von sehr kurzer Zeit! Und hier reden wir von Chlorgas und anderen Giftgasen die die OPCW schon in Syrien nachgewiesen hat:

https://tinyurl.com/y78lwffy
tagesspiegel.de: OPCW bestätigt weiteren Einsatz von Chlorgas in Syrien (16.05.2018 12:27 Uhr)

Außerdem denke ich, dass die AfD von der CSU angestiftet wurde.

Hirschauer
AlgorithMan um 15:22

Es gibt da eine kleinen, feinen Unterschied. Von Herrn Schmidt war es eine einmalige Aktion mit begrenztem finanziellen Ausmaß.
Die Grenzöffnung hält seit September 2015 unverändert an, betrifft die die ganze BRD und hat vor allem unbegrenzte finanzielle Auswirkung für lange Zeit.

LifeGoesOn
Die AfD ist das Schlimmste, was ...

... Deutschland seit langem erlebt hat.

Die Entscheidung der Kanzlerin war und ist weiterhin absolut richtig, Menschen in Not zu helfen.

Nicht nur, weil wir es können, sondern weil es einfach zur Menschlichkeit gehört, zu helfen, wenn es notwendig ist. Diese Situation war 2015 vorhanden, so wie sie auch heute noch in vielen Bereichen notwendig ist.

Diese Klage zeigt, dass es der AfD an Rücksicht fehlt und aus meiner Sicht ist es nicht weiter akzeptabel, dass diese Partei Deutschland in ein derart schlechtes Licht rücken will.

Wir sollten daher alles dafür tun, dieser Partei keinen weiteren Spielraum zu geben und ihnen jegliche Unterstützung verwehren.

Daddy
16:44 von Jens123ABC

Das mit den Zeitspannen stimmt zwar, aber damals hat sich keine Partei im Bundestag zu einer Klage bekannt. Daher koennte eventuell eine aufschiebende Wirkung zugrunde gelegt werden. Und es geht nicht um die Rechte der AfD-Fraktion, die verletzt worden sein koennten. So eine Klage haette keinen Bestand. Es geht darum, ob Schaden fuer Deutschland entstanden ist. Da koennten auch noch nach den genannten Zeitraum eine Klage anhaengig werden, weil der Schaden, so er denn festgestellt wird, immer noch anhaengig ist.

twothe
Gut das das mal geklärt wird

Die Öffnung der Grenze auf "Zuruf" war rechtlich mindestens bedenklich, viele Experten sind auch der Meinung klar gegen das Gesetz. Mir ist in der Geschichte Deutschlands nach 1945 keine ähnliche Handlung mit derlei gravierender Auswirkung bekannt, die rein mündlich angeordnet wurde und über Jahre weiterhin ohne jegliche gesetzliche Grundlage bestand hat.

Die Frage ist: was würde passieren, wenn jetzt entschieden wird, dass Merkel hier gesetzeswidrig gehandelt hat? Würde man dann die Grenzen wieder schließen? Oder fix ein Gesetz stricken das das Geschehene nachträglich legalisiert? Ich denke letzteres, denn die ewige GroKo würde sich ja sonst selbst ins Bein schießen.

Eins wird jedenfalls meiner Meinung nach garantiert nicht passieren: das die Kanzlerin für ihre Handlung Verantwortung trägt, oder gar dazu gezwungen wird.

Hirschauer
@fathaland slim um 15:43

Ihre Ausführungen sind nicht ganz richtig. Die Regierung hat Gesetze umzusetzten und ist in deren Rahmen weitgehend frei. Ein Verstoß gegen Gesetze oder gar eine Aussetzung von Gesetzen ist der Regierung nicht erlaubt. Und ich denke auch, daß dazu auch keine Zustimmung (vorher oder nachher) durch das Parlament reicht. Wenn schon, dann müßten Gesetze geändert werden.
Es ist also nicht vergleichbar zB. mit der Verlängerung eines Bundeswehrmandats im Ausland.

Der President
Mal ganz ehrlich

die AfD stellt sich immer so hin, als würde Sie Konzepte haben. Hat Sie aber nicht. Meist ein Gewirrwahr von Geschrei, je schriller je besser. Natürlich hat Angela Merkel in dieser Frage Fehler begangen, die ich auch nicht gutheiße, da Sie die wirklichen Gründe dem Volke nie erklärt hat. Was aber die AfD macht ist nicht nur Kindergarten sondern ein Rückschritt in eine Zeit , die selbst AfD Leute nachher bereuhen.

Ist Frau Weidel nicht mit einer Partnerin leiirt? Ob das dann unter AfD Leuten aktzeptiert wird , ist sehr fraglich. Das ist zwar in einem Satz vom Thema abweichend , tut aber die AfD auch .

acki
Ja das ist sowieso

vergebene Mühe das man wieder Steuergelder bemüht um das zu klären wir Bürger wissen es schon lange ,aber es wird so scheitern wie vieles denn irgendwie halten die Parteien sich und auch die Richter an der Macht und werden im Namen der Politik also sprich der herrschenden Parteien entscheiden und natürlich laut verkünden es war rechtens .

boesermann

soll die afd klagen - will wieder nur für krawall sorgen... und das gericht weist die klage hoffentlich ab.

Demokratie-Jetzt

Für die Grenzöffnung, die unser Land radikal verändert hat, gibt es laut Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in der Tat keine einzige schriftliche Anweisung, sondern nur mündliche. Das ist für einen Vorgang dieser Tragweite ungeheuerlich.

Bei der Organklage geht es aber nur ganz konkret darum, dass der Bundestag hätte involviert werden müssen.

Die Richter des BVG sind bekanntlich von den Altparteien nach Proporz ernannt worden.

Da wird also wohl kaum etwas wirklich Unabhängiges herauskommen können.

I

fathaland slim
16:53, tagesschlau2012

>>Am 18. Mai 2018 um 15:43 von fathaland slim
"Regierung - Exekutive
Das heißt, sie regiert."
#
#
Sie regiert?
1. Die Regierung, also nicht nur Frau Merkel.
Oder
Sie regiert.
2. Alleinherrschaft Frau Merkel also diktatorisch.<<

Sie meinen, die Bundesminister, also die restliche Bundesregierung, wussten nichts von "Merkels Entscheidung", sie wurde ihnen verheimlicht und sie waren in den Entscheidungsprozess nicht mit einbezogen?

ex_Bayerndödel
Am 18. Mai 2018 um 17:13 von Der President

"Meist ein Gewirrwahr von Geschrei, je schriller je besser. Natürlich hat Angela Merkel in dieser Frage Fehler begangen, die ich auch nicht gutheiße, da Sie die wirklichen Gründe dem Volke nie erklärt hat. Was aber die AfD macht ist nicht nur Kindergarten sondern ein Rückschritt in eine Zeit , die selbst AfD Leute nachher bereuhen.
Ist Frau Weidel nicht mit einer Partnerin leiirt? Ob das dann unter AfD Leuten aktzeptiert wird , ist sehr fraglich. Das ist zwar in einem Satz vom Thema abweichend , tut aber die AfD auch ."

Ganz ehrlich, mit Ihren Kommentaren stellen Sie die AfD noch weit in den Schatten. Man kann kein Argument darin finden, nur sinnlose Blasen.

Duzfreund
16:45 von Carlsand ... wer glaubt denn ..

Verschwörungstheoretiker sind wie Falken (natürlich weniger klug) aber gleichviel schändlich und unnütz.

BreiterBart
@Am 18. Mai 2018 um 15:22 von AlgorithMan

Zitat: "Wo waren die "Unrecht"-Schreier hier eigentlich, als Helmut Schmidt 1962 die Bundeswehr zur Hilfe bei einer Flutkatastrophe in Hamburg eingesetzt hat?"

War ich noch lange nicht geboren.

Hätte damals aber bestimmt auch nicht geschrien.

Wieso auch.

fischer Jüürgen
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Der Eid der Kanzlerin vor dem Volk und Parlament usw.:"Schaden vom Deutschen Volk fernzuhalten"
ist sogar als Katastrophe offensichtlich(=sonst gäbs die AFD nicht wie man in den Parlaments Reden der restlichen Parteien nun hört),
ist allemal irreversibel und auch temporal offen ohne (sichtbare)Not eingetreten & stört anhaltend die friedfertige Zukunft der Bürger D's =>
siehe Bremen's Amt für Asylbescheidungen
wo ertmals ein Amt verdächtgt wird systematisch entgegen dem Beamteneid in

Absprache
Legislative mit Exekutive

Deutsche gegenüber Flüchtlingen ungerecht behandelt zu haben(Eine Warnung einer D'en Leiterin wurde nicht weiter verfolgt),

siehe die plötzlich entdeckten Schäden:
Fürsorge Mängel bei Einheimischen, die in d Gemeinden hintangestellt werden wegen d Flüchtlings Massen.
Entgegen den oft lauten Willen in Schulen, Kinder-Alten "Gärten", wo deren Protest andauernd als unmenschlich, rassistisch, rechtsradikal usw "moderiert" wird.
Das alles weiß K.Dr. Merkel nicht?

Zeddi
Karlsruhe Politisch Beeinflusst?

Ich bin doch etwas verwirrt wie einige hier auf die Idee kommen Karlsruhe würde politisch beeinflusst handeln. Hat nicht das Verfassungsgericht in den letzten Jahren der Regierung ordentlich den Hintern heiß gemacht?

wenigfahrer
Am 18. Mai 2018 um 15:18 von derdickewisser

" Soso, für Sie ist das Ergebnis schon klar?
Dann bewundere ich Ihre Kenntnisse und vermute, dass Sie Verfassungsrechtler sind?
Ich bin mir da gar nicht so sicher und halte Merkels Alleingang am Parlament vorbei ebenfalls für rechtswidrig. "

Das wird nicht so sein, das Ergebnis wird negativ für den Kläger ausfallen.
Machen wir eine Wette ?.
"Hoffentlich wird die Klare nicht aufgrund eines formalen Aspekts abgewiesen - verständlich wäre ja, dass Karlsruhe den Kelch gern an sich vorbeigehen lassen würde. "

Welcher Grund auch immer, ich werde die Kiste Bier gewinnen.

Sie meinen jetzt nicht im Ernst das es irgendwelche Konsequenzen geben wird ?.

Putintroll777
Am 18. Mai 2018 um 15:40 von eine_anmerkung

"Und was hat Ihre linke Hetze mal wieder mit dem Thema zu tun? Die AfD hat Klage eingereicht und darum geht es hier."

Das wissen wir leider auch nicht!
Vieleicht können sie es uns ja verraten, das eine solche betreiben.

Zubehör
Die Kanzlerin

hat lediglich die Richtlinienkompetenz, was immer das heißen mag und steht dem Kabinett vor. Von einer Kanzlerin, die politische Entscheidungen trifft, wie eben Trump, habe ich noch nichts gehört. Ein Bundesverfassungsgericht müsste sich also darum kümmern, zu welchem Zeitpunkt die Kanzler-Entscheidung gefallen ist und wann das Kabinett und das Parlament dazu befragt bzw. abgestimmt hat. Ist die Kanzlerentscheidung vor einer Kabinetts- bzw. Parlamentsentscheidung, wird es kritisch, denn Ungarn ist ein freies Land innerhalb der freien EU. Zur Freiheitsqualität von Ungarn kann sich ein Deutsches Verfassungsgericht nicht äußern.

Putintroll777
Am 18. Mai 2018 um 15:43 von fathaland slim

"Die Klage der AfD ist völlig aussischtslos und nur dazu da, die eigenen Anhänger zu erfreuen. Was ihr relativ gut gelingt, wie dieser Thread hier beweist."

Mal sehen, ob sich danach die Freunde des Rechtsbruchs auch noch so freuen!

Moderation
Schließung der Kommentarfunktion Liebe User, um Ihre Kommentare zum Thema „AFD-Klage“ besser bündeln zu können, haben wir uns entschieden, die Kommentarfunktion in diesem Artikel zu schließen. Gern können Sie das Thema hier weiter diskutieren: http://meta.tagesschau.de/id/134332/streit-um-fluechtlingspolitik-hat-afd-klage-aussicht-auf-erfolg Viele Grüße Die Moderation